Re: Erfolg vor Gericht!


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 24. März 2005 11:07:52:

Als Antwort auf: Zeugen Jehovas - Erfolg vor Gereicht! geschrieben von Ingo am 24. März 2005 10:51:49:

Ich gehe mal davon aus, wie bei solchen Urteilen üblich, dass die unterlegene Partei sich in fristgerechter Zeit entscheiden muss.
Ein Urteil erlangt erst dann Rechtskraft, wenn die für einen begründeten Widerspruch eingeräumte Zeit, ohne Reaktion der unterlegenen Seite verstrichen ist.

Gemäß dem vorangegangenen gerichtlichen Vergleichsangebot, hätte die unterlegene Seite, die auf sie zukommenden Kosten, möglicherweise billiger haben können, als nach dem Urteil.
Das erfuhr unlängst auch die SPD in Schleswig-Holstein mit ihrem gescheiterten Versuch eine Minderheitsregierung bilden zu wollen.

Im Vorfeld dieses Urteils war ausdrücklich davon die Rede, dass die Vertreter des Landes Berlin (nicht die Zeugen Jehovas), das gerichtliche Vergleichsangebot ausgeschlagen haben. Die Frage die sich jetzt stellt ist die, ob einer der "A" gesagt hat, nun, wo es soweit ist, auch "B" sagt, oder ob er schmählichst "einknickt".
Diese Frage vermag ich derzeit nicht zu beantworten. Ich denke aber, sie wird sich in angemessener Frist noch offenbaren.

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