Richtigstellung - Contra Christina M...
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 08. Dezember 2009 16:16
Am heutigen Tage habe ich das bestellte Buch der Frau Christina M... mit dem Titel "Der Doppelstaat" von der ausliefernden Buchhandlung erhalten.
Ich beabsichtige erst im Januar nächsten Jahres auf selbiges etwas näher einzugehen, da ich für Dezember dieses Jahres schon ausreichend Forumsbeiträge meinerseits in Vorbereitung habe.
Gleichwohl habe ich schon einen Blick in jenes (die DDR-Geschichte der Zeugen Jehovas betreffende Buch getan).

Namentlich schon jetzt, erkläre ich meinen ausdrücklichen Widerspruch zu einer These von Frau M....

Auf Seite 260f. berichtet Frau M... auch über eine Tagung der CV im April 1977, in Berlin.
Dort sollen 12 Personen anwesend gewesen sein, was ich weder bestätigen noch dementieren kann.
Richtig ist, wenn auch Frau M... das so nicht ausführt.
Auch ich hatte wohl postalisch von dem Dieter Pape eine Einladung auch zu jener Tagung erhalten.

Jedoch - und das ist wesentlich - nicht an jener Veranstaltung auch tatsächlich teilgenommen.

Die aktive Mitarbeit an der CV wurde meinerseits bereits 1972 eingestellt.
Kontakt zu Stasiisten bestand noch bis etwa 1975. Dann wurde auch der meinerseits per einseitiger Willenserklärung für beendet erklärt.

Die CV als solches bekam ich aber dennoch geraume Zeit weiter zugesandt (in der Ära des Wolfgang Daum). Dann in der Ära Henry Werner (Struck) begann jene Zusendungen unregelmäßig zu werden, wurden dann letztendlich auch eingestellt. Davon kündet auch ein Schreiben vom 4. 8. 81, dass ich noch finden konnte.

In einer Fußnote (Nr. 515 auf der angegebenen Seite), behauptet nun Frau M..., Manfred Gebhard habe auch an jener 1977er Tagung teilgenommen.

Ich erkläre hiermit öffentlich an Eidesstatt.
Diese Behauptung ist falsch.

Manfred Gebhard hat an jener Tagung eben nicht teilgenommen.
Es sei jetzt nicht bewertet, ob Frau M... da was "in der falsche Kehle bekommen", oder ob die Stasiisten in ihren Aktenbestand sich da mißverständlich geäußert haben.

Entscheidend für mich ist, das ich öffentlich dieser These der Frau M... widerspreche, was hiermit getan sei.

Nachstehend aus meinem Aktenbestand, eine Repro einer solchen Einladung, wohl aus dem Jahre 1980; was nicht ausschließt auch in davor liegenden Jahren, solche Einladungen erhalten zu haben. Sowie das erwähnte 81er Schreiben.

Das Jahr 1977 gehört meiner Erinnerung nach zu jenen Jahren noch, wo ich - nach Beendigung der CV-Kontakte, in Sonderheit Bibliotheksstudien in der Berliner Stadtbibliothek tätigte (später dann auch noch in der Staatsbibliothek und der Berliner Universitätsbibliothek. 1977 aber noch nicht. Da war es nur die Berliner Stadtbibliothek).
Deren erste Lesekartenummer (zu Ostzeiten gab es ja noch keine EDV) 144297 habe ich noch heute "im Kopf"
Das ist meine Gegendarstellung zu der Behauptung von Frau M....

Re: Im Vorgriff auf die für den 7. Januar vorgesehene Buchbesprechung
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 16. Dezember 2009 11:47
Zu dem Buch der Frau M. "Doppelstaat DDR" gedenke ich meinerseits am 7. Januar nächsten Jahres noch etwas auszuführen.
Zwar nur in einer "Statistenrolle" kommt in diesem Text auch ein User mit dem Namen "McSteven" mit vor.
Er hat im engeren Sinne, keinerlei Kontext zu dem Buch der Frau M., das sei ausdrücklich festgestellt.

Gleichwohl spielt sich das ja alles nicht im "luftleeren Raum" ab, und in selbigem taucht eben auch der User "McSteven" mit auf, was wiederum für mich der Anlass ist, in dem beabsichtigten Text, selbigen mit zu erwähnen.

Der Fall "User McSteven" ist eigentlich inhaltlich unabhängig vom Kontext der Besprechung des Buches der Frau M.
Und dieweil diese inhaltliche Unabhängigkeit gegeben, nehme ich schon heute zu besagtem "McSteven" Stellung.
Diese Stellungnahme wird im Anschluss an dieses Posting, meinerseits auch noch in der Datei "News-Server" mit eingefügt.
In dieser Stellungnahme ist zugleich eine Aufforderung an die Adresse des besagtem "McSteven" mit enthalten.
Durch ihre Öffentlichmachung an genannten Orten, kann selbige sehr wohl als "öffentlich zugestellt" bewertet werden, da selbiger Text ja auch von allen anderen gelesen werden kann, so sie es denn realisieren.

Nachstehend also dieser "McSteven" bezügliche:

Exkurs:
Aus den "Weisheiten" des "McSteven"

Allerdings muss ich zugeben, ... nun mal diesen Punkt gemein zu haben: ehemaliger Vollzeitprediger der ZJ und überhaupt ehemaliger ZJ. Der Unterschied ist allerdings, dass ich ZJ weiterhin für ausgesprochen integere Menschen, die voll im Leben stehen und die Organisation für ausgesprochen seriös halte. Es gibt keine Religionsgemeinschaft, die eine derart internationale Einheit bildet, die weltweit konsequent antimilitaristisch handelt und die sich tatsächlich an die Bibel hält. Wir hätten ein paar Probleme weniger, wenn sich alle Religionen weltweit so verhielten, wie die ZJ dies aufrichtig versuchen.

www.gutefrage.net/frage/ueber-was-duerfen-sich-zeugen-jehovas-unterhalten-und-was-duerfen-sie-lesen-bzw-anschauen

Anmerkung eines Ehemaligen ZJ: Rein kommt man bei den Zeugen Jehovas schwerer als raus, und das ist eigentlich gut so. Das ist schließlich kein Kegelklub. Wie vorher schon erwähnt, führt man als erstes ein intensives persönliches Bibelstudium mit einem ZJ durch. Das ist ganz privat und komplett unverbindlich. Du hast jederzeit die Möglichkeit, die Sache zu beenden. Wenn Du mehr wissen willst und neugierig bist, gehst Du zu den Zusammenkünften. Die sind völlig öffentlich. Sobald Du Dich dort unwohl fühlst, kannst Du aufstehen und gehen. Wenn Dir einleuchtet, was Du lernst (jeder hat schließlich einen eigenen Kopp auf dem Hals, der nicht immer nur der Zierde dient), kannst Du Dich im Laufe der Zeit entschließen, ein ZJ werden zu wollen. Dazu lässst man sich wie Jesus als Erwachsener taufen.
Mein persönliches Fazit: Die ZJ sind die Religionsgemeinschaft, die sich am engsten an die Bibel halten. Aus persönlichen Gründen ist mir das im Moment nicht ganz möglich, deshalb bin ich gegenwärtig kein ZJ. Das heißt aber nicht, dass ich nicht in nächster Zeit dort weitermachen kann und will. Wer die Bibel verstehen will und Gott näher kommen will, ist bei den ZJ auf jeden Fall richtig.

www.gutefrage.net/frage/wie-wird-man-mitglied-bei-den-zeugen-jehovas

Auch ich bin vor 2 Jahren ausgetreten. War nicht schwer. Dennoch sind Spaß und angebliche Freiheit nicht alles. Antworten auf die Frage nach dem Sinn des Lebens, gibt es eben nur auf dem Weg der Religion. Da haben die ZJ - seien wir mal ehrlich - nun wirklich die Nase vorn. In keiner anderen Religionsgemeinschaft wissen so viele Mitglieder was sie glauben und warum. Keine andere ist global so kompromisslos antimilitaristisch. Wer nicht abstumpfen will, weiter nachdenkt und eine Beziehung zu Gott wünscht, kommt nun mal an den ZJ nicht vorbei.
Das hab zumindes ich eingesehen. Seit drei Monaten besuch ich wieder die Zusammenkünfte und - was soll ich Dir sagen - ich find es wirklich nett. Auch wenn ich ich nicht ganz dazugehöre, so bringen mir die Zusammenkünfte doch ein Menge.

www.gutefrage.net/frage/wer-hat-den-austieg-von-den-zeugen-jehovas-nach-jahrzehnten-noch-nicht-verkraftet

Du musst ja ganz schön geschockt sein von den Antworten hier, was? Vorab: ich bin auch ein ehemaliger ZJ, stehe der Religion der ZJ jedoch nach wie vor positiv gegenüber. Wenn ich im Moment nicht dazugehöre, dann, weil ich momentan nicht ganz in der Lage bin, nach der Bibel zu leben. Nenn es persönliche, menschliche Schwäche. Aber am Inhalt der Bibel ändert das natürlich nix, das ist allein mein Problem. Und die ZJ halten sich nun mal konsequent an die heiligen Bücher...

www.gutefrage.net/frage/ich-haben-ein-bibelstudium-mit-zeugen-jehovas-begonnen-weis-nicht-ob-das-richtig-ist

Ah ja, natürlich, Du meinst den Stasi-Manne!
Ja klar, DER ist natürlich eine absolut verlässliche Quelle, wenn es um ZJ geht. Der kennt sie schließlich aus dem FF - hat sie ja jahrelang bespitzelt. 
Hier übrigens die Informationen über diesen Hetzer...

www.gutefrage.net/frage/ich-haben-ein-bibelstudium-mit-zeugen-jehovas-begonnen-weis-nicht-ob-das-richtig-ist

Mit letzterem verleumderischen Zitat, mag an dieser Stelle der Exkurs sein bewenden haben.
Zu der verleumderischen - unbewiesenen - Behauptung
"hat sie ja jahrelang bespitzelt" stelle ich fest:
Das wäre eine geeignete These, um sie gerichtlich bewerten zu lassen.
Ich fordere den Verleumder zum Beweisantritt auf!

Für meine Person stelle ich fest.
Zeitweilige Mitarbeit bei der "Christlichen Verantwortung", aufgrund eigener Erfahrungen mit der WTG-Religion und ihrer kritischen Reflektion, ist keineswegs mit vorgenannter Verleumdung identisch.
Mein eigenes Selbstverständnis, namentlich nach der einseitig erklärten Beendigung der Zusammenarbeit mit der "Christlichen Verantwortung" tendiert in Richtung wissenschaftlicher Studien zum Thema. Und auch das sei hinzugefügt; aus eigenen Mitteln bestritten; keineswegs mit "Wohlwollen" der DDR-Apparatschicks, wenn auch von letzteren dann doch noch halbwegs geduldet.
Die Resultate jener Studien indes, wurden von mir zu DDR-Zeiten nicht publiziert.
Die diesbezügliche Publikationsphase begann erst im Jahre 1997 und da gab es bekanntlich keine DDR mehr.

Das wiederum hat nichts gemein mit dem, was die unterbelichtete "Lieschen Müller vom Lande" oder ihr unterbelichtetes Pedant "McSteven" gemeinhin unter "jahrelanger Bespitzlung" zu verstehen belieben.

Im übrigen noch dies.
Wanderer zwischen den Welten hat es immer gegeben und wird es weiterhin geben.
Auch solche, welche da glauben, außerhalb der ZJ-Mauern nicht so recht klar kommen zu können.
Offenbar liegt bei diesem "McSteven" laut eigener Aussage, auch solch ein Fall vor.
Religionsfreiheit ist ein verbrieftes Recht, dass auch von mir nicht in Abrede gestellt wird.
Wer denn meint Entscheidungen der Art wie "McSteven" tätigen zu sollen (oder nur zu können), kann es selbstredend tun.
Ich hindere ihn nicht daran.
Das wiederum ändert nichts an dem Umstand, dass ich zumindest auf der publizistischen Ebene, dem widersprechen werde!


Dann noch ein Hinweis allgemeiner Art.
Für externe Webseiten, die wiederum auf Inhalte meiner Seiten verlinken, oder sie zitieren (was im freien Ermessensspielraum der Betreffenden liegt)
bin ich nicht zuständig.
Insbesondere verweise ich auf den Umstand, dass allgemein gesprochen, ich Webseiten, die mit viel Fremdwerbung arbeiten (was wiederum im freien Ermessen der Betreiber liegt), nicht sonderlich schätze.
Für die von mir verantworteten Webseiten gilt jedenfalls (mit zwei Ausnahmen, über die ich auch nicht "glücklich" bin, sie einstweilen aber so lasse.
Diese Ausnahmen sind das Gästebuch und ein Webseitenzähler, die aus meiner Sicht ungebetene Werbung schalten).
Das jedenfalls für die Seiten, auf die ich alleinigen redaktionellen Zugriff habe, gilt.
Grundsätzlich ohne externe Fremdwerbung, dieweil die unerwünscht ist.

Re: Im Vorgriff auf die für den 7. Januar vorgesehene Buchbesprechung
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 16. Dezember 2009 16:54
Nachtrag
Der von mir beanstandete Text des Users McSteven am 23. November 2009 15:17
mit dem darin enthaltenen Detailsatz (der keineswegs durch die Meinungsfreiheit abgedeckt ist, sondern den Tatbestand einer Tatsachenbehauptung erfüllt - qualitativ identisch mit einer nicht begründeten Schmähkritik), wurde jetzt nach Aufforderung, vom Betreiber der fraglichen Seite gelöscht.
Es mag ja dahin gestellt sein, ob da diesem "McSteven" da lediglich "die Pferde durchgegangen sind".
Wie auch immer, öffentliche Anschuldigungen der Art, wie er sie mit dem Detailsatz artikulierte:
"Der kennt sie schließlich aus dem FF - hat sie ja jahrelang bespitzelt"; werde ich nicht hinnehmen und mich fallweise auch dagegen wehren!

Eine Empfehlung für den User "McSteven" vielleicht noch. Auch dann wenn er sie nicht zur Kenntnis nimmt (oder besser gesagt nehmen will).
Den Typus derjenigen, welche da wähnen in der "Welt" nicht zurecht kommen zu können, kann man auch in einem anderen Bericht begegnen.

Siehe dazu:
NAKVIdeo

Formal ist also dort von der Neuapostolischen Kirche die Rede. Sicherlich gibt es auch relevante Unterschiede zu den Zeugen Jehovas.
Was es aber auch gibt, sind durchaus beachtliche "Schnittmengen" beider Gruppierungen.
Und solche Übereinstimmungen sind dann wohl nicht unbedingt die als "positiv" bewertbaren.

Christina M.
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 07. Januar 2010 01:09
Es ist sicherlich aufschlussreich, sich die Zeugen Jehovas-spezifischen Arbeiten (Fachschul-Abschlussarbeiten) an der Stasi-eigenen Juristischen Hochschule, einmal anzusehen (sofern man die Option dazu hat).
Bereits in einer Ausarbeitung des Herrn Hirch, konnte man einer diesbezüglichen Referierung begegnen.
Auch Frau Christina M. bietet in ihrem Buch solche zusammenfassenden Referierungen.
Die Arbeiten der Stasiisten Baenz, Bartnik, Wollenberg, Kownatziki, Prescher, werden somit von Herrn Hirch als auch von Frau M., in ihren jeweiligen Publikationen behandelt. Etwaige unterschiedliche Akzentsetzungen in diesen Referierungen, seien hier aber nicht weiter bewertet.

Soweit es unter anderem die Ausführungen des Herrn Baenz anbelangt, war mir zudem eine eigene Meinungsbildung dazu möglich.
Man vergleiche:
Noch nicht Enttarnt
Bezüglich jener Stasiisten-Arbeiten, die nur Hirch oder nur Masuch, oder auch beide referiert haben, enthalte ich mich einer Bewertung, da nur eigener Augenschein der betreffenden Ausarbeitungen, dafür die Basis bilden könnte.
Gleichwohl habe ich meinerseits auch Stasiisten-Arbeiten referiert, die einer, oder beide Autoren, eben nicht referiert haben.

Interessanterweise nennt Frau M., eine weitere Arbeit aus dem Jahre 1980, die ich bei Hirch nicht vorgefunden habe. Und zwar die eines Oberstleutnant Alexander K. mit dem Titel: "Erfahrungen zu Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge" (S. 361f.).
Mag in diesem Titel der Begriff Zeugen Jehovas auch noch nicht vorkommen. Inhaltlich wird sehr wohl auf sie Bezug genommen.

Verstehe ich es richtig, werden in ihr wiederum einige der Stasi-spezifischen "Operativen Vorgänge" gegen Zeugen Jehovas, darstellend ausgeführt.

Im "Gegenzug" wenn man es so salopp formulieren darf, referiert Frau M. nicht die einschlägigen Arbeiten der Stasiisten Bergner und Riedel (diesbezügliche Referierungen gibt es aber bei Hirch).
Und sowohl Hirch als auch M. referieren nicht die auch noch zu benennenden Arbeiten der Stasiisten Koepke, Hinze, Tietz, Kleinow/Wenzlawski.

Einen gewissen kritischen Unterton kann ich mir überdies auch so nicht versagen. Dies möchte ich mal am Anhang des Buches von Frau M. verdeutlichen.
Da gibt es auch eine Rubrik "Internet"
Fünf URL werden dort genannt. Eine juristische, und vier Zeugen Jehovas spezifische.
Die letzteren vier sind (verkürzt genannt)
Standfirm.de
Standhaft.org
Jehovas-zeugen.de
Sachsen-info.de
Ende der Durchsage. Mehr an Internetadressen mitzuteilen, ist bei Frau M. nicht drin.

Namentlich die letztgenannte "Sachsen-info.de" verdient es noch etwas näher beschrieben zu werden.
Man vergleiche zu dem seinerzeitigen Betreiber jener Seite, in einem etwas anderen Kontext auch:
Stefan T....

An anderer Stelle erfährt man (S. 11), Frau M. hat am 15.10.1999 einen dort entlehnten Text zur Kenntnis genommen. 
Was bot jener Text? Allen voran eine maßlose Bagatellisierung der WTG-Bildungspolitik. Etwa Auslassungen der Art, wie sie da der Herr Lösch von der WTG von sich gab, und die man im Internet in einem Video-Statement auch "bewundern" kann, wo vor Hochschulstudium-Ambitionen massiv "abgeraten" wird, wird man in jenem schönfärberischen Text auf "Sachsen-info.de" (der übrigens direkt von der WTG stammte) nicht vorfinden.
Zu Lösch siehe auch: 
Forumsarchiv A226
Das fragliche Video ist auch verlinkt auf
http://forum.mysnip.de/list.php?27094

https://www.youtube.com/watch?v=4PKbk_QmIfY
Bezüglich eines zeitgenössischen Kommentares zu "Sachsen-info" siehe auch:
Zweierlei Maß
Übrigens wird man bei Frau M. auch keinerlei Zitierungen etwa der Art vorfinden, wie sie Horst Knaut oder auch Rolf Nobel in ihren Büchern schilderten (Bücher die für Frau M. übrigens auch nicht zu existieren scheinen).
Etwa das Fallbeispiel eines vom DDR-Regime aus politischen Gründen inhaftierten, dann in den Westen gelangten, dann dort Zeuge Jehovas gewordenen.
Und zur wirtschaftlichen Komponente dann noch dieses. Selbiger nur zwei Tage in der Woche als Taxifahrer arbeitend. 
Wer das Niveau der Löhne in diesem Gewerbe kennt, kann in etwa erahnen, was es dann bedeutet, nur zwei Tage wöchentlich zu arbeiten (um so die verbleibende Zeit für die WTG-Interessen zu verwenden).
Bei diesem Fallbeispiel kann man auch schon so erahnen, was das dann für wirtschaftliche Auch-Konsequenzen hat, erreicht der Betreffende dann mal das Rentneralter.

Man vergleiche thematisch etwa bei Horst Knaut "Propheten der Angst" "25 verpfuschte Jahre der Aigners" (S. 149f.)
Oder bei Rolf Nobel "Falschspieler Gottes"
"Wie Bruder Demuth bekehrt wurde" (S. 94f.); ergänzend auch
S. 215f. "Das Verhör"
Der von Nobel genannte, den er ja persönlich kennenlernte, war in seiner Biographie auch mal vom östlichen Regime hart angefasst worden. Insoweit dürfte die Empfehlung für eine Autorin, die sich da auch mit der Stasi auseinandersetzt, selbst wohl auch gutbürgerlichen Verhältnissen zugehörig ist, sich seinen Fall auch mal näher anzusehen, so abwegig auch nicht sein.
Hätte sie das getan, wäre ihre kritiklose Rezipierung des Textes von "Sachsen-info.de" wohl einmal mehr, als Farce geoutet gewesen.

Hinzuweisen wäre beispielsweise auch auf den von durch die Konrad Adenauer-Stiftung geförderte Journalisten, berichteten Fall des Zeugen Jehovas Günter Rosenbaum. Das war auch einer jener, welche das östliche Regime in der Zeugen Jehovas-Angelegenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilte.
Seine weitere Biographie jetzt überspringend, ist wohl namentlich der nachfolgende Satz in diesem Portrait charakteristisch:

"Auf die ehemalige DDR schaut Günter Rosenbaum ohne Verbitterung oder gar Rachegefühle zurück, auch wenn er für seine zehn Haftjahre nur eine geringe Entschädigung von einigen tausend Mark erhalten hat und sich mit einer zusätzlichen Opferrente von monatlich 189 Mark begnügen muß."

Siehe: Claudia Schute (Hrsg.)
"Schicksal Bautzen
Politische Häftlinge der SBZ/DDR erzählen" Bonn 1999.
Auch dieses Buch, mich wunderts schon nicht mehr, findet man bei Frau M. nicht rezipiert.

Nochmals zum "Mitschreiben" 189 DM Opferrente (nicht Euro, DM. Euro gab es Zeit des Berichtes noch nicht).
Weder Herr Hirch noch Herr Dirksen, die ja beide nicht an Krokodisltränenbächen sparen, Hirch zudem Firmeninhaber, also auch in einer besser situierten Situation, hielten es für nötig, diesen schäbigen Fakt über die schäbige Bundesrepublik Deutschland, anzusprechen. Übrigens auch Frau M. nicht, wobei dieses Schweigen dann wohl mehr aussagt, als so manche andere wortreiche Ausführung.
Und wenn es um als schäbig zu Bezeichnende geht, dann darf allen voran, auch nicht die WTG vergessen werden. Denn die ist der Oberschäbigste aller Schäbigen.
Und was ich für eine persönliche Meinung, bezüglich Schleppenträger der WTG habe, das sei aus Gründen der Höflichkeit lieber nicht in die Tastatur getippt.

Das vorstehende ist unfraglich ein parteiisches Votum meinerseits. Intention von Frau M. hingegen dürfte eher sein, vermeintlich "unparteiisch" zu sein.
Man begegnet dieser Tendenz ja auch etwa in der "Wikipedia" (welche in ihren ZJ-bezüglichen Ausführungen weitgehend fest in ZJ-Hand ist).
Da konnte man den "schreiend-komischen" Umstand begegnen, dass ein überhaupt noch nicht erschienenes (zweites) Buch des Detlef Garbe (wenngleich mittlerweile fast ein Jahrzehnt vorangekündigt) als relevante Referenz von den dortigen "Blinden, die über Farben referieren" genannt wurde (über einen in Jahre zu beziffernden Zeitraum, trotz nachweisbaren Widerspruchs).
Relevant kritische Ausführungen zur WTG-Religion indes, haben dort keine Chance.

Letztendlich reduziert sich das alles auf eine "Machtfrage" welche die WTG-Hörigen ja wähnen zu ihren Gunsten entscheiden zu können.
Und so wie als für unsereins abschreckendes Beispiel, die Herren/Damen B.../Y... sich als "WTG-Speichellecker" geoutet haben, gibt es in der Tat noch ein paar mehr diesbezügliche. (Mit Abstrichen. Nicht jeder an den da auch zu denken ist, geht gar soweit, auch noch die Geschäfte von Scientology zu betreiben.
Allein der Umstand, dass es Personen gibt, die in Personalunion sowohl die Geschäfte von Scientology und Zeugen Jehovas betreiben, spricht an sich schon Bände!)

Das ist dann um mit Lessing zu sprechen, ein gar garstiger Graben, der eben nicht überschreitbar ist.

Nun ist es richtig (da Internetadressen auch wieder verschwinden können; oder der Inhalt sich wandelt), dass ein Datum der jeweiligen Einsichtnahme mit angefügt wird.
Nur, im Falle "Sachsen-info.de" ist zu registrieren das "Sachsen-info" schon seit Jahren aus dem Netz wieder verschwunden ist (im Kontext des WTG-Ukas gegen alle Webseiten Zeugen Jehovas-spezifischer Art, die sie nicht selbst betreibt).

Ergo zusammengefasst. In meiner Sicht stellen die nur genannten Internetadressen einen "Schweizer Käse" mit verdächtig riesengroßen Löchern dar.
Insofern braucht man sich über das Entgangensein einiger Stasiisten-Arbeiten (vorbeschriebener Art), dann auch nicht mehr zu wundern.
Aber vielleicht ist ja Frau M. auch der Meinung, das von ihr referierte, reiche auch so schon inhaltlich aus. Darüber will ich dann in der Tat nicht weiter streiten.
Sie mag weiter darauf verweisen, etwa 20.000 Blatt Stasiakten auszuwerten, die Möglichkeit gehabt zu haben. 

Das hört sich unfraglich viel an. Zwar keine 20.000 Blatt (erheblich weniger) dieses Genres habe ich ja auch mal sichten können. Und da stimme ich mit Frau M. dahingehend wohl überein. Man wird bei dieser Sichtung auch nicht zu unterschätzenden Dimensionen von "Spreu" begegnen. Eben solchem "Gewäsch", das in eigene Ausarbeitungen einzuarbeiten, wohl zuviel der unverdienten Ehre wäre.
Insofern kann man schon die Frage stelle, ob die Favorisierung der Stasiakten, um den Preis, etwa der prinzipiellen Vernachlässigung des Internets, nicht (mittlerweile) ein zu hoher Preis ist.

Natürlich wird man den Vorhalt "substanzloses Gewäsch", sicherlich auch auf nicht zu unterschätzende Teile des Internet's übertragen können.
Da dürfte dann die "Kunst" des Auswertenden eben darin bestehen, den "richtigen Riecher" zu haben, was relevant und was eben nicht relevant ist.
Allerdings sei eingeräumt, nicht zu hohe Forderungen zu stellen.
Für eine Dissertation reicht das von Frau M. erarbeitete allemal aus. Da gibt es weitaus abschreckendere Beispiele von Promovenden, die ja auch diesen Titel erreicht haben. Und so mancher mit der Materie auch vertraute fragt sich dann, warum eigentlich?
Man vergleiche beispielsweise meine Bewertung der Dissertation von Bruno D.; in
Forumsarchiv A218
Dort unter der Überschrift "Dieter-Nuhr-Verschnitt".
Oder ergänzend zu Herrn Bruno D. auch noch:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,1144,1758#msg-1758
Dort namentlich die wertende Vokabel:
"Na jaaa"

Auf eine interessante Referierung sei nach im Masuch'schen Buch besonders hingewiesen.
Und zwar den Karlheinz Simdorn, alias Wolfgang Daum betreffend.
Der ist ja schon mal "unsterblich" in die Geschichte eingegangen, durch seinen (wie manche meinen dilletantischen) Einbruch in das damalige Westberliner Bethel in der Bayernallee.
Und derart seine Dienste für die Stasi schon mal unter Beweis gestellt habend, braucht man sich dann wohl (das aber auch nur rückblickend) nicht zu wundern, dass er dann gar noch von der Stasi zum Leiter der CV auserkoren wurde.

Zeitgenössisch hatte (zumindest ich) mich schon mächtig darüber gewundert, wie solcherlei Personalentscheidungen wohl zustande kamen.
Aber jetzt ist ja nur von der rückblickenden Betrachtungsweise die Rede.
Und da erfahrt man bei M. in der Tat (S. 367) einige weitere Details, die man in dieser Ausführlichkeit, davor weder bei D..., noch H... noch Y..., oder wem auch immer lesen konnte.

Die Stasi hatte also diesen Simdorn dann noch in "Daum" umgetauft.
Da ist es doch schon mal "interessant" sich namentlich den frühen Simdorn etwas näher anzusehen. Danach sei der 1927 geborene Simdorn schon ab 1946 Mitglied der KPD respektive SED gewesen.
Mit dem hatte die Stasi nun weitere Pläne. Ursprünglich im Ostteil Berlins lebend, wurde er dann für die Stasiinteressen Mitte der 1950er Jahre nach Westberlin abkommandiert.
Der Westen konnte sich also damals über einen weiteren "Ostflüchtling" freuen.
"Ostflüchtling" Simdorn schlug auch sehr zur Freude seiner Auftraggeber einen "hoffnungsvollen" Weg ein. Er ließ sich von den Zeugen Jehovas anwerben, und auch gar taufen.

Nun ja, der "Höhepunkt" seiner diesbezüglichen Karriere wurde ja bereits genannt. Sein eigentlich unerbetener Besuch im Westberliner Bethel unter Umständen, welche die "Besuchten" ja sicherlich nicht gut finden konnten.
Nun war es der Stasi auch klar, den Mann kann sie nach diesem Coup nicht länger in Westberlin belassen. Belässt sie ihn dennoch dort, bestehe immerhin die Gefahr, dass er eines Tages noch auffliegt.

In Ihrer "großen Fürsorge" war es dann der Stasi eine Ehrensache, den Simdorn, möglichst weit weg von Berlin, neu anzusiedeln.
So verschlug es dann wohl den gebürtigen Berliner Simdorn ins Thüringische Gera.
Seinem (das ist jetzt mein Kommentar) geistigem Level entsprechend, bekam er aber anfänglich in Gera nur einen relativ niederen Job.
Aber zäh wie er war, arbeitete er sich empor, und war schon 1964 von der Stasi für eine Ordensverleihung auserkoren. Der nächste Orden der Stasi für ihn war dann schon im Jahre 1968 fällig.

Derart "Ordensgeschmückt" nahm er dann schon im Jahre 1970 die Stelle des vordem von der Stasi wieder geschassten Willy Müller ein.
Just um diese Zeit hatte ich dann auch das "Vergnügen" ihn mal kennen zu lernen.
Jahre später war dann aber selbst die Stasi wohl nicht mehr so recht zufrieden mit ihrem "Wolfgang Daum", wie man dem Bericht auch entnehmen kann.

Das Rätsel "Wolfgang Daum" hat sich ja nunmehr aufgeklärt.
Die Stasi hatte ja verschiedene "Kategorien" die sie da so "führte". Eine eben auch die "Einzuschleusenden". Getrost darf man auch Herrn Simdorn dieser Kategorie zurechnen. 

Was mir sonst noch so notierenswert in der Studie von Frau M. erschien:

Seitens einiger WTG-Sprachrohre, vernahm man beispielsweise auch den Vorhalt, gegenüber den Dieter Pape, seine Haftstrafe sei ja letztendlich vom östlichen Regime reduziert worden. Und das alles wird als Ausdruck des Pape'schen Wohlverhaltens gegenüber dem östlichen Staat gedeutet.
Man vergleiche etwa Hirch, "Zersetzung" S. 89f. Mit dem süffisanten Satz über Dieter Pape:

"Pape, ein ehemaliger Zeuge Jehovas, 1952 zu 8 Jahre Zuchthaus für die Ausübung seines Glaubens verurteilt, wurde nach 4 Jahren Haft entlassen, da er sich zu einer engen Zusammenarbeit mit dem MfS bereit erklärt hatte. Er war "völlig vom Glauben abgefallen" und war "bereit, nach seiner Entlassung am Aufbau des Sozialismus teilzunehmen".
Auch das Interview das Andre Gursky mit dem ZJ Heinz S. führte, und in der Gursky-Broschüre mit abgedruckt ist, liegt in der Tendenz auf ähnlicher "Wellenlänge".

In dem Kontext ist es vielleicht so uninteressant auch nicht, was man da zum Beispiel auch über den Herrn Lothar Hörnig zu lesen bekommt (S. 133f.).
Hörnig ist bekanntlich der einzigste jener Riege, die im 1950er ZJ-Schauprozess verurteilt wurden, und der später dann noch auf WTG-"Standhaft"-Veranstaltungen, marktgerecht "herumgereicht" wurde; nebst auch Herrn Rosenbaum, dem es aber erst 1953 erwischte (also noch nicht im ersten ZJ-Schauprozess mit abgeurteilt wurde).

Um nicht falsch verstanden zu werden. Es steht mir nicht an, Hörnigs Verhalten zu bewerten. Was eingefordert wird, ist lediglich der Umstand gleicher Bewertung.
Was für den Dieter Pape gelten soll, muss demzufolge im Umkehrschluss auch für Lothar Hörnig gelten.
Ergo. Im 1950er Schauprozess wurde Hörnig zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Durch Gnadenerweis des Präsidenten der DDR vom 10.12.1956 wurde diese Strafe dann auf 10 Jahre Zuchthaus herabgesetzt.
Am 18.8.1959 wurde seitens des Generalstaatsanwalt der DDR eine Haftaussetzung, verbunden mit 2jähriger Bewährsauflage beantragt, und das alles dann zum 1.9.1959 auch umgesetzt.
Wie zu erwarten, lief das alles nicht ohne Papierkram ab.
Und da wurden dann auch im Vorfeld "Gutachten" eingeholt.
Die wurden zwar nicht von Hörnig selber geschrieben, auch das ist klar. Aber die ihn da beurteilten, meinten in ihrem Gutachten (aus welchen Motiven auch immer), auch die Sätze mit einfügen zu können (oder zu sollen).

"Da die Haftstrafe "positiv auf (Hörnig) eingewirkt habe, so dass er sich aus der Sekte Zeugen Jehovas gelöst habe."

Weiter:

"Dies ergab sich aus dem Führungsbericht des (Hörnig) aus dem Haftarbeitslager Klotzsche. Dort hieß es, er gebe an, "sich von der Sekte Jehova gelöst zu haben und sich nach seiner Haftentlassung mit all seinen Kräften für den sozialistischen Aufbau einzusetzen".

Dem Messen mit zweierlei Maß kann man dann wohl auch bei einem anderen Vorfall begegnen.
Der spielte sich etwas merkwürdigerweise, sogar im Umfeld jener ab, die da auch mal eine von der CV veranstaltete Tagung besuchten. Und da (am 10. 9. 1977) wurde auch offen ausgesprochen, was für Gerüchte alles so über den Willy Müller (der ersten Gallionsfigur der CV) im Umlauf waren. Wo in Umlauf?
Genau, in Zeugenkreisen.

Da sollen sattsam bekannte Verleumder auch behauptet haben, der Willy Müller

"habe schon in der Nazizeit über die Gestapo gegen die Zeugen Jehovas gearbeitet. Nun habe er in der DDR die CV gegründet" (S. 261f.).
Das erinnert dann in etwa auch an die anonymen Verleumdungen seiten Zeugen Jehovas-Kreise gegenüber (unter anderem) den Klaus-Dieter Pape (Verfasser des Buches "Die Angstmacher").
Indes die ZJ-"Helden" sind da nur zu anonymen Attacken fähig, im Falle des genannten Pape.
Den nun hat es auf Grund seiner Individualbiographie (die zu bewerten nicht hiesiges Anliegen sein kann); in die Reihen der Catholica verschlagen. Das wiederum ist angesichts der Größe selbiger, keineswegs ungewöhnlich. Man muss keineswegs ein "Freund" der Catholica sein (ich bin es mit Sicherheit nicht); um sie dennoch als relevante soziologische Größe einzuordnen.
Im Falle Pape, der ja nun hauptberuflich in genannter Catholica tätig ist, liefen diese anonymen Attacken in der Substanz auf eine Art Berufsverbot hinaus.
Angesichts der Schwere diesbezüglicher Konsequenzen, kann ein anonymes Schattenboxen, da keineswegs toleriert werden.

In meiner Sicht sind weitgehende Bereiche der ZJ, "Bild-Zeitungs-gebildet". Mag ihre "Bildzeitung" vordergründig sich auch "Wachtturm" usw. benennen. In die Tiefe einer Materie "einzusteigen" ist wohl nicht übermäßig vielen von ihnen vergönnt.
Und dann kommt ein Herr Hirch und "bedient" auf seine Art, auch dieses "Schlagzeilenliefern".
Einmal Stasimarionette - immer Stasimarionette so der Hirch'sche "Weisheitsschluß".
Fakten die das differenzierter darstellen werden ignoriert, schlimmstenfalls tendenziös umgebogen.
Für Hirch ist beispielsweise der Stasifunktionär Herbrich eine "Autorität", deshalb, weil selbiger in einer Bewertung über Gebhard, sich kritisch zu diesem äußert.
Darüber, warum, zum Beispiel weil Gebhard das von Herbrich gewünschte Spiel so nicht mehr mitspielte. Darüber zu reflektieren indes hält der Schlagzeilenlieferer Hirch schon nicht mehr für nötig.

Die "Spatzengehirne" einiger sind offenbar zu nicht mehr fähig als zum Wiederkäuen der Hirch'schen Verleumdungen.

Exemplarisch auch darstellbar an dem Internetvotum eines derart "Unterbelichteten".
In einer Webseite die da vorgibt "guten Rat" zu vermitteln, wo sich der Unterbelichtete als "Kapazität" in Sachen Zeugen Jehovas darzustellen beliebte, wurde registriert, es gäbe auf der Gebhard-Webseite auch einen Text, welcher eine Vergleichsanalogie zwischen Scientology und Zeugen Jehovas anstelle.
Vergleich
Darauf hin lautstarker Protest des Unterbelichteten gegen diesen Hinweis, unter Verweis auf die Hirch'schen Verleumdungen.
www.gutefrage.net/tipp/wer-sich-objektiv-ueber-zeugen-jehovas-und-jehova-gott-informieren-moechte-kann-das-auch-im-internet

Nun ist das pikante an der Sache insbesondere darin zu sehen.
Der genannte Text ist zwar auf der Gebhard-Webseite mit gehostet, entstammt aber nachweisbar nicht seiner Feder, sondern der des Users "Prometeus".
Letzteren kann man nun wahrlich nicht unterstellen (jedenfalls sachgerecht unterstellen), von der Stasi-Thematik direkt tangiert zu sein.
Besagter "Prometeus" seit jeher im "tiefsten Baden-Württemberg" wohnhaft, Eltern habend, die in der ZJ-Organisation eine gewisse "Karriere" gemacht, und selbiger "Prometeus" zwischenzeitlich zum "Bundesgeschäftsführer" einer Anti-islamistischen Organisationsströmung aufgestiegen.
Eine differenzierte Ablehnung des "Vergleich"-Textes hätte also auch vorausgesetzt, sich mit seinem tatsächlichen Verfasser auseinanderzusetzen, und auch dem Umstand, dass seine Erwähnung in einem Anti-Stasi-Kontext wohl auch den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. 
Aber an Verleumdern in den ZJ-Reihen ist offenbar kein "Mangel"
.
Und da gab im angegeben Link noch ein anderer sein "Senf" dazu der sich
BibEngels nennt.
Der meint gar der Hinweis auf den "Prometeus"-Vergleich-Text, sei ein "klarer Fall von Suchmaschinenoptimierung".
Was andere denn machen, kann ich schwer beurteilen.
Für meine Person indes stelle ich fest, ich habe keineswegs eine "Suchmaschinenoptimierung" für diesen Text vonnöten.
Und was den Verweis auf den Hirch'sche Verleumdungstext anbelangt; siehe dazu (unter anderem)
News-Server
Im übrigen dürfte Lesern des "Infolink-Forums" besagter "BibEngels" durchaus etwas näher ein Begriff zu sein.
Mancher hat offenbar einen bemerkswerten "sechsten Sinn" zur Selbstdisqualifizierung, wäre mein Kommentar dazu.

Zu dem genannten Müller zurückkehrend.
Nun mag dahingestellt sein, ob diese These bezüglich Müller durch Fahrlässigkeit oder mit Vorsatz entstanden ist.
In der Tat hat es zu Nazizeiten, einen von der Gestapo offenbar "umgedrehten" Hans Müller gegeben, der zudem einige "ans Messer geliefert" hat.
Schon der Familienname Müller zeichnet sich ja nicht gerade durch Seltenheit aus.
Spätestens aber beim zugehörigen Vornamen, ist dann wohl äußerste Zurückhaltung angebracht. Denn das ein "Hans" nicht zwangsläufig mit einem "Willy" "identisch" sein muss, durfte wohl selbst einem Schulkind schon einleuchten.
Zu diesem Hans Müller aus der Nazizeit; siehe auch:

Die "Gebetskunst" des Hans Müller

Auch dieses Zitat sei nicht vorenthalten:

"Ein Zeuge Jehovas ohne Knast ist wie ein Baum ohne Ast.",

so ein Zeuge Jehovas (Heinz Sch.) auf einer Veranstaltung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
in Kooperation mit dem regionalen Informationsdienst der Zeugen Jehovas am
20.11.1998 in Potsdam". (S. 3)
Damit ist dann wohl so einiges über die Mentalität der zeitgenössisch Handelnden (indirekt) auch ausgesagt.

Das erinnert mich dann persönlich auch an einen mir bekannten Zeugen, der auch in DDR-Gefängnissen einsaß (zu Nazizeiten war er übrigens auch schon mal aktenkundig geworden, wie ich dem Zeugen Jehovas bezüglichen Aktenbestand des "Reichsführers SS" (jetzt im Bundesarchiv) auch entnehmen konnte.
Egal ob einmal- oder Doppelverfolgter; wie dann nach dem DDR-Mauerbau, kurze Zeit danach, die DDR ihre Wehrgesetzgebung einführte, da "lebte dieser Burkhard W. förmlich auf". Was ihn da so besonders "inspirierte" war nun die sich anbahnende Option. Es könne ja nun in der DDR in der Wehrdienstangelegenheit, wieder Verhaftungen geben.
Personen in dem Alter, die dafür in Betracht kämen, (ergo wohl auch ich), bei denen konnte er es förmlich überhaupt nicht erwarten, bis es denn nun endlich soweit ist. Das war ein Thema, das ihn besonders motivierte. Gesundheitlich selbiger schon ein halbes Wrack, auch eine Operation (ohne Bluttransfusion versteht sich), hinter sich habend, gab ihm diese Perspektive, es könne ja wieder Verhaftungen geben (und ginge es nach ihm möglichst bald), so richtigen Auftrieb, in seinem ansonsten eher tristen Leben.

Der eben Genannte hatte dann eines Tages mal Besuch; und auch ich war zu Gast. Da fachsimpelten dann beide Herren so über ihre Erfahrungen in den DDR-Gefängnissen. Und ich als "Greenhorn" durfte mir das alles mit anhören.
Für "voll" wurde ich allerdings nicht genommen; und auch betont herablassend bei dem Anlass behandelt; denn ich hätte ja noch nicht die unbedingt "notwendige" Feuertaufe in Form eines DDR-Gefängnisaufenthaltes hinter mir.
Solcherlei Erfahrungen, setzten sich dann wohl, vielleicht nur im Unterbewusstsein, mit ab.
Kommen dann noch ein paar andere Erfahrungen mit hinzu, kann sehr wohl eines Tages der Grad des "Schluss mit lustig" erreicht sein.

Frau M... mit ihrer Dissertation aus dem Jahre 2008, die nun in Buchform als "Doppelstaat DDR" vorliegt, primär juristisch konzipiert ist (die Autorin ist Rechtsanwältin), in einigen Aspekten ist sie sicherlich sachlicher als etwa der ebenfalls eine juristische Dissertation vorgelegt habende Herr Dirksen; von dem noch negativer zu wertenden Herrn Hirch (aus meiner Sicht jedenfalls), erst gar nicht zu reden.

Sie bleibt weitgehend sachlich; solche Entgleisungen wie etwa der Hinweis auf Hirch S. 22, in der vorsichtigen Referierung von Frau M. dergestalt.

"Die Nichterwähnung der Zeugen Jehovas in diesen Publikationen (wird von Hirch) als "unverständlich" bezeichnet. Andererseits weist der Autor auf Seite 50 selbst darauf hin, dass "Widerstand" im politischen Sinne gerade nicht von Zeugen Jehovas geleistet werde, sondern einzig aus religiösen Motiven gehandelt wurde."

Ergo die Lorbeeren eines "politischen Widerstandes" möchten die Hirch und Co nur zu gerne kassieren. Sie müssen sich aber sagen lassen, dass eben ihre Basis dabei (für diesen Anspruch) mehr als brüchig ist.

Auch Herrn Dirksen bescheinigt sie:

"Eine gewisse Tendenz zur einseitig verkürzten Darstellung der Zeit vor dem Verbot ... da insbesondere die Bezirkskongresse vor 1950 nicht in ihrer inhaltlichen Brisanz Erwähnung fanden" (S. 7).
Nun mag man über dieses Detail vielleicht unterschiedlicher Meinung sein. Ich persönlich würde in Richtung Dirksen eher auf Schönfärberei hin orientiert, formulieren, was wiederum auch kein großer Unterschied sein dürfte.

Also fassen wir es mal so zusammen. Wer die Arbeiten von Dirksen und Hirch bereits kennt, auf welche sich auch Frau M. wesentlich stützt, dessen zusätzlicher Erkenntnisgewinn hält sich in Grenzen.
Gesetzt der Fall aber, es gäbe einen Interessenten, der vordem weder die Arbeiten von Dirksen, noch von Hirch, noch von M. gelesen, der es aber nachholen will, und nun vor der Frage steht, welches der drei Bücher er denn wohl am besten zu erst lesen soll. Dem würde ich in der Tat antworten:
Das der Frau Masuch!

Was den im Titel mit enthaltenen Begriff "Doppelstaat" anbelangt, erklärt der sich (und das ist sachlich richtig), aus der fast alleinigen Federführung der Stasi in der Zeugen Jehovas-Angelegenheit, während die DDR doch auf dem Papier, ein "demokratischer" Staat sein wollte.
Zum thematischen Weiterlesen siehe auch die Linksammlung
Ostdeutschland

Sowie auch noch:

Parsimony.24248
Ergänzend zu jenem Parsimony-Link auch noch:
Grenze überschritten

Re: Über Juliane E ... und weiteres
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 11. November 2010 00:56
Im Mai dieses Jahres gab es erstmals eine Buchvorankündigung.
Die zugehörigen Lieferdaten wurden allerdings mehrmals verschoben.
Für jenes Buch bot Amazon.de auch die Option an, dort vorbestellbar.
Per Datum vom 1. 11. 2010 teilt mir nun per eMail Amazon.de mit:

"Guten Tag,
Nach Auskunft des Verlags bzw. Herstellers wird der folgende Titel leider nicht mehr aufgelegt:
Gerald Hacke "Geschichte der Zeugen Jehovas unter den beiden Diktaturen in Deutschland: Wahrnehmung und Verfolgung der Zeugen Jehovas im nationalsozialistischen Deutschland und der DDR."
Dieser Artikel musste nun endgültig aus Ihrer Bestellung gestrichen werden...."

Nun will ich vorgenannten Umstand nicht weiter kommentieren. Ich werde den Fall zwar im Auge behalten, merke aber an, dass mir noch einige andere vorangekündigte Bücher bekannt sind, die ebenfalls bis heute nicht erschienen sind.
Ergo einstweilen ein Fall mehr von der Art.
Die Zeiten wo ein Buchautor "Gewinne" einfahren konnte, dürften bis auf ein paar Ausnahmefälle a la Thilo S., in der heutigen Zeit, zunehmend Rara-Charakter aufweisen. Noch dazu bei einem Thema, welches sich auch im Internet, vielfältig dargestellt vorfindet. Eine klassische "Exklusivität", ausgerechnet in einem konventionellen Buch, ist wohl weniger gegeben.

Immerhin auf der Verlagsseite ist der Titel weiterhin eruierbar. Ergo bleibt noch die Option offen, zwar nicht über die Buchhandlungen erhältlich welche das "Massengeschäft" machen; aber vielleicht über die wenigen, welche Verlags-Direkt-Bestellungen ausführen. Bei Amazon (wenn auch dort nicht lieferbar) wird weiter getitelt:
"Geschichte der Zeugen Jehovas unter den beiden Diktaturen in Deutschland : 
Wahrnehmung und Verfolgung der Zeugen Jehovas im nationalsozialistischen 
Deutschland und in der DDR"- Dito auch die Vorankündigung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek.
Sowohl auf der Verlagsseite, als auch auf der Buchändlerseite indes lautet die Vorankündigung jetzt:
"Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR
Feindbild und Verfolgungspraxis"
Dies mag man als nicht sonderlich relevant einstufen. Entscheidend kann ohnehin nur das Endergebnis sein.
Lassen wir also vorgenannten Fall für heute sein bewenden haben, und gehen zur "Tagesordnung" über. Auf selbiger steht dann auch das nachfolgende:


Auf eine im Internet vertretene Autorin - Juliane Eichentopf - sei auch an dieser Stelle hingewiesen.
Letztere hat ihre Ausführungen auch bei Hausarbeiten.de hochgeladen und zwar zu der Kondition, dort (auch) kostenlos einsehbar zu sein. Das wiederum ist auf dieser Plattform alles andere als "selbstverständlich". Die Preisgestaltung bleibt zwar im jeweiligen Ermessen des Einstellers. Gleichwohl sind Fälle bekannt, wo für magere Texte, unverhältnismäßig hohe Preise abverlangt werden. Dies wiederum dürfte (nach allem Ermessen) nicht unbedingt ein Faktum sein, dass auch für die gierigen Autoren sich wirklich auszahlt.

Insofern ist das agieren von Frau E... schon eher der Rubrik, Ausnahme von der Regel zuortbar.
Ihrer dort vom 7. 4. 2010 datierten Arbeit, gab Frau E... den Titel:
Hausarbeit (zum Bereich: Religionsgeschichte) im Hauptstudium
"Staatliche Repression und religiöse Verweigerung:
Die Einflussnahme des MfS auf die WTG in Form von Zersetzungsmaßnahmen
Anhand konkreter Beispiele"
www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/154299.html
Und auch noch:
Staatliche Repression und religiöse Verweigerung: Das Verhältnis zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und den Zeugen Jehovas im mitteldeutschen Raum an ausgewählten Beispielen"
Datiert vom 31. 3. 2010
www.grin.com/e-book/156039/staatliche-repression-und-religioese-verweigerung-das-verhaeltnis-zwischen
Bei letzterem Text gibt es noch die Angabe:
"Bei diesem Text ist der Volltext leider noch nicht verfügbar."
Ob sich das noch ändert, sei hier und jetzt nicht weiter bewertet.
Zumindest der eine der genannten Texte ist auf genannter Plattform als Volltext derzeit erreichbar.
Es gibt jedoch auf dieser Plattform auch die Option, im Prinzip kostenlose Texte als e-book herunterzuladen, was dann 0,99 Euro pro Objekt kostet. Nutzt man letztere Option, kann man auch schon gegenwärtig, beide Texte erhalten.

Über den Weg der die Autorin zu diesem Thema führte, erfährt man
Sie habe bereits im Rahmen ihres Studiums eine Arbeit verfasst, über:

"Religiöse, deviante Bewegungen im mitteldeutschen Raum am Ende des Kaiserreichs", auch "eine Hausarbeit über das Feuerbestattungswesen in Leipzig" geschrieben und dabei auch Einblicke in das Vorgehen der kaiserzeitlichen Staatsmacht gegenüber kleineren religiösen Gemeinschaften erhalten. Insbesondere die Auswertung der polizeilichen Akten über die Theosophische Gesellschaft aus dem Jahr 1916 warf Parallelen zum Überwachungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR auf. Ein genauerer Einblick in das System der "Stasi" in Bezug auf den Umgang mit sogenannten "Sekten" hat mich daher sehr interessiert. Da die Theosophen in der DDR faktisch nicht mehr existierten, habe ich mich an die für das sozialistische System größte, deviante Religionsgemeinschaft gehalten, die Zeugen Jehovas." (Teil I S. 3)
Hier und nachfolgend mag die Arbeit vom 31. 3 als "Teil I"; und die Arbeit vom 7. 4. als "Teil II" bezeichnet werden.
Dann muss ich um Verständnis bitten, dass ich bei meiner Referierung durchaus eigene Akzente setze. Ich verweise da auch auf meine persönliche Biographie, die es mir angezeigt sein lässt, einigen Persönlichkeiten gegenüber, eine deutliche Sprache zu artikulieren.
Das Motto: "Friede Freude Eierkuchen" kann also nicht unbedingt gelten.
Ergo werde mich nicht "nur" an die genannte Vorlage halten. 

Unter Bezugnahme auf die thematischen Arbeiten von Dirksen und Hirch; und den Herrn Besier (Teil I S. 3) nennt sie auch noch, wobei ich letzteren, was seine Zeugen Jehovas bezüglichen Ausführungen anbelangt, diesen keinesfalls "qualitiv" auf die Ebene von D. oder H. stellen würde, sondern eher auf die Ebene eines "Postendrückers", der eben durch seinen Posten "qualifiziert" ist, aber nicht durch tatsächliche eigene thematisch tiefschürfende Arbeit. Gleichwohl ein "Postendrücker" den man sicherlich nicht übersehen kann, wofür beispielsweise die von ihm auch maßgeblich dominierte Zeitschrift "Religion Staat Gesellschaft" unter anderem spricht.
Siehe auch:
Der "Wehrdienstverweigerer" Karl Barth und der Herr Besier
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,73138,82859#msg-82859
21. Oktober 2010 00:18
Gleichwohl findet man diese Differenzierung bei E... schon mal nicht (was ihr im Gefüge des heutigen Wissenschaftsbetriebes auch nicht weiter anzulasten wäre). 
Jedenfalls melde ich zumindest für meine Person Protest an, wird B. mit H. und D. im gleichen Atemzuge genannt. 
Von B. wird (Teil I) namentlich sein von ihm herausgebener "Inquisitoren"-Opus genannt. Jene Lobbyistenschrift, die bei näherer Betrachtung geeignet ist, einen Brechreiz hervorzurufen. Herr B. mag auf sonstigen kirchengeschichtlichen Feldern ausgewiesen sein. Seine "Inquisitoren" sind dann im Vergleich dazu, "unterste Schublade". 

Natürlich kennt man seit Bismarck's Tagen die Forderung des Großbürgertums, die Religion müsse dem Volke - und vor allem dem Volke - erhalten bleiben.
Es ist weiterhin richtig, dass eine künstliche Scheidung zwischen "Großkirchen" und "Sekten" mehr als fragwürdig ist. Auch die "Großkirchen" haben mal als Sekten angefangen. Und sieht man näher hin, kann man bei denen auch heute noch Sektenzirkel innerhalb ihrer Mauern, sehr wohl nachweisen.
Insofern ist eine summarischen Gleichstellung zwischen vermeintlichen "Großkirchen" und vermeintlichen "Sekten", vom Prinzip her keineswegs zu widersprechen.
Der Knackpunkt liegt dann wohl dort, die "Großkirchen" können sich darin "sonnen", auf Grund ihrer weitgehenden Verweltlichung, sich einige Hörner abgestoßen zu haben.
Just in der "Sektenszene" hingegen begegnet man diesen "Hörnern" dafür um so mehr.
Bezüglich einer Auseinandersetzung die Sekten innerhalb oder außerhalb der "Großkirchen" betreffend; siehe auch
Noch so ein ... Export
Was nun B. anbelangt, ist der sicherlich Verfechter solcherart von Nivellierung.
Da indes kann man die Sache so oder auch andersherum angehen.
B. hat sich entschieden die "Augen zudrücken-Methode", das Geschäft des Bagatellisierens zu betreiben. 
Man vergleiche - exemplarisch - etwa seine Bagatellisierung des Reizbegriffes "Theokratische Kriegslist". Nochmals die Zitierung der entsprechenden Replik:
"B... äußert:

"Als Problem bezeichnet (Christoph) Link die Praxis der Geheimhaltung interner Unterlagen mit dem 'Schleier des Geheimnisses', mit dem die ZJ ihr Wirken überzögen.
Dahinter stehe die Methode der 'theokratischen Kriegslist.' 
Um deren Existenz und das auf den ersten Blick in der Tat merkwürdige Wahrheitsverständnis zu belegen, zitiert Link aus einer 40 Jahre alten Wachtturmveröffentlichung, ohne freilich den Kontext zu erwähnen. Aus diesem geht nämlich hervor, dass eine in Ostdeutschland beschattete Zeugin Jehovas, die eine rote Bluse trug, im Hausflur rasch ihre Kleidung wechselte. Als sie beim Heraustreten von dem Verfolger gefragt wurde, ob sie eine Frau mit roter Bluse gesehen habe, verneinte sie die Frage. Kommentar des 'Wachtturms': 'Sie war keine Lügnerin. Vielmehr wandte sie theokratische Kriegslist an, indem sie die Wahrheit um des Predigtdienstes willen durch Wort und Tat verbarg."
(Inquisitoren II S. 166, 167)

In seiner dazugehörigen Anmerkungsnummer verweist B... als Quelle auf den WT vom 1. 7. 1957 S. 413f. Was B... in seiner Replik allerdings bewusst vergisst hinzuzufügen ist, dass seine zitierte Replik im WT als "Erfahrungsbericht" ohne grundsätzlichen Charakter erschien. Jedoch findet sich darin auch der bedeutungsvolle - von B... nicht zitierte - Satz: 

"In bezug auf Einzelheiten siehe den Wachtturm vom 15. April 1956."

Schlägt man letzteren nach, gewinnt die Sache schon konkretere Gestalt. In jenem Artikel (15. 4. 1956) konnte man beispielsweise lesen: 

"Man denke daran, dass damals Krieg herrschte. Die Feinde verdienten es nicht, dass man ihnen, zum Schaden oder zur Gefährdung der Knechte Jehovas, die Wahrheit mitteilten. In Kriegszeiten ist es angebracht, den wölfischen Feind auf falsche Fährte zu lenken. Während die in falscher Richtung weggesandten Leute des Königs eine nutzlose Verfolgung aufnahmen, half Rahab den zwei Kundschaftern über die Stadtmauer zu entkommen. Gottes Wort lobt ihre Tat als praktischen Beweis ihres Glaubens." (S. 240, 241)

"Da die unchristlichen 'Wölfe' den 'Schafen' den Krieg erklären und tatsächlich wider Gott streiten' wollen, ist es angebracht, dass die harmlosen 'Schafe' im Interesse des Werkes Gottes gegenüber den 'Wölfen' Kriegslist anwenden. Niemand, gegen den diese Strategie angewandt wird, wird dadurch ungerechterweise verletzt, während die 'Schafe' geschützt, dass heißt die Interessen, die den Schutz verdienen, gewahrt werden. 
Gott verpflichtet uns nicht, die Dummheit der Schafe an den Tag zu legen und unserem kämpfenden Feind in die Hand zu arbeiten. Wir sollten der großen Schlange, der 'Vipernbrut', so vorsichtig wie Schlangen begegnen. Wenn wir eine Gefahr sehen, sollten wir uns in Deckung begeben vor den 'Wölfen', die der Herde Jehovas auflauern. ...

Es ist angebracht, die Vorkehrungen, die wir für das uns von Gott aufgetragene Werk treffen, zu verdecken. Wenn die wölfischen Feinde falsche Schlussfolgerungen aus unseren Überlistungsmanövern ziehen, wird ihnen durch die harmlosen Schafe, die in ihrem Beweggründen so arglos wie Tauben sind, kein Leid angetan."
(S. 246).

Siehe auch:
Schlafende Hunde
Parsimony.11975
Zu dem Vorhalt, dass sei durch die totalitären Rahmenbedingungen Ostdeutschlands bedingt, und somit entschuldbar, ist darauf hinzuweisen.
Auch in den USA, etwa von Bergman, ist diesbezügliche Kritik artikuliert. Dort aber mit völlig anderen Beispielen, die mit Ostdeutschland in keinem Kontext stehen.
Siehe beispielsweise:

www.silentlambs.org/Theobergman_de.htm

Ergo handelt es sich keineswegs um die Frage des Wechselns einer Bluse - wie B. es bagatelllisierend darzustellen sucht - sondern um eine grundsätzliche These, die de jure bis heute, nicht revidiert wurde.

Es ist richtig, es gibt in hiesigen Gesellschaftsordnungen, keinen "Glücksanspruch". Es gibt hier auch die Freiheit mit oder ohne Religion "verrecken" zu können. Und es gibt die Freiheit, die namentlich auch das Großbürgertum für sich in Anspruch nimmt, das verrecken anderer völlig uninteressant anzusehen, dieweil man ja nicht persönlich betroffen ist.
Das mag sich dann an solchen Beispielen, wie etwa der "Thilo S.-Diskussion" verdeutlichen.
S... (und noch ein paar mehr Herrschaften) sind de facto extensive Verfechter des Sozialdarwinismus. Sieg dem Starken - Untergang dem Schwachen. 
Sofern sie je das Wort "Humanität" oder Geistesverwandtes in den Mund genommen haben sollten (wohl eher unwahrscheinlich), entpuppt es sich in ihrer Lesart als Farce.

Für meine Person indes nehme ich in Anspruch, mich nicht zum Großbürgertum zu rechnen.
Eher von der Sozialisation auf der anderen Seite her mal mit angesiedelt.
Daher nehme ich mir auch die Freiheit, den saturierten Großbürgertum klar und deutlich zu widersprechen. Und registriere ich dann noch, es hat ein besonders übles Exemplare von denen in eine Partei namens "Die Linken" zumindest in Sachsen, verschlagen, ist sowohl jenes üble Exemplar als auch genannte Partei, bei mir unten durch. 
Aber selbige Partei will ja laut einem Bericht (zumindest in Sachsen) sich zu einer Partei "für Künstler und Intellektuelle" transformieren. 
www.zeit.de/2010/02/S-Besier?page=2
Insofern ist besagter Herr in genannter Partei wohl so nicht am verkehrten Platze.
Interessant wäre allenfalls die Ergebnisse an Wahltagen, wie dann wohl die Akzeptanz einer solchen Klientelpartei tatsächlich ist.
Und wiegeln andere Teile genannter Partei diesen Skandal dann noch durch aussitzen ab, umso schlimmer!

Was nun B. eigener thematischer Beitrag in jenem "Inquisitoren"-Epos anbelangt, mangelt es in ihm sicherlich nicht an einer gespreizten Schreibweise, was schon damit anfängt, dass die ZJ als "vormoderne Gesellschaft" tituliert werden, was in anderer Formulierung dann gleichwertig mit "altmodisch" ist.
Altmodische gibt es sicherlich einige mehr auf diesem Planeten, angefangen über eine Religionsgemeinschaft, welche Eisenräder den Vorzug vor Gummibereifung gibt, bis eben zu solchen die in Sachen Bluttransfusion anfechtbares praktizieren.
Nun kann man das "altmodische" ja vielleicht "chick" empfinden, solange man es nicht selbst mit Haut und Haaren praktiziert. Diesem Verdikt ist offenbar auch B. erlegen.

So gesehen könnte man auch kommunistische Gulags oder faschistische KZ, als "chick" bewerten, solange man dies aus der Sicht des nicht existenziell Tangierten tun kann. Es gab nachweisbar, in Schweizer Publikationen der Jahre 1933-45 genau solche gespreizt formulierten "Lobgesänge" auf die faschistischen KZ, etwa im St. Galler Tagblatt
Indes durfte man die Schattenseiten jener Regime dann auch mal ganz persönlich auskosten, ist es wohl sehr schnell vorbei mit dem "chick finden".
Und begegnet man dann als (auch) persönlich Betroffener solch "chick findenden Schreibtischaposteln", dann ist es wohl sehr schnell vorbei, also "Schluss mit lustig", was auch im Falle der Kontroverse mit diesem Herrn anzumerken wäre.

Dem saturierten Apologeten B. steht im Kontrast dazu, etwa der Selbstmörder Vjekoslav Marinic aus dem Zeugen Jehovas-Bereich gegenüber. Ich nenne letzteren Namen bewusst, um die Unverantwortlichkeit des B. noch mal zu unterstreichen.
Man vergleiche auch
http://www.sektenausstieg.net/sekten/leben/21-vjekoslav-marinic-beging-selbstmord.html
http://www.kids-lev.com/presse/VJEKOSLAV%20MARINIC%20%20%20Muenchen%2021.03.00.doc
Auch Das Thema Suizid

Insbesondere ist die weiterhin zu stellende Frage die, welche Auswirkungen die Zeugen Jehovas-Religion bei Problemfällen hat. Das heißt solchen, die schon von Hause aus mit Problemen belastet sind. In der Hochegoistischen ZJ-Organisation, dass ist meine These dazu, führen sie in nicht seltenen Fällen zu zusätzlichen Potenzierungen der Problemlagen.
Man vergleiche als ein anders akzentuiertes Beispiel auch

http://forum.mysnip.de/read.php?27094,3933,6796#msg-6796

"Es gab keine Liebe. statt dessen gab es die Bibel und Hiebe."

Oder auch das
Aufschrei der Getroffenen

Das primäre Anliegen der WTG-Manager ist das der Ausbeutung der Betörten. (Sicherlich gibt es andernorts noch ein paar mehr dieses Typus; was jetzt aber nicht das eigentliche Thema sein kann).
Individualhilfe erschöpft sich nicht selten in Oberflächlichkeiten, sofern der Begriff "Hilfe" überhaupt angemessen ist.
Im DDR-Teil der ZJ-Organisation gab es da beispielsweise einen sinnigen Text, der da mitteilt,

"wie man sich auf eine Verhaftung vorbereitet"

. Solcherart von "Hilfe" kann man wohl äußerst zwiespältig werten.
WTG "Empfehlungen" für zu DDR-Zeiten von ihr Betörte

Sicherlich hat Herr B. recht, wenn er in seinem Votum (bezogen auf die Nazizeit) auch äußert:

"Wenn solche angepaßten Erklärungen und Tributleistungen ... schon als "Anbiederung" gelten sollen, dann gibt es zur Charakterisiereung von Erklärungen deutsch-christlicher (DC) Bischöfe und Theologen in diesem Kategoriensystem keine sprachlich angemessen Bezeichnungen mehr."

Wie Herr B. jene Sätze schrieb, konnte er sich noch der Protektion der CDU in diesem Lande sicher sein. Letzterer Umstand hat sich dann ja auch noch drastisch verändert.
Und in Bezug auf B.s Lebensweg ist man in der Tat auch auf ihn bezogen geneigt zu kommentieren (sein eigenes Zitat), es gäbe wohl kaum sprachlich angemessene Bezeichnungen dafür.
Erinnert sei nur an seinen "flotten Ausspruch" bezugnehmend auf ein Video des Herrn Poppenberg"

"Poppenbergs jüngste Dokumentation entlarvt den Zynismus einiger linksliberaler Intellektueller - darunter auch Theologen -, die nach 1990 das SED-Regime mit dem Satz verharmlosen wollten, der NS-Staat habe Leichenberge, die DDR aber nur Aktenberge hinterlassen."

www.welt.de/print-welt/article594119/Gedemuetigt_gefoltert_ermordet.html
Man vergleiche dazu auch:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,73138,82859#msg-82859
So so, und in diese "Höhle des Löwen" namens Partei der "Linken" ist er dann noch selbst eingetreten.
Wie tönte (beispielsweise) der "Wachtturm" vom 1. 8. 1960 ?
Wieder mal so:

Die Zeiten zwischen 1960 und der Gegenwart haben sich selbstredend gewandelt.
Heutzutage dreht es sich nicht um staatliche Repressionsorgane.
Heutzutage dreht es sich darum den möglichsten größten Anteil vom staatlichen KdöR-Kuchen abzubekommen. Da ist Imagepflege sicherlich ein wesentlicher Posten. Dazu gehört dann auch das Schönreden, wenig schöner Tatbestände.
Da besteht in der Tat (man kann es nicht bestreiten) eine Art "Marktlücke".
Wie kein zweiter hat sich Herr B. in dieser Marktlücke exponiert. Einschlägige Erfahrungen besitzt er ja bereits aus seinem auch Engagement für Scientology.

Das diesen Herrn nun Sachsens "Linke" hoffiert, ist gelinde gesagt ein Skandal.
Sachsens Linke, offenbar genervt von der Stasidikussion, die sich dort mit einigen regionalen Namen verband, registrierte offenbar. Der Herr B. springt ihr ja bei diesem Thema mit zur Seite (aus welcher Motivation auch immer). Ergo hoffierte sie ihren neuen Freund auch entsprechend. Und wie sah denn das Ergebnis der nächsten dortigen Wahlen so aus?
Sämtliche Direktmandate dort kassierte die CDU. Sachsens Linke hingegen nicht ein einziges.
Da ist dann wohl der erhoffte Marktwert des eher Großbürgerlichen Herrn B, wohl doch nicht so in politisch verwertbare Münze umgewandelt.
Was nun Direktmandate anbelangt, könnte ja Sachsen "Linke" ja vielleicht vom Nachbarland Sachsen-Anhalt lernen. Dort jedenfalls erzielten besagte "Linke" auch einige Direktmandate. Dort allerdings gab es wohl für diese Partei auch keine Kandidaten vom Typus des Herrn B.
Wäre Herr B. (nach Ende seiner CDU-Protektionszeit) etwa bei der FDP gelandet. Sicherlich könnte man dann allenfalls kommentieren.
Gleich und gleich gesellt sich halt gern zusammen.

Exemplarisch auch die von B... verantwortlich herausgegebene Zeitschrift "Religion Staat Gesellschaft". Da Beispielhaft ein Heft zum Thema Blut.
Zeugen Jehovas-orientierte Apologeten trugen da ihre (in Sicht von Kritikern auch) anfechtbaren Thesen vor. Dennoch gewährte B... in diesem (und anderen) Fällen, dabei nur Pro Zeugen Jehovas orientierten Stimmen, die Möglichkeit sich dort zu artikulieren.
Für Kritiker der ZJ-Blutdoktrin indes, gewährte er nicht den allergeringsten Raum.
Und diesen Herrn nennt nun die Partei der "Linken" auch als einen der Ihrigen!

Im "Focus" Nr. 17/2004
www.focus.de/politik/deutschland/standpunkt-kirchen-bremsen-die-hochschulreform_aid_200242.html
verbreitete sich Herr B... unter der Überschrift "Theologie kein Monopol der Amtskirchen".
Und darin wurde unter anderem erwähnt:

Die Münchner und die Erlanger evangelisch-theologische Fakultät haben zu wenig Studierende, aber viel zu viele Professoren. Die Verteidiger der Besitzstände aber behaupten, es würde jeweils eine theologische Fakultät im Süden und Norden des Freistaats benötigt. 
Der Bayerische Oberste Rechnungshof habe schon vor fünf Jahren zu Einsparungen gemahnt - folgenlos. 
Beispiel Berlin. Als die Leitung der Humboldt-Universität den Lehrkörper der theologischen Fakultät auf angemessene zehn Professorenstellen zurückschneiden wollte, erhob die Kirchenleitung von Berlin-Brandenburg lauten Protest. Dabei steht fest, dass die Studentenzahlen im Fach Theologie in den vergangenen anderthalb Dekaden um durchschnittlich etwa 60 Prozent geschrumpft sind. 
Die Kirchenbürokraten der beiden Hauptkonfessionen pochen aber auf die überkommenen Privilegien. ...
In einem längst multireligiösen Land erscheint die Konfessionalisierung von Philosophie und Religionswissenschaft kaum noch zulässig.

Ein interessantes Votum, wäre mein Kommentar dazu.
Um so befremdlicher indes, dasselbe Herr B. diesen Aspekt offenbar durch Begünstigung - unter anderem - auch für die Zeugen Jehovas -, ersetzt.
Berücksichtigt man, dass er ja mal als regulärer Theologieprofessor einstmals angetreten, wundert man sich schon über ein solches Votum (nicht der Sache nach, wohl aber über den, der es aussprach).

Man vergleiche als eine thematische Annotation, in welcher Herr B. zwar nicht die Hauptrolle, gleichwohl einen für ihn durchaus charakteristischen Part spielte, auch:
Parsimony.17305

Ulrich Schröter. Mit-Herausgeber der seinerzeitigen Zeitschrift "Zwei-Gespräch" kam in deren Nummer 7 (1992) auch auf ein im Jahre 1991 erschienene Buch des Herrn B. (Hrsg.) zusammen mit einem Stephan Wolf (letzterer nicht identisch mit einem Herrn gleichen Namens, den man aus der Infolink-Geschichte kennt) zu sprechen, welches da den sinnigen Titel "Pfarrer Christen Katholiken" trug.
Jene 1991er Publikation war sicherlich (in jenem Jahre) eine der bedeutendsten zum Thema DDR-Staatssicherheit, ein Thema welches damals (wohl nicht nur damals, aber eben damals besonders) "in" war. Wer sich mit dem Thema Stasi im Kontext des Religionssektors auseinandersetzt, kommt um vorgenanntes Buch sicherlich nicht herum.
Und eben seit jenem Jahre kommt man, sofern sachliche Aspekte relevant sind, auch nicht darum herum, sich kritisch mit dem Herrn B. auseinander zu setzen.

Der Zeitschriftenname "Zwie-Gespräch" mag dann ja eher neutral klingen. Indes wer genanntes Blatt tatsächlich kennt, weis was ihr spezielles Thema ist; eben auch das Thema Stasi.
Nun bescheinigt Herr Schröter dem Herrn B., er habe genanntes Buch "mit Widerstand gelesen".
Das hört sich dann wohl weniger nach einer "Lobesarie" an, und sollte es im Sinne des Herrn Schröter, auch gar nicht sein.

Nun kommt auch Herr Schröter nicht um den Umstand der Bewertung herum, dass da auch kirchliche Kreise in der DDR mit der Stasi "gekungelt" haben.
Haben sie das getan, weil sie das unwiderstehliche "Bedürfnis" hätten, sich um jeden Preis selbst zu diskreditieren? Wohl eher nicht. Da wirkten eher gewisse Zwangslagen.
Über die redeten die westlichen Phärisäer, unter Ausblendung ihrer eigenen Filzokratie, etwa Kirche mit der CDU, dann mit Vorliebe, als es besagte DDR nicht mehr gab.
Indes zu DDR-Zeiten, waren diese Herrschaften, einschließlich des Herrn B., zu dieser "Kungelei", die man schon damals sehen konnte (so man wollte) ziemlich still bis wortkarg.
Nun kam Schröter nicht umhin ein abschließendes Urteil zu formulieren.
Und dieses formuliert er dann so:

"Und es ist meine tiefe Überzeugung, daß es dazu auch in einer Diktatur keine Alternative gibt, schließt man den bewaffneten Widerstand aus - zu ihm aufzurufen, sahen die Kirchen angesichts der DDR-Situation jedoch keine Berechtigung."

Nur Narren konnten im Hitlerregime, mit (in deren Sicht provokativer) Wahlverweigerung, ins offene Messer hineinrennen.
Nur Narren können postulieren, sie seien politisch "neutral" und sind es dann doch nicht.
Das ist der grundsätzliche Dissenz.
Und in meiner Sicht sind die Zeugen auch in der DDR-Zeit, keine Widerstandskämpfer, sondern nur Narren gewesen.
Ob sie denn in der Zwischenzeit etwas anderes als Narren sind (angesichts ihrer Eschatologiethesen) darf wohl ebenfalls berechtigt angezweifelt werden.
Bezüglich vorgenannter Problemlagen stellte sich also Herr B. ostentativ auf die Seite der westlichen Pharisäer, der "Super-Pharisäer", dass gilt es klar festzuhalten.

Noch ein von B. publiziertes Buch sei dann erwähnt. Und zwar sein im Jahre 1997 erschienenes "Konzern Kirche. Das Evangelium und die Macht des Geldes".
Würde man solch einen Buchtitel unbedingt von jemand erwarten, welcher zu diesem Zeitpunkt noch die Rolle eines Theologieprofessors wahrnahm?
Auch da würde es mir schwer fallen, diese Erwartung zu bestätigen.
In dem Kirchenfilzland Deutschland, ist ja namentlich die finanzielle Infrastruktur breiter Teile der Religionsindustrie, welche sich allerprächtigst aus der Steuerzahlerkasse mit zu bedienen pflegen, sicherlich ein "heißes Eisen". Wer da den Verfechtern des Kirchenfilzes mal kräftigst auf die Füsse tritt, denn kann ich deswegen allein, nicht kritisch bewerten. Da müssen schon eine ganze Reihe anderer Aspekte mit hinzukommen, um letztendlich zu einem kritischen Gesamturteil zu führen.

In der praktischen Auswirkung jenes Buches indes, war es auch ein "Muster ohne Wert"
Die Vision des Herrn B. in eben genanntem Buch sind die amerikanischen Verhältnisse.
Da wäre er sicherlich in einer Partei wie der FDP, diesbezüglich am allerbesten aufgehoben, wäre mein Kommentar dazu.
Das Kirchenfilzland Deutschland, hat auf dem Religionssektor, sicherlich noch lange nicht amerikanische Verhältnisse erreicht. Die Kungelei Kirchen - CDU belegt dies ja immer wieder aufs drastischste.

Herr B. fordert also auch die Grundsätze der freien Konkurrenz auf dem Religionssektor. Ohne dass etwa eine Gruppierung, etwa via Kirchensteuersystem und ähnliches mehr, da einen unzulässigen Vorteil für sich verbuchen kann.
Zum Fürsprecher der freien ungebremsten Konkurrenz hat er sich dann ja auch danach noch verschiedentlich profiliert.
Da werden wohl einige Herrschaften etwa in Baden-Württemberg (aber eben nicht nur dort), angesichts dieser Forderung des Herrn B. das Gefühl haben, sie hätten da einen Klos im Hals, den herunterzuschlucken ihnen äußersten Widerwillen bereitet.
Und vom tatsächlichen "herunterschlucken" sind sie dann ja wohl nach wie vor, Lichtjahre entfernt.

Unter Bezugnahme auf vorgenannte Herrn B. meint nun Frau E... (immer noch auf Teil I bezogen) selbst, mit deren voluminösen Ausführungen könne sie es wohl doch nicht aufnehmen, wobei dem sicherlich nicht zu widersprechen ist.
Weiter erfährt man, um den für Hausarbeiten üblichen Umfang nicht zu überschreiten, griff sie dann halt zu einem "Trick". Sie machte zwei Arbeiten daraus, obwohl eine es auch getan hätte.

Zu der ihr zur Verfügung stehenden Quellenbasis ist anzumerken, auch und besonders solche, aus der vormaligen Leipziger Dependance des MfS der DDR.
Nicht unerwartet kommt auch das Thema auf, der an der Stasi-eigenen sogenannten "Juristischen Hochschule" der Stasi, Zeugen Jehovas bezüglichen Arbeiten.
Und auch nicht unerwartet, eine kritische Wertung der "Christlichen Verantwortung".

Zu dem 1950er ZJ-Verbot in der DDR muss auch die Autorin einräumen

"Es stellt sich die Frage, inwieweit das Verbot der WTG für die deutsche Organisationsleitung noch eine Überraschung war.
Es kamen mehrere Faktoren zusammen, die letztendlich ein Verbot bewirkten."
(Teil I S. 8)
Damit dürfte sie schon mal im Widerspruch zu den Herren D. und H. stehen, die das selbstredend ganz anders gedeutet wissen wollen (womit die D./H.-Sicht allerdings keinesfalls als die "wahre" erwiesen wäre).
Auch Frau E... kommt zu dem Resümee:

"Objektiv betrachtet war und ist die WTG seit ihren Anfängen eine politische Organisation. Die Suche nach einer brauchbaren Definition von 'unpolitisch' verläuft ergebnislos." (Teil I S. 9)
Aus dem "Wachtturm" vom 1. 2. 1985 zitiert sie dann beispielhaft (Teil I S. 10)

"Im krassen Widerspruch zum ‚Friedenskampf' der DDR müssen Artikel wie der Folgende das MfS in seiner Sichtweise bestätigt haben: 
"Ja, Blut wird in Strömen fließen... Die 69 Millionen Toten der zwei Weltkriege werden nichts sein im Vergleich zu den Opfern des Krieges Gottes von Harmagedon... In der allgemeinen Verwirrung wird sich jeder gegen seinen Nächsten wenden... ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht zuschlagen... keine Barmherzigkeit zeigen... kein Mitleid... Greis, Jüngling und Jungfrau und Kleinkind und Frauen sollt ihr töten – zum Verderben..."

Mag Frau E... auch als Grundlage dieses Zitates dessen entsprechende Verifizierung via der Stasiakten genutzt haben, ändert dieser Umstand ja nichts daran, dass es auch via der WTG-eigenen CD-ROM nachweisbar ist. Nachstehend der entsprechende Ausriss:

Ein bemerkenswerter (eher beiläufiger) Verweis offenbart sich dann wohl auch in der spartanischen Bemerkung:

"Im Bezirk Gera forderte sie (die Stasi) gar Ermittlungen über einen Agenten des MID an." (Immer noch Teil I S. 7)
Wer oder was ist MID wäre dazu rückzufragen. Man bekommt dazu durchaus noch einen Anhaltspunkt, folgt man einem weiteren Link. Und zwar den:
www.chbeck.de/downloads/Leseprobe_Zuflucht%20DDR.pdf
Realisiert man den, landet man auf einer etwas umfänglicheren Leseprobe eines Buches von Bernd Ströver, mit dem Titel:
"Zuflucht DDR. Spione und andere Übersiedler". 
Das Thema kann hier jetzt nicht vertieft werden. Gleichwohl sei es nicht unerwähnt.
Wenn man schon bei nur beiläufigen Anmerkungen ist, dann auch noch die "beiläufige". So meint die Autorin im zweiten Teil auch;

"Spätestens ab den 80er Jahren waren annähernd alle Führungspersonen der WTG bekannt, nicht zuletzt durch einen IM inmitten der Zentrale in Selters." (Teil II S. 20) 
Der bereits referierte "erste Teil" erfasst dann im wesentlichen wohl die "Frühzeit" um 1950 bis etwa 1965.

Aber auch in den nachfolgenden Jahren gab es ja noch bemerkenswertes. Und da ist es dann wohl besonders ihr "Teil II".
In ihm wird einleitend auf die thematischen Arbeiten an der Stasi-"Juristischen Hochschule" mit deren Zauberwort "Zersetzung" eingegangen.
Dann wird das Thema der "Christlichen Verantwortung" (und ihres späteren Ablegers "Weggefährte") angesprochen, über welche sich bekanntlich auch der Herr H., eher tendenziös verbreitet hat. Auch wenn die CV selbst auch tendenziös war, gilt das unter umgekehrten Vorzeichen auch für ihren Anti-Apologeten H.

Ein Schwerpunkt der nachfolgenden Ausführungen ist dann ein Stasi IM mit dem Stasi-Namen "Stromer". Solcherlei Namen verpassten sich die Betreffenden in der Regel auch nicht selbst, sondern bekamen ihn von der Stasi. Einige lernten ihren so verpassten Namen dann auch erst nach dem Ende der DDR kennen. Keinesfalls jedoch schon zu der Zeit wo es die DDR noch gab.

Auch zum "Einmaleins" der Stasi, wie übrigens auch anderer "Dienste" dieses Genres gehörte die Erkenntnis, dass diejenigen, die aus "Überzeugung" denn agierten, nicht übermäßig stark prozentual vertreten waren.
Auch die Stasi setzte daher ohne viel Skrupel, auch "Herausgebrochene" (sprich de facto Erpresste) und auch "Eingeschleuste" für ihre Interessen ein. Diese durchaus unterschiedlichen Gruppen heterogener Art, nötigten auch die Stsi zu unterschiedlichen Behandlungen. Der relative Idealfall für die Stasi war eine unterschriebene Verpflichtnngserklärung, zwecks Zusammenarbeit mit ihr.
Als Realisten indes, verzichtete die Stasi schon mal auf solch ein "Papierchen", wenn ihr klar war, sie verlangt damit zuviel.

Ob den besagter "Stromer" seinen so ihm verpassten Namen, bereits zur DDR-Zeiten kannte, ist meines Erachtens keineswegs erwiesen.
Was nun den IM "Stromer" anbelangt, so dürfte dessen bürgerlicher Klarname schon seit den Tagen eines Herrn H. geläufig sein, und auch anderweitig ermittelbar. Insofern ist der Versuch seine Identität zu "schützen" durch die Autorin, eher zwiespältig zu bewerten, was dann ja nicht als Vorwurf verstanden sei. Es mag daher nachstehend so belassen sein, jenen fraglichen weiterhin als "Stromer" zu titulieren.

"Stromer" (geb. 1931) als damaliger hauptamtlicher WTG-Mitarbeiter, befand sich schon unter den Verhafteten der 1950er DDR-Verhaftungsaktion.
Das aber war nicht seine einzigste Verhaftung.
Jedenfalls erfährt man über seine 1950er Verhaftung noch:

"Die Verhandlungen vor Gericht sieht der Autor im Rückblick als eine Farce. Die meisten der Zuschauer im Gerichtssaal waren ZJ und diese "ermunterten" die Häftlinge, stur zu bleiben. So wurde bei der Urteilsverkündung das ... geforderte Strafmaß von sechs Jahren aufgrund von Verbohrtheit auf acht Jahre hinaufgesetzt. Diese Jahre verbrachte er in der Haftanstalt in Brandenburg an der Havel, meist in Isolation von anderen Gefangenen, verbunden mit Schikanen und Sonderstrafen."

Tatsächliche Haftentlastung dann im Dezember 1956.
Seine engeren Familienangehörigen indes hatten (auch Zeugen Jehovas) die DDR bereits auf dem Fluchtweg nach Westdeutschland verlassen. So stand nun "Stromer" einsam und verlassen da. Er fand dann aber Aufnahme in die Familie seiner späteren Frau, mit der er sich bereits vor der ersten Verhaftung verlobt hatte.

Nach der Verbüßung seiner ihm vom DDR-Regime auferlegten Haft, integrierte er sich erneut in ZJ-Kreise. Sicherlich spielte seine Eheschliessung mit einer Zeugin nach Haftverbüssung, dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. "Reichtümer" besaß "Stromer" schon mal während seiner WTG-Tätigkeit um 1950 nicht. Und auch nach der Haftentlassung war er ein faktischer Habenichts. Nun also im November 1965 befand sich auch Stromer unter den erneut verhafteten während dieser letzten großen Verhaftungswelle in Ostdeutschland.

"Die Verhaftungswelle von 1965 nennt er den " Beginn eines neuen Lebens". Da im Zuge dessen alle ZJ-Funktionäre vom Versammlungsdiener aufwärts festgenommen wurden, stieg auch das allgemeine Misstrauen und die Verschärfung der Konspiration innerhalb der Gemeinschaft an. (Er) wurde kaltgestellt und nahm daher das Angebot einer Mitarbeit des MfS an: "Meine Verhaftung kam zwar etwas plötzlich, aber ich war auf keinen Fall bereit, für eine als aussichtslos erkannte Sache ein weiteres Mal Opfer zu bringen."

Die Autorin meint weiter belegen zu können, dass "Stromer" unter Druck und Erpressung während jener 1965er Verhaftung, für die Stasi angeworben wurde. Beleg auch die Dauer seiner Stasi-Vernehmung an einem Tag: Dreizehn Stunden Dauer. Da dürfte ihn die Stasi in der Tat "weichgekocht" haben. (Teil II S. 14).

Meines Erachtens trifft das während der 1965er Aktion keinesfalls "nur" für den "Stromer" zu, sondern noch für ein paar mehr, die aber von sich aus, diesen Tatbestand bis heute, nicht offen gelegt haben.
Erst im Februar 1980, für mein Empfinden doch relativ spät, trennte er sich offiziell und grundsätzlich von der WTG. Die Jahre davor war er wohl ein faktisches Stasi-"U-Boot".
Seine 1980er Zäsur darf man dann getrost auch dem CV-Kreis zuschreiben, in dem er wohl zunehmend integriert wurde.
Ein weiterer "Karriereschritt" in dieser seiner Lebensphase ist dann wohl der:

"Ab 1979 wird er fortan als Beobachter der ZJ-Kongresse im N(icht)S(ozialistischen)A(usland) zugelassen, zum ersten Male in der Zeit vom 26. 7. bis 29.7.1979 in Münster. Da seine Mutter dort wohnt, konnte die Genehmigung durch die staatlichen Behörden der WTG als normal genehmigte Reise vermittelt werden, ohne daß ein Verdacht erregt wurde."

Diese Phase sollte dann wohl noch eine Nebenwirkung haben und zwar die:

"Ein halbes Jahr später trennt er sich von seiner Frau und der WTG. Die Forderungen der Organisation wären zu enorm, vor allem belaste ihn der seit November laufende Propagandafeldzug von Haus zu Haus. Anlässlich der ‚kleinen Brüderbesprechung' am 18.12.1979 erklärte er den Anwesenden den Rückzug aus der WTG und seine Scheidungsabsichten."

Dann noch dieser Aspekt seiner Lebensphase:

"Im Juni 1989 vermeldet seine Ehefrau seinen Verbleib in Münster. Für immer. Sie wurde von ihm zwei Tage zuvor telefonisch benachrichtigt, daß er aufgrund der Erkrankung seiner Mutter nicht zurückkehren werde. Zudem gab er ihr als Hauptmotiv an, "daß er mit der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR nicht mehr zurecht kommt". Auch nach einer telefonischen Kontaktaufnahme seitens seiner Frau und der Zusicherung ... daß "keine persönlichen Nachteile aus seiner Handlungsweise entstehen", verblieb er in Münster."

Damit hatte "Stromer" also noch vor dem offiziellen Ende der DDR, deren "Staub von seinen Füßen geschüttelt". Seine Aussage, "daß er mit der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR nicht mehr zurecht kommt", kann man dann ja nur zugut nachvollziehen. (Teil II S. 18)
Das wiederum dürfte ihn nicht davor bewahren, von gewissen Neunmalklugen Alt-Bundesrepublikaner (besonders von dieser Spezies) mit dem Verdikt belegt zu werden.
I git, was für ein Schlimmer!
Ein weiterer flankierender Bericht ist noch für morgen vorgesehen.

Re:Und, was war nun das Ergebnis?
geschrieben von:  Drahbeck 
Datum: 12. November 2010 01:08
Siehe auch:
http://books.google.de/books?id=RlsWAQAAIAAJ&q=wilhelm+endrik&dq=wilhelm+endrik&hl=de&ei=_WLATIiVNoSBOunI2I0M&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CCkQ6AEwAA

Im Jahre 2003 legte der wohl im Raum Dresden tätige Rechtsanwalt Endrik Wilhelm ein Buch vor betitelt:
"Rechtsbeugung in der DDR. Die Sicht der Verteidigung".
Wer nun ist Herr Endrik Wilhelm, diese Frage sei dann doch schon mal einleitend gestellt?
Nun, eine Detailantwort darauf. Der Katalog der Deutschen Nationalbibliothek weist ihn als im Jahre 1961 geboren aus.
Bevor einer den als zugelassener Rechtsanwalt praktizieren kann, pflegt da wohl erst mal ein erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium davor zu liegen. 
Vernimmt man also weiter, im Jahre 1998 habe nun Herr E. W. eine Verteidigung wahrgenommen, die im hiesigen Kontext noch weiter interessiert, kann man wohl unterstellen. So übermäßig lange war er dann wohl in seinem Beruf noch nicht tätig. Das machen allein schon die genannten Daten deutlich.

Praktizierte er also zum genannten Zeitpunkt in Dresden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er nun auch etwa in Dresden geboren und auch dort studiert hätte.
Dafür ist dann sein eigener Satz erhellend:

"Meiner Unzulänglichkeit, als aus den alten Bundesländern stammend allenfalls eingeschränkt aussagefähig zu sein, bin ich mir natürlich bewußt. Vielleicht stützt meine Herkunft aber auch meine Glaubwürdigkeit."

Und weiter:

"Die meisten waren — wie auch ich — als Berufsanfänger nach Sachsen gekommen und verfügten über relativ wenig Erfahrung."

Dieses "die meisten" gilt es dann noch weiter zu spezifizieren.
Es war keineswegs damit abgetan, dass dies für Rechtsanwälte galt. Auch für andere Bereiche der Justiz gilt diese Aussage im besonderen.
So bescheinigt er etwa der in einem Verfahren tätigen Staatsanwältin mit Dienstsitz Dresden:

"Wie alle übrigen Angehörigen der für die Verfolgung politisch motivierter Straftaten zuständigen Abteilung 8 der Staatsanwaltschaft Dresden stammte sie aus den alten Bundesländern."

Da haben sich dann dort sozusagen die "rechten" angesammelt, die kraft ihrer Alt-Bundesrepublikanischen Sozialisation "Recht" über den verhassten Osten sprechen.
Für die Thematik, mit welcher Herr E. W. nun in jenem 1998er Verfahren sich auch zu befassen hatte, hatte er sich (ebenfalls nach eigener Aussage), die Jahre davor nicht sonderlich interessiert. Hörte er also den Namen jener Gruppe damals mal, wird er (wie noch einige andere) wohl immer nur "Bahnhof" verstanden haben.

Nun aber wurde er via seiner Mandatierung, "mitten ins Gewimmel hineingeworfen".
Als relativ noch junger Mann, erwies er sich sogar noch als lernfähig. Ein Umstand, den man dann ja wohl nicht verallgemeinern kann. Aber wie gesagt, seine Lernfähigkeit sei Herr E. W. durchaus attestiert. Und welche Lehre hat er denn so gezogen? Offenbar auch die (gemäss seinen eigenen Worten):

"Die in der öffentlichen Diskussion vorherrschende Vorstellung, staatsbejahende DDR-Bürger seien verblendete und ausschließlich auf den eigenen Vorteil bedachte rücksichtslose Charaktere gewesen, wird der Wirklichkeit der DDR nach meiner Überzeugung nicht gerecht."

Aua, sagen dazu sofort die Alt-Bundesrepublikanischen "Klugscheisser". Eine solche These könne aber nicht sein. Und siehe da, auch Herr E. W. registriert solche "Klugscheisser", wenn er auch berichtet:

"Nicht selten war aus dem Justizministerium zu hören, daß die Ergebnisse der Aufarbeitung der DDR-Strafjustiz unbefriedigend seien. Der Justizminister des Freistaates Sachsen, der Kirchenrechtler Steffen Heitmann, warf den Gerichten sogar Strafvereitelung vor, wenn es zu Freisprüchen kam. Das paßte zur Organisation der Abteilung 8 als einem gegen gegnerische Einflüsse immunen Mikrokosmos innerhalb der Staatsanwaltschaft."

Über besagtem Herrn Heimann kann man dann in der Wikipedia auch die bedenkenswerten Sätze lesen:

"1993 war er Wunschkandidat Helmut Kohls und der CDU für das Amt des Bundespräsidenten für die im Mai 1994 anstehende Wahl. Nach umstrittenen Äußerungen – zur Rolle der Frau, zum Holocaust oder über Ausländer –, die von Kritikern als ultrakonservativ oder sogar reaktionär angesehen wurden, verzichtete er auf eine Kandidatur"

Zu diesem Wikipedia-Zitat mag man dann nur noch hinzufügen. Da haben sich also die rechten Herrschaften, recht begünstigt.

Nun also sollte Herr E. W. im Jahre 1998 jemand vor Gericht verteidigen, der eigentlich nicht so in das vorgefasste Meinungsbild der Heitmann und Co zu passen schien?
Inwiefern nicht?
Nun das 1998er Gericht musste sich auch mit dem Umstand auseinandersetzen, da über jemand ein Urteil fällen zu müssen, der als

"Halbjude Hitlers Schergen mit knapper Not entronnen war, um als Staatsanwalt in der DDR ebenfalls in Konflikt mit dem Staat zu geraten und im Alter von 73 Jahren als inzwischen schwer herzkranker und verwitweter Invalidenrentner in der Bundesrepublik wegen eines 44 Jahre zurückliegenden Vorganges vor Gericht zu stehen."

Nun ja Halbjude, da hat er halt Glück gehabt, dass er noch lebt, werden die Heitmanns und Co dazu kommentieren. Aber diese Vergangenheit sei ja völlig uninteressant, aus dem Grunde, weil er es ja in der DDR noch zum Staatsanwalt brachte. Allein dieser Umstand kompensiert, dann wohl alles (in der Sicht der Heitmanns und Co), was da vielleicht davor gewesen war.

Auch da ist ein Blick in die biographischen Daten erhellend. 1925 wurde jener spätere DDR-Staatsanwalt geboren. Bis er es dann zum tatsächlichen Staatsanwalt brachte, vergingen aber noch einige Jahre. In seinem Fall, genau bis zum Jahre 1953.
Ergo war auch er zu damaliger Zeit Berufsanfänger; und da kann man ja sogar nachfühlen, wie sich ein Berufsanfänger in die Befindlichkeit des anderen Berufsanfängers hineinzuversetzen vermag. Lediglich beide durch den Umstand getrennt, zu unterschiedlichen Zeiten Berufsanfänger gewesen zu sein.
Auch jener Staatsanwalt wurde nun, ohne lange Vorrede ins "Wasser geworfen" und musste beweisen, ob er denn schwimmen könne oder nicht.
Nun ja, die 1953er "Schwimmprobe" hat er dann ja wohl im Sinne seiner Auftraggeber bestanden.
Ersichtlich auch daran, dass er die ihm zur Aburteilung überantworteten Zeugen Jehovas, mit entsprechenden Strafanträgen bedachte.

"Konkret geht es um drei Prozesse aus den Jahren 1954 und 1955. Dabei habe er, so der Vorwurf, vor vierzig Jahren an der Verurteilung mehrerer Zeugen Jehovas zu mehrjährigen Haftstrafen mitgewirkt."

Weiter spezifiziert, das höchste dabei verkündete Urteil (gegen insgesamt 19 Zeugen Jehovas) betrug zehn Jahre Zuchthaus.

"Die Angeklagten verbrachten zwischen vier und acht Jahren im Zuchthaus. Die beiden letzten wurden am 24.1.1962 aus der Haft entlassen."

Auch Herr E. W. kann seine Verwunderung nicht verbergen, etwa über solche seinerzeitigen Klagevorwürfe wie Spionage und ähnliches. Inwieweit war nun jener Staatsanwalt von damals dabei eigenständig?
Auch dabei meint E. W. urteilen zu sollen:

"Die in den Prozessen beim Obersten Gericht (1950) erzielten Ergebnisse wurden alsdann für weitere Verfahren in den Bezirken übernommen, so daß die Verfahren im wesentlichen nur noch Einzelaktivitäten für eine vom Obersten Gericht bereits als staatsfeindlich eingestufte Organisation zum Gegenstand hatten."

Also hielt sich der Eigenanteil jenes Staatsanwaltes, wohl eher in überschaubarer Größenordnung.
Da aber Herr E. W. im Jahre 1998 die Rolle eines Verteidigers wahrnimmt, musste er sich auch so seine Gedanken machen. Ja was bringt man denn nun als Verteidigungsargumente vor Gericht vor.
Und bei seiner Suche dabei schien ihm wohl auch nachfolgendes interessant zu sein:

"Eine Auseinandersetzung mit der Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik in den 50er Jahren ist etwas sehr Interessantes. Vor allem der frühere Justiz- und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Diether Posser, beschreibt eindrucksvoll, mit welcher Kraft die Justiz der Bundesrepublik Deutschland dem kommunistischen Feind zu Leibe rückte. Man will bisweilen gar nicht glauben, wie groß offenbar die Angst vor ihm war. Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, mit welcher Akribie und Konsequenz die in ihrer Größe und Aktivität aus heutiger Sicht geradezu lächerlich anmutende Kommunistische Partei Deutschlands beziehungsweise ihre Neben-und Nachfolgeorganisationen vom Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland und der vollziehenden Justiz insbesondere in den 50er Jahren bekämpft wurde."

Das aber würde ein Herr Heitmann wohl als nicht zulässiges Argument einstufen.
Wie auch immer, der Verteidiger E. W. hatte wohl auch diesbezüglich Glück, als das urteilende Gericht, auch ohne sonderliches Zutun jenes Anwaltes zu dem Resultat kam. Ausgehend von der zeitgenössischen DDR-Gesetzgebung, könne wohl jenem DDR-Staatsanwalt, darüber hinaus gehende, individuelle, zusätzliche Strafverschärfung, wohl nur schwer nachgewiesen werden.

Auch jenes 1998er Gericht urteilt, in der Höhe seien die verhängten Strafen wohl unangemessen. Kann es nun aber jenen Staatsanwalt, als Hauptverantwortlichen für diese Unangemessenheit bezeichnen?
Das 1998er Gericht meint es letztendlich nicht zu können, und verkündete Freispruch für den angeklagten seinerzeitigen Staatsanwalt.
Der blieb übrigens nicht die ganze DDR-Zeit über Staatsanwalt.
Mag er denn seinen 1953 "Schwimmversuch" im Sinne seiner Auftraggeber auch zufriedenstellend absolviert haben, so scheint diese Zufriedenheit dann in späteren Jahren wohl etwas nachgelassen zu haben.
Dafür stehen dann auch die Sätze im E. W.-Bericht:

"Am 20. August 1960 bekam er exakt zwanzig Minuten, um seinen Schreibtisch zu räumen und die Dienststelle zu verlassen. 
Damit endete die Karriere des Staatsanwalts ...
Für (ihn) hieß das, als Hilfsarbeiter in einer Glüherei arbeiten zu müssen. Erst nach einem Jahr wurde er wieder als Jurist eingesetzt, bis er 1978 invalidisiert wurde. 53jährig war er arbeitsunfähig geworden."

Und noch einen Kommentar zum 1998er Verfahren gibt es von Herrn E. W.. Und zwar den Satz:

"Insoweit funktionierte die Staatsanwaltschaft Dresden der 90er Jahre nicht anders als zu Georg H...s Zeiten."

Und um genau dem zu entsprechen (sicherlich zum Wohlgefallen des bereits genannten Herrn Heitmann), boxte besagte Staatsanwaltschaft noch eine Revisionsverhandlung durch, die dann vor dem Bundesgerichtshof ihre Fortsetzung fand.
Konnte der BGH nun inzwischen weitere personenspezifizierte Schuld jenes Staatsanwaltes erweisen? Auch er konnte das nicht. Und sehr wohl zum Mißfallen des Herrn Heitmann gab es dann einen erneuten Freispruch.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. 7. 1999 in der vorbeschriebenen Sache ist offenbar auch mit abgedruckt in "Strafjustiz und DDR-Unrecht: Dokumentation", Band 5, Teil 2 von Klaus Marxen, Gerhard Werle.
Für diese Wertung spricht auch der Umstand, dass auch E. W. davon spricht, es gab noch eine weitere Mit-Angeklagte in dem Verfahren.
Aufgrund seiner Mandatierung war E. W. aber nur für einen der Angeklagten zuständig.
Siehe auch:
http://books.google.de/books?id=ojEm8hAJZikC&pg=PA983&dq=jehovas+bundesgerichtshof&hl=de&ei=Z07ATP-iKdq5jAe4l5WlCg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4&ved=0CDwQ6AEwAw#v=onepage&q=jehovas%20bundesgerichtshof&f=false

In dem genannten Text liest man dann unter anderem:

"Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Dresden ... werden verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen."

Weiter auch der Satz:

"Obgleich die Anklagen und Verurteilungen der Angehörigen der "Zeugen Jehovas" in den Ausgangsverfahren mit rechtsstaatlich orientierten Maßstäben unvereinbar waren, ist eine direkt vorsätzlich rechtsbeugerische Überdehnung des zur Tatzeit geltenden DDR-Strafrechts zutreffend (bereits vom Landgericht Dresden) verneint worden."

Ergo wertete der BGH mit seiner Vokabel "zutreffend" das er es ähnlich sieht.
Selbstredend werden im weiteren Urteilstext, die DDR-Urteile als nicht Rechtsstaatlichen Kritierien entsprechend gewertet.
Es wird aber zugunsten der Angeklagten eingeräumt, sie hätten die Vorgaben umgesetzt, welche bereits das Oberste Gericht der DDR im 1950er Prozess formuliert hatte.
Als Weisungsgebundene "zudem nur unzureichend vorgebildete Angeklagte", hätten sich diese den Vorgaben nur "schwerlich entziehen können." 

Die Revision hätte also nur dann Erfolg gehabt, wäre der Beweis erbracht worden, die Angeklagten seien bei ihren Strafanträgen, noch schärfer als etwa vergleichsweise das Oberste Gericht der DDR gewesen. Just dieser eben genannte Beweis konnte aber nicht erbracht werden.
Nun mag man ja solche Urteile als nicht sonderlich schön empfinden. Allerdings kann man dann im Gegensatz zum Vorwortschreiber bei E. W., berechtigterweie wohl nicht von "Siegerjustiz" sprechen. Mag jener Vorwortschreiber, der da titelt "Die dritte Welle" jene Vokabel auch nicht wörtlich verwandt haben, so ist doch die Tendenz deutlich, die er da "rüberbringt" wenn er wähnt wahrzunehen:
"Der Eifer zu bestrafen war im Falle des DDR-Unrechts am größten" (S. 8f.)
Eine tatsächliche Siegerjustiz würde sich wohl kaum mit dem Umstand lange aufhalten, das damalige DDR-Recht als Bewertungskriterium anzusetzen.

Auch ja, Herr E. W. ist in seinem Bericht, auch so frei und offen, Zahlen zu benennen (noch in DM spezifiziert) welche finanziellen Forderungen er denn nun habe. Zahlbar von der Kasse der Bundesrepublik Deutschland. Wen dieser Aspekt interessiert, kann das dann ja in dem genannten Buch selbst nachlesen.
Und noch etwas vernimmt man in diesem Bericht.
Jener Staatsanwalt hätte nun das Angebot bekommen, in einem Video zur Zeugen Jehovas-Thematik mit auftreten zu können (Möglicherweise von der Loretta Walz-Videoproduktion wäre meine These zu letzteren). Genannt wird die fragliche Firma ja nicht namentlich. Und die großen Fernsehsender dürften sich für diesen Fall wohl kaum sonderlich interessiert haben.
Aber er lehnte dankend ab. Ergo wurde nichts aus einem Auftritt als Videostar.
Dafür kann sich nun jener Staatsanwalt allmonatlich darüber erfreuen, von den Zeugen Jehovas, deren "Wachtturm" in seinem Briefkasten vorzufinden.
Das er deshalb nun zu den Zeugen Jehovas konvertieren würde, ist aber wohl weiterhin mehr als unwahrscheinlich!

Folgt man Herrn E. W. weiter, waren es nicht die Zeugen Jehovas selbst, welche der treibende Keil vorgenannter Verfahren gewesen waren. Im Gegenteil hatten einige von ihnen, welche da als Zeugen für das Gerichtsverfahren vorgesehen waren, eher den Wunsch nach "Ruhe". Sich nochmals mit all dem auseinandersetzen zu müssen behagte ihnen nicht.
Sofern ihnen eine Opferrente für erlittenes DDR-Unrecht zusteht, wurde die weder höher noch niedriger, durch das Verfahren gegen jenen Staatsanwalt.
Ergo bliebe als individuelle Motivation allenfalls der Aspekt der Rache, der aber in dieser Verallgemeinerung so nicht gegeben ist.

Treibende Kräfte jenes Verfahrens waren in Sonderheit, politisch motivierte Kreise der alten Bundesrepublik. Weniger im Text von Herrn E. W. selber, wohl aber im Vorwort eines nicht gerade durch sonderlich DDR-System"ferne" geglänzt habenden Anwaltskollegen aus der DDR-Zeit, der da zur Rolle des Vorwortschreibers auserkoren wurde, vernimmt man die Tendenz, welche "Marktlücke" denn jenes E. W.-Buch ausfüllen soll.
Man vergleiche flankierend, was etwa die "Wikipedia" über jenen Vorwortschreiber ausführt; oder wem man sonst noch so alles als Bejubler des Vorwortschreibers im Internet begegnen kann.
Meinerseits möchte ich dann aber darauf verzichten, über das bereits gesagte hinaus, diese dann zu kommentieren.

Am 9. 1. 2004 wurde vorgenanntes Buch unter der Überschrift "Stellvertreterprozesse" in der Gazette "Neues Deutschland" bereits gefeiert. Online ist der fragliche Artikel nicht mehr für's breite Publikum zugänglich, sondern nur noch für Abonnenten jenes Blattes.

Der dortige Rezensent meinte etwa besonders auch die Wehrdienstersatzverweigerungsprozesse gegen Zeugen Jehovas in der alten Bundesrepublik herausstellen zu sollen, welche E. W. auch mit erwähnt.
Zumindest bei mir blieb damals (siehe Forumarchiv A56) ein fader Rückgeschmack zurück.
Da feiern sich also DDR-Apologeten, die eigentlich keinen Grund zum feiern hätten.
Insofern ist die erwähnte Publikation durchaus kein Evangelium, namentlich nimmt man die zur Kenntnis, welche sie in den Rang eines "Evangeliums" erheben möchten.
Ohne den DDR-System nahen Vorwortschreiber, wäre es ein Buch geworden, dessen Thesen ernsthaft der Diskutierung wert sind.
Das überflüssige Vorwort, hat diesen Status selbst zerstört.


Exkurs:
Dann sei doch nochmals aus jenem Kommentar zur "Erwachet!"-Ausgabe vom 8. 10. 1957 zitiert: 
Parsimony.24248

"Ich habe dem Richter Stoedter schon früher bescheinigt, dass er von allen, die während der Nazizeit zum Zeugen Jehovas-Thema zeitgenössisch publizierten, (Jonak vielleicht ausgenommen), er mit der "gründlichste" (relativ) war. Siehe dazu Grenze überschritten 

Eines kann man ihm sicherlich nicht unterstellen, das er etwa "mit Schaum vorm Maul agitieren" würde.

Wie nun reagiert etwa Detlef Garbe auf Stödter? Formuliert er einen Totalzerriss über selbigen? Auch das kann man so nicht sagen. Garbe etwa erwähnt selbigen nur mehr beiläufig. Aber auch bei Garbe findet sich der Satz, dass Stödter hervorgehaben habe

"daß die bayerische Staatsregierung gegen die IBV "auf Veranlassung" der NSDAP-Landtagsfraktion eingeschritten sei."

Dies will Garbe jedoch als "Überinterpretation" gedeutet wissen.

Wie auch immer, "Überinterpretation" oder nicht. Auch bei Stödter lässt sich der Hinweis eruieren auf Zitat, die "Bibelforscher-Zeitschrift 'Das Goldene Zeitalter', Nr. 281 vom 1. Juni 1934."

Das war jene Ausgabe, die relativ umfänglich über die "Verfolgungen in Deutschland" berichtete. Dies war nicht der "erste" einschlägige Bericht im GZ. Herausragend auch der in der GZ-Ausgabe vom 1. 2. 1934, (auch bei Friedrich Zipfel dokumentiert), mit dem Artikel "Alltägliches aus Deutschland" worin den auch solche "flotte" Vokabeln vorkommen, wie "römische Gestapo" und ähnliches von dieser Güte. Es ist unzweifelhaft, wie denn die zeitgenössischen Schreiber des GZ, die Qualifizierung der Hitler'schen Gestapo als "römische Gestapo" verstanden wissen wollten. Als im "Dienste der katholischen Kirche stehend".

Selbst ein im tatsächlichen Dienste der Gestapo stehendes Publikationsorgan, nämlich das "Schwarze Korps" kam bei solcherart Unterstellungen nicht darum herum fast buchstäblich "nach Luft zu japsen"; und Unterstellungen der Art, zurückzuweisen. Nun mag man Nachsicht für solcherart Vokabeln haben, und sie aus der zeitgenössischen Betroffenheit heraus erklären. Dennoch kommt man nicht umhin die zeitgenössische Lesart der damaligen Zeugen Jehovas-Gegner dazu, auch zur Kenntnis zu nehmen. Zusammenfassbar in einem Wort: "Hetze".

Wenn also das, was das GZ auf der Faktenebene berichtete, "Hetze" (in Anführunsstrichen) sei. Dann stellt sich doch die Frage. Was war eigentlich mit dem "Wachtturm Nr. 7/1950".
Das war jene Ausgabe, welche über die Berliner Waldbühnenveranstaltung der Zeugen Jehovas des Jahres 1949 berichtete, mit dem markigen Slogan. Man fürchte die Kommunisten nicht. Und der rhetorischen Frage an letztere, ob selbige nun zu vollenden gedenken, was die Nazis begonnen hätten?

Es lässt sich nachweisen, das in den Ostdeutschen Zeugen Jehovas-Prozessen, verschiedentlich auch ausdrücklich auf den "Wachtturm" Nr. 7/1950 mit abgestellt wurde.

Nun hat der Richter Dr. Stödter in seinem veröffentlichten Zeugen Jehovas-Aufsatz, sich nicht auf die Niederungen solcher Vokabeln wie "römische Gestapo" eingelassen. Aber auch bei Stödter findet man durchaus eindeutige Sätze. Etwa den:

" Die Prinzipien des bürgerlichen Rechtsstaats haben dem Gedanken der Volksgemeinschaft weichen müssen. Die Weimarer Verfassung hat damit ihre Legitimität verloren. Mit Recht hat daher vor allem das Urteil des Sondergerichts Darmstadt verschiedentlich eine scharfe Kritik erfahren."

Wer sich intensiver mit der Materie befasst weiß, dass jenes Darmstädter Urteil (das sogar Freisprüche von Zeugen Jehovas aussprach) eines war, auf welches die zeitgenössischen Zeugen Jehovas große Hoffnungen setzten. Sie instruierten die von ihnen benutzten Rechtsanwälte, jenes Urteil möglichst in den Rang eines Präzedenzfalles zu juridieren. Daraus wurde allerdings nichts. Denn wie auch Stödter rekapituliert, fand dieses Urteil scharfe Gegnerschaft, und er selbst (Stödter) sagt dazu "mit Recht".

Weiter kann man bei Stödter die Sätze lesen:

"Die Gemeinschaftswerte, die das staatliche Recht im Allgemeininteresse für wichtiger hält, genießen den Vorrang vor der Glaubensfreiheit. 'Staatsgesetz geht vor Religionsgebot', was auf Grund der allgemeinen Staatsgesetze als staatsfeindlich, ordnungswidrig, gemeinschädlich erscheint, kann sich nicht mit Hilfe des Mäntelchens religiöser Überzeugung behördlichen Zugriff entziehen.
Die Bekenntnisfreiheit steht unter dem Vorbehalt des allgemeinen Gesetzes."

Nun stelle ich dazu mal die Frage, worin bestand da eigentlich der "Unterschied" in der Argumentation, wie sie etwa der Richter Oehme in Ostdeutschland gebrauchte? Ich kann da keinen nennenswerten Unterschied registrieren. Auch Oehme sagte in der Substanz nur ähnliches. 

Man kann noch weiter gehen und ausdrücklich erklären. Wenn es Zeit und Umstände so gefügt hätten, wären beide Richter kompatibel gewesen. Stödter hätte bequem auch die Rolle von Oehme in Ostdeutschland spielen können. Und umgekehrt, Oehme auch die Rolle von Stödter in der Nazizeit.
Beide Richter eint auch die grundsätzliche Einsicht, wie es Stödter formulierte:

"Auch im neuen Deutschland gibt es Religionsfreiheit. ... Die Glaubensfreiheit beruht im heutigen Staat allerdings nicht auf der Weimarer Verfassung. .... Im Interesse der politischen Einheit kann diese Garantie keine schrankenlose sein. Die Freiheit des Bekenntnisses endigt an den Grenzen, die der Staat zugunsten anderer völkischer Werte zu ziehen genötigt ist. ...
Zu ihnen gehört die Bibelforscherbewegung. Ihre Lehre und deren praktische Durchführung gefährden den Bestand des Staats und die Einheit des Volks. Das die Bibelforscher offenbar aus einem tragischen Konflikt heraus handeln, indem sie auf Befehl Gottes zu handeln vermeinen, kann an dieser Kennzeichnung nichts ändern."

Indem beide Richter sich als kompatibel erweisen, stellt sich doch die Frage, wie der Demokratiestaat Bundesrepublik Deutschland sich zu ihnen verhielt.
Die Antwort darauf ergab sich schon aus den vorangegangenen Ausführungen.

Der eine wurde an den Pranger gestellt; der andere konnte seine Karriere ungebrochen fortsetzen, als wäre nie etwas gewesen. Stoedter bekam zudem im Jahre 1979, anlässlich seines 70. Geburtstages, eine eigene juristische Festschrift zugeeignet. Selbiges soll ja bei
Honoratioren, nichts Ungewöhnliches sein. Seine 1936er Zeugen Jehovas-Ausführungen spielten für den Staat BRD offenbar nicht die geringste Rolle (negativer Art).
Auch solche "markigen" Sätze des Juristen Stoedter kann man in seinen Ausführungen lesen (ohne Anspruch auf "Vollständigkeit") wie zum Beispiel die;

"Den Hitler-Gruß können sie mit ihren Glauben ... nicht in Einklang bringen ...
Zu dieser Ansicht bekennen sich selbst solche Bibelforscher, die Beamte oder Staatsangestellte sind bzw. waren. Kein Mensch der Welt, behaupten sie weiter, könne sie jemals dazu bringen, Kriegsdienste zu leisten, zur Wahlurne zu gehen oder der irdischen Macht in irgendeiner Form mehr zu gehorchen als den göttlichen Instanzen...
Ergibt sich mit alter Deutlichkeit, daß die IBV nicht lediglich auf religiösem, sondern auch auf politischem Gebiet tätig wird. Dies Material ist zugleich die Einstellung der Bibelforscherbewegung zum nationalsozialistischen Deutschland zu erkennen. Hier wird der Pazifismus verherrlicht, der Heldentod fürs Vaterland verächtlich gemacht. ...
Auch die irdischen Machthaber, vor allem die deutsche Regierung, sollen unter teuflischem Einfluß stehen "Hitler und sein Stab von Beamten",, heißt es in einem Aufsatz ... stehen
ohne Zweifel unter der Kontrolle der unsichtbaren Macht Satans ..."
Die Weimarer Verfassung ist abgelöst. durch die Verfassung des völkischen Führerstaats. Daß deren Grundgedanken ausdrückliche schriftliche Festlegung zu einem großen Teil noch nicht gefunden haben, ändert an ihrer Existenz und Geltung nichts. Eine Reihe geschriebener völkischer Grundgesetze ist überdies bereits vorhanden. Im Programm der Bewegung besitzen wir einen Katechismus politischer Weltanschauung der Maßstab und Richtschnur bei der Entscheidung aller wesentlichen Fragen abgibt. Er ist integrierender Bestandteil der völkischen Verfassung geworden ..."

Solcherart von Voten sind in dem Staat Bundesrepublik Deutschland, besonders Karrierebegünstigend. Sagt indes ein Richter, in der Substanz ähnliches, lediglich mit dem Unterschied, dass anstelle eines braunen, ein roter Anstrich verwendet wird. Was dem dann blüht, darüber wurde vorstehend schon berichtet.

Oder auch jener Kommentar:

Da hatte also der Herr Gauck auch einen Onkel, "schlimm genug". Noch schlimmer, der war zu Nazizeiten Wehrmachtspfarrer. Noch am allerschlimmsten - jedenfalls wenn man in den Redaktionsräumen der Münchner Arabellastr. residiert, - hat jener vormalige Wehrmachtspfarrer dann das Naziregime überlebt, und in seiner Kirche variiert weitere Karriere gemacht.
Noch schlimmer offenbar für "Focus", auch noch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf seinen Neffen Gauck ausgeübt.
Das der ehemalige Wehrmachtspfarrer da vielleicht, nach 1945 eventuell Mitglied einer Neonazi-Partei gewesen wäre, wagt selbstredend auch "Focus" nicht zu behaupten, obwohl dass sich dann als Diskreditierung sicherlich noch besser machen würde.
Wenn es denn um braun gewandete (einstmals) geht, die nach 1945 in den Kirchen (und wohl nicht nur dort) weitere Karriere machten, würden mir noch ein paar weitere Namen einfallen. So zum Beispiel der des Herrn Grundmann, zu Nazizeiten Leiter eines kirchlichen, prononciert antisemitisch ausgerichteten Instituts in Eisenach. Und für die Thüringische Evangelische Kirche, trotzdem nach 1945 als Führungspersonal relevant.

Oder jener Herr Richter aus Hamburg, Stödter sein Name, der da schon 1936 einen Zeugen Jehovas bezüglichen Artikel in einer juristischen Zeitschrift publizierte, bei dem man sich fragen kann.
Wer hat denn nun eigentlich von wem abgeschrieben? Hat die Hilde Benjamin ihren Gerichtsurteilstext bei der Verkündigung ihres Zeugen Jehovas-Urteils von Stödter abgeschrieben?
Das will ich der Frau Benjamin ja nicht unterstellen. Ich konzediere, die hat ihren Urteilstext auch ohne die "Krücke Stoedter" zusammen bekommen.
Auch wenn dem so ist, bleibt der Umstand bestehen. Über weite Strecken
"auswechselbar".
Lediglich ein paar zeitbedingte Details bedürften der Anpassung.

Besagtes "Focus" ist noch nie sonderlich in Erscheinung getreten, etwa die bruchlosen Karrieren vor und nach 1945 gewisser "Stützen des Staates" zu beleuchten.
Zu denen gehörte dann auch der Herr Stödter, der es noch zu einer ihm zugeeigneten eigenen juristischen Festschrift brachte. Nun habe ich letztere zwar nicht selbst gelesen. Aber ich unterstelle schon - bis zum Beweis des Gegenteils - sein 1936er ZJ-Aufsatz (verdächtig ähnlich dem Hilde Benjamin'schen Gerichtsurteilstext) ist darin wohl kaum
Reflektiert.

Wenn besagtes "Focus" da also noch unbearbeítetes aufarbeiten wollte (was es garantiert nicht will) hätte es sicherlich ein reiches Feld zu beackern, an das da zu denken ist.
Aber den kalten Kriegern vom "Focus" geht es ja nur um eines, den Osten weiter zur Kolonie zu degradieren; auf dass die "Herrenmenschen" Made in "Focus" in um so "glänzenderem" Licht dastehen sollen beim "Michel mit der Schlafmütze" versteht sich!
Man vergleiche auch den "Spiegel" Nr. 26/2010. der seinem Bericht den
zusammenfassenden Titel gab: "Abbau Ost"
www.spiegel.de/spiegel/print/d-71123415.html

"Um aufzuschließen, müsste die Wirtschaft in den neuen Ländern schneller wachsen als in den alten, doch das Gegenteil ist der Fall....
Seit dem Mauerfall ist die Zahl der Einwohner Ostdeutschlands um fast zwei Millionen geschrumpft - eine Entwicklung, die sich ungebremst fortsetzt....
Dabei ist den Fachleuten klar, dass die Hauptschuld für die wirtschaftlich verkorkste Wiedervereinigung nicht im Osten liegt, sondern bei jenen, die im Westen die politischen Vorgaben machten."

Den Volltext der "Focus"-Ausgabe vom 28. 6. 2010, stellen die geschäftstüchtigen Herrschaften aus der Arabellastr. selbstredend nicht Online.
Online gibt es da nur ein paar Brosamen daraus, auf die dann noch
hingewiesen sei.
mc.cellmp.de/op/ifocus/de/ct/-X/artikel/politik-gerhard-schmitt-
523831/1335169/48864/
www.focus.de/politik/deutschland/bundespraesident/gerhard-schmitt-das-
Geheimnis-um-gaucks-onkel_aid_523831.html

Einleitung und Schlussätze eines relativ umfänglichen Aufsätzes von Stodter zum Bibelforscher-Thema im Jahre 1936.
Getreu dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", wurde die äußerst kurzfristige öffentliche Zugänglichkeit jener Zeitschrift mit diesem Aufsatz, für die Öffentlichkeit im Internet wieder aufgehoben.
Siehe dazu
http://www.digizeitschriften.de/main/dms/img/?IDDOC=34583
Faktisch ist damit nur der Zugriff über den Umweg wissenschaftler Bibliotheken (selbstredend nur an Ort und Stelle) möglich, die ohnehin schon vordem, nicht selten auch über Printexemplare der entsprechenden Zeitschrift verfügen).
Und das alles in Zeiten des Internets!

Nicht auf den vorgeschilderten Fall, wohl aber auf einen doch ähnlich gelagerten, nahmen zwei Artikel in der "Berliner Zeitung" vom 4. 8. 1995 und 18. 8. 1998 bezug, die noch kommentarlos mit vorgestellt seien.
Daran anschließend ein Artikel zum gleichen Thema der (seinerzeitigen) Zeitschrift "Wochenpost" vom 17. 8. 1995


Siehe zu vorgenannten auch:
http://books.google.de/books?id=Ih2p9culP14C&pg=PA217&lpg=PA217&dq=Alfred+Trapp+Jehovas&source=bl&ots=YinC33riSs&sig=CnZNBjHU2p5dxMldLnERMgc47RE&hl=de&ei=13rRTOKUNMKQswaa9M2uCw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CBwQ6AEwAQ#v=onepage&q=Alfred%20Trapp%20Jehovas&f=false

Sowie auch:
www.alst.org/pages-de/lehrmaterial/zeugenaussagen/lothar-hornig.html

Auf der Seite Standhaft.org (die ohnehin nur noch ein nicht altualisiertes Schattendasein fristet) gibt es auch noch einen Kurzeintrag zu Hörnig (Rubrik Biographien), welcher aber in der Sache auch nicht ausführlicher ist.
Ebenso inhaltlich mager, auch die Notiz im "Wachtturm" vom 1. 7. 1996.

Zu dem in diesem Kontext mit zu benennenden Richter Ernst Oehme, siehe auch:
http://books.google.de/books?id=bhD8l7DhvWwC&pg=PA305&lpg=PA305&dq=richter+oehme+jehovas&source=bl&ots=k1iWQIeY-Q&sig=K3GzslRvJS1NFcW3Le3oTColOCg&hl=de&ei=MozRTNTnCobGswbPzqi0Cw&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CBsQ6AEwAQ#v=onepage&q=richter%20oehme%20jehovas&f=false

Nachtrag. Die Ausführungen zu Gerald Hacke sind separat abgespeichert.

Siehe Gerald Hacke

Auf der Basis der vorangegangenen Forumsbeiträge, auf welcher diese Zusammenfassung basiert, dann noch die Schlussausführungen in den Forumsbeiträgen, in Sachen Gerald Hacke:

Bezogen auf die Publizistik über die Zeugen Jehovas während der Nazizeit, ragen die zeitgenössischen Artikel in einer in einer Zeitschrift mit dem Titel
Der Hoheitsträger besonders hervor. Neben der Referierung ihrer wesentlichen Ausführungen, wurde die jetzt noch durch einige Faksimilies ergänzt.
Man vergleiche kontrastierend dazu, auch das Schulungsmaterial der DDR-Stasi, auf welches auch Hacke hinweist.
Stasi Schulungsmatereial Kleinow Wenzlawski

Gleichfalls von Hacke mit erwähnt:
Stasi-Studientext Hinze

Siehe auch

Stasi und Religionsgemeinschaften

Gelesen in einer Internet-URL
www.fbgg.de/perspektiven/spezial/lebensberichte/le2.htm

(Ein abenteuerlicher Bericht. Von einem Mordanschlag auf den eigenen Stief-Sohn, der ihm letztendlich eine lebenslängliche Gefängnisstrafe einbrachte, ist darin auch die Rede. Vor dieser Lebensphase indes gab es noch eine andere.
Und auf diese andere nehmen nachstehende Zitate bezug):

"Der Philosophie der DDR und ihrer Regierung stand ich recht kritisch gegenüber. Im Verwandtenkreis habe ich auch mal gesagt, dass ich gerne in den Westen gehen würde. Mein Schwager hat sich bei einem Freund verquatscht, und dann stand eines Tages die STASI vor meiner Tür, und ich wurde wegen Republikflucht und Abwerbung zur Republikflucht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. ...
Meine Familie hatte sich von mir abgewandt, und wir waren geschieden worden. Ich hatte keine Kontakte mehr nach »draußen«. Durch meinen Zellengenossen kam ich mit den Zeugen Jehovas in Kontakt. Als ich gut drei Jahre abgesessen hatte, starb Wilhelm Pieck, der damalige Staatspräsident, und es gab eine Amnestie. Da ich keine anderen Beziehungen hatte, kam ich zur Familie meines Zellengenossen. Hier fand ich ein richtiges Zuhause. Die STASI versuchte, mich als Spitzel gegen die Zeugen Jehovas einzusetzen, aber ich besprach mich regelmäßig mit meiner neuen Familie, und so konnten wir den Schaden gering halten. ...
1961 war ein großer Kongress der Zeugen Jehovas in Hamburg, und die STASI schickte mich hin, um nach bestimmten Leuten Ausschau zu halten. Unsere Mutter sagte mir: »Das ist deine Chance. Bleib drüben und komm nie mehr zurück.« Und das hab ich dann getan. ...

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