Falko Schilling

Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 20. Juli 2002 14:31:33:

Der DDR-Mauerfall machte es möglich. Ein neues Konjunkturthema wurde entdeckt. Und so sind mir denn mittlerweile ein halbes Dutzend von Namen jener bekannt, die irgendwann einmal öffentlich verlautbart haben, dass sie an einer Dissertation (Doktorarbeit) zum Thema Zeugen Jehovas arbeiten. Bis heute haben es nur zwei geschafft. Und das sind bekanntlich die Herren G. und D. Alle übrigen mögen zwar auch mehr oder weniger Vorarbeiten für diese Zielstellung getätigt haben. Allein es ist immer noch so: Ob jemand einen Doktortitel zuerkannt bekommt, entscheidet nicht nur das Wollen des Kandidaten. Jemand der nur bereits bekanntes, auf seine Art aufbereitet darbietet, hat nicht unbedingt die Chance dieses Ziel zu erreichen. Noch immer ist eine Voraussetzung dass der Kandidat eigenständiges und neues zu bieten hat.

Erst kürzlich beschwerte sich bei mir per eMail einer der Vorgenannten (genauer Eine) wie ich es mir erlauben könnte anzumerken, ob eine gutbürgerliche Herkunft aus dem alten Westberlin, die geeignete Grundlage für ein solches Unterfangen sein könne. In der Tat diese Frage ist nicht das Kriterium. Formal durchaus richtig festgestellt. Kriterium ist denn auch das was schwarz auf weiß vorliegt. Da von der Betreffenden derzeit nichts diesbezüglich vorliegt, ist eine weitere Diskussion zu ihrem Fall derzeit müßig. Schafft sie es, oder schafft sie es nicht. Diese Frage mag die Zukunft beantworten.

Da gibt es einen weiteren Dissertationskandidaten. Sein Name sei durchaus genannt. Falko Schilling. Früher in Halle/S wohnhaft; jetzt wohl Pfarrer in der Kirchenprovinz Sachsen der Evang. Kirche in Lützen. Auch er hat seine Endzielstellung bis heute nicht erreicht. Zur Zeit seines Theologiestudiums war er auch Assistent bei dem Prof. Dr. Helmut Obst in Halle/S.. Obst, letzterer sehrwohl konfessionskundlich ausgewiesen, namentlich mit Studien über die Neuapostolische Kirche. Obst hatte auch ein Buch publiziert, dass schon zu DDR-Zeiten erschien und in dessen zweiter Auflage (dank des Wohlwollens der Stasi) auch das Thema Zeugen Jehovas mit behandelt wurde. Die erste Auflage enthielt diesen Abschnitt noch nicht. Im Jahre 2000 offerierte Obst sein Buch in überarbeiteter Form in der jetzigen BRD erneut. Die Analyse seiner dortigen Ausführungen zum Thema Zeugen Jehovas ergibt, nichts wesentlich neues. Er wiederholt nur, was er schon zu DDR-Zeiten sagte. Mit dem "feinen" Unterschied, dass er z. B. jetzt alle Hinweise auf das "Stasiblatt Christliche Verantwortung", die er zu DDR-Zeiten durchaus nannte, sorgfältig tilgte.

Von seinem seinerzeitigen Assistenten Schilling lagen bisher nur zwei durchaus beachtete Statements zum Thema in der Zeitschrift "Materialienst der EZW" vor. Aber wie gesagt; nur zwei Zeitschriftenaufsätze. Wohl kaum "ausreichend" für eine Dissertation. Ein weiterer Meilenstein im Falle Schilling gilt es inzwischen zu vermelden. Immer noch nicht "ausreichend" für eine Dissertation; aber gleichfalls der Registrierung wert.

Obst, mittlerweile 60 Jahre alt, bekam im Jahre 2001 im Verlag Vandenhoeck § Ruprecht erschienen, eine "Festschrift" zugeeignet. Titel "Religiöser Pluralismus und das Christentum" Hrsg. von Michael Bergunder. Wie bei Festschriften üblich, findet man darin "Querbeet" die unterschiedlichsten Themen abgehandelt. Und Interessant: Auch Falko Schilling ist dort mit einem Beitrag vertreten (S. 88f.)
Titel: "Ausgrenzung, Behinderung, Verfolgung. Die Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR bis zu ihrem Verbot im Jahre 1950."

Daraus einmal ein paar Zitate.
So merkt Schilling bereits einleitend an:
"Bereits Mitte 1946 wandte sich das sächsische Referat für Kirchenangelegenheiten mit einem Schreiben an die Magdeburger Zentrale der ZJ, in dem es kritische Einwände gegen das Wirken der Glaubensgemeinschaft erhob. Moniert wurde, 'dass in den Versammlungen der Bibelforscher immer wieder dadurch Unruhe in die Bevölkerung getragen' werde, daß 'von einem bevorstehenden Weltuntergang und Weltgericht gesprochen' werde. Ferner wies die Kirchenabteilung darauf hin, 'dass die Landesregierung die ungemein verantwortungsvolle Verpflichtung übernommen' habe, 'das schwergeprüfte deutsche Volk aus den selbstverschuldeten Niederungen des Daseins herauszuführen. Zwar sei die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet, sie dürfe von den Religionsgemeinschaften aber nicht etwa dazu missbraucht werden, die Aufgaben im demokratischen Neuaufbau zu hemmen und zu durchkreuzen."

Der Autor berichtet weiter, dass seitens der WTG dieses Vorhalt-Schreiben zwar formal beantwortet, aber keineswegs dazu angetan war, die Vorbehalte jener regierungsamtlichen Behörde zu "zerstreuen". Wie gesagt, das spielte sich bereits im Jahre 1946 ab!
In der Tendenz gab es dann noch einige weitere ähnliche regierungsamtliche Interventionen vor 1950. Staatlicherseits wurde besonders der politisch zu extrahierende Gehalt der Zeugen Jehovas-Verkündigung herausgearbeitet; während letztere angeblich dies "nicht verstehen" können, meinten "nur" religiös zu sein. In einer solchen Zeugen Jehovas-Verlautbarung vom 18. 10. 1947 findet sich auch der Satz:

"Sie (Jehovas Zeugen) können nur dann mit einer staatlichen Regierung in Konflikt geraten, wenn diese Regierung selbst undemokratisch ist …"
Aus heutiger rückblickender Perspektive kann man dazu nur anmerken: Da haben die Zeugen Jehovas sozusagen der "schleichenden Katze ein Glöcklein angehängt"; indem sie den "demokratischen" Charakter der SBZ als Farce demaskierten. Dies ist der eine Teil der Antwort. Der zweite Teil ist indes, das damit die Zeugen Jehovas sehr wohl sich selbst bescheinigten, dass sie analog der US-amerikanischen Roll back-Politik ihren Part auf "verdeckter" Ebene diesbezüglich mitspielten.

Auf den Punkt gebracht hat meines Erachtens Schilling die Problemlage mit dem Satz (S. 92f.)
"Trotz der grundsätzlichen Anerkennung des religiösen Charakters der Gemeinschaft wurde in der Tätigkeit der Sekte und ihrer Lehren je länger je mehr eine unzulässige Vermischung religiöser und politischer Anschauungen, die als Gefahr für die Demokratie eingestuft wurde, gesehen."

Weiter stellt Schilling zu Recht fest (S. 98): "Durch das beträchtliche Ausmaß der Behinderungen und Einschränkungen, die die ZJ in der SBZ 1948 und 1949 hatten hinnehmen müssen, gingen sie selbst im Sommer 1949 auf Konfrontationskurs zu den kommunistischen Machthabern."

Schillings vorstehend erwähnte Arbeit zeichnet sich besonders dadurch aus, dass er regionale Archive aus dem sächsischen Raum mit auswertete. In der Sache stellt er richtig die Eskalationsschraube dar.
Die einleitend mit erwähnte potentielle "Dissertationskandidatin" meinte mir auch vorhalten zu können, ich hätte etwas gegen Leute, die sich von einer "neutralen Position dem Thema nähern". Diesen Vorhalt muss ich in der Tat zurückweisen.

Jedenfalls ist mir die Darstellung der Sachlage wie sie z. B. auch Schilling vorträgt, auf jeden Fall lieber als wie die eines D., der bewusst auf die neuralgischen Punkte nicht mit gebotener Deutlichkeit, und auch wichtig, vor allem Glaubwürdigkeit, eingeht. Wer das Drama Zeugen Jehovas in der DDR lediglich auf die Maxime reduziert: Die "verfolgte Unschuld vom Lande wusste nicht was und wie mit ihr geschieht", der hat in der Tat das Thema verfehlt!


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