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Geschrieben von D. am 22. Juli 2005 07:01:48: Als Antwort auf: Jetzt soll als nächstes: Österreich in die Knie gezwungen werden geschrieben von Drahbeck am 18. Juli 2005 17:39:00: Unter der Überschrift: meldet sich jetzt der juristische Parteivertreter der Zeugen Jehovas in Österreich, in
einem Pressebeitrag zu Wort. Seit Jahrzehnten tobt in Österreich ein vehementer juristischer Streit über den Umgang mit religiösen Gemeinschaften. Es wurde bis jetzt kein Weg gefunden, auf die neue gesellschaftliche Realität einer Vielzahl von Religionsgemeinschaften angemessen zu reagieren. Diese Problematik manifestiert sich vor allem im vergeblichen Bemühen vieler - auch Jahrhunderte alter - Religionen, die gesetzliche Anerkennung zu erreichen. Deren Anträge wurden zuerst jahrelang vom zuständigen Ministerium ignoriert, später durch eine Pattstellung der beiden Höchstgerichte des öffentlichen Rechts (VwGH und VfGH) sowie nun durch eine gesetzlich verordnete zehnjährige Wartefrist blockiert. Was steckt hinter diesem offensichtlichen Bemühen, Religionsgemeinschaften nicht anzuerkennen? Zu der "natürlichen Konkurrenzsituation" gegenüber den etablierten Religionen trat in den 80er-Jahren die öffentliche Debatte über die angebliche Gefährlichkeit so genannter Sekten. Das Ergebnis war ein Klima undifferenzierter Vorurteile gegenüber kleinen religiösen Gemeinschaften im Allgemeinen, welches - leider - sogar die Höchstgerichte beeinflusste. So hat etwa der VfGH im Jahre 2001 (Christengemeinschaft vs. BMfUK) die gänzliche Sperre jeder Anerkennung damit begründet, die Existenz gefährlicher Sekten sei in Österreich eine "unbestrittene Tatsache". In diesem - wie in allen anderen Fällen - wurde jedoch nicht explizit geprüft, ob von den konkreten um Anerkennung werbenden Gemeinschaften auch tatsächlich Gefahren ausgehen. Zwei jetzt veröffentlichte Entscheidungen können einen Weg aus der festgefahrenen Situation weisen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied, Zeugen Jehovas in Deutschland anzuerkennen und damit den anderen Kirchen gleichzustellen. In einem umfangreichen, sich über mehrere Jahre hinziehenden Verfahren wurden vom Gericht alle stereotypen Vorurteile gegen diese Religionsgemeinschaft im Einzelnen geprüft. Sämtliche aufgenommenen Beweise führten das Gericht zu der Schlussfolgerung, dass von dieser religiösen Gemeinschaft keine der behaupteten Gefahren ausgehen. Das Oberverwaltungsgericht hat dadurch gezeigt, dass eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Wesen und Wirken der unterschiedlichen religiösen Gruppen und eine Rechtsfindung auf rechtsstaatlich einwandfreien Weg sehr wohl möglich sind. Erwachet! Das deutsche Beispiel zeigt, dass eine befriedigende Lösung dieser Problematik
durchaus gefunden werden kann. Eine Bewältigung der jahrelangen Konfliktsituation aus
eigener Kraft erscheint auch hier zu Lande nicht nur machbar sondern auch wünschenswert -
sowohl im Hinblick auf den Rechtsfrieden als auch für die weitere Entwicklung eines
Klimas der Toleranz in Österreich. (DER STANDARD - Printausgabe, 22. Juli 2005) Zu Kohlhofer kann man auch noch vergleichen: Und auf der Webseite WT Cleanup (in deren URL aus technischen Gründen das Wort geocities durch --- ersetzt ist, die gegebenenfalls ausgetauscht werden müssen) http://---.com/wtcleanup/06Sekten/03Moon_Site/moonkohlhoferrede.htm |