Geschichten, die das Leben schrieb - Klaus Ibendorf
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 29. Juli 2012 13:13
Bei zwei eher bedrückenden Meldungen der letzten Zeit (die eine aus Luxemburg; die andere aus Australien), stellte sich mir durchaus die Frage, wie mit ihnen umzugehen sei. Dieweil darauf keine „leichte" Antwort möglich ist, fand eine Erwähnung jener Meldungen an diesem Ort, noch nicht statt.
Nun gibt der Bericht über ein Buch, mit ebenfalls bedrückendem Inhalt, doch noch Anlass, auch besagte Meldungen mit zu erwähnen.

Bei der Meldung aus Luxemburg ist wohl die Sachlage so, ein Zeuge Jehovas wurde beim WTG-typischen Treppenterrierdienst mit einer Pistole „empfangen" und bedroht. Ob die nun geladen war oder nicht, konnte er selbstredend nicht wissen.
Auch wenn der ZJ-Treppenterierdienst nicht überall Beifall findet (finden kann), berechtigt diese Sachlage allerdings noch nicht dazu, jemand mit der Pistole zu bedrohen, was erst einmal grundsätzlich dazu festzustellen wäre.
Siehe dazu:
www.luxprivat.lu//News/Hausierende-Sektenprediger-in-Niederkorn-mit-Pistole-zum-Rueckzug-gezwungen-Das-missionarische-Klingeln-an-den-Tueren-kann-gefaehrlich-sein

Was nun die Meldung aus Australien anbelangt, kündet auch die von einer bemerkenswerten Verrohung der Sitten.
Die Exkommunizierungspraxis der Zeugen Jehovas ist zur Genüge bekannt. Einer in Australien den es so auch erwischte, wähnte das offenbar nicht so ohne weiteres verkraften zu können.
Anstatt nun Hilfe in einer Selbsthilfegruppe zu suchen (oder meinetwegen auch professionelle psychiatrische Unterstützung), wählte er einen anderen Weg.
Auf nicht näher erläutertem Wege drang er - einbrecherischerweise - möglicherweise mittels Nachschlüssel in die Wohnung eines der Zeugen ein, die er für sein Ungemach verantwortlich machte. Dort ging er dergestalt zielgerichterterweise ans Werk, als er im Kühlschrank der Küche vorfindliche Lebensmittel mit Giftzusätzen, etwa von Pflanzenschutzmitteln präparierte.
Das muss dann, folgt man dem Bericht, sich sogar mehrmals abgespielt haben.
Das Opfer indes muss wohl - zu seinem Glück - die Vergiftung der Lebensmittel, etwa am nicht normalen Geschmack oder ähnlichem, doch noch erkannt haben.
Da sich das ganze aber über einen gewissen Zeitraum mehrmals wiederholte; und polizeiliche Anzeigen, in einer Beamtenstaatsatmosphäre (die vor allem ein bequemes Leben lieben), nicht weiterhalfen, blieb dem Opfer nur die Option, die Selbsthilfe zu organisieren.
Dazu installierte er in seiner Küche eine versteckte Kamera, die Aufzeichnungen in der Zeit seiner Abwesenheit aus der Wohnung anfertigte.
Damit hatte er offenbar den entscheidenden Riecher. Just zu Zeiten wo sich das Opfer wieder im Königreichssaal der Zeugen Jehovas befand, gelang es mittels jener Kamera Aufnahmen zu machen, die den Verdächtigen bei seinen Vergiftungshandlungen am Kühlschrank, dokumentierten.
Gäbe es nicht Presseberichte über diesen Vorfall, man hätte es kaum für möglich gehalten, das so etwas geschehen ist.
Siehe:
www.news.com.au/national/church-leader-poisons-rival/story-e6frfkvr-1226288298232#ixzz1ot2UJAmx

Wessen Grusel"bedarf" mittels vorgenannter Meldungen schon restlos bedient ist, dem wird jetzt dringend geraten, vom weiteren Lesen dieses Postings Abstand zu nehmen, denn es folgt noch eine weitere Gruselgeschichte.
Bitte aber nur dann lesen, wenn man wähnt auch die noch „verkraften" zu können.
Wer diese Gewissheit nicht hat, dem wird allerdings dringend empfohlen, vom weiteren lesen Abstand zu nehmen.

In einem im Jahre 2004 erstmalig erschienenen Buch (hier nach der Auflage von 2006 zitiert), dem der Verfasser, der Kriminaltechniker Klaus Ibendorf den Titel „Mordsache Z." gab, und in dem er siebzehn Fälle aus seiner Berufspraxis schildert, begegnet man auch einem solchen, der eine gewisse Bezüglichkeit zu den Zeugen Jehovas hat.
Im Verlagsseitigen Vorwort zu dieser Publikation vernimmt man auch die Angabe:

„Kriminaltechniker Klaus Ibendorf wird von der Polizei und von Juristen, von Versicherungen und Privatpersonen bei schwierigen Fällen herangezogen."

Entgegen seinem Buchtitel, sind seine geschilderten Fälle, keineswegs auf Mord oder ähnliches begrenzt. Auch diverse Brandkatastrophen, zu denen er als Gutachter hinzugezogen wurde, werden geschildert.
Etwas unerwartet vernimmt man die weitere Angabe:
In Eutin (Schleswig-Holstein) „sei in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober (2002), von Freitag auf Samstag, ein „Königreichs-Saal" ein Raub der Flammen geworden. Zwei Wochen nach Fertigstellung des rund 250.000 Euro teuren Bauwerkes."

Noch ungewöhnlicher wird es, vernimmt man weiter, der Gutachter Ibendorf, sei eigentlich in Brandenburg wohnhaft, und seine wesentliche Entwicklung zu seiner beschriebenen Stellung, ist der DDR-Zeit zuzuordnen.
Eine eher vage Meinung zu den Zeugen Jehovas hat er auch.
Einerseits findet er das stalinistische agieren des Ostdeutschen Regimes, auch nicht passend, kann sich aber andererseits auch die subjektive Anmerkung nicht ganz verkneifen (in seinem Buch); eine „mit Verlaub, ein wenig obskure Religionsgemeinschaft."

Nun wurde er sicherlich nicht als Gutachter eingeladen, um seinen Auftraggebern gegenüber zu dozieren, wie er so über die Zeugen Jehovas als Privatperson, denke.
Sondern eingeladen wurde er, in der Hoffnung, mit seiner Hilfe vielleicht etwas zur Aufklärung der Brandkatastrophe beitragen zu können.
Aber auch das muss er als Gutachter zugeben.
Keinesfalls steht am Ende solcher Recherchen, immer eine tatsächlich lückenlose Aufklärung.
Noch mehr verwundert ist man, vernimmt man, wie er denn nun zu diesem Gutachterauftrag gelangte.
Dazu berichtet er unter anderem, am 6. November 2002, einen Anruf aus Eutin (in Schleswig-Holstein) erhalten zu haben.

„Der Anrufer stellte ... sich als 1. Vorsitzender einer Gemeinde der Zeugen Jehovas" vor. „Er lud mich ein, nach Eutin zu kommen."

Zur Begründung, weshalb dieser Zeuge Jehovas, nun ausgerechnet einen Gutachter aus Brandenburg auswählt, äußert er:

„Er wisse das, die Polizei ermittle ja, doch er habe Zweifel, daß sie auf der richtigen Fährte sei."

Zu seiner weiteren Motivation vernimmt man:

„Es deute alles drauf hin, daß die Polizei von einem Unfall, einer technischen Panne oder ähnlichem ausgehe, sagt (er). Auch in der Lokalzeitung habe es so gestanden. Er und andere aus der Gemeinde hingegen seien der festen Überzeugung, daß es sich um einen Brandanschlag handele. Deshalb solle ich die Sache untersuchen."

Und weiter: „Er (der Auftraggeber) werde den Auftrag vom Vorstand des Vereins und von der Gebäudeversicherung autorisieren lassen und (einen) Rechtsanwalt ... mit der Korrespondenz beauftragen. Von diesem würde ich auch die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Lübeck erhalten, damit ich mich kundig machen könne."

Nun also hatte besagte Gutachter den beschriebenen Auftrag, und machte sich vereinbarungsgemäß auf die Reise zum Ort des Geschehens.
Dort wurde er zum vereinbarten Termin auch erwartet und begrüßt. Von wem begrüßt? Jedenfalls nicht mehr von jenem genannten Herrn, der das erste Telefonat mit ihm führte.
Im Bericht von Ibendorf geht es weiter mit der Aussage:

Es „erwarteten mich bereits fünf Herren. (Der das Telefonat geführt hatte) war, als sich alle vorgestellt hatten, nicht dabei. Der Rechtsanwalt aus Hamburg führte das Wort. Der deutsche Vertreter der amerikanischen Versicherung hatte ihn beauftragt, wenngleich mein eigentlicher Auftraggeber die Gemeinde war. Diese hatte zu großen Teilen das Objekt in emsiger Eigenleistung errichtet, die Selbstbeteiligung an der Versicherung war zudem groß."

Und weiter geht es im Bericht auch mit der Aussage:

"Und, was meinen Sie ...?" insistierten die Herren, als ich nach etwa zwei Stunden mein Zeug zusammenräumte und im Auto verstaute.
Ich erklärte mein Gesicht zur Verschlußsache.
„Das kann ich noch nicht sagen ... Ich muß erst im Labor einige Dinge untersuchen und die Unterlagen studieren, die mir Rechtsanwalt ... noch schicken will ..."
Enttäuschung machte sich auf den Mienen breit."

Der Gutachter checkt nun für sich verschiedene Möglichkeiten durch, was so alles - fallweise - als Ursache des Brandes, denkbar wäre. Je mehr er sich in die Einzelheiten seiner diesbezüglichen „Sandkastenspiele" vertieft, kommt er in etlichen Fällen zu dem Resultat; einiges sei aber nicht stimmig, so dass er letztendlich diese möglichen Optionen zusehends verwirft.
Dann gibt es in seinem Bericht auch noch die Passage: „Die Auskunft an den ehemaligen Bürgermeister war nicht so klar und bestimmt und bestätigte meinen Verdacht, daß man sich auf diese Variante („technisches Versagen") festgelegt hatte, um Arbeit und Geld zu sparen."

Einen relativen „Lichtblick" wähnt der Gutachter bei seinen weiteren Detailuntersuchungen dergestalt zu haben, wenn er auch anmerkt:

„Gleichwohl begründete das Ergebnis zumindest den Verdacht, daß ein Brandbeschleuniger - möglicherweise Benzin - eingesetzt worden war."

Und weiter in seiner Wertung: „Damit war für mich bewiesen, daß das bewußte Fenster hinter der hochgeschobenen Jalousie vor dem Brand eingeschlagen worden sein mußte und nicht nur infolge der Hitze zersprang."

Nun ermittelte aber nicht bloß jener Gutachter, sondern das tat auch die örtliche Polizei, die auch darüber entsprechende Protokolle anfertigte.
Und in diesen Protokollen, gibt es im Gegensatz zu der Meinung des Gutachters auch den Satz:

„Sämtliche Fenster am Gebäude sind mit Jalousien versehen. Diese waren bei unserem Eintreffen, soweit dies während der Löscharbeiten erkennbar war, alle verschlossen gewesen."

Und weiter in jenem Protokoll: „Die Beamten sicherten die Spuren, protokollierten jedoch auch, „keine Fingerspuren an den Fenstern gefunden" zu haben, „Beschädigungen (Hebelspuren etc.)" habe man nicht feststellen können, „die auf äußere Gewalteinwirkung hindeuten" würden."

Der Gutachter kennt nun die Gutachten seiner Berufskollegen in dem Fall, die letztlich auf eine (nicht näher verifizierte) technische Ursache abstellen.
Im Gegensatz zu deren Urteil indes formuliert er seinerseits:

„Ob ein politisches oder religiös gefärbtes Motiv vorlag, würden andere zu ermitteln haben, denn auch wenn die Zeugen Jehovas, zumindest wie ich sie erlebt hatte, freundliche, friedliche Leute waren, die keiner Fliege etwas zuleide taten, ist so etwas nie von vornherein auszuschließen. Meine Vermutung ging in eine andere Richtung, und sie fußte auf Beobachtungen und Erfahrungen im Umgang mit Gewerbegebieten. Dort pflegten sich mitunter Menschen aufzuhalten, die anderswo nicht gelitten waren, die dem „bürgerlichen Leben", aus welchen Gründen auch immer, gezwungen oder freiwillig, Valet gesagt hatte. Schon möglich, daß einer auf diese Weise in Eutin „Rache am Establishment" genommen oder sich nur die Zeit ein wenig zerstreut hatte. In einer tristen Gegend, zumal im trüben Herbst und mit Alkohol im Blut, konnte man schon auf dumme Gedanken kommen.
Diese Möglichkeit wird gewiß auch in Eutin ins Kalkül gezogen worden sein. Doch in kleinen Städten gibt es einen erkennbaren Zug, negative Schlagzeilen, die nach außen dringen und den Ruf beschädigen könnten, zu vermeiden. Der Wunsch, das eigene Nest rein zu halten, ist größer als die Neigung, einer eventuell schrecklichen Nachricht auf den Grund zu gehen. ..."

Aber auch das muss er konstatieren: „Soweit ich informiert bin, führte mein Gutachten nicht dazu, daß die zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein ihre Positionen revidierten und Ermittlungen gegen Unbekannt aufnahmen."

Und zurückgekehrt wieder in Brandenburg, und dort auch ein Bauvorhaben beobachtend, lässt er seinen Bericht mit den Sätzen ausklingen:

„An den Wochenenden wimmelten auf dieser Baustelle sehr viel von Menschen, die, wie unschwer zu erkennen war, nicht vom Fach waren. Und, nachdem das Haus fertig war, sah ich, daß es eine fatale Ähnlichkeit besaß mit jenem, das in Eutin niedergebrannt worden war. Sollten die Zeugen Jehovas etwa ...? Eines Tages stand an der verklinkerten Fassade in großen Lettern „Königreich-Saal"

.Soweit erst einmal sein Bericht.
Ein etwas jüngerer Bericht über eine analoge Brandstiftung, erreichte einen etwas weiteren Aufklärungsstand. In diesem Fall konnte ein Täter ermittelt und auch vor Gericht gestellt werden.
Und dabei ergab sich bei der gerichtlichen Beweisaufnahme, auch der unerwartete Fakt.
Der Täter wird einerseits als noch relativ jung beschrieben; andererseits aber auch mit dem Attribut bedacht, ein Analphabet (im buchstäblichen Sinne) zu sein.
In Schleswig-Holstein gab es in der geschilderten Sache kein Gerichtsverfahren.
Aber vielleicht hatte der beschriebene Gutachter durchaus den „richtigen Riecher", wenn er wie zitiert auch formulierte:

„Meine Vermutung ging in eine andere Richtung, und sie fußte auf Beobachtungen und Erfahrungen im Umgang mit Gewerbegebieten. Dort pflegten sich mitunter Menschen aufzuhalten, die anderswo nicht gelitten waren, die dem „bürgerlichen Leben", aus welchen Gründen auch immer, gezwungen oder freiwillig, Valet gesagt hatte. Schon möglich, daß einer auf diese Weise in Eutin „Rache am Establishment" genommen oder sich nur die Zeit ein wenig zerstreut hatte. In einer tristen Gegend, zumal im trüben Herbst und mit Alkohol im Blut, konnte man schon auf dumme Gedanken kommen."


http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,57258,57602#msg-57602

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,112426,118292#msg-118292
11. Oktober 2011 12:19

Siehe thematisch auch:
http://forum.sektenausstieg.net/showthread.php?14188-Einrichtung-einer-quot-Schadenshilfe-quot&highlight=FGSchlueter

ZurIndexseite