Evang. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen
Datum: 24. Oktober 2009 03:53
Zeitlich befristet, mit Zeitverzögerung, und auch nur einen Teil des Textes
der in der Print-Ausgabe enthalten ist; diese Konzeption verfolgt offenbar
(auch) die Evang. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen bezüglich ihrer
Zeitschrift "Materialdienst".
Man möchte also Interessenten vordergründig dazu animieren, doch bitte schon
die Printausgabe zu kaufen.
Ob dieses Kalkül denn aufgeht bezweifle ich allerdings. Einen gewissen
Abonnentenstamm hat dieses Blatt sicherlich; und diejenigen die nicht zu den
Abonnenten gehören, dürften sich wohl nur in mit dem Mikroskop zu suchenden
Einzelfällen dazu animieren lassen, den heißersehnten zu bezahlenden
Bestellvorgang auszulösen.
Also in rund vier Wochen ist jener noch anzusprechende Beitrag, wieder aus dem
Online-Angebot der EZW verschwunden. Deshalb jetzt und hier eine
Detailanmerkung zu ihm.
Es geht mir auch nicht um die Komplett-Referierung des in Rede stehenden
Beitrages, (die Printausgabe kenne ich ohnehin), sondern nur um einen
Detailaspekt in ihm.
Dr. Michael Utsch, laut EZW-Impressum Psychologe und Psychotherapeut,
EZW-Referent für christliche Sondergemeinschaften, Psychoszene und
Scientology. Ergo derjenige, der dort zur Zeit eben auch für das Thema Zeugen
Jehovas zuständig ist. Sein Vorgänger in dieser Position (Fincke) ist ja dort
derzeit nicht mehr tätig; allenfalls hört man von ihm mal dort was als nunmehr
"freier Mitarbeiter".
Diese Personalaspekte interessieren hier aber nicht in erster Linie.
Laut Untertitel stellt der fragliche Artikel "Kritische Überlegungen
anlässlich des diesjährigen Bezirkskongresse der Zeugen Jehovas" dar.
Nun kann man ohne Frage, zu solchen Spektakulum kritische Überlegungen
anstellen; das steht wahrlich nicht in Frage.
Die kritischen Überlegungen, die da Herr Utsch anstellt, will ich meinerseits
auch nicht weiter kommentieren.
Das was da als Internet-Teiltext befristet freigegeben ist, kann dann ja
selbst nachgelesen werden.
In seinen kritischen Überlegungen, hat Herr Utsch offenbar auch diesen Aspekt
mit eingebaut.
Zitat:
"Den Antrag eines Bundesbeamten auf Sonderurlaub hatte ein Gericht zwei Wochen
vor Beginn des Kongresses abgewiesen. Nach Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat ein Beamter keinen Anspruch auf
die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen
Jehovas. Einem Beamten könne nach der Sonderurlaubsverordnung zwar
Sonderurlaub für die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag sowie am
Deutschen Katholikentag gewährt werden, weil diese Veranstaltungen über den
religiösen Charakter hinaus eine besondere gesellschaftliche Bedeutung hätten.
Dies sei bei den Bezirkskongressen der Zeugen Jehovas nicht der Fall. Die
Kirchentage seien keine von den Amtskirchen organisierten Veranstaltungen.
Vielmehr würden sie von Laienbewegungen getragen, die den Kirchen teilweise
sogar kritisch gegenüberständen. Außerdem widmeten sie sich nicht
ausschließlich religiösen oder kirchlichen Themen, sondern ganz wesentlich
auch aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen.
Demgegenüber würden die Bezirkskongresse der Zeugen Jehovas von der
Religionsgesellschaft selbst organisiert und beschränkten sich auf ein Wirken
nach innen. Es solle der individuelle Glaube gefestigt und die religiöse
Lebensführung sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder gestärkt
werden. Nach aktueller Rechtsprechung komme den Bezirkskongressen der Zeugen
Jehovas keine ähnliche gesellschaftliche Bedeutung zu wie einem Kirchentag."
Zitatende.
Nun bin auch ich bei dem genannten Vorgang "wach geworden" ("hellwach" wie
zumindest ich meine) und habe mir vorgenommen, so es sich anbietet, diesen
Aspekt durchaus weiter im Auge zu behalten.
Und dabei habe ich auch registriert, dass ein in Sachen Zeugen Jehovas nicht
unbekannter Rechtsanwalt, auch in diesem Falle wohl der Rechtsvertreter jenes
genannten Bundesbeamten, andeutete, möglicherweise in der Sache, die nächst
mögliche Gerichtsinstanz noch anzurufen.
Ob es dazu kommt oder nicht, muss mangels weiterer Informationen noch
unbeantwortet bleiben.
Aber auch das sage ich. Herr Utsch vertritt ja im Prinzip mit die
"Zweiklassen-Religions-These".
Die "Guten" wären da seinesgleichen, und die weniger Guten, die eben nicht zu
seinesgleichen gehören.
Denke ich beispielsweise an ein Opus Dei im katholischen Bereich, lege ich
entschiedenen Widerspruch gegen diese Zwei-Klassen-Religionsthese ein.
Wer da im Einzelfall der "miserabelste Verein" ist, dürfte wohl eine Frage
sein, über die sich trefflich streiten ließe.
Nun unterstelle ich Herrn Utsch nicht, auf dem Level des Opus Dei sich zu
bewegen. Ganz sicher nicht. Das wurde auch nur als Veranschaulichungsbeispiel
genannt.
Jedenfalls geht mir die auch von Herrn Utsch "ausgestrahlte" Siegesgewissheit
ab.
Ob die "Kuh wirklich vom Eis ist" wird sich noch zu einem späteren Zeitpunkt
(vielleicht) zeigen.
Nun bin ich wohl mit der letzte, welcher der Gewährung solcherart Privilegien
auch für die Zeugen das Wort reden würde. Eher fordere ich das glatte
Gegenteil!
Aber die derzeit gültige Gerichtsentscheidung, scheint mir sich doch auf einer
ziemlich dünnen Eisdecke zu bewegen.
Abschaffung der genannten Privilegien auch für die Utsch und Seinesgleichen,
kann deshalb nur meine Forderung lauten!
www.ekd.de/ezw/Publikationen_2060.php
Mysnip.27391