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Geschrieben von Drahbeck am 16. Januar 2004 21:09:54: Er nennt sich
Sozialanthropologe und nimmt in den Niederlanden bezüglich der Zeugen Jehovas etwa eine
ähnliche Stellung ein wie in Deutschland der Herr B.. Zuerst hörte man hierzulande von
ihm durch die WTG. Als das nachstehende Buch 1996 erschienen war, beliebte die WTG ihn,
den Richard Singelenberg, als "Kronzeugen" für die Verdammung von Eimuth
einzusetzen. Aus einer Studie von Singelenberg beliebte man da zu zitieren, zuletzt noch von Herrn
Michael K. im Jahre 2002. Indes, wo diese Studie veröffentlicht, hat bis heute keiner
konkret mitgeteilt. So sie denn je "veröffentlicht" wurde, was ich aufgrund der
gegebenen Umstände bezweifle. "Geschmeckt" haben der WTG sicherlich auch nicht die nachfolgenden Zitate von
Eimuth: "Aufgrund dieser Aussagen ist es erklärbar, warum nur sehr wenige Kinder von Zeugen Jehovas ein Studium absolvieren. Die Vorenthaltung optimaler Bildungschancen wird hier systematisch gefördert." (S. 175) "Ein Kind der Zeugen Jehovas ist permanent ausgeschlossen. Es erlebt permanent sein Anderssein. Dies wird sich in der Schule massiv fortsetzen." (S. 178) "Neben den individuellen Aspekten, die zu berücksichtigen sind, muß ein autoritäres, angsteinflößendes Erziehungskonzept wie das der Zeugen Jehovas ebenfalls gewürdigt werden. Und dieses Konzept ist meines Erachtens eine Form 'Psychischer Kindesmißhandlung.'" (S. 196). Dies muss man auch noch sagen. Eimuth hatte kein Buch geschrieben, dass "nur" die Zeugen Jehovas abhandelte. Sein Bogen ist weiter gespannt. Er kann daher nicht unbedingt in Anspruch nehmen, ein ZJ-spezifischer besonderer Sachkenner zu sein. Gleichwohl hatte er einige wesentliche Aspekte beim Namen genannt. Für die WTG war es klar, dass sind alles "Mißverständnisse" der bösen Kritiker. Ergo, muss man auf diesen Autor mal einen kleinkarierten Erbsenzähler ansetzen, der nachweist, dass statt 998 Erbsen, es in Wahrheit nur 997 Erbsen sind. Die nachweisbare Differenz muss dann noch kunstgerecht und möglichst alles andere überlagernd, vorgetragen werden. Diese Aufgabe hatte in Sachen Eimuth offenbar Herr Singelenberg übernommen. Der WTG wird's gefreut haben. Mit einem weiteren Aufsatz des Singelenberg aus dem Jahre 2000 hat sich einmal Jerry
Bergman auseinandergesetzt. Bergman wirft ihm beispielsweise vor: Singelenberg erwähnt die "Broschüre für die Vorbereitung auf
Sorgerechtsprozesse" und nimmt den Umstand, daß diese sich sehr klar zumindest für
die Irreführung des Gerichts ausspricht und von vielen als Befürwortung eines, wie es in
den Vereinigten Staaten genannt wird, "perjury" oder Meineids (nicht die reine
Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen, wie es jemand unter Eid vor Gericht
schwört zu tun) verstanden wurde, nur indirekt zur Kenntnis. Singelenberg gibt offen zu,
daß die Broschüre "offensichtlich im Widerspruch mit [Wachtturm-]Standard-Literatur
steht" und die Organisation von ihren Anhängern fordert, "das genaue Gegenteil
[dessen] zu tun", was diese Wachtturm-Broschüre vorgibt |