http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=03&day=30b2&year=1933&month=05&project=3&anzahl=4
In Rückblickender Betrachtung kennt man ja den weiteren Ablauf der Dinge.
Unter anderem Sachsen und Bayern hatten bereits ihre Zeugen Jehovas-Verbote
ausgesprochen. Eine Besetzung der WTG-Immobilien in Magdeburg, welche
politisch zu Preussen zählte, musste allerdings wieder aufgegeben, und der WTG
als Galgenfrist, weiteres agieren zugestanden werden. Erst am 25. 6. 33 sprach
auch Preußen sein Verbot aus.
In dieser Zeit, nennen wir es mal die Zeit der „Grauzone" erschien der
vorzitierte Artikel der „Freiburger Zeitung". Das er auch Ungenauigkeiten
enthielt, wurde bereits notiert.
Gemäß dem Motto lautes Singen im einsamen Wald, war darauf eine Reaktion aus
Kreisen der Zeugen Jehovas in Freiburg zu beobachten, welche sogar die
„Freiburger Zeitung" dann in ihrer Ausgabe vom 2. 6. 1933 abdruckte.
http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=02&day=02b3&year=1933&month=06&project=3&anzahl=4
Was nun den vollmundigen Aspekt in jener Verteidigung anbelangt:
"Das Märchen von dem jüdischen Gelde der Bibelforscher ist längst als
klerikale Machenschafft aufgeklärt" ist eine differenziertere Bewertung dieses
Aspektes, durchaus vonnöten. Die WTG-Hörigen machen es sich dazu zu einfach.
Für weiteres siehe auch:
Mysnip.39555
Ebenfalls auch:
Mysnip.53190