Evang. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 24. Oktober 2009 03:53
Zeitlich befristet, mit Zeitverzögerung, und auch nur einen Teil des Textes der in der Print-Ausgabe enthalten ist; diese Konzeption verfolgt offenbar (auch) die Evang. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen bezüglich ihrer Zeitschrift "Materialdienst".
Man möchte also Interessenten vordergründig dazu animieren, doch bitte schon die Printausgabe zu kaufen.
Ob dieses Kalkül denn aufgeht bezweifle ich allerdings. Einen gewissen Abonnentenstamm hat dieses Blatt sicherlich; und diejenigen die nicht zu den Abonnenten gehören, dürften sich wohl nur in mit dem Mikroskop zu suchenden Einzelfällen dazu animieren lassen, den heißersehnten zu bezahlenden Bestellvorgang auszulösen.

Also in rund vier Wochen ist jener noch anzusprechende Beitrag, wieder aus dem Online-Angebot der EZW verschwunden. Deshalb jetzt und hier eine Detailanmerkung zu ihm.
Es geht mir auch nicht um die Komplett-Referierung des in Rede stehenden Beitrages, (die Printausgabe kenne ich ohnehin), sondern nur um einen Detailaspekt in ihm.

Dr. Michael Utsch, laut EZW-Impressum Psychologe und Psychotherapeut, EZW-Referent für christliche Sondergemeinschaften, Psychoszene und Scientology. Ergo derjenige, der dort zur Zeit eben auch für das Thema Zeugen Jehovas zuständig ist. Sein Vorgänger in dieser Position (Fincke) ist ja dort derzeit nicht mehr tätig; allenfalls hört man von ihm mal dort was als nunmehr "freier Mitarbeiter".
Diese Personalaspekte interessieren hier aber nicht in erster Linie.

Laut Untertitel stellt der fragliche Artikel "Kritische Überlegungen anlässlich des diesjährigen Bezirkskongresse der Zeugen Jehovas" dar.
Nun kann man ohne Frage, zu solchen Spektakulum kritische Überlegungen anstellen; das steht wahrlich nicht in Frage.
Die kritischen Überlegungen, die da Herr Utsch anstellt, will ich meinerseits auch nicht weiter kommentieren.

Das was da als Internet-Teiltext befristet freigegeben ist, kann dann ja selbst nachgelesen werden.

In seinen kritischen Überlegungen, hat Herr Utsch offenbar auch diesen Aspekt mit eingebaut.
Zitat:

"Den Antrag eines Bundesbeamten auf Sonderurlaub hatte ein Gericht zwei Wochen vor Beginn des Kongresses abgewiesen. Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat ein Beamter keinen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas. Einem Beamten könne nach der Sonderurlaubsverordnung zwar Sonderurlaub für die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag sowie am Deutschen Katholikentag gewährt werden, weil diese Veranstaltungen über den religiösen Charakter hinaus eine besondere gesellschaftliche Bedeutung hätten. Dies sei bei den Bezirkskongressen der Zeugen Jehovas nicht der Fall. Die Kirchentage seien keine von den Amtskirchen organisierten Veranstaltungen. Vielmehr würden sie von Laienbewegungen getragen, die den Kirchen teilweise sogar kritisch gegenüberständen. Außerdem widmeten sie sich nicht ausschließlich religiösen oder kirchlichen Themen, sondern ganz wesentlich auch aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Demgegenüber würden die Bezirkskongresse der Zeugen Jehovas von der Religionsgesellschaft selbst organisiert und beschränkten sich auf ein Wirken nach innen. Es solle der individuelle Glaube gefestigt und die religiöse Lebensführung sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder gestärkt werden. Nach aktueller Rechtsprechung komme den Bezirkskongressen der Zeugen Jehovas keine ähnliche gesellschaftliche Bedeutung zu wie einem Kirchentag."
Zitatende.

Nun bin auch ich bei dem genannten Vorgang "wach geworden" ("hellwach" wie zumindest ich meine) und habe mir vorgenommen, so es sich anbietet, diesen Aspekt durchaus weiter im Auge zu behalten.
Und dabei habe ich auch registriert, dass ein in Sachen Zeugen Jehovas nicht unbekannter Rechtsanwalt, auch in diesem Falle wohl der Rechtsvertreter jenes genannten Bundesbeamten, andeutete, möglicherweise in der Sache, die nächst mögliche Gerichtsinstanz noch anzurufen.
Ob es dazu kommt oder nicht, muss mangels weiterer Informationen noch unbeantwortet bleiben.

Aber auch das sage ich. Herr Utsch vertritt ja im Prinzip mit die "Zweiklassen-Religions-These".
Die "Guten" wären da seinesgleichen, und die weniger Guten, die eben nicht zu seinesgleichen gehören.
Denke ich beispielsweise an ein Opus Dei im katholischen Bereich, lege ich entschiedenen Widerspruch gegen diese Zwei-Klassen-Religionsthese ein.
Wer da im Einzelfall der "miserabelste Verein" ist, dürfte wohl eine Frage sein, über die sich trefflich streiten ließe.

Nun unterstelle ich Herrn Utsch nicht, auf dem Level des Opus Dei sich zu bewegen. Ganz sicher nicht. Das wurde auch nur als Veranschaulichungsbeispiel genannt.
Jedenfalls geht mir die auch von Herrn Utsch "ausgestrahlte" Siegesgewissheit ab.
Ob die "Kuh wirklich vom Eis ist" wird sich noch zu einem späteren Zeitpunkt (vielleicht) zeigen.

Nun bin ich wohl mit der letzte, welcher der Gewährung solcherart Privilegien auch für die Zeugen das Wort reden würde. Eher fordere ich das glatte Gegenteil!
Aber die derzeit gültige Gerichtsentscheidung, scheint mir sich doch auf einer ziemlich dünnen Eisdecke zu bewegen.

Abschaffung der genannten Privilegien auch für die Utsch und Seinesgleichen, kann deshalb nur meine Forderung lauten!

www.ekd.de/ezw/Publikationen_2060.php

Mysnip.27391

www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid=%7B74513BDA-6320-43B3-A172-33076F254E1E%7D

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