Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Zu den Ausführungen des Herrn Ralph Klein

Anderthalb Jahrzehnte nun schon, währt jener Rechtsstreit, mittels dessen die Zeugen Jehovas in Deutschland begehren, auch "Körperschaft des öffentlichen Rechts" zu werden. Jene anderthalb Jahrzehnte blieben nicht "spurlos". Neben etlichen in dieser Zeit gefällten Gerichtsurteilen; (auch solchen die in der Tendenz für die Zeugen günstig waren, mit dabei), hat man dennoch festzustellen: Ein schneller Sieg war es wohl nicht. Allerlei Widerstand auf den unterschiedlichsten Ebenen machte sich bemerkbar. Und obwohl selbst höchstinstanzliche Gerichte für die Zeugen entschieden, hat man (derzeit) immer noch festzustellen. "In trockenen Tüchern" ist die Sache für die Zeugen wohl noch immer nicht. Es soll nicht bewertet werden, was morgen ist oder möglich ist. Vorstehende Aussage bezieht sich nur auf den gegenwärtigen Stand.

Es ist offenkundig, dass es in diesen anderthalb Jahrzehnten auch allerlei publizistischen Schlagabtausch gab. Man muss da keineswegs auf den Herrn Kurt-Helmuth Eimuth abstellen, der kirchlicherseits in Zeitungs-Interviews soweit ging (als einsamer Ausreißer) den Zeugen Jehovas die Verfassungskonformität abzusprechen.

http://www.ref.ch/rna/meldungen/194.htm

Was dieser an sich banale Fakt bedeuten könnte, macht ein Blick auf islamistische Gruppen deutlich, wo der Staat Bundesrepublik Deutschland schon ähnlich urteilte. Setzt sich eine solche Bewertung, juristisch wasserfest durch, kann sie nicht mehr oder weniger bedeuten, als wie das Aussprechen staatlicher Verbotsanordnungen. Angesichts gerade der Zeugen Jehovas-Geschichte, sowohl im Naziregime als auch in Ostdeutschland, schüttelt es einem doch, denkt man an diese mögliche Konsequenz.

Festzuhalten ist aber auch. Eimuth's Meinung war und ist nicht repräsentativ. Und vor allem; es fehlt ihm jegliche Möglichkeit, eine solche Meinung auch in justiziable Schritte umzusetzen. Eimuth wurde auch nur deshalb genannt, dieweil er sozusagen einer der personifizierten Pole ist, die sich in der anderthalb Jahrzehnte Diskussion um die Zeugen Jehovas, herauskristallisiert haben. Der andere Pol wären die Zeugen Jehovas selbst (und ihre Lobbyisten wie B., Y., Poppenberg usw.). Für die ist das Thema natürlich klar. Wäre es nach ihnen gegangen, hätten die Zeugen Jehovas sicherlich nicht anderthalb Jahrzehnte um die KdöR-Ansprüche prozessieren müssen.

Vielerlei publizistisches liegt zum Thema schon vor. Wie man weis ist "des Büchermachens kein Ende" (was schon die Bibel zu berichten weiß). Und so hat man den Umstand zu registrieren. Jetzt liegt ein weiteres Buch dazu vor.

Einer seiner Schwerpunkte, wenn nicht gar "der" Schwerpunkt ist darin auch die KdöR-Frage. Und dabei gelangt sein Verfasser auch zu einer Aussage, der nicht widersprochen sei, nämlich der:

"Dabei ist allerdings zu bedenken, dass aufgrund des Neutralitätsgebotes des Staates eine ganze Reihe Bereiche nicht Gegenstand der rechtlichen Prüfung sind, welche aber durchaus auf Problemfelder hinweisen können. Daher wird selbst eine Verleihung der Körperschaftsrechte nichts an der kritischen Auseinandersetzung von gesellschaftlichen Gruppen und auch von staatlichen Stellen mit der Gemeinschaft ändern."

Entstanden war sein Text als Diplomarbeit; an einer Institution, die man auf dem ersten Blick (zumindest in der Bundesrepublik Deutschland) nicht unbedingt als die "klassische" Institution ansieht, die sich mit den Zeugen befasst oder befassen könnte. Eine Institution, die dem Bereich Polizei zuzuordnen ist. Da können dann (sogar verständlicherweise) gleich die Alarmsirenen angehen. Polizei und Zeugen Jehovas. Hatten wird das nicht schon zweimal? Wem die Begriffe Gestapo und Staatssicherheit etwas sagen, der wird wohl dieser Aussage zustimmen. Es sei aber gleich gesagt. Die "Alarmsirenen" können wieder abgeschaltet werden. Auf das eben angedeutete Glatteis begibt sich dieser Autor denn doch nicht. Er legt sich schon mal auf die Linie fest:

"Es ist nicht Sinn und Zweck der vorliegenden Arbeit die Glaubenslehre der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas kritisch zu beleuchten."

Die Zeugen werden es ihm danken.

In seinem Revue passieren lassen auch allgemein-geschichtlicher Aspekte, kam er nicht ganz umhin, auch auf den Umstand, zumindest andeutungsweise einzugehen, dass es da wohl mal eine Thematik Zeugen Jehovas und DDR gab. Aber er "meistert" diese Kurve schon mal dergestalt, dass er dies Thematik als für ihn nicht behandelnswert ausklammert. Sollen das doch andere tun. Er nicht, so sein diesbezüglicher Tenor. Etwa wenn er dazu äußert:

"Die Auseinandersetzung zwischen der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas und ihren Gegnern und Kritikern, die, wie hier ersichtlich wird, zwar unterschiedlich motiviert, aber inhaltlich mit ähnlichen Argumenten gegen die Wachtturmgesellschaft agierten, verdient nach dem Zusammenbruch der DDR und der Zugänglichkeit der Dokumente des MfS teilweise einen neuen Blickwinkel. Es ist aber nicht Gegenstand dieser Arbeit, diese komplexen, komplizierten und relativ jungen Aspekte aufzuarbeiten."

Dazu wird man wohl sagen müssen: Herr Klein überlässt somit den H. und Co die Deutungshoheit auf diesem Felde. Das H. und Co schon massiv widersprochen wurde, kann man zwar wissen. Indes beschränkt man sich auf das "Wissen" des Herrn Klein, weiß man es eben nicht!

Kleineres oder auch größeres Aufatmen bei den Zeugen, ob dieses Umstandes. Liegt doch die Fachhochschule für Polizei, wo unser Autor seine Arbeit schrieb in Sachsen. Sachsen, dass wissen (vielleicht) auch Kindergartenkinder, gehörte zum früheren Territorium von Ostdeutschland, hochstaplerisch auch "DDR" genannt.

Es sei nicht verkannt, dass sich auch bei Klein WTG-kritisches vorfindet. Ein Beispiel nur seine Referierung der Frage Wehrdienst im ersten Weltkrieg; wozu er schreibt:

"Zumindest bis 1916 war es durchaus üblich, dass Zeugen Jehovas Militärdienst leisteten und auch an Kampfhandlungen im l. Weltkrieg teilnahmen. So hieß es in der deutschen Ausgabe des 'Wachtturm' vom November 1915: 'Es ist für alle Geschwister sicher von Interesse zu wissen, dass gegenwärtig ca. 350 unserer Brüder sich beim Militär befinden.' Nur in wenigen Publikationen der Wachtturmgesellschaft wird hierauf eingegangen. Einige hätten sich gegenüber den weltlichen Herrschern, welche Gewalten sind, die von Gott geduldet werden, verpflichtet gefühlt, und gingen 'mit Gewehren und Bajonetten in die Schützengräben an der Front. Doch mit der Bibelstelle im Sinn: 'Du sollst nicht töten', schössen sie in die Luft oder versuchten einfach, Gegnern die Waffen aus der Hand zu schlagen.'

Gibt der erste Teil dieser Aussagen eine hinreichende Erklärung für das damalige Verhalten, so fehlt es im zweiten Teil an Vorstellungsvermögen für dessen praktische Durchführbarkeit. So wird dem ehrlichen Eingeständnis der historischen Fakten durch die Gemeinschaft wieder Abbruch getan."

Oder seine Anmerkung:

"Das Innenmilieu der Zeugen Jehovas gleiche dem einer Kampfgemeinschaft gegen äußere Feinde. Zum Wagenburgklima im Inneren der Gruppe trägt auch eine ausgeprägte Okkultangst bei. Man sieht sich ständig in der Gefahr, durch den Kontakt mit satanischen Mächten okkult belastet zu werden"

Oder:

"Bei den Zeugen Jehovas ist diese Unterscheidung jedoch derart zugespitzt, dass nicht nur ein Leben im vermeintlichen Sinne Gottes, sondern vor allem die bedingungslose Unterordnung unter die Autorität der Wachtturmgesellschaft zum verheißenen Genuss führen. Allen anderen Menschen wird allein aus der Tatsache, diese Autorität und die von ihr verbreitete Lehre nicht anzuerkennen, jegliche Chance auf ein Überleben abgesprochen. Deutlicher kann man religiöse Intoleranz kaum ausdrücken. Die Entscheidung, ob ein Mensch in das verheißene Paradies kommt, wird damit eben nicht von der Instanz 'Gott' getroffen, sondern von der Wachtturmorganisation und ihren Führern."

Oder:

"Die Empfehlungen und Ratschläge der Wachtturmgesellschaft, der soziale und psychische Druck der Gruppe, sind also keinesfalls förderlich, dass sich der Einzelne entsprechend seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten allseits entfalten kann. Entscheidet sich ein Mitglied für eine höhere Bildung und eine berufliche Karriere außerhalb der Organisation, muss er erst diesen Druck der Gemeinschaft und die damit verbundenen eigenen inneren Barrieren überwinden. ... weisen aber nicht nur Kritiker der Gemeinschaft auf umstrittene Ansichten in Bezug auf das soziale und demokratische Verständnis von der Gesellschaft, Bildung, Freizeitgestaltung, Kindererziehung und anderes hin. Auch viele Publikationen der Zeugen Jehovas geben deutliche Hinweise zu problematischen Aspekten in diesen Bereichen. Die Befolgung der Ratschläge der Organisation schlägt sich eher negativ in mehr oder minder starker Form im konkreten Alltag und in zukunftsträchtigen Lebensentscheidungen der Kinder nieder."

Oder auch:

"Es ist auch nicht auszuschließen, dass Jugendliche durch die Vorsitz führenden Aufseher der Versammlungen gezielt auf Auftritte bei Gericht und in der Öffentlichkeit vorbereitet werden. In einer Anleitung an die Ältesten heißt es: 'Sei vorsichtig, dass sie nicht den Eindruck gewinnen, sie befänden sich in einer Demonstration auf einem Kreiskongress, wo sie zeigen würden, dass die wichtigsten Dinge im Leben der Dienst und der Besuch im Königreichssaal sind. Zeige Hobbys, handwerkliche Fähigkeiten, soziale Tätigkeiten, Sport und besonders Zukunftspläne. Sei vorsichtig, damit sie nicht alle sagen, sie wollen Pioniere werden. Pläne können sein: Beruf, Heiraten und Kinder bekommen, Journalismus und alles mögliche andere. Vielleicht kannst du ein Interesse an Kunst und Theater vorweisen.'

Gerichte sollten also auch die Möglichkeit nicht außer Acht lassen, durch einstudierte Verhaltensweisen getäuscht zu werden."

Als Quelle der zuletzt zitierten Ausführung, weist der Autor (wie auch andernorts) auf eine URL von Infolink hin, die so nicht mehr erreichbar ist; wozu weiter unten noch was zu sagen sein wird. Da es sich aber um eine durchaus gewichtige Aussage handelt, sollt versucht werden die URL in der jetzigen Form doch noch zu nennen. Die nicht mehr erreichbare URL war:

www.infolink-net.de/docs/lehren/kinder02.htm

http://www.sektenausstieg.net/index.php?option=com_content&task=view&id=412&Itemid=29

Im Hinblick etwa auf den Fall Gloeckel, ist auch das Votum des Autors zu dem WTG-Buch „Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" interessant, aus dem er übrigens (was durch das Urheberrecht keineswegs verhindert werden kann) an verschiedenen Stellen zitiert. Sein Gesamtvotum dieses Buch betreffend kommt mit am deutlichsten bei seiner Aussage auf S. 164 seiner Studie zum Ausdruck, wenn er dort schreibt, dass:

„Um dieses Buch ...von der Wachtturmgesellschaft eine unverständliche Geheimniskrämerei betrieben (wird). Nur Älteste sollen dieses Buch lesen. 'Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Lehrbücher sicher aufbewahrt und vertraulich behandelt werden sollten ... 'Die Lehrbücher sollten nicht frei auf einem Schreibtisch oder einem anderen Ort liegen, wo sie für Familienangehörige oder andere Personen leicht erreichbar wären. Der Aufschluss ist nur für Älteste gedacht; andere Personen sollten nicht die Möglichkeit haben, in dem Buch zu lesen.'

'Behaltet bitte im Sinn, dass das Lehrbuch eine vertrauliche Publikation ist. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass Älteste nicht direkt aus dem Buch zitieren sollten, wenn sie mit anderen zusammen sind, wie zum Beispiel in einer Rechtskomiteeverhandlung.'

In dem Lehrbuch sind sowohl die materiellen Verstöße, als auch der formelle Gang des Gemeinschaftsentzugsverfahrens beschrieben, weshalb es durchaus mit Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung in der weltlichen Gesellschaft vergleichbar ist."

Seine Kernthese präsentiert der Autor Ralph Klein ziemlich am Schluss, wenn er schreibt:

"Wenn in dieser Arbeit festgestellt wurde, dass die Organisation der Zeugen Jehovas eine Reihe Kriterien einer so genannten Sekte erfüllt, so muss doch eingeschätzt werden, dass die Leidtragenden der angesprochenen Problembereiche die eigenen einfachen Mitglieder sind. Sie opfern nahezu alle Bereiche ihres Lebens in einem Umfang der Organisation, wie es deren nicht zu fassenden und irrational erscheinenden Ziele keinesfalls zu rechtfertigen scheinen. Mögliche Gefahren und Beeinträchtigungen für die Gesellschaft und den demokratischen Staat von der Gruppe aus dürften gegen Null tendieren. Insofern soll es dahin gestellt bleiben, ob die Kategorisierung der Zeugen Jehovas als Sekte letztendlich gerechtfertigt ist, im Interesse der Mitglieder gilt es die vorsichtigen Schritte einer Änderung kritisch zu begleiten und letztlich eine Öffnung der Gemeinschaft zu ermöglichen, um das Leben ihrer Anhänger zu erleichtern."

Werden die Zeugen ob dieser Aussage Beifall klatschen? Ich habe nicht unbedingt den Eindruck. Aber eine Gewissheit haben sie sicherlich. Dieser Herr Klein und seine Studie "Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas eine konflikträchtige Gruppe?" ist ja am Titelende mit einem Fragezeichen versehen. Und genau dieses Fragezeichen "bringt es ja". Zu befürchten, da eventuell einem Eimuth-Verschnitt zu begegnen. Eine solche Befürchtung ist letztlich unbegründet. Ergo, können sie sich bequem zurücklehnen, und zur "Tagesordnung übergehen". Herr Klein wird wohl mit Sicherheit ihr Befinden nicht ernsthaft tangieren, hängt er doch bei allem was er auch kritisches zu den Zeugen sagt, sein Fragezeichen aus dem genannten Titel mit an. Und dieses Fragezeichen "bringt es".

Sachliche Fehler sind ihm auch unterlaufen. So meint er etwa:

"Nach der Wende erhielten die Zeugen Jehovas durch die letzte DDR-Regierung den Status einer 'Körperschaft des öffentlichen Rechts'. Nach der Wiedervereinigung wurde dieser jedoch nicht übernommen. Seit 1993 befindet sich die Gemeinschaft im Rechtsstreit mit dem Land Berlin über die Wiedererlangung des Status."

Falsch, muss man dazu nur schlichtweg sagen. Eine KdöR-Status gab es in der DDR seit deren 1968er Verfassung nicht mehr. Auch nach 1945 erlangten die Zeugen Jehovas, juristisch, dort nur den Status eines "eingetragenen Vereines"; den sie übrigens auch nur in der Zeit der Weimarer Republik hatten.

Die KdöR-Ansprüche resultieren lediglich daher, dass etliche andere vergleichbare Religionsgemeinschaften in der alten BRD ihn haben. Durch den Beitritt der ostdeutschen Länder zur alten BRD, ist eine diesbezügliche Begehrlichkeit entfacht worden. Das weis eigentlich jeder, der sich mit dieser Materie näher befasst hat. Entgeht dieser Umstand dem Schreiber einer Diplomarbeit, ist das wohl nicht unbedingt als Pluspunkt zu werten.

Noch etwas zum mehr formalen. Genannte Fachhochschule nahm die Arbeit des Herrn Klein schon im Jahre 2002 an. Aufgrund einiger Indizien lässt sich schlussfolgern, dass die aktive Zeit seiner Recherchen, etwa dem Jahre 2000 in der Hauptsache zuzuordnen ist. Nachfolgendes hat er nur noch marginal zur Kenntnis genommen und noch weniger, in seinen Text eingearbeitet. Das ist eben der "Fluch" einer nur Print-Ausgabe. Sie kann in Teilbereichen sehr schnell veralten. Jetzt erst im Jahre 2005 stellt aber seine Fachhochschule diese Arbeit auch in einer über den Buchhandel bestellbaren Version zur Verfügung.

Nicht dem Autor anzulasten, gleichwohl erwähnenswert ist auch der Umstand, dass auch einige Internetquellen (Stand um 2000) mit in sein Blickfeld gerieten. Auch eine WTG-kritische Internetquellen, namentlich das "Infolink". Allerdings das sage ich auch. Herr Klein selektiert. Er brachte ja schon zum Ausdruck, dass er sich an der DDR-Thematik nicht die "Finger verbrennen" will. Ergo ist diesbezüglich durchaus relevantes, für ihn weitgehend nicht existent.

Zu Infolink wäre noch anzumerken. Nicht eine einzige der genannten Infolink-URL ist noch direkt erreichbar. Das ist aber, wie gesagt, keineswegs die "Schuld" von Herrn Klein.

Äußerst mühselig ist zwar eine Rekonstruktion (auch nur teilweise) möglich. Nur kann man dem normalen Buchleser in der Regel nicht zumuten, diesen Aufwand auch zu betreiben.

War früher der Inhalt von Infolink weitgehend von den großen Suchmaschinen wie Google usw. erfasst, so ist das "dank" der dort jetzt das sagen habenden "Verschlimm-Verbesserer" weitgehend nicht mehr der Fall.

Als Beispiel sei die Streitfrage genannt. War das Tagungsgebäude der Berlin-Wilmersdorfer Veranstaltung nun beflaggt oder nicht. Da steht nach wie vor Aussage gegen Aussage, was auch Klein vermerkt. Gerade weil das so ist, hat der Kontratext zur WTG-Darstellung schon eine gewisse Bedeutung. Auch Klein nennt seine damalige URL: www.infolink-net.de/docs/intern/wolf15.htm. Die Aufrufung dieser URL, auch über die Variante des Internet-Archivs

http://web.archive.org/collections/web.html führt heutzutage in die Sackgasse.

Da gerade das Webarchiv genannt wurde. Man hat auch den Eindruck, sucht man über dieses noch an die alten Texte, durch Eingabe der alten URL heranzukommen, dass auch diese Option von den derzeitigen Infolink-"Machern", weitgehend auf Ihre Anweisung hin, blockiert ist.

Man muss es wohl aussprechen. Der Infolink-Gründer hat sich heutzutage weitgehend von seinem früheren Engagement „verabschiedet". Seine Erben agieren nicht immer besonders überlegt.

Mit Mühe und Not konnte man eine gewisse Zeit den fraglichen Text erreichen, unter der nichts besonders eingängigen URL:

http://www.sektenausstieg.net/index.php?option=com_content&task=view&id=717

Als relativ anstrengend lesbar, erweist sich auch das gewählte Schriftbild der Studie von Klein. Offenbar wurde die Vorlage (die Diplomarbeit) im DIN A4 Format erstellt. Für diese Buchausgabe wurde jedoch das kleinere Buchformat 14,5 x 20,5 cm benutzt, ohne die Seitenstruktur zu verändern. Das wiederum hat zur Folge, dass man das Schriftbild als sehr klein ausgefallen, bezeichnen muss.

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