„Kriminaltechniker Klaus Ibendorf wird von der Polizei und von Juristen, von Versicherungen und Privatpersonen bei schwierigen Fällen herangezogen."
Entgegen seinem Buchtitel, sind seine geschilderten Fälle, keineswegs auf
Mord oder ähnliches begrenzt. Auch diverse Brandkatastrophen, zu denen er als
Gutachter hinzugezogen wurde, werden geschildert.
Etwas unerwartet vernimmt man die weitere Angabe:
In Eutin (Schleswig-Holstein)
„sei in der Nacht vom 18. auf den 19.
Oktober (2002), von Freitag auf Samstag, ein „Königreichs-Saal" ein Raub
der Flammen geworden. Zwei Wochen nach Fertigstellung des rund 250.000
Euro teuren Bauwerkes."
Noch ungewöhnlicher wird es, vernimmt man weiter, der Gutachter Ibendorf,
sei eigentlich in Brandenburg wohnhaft, und seine wesentliche Entwicklung zu
seiner beschriebenen Stellung, ist der DDR-Zeit zuzuordnen.
Eine eher vage Meinung zu den Zeugen Jehovas hat er auch.
Einerseits findet er das stalinistische agieren des Ostdeutschen Regimes, auch
nicht passend, kann sich aber andererseits auch die subjektive Anmerkung nicht
ganz verkneifen (in seinem Buch); eine
„mit Verlaub, ein wenig obskure
Religionsgemeinschaft."
Nun wurde er sicherlich nicht als Gutachter eingeladen, um seinen
Auftraggebern gegenüber zu dozieren, wie er so über die Zeugen Jehovas als
Privatperson, denke.
Sondern eingeladen wurde er, in der Hoffnung, mit seiner Hilfe vielleicht
etwas zur Aufklärung der Brandkatastrophe beitragen zu können.
Aber auch das muss er als Gutachter zugeben.
Keinesfalls steht am Ende solcher Recherchen, immer eine tatsächlich
lückenlose Aufklärung.
Noch mehr verwundert ist man, vernimmt man, wie er denn nun zu diesem
Gutachterauftrag gelangte.
Dazu berichtet er unter anderem, am 6. November 2002, einen Anruf aus Eutin
(in Schleswig-Holstein) erhalten zu haben.
„Der Anrufer stellte ... sich als 1. Vorsitzender einer Gemeinde der Zeugen Jehovas" vor. „Er lud mich ein, nach Eutin zu kommen."
Zur Begründung, weshalb dieser Zeuge Jehovas, nun ausgerechnet einen Gutachter aus Brandenburg auswählt, äußert er:
„Er wisse das, die Polizei ermittle ja, doch er habe Zweifel, daß sie auf der richtigen Fährte sei."
Zu seiner weiteren Motivation vernimmt man:
„Es deute alles drauf hin, daß die Polizei von einem Unfall, einer technischen Panne oder ähnlichem ausgehe, sagt (er). Auch in der Lokalzeitung habe es so gestanden. Er und andere aus der Gemeinde hingegen seien der festen Überzeugung, daß es sich um einen Brandanschlag handele. Deshalb solle ich die Sache untersuchen."
Und weiter: „Er (der Auftraggeber) werde den Auftrag vom Vorstand des Vereins und von der Gebäudeversicherung autorisieren lassen und (einen) Rechtsanwalt ... mit der Korrespondenz beauftragen. Von diesem würde ich auch die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Lübeck erhalten, damit ich mich kundig machen könne."
Nun also hatte besagte Gutachter den beschriebenen Auftrag, und machte sich
vereinbarungsgemäß auf die Reise zum Ort des Geschehens.
Dort wurde er zum vereinbarten Termin auch erwartet und begrüßt. Von wem
begrüßt? Jedenfalls nicht mehr von jenem genannten Herrn, der das erste
Telefonat mit ihm führte.
Im Bericht von Ibendorf geht es weiter mit der Aussage:
Es „erwarteten mich bereits fünf Herren. (Der das Telefonat geführt hatte) war, als sich alle vorgestellt hatten, nicht dabei. Der Rechtsanwalt aus Hamburg führte das Wort. Der deutsche Vertreter der amerikanischen Versicherung hatte ihn beauftragt, wenngleich mein eigentlicher Auftraggeber die Gemeinde war. Diese hatte zu großen Teilen das Objekt in emsiger Eigenleistung errichtet, die Selbstbeteiligung an der Versicherung war zudem groß."
Und weiter geht es im Bericht auch mit der Aussage:
"Und, was meinen Sie ...?" insistierten
die Herren, als ich nach etwa zwei Stunden mein Zeug zusammenräumte und im
Auto verstaute.
Ich erklärte mein Gesicht zur Verschlußsache.
„Das kann ich noch nicht sagen ... Ich muß erst im Labor einige Dinge
untersuchen und die Unterlagen studieren, die mir Rechtsanwalt ... noch
schicken will ..."
Enttäuschung machte sich auf den Mienen breit."
Der Gutachter checkt nun für sich verschiedene Möglichkeiten durch, was so
alles - fallweise - als Ursache des Brandes, denkbar wäre. Je mehr er sich in
die Einzelheiten seiner diesbezüglichen „Sandkastenspiele" vertieft, kommt er
in etlichen Fällen zu dem Resultat; einiges sei aber nicht stimmig, so dass er
letztendlich diese möglichen Optionen zusehends verwirft.
Dann gibt es in seinem Bericht auch noch die Passage:
„Die Auskunft an den ehemaligen
Bürgermeister war nicht so klar und bestimmt und bestätigte meinen
Verdacht, daß man sich auf diese Variante („technisches Versagen")
festgelegt hatte, um Arbeit und Geld zu sparen."
Einen relativen „Lichtblick" wähnt der Gutachter bei seinen weiteren Detailuntersuchungen dergestalt zu haben, wenn er auch anmerkt:
„Gleichwohl begründete das Ergebnis zumindest den Verdacht, daß ein Brandbeschleuniger - möglicherweise Benzin - eingesetzt worden war."
Und weiter in seiner Wertung: „Damit war für mich bewiesen, daß das bewußte Fenster hinter der hochgeschobenen Jalousie vor dem Brand eingeschlagen worden sein mußte und nicht nur infolge der Hitze zersprang."
Nun ermittelte aber nicht bloß jener Gutachter, sondern das tat auch die
örtliche Polizei, die auch darüber entsprechende Protokolle anfertigte.
Und in diesen Protokollen, gibt es im Gegensatz zu der Meinung des Gutachters
auch den Satz:
„Sämtliche Fenster am Gebäude sind mit Jalousien versehen. Diese waren bei unserem Eintreffen, soweit dies während der Löscharbeiten erkennbar war, alle verschlossen gewesen."
Und weiter in jenem Protokoll: „Die Beamten sicherten die Spuren, protokollierten jedoch auch, „keine Fingerspuren an den Fenstern gefunden" zu haben, „Beschädigungen (Hebelspuren etc.)" habe man nicht feststellen können, „die auf äußere Gewalteinwirkung hindeuten" würden."
Der Gutachter kennt nun die Gutachten seiner Berufskollegen in dem Fall,
die letztlich auf eine (nicht näher verifizierte) technische Ursache
abstellen.
Im Gegensatz zu deren Urteil indes formuliert er seinerseits:
„Ob ein politisches oder religiös
gefärbtes Motiv vorlag, würden andere zu ermitteln haben, denn auch wenn
die Zeugen Jehovas, zumindest wie ich sie erlebt hatte, freundliche,
friedliche Leute waren, die keiner Fliege etwas zuleide taten, ist so
etwas nie von vornherein auszuschließen. Meine Vermutung ging in eine
andere Richtung, und sie fußte auf Beobachtungen und Erfahrungen im Umgang
mit Gewerbegebieten. Dort pflegten sich mitunter Menschen aufzuhalten, die
anderswo nicht gelitten waren, die dem „bürgerlichen Leben", aus welchen
Gründen auch immer, gezwungen oder freiwillig, Valet gesagt hatte. Schon
möglich, daß einer auf diese Weise in Eutin „Rache am Establishment"
genommen oder sich nur die Zeit ein wenig zerstreut hatte. In einer
tristen Gegend, zumal im trüben Herbst und mit Alkohol im Blut, konnte man
schon auf dumme Gedanken kommen.
Diese Möglichkeit wird gewiß auch in Eutin ins Kalkül gezogen worden sein.
Doch in kleinen Städten gibt es einen erkennbaren Zug, negative
Schlagzeilen, die nach außen dringen und den Ruf beschädigen könnten, zu
vermeiden. Der Wunsch, das eigene Nest rein zu halten, ist größer als die
Neigung, einer eventuell schrecklichen Nachricht auf den Grund zu gehen.
..."
Aber auch das muss er konstatieren: „Soweit ich informiert bin, führte mein Gutachten nicht dazu, daß die zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein ihre Positionen revidierten und Ermittlungen gegen Unbekannt aufnahmen."
Und zurückgekehrt wieder in Brandenburg, und dort auch ein Bauvorhaben beobachtend, lässt er seinen Bericht mit den Sätzen ausklingen:
„An den Wochenenden wimmelten auf dieser Baustelle sehr viel von Menschen, die, wie unschwer zu erkennen war, nicht vom Fach waren. Und, nachdem das Haus fertig war, sah ich, daß es eine fatale Ähnlichkeit besaß mit jenem, das in Eutin niedergebrannt worden war. Sollten die Zeugen Jehovas etwa ...? Eines Tages stand an der verklinkerten Fassade in großen Lettern „Königreich-Saal"
.Soweit erst einmal sein Bericht.
Ein etwas jüngerer Bericht über eine analoge Brandstiftung, erreichte einen
etwas weiteren Aufklärungsstand. In diesem Fall konnte ein Täter ermittelt und
auch vor Gericht gestellt werden.
Und dabei ergab sich bei der gerichtlichen Beweisaufnahme, auch der
unerwartete Fakt.
Der Täter wird einerseits als noch relativ jung beschrieben; andererseits aber
auch mit dem Attribut bedacht, ein Analphabet (im buchstäblichen Sinne) zu
sein.
In Schleswig-Holstein gab es in der geschilderten Sache kein
Gerichtsverfahren.
Aber vielleicht hatte der beschriebene Gutachter durchaus den „richtigen
Riecher", wenn er wie zitiert auch formulierte:
„Meine Vermutung ging in eine andere Richtung, und sie fußte auf Beobachtungen und Erfahrungen im Umgang mit Gewerbegebieten. Dort pflegten sich mitunter Menschen aufzuhalten, die anderswo nicht gelitten waren, die dem „bürgerlichen Leben", aus welchen Gründen auch immer, gezwungen oder freiwillig, Valet gesagt hatte. Schon möglich, daß einer auf diese Weise in Eutin „Rache am Establishment" genommen oder sich nur die Zeit ein wenig zerstreut hatte. In einer tristen Gegend, zumal im trüben Herbst und mit Alkohol im Blut, konnte man schon auf dumme Gedanken kommen."
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,57258,57602#msg-57602
http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,112426,118292#msg-118292
11. Oktober 2011 12:19
Siehe thematisch auch:
http://forum.sektenausstieg.net/showthread.php?14188-Einrichtung-einer-quot-Schadenshilfe-quot&highlight=FGSchlueter