Re: In Sachen Wachtturmforscher


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 02. August 2005 07:24:06:

Als Antwort auf: Re: Welche Bücher schrieb Raymond Franz "bei" den Zeugen Jehovas geschrieben von Wachtturmforscher am 01. August 2005 20:37:42:

Der sogenannte "Wachtturmforscher" "glänzt" wieder mal, wie bei ihm nicht unüblich, durch unbewiesene Behauptungen. Seine Aversionen gegen die gewendete SED sind für mich kein Thema; dass nur zur Klarstellung.
Er aber behauptet auch noch:

"Außerdem hat der Raymond das Buch "Dies bedeutet ewiges Leben" geschrieben."

Und wo ist der Beweis für diese These? Ist offenbar nicht nötig, weil es ja ein Wachtturm"forscher" gesagt.

Zu Zeiten der amerikanischen Militärregierung in Deutschland nach 1945, gab es tatsächlich ganz kurze Zeit mal den Umstand, in einigen frühen WTG-Broschüren dieser Zeit, dass dort ein Autorname genannt wurde; in der Regel N.H.Knorr. Das hing aber mit den Lizenzbedingungen zum drucken zusammen. Ohne Lizenz konnte nicht gedruckt werden. Als sich das wieder liberalisierte, fielen auch diese Angaben sofort wieder weg. Nirgends werden von WTG-Seite tatsächliche Autoren ihrer Literatur nachgewiesen. Aber wie man liest, "Wachtturmforscher" hört wieder "das Gras wachsen".
Meines Erachtens kommt viel eher der F. W. Franz nebst Knorr als Autor in Frage.

Es ist für mich jetzt müßig, mich mit den Details der Biographie des Raymond Franz intensiv zu beschäftigen. Ich meine aber gelesen zu haben, dass der zu der Zeit gar nicht in Brooklyn, sondern irgendwo auf Missionarsposten war. Insofern glänzt "Wachtturmforscher" wieder mal in seiner "bewährten" Art.

Zitat:
"Was soll man auch von jemandem erwarten, der seine Rente immer noch von der WTBS erhält, die ihrerseits Geld für die Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben vom Staat erhält?"

Beweise? Wie bei "Wachtturmforscher" üblich, offenbar nicht nötig. Ich mache Sie werter Herr "Wachtturmforscher" darauf aufmerksam, dass sie mit dieser Aussage den Status einer Meinungsäußerung, die Grundgesetzlich abgesichert ist, verlassen. Sie betreten damit das Glatteisgebiet einer vermeintlichen "Tatsachenbehauptung".

Ich erinnere Sie daran, dass gerade Sie schon mal hier diesbezüglich auffällig geworden sind, im Falle des Rechtsanwaltes von kids e.V. Ich widerspreche Ihnen daher hiermit in aller Form. Ich wiederhole zudem, was ich Ihnen schon früher einmal sagen mußte. Verlassen Sie sich nicht auf Ihre vermeintliche Anonymität. Im Ernstfall nützt Ihnen die überhaupt nichts. Auf gerichtliche Anordnung, die Rechtsanwälten zu erwirken durchaus möglich ist, wird Ihre tatsächliche Identität von ihrem Provider im Fall der Fälle offengelegt, mit sich daraus möglicherweise ergebenden Folgewirkungen.

Ich mache Sie weiter darauf aufmerksam, das es in den USA keine Deutschland vergleichbare KdöR-Gesetzgegbung gibt. Insofern geht Ihre Behauptung ins Leere.

Eine Zumutung ist auch Ihre Behauptung:
"die KdöR-Rechte nicht zu verleihen, die sie schon früher von der DDR als Dank für ihre Dienste diesem Staat gegenüber bekamen."

Von welchem Staat reden Sie, nochmals zur Klarstellung nachgefragt.
"Dienste für den Staat DDR????"
Sollten Sie das wirklich meinen, dann empfehle ich Ihnen dringend, eine psychiatrische Klinik aufzusuchen. Sie haben es sehr nötig!


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