„Bei eucharistischen Veranstaltungen
hätten die Zeugen Jehovas ihre Wohnungen für die Teilnehmer geöffnet und
damit anders gehandelt." ???
Die Fragezeichen sind in dem Pressetext zwar nicht enthalten, somit
meinerseits hinzugefügt. Gleichwohl erscheint mir diese Hinzufügung durchaus
angebracht.
Eine Aufgliederung wie denn jene 40.000 Quartiergeber im Einzelnen bezüglich
ihrer weltanschaulichen Position bewertbar sind, indes gibt es nicht.
Mutmaßlich etliche Indifferente unter ihnen etliche, welche solcherlei
religiöse Dispute, am „Allerwertetesten herunterrutschen".
Die Kirchen führten in ihrer Warnung auch an:
„Leider hat sich immer wieder
erwiesen, daß mit den Zeugen Jehovas kaum ein Gespräch möglich ist. Sie
wollen nicht unsere Glaubensüberzeugungen achten, sondern sie bekämpfen.
Damit greifen sie den Frieden unseres Hauses an. ..."
Schon im Jahre 1961, anläßlich des Hamburger ZJ-Kongresses, gab es
kirchlicherseits ähnliche Warnungen.
Dabei jedoch auch bemerkenswert. Im Vorfeld, laut der Meldung einer
kirchlichen Presseagentur vom 16. 6. 1961, luden sich kirchliche Kreise den
kirchlichen Sektenexperten Kurt Hutten zu sich, zu einem wie es heißt stark
besuchten Vortrag, nach Hamburg ein.
Hutten referierte, laut diesem Bericht, die Zeugen Jehovas seien keine
christliche Bewegung, keine Bußbewegung,
„sondern eine
Happyend-Gesellschaft."
„Das apokalyptische Traumprogramm der Zeugen Jehovas, die nicht auf den
wiederkommenden Christus, sondern auf ein Paradies warten, ihre
Überheblichkeit, mit der sie sich selbst als gerechtfertigt bezeichnen,
während alle bestehenden Völker, Staaten und Kirchen als Werke des Satans
eine grausame Vernichtung finden werde, scheide die Zeugen Jehovas radikal
vom christlichen Glauben ...
Die Führer der Sekte in der Zentralleitung in Amerika bezeichnete er als skrupellose Verführer, die selbst wahrscheinlich gar nicht einmal an die von ihnen propagierte Lehre glaubten, sondern mit der theokratischen Organisation der „Wachtturm-Gesellschaft" und einer militanten Armee versklavter Sektenanhänger „auf die fromme Tour" die Diktatur über Völker und Staaten anstrebten.
„Die Anhänger der Sekte seien
keine Bösewichte" ... sondern „bedauernswete Menschen.
Aber im Blick auf ihre Propagandamethoden sei dem evangelischen Christen
äußerste Zurückhaltung geboten. Man solle sie darum strikt abweisen, wenn
sie an die Wohnungstüre kommen, und ihnen keine Gastfreundschaft
gewähren", „denn die Zeugen Jehovas kennen keine Gastgeber, sondern nur
Projekte ihrer Propaganda."
Zu den Episoden der Deutsch-deutschen Geschichte gehört dann wohl, dass es
da zwei Bücher gibt, welche den gleichen Titel und „fast" den gleichen
Autorennamen tragen. Lediglich das eines (dasjenige welches in Ostdeutschland
erschien) noch die zusätzliche Angabe enthielt „Bearbeitet von Dieter Pape".
Just auch diese Angabe, gab es ja in der Westausgabe jenes Buches nicht.
Mehr noch, man kann von zwei prinzipiell inhaltlich unterschiedlichen Büchern
des „Ich war Zeuge Jehovas" der Pape's sprechen. Auch wenn dieser Sachverhalt,
WTG-seitig geflissentlich ignoriert wird.
Jenes Buch erschien zwar im Jahre 1961 erstmals, gleichwohl hatte es einen
Vorlauf. Und zu der Zeit jenes Vorlaufs, bestand die Ostberliner Mauer noch
nicht. Somit hatten auch die Gebrüder Pape in dieser Vorlaufzeit noch
leichtere Kontaktmöglichkeiten untereinander, als etwa nach dem 13. 8. 1961.
Namentlich der im Westen lebende Günther Pape, wurde nach einer Angabe von
Herrn Hirch auch wie folgt belehrt:
„Da Günther Pape durch seine
Bekanntschaft zu ... Ernst Haensli, einem Jesuiten-Pater aus dem
Berchmannskolleg, alle Unterstützung - sowohl finanzieller als auch
juristischer Natur - erwarten und für sich sichern konnte. Günther Pape
bekam immer mehr Angst "zwischen zwei Feuern" zu stehen. Er musste sich
entscheiden. Dies hat er offensichtlich zugunsten des im Westen
mächtigeren Kampfesgenossen, der katholischen Kirche, getan.
In der BRD war durch die Kontakte der Jesuiten schnell ein katholischer
Verlag gefunden, der die Buchherausgabe vornehmen wollte."
Dafür war dann allerdings ein Preis fällig. Den formuliert Hirch so:
„Der Vorgesetzte des
Jesuiten-Paters Haensli bestand auf einem Buch mit "rein katholischem
Einschlag".
Es wurde die dezidierte Forderung gestellt, dass Günther Pape die
katholische Kirche als einzig wahre Kirche darstellen und er eine
antikommunistische Haltung propagieren solle. Dies lehnte Günther Pape
vorerst ab. So kam es, dass das Buchprojekt zunächst auf Eis gelegt wurde
und die katholische Kirche sich der Veröffentlichung eines anderen
Buchprojektes widmete. Es war das Buch von Wilhelm Schnell, einem
ehemaligen Wachtturm-Mitarbeiter aus der Zentrale der Zeugen Jehovas in
New York.
Das geplante Buch Günther Papes wurde in Westdeutschland verlegt, nachdem
die Forderungen der katholischen Kirche erfüllt wurden."
[Einfügung. Es erscheint wohl eher fraglich, ob Herr Hirch das 1958 erstmals erschienene Buch von Schnell: „Dreissig Jahre Sklave des Wachtturms" selbst je gelesen hat. Sonst hätte er wohl den „William" nicht in „Wilhelm" Schnell umgetauft. Ist zwar auf dem äußeren Buchumschlag der Vorname nur abgekürzt angegeben, so hätte schon das aufschlagen der ersten Buchseite völlig ausgereicht, um dort den Vornamen voll ausgeschrieben vorzufinden.]
Nun gab es also, nach 1958 weitere Kontakte der Gebrüder untereinander. Weiter in der Zitierung der Hirch'schen Interpretation dazu:
„Nach eigenen Aussagen Günther Papes wollte das MfS ihn bei einem Besuch in Berlin zu einer Mitarbeit zwingen. Zu einem mit seinem Bruder Dieter und Mitarbeitern des Staatssekretariats für Kultur vereinbarten Treffen wurde er offenbar vom Geheimdienst verschleppt, verhört und unter Druck gesetzt. Er wurde beschuldigt für den BND (Bundesnachrichtendienst) zu arbeiten. Nach seinen eigenen Angaben habe er sich seinerzeit mit allem Nachdruck gegen diese Unterstellungen gewehrt."
Hirch meint dazu werten zu können (ob zu Recht oder nicht, sei mal völlig dahingestellt):
„Dies wirkte auf die Mitarbeiter des MfS nicht unbedingt glaubwürdig, hatten sie doch in den Verhaltensweisen für Ihre eigenen Mitarbeiter klare Verhaltensregeln festgelegt. Dieter Pape beispielsweise wurde die Instruktion gegeben, sollte er im Westen zu einer Zusammenarbeit mit dem MfS verdächtigt werden, sollte er sich auf folgende Weise zur Wehr setzen: "Direkte Vorwürfe in Richtung einer Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit lehnen Sie energisch und bestimmt ab, wobei Sie sich weitere Beschuldigungen verbitten."
(Nochmals festgehalten. Also auch nach der Angabe von Hirch, erhielt der im
Osten lebende Dieter Pape diese Anweisung. Daraus kann keinesfalls eine
erweiterte Sippenhaft, auch auf den Günther Pape (im Westen) rechtmäßig
abgeleitet werden.
Weiter in der Zitierung via Hirch:
„Günther Pape erklärte dem Geheimdienst, dass maßgebliche Leute in der BRD von seinem Besuch in der DDR wüßten. Nach dieser von ihm berichteten Erfahrung sah er sich wohl darin bestätigt, tatsächlich "zwischen zwei Feuern" zu sitzen. Wieder zu Hause angekommen unterrichtete er sofort den Jesuiten-Pater Haensli, der auch umgehend seine eigenen guten Kontakte zum BND (mit Sitz wie die jesuitische Hochschule ebenfalls in Pullach bei München) nutzte und über die ihm berichtete Entführung Günther Papes den westdeutschen Geheimdienst informierte."
Dieses vorskizzierte Zwielicht sollte in späteren Jahren dann noch die
WTG-Apologeten dazu inspirieren, den im Westen lebenden Günther Pape zu
bezichtigen „Stasiagent" zu sein. Das ging dann gar soweit, das Pape (West)
von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen - zeitweilig -
vom Opfer des MfS zum „Begünstigten" des MfS umgestuft wurde. Indes genannte
Behörde musste in der Sache letztendlich zurückrudern.
Dazu gab es dann noch eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Im Ergebnis selbiger stellt genannte Bundesbehörde in einem internen Schreiben
vom 28. 5. 2004 (nach Abschluss dieser gerichtlichen Auseinandersetzung fest):
„Nunmehr ist der Rechtsstreit mit gerichtlichem Einstellungsbeschluss vom 15. April 2004 beendet worden. ... Mit der Beendigung des Rechtsstreites war ein Abgehen von der bisherigen Haltung der Behörde verbunden, wonach die streitgegenständlichen Unterlagen zu Herrn (Günther) Pape als Mitarbeiterunterlagen anzusehen seien. ... Die Beendigung des Prozesses erfolgte auf Anregung des Gerichtes in der Weise, dass die Behörde (zur Vermeidung eines Prozessverlustes) ihren Bescheid über die Beurteilung der Unterlagen (nebst Kostenbescheid) aufgehoben hat, verbunden mit einer Klagerücknahme Herrn Papes. Die ehemals streitgegenständlichen Unterlagen können somit nicht mehr als Mitarbeiterunterlagen behandelt werden."
[Redaktionelle Anmerkung: In vorstehendem Repro des internen Schreibens vom
Mai 2004 wurde einige darin enthaltene Familiennamen redaktionell verkürzt.
Jenes Schreiben kursierte, nebst weiteren ähnlichen Unterlagen auch in einigen
Zeugen Jehovas-Kreisen, die es wiederum von obersten WTG-Kreisen erhielten].
Trotzdem die WTG schon frühzeitig wusste, Pape wehrt sich Gerichtlich, tönte
noch am 4. 7. 2002 einer der Skrupellosen, die WTG-Geschäfte besorgenden
Apologeten, in einem Presseartikel „Wie ein Täter seine Akte sperren ließ".
http://www.kids-lev.com/presse/presse/241.htm
War im Jahre 2002 der Vorgang zwar justiziabel noch nicht abgeschlossen, ist
jedoch festzustellen. Der Skrupellose Strohmann der da WTG-seitig vorgeschickt
wurde, ist wie auch besonders seine Hintermänner und Inspiratoren, eine der
fiesesten Figuren der Gegenwart mit Professorentitel.
Man vergleiche zum Thema auch:
Parsimony.2730
Exkurs:
Vom Sohn des im Westen (damals) lebenden Günter Pape, dem Klaus-Dieter Pape
gibt es auch eine Stellungnahme zu den beiden Varianten des Pape'schen „Ich
war Zeuge Jehovas". Veröffentlicht in der Nr. 1/1995 der von der EZW hrsg.
Zeitschrift „Materialdienst".
K.D. Pape hält nun auf Grund vorangegangener Beiträge zu dieser Thematik, dem
„Materialdienst" vor, unreflektiert und tendenziös im Sinne der WTG-Apologetik
bei diesem Thema mitzuschwimmen.
Aus besagter Stellungnahme sei im nachfolgenden - unkommentiert - noch jene
Abschnitte zitiert, die eben auf diese beiden „Ich war ..." Bücher Bezug
nehmen:
„Zu den Behauptungen über die
Ost-Überarbeitung des Buches meines Vaters Günther Pape, »Ich war Zeuge
Jehovas«, (soll) folgendes gesagt werden. Auch hier hat der
»Materialdienst« die Sprache und Sicht der WTG benützt. Denn die WTG
behauptet, daß Günther Pape Mitarbeiter von CV und des MfS gewesen sei und
daß das Buch nur „aufgrund der Protektion des Staatssicherheitsdienstes
gedruckt und verlegt wurde". Gegen diese und andere Beschuldigungen hat
Günther Pape Klage erhoben. Ich möchte daher nur ganz kurz erläutern, wie
die Ost-Ausgabe zustande kam.
Mein Onkel, Dieter Pape, wurde am 24.6. 1952 wegen illegaler Tätigkeit für
die verbotene WTG verhaftet und am 8. 10. 1952 zu 8 Jahren Gefängnis
verurteilt. Nach einer Amnestie wurde er im November 1956 entlassen.
1959/60 hatte mein Vater eine erste Fassung des Manuskriptes seines Buches
»Ich war Zeuge Jehovas« fertig. Eine Durchschrift schickte er seinem
Bruder nach Ost-Berlin, den er seit vielen Jahren nicht mehr gesehen
hatte. Dies war als Hilfe für ihn gedacht, um seine Probleme mit
Glaubenszweifeln im Zusammenhang mit seiner Hafterfahrung zu überwinden.
Mein Onkel antwortete mit der Frage, ob man dieses Buch nicht einem
DDR-Verlag anbieten sollte. Mein Vater stimmte grundsätzlich zu, das
Manuskript war aber noch nicht für eine Veröffentlichung überarbeitet. Im
April 1960 lag das Manuskript dem Union-Verlag vor. Vor allem wegen einer
Passage, die nach Verlagsmeinung gegen den Kommunismus ausgelegt werden
könnte, wurde es dort nicht angenommen.
Mein Onkel arbeitete das Manuskript nun um. So kam es im Dezember 1960
beim Deutschen Zentralverlag heraus. Erst Monate später bekam mein Vater
ein Exemplar zugesandt. Da darin nichts grundsätzlich Falsches stand, hat
er nicht öffentlich reklamiert. Im »Materialdienst« liest man nun
folgendes: „Federführend war das MfS auch bei der Herausgabe der
DDR-Auflage von Günther Papes bekanntem Buch >lch war Zeuge Jehovas<
(Ost-Berlin 1961). Am 3. Mai 1960 schlägt die Stasi diese Edition vor."
Hier wird der Anschein erweckt, als ob die Intention in Absprache mit dem
Verfasser von der Stasi ausgeht. Fünf Tage vorher, am 28.4. 1960, erhielt
mein Onkel einen Brief vom Union-Verlag, worin noch über eine Lektorierung
nachgedacht wurde. Wenn nun die Veröffentlichung in einem Verlag in der
DDR gleichbedeutend ist mit einer „Federführung durch die Stasi", würde
dies bedeuten, daß jedes Buch, das in der DDR erschien, unter
„federführender Herausgabe des MfS" erschienen ist. Was die Stasi mit dem
Buch dann getan hat, dafür ist der Verfasser nicht verantwortlich. Mein
Vater hatte keinerlei Einfluß darauf, daß jeder inhaftierte ZJ dieses Buch
lesen mußte. Was ist aber daran „bedrückend", wie es im »Materialdienst«
heißt? Durch die Original-Ausgabe des Buches meines Vaters konnte
nachweislich vielen Menschen geholfen werden ... War es moralisch wirklich
so verwerflich, daß ZJ in Haft durch das Lesen der Ost-Bearbeitung des
Buches zum Nachdenken kamen und dadurch von der WTG frei wurden? (Es gab
gar keine Ost-Ausgabe, denn der Verlag wollte dies gar nicht.) jeder ZJ,
der das Buch gelesen hatte, konnte doch selbst entscheiden, ob er weiter
ZJ bleiben wollte oder nicht. Daß die WTG aber die ZJ - heute immer noch -
in vielerlei Dingen bewußt in Unwissenheit hält, das ist doch eigentlich
der Skandal. Bei der ganzen Darstellung im »Materialdienst« wird nur durch
die Stasibrille geschaut, keine andere relevante Quelle wird bei den
Ausführungen über die ZJ und die CV benutzt. Es wäre ja wohl nur fair
gewesen, die beteiligten Personen zu der Problematik zu befragen, bevor
man so einseitige Behauptungen aufstellt. Gefährliche Mißverständnisse,
die daraus entstehen können, sehe ich in diesem Beitrag als gegeben an. Es
gibt dadurch keine Objektivität. Die Beurteilung der Stasi, selbst deren
Meinungen, werden als nicht zu hinterfragende Wahrheiten angesehen. Vor
allem wagt der »Materialdienst« eine ganz neue Beurteilung der WTG. An
keiner Stelle wird gefragt, was und wieviel Leid die WTG unter die ZJ und
ihre Familien gebracht hat und millionenfach immer noch bringt. Aber dies
ist die einzige Motivation, warum CV entstanden ist, warum mein Vater sein
Buch geschrieben hat ... Inhaltlich und formal gab es an CV sicher
Kritikpunkte. Daher hat mein Vater nie eine Zeile für CV geschrieben, im
Gegensatz zu manchem westlichen Kollegen. Aber unter den oben
beschriebenen Bedingungen konnte es kaum anders laufen. Das bestreitet
außer der WTG niemand. Die hätte es gern gesehen, wenn es CV nicht gegeben
hätte."
Ein weiterer Nachtrag:
In Heft 4/1995 dergleichen Zeitschrift, gab es auf die Ausführungen von K.D.
Pape eine weitere Entgegnung verfasst von Falko S....
Was ist ihr Merkmal? S... arbeitet namentlich die Tragik des formalen
CV-Gründers Willy Müller heraus. Das da eine tragische Ausgangslage im
Ostdeutschen Stasistaat bestand, ist erst mal unzweifelhaft. Dann bezeichnet
er besagtem Müller, unter Stasi-Anleitung als den „langjährigen Leiter" der
CV.
In dieser Generalität widerspreche ich S... schon mal. Bereits im Jahre 1970
wurde Müller von der Stasi unsanft abgesetzt. Darüber auch umfänglich zu
referieren war in S... Konzept offenbar nicht opportun.
Er begnügt sich mit der Feststellung, die Stasi wähnte, aufgrund des Alters
von Müllers sei die Sicherung der Konspiration nicht mehr gewährleistet.
Las man in der Nach Müller-Phase plausible (für Außenstehende plausible)
Gründe weshalb denn nun Müller unfreiwillig von dem Betheleinbrecher Karlheinz
Simdorn, alias „Wolfgang Daum" abgelöst wurde? Entweder habe ich was
übersehen, oder ich habe eben nichts gesehen.
Und auch S... macht da nicht gerade „schlauer". Der Fall Daum scheint
überhaupt nicht bis in seinen Gesichtskreis gelangt zu sein.
Besagte CV bestand nach Müllers Absetzung noch weitere 23 Jahre. Da sind wohl
die fünf Müller-Jahre eher ein Klacks dagegen. Und schon in diesen fünf Jahren
konnte Müller keinesfalls so agieren, wie er es denn vielleicht gerne hätte,
würde er unter freiheitlichen Rahmenbedingungen gelebt haben. Die Leine der
Stasi, bei den von ihr „Geführten" konnte zwar lang sein, manchmal aber auch
recht kurz. Schon Müller durfte auch dieses auskosten.
S... „schießt" sich in seiner Entgegnung namentlich auf den Fall Müller ein.
Merkwürdig nur, über seinen damaligen Vorgesetzten an der Universität Halle/S.
und dessen Zeugen Jehovas-Kapitel in der zweiten Auflage seines Buchs „Apostel
und Propheten der Neuzeit", (in der ersten Auflage gab es dieses Kapitel ja
noch nicht), dass es in der zweiten Auflage dann noch kam, ist unter
DDR-Verhältnissen durchaus als ein Politikum zu bewerten, bei dem machtvolle
Kreise, vor dem Erscheinen, erst mal ihren „Begünstigungsdaumen" nach unten zu
richten hatten; darüber weis S... schon mal nichts zu referieren.
Auch so ein bemerkenswertes Detail. Auch die zweite Auflage des Obst-Buches
wurde in einer DDR-Zeitschrift rezensiert. („Deutsche Literatur-Zeitung",
September 1983). Weniger die Rezension als solche, wohl aber ihr Autor ist
aufschlußreich. Der wie man nach 1989 erfuhr Stasi-IM und Theologieprofessor
Kurt Meier.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Meier_(Kirchenhistoriker)
Selbst über den italienischen Ex-Jesuiten Alighiero Tondi, ehemals Jesuit und
Professor an der päpstlichen Gregoriana, der dann mal ein „Gastspiel" in
Ostdeutschland gab, es aber alsbald wieder vorzog, den Ostdeutschen Staub von
seinen Schuhen zu schütteln. Selbst über Tondi ist bekannt, wie ein
eingereichtes Buchmanuskrip, in den Mühlen der Gutachterszene, schmorte und
schmorte und schmorte.
Die Gutachter hatten offenbar gewisse ihrer Meinung nach, revisonistische
Passagen zu bemängeln. Erst als dasselbe Buch in einer Russischsprachigen
Ausgabe in der Sowjetunion erschien, ohne das jene inkriminierten Passagen
dort gelöscht wurden. Erst als dieser Fall eingetreten war, löste sich auch
die Ostdeutsche Gutachter-Blockade. Wenn die Russen jenes Buch durchgehen
ließen, konnten die Herrschaften des „vorauseilenden Gehorsams" in
Ostdeutschland, genannt „Gutachter", ihre Blockade auch nicht mehr länger
aufrechterhalten.
So mancher dieser „Gutachter" ist in meiner Sicht, eine weitaus schlimmere
Type, als die eigentliche Stasi gewesen.
Skrupellose, auch mal Theologieprofessoren, dann aber westlicher Herkunft,
gibt es ja noch heute. Einer dieser Skrupellosen, den es dann gar noch in die
Partei der „Linken" verschlagen hat, vordem sich aber auch vom Altkanzler
Helmut Kohl promoten lies, macht ja namentlich auch beim Zeugen Jehovas Thema,
noch in der Gegenwart, von sich reden. Seine Auch-Geschäftsbeziehung zur
Scientology, hat er dann wohl unter dem Zwang der Umstände, zurückgefahren.
Dafür blüht sein Zeugen Jehovas-Geschäft wohl um so prächtiger!
Hält also S... dem Müller seine Stasi-Zwangslage unter die Nase, dann nehme
ich mir mal die Freiheit darauf hinzuweisen, dass man auch die Frage stellen
kann, ob denn so mancher „Saubermann" mit Professoren-Titel auch ein
tatsächlicher Saubermann ist.
Auch in letzteren Falle billige ich durchaus Zwangslagen zu.
Weder Müller noch genannter Professor ahnten zu ihrer Aktivzeit. Eines Tages
wird es keine DDR mehr geben.
Dafür aber „Klugscheisser" auch vom Typus S...
In einem anderen, vom gleichen Verfasser publizierten Beitrag zum Zeugen
Jehovas-Thema, ist er nicht so eng auf die kritischen Aspekte der Publizistik
zu DDR-Zeiten in Sachen Zeugen Jehovas fixiert, als dies in dem hier
bewerteten Zeitschriftenaufsatz der Fall ist. Daher ist auch zu seinem 2001er
Votum eine konziliantere Einschätzung möglich.
Nochmals zusammengefasst, in seinen Zeitschriftenartikel-Ausführungen stellt
S... besagten Müller in ein schiefes Licht (zurecht oder nicht, sei völlig
dahingestellt). Indes zum weiter oben angerissenen Pape-Thema weis er
seinerseits nicht substanzielles mitzuteilen. Somit bleibt unterm Strich, die
Interpretation von Pape, letztendlich unbestritten.
Vorstehend zitierte Details stehen sicherlich nicht im Hauptkontext dieser
Betrachtung. Der Hauptkontext ist der 1963er ZJ-Kongress in München.
Sie wurden deshalb mit eingeflochten, weil im nachfolgenden (der bereits mit
genannte) Ernst Haensli, erneut Erwähnung finden wird.
Mit einer 1958 erstmals erschienenen thematischen Broschüre, kam Herr Haensli
auch schon mal selbst auf das Zeugen Jehovas-Thema zu sprechen; nebst
Nachfolge-Auflagen jener Broschüre:
Nun im Jahre 1963, publizierte jener Herr Haensli, in der Nr. 13/1963 des (katholischen) „Klerusblatt" einen Aufsatz, welchem er den Titel gab:
„Kritischer Ausblick auf den Wachtturmkongreß in München".
Darin meint er schon mal einleitend:
„In Wirklichkeit steht dieser Kongreß in diametralem Gegensatz zu den Interessen von Kirche und Staat in Bayern."
Und weiter:
„Noch heute propagiert diese Gesellschaft den gleichen feindseligen Haß, wie ihn Russell besessen hat."
Hätte er diese Aussage auf Rutherford bezogen, hätte ich ihm ja zugestimmt.
Und solch einen Rutherford betreffenden, zustimmbaren Satz gibt es bei ihm ja
auch:
„Richter Rutherford" wie er sich künftighin nannte, setzte in der Wachtturm-Gesellschaft die „Theokratie", in Wirklichkeit seine eigene Diktatur durch."
Aber vorerst war ja erst mal von Russell die Rede.
In dieser Generalität jedoch auch Russell ein Rutherford-ähnliches Verhalten
zu unterstellen, trifft wohl nicht ganz den Kern.
Natürlich sind die verschiedenen Zweige der Religionsindustrie, sich
„gegenseitig nicht grün". Das trifft sicherlich auch auf Russell zu, und von
Ökumene etwa, wollte mit Sicherheit auch Russell nichts wissen. Aber Haensli
spinnt dann im folgenden seinen Faden weiter zu Arius und Waldus, als Russell
inspirierende „Übeltäter". Damit gibt er allenfalls seine katholische
Borniertheit zu Protokoll.
Anfechtbar erscheint mir auch sein Satz:
„Aus zuverlässigen Kreisen ehemaliger Mitarbeiter Rutherfords
(Einfügung da kann dann doch wohl in erster Linie nur Salter gemeint sein, der sich noch mit Rutherford überwarf),
verlautet, daß der „Präsident" kein moralisch einwandfreies Leben geführt, der Rauschgiftsucht verfallen war und ein tragisches Ende gefunden hat."
Auch mit dieser Aussage schießt der Herr Jesuit über das Tor hinaus, meiner
Meinung nach. Namentlich der Vorhalt von „Rauschgiftsucht" wird von ihm nicht
belegt. Und ich kenne auch keine andere Quelle, welche dieses in überzeugender
Weise tun würde.
Bemerkenswert auch seine Wertung:
„Auf den ... Kongreß (New York 1955) „bewies" der Herr Vizepräsident und „Chefideologe W. Franz, daß Jehova seinen Getreuen nach dem AT gestattete, die Feinde anzulügen um sich zu schützen!".
Also die berüchtigte theokratische Kriegslist, die just zu jener Zeit
thematisiert wurde.
Gewisse Apologeten belieben ja, selbige als „nur" zur Abwehr auf Ostdeutsche
Verhältnisse konzipiert darzustellen, womit sie schon mal grundlegend schief
liegen.
In Kombination mit der damals noch geltenden Rutherford'schen Obrigkeitslehre
von 1929, unterstreicht auch dieses Detail, den grundsätzlichen Zeugenanspruch
Staat im Staate zu sein.
„Bauchschmerzen" aber bekomme ich bei der nachfolgenden Zitierung von Herrn
Haensli:
„Die 2. Strafkammer des Obergerichtes des Kantons Bern (Schweiz) hat schon am 28. Mai 1937 die Leiter der Wachtturmgesellschaft, Zweigniederlassung Bern, wegen fortgesetzter Herabwürdigung der Religion durch Verbreitung gedruckter Schriften verurteilt."
In echt jesuitischer Schläue verzichtet der Herr Jesuit aber darauf, den
Fall näher zu beschreiben. Nämlich den Fall des Naziagenten Boris Toedtli,
welcher da beliebte für die Catholica die Kastanien aus dem Feuer zu holen.
Und er beschreibt auch nicht die Substanz des Streites. Nämlich ob
scharfzüngige Karikaturen (in diesem Falle zu lasten der Catholica), in einer
freiheitlichen Gesellschaft noch zulässig seien oder nicht.
Allzuweit her war es mit der „Freiheit" in der Schweiz des Jahres 1937 nicht
bestellt, wie dieses Nazi-Gefälligkeitsurteil belegt.
Zur Vollständigkeit hätte auch gehört, die zweifelhafte weitere Karriere des
Naziagenten Toedtli dann noch zu belegen.
Das indes von jesuitischen Mit den Wölfen-Heulern zu erwarten, ist wohl in der
Tat zuviel erwartet!
Siehe zu Toedtli unter anderem:
19382Toedtli
Dort weitere thematische Verlinkungen.
Vielfach belieben westliche Klugscheisser, alles und jedes, was ihnen gegen
den Strich geht, auf den Faktor Stasi zu verengen. Auch das ist ein schiefes
Bild. Auch in Ostdeutschland gab es die Typen des „vorauseilenden Gehorsams".
Jedes Buch das in Ostdeutschland erschien, musste vorher „begutachtet" werden.
Nur, die eigentlichen Autoren erfuhren in der Regel nicht, wer denn da so als
„Gutachter" auf sie angesetzt wurde. Zwei berüchtigte Namen aus dem
Religionsbereich solcher „Gutachter" seien hier mal namentlich genannt.
Der Theologieprofessor Gerhard Bassarak, siehe zu diesem auch:
Parsimony.2450
und der gleichfalls Theologieprofessor Helmut Obst.
Mit letzteren hat dann der Autor zum Thema Neuapostolische Kirche, Horst
Hartmann, der bereits zu DDR-Zeiten ein entsprechendes Buch publizieren
wollte, auch so seine Erfahrungen gesammelt. Ohne es damals zu wissen, wer da
auf ihn als „Gutachter" angesetzt war, haben seine späteren Recherchen nach
Ende der DDR ergeben, just jener Herr Obst war es.
Obst hat dann sein Gutachtergeschäft dann gleich mal so ausgestaltet, den
Hartmann „wegzubeissen", so dass zu DDR-Zeiten, außer Obst, niemand anders zum
Thema Neuapostolische Kirche publizieren konnte.
Man sehe sich mal die fiesen Details der fiesen Figur Obst, dazu näher an.
http://20402.dynamicboard.de/t803f44-Prof-Dr-Helmut-Obst-heiss-geliebt-und-kalt-getrunken.html