„Auch außerhalb
der KZ-Verwaltungen wurden Bibelforscherinnen als Hausgehilfinnen geschätzt.
Ausgewählte Gefangene aus dem KZ Ravensbrück wurden 1943 zu Familien von
SS-Führern abgeordnet, um diesen als Kindermädchen und Putzhilfe zu dienen. Es
hat fast den Anschein, als gehörte in den Reihen der SS ab einer gewissen
Besoldungsgruppe - ersatzweise die nötigen Beziehungen - die Gestellung eines
Dienstmädchens zu den üblichen Gratifikationen. So waren Bibelforscherinnen
unter anderem beschäftigt beim WVHA-Chef Oswald Pohl,
beim Chef der Amtsgruppe C (Bauwesen) im WVHA, SS-Obergruppenführer Dr. Hans
Kammler, und beim Leiter des Amtes W I (Steine und Erden) im WVHA,
SS-Sturmbannführer Karl Mummenthey.
In den letzten Kriegsjahren wurden Zeugen Jehovas auch häufiger mit
"Funktionen" im Rahmen der "Häftlingsselbstverwaltung" betraut.
Zumeist handelte es sich um die Einnahme von "Vorarbeiter"- und "Kapo"-Posten;
...
Häftlinge anderer Gruppen berichten, daß Zeugen Jehovas in Funktionen sich
im allgemeinen sehr "vorbildlich" verhalten haben."
Für diese von Garbe beschriebene relative Privilegierung,
erwies sich dann - in Nazisicht - die 1891 geborene Bassinger, wohl aufgrund
ihres tatsächlichen Verhaltens als ungeeignet.
Ganz junge Frauen, die in die Mühlen des Naziterrors gerieten, mögen da wie
auch der Fall
Hermine Schmidt belegt, weitaus mehr Chancen zum
Überleben gehabt haben. Ganz jung, war Frau Bassinger, wie sie ihr Schicksal
ereilte, dann wohl nicht mehr.
Symptomatisch mag auch die Schilderung zu ihrem Fall (bei Roser, Freiburg)
sein, in der man auch vernimmt:
„Anna Bassinger wurde 1938 zu zweieinhalb Jahren
Haft verurteilt, die sie im Frauengefängnis Leipzig verbüßte. Im Mai 1940 kam
sie nach Ravensbrück. Nach einem Bericht ihrer Nichte hetzte man dort nach
einem Schwächeanfall Hunde auf die 50-Jährige, die sie schwer zurichteten."
Ergo kann man das auch so deuten, sie galt in Nazisicht
bereits als „angezählt."
Zu ihrer Biographie gehört dann wohl auch der Umstand, dass ihr Ehemann früh
verstorben. Die Witwe Bassinger dann, noch vor Beginn der Nazizeit aus der
Gegend um Freiburg zu ihrer (erwachsenen) Tochter nach Gera zog. Bei Hesse/Harder
( S. 173) gibt es ein Bild der beiden Frauen. Die Rolle der nunmehr nicht mehr
Vollfamilie übernahm dann wohl in verstärktem Maße die WTG-Indoktrinierung.
In dem derzeitigen Pressebericht gibt es dann auch den Satz:
„1935 kam sie erstmals in U-Haft, 1937 wurde sie
erneut inhaftiert und 1938 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs
Monaten verurteilt."
Namentlich der Fall besagter U-Haft wird in dem
Pressebericht nicht näher skizziert. Sei sei es denn andeutungsweise an dieser
Stelle noch getan.
Am 24. 1. 1936 verhandelte das faschistische Sondergericht in Weimar, in einem
als Musterprozeß aufgezogenen Verfahren, gegen den zu den Zeugen Jehovas
gehörenden Landwirtschaftsarbeiter Gerhard Weller (der Fall ist auch von
Friedrich Zipfel mit dargestellt.)
Zipfel zitiert allerdings nur selektiv. Ihn interessierten,
seinen Zitaten zufolge, vorrangig nur die ideologischen Bauchschmerzen der
Nazijustiz beim Zeugen Jehovas-Thema. Die sind in der Tat gegeben und auch der
Darstellung wert. Damit indes, sah Zipfel seinen Part schon mal als beendet
an. Weder nennt er die übrigen Angeklagten im Weller-Verfahren namentlich,
noch weniger indes teilt er mit, was sich aus dem Urteilstext bezüglich der
übrigen Angeklagten, alles so noch abstrahieren lässt.
http://books.google.de/books?id=aYwMwwMRk60C&pg=PA183&dq=Zipfel+Gerhard+Weller&hl=de&sa=X&ei=G2mlUvOjDoTetAbG54HYDw&ved=0CDUQ6AEwAA#v=onepage&q=Gerhard%20Weller&f=false
Der Hauptangeklagte Weller, wurde in dem Verfahren zu einer
zweijährigen Haftstrafe verurteilt.
Sein Gerichtsurteilstext vermerkt zu ihm:
„Weller ist ein fanatischer Zeuge Jehovas, er
hat jede Gelegenheit dazu benutzt, wo er glaubte, auf Gegenliebe stossen zu
können, für die IBV zu werben. Er ist seit seiner Wiederankunft in Cronschwitz
im Herbst 1934 der Kopf der verbotenen Vereinigung im Bezirk Gera geworden.
Nur durch eine harte Strafe kann er dazu erzogen werden, die Gesetze und
Verordnungen des Staates zu befolgen und einzuhalten ..."
Es gab aber in dem Verfahren insgesamt zwölf Angeklagte.
Unter anderem einen Richard Joachim, der Stiefvater von Weller sei, und bei
dem Weller auch wohnte. Besagter Joachim erhielt eine Strafe von drei Monaten
Gefängnis. Joachim wird vom Gericht als leicht beeinflussbar charakterisiert,
und das sein Stiefsohn Weller, ihm geistig überlegen sei.
Unter anderem mit angeklagt auch die Anna Bassinger.
In der Namensauflistung des Gerichtsurteils, die da teilweise auch
Berufsangaben mit erwähnt. Unter anderem befand sich auch ein Altersrentner
unter den Angeklagten. In dieser Namensauflistung rangierte Frau Bassinger
schon mal auf Platz drei.
Von diesen zwölf Angeklagten indes, wurden vom Gericht drei als freigesprochen
erklärt.
„Freigesprochen werden die Angeklagten Anne
Bassinger, Helene Fischer und Alfred Schneider"
Pikant auch die Details in Sachen des Mitangeklagten
Kraftwagenführer Alfred Schneider, die sich dann letztendlich unter den
Freigesprochenen befand.
Zu ihm vernimmt man im Urteilstext auch:
„Im Juni 1935 sind Weller und der Angeklagte
Kurt Planert mit ihren Bibeln in die Wohnung des Angeklagten Schneider
gegangen, weil sie wussten, dass sich dieser früher für die IBV interessiert
hatte. Das Wort führe dort Weller. Beide wollten Schneider für die IBV
wiedergewinnen. Da es ihnen aber nicht gelang, kamen sie Ende Juli oder Anfang
August 1935 wieder. Bei dieser Gelegenheit versuchten sie wieder vergebens,
Schneider zu werben. ... Schneider erklärte, man müsse sich diesen (Verbots)
Urteilen fügen, er wolle daher mit der IBV nichts mehr zu tun haben."
Zwei Angeklagte kamen mit einer Geldstrafe von 200 RM,
ersatzweise 20 Tage Gefängnis, davon.
Das Gericht zitiert dann auch aus einem anderen Gerichtsverfahren. Sehr zum
Ärger des Gerichtes, konnte es in dem Verfahren gegen die zwölf Angeklagten,
eine analoge Aussage aber nicht belegen, hätte es aber liebend gerne getan.
Darüber kann kein Zweifel bestehen.
Bezüglich dieses anderen Verfahrens liest man:
„In Deutschland erleiden die Zeugen Jehovas
allerhand schimpfliche Behandlung ... Und weiter findet sich in einem anderen
bei dem Angeklagten Wiliotis - So.G. 64/35 gefundenen Flugblatt:
'... Hitler und sein Stab von Beamten stehen ohne Zweifel unter der Kontrolle
der unsichtbaren Macht Satans und seiner ruchlosen Verbündeten, die zusammen
gegen Jehovas Zeugen Krieg führen."
Eher Stichpunktartig (wie in solchen
Massen-Gerichtsverfahren nicht unüblich), wird dann im Urteilstext die Rolle
der einzelnen Angeklagten beschrieben.
Und zu besagter Bassinger liest man dann:
„Die Angeklagte Bassinger war mangels Beweises
freizusprechen. Sie hat die Schrift 'Krise' im Herbst 1934 nicht an Reinhold
Fischer verkauft. Das haben beide einwandfrei und übereinstimmend ausgesagt.
Fischer hat sich insoweit im Vorverfahren in seinen Angaben geirrt. Er hat
diese Schrift tatsächlich von Weller erworben. Nicht nachzuweisen war ferner,
dass die Bassinger nach dem Verbot die 'Krise' an Schneider veräussert hat.
Beide verlegen den Kauf auf etwa Ende März, Anfang April 1933. Schneider hat
in der Hauptverhandlung auf das Gericht einen sehr guten und glaubwürdigen
Eindruck gemacht."
Durch diese frühe Erfahrung mit dem Naziregime, hätte auch
die Anna Bassinger gewarnt sein können. Vielleicht ist ihr auch das Verhalten
des im Urteilstextes mit genannten Alfred Schneider bekannt geworden. Für sich
indes, hat Frau Bassinger dann letztendlich eine andere Entscheidung
getroffen.
Ihre WTG-Indoktrinierung wirkte übermächtig. Als Witwe war ihre weitere
Lebensplanung, ohnehin gewissen Einschränkungen unterworfen. Diese
soziologischen Rahmenbedingungen mögen mit dazu beigetragen haben, das sie
sich der WTG mit Haut und Haaren verschrieb.
Sie musste einen hohen Preis dafür bezahlen - das eigene Leben.
gera.otz.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Gera-hat-10-neue-Stolpersteine-Schicksale-im-Strassenpflaster-824716664