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Geschrieben von Drahbeck am 02. August 2005 07:24:06: Als Antwort auf: Re: Welche Bücher schrieb Raymond Franz "bei" den Zeugen Jehovas geschrieben von Wachtturmforscher am 01. August 2005 20:37:42: Der sogenannte "Wachtturmforscher" "glänzt" wieder mal, wie bei
ihm nicht unüblich, durch unbewiesene Behauptungen. Seine Aversionen gegen die gewendete
SED sind für mich kein Thema; dass nur zur Klarstellung. "Außerdem hat der Raymond das Buch "Dies bedeutet ewiges Leben" geschrieben." Und wo ist der Beweis für diese These? Ist offenbar nicht nötig, weil es ja ein Wachtturm"forscher" gesagt. Zu Zeiten der amerikanischen Militärregierung in Deutschland nach 1945, gab es
tatsächlich ganz kurze Zeit mal den Umstand, in einigen frühen WTG-Broschüren dieser
Zeit, dass dort ein Autorname genannt wurde; in der Regel N.H.Knorr. Das hing aber mit den
Lizenzbedingungen zum drucken zusammen. Ohne Lizenz konnte nicht gedruckt werden. Als sich
das wieder liberalisierte, fielen auch diese Angaben sofort wieder weg. Nirgends werden
von WTG-Seite tatsächliche Autoren ihrer Literatur nachgewiesen. Aber wie man liest,
"Wachtturmforscher" hört wieder "das Gras wachsen". Es ist für mich jetzt müßig, mich mit den Details der Biographie des Raymond Franz intensiv zu beschäftigen. Ich meine aber gelesen zu haben, dass der zu der Zeit gar nicht in Brooklyn, sondern irgendwo auf Missionarsposten war. Insofern glänzt "Wachtturmforscher" wieder mal in seiner "bewährten" Art. Zitat: Beweise? Wie bei "Wachtturmforscher" üblich, offenbar nicht nötig. Ich mache Sie werter Herr "Wachtturmforscher" darauf aufmerksam, dass sie mit dieser Aussage den Status einer Meinungsäußerung, die Grundgesetzlich abgesichert ist, verlassen. Sie betreten damit das Glatteisgebiet einer vermeintlichen "Tatsachenbehauptung". Ich erinnere Sie daran, dass gerade Sie schon mal hier diesbezüglich auffällig geworden sind, im Falle des Rechtsanwaltes von kids e.V. Ich widerspreche Ihnen daher hiermit in aller Form. Ich wiederhole zudem, was ich Ihnen schon früher einmal sagen mußte. Verlassen Sie sich nicht auf Ihre vermeintliche Anonymität. Im Ernstfall nützt Ihnen die überhaupt nichts. Auf gerichtliche Anordnung, die Rechtsanwälten zu erwirken durchaus möglich ist, wird Ihre tatsächliche Identität von ihrem Provider im Fall der Fälle offengelegt, mit sich daraus möglicherweise ergebenden Folgewirkungen. Ich mache Sie weiter darauf aufmerksam, das es in den USA keine Deutschland vergleichbare KdöR-Gesetzgegbung gibt. Insofern geht Ihre Behauptung ins Leere. Eine Zumutung ist auch Ihre Behauptung: Von welchem Staat reden Sie, nochmals zur Klarstellung nachgefragt. |