Geschrieben von Drahbeck am 04. Oktober 2004 21:28:40:
Als Antwort auf: Re: Günther Pape wehrt sich geschrieben von
Raimund am 04. Oktober 2004 19:38:59:
Ich gehöre nicht unbedingt zu den Fans" der Pape's. Weder dem Günther
Pape, noch dem Klaus-Dieter Pape. Letzteren halte ich zugute. Er ist bereits in
katholischem Milieu aufgewachsen. Er kannte daher vorher nichts anderes. Das aber wird man
bei dem Günther Pape, wohl kaum sagen können. Von dem Dieter Pape erst gar nicht zu
reden.
Einige Bücher mit ZJ-Thematik habe ich auf meiner Webseite in eigenen Dateien knapp oder
auch etwas ausführlicher kommentiert.
Das Pape-Buch Ich klage an" ist nicht darunter. Wohl kaum, weil ich es nicht
gelesen hätte. Das ist sicherlich nicht der Fall. Auch das Buch des Walter E. Glöckel
Die Methodik der Dämonen der Zeugen Jehovas" habe ich gelesen, lehne es aber
ab, es im positiven Sinne zu kommentieren. Manchmal ist da in der Tat Schweigen, der
angemessene Kommentar.
Aber den Grund in Sachen Pape kann man schon aus dem seinerzeitigen Kommentar zu dem
vorhergehenden Pape-Buch Die Wahrheit über Jehovas Zeugen entnehmen".
Siehe dazu:
CVPape
Lediglich in einer Sammelbuchbesprechung (Literaturbericht) gehe ich auf das Pape-Buch
Ich klage an" etwas ein; allerdings wohl kaum im Sinne einer umfassenden
Rezension:
Da B. schon genannt wurde, bietet es sich an zugleich auch auf den Fall des
Günther Pape mit zu sprechen kommen, der sich gleichfalls unqualifizierter Angriffe von
Seiten B. mit der Wachtturmgesellschaft im Hintergrund, "erfreuen" darf.
Also um es vorweg zu sagen. Pape selbst räumt ein, dass man ihm in diversen Leserbriefen
mitgeteilt habe, man könne seine Position verstehen, bis auf eine Ausnahme. Und diese
Ausnahme wäre, dass er sich der katholischen Kirche angeschlossen habe. Damit hat Pape
selbst den Punkt referiert, den auch ich ihm gegenüber als Manko bewerte.
Andererseits wird man auch sehen müssen, dass er sich damit eine Plattform geschaffen
hat, ohne die es fraglich wäre, ob sein Erstlingswerk "Ich war Zeuge Jehovas"
bis heute 25 Auflagen erlebte. Als Zeitzeuge vermag er durchaus einige zwar nicht
grundlegend neue, aber doch auf den Punkt gebrachte Erkenntnisse zu formulieren. So
erlebte er beispielsweise die ersten Jahre nach 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone
Deutschlands mit der sich schon damals anbahnenden Konfrontation.
So etwa wenn er notiert:
"Ein leiser Zweifel regte sich bei mir anlässlich einer späteren Vorladung. Major
Cleskow legte mir einen im Westen gedruckten 'Wachtturm' vor. Darin war folgender Eindruck
zu lesen: 'Veröffentlicht unter der Zulassung License Nr. US-W-1052. 24. Januar 1946 der
Nachrichtenkontrolle der Militärregierung.' Die Wachtturm-Führung hatte sich die
Veröffentlichung dieses 'Wachtturms' durch die amerikanische Militärbehörde genehmigen
lassen, wohingegen ich mich aber weigerte, der sowjetischen Kommandantur (auf Geheiß der
Magdeburger WTG-Führung) zu gehorchen."
Es soll jetzt hier nicht darüber lamentiert werden, ob denn eine gütliche Einigung mit
der Sowjetischen Militäradministration möglich gewesen wäre. Einiges spricht dagegen.
Aber immerhin zeigt auch dieses Beispiel, dass die Zeugen Jehovas sich sehr wohl als
politische Waffe verstanden und in Szene setzten.
Im Jahre 1994 lernte derselbe Pape noch einmal die harte Hand der Wachtturmgesellschaft
kennen. Anlässlich eines beabsichtigten Referates auf einer Veranstaltung der Konrad
Adenauer-Stiftung, wurde im Vorfeld von den Rechtsanwälten der WTG auf besagte CDUnahe
Stiftung massiver Druck ausgeübt mit der Zielstellung, diesen für die WTG unbequemen
Zeitzeugen dort nicht sprechen zu lassen. Dieses Ansinnen verpuffte hatte aber noch die
Nachwirkung, dass Pape nunmehr selbst gegen die WTG juristisch aktiv wurde.
Insbesondere die Unterstellung (in Sippenhaftmanier mit seinem in der DDR lebenden
Bruder), der West-Pape könnte auch für die DDR-Stasi aktiv gewesen sein, brachten
letzteren doch noch "auf die Palme". Er war davor schon allerlei Anwürfe
gewöhnt - das war aber auch ihm zuviel. Also klagte er gegen die WTG. Und über das
Ergebnis seiner Klage berichtet er:
"Im Gerichtsurteil heißt es: '
für Recht erkannt: Die Beklagten werden
verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes bis zu 50 000,-DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Monaten, zu
unterlassen, über den Kläger zu behaupten, dieser habe mit dem Staatssicherheitsdienst
der ehemaligen DDR zusammengearbeitet.' Dieses Urteil wird in dem Artikel von
B. nicht
mit einer Silbe erwähnt."
Jener Vorgang hatte noch eine andere "Nebenwirkung". Das WTG-Sprachrohr
B.
hatte den Pape in der Sache und im Ton "übel angemacht". Im Rahmen der
Meinungsfreiheit sind solche Stellungnahmen justiziabel nur schwer wenn überhaupt
fassbar. Aber dennoch fühlte sich Pape unredlich behandelt. Also was tat er? Er setzte
sich an seine Schreibmaschine (respektive Computer sofern er einen haben sollte) und
begann noch einmal ein Manuskript zum Thema Zeugen Jehovas abzufassen.
Wer sein seinerzeitiges 1971 erschienenes Buch "Die Wahrheit über Jehovas
Zeugen" kennt, der wird ihm bescheinigen können, dass es inhaltlich substanzvoller
geworden ist, als wie jene Ausführung von 1971 [32].
Letztlich hat sich die WTG mit ihrer Attacke gegen Pape damit nur einen Bärendienst
erwiesen."
Nun vergleiche ich Pape keineswegs mit Glöckel. Bei Pape liegt die Sachlage auch
grundlegend anders. Sein Buch Ich klage an" ist primär die Reaktion auf
vorhergehende Attacken der WTG gegen ihn (und seinen Sohn). Namentlich, dass sie über ihr
Sprachrohr P., beispielsweise bei der Konrad Adenauer-Stiftung vorstellig geworden ist,
um (ergebnislos) zu erreichen, dass Pape als Referent wieder ausgeladen werden möge, und
anderes mehr. Dagegen wehrte er sich, unter anderem auch mittels dieses Buches, dass neben
vorstehender Thematik dann auch noch mit ein paar anderen Sachen angereichert wurde.
Die Zitierung des sattsam bekannten Freddy Asozial" mag man in der Tat als
klassischen Fehlgriff werten. Da wiederspreche ich nicht. Dennoch ist es meines Erachtens
zu billig, wegen diesen Fehlgriff ein Pauschal-Ablehnungs-Edikt zu postulieren. Das ist
zwar in den Zeugen Jehovas Kreisen so üblich. Sachgerecht indes ist es nicht.
Man vergleiche dazu auch mein noch Votum in Sachen Pape vom 20. Juli,
2003
in der Datei
Quer3
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