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Geschrieben von Drahbeck am 24. März 2005 11:07:52: Als Antwort auf: Zeugen Jehovas - Erfolg vor Gereicht! geschrieben von Ingo am 24. März 2005 10:51:49: Ich gehe mal davon aus, wie bei solchen Urteilen üblich, dass die unterlegene Partei
sich in fristgerechter Zeit entscheiden muss. Gemäß dem vorangegangenen gerichtlichen Vergleichsangebot, hätte die unterlegene
Seite, die auf sie zukommenden Kosten, möglicherweise billiger haben können, als nach
dem Urteil. Im Vorfeld dieses Urteils war ausdrücklich davon die Rede, dass die
Vertreter des Landes Berlin (nicht die Zeugen Jehovas), das gerichtliche Vergleichsangebot
ausgeschlagen haben. Die Frage die sich jetzt stellt ist die, ob einer der "A"
gesagt hat, nun, wo es soweit ist, auch "B" sagt, oder ob er schmählichst
"einknickt". |