„In der Bundesrepublik wollte
Erich Jüstel, der seit über 40 Jahren ein Zeuge Jehovas und Ältester einer
Süddeutschen Versammlung war, seinen "Brüdern" in der Wachtturm-Führung
ebenfalls mit seinen Forschungsergebnissen helfen. Er hatte sich mit dem
Schöpfungsbericht der Bibel nach Genesis l, der nach der Wachtturm-Lehre 6
mal siebentausend Jahre Zubereitung der Erde vom Chaos bis zum Eden
Paradies umfaßt, beschäftigt.
Da er enge Beziehungen zu Altertumsforschern hatte, wollte er nachprüfen,
ob der jeweilige Wandel in der Entwicklung der Erde in der von der
Wachtturm-Gesellschaft angenommenen Zeit vor sich gehen könne. In seiner
Ortsversammlung sprach er darüber mit seinen Glaubensbrüdern und bekam
prompt Schwierigkeiten.
Da er mit Herrn Pohl und dem Ehepaar Konrad Franke in Selters sehr gut
bekannt war - sie waren oft seine Gäste und hatten sehr großzügige
Sachspenden von Jüstel erhalten, rechnete er mit deren wohlwollender
Aufmerksamkeit. Er fuhr nach Selters und erklärte Pohl. sein Vorhaben und
berichtete über seine bisherigen Erkenntnisse.
Zurückgekehrt in seine Heimatversammlung wurde er vor ein Rechtskomitee
geladen und ausgeschlossen, „weil er nicht in der Lehre Christi geblieben
sei". Gegen diesen Ausschluß erhob er Einspruch, der dann vor einem
größeren Komitee verhandelt wurde. Dessen Leitspruch war: „Gott wirke nur
durch die Leitende Körperschaft und die Ältestenschaften der Wachtturm
Gesellschaft."
An der unmenschlichen Behandlung zerbrach er geistig und körperlich. Unter
großem zeitlichen und materiellem Einsatz hatte er in Treue zu dieser
"Organisation Gottes", wie sich die Zeugen selbst nennen, gedient. Jeden
Zweifler hatte er zurückgewiesen und in manchem Rechtskomitee Zweifelnden
wegen Uneinsichtigkeit die Gemeinschaft entzogen. Und nun war er selbst
angeklagt und ausgeschlossen worden. Keiner seiner ehemaligen Mitbrüder
sprach mehr mit ihm. Er wurde bei Begegnungen in der Öffentlichkeit nicht
mehr gegrüßt. Trotz des Rückhaltes in seiner Familie, überwandt er die
ungeheure und schmerzhafte Enttäuschung nicht. Ein erster Schlaganfall
warf ihn nieder, einen zweiten wenige Monate später überlebte er nicht.
Ich (Pape) sehe ihn noch vor mir im Sessel sitzen. Nachdem er sich von dem
ersten Schlaganfall etwas erholt hatte, hatte er mich mit seiner Frau
besucht. Er konnte einfach nicht begreifen , wie seine "Brüder und
Schwestern" mit ihm umgegangen waren."
Indes ist mit diesem Zitat noch nicht alles relevante zum Fall Pape gesagt.
Für weiteres sei insbesondere auch auf diesen Link hingewiesen:
www.kids-lev.com/presse/presse/241.htm
Inhaltlich mit zitiert in
ForumsarchivA73
Aus dieser von Pape selbst verfassten Stellungnahme ist entnehmbar, dass der
Weltbild-Verlag etwa, massiv mit Drohbriefen (aus Zeugen Jehovas Kreisen)
eingedeckt wurde, würde jenes Buch nicht vom Markt genommen, drohe man mit
Boykott jenes Verlages.
Die Sachlage spitzte sich weiter zu.
In Folge einer Einladung an Pape seitens der Konrad Adenauer Stiftung, auf
einer Veranstaltung als Referent zum Thema Zeugen Jehovas zu agieren, fühlte
sich die Mandantschaft des RA Pikl offenbar genötigt, ihren vorgenannten Herrn
agieren zu lassen.
Wiederum in unverhohlener Drohform. Wenn besagter Herr Pape nicht ausgeladen
würde dann ...
„Kopien dieses Schreibens wurden an Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl als die Schirmherren der Stiftung versandt. Zur Begründung der Forderung führte der Anwalt u.a. an: dass die „eingeladenen Referenten zum Teil schon eng mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR gegen die Zeugen Jehovas zusammengearbeitet hätten und sie sich bereits wiederholt äußerst aggressiv gegen die Zeugen Jehovas geäußert haben."
Damit war nun diese Kontroverse auf einen entscheidenden Punkt verengt, den
Punkt der Stasi der DDR.
Noch immer ist es aber so. Zwei leibliche Brüder, zudem in unterschiedlichen
politischen Umständen lebend, müssen keinesfalls als erwachsene Menschen,
Marionettenhaft gleichlaufende Handlungen und oder auch Fehlhandlungen
begehen.
Will man das unterstellen, sind in der Tat detaillierte Beweise vonnöten.
Wähnte also im Falle des in der DDR lebenden Dieter Pape die WTG, der hat aber
mit der Stasi gekungelt, so ist mit dieser Feststellung noch keineswegs
„erwiesen" das gelte dann so auch für den Günther Pape.
Andre Gursky hat in seiner Studie auch den Fall der beiden Gebrüder Pape mit
referiert.
Die Studie
von Gursky
Festzustellen ist weiter, der Dieter Pape wurde von besagter Konrad Adenauer
Stiftung keineswegs eingeladen, sondern eben der Günther Pape.
Aus der Studie von Gursky ist entnehmbar, es gab in den Stasiakten auch einen
sogenannten Fall Marion.
Selbiger sollte dem CDU-Mitglied in der alten Bundesrepublik, Günther Pape,
dann noch einige Probleme bescheren.
Dazu sei Günther Pape nochmals selbst zitiert;
„Den Artikel (des Herrn Besier) vom 4. Juli 2002 nahm Günther Pape Monate später zur Kenntnis, als ihn der Ortsverband der CDU aufforderte, zu der in diesem Artikel unterstellten Behauptung, dass er „IM Marion" gewesen sei, Stellung zu nehmen hätte, da dies den Ruf der Partei schädige. Aufgrund dieses Hinweises auf den Artikel stellte Günther Pape gegen Gerhard Besier am 27. 02. 2003 Strafanzeige wegen übler Nachrede, falschen Behauptungen in den Medien und Verächtlichmachung seiner Person. Die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin, teilte mit, „eine strafrechtliche Verfolgung (war) bereits zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Strafanzeige stellten, nicht mehr möglich." Presseinhaltsdelikte verjähren in Berlin nach 6 Monaten."
Weiter geht die Story mit der Aussage:
„Am 11. 12. 2003 schlug der
Vorsitzende der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin, wie er schrieb,
„nach eingehendem Aktenstudium" der Bundesbehörde (für die
Stasiunterlagen) vor, sich mit Günther Pape „gütig" zu einigen.
Am 29. März 2004 teilte der Anwalt der Behörde dem Verwaltungsgericht mit,
dass sie nicht an der Einstufung vom 25.09.2001 als Mitarbeiter festhält
und diesen Bescheid aufgehoben hat. Daraufhin entsprach Günther Pape der
Bitte der Behörde und nahm seine Klage zurück.
Entsprechend wurde mit dem Gebührenbescheid verfahren und Günther Pape die
unter Vorbehalt gezahlten Gebühren zurückerstattet. Mitarbeiter der Stasi
müssen Gebühren bezahlen. Somit entfiel der Grund der Klage. Günther Pape
sieht die Forderungen seines Widerspruches erfüllt. Er ist nach dem
St(asi)U(unterlagen)G(gesetz) weder Begünstigter noch Mitarbeiter der
Stasi, sondern nach wie vor Betroffener. Sein Widerspruch mit Begründung
wurde zum Akt „Marion" genommen."
Damit ist diese WTG-Attacke, lanciert über ihr Sprachrohr Besier,
letztendlich als gescheitert zu bezeichnen.
Günter Pape tat seinerseits aber noch einen weiteren entscheidenden Schritt,
als sich die Stasianwürfe an seine Adresse häuften.
Er hatte schon zuvor eine Klage gegen die Wachtturmgesellschaft eingeleitet
die am 22. 3. 1996 vom Landgericht Limburg zur Verhandlung kam. In seinem Buch
„Ich klage an ..." berichtet er weiteres dazu. Hier und jetzt soll lediglich
seine Aussage aus dem kids-Text zitiert werden:
Denn in dem Urteil heißt es:
„Die Beklagten (die Wachtturmgesellschaft und die Religionsgemeinschaft
der Zeugen Jehovas, d. Verf.) werden verurteilt, es bei Meidung eines für
jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 50
000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Monaten, zu unterlassen,
über den Kläger (d.h. Günther Pape, d. Verf.) zu behaupten, dieser habe
mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet."
Die Beklagten hatten umfangreiche Kopien aus den Stasi-Aktenbeständen
vorgelegt, mit denen sie die Stasi-Mitarbeit Günther Papes beweisen
wollten. Keine Akte bewies oder ließ den Schluss zu, dass er mit der Stasi
zusammengearbeitet hatte. Nach diesem Urteil konnten die Beklagten ihre
diffamierenden Behauptungen nicht mehr straflos wiederholen oder
verbreiten.
In Ergänzung sei noch zitiert, wie die Zeitschrift "Aus Christlicher
Verantwortung" Nr. 2/1996 S. 18, auf den Vorgang einging. Im Prinzip wird auch
dort das gesagt, was Pape in seinem Buch ausführt (dort S. 224 - 226). Gewisse
zusätzliche Details (nicht "weltbewegender" Art) kann man aber aus dem
Vergleich der beiden Texte durchaus gewinnen.
In der Urteilsbegründung vom 22. März 1996 liest sich dies folgendermaßen:
"Vorliegend haben die Beklagten
nicht den Nachweis führen können, daß der Kläger mit dem
Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet hat ... Auch
die von den Beklagten vorgelegten Akten der Gauck-Behörde lassen nicht den
zwingenden Schluß zu, daß der Kläger mit dem Staatssicherheitsdienst der
DDR zusammengearbeitet hat.
Hierbei handelt es sich um Mitteilungen und Vermerke vom Hören-Sagen, die
nicht den Schluß zulassen, der Kläger habe, außer mit seinem Bruder, mit
einer der dort genannten Personen unmittelbaren Kontakt gehabt."
Der WTG wird vom Gericht vorgehalten, daß sie schon im voraus hätte erkennen können, daß ihre Vorwürfe unhaltbar seien:
"Bei der gebotenen Sorgfalt, zu welcher die Beklagten wegen der Schwere des Vorwurfes und der naheliegenden nachteiligen Auswirkungen auf den Ruf und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers in besonderem verpflichtet war, hätten sie erkennen können, daß die ihnen vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichen, nachzuweisen, daß der Kläger mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammenarbeitete."
Motivierend für diese WTG-Komödie der Irrungen und Wirrungen, dürfte
namentlich das vorangegangene Buch der Pape's mit dem Titel "Ich war Zeuge
Jehovas" sein. Selbiges in der alten BRD in 25 Auflagen, in der DDR in einer
Auflage, herausgekommen.
Jeder der die Westausgabe mit der Ostausgabe vergleicht, muss zu dem Resultat
gelangen, außer dem Titel, inhaltlich nicht viel Übereinstimmungen. Man müsse
fairerweise von zwei Büchern reden; die Ostausgabe redet entsprechend auch von
einer Bearbeitung und Gestaltung durch Dieter Pape. Findet man in der
Westausgabe eher biographische Details reflektiert, zeichnet sich die
Ostausgabe auch durch Auseinandersetzungen mit der Geschichte und Ideologie
der WTG aus, die man in dieser Gründlichkeit, in der Westausgabe vergeblich
sucht. Überflüssig anzumerken, das Schlusskapitel der Westausgabe, welches von
der Konvertierung des Pape's zur katholischen Kirche kündet, wird man in der
Ostausgabe vergeblich suchen.
Dies mögen dann einzelne Kapitelüberschriften belegen, die teilweise nur in
jeweils einer der Ausgaben nachweisbar sind.
So zum Beispiel in der Westausgabe (zitiert nach der 4. Auflage 1970)
„Kinderjahre" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„Aktiv als Zeuge Jehovas" (als Titel in der Ostausgabe: 00; allenfalls könnte
man variiert anerkennen in der Ostausgabe „Ich war Zeuge Jehovas")
„Erste Zweifel regen sich" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„Keine Zeit zur kritischen Prüfung" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„Wieder Zweifel" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„Taumel der Begeisterung" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„Der Name Jehova ist ein starker Turm" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„Meine Weltanschauung völlig zertrümmert" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„Auf dem Weg zur Kirche" (als Titel in der Ostausgabe: 00)
„In der Kirche geborgen" (als Titel in der Ostausgabe: 00).
Demgegenüber in der Ostausgabe die Kapitelüberschriften
„Charles Taze Russel" (als Titel in der Westausgabe: 00. Das da beim Namen
Russell ein „l" fehlt, ist dem Ost-Pape aber wohl entgangen)
„Joseph Fränklin Rutherford" (Als Titel in der Westausgabe: 00)
„Nathan Homer Knorr" (Als Titel in der Westausgabe: 00)
„Der Scheiterhaufen von Harmagedon" (Als Titel in der Westausgabe: 00)
„Dämonismus" (Als Titel in der Westausgabe: 00)
„Lebensfeindlich und unsozial" (Als Titel in der Westausgabe: 00)
„Dem Gewissen folgen" (Als Titel in der Westausgabe: 00)
Die Kapitelüberschriften, welche wörtlich oder variiert, in beiden Ausgabe
nachweisbar sind, befinden sich eindeutig in der Minderzahl
Die Oberflächlichkeit der WTG-Apologeten diesbezüglich, lässt sich am Falle
Hans-Hermann Dirksen belegen, der in der ersten Auflage seines Buches, sich
gar zu der Ententeichthese verstieg, der West-Pape sei zur "evangelischen"
Kirche konvertiert. Eine solche These konnte nur deshalb entstehen, dieweil
Dirksen offenbar keinen persönlichen Blick in jenes Buch getan, vom
Hören-sagen somit argumentierte.
Erwähnen könnte man auch noch, die Ostausgabe enthielt zudem einige den Text
ergänzende Karikaturen, welche es in der Westausgabe ebenfalls nicht gibt.
Als Auswahl daraus beispielsweise diese:
Was nun Günther Pape's Buch aus dem Jahre 1970 anbelangt (Die Wahrheit über Jehovas Zeugen"), verdient in meiner Sicht besonders hervorgehoben zu werden, der dortige wörtliche Abdruck der berühmt-berüchtigten WTG-"Erklärung" (S. 141f.), so wie sie WTG-seitig selbst im 1934er Jahrbuch der Zeugen Jehovas (dort die Seiten 89 - 100) enthalten ist.
An das 1934er ZJ-Jahrbuch heranzukommen, dürfte heutzutage nicht so einfach sein. Mir ist im wissenschaftlichen Bibliothekswesen davon nur das Exemplar in der Schweizerischen Landesbibliothek bekannt. Insoweit besitzt das genannte Pape-Buch, auch heute noch einen erstrangigen Quellenwert.