Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 03. September 2008 12:27
Glaube verbietet Bluttransfusion
Musste Arzt Zeugin Jehovas sterben lassen?
Eine Zeugin Jehovas ist in einem Krankenhaus in Lich gestorben. Sie hätte
dringend eine Bluttransfusion gebraucht, doch das ließ ihr Glaube nicht zu.
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Gießen bestätigte dem hr einen Bericht der "Wetzlarer
Neuen Zeitung" (WNZ), nach dem die 29-jährige Wetzlarerin gestorben sein soll,
weil sie sich keine Bluttransfusion geben ließ. Man ermittle nun wegen des
Verdachts der fahrlässigen Tötung, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner.
Mutter flehte auf Knien um Blut für ihre Tochter
Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, zu denen die Frau gehörte,
lehnen Bluttransfusionen grundsätzlich ab. Eine Patientenverfügung, in der
ausdrücklich vermerkt war, dass die Frau keine Transfusion bekommen soll, soll
der Klinik nach Angaben der Zeitung vorgelegen haben. Bei der Ablehnung der
Bluttransfusion stützt sich die Lehre der Zeugen Jehovas auf Bibelzitate. Die
Tatsache, dass dies aus medizinischer Sicht falsch sein könnte, spielt für
ihre rechtliche Verbindlichkeit keine Rolle.
Die Mutter, die den Arzt auf Knien um Blut für ihre Tochter angefleht haben
soll, konnte sich im Krankenhaus nicht durchsetzen. Die Geschäftsleitung der
Klinik hatte der WNZ bereits vor Wochen gesagt, dass die Ärzte es
grundsätzlich berücksichtigen müssten, wenn jemand Bluttransfusionen
verweigere. Auch der anwesende Ehemann und zwölf weitere Zeugen Jehovas
reagierten laut dem Bericht nicht auf die Bitten der Mutter der Patientin und
schritten nicht ein.
Blutersatzstoffe konnten Frau nicht retten
In die Klinik eingeliefert wurde die Mutter einer sechsjährigen Tochter, weil
sie laut der Zeitung Blutungen im vierten Schwangerschaftsmonat bekommen
hatte. Nachdem sie die Transfusion abgelehnt habe, habe sich ihr Zustand von
Stunde zu Stunde verschlechtert. Zuerst sei der Fötus gestorben, dann habe die
Frau das Bewusstsein verloren. Die Ärzte hätten vergeblich versucht, das Leben
ihrer Patientin mit Blutersatzstoffen zu retten.
www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_35137814
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von: Maxi
Datum: 03. September 2008 12:45
So ein Bericht macht sprachlos und traurig und man entwickelt mächtig Wut!
Daran erkennt man die Gefährlichkeit der sonst so friedlich und harmlos
erscheinenden Zeugen. Die Mutter müßte eine Klage gegen die
Wachtturmorganisation richten und hoffen, dass die Behörden mal hinter die
Fassade der Sekte schauen.
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
Datum: 03. September 2008 15:10
Der Vorsitzführende Aufseher einer Versammlung in Oberbayern
ließ in den 80er Jahren seiner Frau eine lebensnotwendige Bluttransfussion
geben.
Er sorgte dafür das dies nur die Ältesten seiner Wahl erfuhren und handelte
schon im Voraus eine „echte Reue“ aus.
Der römische Philosoph Seneca lebte etwa von 1 v Chr. Bis 65 n. Chr.
Er schrieb:
Religion gilt dem gemeinen Mann als wahr,
dem Weisen als falsch
und dem Herrscher als nützlich.
Man mag über die Opfer, die ein blind vertrauender Anhänger für seinen Glauben
bringt, den Kopf schütteln.
Wie sieht es aber mit denen aus die sich Religion als Machtinstrument zu nutze
machen?
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von:
Conzaliss
Datum: 03. September 2008 22:43
Die Verantwortung für den Tod trägt die menschenverachtende machtgeile WTG.
Den Ärzten ist kein berechtigter Vorwurf zu machen...
Re: ". . . Todesengel . . . "
geschrieben von:
X
~ mysnip
Datum: 03. September 2008 23:00
Philip Zimbardo Der
Luzifer - Effekt
Die Macht der Umstände und die Psychologie des Bösen S. 283-285
Die ultimative Prüfung für blinde Autoritätshörigkeit:
Ermordung der eigenen Kinder auf Befehl
Unsere abschließende Erweiterung der
Sozialpsychologie des Bösen in künstlichen Laborexperimenten auf das
wirkliche Leben kommt aus dem Dschungel von Guayana zu uns, wo am 28.
November 1978 ein US-amerikanischer Sektenführer über 900 seiner Anhänger
dazu brachte, in einem Massenselbstmord zu sterben oder sich von
Angehörigen oder Freunden töten zu lassen. Jim Jones, Priester der
People's-Temple-Gemeinden in San Francisco und Los Angeles, zog aus, um
ein sozialistisches Utopia in diesem südamerikanischen Land zu schaffen,
wo Brüderlichkeit und Toleranz Materialismus und Rassismus ersetzen
sollten - Charakteristika der US-amerikanischen Gesellschaft, die er
zutiefst verabscheute. Nach dem Exodus wandelte sich Jones jedoch
allmählich von einem fürsorglichen, spirituellen ,,Fahther" dieser großen
protestantischen Gemeinde zu einem Todesengel - eine wahrhaft kosmische
Transformation luziferischen Ausmaßes. An dieser Stelle möchte ich
lediglich die Verbindung herstellen zwischen dem Gehorsam gegenüber
Autoritäten in Milgrams Kellerlabor in New Haven und diesem ,,Killing
Field" im südamerikanischen Dschungel.54
Die Träume der vielen bedauernswerten
Mitglieder des People's Temple von einem neuen, besseren Leben in diesem
angeblichen Utopia wurde zerstört, als Jones ständige Zwangsarbeit,
bewaffnete Bewachung, die Abschaffung aller Bürgerrechte, eine Ernährung
am Rande des Verhungerns und tägliche Strafrituale für die geringste
Übertretung seiner zahlreichen Vorschriften einführte, die Folterungen
gleichkamen. Als besorgte Angehörige einen Kongressabgeordneten davon
überzeugen konnten, zusammen mit einer Gruppe von Journalisten das Gelände
zu inspizieren, organisierte Jones ihre Ermordung, als sie abreisen
wollten. Dann versammelte er nahezu alle auf dem Gelände anwesenden
Anhänger und hielt eine lange Rede, in der er sie unter Druck setzte, sich
durch ein mit Blausäure vergiftetes Getränk das Leben zu nehmen.
Diejenigen, die sich weigerten, wurden von Wärtern zum Trinken gezwungen
oder auf der Flucht erschossen; anscheinend gehorchten jedoch die meisten
ihrem Führer.
Gewiss war Jones ein Egomane; er ließ alle seine Reden und Proklamationen,
sogar seine Folterverhöre auf Tonband aufnehmen - einschließlich seiner
Selbstmord-Philippika der letzten Stunde. Darin verzerrt Jones die
Realität, lügt, fleht, stellt falsche Vergleiche an, appeliert an
Ideologie und ein transzendentes zukünftiges Leben und besteht
unerbittlich darauf, seinen Befehlen zu folgen - während seine
Helfershelfer effizient das tödliche Gift an die über 900 um ihn
versammelten Jünger ausgeben. Auszüge aus seiner Rede der letzten Stunde
vermitteln eine Gefühl für die todbringenden Taktiken, die er eingesetzt
hat, um totalen Gehorsam gegenüber einer verrücktgewordenen Autorität zu
erreichen:
Bitte holt uns die Medizin. Es ist einfach. Es ist einfach. Es tut nicht
weh [natürlich tut es weh, besonders den Kindern]. ... Habt keine Angst zu
sterben. Ihr werdet sehen, sie werden uns hier draußen nicht leben lassen.
Sie werden hier unsere Kinder foltern. Sie werden unsere Leute foltern.
Sie werden unsere Alten foltern. Das dürfen wir nicht zulassen. ... Bitte,
könnt ihr euch beeilen? Könnt ihr euch beeilen mit der Medizin? Ihr wisst
nicht, was ihr getan habt. Ich habe alles versucht. ... Bitte. Um Gottes
Willen, wir müssen uns beeilen. Wir haben gelebt - wir haben gelebt, wie
kein anderes Volk gelebt und geliebt hat. Wir haben genug von dieser Welt,
mehr braucht ihr davon nicht. Wir wollen es einfach hinter uns bringen.
Lasst uns die Qualen hinter uns bringen. [Applaus.] ... Wer mit seinen
Kindern gehen will, hat ein Recht, mit seinen Kindern zu gehen. Ich finde,
es ist menschlich. Ich will gehen - ich will euch aber auch gehen sehen.
... Ihr müsst euch nicht fürchten. Ihr müsst euch nicht fürchten zu gehen.
Es ist schön, es ist euer Freund. Es ist ein Freund ... ihr sitzt alle
zusammen, zeigt, wie lieb wir uns haben. Lasst uns gehen. Lasst uns gehen.
Lasst uns gehen. [Kinder weinen.] ... Geht aus dem Leben in Würde. Geht
nicht unter Tränen, quält euch nicht. Der Tod bedeutet nichts. ... er ist
einfach ein Schritt in die nächste Dimension. Hört auf ... hört auf, seid
nicht so hysterisch. ... So wollen wir nicht sterben. Wir müssen in Würde
sterben. Wir müssen in Würde sterben. Wir werden keine Wahl haben. Jetzt
haben wir eine Wahl. ... Meine Kinder, die Medizin gibt euch Frieden. Oh
Gott. [Kinder weinen.] ... Mutter, Mutter, Mutter, Mutter, Mutter, bitte.
Mutter, bitte, bitte, bitte. Nein - nein, tu das nicht. Tu das nicht. Geh
aus dem Leben mit deinem Kind. [Das komplette Transkript steht im Internet
zur Verfügung, siehe Anmerkung.55]
Und das haben sie getan, und sie sind für
,,Dad" gestorben. Die Macht charismatischer Tyrannen wie Jim Jones und
Adolf Hitler bleibt selbst dann noch bestehen, wenn sie ihren Anhängern
Furchtbares angetan haben - und sogar nach ihrem Untergang. Was immer sie
an Gutem bewirkt haben mögen - so unbedeutend es auch sein mag -, wird im
Gedenken ihrer Jünger irgendwie die Erinnerung an ihre bösen Taten
überstrahlen. Das zeigt sich am Beispiel eines jungen Mannes, Gary Scott,
der seinem Vater in den People's Temple gefolgt ist, dann aber wegen
Ungehorsam ausgestoßen wurde. Nach der landesweiten Ausstrahlung der
NPR-Reportage* ,,Father Cares: The Last of Jonestown" von James Reston jr.
waren die Zuhörer eingeladen, sich telefonisch zu dem Bericht zu äußern,
und Gary berichtete bei dieser Gelegenheit, wie er für eine Übertretung
der Vorschriften bestraft wurde. Er wurde geschlagen, ausgepeitscht,
sexuell mißbraucht und gezwungen, seinen schlimmsten Albtraum zu ertragen,
dass nämlich eine Boa Constrictor auf ihm herumkroch. Doch viel wichtiger
ist der Ton seines Berichts über die anhaltende Reaktion auf solcherlei
Quälereien. Hasst er etwa Jim Jones? Kein bisschen. Er ist zu einem
,,wahren Gläubigen" geworden, einem ,,treuen Anhänger". Obschon sein Vater
an der giftig sprudelnden Quelle in Jonestown gestorben ist und er selbst
brutal gefoltert und gedemütigt wurde, tut Gary öffentlich kund, dass er
noch immer seinen ,,Dad" Jim Jones bewundert, ja liebt. Nicht einmal in
George Orwells 1984 hätte die allmächtige Partei einen solchen Sieg
zu recht für sich reklamieren können.
System of a Down - Roulette
>>>
http://www.youtube.com/watch?v=KeLGwrlUMTM
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 04. September 2008 02:58
Ermittlungen nach Tod einer Zeugin Jehovas
Lich (gl). Weil sie bei der Geburt ihres zweiten Kindes eine Bluttransfusion
ablehnte, ist Anfang Juli - wie in dieser Zeitung berichtet - eine 29-jährige
Zeugin Jehovas in der Licher Asklepios-Klinik verstorben. Die Mutter der Frau
hat nun Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den
verantwortlichen Arzt der Klinik und gegen ihren Schwiegersohn gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt. Wie deren Sprecher, Oberstaatsanwalt
Reinhard Hübner, gestern auf Anfrage sagte, »können, müssen aber nicht« Ärzte
sich an die mit Hilfe von Patientenverfügungen festgelegten Willensbekundungen
gegen eine Übertragung von Blut halten. In beiden Fällen mache sich ein Arzt
nicht strafbar.
Im konkreten Fall war die junge Frau aus Wetzlar mit Blutungen im vierten
Schwangerschaftsmonat in die Klinik eingeliefert worden. Als sie eine dringend
notwendige Bluttransfusion aus religiösen Gründen ablehnte, war der Fötus
bereits gestorben. Eine entsprechende Patientenverfügung lag vor, und auch
eine in dem Dokument als Vormund der 29-Jährigen genannte Frau bestätigte das
Verbot. Der Zustand der Patientin verschlechterte sich trotz Behandlung mit
einem Blutersatzstoff von Stunde zu Stunde - und am frühen Morgen des nächsten
Tages starb die Frau, die eine sechsjährige Tochter hinterlässt.
Vor dem Zimmer sollen zwölf
Mitglieder der Zeugen Jehovas Wache gehalten haben.
[Hervorhebung nicht im Original]
Die Mutter der Patientin war, nach eigener Aussage, erst in der Klinik
eingetroffen, als ihre Tochter bereits das Bewusstsein verloren hatte. Sie
habe Ärzte, den Schwiegersohn und die anwesenden Zeugen Jehovas angefleht,
dass ihrer Tochter Blut verabreicht würde - vergeblich.
Die Klinik beruft sich darauf, den erklärten Willen der 29-Jährigen
respektieren zu müssen. »Wenn die Verfügung da ist, dürfen wir nicht dagegen
verstoßen«, hatte sich Axel Werntges, Geschäftsführer der Licher Klinik,
dieser Tage auf Anfrage und mit Hinweis auf den Datenschutz im konkreten Fall
geäußert. Gäbe man trotzdem Blut, dann wäre laut Klinik der Tatbestand der
Körperverletzung erfüllt.
Nach Darstellung des Oberstaatsanwalts kann sich der Arzt an die Wünsche des
Patienten halten, muss es aber nicht. Er mache sich im einen wie dem anderen
Falle nicht strafbar. »Es ist seine Entscheidung«, betont Hübner, der damit
rechnet, dass die Angelegenheit aus Sicht der Ermittlungsbehörde binnen vier
Wochen aufgeklärt sein müsste. Weniger eindeutig wäre der Fall gewesen, wenn
der Fötus nicht bereits tot geboren worden wäre, sich die Ärzte also auch um
das Kindeswohl hätten sorgen müssen.
Nach Bluttransfusion droht »sozialer Tod«
Die Zeugen Jehovas lehnen aus Glaubensgründen eine Bluttransfusion ab und
berufen sich auf die Bibel: »Enthaltet Euch von Hurerei und von Erwürgtem und
von Blut« (Apostelgeschichte) und »Nur Fleisch mit seiner Seele - seinem Blut
- sollt ihr nicht essen« (Anweisung Gottes an Moses). »Ihr dürft von keinem
Geschöpf das Blut genießen, denn das Leben eines jeden Geschöpfes ist in
seinem Blut. Jeder, der es genießt, soll ausgetilgt werden« lautet darum das
Credo. Wer sich Blut übertragen lässt, der verliert nach Auffassung der
Glaubensgemeinschaft nicht nur die Möglichkeit, ins Paradies einzuziehen,
sondern den erwartet auch quasi der soziale Tod. Er wird zur Unperson: Eltern
verstoßen ihre Kinder, Männer ihre Ehefrauen.
Auch aufgrund zahlreicher Todesfälle innerhalb der Glaubensgemeinschaft hat
sich die »Vereinigung der Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage«
formiert. Und tatsächlich scheint sich ein Wandel zu vollziehen: »War früher
das Blut mit all seinen Bestandteilen, außer dem Wasser, für einen Zeugen
Jehovas tabu, so hat sich die Situation im Laufe der Jahre grundlegend
geändert. Die Wachtturm-Gesellschaft hat einen Blut-Bestandteil nach dem
anderen freigegeben: Zuerst das Glubolin, dann die Gerinnungsfaktoren, danach
die Plasma-Proteine und im Juni 2000 schließlich auch das Hämoglobin. Mit
anderen Worten, ein Zeuge Jehovas darf mittlerweile 97 bis 98 Prozent aller
Blutbestandteile zu sich nehmen. Eine Tatsache, die den meisten Zeugen Jehovas
unbekannt sein dürfte«, heißt es beispielsweise auf der Internetseite des
»Netzwerks Sektenausstieg«.
Dennoch stehen Ärzte im Falle des Falles unter erheblichem Entscheidungsdruck.
Entsprechend heißt es im Deutschen Ärzteblatt: »Es kann nicht ärztliche
Aufgabe sein, Menschen besonders Glaubensrichtungen von ihrer religiösen
Überzeugung abzubringen, auch wenn sich aus dem Glauben aus
säkular-naturwissenschaftlicher Sicht absurde oder sogar lebensbedrohliche
Konsequenzen ergeben Ein psychisch gesunder und bewusstseinsklarer Erwachsener
behält stets das alleinige Dispositionsrecht über seine Gesundheit.«
www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Lich/Ermittlungen-nach-Tod-einer-Zeugin-Jehovas-_arid,58322_regid,1_puid,1_pageid,48.html
Meine Meinung zu dem in dem Pressebericht auch enthaltenen Passus
„Eltern verstoßen ihre Kinder, Männer ihre Ehefrauen."
Ich würde das so nicht formulieren in dieser Ausschließlichkeit.
Die „kann-Option" dazu ist ohne Frage real. Noch dazu, wenn wie im Bericht zu
lesen 12 Zeugen Wache schieben.
Das ist meines Erachtens der eigentliche Skandal dem ich dem Krankenhaus
anlasten würde.
Es ist meines Erachtens der Prüfung wert.
Müssen Krankenhäuser solch massives „Wacheschieben" dulden, dass ja zudem dem
Tatbestand einer massiven Nötigung des Opfers gleichkommt???
Ich vermag die Frage nicht zu beantworten.
Meine aber sie müsste einmal grundsätzlich geklärt werden.
Zweite Anmerkung:
Zitat:
„Auch aufgrund zahlreicher Todesfälle innerhalb der Glaubensgemeinschaft hat
sich die »Vereinigung der Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage«
formiert."
Auch diese Formulierung halte ich nicht für glücklich.
Eine seit Jahren nicht mehr aktualisierte Webseite (ich beziehe mich auf ihr
Deutschsprachiges Pedant) dient offenbar oberflächlichen Journalisten als
Grundlage dieser Aussage.
Jene Journalisten sollten sich mal, bevor sie denn ihre „flotten Sätze" vom
Stapel lassen, auch mit dem Umstand beschäftigen, dass jene Deutschsprachige
Webseite, kein Ordnungsgemäßes Impressum aufweist. Sie kolportieren also
lediglich einen Anonymus.
Wenn diesen Journalisten dieser Umstand bewusst wäre, würden sie wohl bei
ihrer Quellenauswahl etwas sorgfältiger zu Werke gehen.
Zitat aus jener Webseite; gelesen am 4. 9. 2008:
„letzte Aktualisierung: 17. 1. 2001".
Ich für meinen Teil wüsste allerdings nicht, dass wir noch das Jahr 2001
hätten. Ich war jedenfalls der Meinung, wir schreiben jetzt das Jahr 2008.
Selbstkritisch anmerken muss ich. Auch ich hatte besagte anonyme Webseite
bisher verlinkt.
Nach nochmaliger Überdenkung der Sachlage, wurde diese Verlinkung jetzt
gelöscht.
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von:
Datum: 04. September 2008 14:57
So ist es !!!
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von:
Conzaliss
Datum: 04. September 2008 17:02
Heute um 18 Uhr wird im hessischen Fernsehen ein "Ehemaliger" zu dem Thema
interviewt...
Re: WT 1994: "Sektenmitglieder von ihren Führern in den Tod getrieben . . ."
geschrieben von:
X
~ mysnip
Datum: 04. September 2008 18:10
Wachtturm - Was ist
eine Sekte? 15. Februar 1994 S.3
,,Bedeutsamerweise bezeichneten sich die
meisten dieser Personen als Christen, und sie glaubten angeblich an die
Bibel."
>>>
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,2277,2277#msg-2277
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von: Maxi
Datum: 05. September 2008 15:20
Heute Mittag hat RTL einen Bericht über den sinnlosen Tod der jungen Frau
gebracht. Es war auch nicht wie sonst nur eine kurze Meldung, sonder ein
relativ ausführlicher Bericht über die Sachlage, in der auch zwei Aussteiger
zu Wort kamen. Von der WTO gab es kein Bedauern dazu, nur die üblichen
Floskeln, ich hatte den Eindruck sogar noch in verschäfter Form!
Re: Der Wahn und seine Folgen ...
geschrieben von:
want2x@web.de
Datum: 05. September 2008 16:32
ich finde - bei aller kritik, die ich vorbringe - es falsch, hier von einem
wahn zu sprechen.
die frage ist, ob blut in dieser angelegenheit geholfen hätte.
bei stern.de wird das ganze auch diskutiert. auszug:
"Konnte auch mal mit einem Dr. sprechen wo es gerade um dieses Thema ging. Er
meinte, dass er sich auch nicht so einfach eine Bluttransfusion verpassen
lassen würde. Anscheinend gäbe es heute mehr Alternativen als vor ein paar
Jahren. Und im übrigen lässte ein Arzt niemand einfach sterben. Da müssen also
mehrer Faktoren in dem vorliegenden Fall vorgelegen haben. Der Spiegel hat
gestern schon über diesen Fall geschrieben. Dort hies es, dass die Frau an
einer schweren Krankheit litt. Das Krankheitsbild muss also nicht zwingend mit
der Schwangerschaft zu tun gehabt haben. Ist natürlich aber für die Medien
viel geiler eine solch bluttriefende Tragödio zu vermarkten. Man sieht dass an
manchem Kommentar. Die Zielgruppe für so etwas ist ganz klar definiert."
so, und der aussage des docs füge ich die stellungnahme meines hausarztes
hinzu sowie die meinung einiger anderer mediziner, die ich schon getroffen
habe.
es ist weder wahn noch fanatismus, es ist glaube.
wenn protestanten abtreiben, unterstellt man ihnen auch keinen unglauben. das
könnte man aber, denn die bibel sagte, mal soll nicht töten. abtreibung = mord
= nicht einhalten der bibel = "kein" glaube
bin grad richtig stinkig, dass man in der sache so negativ reden muss.
Re: Der Glaubenswahn und seine Folgen ...
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 05. September 2008 17:17
.Also meine Meinung dazu.
Wenn es in den RTL-Videos zum Thema, auch seitens der Zeugen Jehovas die
Verlautbarung gibt (sinngemäß), man bedaure auch jene Todesfälle, die wegen
einer Bluttransfusion eingetreten, dann ist das in meinen Augen Zynismus.
Ich setze die WTG-Praxis durchaus mit der Praxis indischer Witwenverbrennungen
gleich, die es ja auch mal gab.
Witwenverbrennungen. Eintrag vom 28. August
Jede Form medizinischer Behandlung beinhaltet auch Risiken. Ohne Frage. Aber
es steht Medizinlaien keinesfalls zu (dem Umstand erlaubter
Patientenverfügungen jetzt mal nicht primär betrachtend). Es steht den
Medizinlaien keinesfalls zu, zu entscheiden, welche Behandlungsform, gemäß dem
anerkannten Stand der Medizin, in welcher konkreten Situation angemessen ist.
Das ist reine Dogmatik, was da via Patientenverfügungen praktiziert wird.
Es ist schon ein Skandal, dass selbst Eigenblut-Transfusionen, von dem
WTG-Verdikt tangiert sind. Nun mag das mit den Eigenblut-Transfusionen nur für
die Fälle interessant sein, wo genügend Zeit im Vorfeld vorhanden ist. Und
dieser Umstand ist ja in der Tat, nicht selten, eben nicht gegeben.
Aber auch da zeigt sich die enge dogmatische Borniertheit, denn bei Eigenblut
wird man wohl kaum unterstellen können, es sei nicht eine hundertprozentig
identische Blutgruppe. Und demzufolge Risikobelastet.
Man kann aber nicht an dem Umstand vorbeigehen, wie sich das alles
entwickelte.
Hervorgegangen (als Wurzel) aus der militanten Anti-Impfkampagne vor 1945.
Impfgegner-Dokumentation
Gerade heute habe ich noch ein Zitat aus dem „Goldenen Zeitalter" ergänzt,
bezüglich der damaligen abwertenden Beurteilung von Insulin.
Das ist dann die gleiche Geisteshaltung.
Insulin
Der Hinweis auf eventuelle Behandlungen ärztlicherseits, die da „schief"
gegangen (nach dem Motto: Operation geglückt - Patient tot) ist da wenig
sachgerecht
Wieso „dürfen" da in dem fraglichen Krankenhaus 12 Zeugen Wache schieben, um
die Durchsetzung ihrer Doktrin, unter allen Umständen zu erzwingen.
Von „Freiwilligkeit" des Opfers kann man da kaum noch sprechen.
Wäre neben dem Opfer ihr Bevollmächtigter Ehemann in der Situation im
Krankenhaus anwesend, dann hätte das voll und ganz genügt. Die übrigen 11
Zeugen waren da völlig überflüssig.
Aber wie weiland schon das Opfer einer indischen Witwenverbrennung, suchen
sich die dümmsten Schweine halt ihren Metzger selbst. Das heisst sie sind so
indoktriniert, dass sie halt ins Feuer rennen
Und wenn es „Glaube" ist - dann ist es ein Wahnglaube, der schon andere
motiviert hat. Etwa jene die da mit Flugzeugen ins World Trade Center
hineinrasten ...
Blutkarte
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 05. September 2008 19:39
Über den Gruppendruck in Sachen Blutkarte kann man in dem Buch von
Martina Schmidt
auch eine charakteristische Beschreibung vorfinden:
In der WTG-Lesart. „Vorverlagerte Gewissensentscheidung"
Zu Hitlers Zeiten nannte sich die „vorverlagerte Gewissensentscheidung" etwas
einfacher.
Führer befiehl wir
folgen dir - Und sei es auch ins Verderben
Der Alltag sollte die frisch Getaufte
alsbald einholen:
"In der Versammlung bestellte mich Klaus nach dem Studium ins Hinterzimmer.
'Hast du eigentlich schon deinen Blutpass?'
Blutpass? Davon hatte ich ja noch gar nichts gehört. 'Wie bitte?'
'Der Blutpass ist ein Dokument, das alle getaufte Zeugen immer bei sich
tragen. Im Ernstfall, wenn man nach einem Unfall zum Beispiel bewusstlos ins
Krankenhaus eingeliefert wird, zeigt dieser Pass dem Arzt, dass er keine
Bluttransfusion durchführen darf. Du kennst doch das Gebot zur Enthaltung vom
Blut?' Seine Stimme hatte einen strengen Zug angenommen, den ich so noch nie
von ihm gehört hatte. Hier ging es offenbar um Gehorsam gegenüber Jehova. Ein
auch nur ansatzweises Zögern von meiner Seite wäre als Illoyalität Jehova
gegenüber aufgefasst worden.
'Nein, ich habe noch keinen. Niemand hat mir einen gegeben', stammelte ich
deshalb kleinlaut.
'Ich habe hier einen für dich'. Klaus hielt mir ein kleines Formular unter die
Nase, das ich entgegennahm. Es war aus extra dickem Papier, um viel
auszuhalten. 'Kein Blut' stand vorne darauf, darunter war ein
Transfusionsbeutel abgebildet und durchgestrichen.
'Du solltest so bald wie möglich einen Termin beim Rechtsanwalt ausmachen. Du
musst dann vor seinen Augen das Dokument unterschreiben und er wird deine
Unterschrift beglaubigen. Nur so ist der Blutpass wirksam!' Seine Stimme halte
streng in dem kleinen Raum.
Ich wusste ja, dass ich keiner Bluttransfusion zustinmmen durfte, um das Gebot
der Bibel nicht zu verletzten. Aber ich hatte mir ehrlich gesagt nie darüber
Gedanken gemacht, was nun wirklich passieren würde, wenn es einmal so weit
wäre. Ich hatte gedacht, dann wäre es immer noch früh genug, um mein Gewissen
zu prüfen. Aber hier gab es wohl nichts zu prüfen. Hier gab es nur Gehorsam
oder Ungehorsam. Nicht einmal Bewusstlosigkeit würde mich vor Gott
entschuldigen können.
Ich steckte also die Pappe in meine Tasche und versprach, mich so bald wie
möglich darum zu kümmern. Warum sah Klaus mich nur immer so unerbittlich an?
Dachte er, ich wollte mich darum drücken, und er war wütend darüber? Oder war
er gerade nur ganz der Älteste?"
Re: Schuldig "unschuldig"
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 06. September 2008 02:31
„Deutschlandweit haben sich laut Zeugen Jehovas rund 500 Chirurgen und
Anästhesisten schriftlich bereit erklärt, »die Zeugen Jehovas ... zu
behandeln.« Wer das ist, darüber gibt das »Krankenhaus-Verbindungskomittee für
Zeugen Jehovas« Auskunft. Dieses hatte laut Sprecher Michael Schminke
(Wettenberg) der Familie der Verstorbenen die Auskunft gegeben, dass auch an
der Licher Klinik so verfahren werde."
Und weiter in dem Bericht auch der Satz:
„Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Gegenüber
der AZ hatte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner deutlich gemacht, dass eine
Patientenverfügung der Frau gegen die Gabe von Blut vorgelegen hatte. Der Arzt
habe sich daran gehalten, hätte aber auch anders entscheiden können. In keinem
Fall hätte er sich strafbar gemacht."
Und es wurde „das Selbstbestimmungsrecht der Patientin über ihr eigenes
(ärztliches) Urteil" gestellt.
„Als die Frau ins Koma gefallen war, hatten der Ehemann und eine in der
Patientenverfügung als Vormund genannte Frau eine Transfusion weiterhin
abgelehnt. Ein Versuch, die Patientin durch die Behandlung mit
Blutersatzstoffen zu retten, schlug fehl."
Tja da waschen sich wieder mal die Auguren ihre
wohl Salzlösungs-verschmierten (wohl auch eines der da so hochgepriesenen
Blutersatzmittel) Hände in „Unschuld" ...
Es gibt halt nichts neues unter der Sonne wäre da wohl blos noch zu sagen.
www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Lich/Selbstbestimmungsrecht-der-Frau-respektiert-_arid,58701_regid,1_puid,1_pageid,48.html
Es ist zwar eine thematisch andere Meldung,
und ohne Frage einem anderen nicht Zeugen Jehovas Milieu zuzuordnen,
gleichwohl auch ein Beispiel für die Glaubenskrieger
„Bei Familie D... im hessischen Herleshausen kehrt keine Ruhe ein. Weil sie
ihre drei schulpflichtigen Kinder nicht zur Schule schicken, sondern zuhause
unterrichten, steht dem Ehepaar ein weiteres Strafverfahren bevor.
Dreimal standen Rosemarie und Jürgen D... wegen ihrer Weigerung, die Kinder in
eine staatlich anerkannte Schule zu schicken, bereits vor Gericht. Das Ehepaar
möchte seinen Nachwuchs aus Glaubensgründen selbst unterrichten"
Nun muss man das Milieu in vorstehendem Falle
auch mit sehen
Der Mann Journalist, die Frau private Musiklehrerin
Das ist dann quasi das trojanische
Pferd,
Kommen die mit ihren Vorstellungen durch,
machen die Hartz IV-"Beglückten" aus dem gleichen religiösen Milieu es ihnen
nach. Und ob die Erziehungskünste letzterer immer optimal sind, schon rein vom
wirtschaftlichem Umfeld her. Die Zweifel daran wollen einfach nicht weichen.
Und der so hoffnungsvoll herangezogene Nachwuchs, macht dann eines Tages mal
eine Glaubenskrise durch. Und siehe da, just zu jenem Zeitpunkt stehen Helfer
namens Zeugen Jehovas vor seiner Tür. Konditioniert ist er ja schon.
Und bekommt er dann etwa von Herrn Lösch von den Zeugen Jehovas, gesagt,
höhere Bildung sei eigentlich Teufelszeug, ist dann wieder mal eine neue
Generation herangewachsen die dazu Amen sagt und die Glaubenskrieger können
wieder mal einen ihrer berüchtigten Siege auf ihrem Marsch ins Mittelalter
feiern
fuenf.scm-digital.net/show.sxp/6437_erneut_strafantrag_wegen_schulverweigerung.html?sxpnoid=0
Re: Blutkarte
geschrieben von: Frau von x
Datum: 06. September 2008 09:29
Zitat:
bin grad richtig stinkig, dass man in der Sache so negativ reden muss?
Was hättest du denn Positives darüber zu reden?
Re: Blutkarte
geschrieben von:
want2x@web.de
Datum: 06. September 2008 10:20
Hier geht es nicht um irgendwelche Gedanken, die nichts mit der Bibel zu tun
haben wie Berichtszettel oder ne Krawatte. Das ist Glauben und eine eigene
Entscheidung gewesen. Da steht es keinem zu, etwas daran zu kritisieren. Wenn
jemand zu dieser Entscheidung kommt, dann soll man das akzeptieren.
Wenn du nicht zum Zahnarzt gehst obwohl du solltest, dann wirst du auch nicht
niedergemacht. Jeder kann und soll für sich entscheiden, wie er sich behandeln
lässt-
Sollte das mit den 12 Wächtern stimmen, das finde ich selber "krank", weil das
nichts mit dem Glauben zu tun hat, sondern fanatisch wirkt/ist.
Re: Blutkarte
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 06. September 2008 11:02
Nun ist es ja so, dass bestreitet ja keiner, dass es in Deutschland die Option
der Patientenverfügung gibt.
Indes die massiven Zweifel an der Freiwilligkeit jener Patientenverfügungen,
wie sie denn namentlich von Jehovas Zeugen den Ärzten präsentiert werden,
wollen einfach nicht weichen.
Um das Beispiel Zahnarzt aufzunehmen. Welche Folgen hat das für den, der
dessen Dienste nicht in Anspruch nimmt? Sicherlich kann im Ernstfall sein
gesundheitliches Gesamtbefinden stark gestört sein.
Es kann aber auch sein, dass der Betreffende doch irgendwann mal an dem Punkt
angelangt ist, wo er aus eigener Einsicht dazu gelangt. Es geht so nicht mehr
weiter. Ich muss genannte Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Und dann kann es auch sein, dass er zu hören bekommt. Wäre er früher gekommen,
hätte er nicht die Eingriffe in dem Umfang erdulden müssen, wie es jetzt
vielleicht der Fall sein mag.
Bei aller individuellen Tragik, die sich auch in solcher Situation offenbaren
mag, dürfte das hinauszögern einer Zahnarzt-Konsultation, in der Regel aber
nicht das Leben kosten.
Das ist eben der gewaltige Unterschied.
Zur Gesetzgebung dieses Landes gehört auch, dass Mord und Totschlag unter
Strafandrohung stehen.
Nun mag man sagen: Allenfalls ist fallweise Bluttransfusions-Verweigerung, mit
tödlichem Ausgang, dem Selbstmord vergleichbar.
Man muss aber auch sehen, im konkreten Fall blieb eine nunmehrige Halbwaise
zurück. Somit sind auch Dritte tangiert.
Und ich meine zu wissen, wie das mit dem als Halbwaise aufwachsen für die
betroffenen Kinder ist, dieweil auch mir ein solches Schicksal beschieden war.
Und ich kenne auch den Grund dafür. Vater ein starker Kettenraucher
(Pfeifenraucher) Ergo will sagen, ohne etwaige Filterung durch
Zigarettenfilrer. Das hat ihn dann mit 53 Jahren das Leben gekostet. Und mir
hat es (als indirekte Folgewirkung) dann noch eine fragwürdige
"Zeugenkarriere" mit eingebracht.
Und als Lehre aus selbigen, bin ich auch nie (unabhängig von den Zeugen) je
Raucher geworden, und werde es auch nie werden.
Zurückkehrend zum Fallbeispiel.
Es kann ja sein, dass dieser Vater wieder heiratet. Das aber ist dann
zumindest im derzeitigem Augenblick, nicht relevant.
Weil diese Sachlage, und ihre öffentliche Erörtung, von einigen als nicht
Image"fördernd" angesehen wird, möchte sie selbige lieber gedeckelt sehen.
Dieses gewünschte Totschweigen, aus Gründen des Images ist nicht zu
akzeptieren.
Zahnschmerzen und der Verlust des Lebens, sind keineswegs „vergleichbare"
Güter.
Re: Blutkarte
geschrieben von: Frau von x
Datum: 06. September 2008 11:30
Zitat:
want2x@web.de
Das ist Glauben und eine eigene Entscheidung gewesen.
War es das wirklich?
Angenommen diese junge Frau hätte in einem stillen Kämmerlein ganz für sich
allein in der Bibel gelesen, wäre auf die Stelle in der Apostelgeschichte
gestoßen und das in einer Übersetzung, wo nicht "enthaltet", sondern "esst kein
Blut" steht. Wäre sie dann auch zu der Überzeugung gelangt, sich keine
Bluttransfusion geben zu lassen oder hätte sie sich gefragt, worum es im ersten
Jahrhundert, zum Zeitpunkt der Niederschrift, ging?
Re: Blutkarte
geschrieben von:
want2x@web.de
Datum: 06. September 2008 13:00
Das ist die Frage. @ Drahbeck, ich als ZJ habe keine Patientenverfügung, kenne
viele bei mir, die keine haben und weiß jetzt auch kein Beispiel, dass darauf
gedrängt wird.
Vielleicht ging das aber auch an mir vorbei.
Hm, klar, der Vergleich hinkt schon. Ich finde halt, wenn jemand zu der
Entscheidung kommt, sollte man nicht die Religion anprangern, sondern wenn
dann denjenigen. Und auch das wäre falsch, weil eigene Entscheidung.
Ich kann ja alle verstehen, die Sagen, das ist doch Wahn, Krank usw. Ich bin
wahrlich kein konformer ZJ aber bei sowas sehe ich absolut kein Kritikpunkt.
Vielleicht sentimental, aber mir tut das sogar eher etwas weh, es wirkt
verletzend, bei so einer Tragik von Wahn zu sprechen.
Für mich ist das mit dem Blut keine Frage eindeutig aus der Bibel zu
verstehen.
Geht ja auch auf das Mosaische Gesetz zurück. Viele Punkte kann ich
kritisieren oder sehe ich anders, das aber sage ich, obwohl ich mich immer
mehr auf die Bibel berufe, es stimmt.
Natürlich kann das falsch sein. Aber das weiß eben niemand. Ich würde sagen,
das ist ein heikles Thema, dass Gott aber entsprechend entscheidet. Aber auch
diese Sichtweise von mir mag ebenso falsch sein.
Re: Blutkarte
geschrieben von:
Drahbeck
Datum: 06. September 2008 13:07
Zitat:
want2x@web.de
und weiß jetzt auch kein Beispiel, dass
darauf gedrängt wird.
Vielleicht ging das aber auch an mir vorbei.
Siehe das zitierte Beispiel von Martina Schmidt, die da wohl kaum als Einzelfall
anzusprechen ist
Re: Blutkarte
geschrieben von:
want2x@web.de
Datum: 06. September 2008 13:53
vielleicht bei neuen anders?
keine ahnung
ich als inventar werd evtl. anders behandelt oder es liegt an den führern.
nicht jeder älteste pocht auf "gehorcht denen....", andere wieder tun das.
also ich hab bis jetzt keine, weil ich mir nicht sagen kann, dass ich weiß,
was ich da richtigerweise reinschreiben soll.
Re: Blutkarte
geschrieben von:
X
~ mysnip
Datum: 06. September 2008 14:45
Hallo marcilo!
Zitat:
want2x@web.de
Das ist die Frage. @ Drahbeck, ich als ZJ habe keine Patientenverfügung,
kenne viele bei mir, die keine haben und weiß jetzt auch kein Beispiel, dass
darauf gedrängt wird.
Vielleicht ging das aber auch an mir vorbei.
Trägst du das Dokument zur ärztlichen Versorgung bei dir?
Zitat:
Ich finde halt, wenn jemand zu der Entscheidung kommt, sollte man nicht die
Religion anprangern, sondern wenn dann denjenigen. Und auch das wäre falsch,
weil eigene Entscheidung.
Die Entscheidung eine Bluttransfusion zuzulassen oder nicht, ist durch die
religiöse Argumentation der WTG beeinflußt:
WTG- Buch (2008) Bewahrt euch in
Gottes Liebe S.77 Abs.10
,,Für Jehovas Zeugen sind
Bluttransfusionen, das Blutspenden und die Lagerung von Eigenblut zur
Retransfusion nicht mit dem Gebot vereinbar, sich von Blut zu enthalten."
Zitat:
Ich kann ja alle verstehen, die Sagen, das ist doch Wahn, Krank usw. Ich bin
wahrlich kein konformer ZJ aber bei sowas sehe ich absolut kein Kritikpunkt.
Vielleicht sentimental, aber mir tut das sogar eher etwas weh, es wirkt
verletzend, bei so einer Tragik von Wahn zu sprechen.
Zimbardo:
Eine Wahnvorstellung
ist eine falsche Überzeugung, eine verzerrte Vorstellung von sich selbst, von
anderen oder der Umwelt, an der festgehalten wird, obwohl ihre irrationale
Grundlage bewiesen wurde ..."
>>>
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,4501,4940#msg-4940
marcilo, hier stellt sich nun die Frage: Wie verhält es sich mit der
Bibelauslegung der WTG zur Blutfrage?
Zitat:
Für mich ist das mit dem Blut keine Frage eindeutig aus der Bibel zu
verstehen.
Geht ja auch auf das Mosaische Gesetz zurück.
5. Mo 12:16
,,Nur das Blut sollt ihr nicht essen. Auf die
Erde sollt ihr es ausgießen wie Wasser."
WTG- Buch Bewahrt euch in Gottes Liebe
S.78 Abs.11
,,Heute können aus diesen
Hauptbestandteilen Fraktionen gewonnen werden, die verschieden eingesetzt
werden. Kann ein Christ sie akzeptieren? Betrachtet er sie als ,,Blut"? Das muss
jeder selbst entscheiden."
Um Fraktionen gewinnen zu können muß Blut gelagert werden. Die Anweisung es zur
Erde auszugiessen (es zu vernichten) wird also nicht befolgt. Bei
Fraktionen darf man selbst entscheiden. Warum nicht bei Transfusionen?
Zitat:
Natürlich kann das falsch sein. Aber das weiß eben niemand. Ich würde sagen,
das ist ein heikles Thema, dass Gott aber entsprechend entscheidet. Aber
auch diese Sichtweise von mir mag ebenso falsch sein.
Das du dir Gedanken machst spricht für dich.
Re: Blutkarte
geschrieben von:
Conzaliss
Datum: 06. September 2008 17:37
Man darf nicht außer Acht lassen, dass es eine Gewissensentscheidung im
juristischen Sinne bei den ZJ nicht gibt.
Durch permanente Bewusstseinkontrolle werden die ZJ zu der Auffassung
gedrängt,alles was von der "Organisation" kommt, quasi als das Wort Gottes
umzusetzen.
Ein Beispiel:
Während meiner Zugehörigkeit zur "Organisation" hat meine damalige Frau (ZJ)
mehrere Jahre grundsätzlich eine bestimmte Wurst nicht eingekauft und auf den
Tisch gebracht. Als ein WT-Artikel erschien, der diese straffe Regelung, die
vorher bestand, außer Kraft setzte, stand dieser Artikel auf dem Speiseplan.
Hier kann man wirklich nicht von "Gewissensentscheidung" reden...
Re: Blutkarte
geschrieben von: Frau von x
Datum: 06. September 2008 19:27
Sehr präzise Formulierung, Conzaliss, mit einem aus dem Leben gegriffenen
Beispiel veranschaulicht, wenig geschrieben, aber viel gesagt. Das kannst du
nicht bei der WTG abgeschaut haben
.
Weiter so!
Re: BLUT - Für Zeugen Jehovas und Interessierte
geschrieben von:
X
~ mysnip
Datum: 07. September 2008 23:29
Eine Entscheidungshilfe - Buchauszug:
Teil 1
und 2
>>> www.geocities.com/Athens/Ithaca/6236/franz09a.htm
http://reocities.com/Athens/Ithaca/6236/rayfranz.htm
Re: "Bewahrt euch in Gottes Liebe - LEBEN UND BLUT SIND HEILIG"
geschrieben von:
X
~ mysnip
Datum: 09. September 2008 14:52
WTG- Buch (2008) Bewahrt euch in
Gottes Liebe S.74-76; 215,216
,,6
Wurde das Blut eines geschlachteten Tieres nicht zu Opferzwecken verwendet,
musste es auf die Erde ausgegossen werden. So wurde das Leben in einer
symbolischen Geste dem zurückgegeben, dem es gehörte: Jehova (5.Mose 12:16;
Hesekiel 18:4). ...
Blutfraktionen und bei Operationen verwendete Verfahren ...
Christen lehnen Transfusionen von Vollblut oder dessen Hauptbestandteilen ab.
Sollten sie in Behandlungsmethoden einwilligen, bei denen Blutfraktionen
(Derivate) verwendet werden? Die Bibel geht auf diese Einzelheiten nicht ein,
daher muss jeder vor Gott nach seinem eigenen Gewissen entscheiden. Manche
lehnen alle Fraktionen ab mit der Begründung, dass man gemäß Gottes Gesetz für
Israel Blut, das aus dem Körper eines Geschöpfes ausfloss, ,,auf die Erde
ausgießen" musste (5.Mose 12:22-24). Andere haben nichts gegen die Behandlung
mit Fraktionen und begründen dies eventuell damit, dass Fraktionen, die aus
Blut gewonnen werden, nicht mehr das Leben des Geschöpfes darstellen, von dem
das Blut stammt.
Bevor man Entscheidungen über Blutfraktionen trifft, wäre es gut, sich mit
folgenden Fragen auseinanderzusetzen: Ist mir klar, dass ich mit der Ablehnung
sämtlicher Blutfraktionen auch einige Medikamente ablehne, die gegen gewisse
Krankheiten eingesetzt werden oder die zur Blutgerinnung beitragen, um eine
Blutung zu stillen?"
Eine Gegenargumentation:
Raymond Franz Auf der Sche nach
christlicher Freiheit. S.262-264
,,Man muß als wichtigen Punkt im Sinn
behalten, daß die Wachtturm-Organisation sich bei ihrer Argumentation sehr
stark auf die Bestimmungen im mosaischen Gesetz stützt, nach denen das Blut
geschlachteter Tiere ausgegossen werden mußte, was ihren Einwand gegen jedes
Lagern von Menschenblut rechtfertigen soll.10
Es sollte auch nicht vergessen werden, daß die zulässigen Blutbestandteile von
ihr als eine nur unerhebliche Menge an Blut bezeichnet werden. Nun
vergegenwärtige man sich einmal die folgenden Tatsachen in bezug auf die
Bestandteile, die die Organisation als zulässig einstuft:
Einer dieser Bestandteile ist Albumin.
Albumine werden in erster Linie bei Verbrennungen und schweren Blutungen
eingesetzt. Jemand mit Verbrennungen dritten Grades über 30 bis 50 Prozent
seiner Körperoberfläche müßte etwa 600 Gramm Albumin erhalten. Das würden die
Richtlinien der Wachtturm-Gesellschaft erlauben.
Wieviel Blut benötigt man, um diese Menge zu extrahieren?
Es wären 10 bis 15 Liter erforderlich, um diese Menge an Albumin
herzustellen.11
Das ist wohl kaum eine ,,geringe Menge". Außerdem ist klar, daß die vielen
Liter Blut, denen das Albumin entzogen wird, gelagert und nicht ,,ausgeossen"
wurden.
Ähnlich verhält es sich mit den
Immunglobulinen (Gammaglobulinen). Um genügend Gammaglobulin zur
Injektion herzustellen (Personen, die in gewisse südliche Länder reisen,
darunter auch Zeugen Jehovas, unterziehen sich einer solchen Impfung zum
Schutz gegen Cholera), sind an die 3 Liter Blut als Grundlage nötig.12
Das ist immer noch mehr Blut als im allgemeinen für eine übliche
Transfusion eingesetzt wird. Und nochmals: Das Gammaglobulin wird aus
gelagertem Blut gewonnen, nicht aus ,,ausgegossenem".
Bleiben noch die Hämophiliepräparate
(Faktor VIII und IX). Ehe diese Präparate in Gebrauch kamen, lag die
durchschnittliche Lebenserwartung eines Bluters in den 1940er Jahren bei 16,5
Jahren.13
Heute kann ein Bluter dank der aus dem Blut gewonnenen Präparate ein normales
Lebensalter erreichen.
Um die Menge an Präparaten herzustellen, die einen Bluter über eine solche
Zeitspanne am Leben erhalten kann, sind Auszüge aus schätzungsweise 100.000
Litern Blut erforderlich.14
Auch wenn die Hämophiliepräparate selbst nur einen Bruchteil dieser
Gesamtmenge ausmachen, muß man angesichts der Herkunft fragen, wie
gesagt werden kann, hier sei nur eine ,,geringe Menge" Blut im Spiel?
Die Verwendung eines jeden dieser Blutbestandteile bringt offensichtlich mit
sich, daß große, ja enorme Mengen von Blut gelagert werden. Einerseits
verfügt die Wachtturm-Organisation, daß die Gabe dieser Bestandteile zulässig
sei - und damit auch die mit der Gewinnung und Herstellung verbundene Lagerung
-, doch andererseits sagt sie, sie sei gegen jede Lagerung von Blut, da diese
in der Bibel verurteilt werde. Und allein darauf beruft sie sich bei
ihrem Verwendungsverbot von autologem Blut (eine gewisse Menge Eigenblut einer
Person wird gelagert und während oder nach einem chirugischen Eingriff dem
Kreislauf wieder zugeführt).15
Es ist eindeutig, daß diese Haltung willkürlich, inkonsequent und in sich
widersprüchlich ist. Man kann nur schwer glauben, daß diejenigen, die eine
solche Politik formuliert haben, wie auch die Schreiber der Erklärungen und
Rechtfertigungen, nicht über die Tatsachen informiert sind und die
Inkonsequenz und Willkürlichkeit nicht zu sehen vermögen. Doch das allein
könnte sie davor bewahren, mit ihrer Haltung auch noch als unredlich
bezeichnet zu werden.
In Sachen Gesundheit und medizinischer Behandlung Entscheidungen vorzugeben -
dieses zu verbieten und jenes zu erlauben - heißt, sich auf gefährlichem Boden
zu bewegen.
10 1.Mose 9:3,4; 3.Mose 7:26,27; 17:11-14;
5.Mose 12:22-24.
11 In einem Liter Blut sind ungefähr 50 Gramm Albumin enthalten. Um 600 Gramm
zu gewinnen, braucht man daher an die 12 Liter Blut.
12 Zu dieser Zahl kommt man, wenn man den Gehalt an Gammaglobulin in einer
Kanüle durch den Gehalt in einem Liter Blut teilt.
13 Im Jahr 1900 waren es nur 11 Jahre.
14 Dies ist sehr zurückhaltend geschätzt. Die korrekte Zahl liegt vermutlich
in den meisten Fällen viel höher. Der Wachtturm vom 15.Juni 1985 (Seite
30) gibt an: ,,Eine einzige Injektionsmenge Faktor VIII wird aus Plasma
gewonnen, das von mehr als 2.500 Blutspendern stammt."
15 Die Haltung der Organisation hierzu wird mit vielen technischen Details und
Argumentationen im Wachtturm vom 1.März 1989, Seiten 30,31
wiedergegeben."
>>>
www.geocities.com/Athens/Ithaca/6236/franz09a.htm
http://reocities.com/Athens/Ithaca/6236/franz09a.htm
Pressemitteilung der ZJ (Selters) den Fall in "Lich" betreffend
Am 4. September 2008 ging mit Nr. 18/08 eine Stellungnahme zum Todesfall der
Glaubensschwester, die in der Asklepios-Klinik in Lich bei Gießen, verstorben ist, an die
Öffentlichkeit. (Ich bekam die Pressemitteilung per Fax).
"Undercover"-ZJ "E.F.", nimmt zum Inhalt Stellung. Aus seinen Sätzen
ist ersichtlich, was in dem A4-Blatt zu lesen ist.
Zur Pressemitteilung und Stellungnahme:
Daß Pressemitteilungen und Stellungnahmen -- gleichgültig von welcher religiösen oder
politischen Quelle sie kommen -- immer mit sehr viel Skepsis zu lesen sind und daß sie
nur sehr bedingt verwertet werden sollten, weil sie immer ,pro domo' sprechen und daher
Fakten nur sehr gezielt darstellen, ist zu bekannt, als daß man es besonders erwähnen
müßte. Das gilt auch für die übersandte Pressemitteilung und Stellungnahme.
So sind hier -- ohne Anspruch auf Vollständigkeit -- folgende Schwachstellen zu sehen:
1.Man bedauert den tragischen Todesfall der jungen Frau und vergleicht ihn mit deutlichem
Fingerzeig auf die nur pauschaliert angeführten Todesfälle von Menschen, Todesfälle,
welche durch Bluttransfusionen verursacht worden seien.
Dazu: man vergleicht hier die Tragik der Todesfälle; aber das ist nicht der Punkt. Man
müßte die Todesursachen vergleichen. Natürlich ist es möglich, daß Menschen durch
Folgen von Bluttransfusionen wie auch bei allen anderen gefährlichen Eingriffen sterben
können. Aber diese Menschen haben -- sicher nach ärztlicher Beratung -- frei und
individuell, ohne Zwänge irgendwelcher Art, entschieden, sich einer solchen Behandlung zu
unterziehen.
Diese junge Frau jedoch hat -- sicher auch ,freiwillig', wie man behauptet - Transfusionen
abgelehnt. Aber freier Wille? Man hat ihr die Überzeugung beigebracht, die Annahme einer
Transfusion würde sie bei Gott in einen verwerflichen Stand setzen, sie würde damit ihr
ewiges Leben gefährden, ja verlieren. Das ist an sich schon ein Druck, der meines
Erachtens eine freie Willensentscheidung behindert, dazu noch die Entscheidung für ein
ungeborenes Leben.
Die kontinuierliche Beeinflussung durch entsprechende Lehrvorträge in den
Zusammenkünften, durch Älteste und durch die intensiven Aufforderungen,
Patientenverfügungen und Willenserklärungen -- sogar mit notarieller Beglaubigung -- zu
erstellen, ist ebenfalls als psychologischer Druck anzusehen. Denn dies alles erzeugt
Angst, von Gott her verworfen zu werden, wenn man sich anders entscheidet, Angst, nicht
Vertrauen in Gott, in seine Liebe, in das Opfer Christi, das uns reinigt von aller Sünde,
wenn es überhaupt eine wäre..
Dazu kommt, daß sie gewußt haben dürfte, daß Zeugen, die solche Transfusionen
annehmen, in den eigenen Reihen wie Menschen behandelt werden, welche ,die Gemeinschaft
verlassen haben', also wie Ausgeschlossene, und dies mit allen sozialen und menschlichen
Folgen.
Wie also kann ich den Todesfall der jungen Frau mit anderen vergleichen, die aus einer
völlig freien, eigenen Entscheidung herrührten. Das hieße Äpfel mit Birnen
vergleichen.
2. Das von dem Vertreter der Zeugen ausgedrückte Mitgefühl wie auch sein Versuch der
Verteidigung der Ärzte und des Personals des Krankenhauses, welche im Sinne der Zeugen
gehandelt haben (was hier nicht als Vorwurf gesagt wird), ist selbstverständlich und kann
hier nur als Imageverbesserung bzw. als Versuch einer solchen gewertet werden, um davon
abzulenken, daß die Organisation mit ihrer Forderung grundsätzlich verantwortlich ist
und Verantwortung trägt.
3. Die Begründung der Haltung der Zeugen -- richtiger der Organisation
-- unter Heranziehung von Apostelgeschichte 15:20 ist insoweit unaufrichtig (zumindest
eine sehr einseitige Unterrichtung), weil den einzelnen Zeugen zwar die Auslegung der
Organisation immer wieder eingeprägt wird, aber man sagt ihnen kaum, daß es andere ernst
zu nehmende Auslegungsmöglichkeiten dieser Bibelstelle gibt, und man gewährt den Zeugen
nicht die Möglichkeit, sich für eine dieser Deutungen zu entscheiden und in freier
Gewissensentscheidung zu handeln. Vor 1961 wurden zwar Bluttransfusionen auch schon
abgelehnt, aber wer eine solche trotzdem vornehmen ließ, wurde nicht ,gemaßregelt',
indem man den Betreffenden wie einen Ausgeschlossenen hätte behandeln müssen (Siehe
Wachtturm vom 1.Oktober 1958, Seite 606, unter ,Fragen von Lesern').
Danach erst wurde alles verschärft, mit Krankenhauskomitees, Patientenverfügungen und
mit sozialen Folgen.
4. In der Pressemitteilung wird erklärt, jeder Zeuge treffe vor Beginn seiner
Mitgliedschaft diesbezüglich eine für sich bindende Gewissensentscheidung. Das ist eine
unaufrichtige Aussage. Von Mitgliedschaft für alle Zeugen kann in Deutschland eigentlich
erst seit
1999 gesprochen werden. Früher wurde immer gesagt, die Taufe sei eine Symbolisierung der
Hingabe an Jehova und bedeute nicht die Mitgliedschaft in einer Organisation.
Was die vorher getroffene bindende Gewissensentscheidung betrifft: wofür hat sich ein
Zeuge ,gebunden', der vor 1961 getauft wurde? Er konnte damals erwarten und ,sich binden',
daß er bei Annahme einer Transfusion trotzdem weiter als Zeuge Jehovas angesehen und
behandelt würde. Und wie steht es überhaupt mit einer solchen ,vorauseilenden Bindung'?
Vor 1962 ,band sich' ein Zeuge an die Lehre, daß die obrigkeitlichen Gewalten nicht der
Staat und seine Organe seien, sondern Jehova und Christus; vor
1995 banden sich junge Männer an die Gewissensentscheidung, den Wehrersatzdienst
abzulehnen; auch Transplantationen wurden eine gewisse Zeit mit Kannibalismus verglichen;
doch als die Gesellschaft diese Lehren änderte (und auch noch andere), da war ein Zeuge
plötzlich nicht mehr an seine Bindungen gebunden! Bedeutet eine solche Bindung nicht nur
eine vorauseilende Verpflichtung, alle von der Organisation auch in Zukunft zu treffenden
Lehränderungen bedingungslos anzunehmen und ihnen blindlings zu folgen? Die Organisation
kann also jederzeit die Gewissenbindungen der Zeugen aufheben, aber auch neue schaffen.
Kann man da noch von freier Gewissensbindung sprechen? Oder muß man nicht sagen, daß die
Weisungen der Organisation für die Zeugen wie Gesetze sind?
Allerdings von einem Gesetzgeber, der selbst keine Verantwortung übernimmt, dafür aber
von seinen Verantwortungsträgern -- Ältesten -- ggf. Sanktionen ausführen läßt. Und
die Zeugen folgen, weil sie denken, daß dieser ,Sklave' von Gott beauftragt sei. Ich bin
überzeugt, daß die Einstellung bei den Zeugen gegenüber Bluttransfusionen sich schnell
verändern würde, wenn und sobald die Organisation ihre Auslegung ändern würde; sie hat
ja seit 1961 schon zahlreiche Blutfraktionen und auch bestimmte Eigenblutbehandlungen
zugelassen (sie nennt das dem Gewissen des einzelnen überlassen) und es scheint, daß
plötzlich die Zeugen gegen diese Fraktionen keine Bedenken mehr haben, obwohl bekannt
ist, daß man zur Gewinnung dieser Bestandteile viel Blut braucht. Hier also akzeptiert
man Verstöße gegen Apostelgeschichte 15:20; sie werden ja von anderen verübt, und man
profitiert nur davon. Ist die Organisation befugt, von dem so absoluten Verbot also
selbstverfügte Ausnahmen
zuzulassen) Wie steht es, wie behauptet wird, mit einer einmaligen Transfusion bei
Blutern? Ist das erlaubt? Gilt das dann als Medizin und nicht als Essen?
Für mich ist daher die Pressemitteilung nur eine Aussage für die Öffentlichkeit, die
normalerweise nicht sehr informiert ist; man will einen Imageschaden vermeiden, ablenken
und möglichst Schadensbegrenzung betreiben. Wenn man dabei noch einflußreichen Personen
Sand in die Augen streuen kann, ist das eine wohltuende Nebenwirkung.
Marinas Mutter erzählt "Ich habe auf Knien um Blut gefleht!"
Am Freitagabend klingelte das Telefon. Mein Schwiegersohn Andrej sagte: Marina
gehts nicht gut! Du musst bitte sofort kommen.
Kurz darauf kamen zwei Zeugen Jehovas, fuhren mich ins Krankenhaus.
Andrej führte mich in das Zimmer meiner Tochter.
Sie lag an Schläuchen, war völlig gelb im Gesicht.
Als ich sie so daliegen sah, konnte ich nur noch schreien.
Andrej hat mich dann raus ins Wartezimmer geschickt.
Dort saßen Zeugen Jehovas, es waren bestimmt zehn Personen.
Ich konnte nicht aufhören zu weinen.
Immer wieder habe ich gefleht:
Gebt meiner Tochter doch endlich Blut!
Ich habe auf Knien darum gefleht, sie angebettelt aber niemand hat reagiert.
Ich durfte nicht mal mehr ans Bett meiner Tochter.
Um Mitternacht wurde ich nach Hause gebracht.
Gegen fünf Uhr kam der Anruf, dass Marina gestorben sei.
Seitdem fühle ich nur noch Schmerz.
Die Zeugen Jehovas haben sich um Marinas Einäscherung gekümmert, ich habe erst kurz
vorher erfahren, wann und wo die Trauerfeier stattfindet.
Dabei bin ich doch ihre Mutter!
Aber seit Marina mit 16 Jahren Zeugin Jehovas wurde, hatte sie sich sehr verändert.
Ich glaube, dass die Zeugen Jehovas immer Druck auf sie ausgeübt haben.
Ich werde meinen Schwiegersohn, die Klinik und die Zeugen Jehovas auf fahrlässige Tötung
verklagen.
Denn Marina könnte noch leben!
Quelle:
www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/09/14/maedchen-trauert-um-seine-mutter/hg-1/marinas-mutter.html
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Mama, warum?
Bis zuletzt versuchte der Arzt Marinas Leben zu retten.
Doch sie blieb stur!
Ein kleines Mädchen trauert um seine Mutter.
Marina J. (29) aus dem hessischen Wetzlar starb, weil sie im Krankenhaus eine rettende
Bluttransfusion verweigerte.
Warum wollte die Mutter lieber sterben, als bei ihrer Tochter auf Erden zu bleiben?
Marina war Mitglied der Zeugen Jehovas die Glaubensgemeinschaft betrachtet
Blutaustausch als Sünde.
Es ist die Nacht zum 5. Juli 2008.
Marina J. liegt in einem Krankenhaus in Lich (Hessen).
Im vierten Monat hat die 29-jährige Hausfrau ihr zweites Kind verloren.
Schon seit Stunden blutet sie.
Die Ärzte entscheiden, ihr eine Transfusion zu geben, doch Marina J. lehnt ab.
Sie hat eine Patientenverfügung: Keine Blutspende!
Nichts kann die Zeugin Jehovas von ihrer Überzeugung abbringen, dass dies einer Sünde
gleichkäme.
Auch die Gewissheit, dass ihre sechsjährige Tochter Nadja ohne Mutter aufwachsen muss,
ihr Ehemann Andrej (31) zum Witwer wird, stimmt Marina J. nicht um.
Sie ist ihrem Glauben treu, bis in den Tod.
Am frühen Samstagmorgen um 4.04 Uhr verlässt Marina J. das Leben und das Leben
sie.
Zurückbleibt ein kleines Mädchen, das mit gefalteten Händen vor der Urne ihrer toten
Mutter steht und lautlos fragt:
Mama, warum"?
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Der Witwer erzählt
Entgegen aller Behauptungen, hatte ich die Ärzte geben, mir Blutkonserven zu geben,
damit ich die selbst anhängen konnte
www.rund-ums-baby.de/aktuell/beitrag.htm?id=236539
Am liebsten hätte ich die Blutkonserven direkt an ihren Tropf gehängt!
Ich habe versucht, sie zu überreden, immer wieder gesagt:
Du kriegst mein Blut!
Aber sie hat sich geweigert.
Ich bin kein Zeuge Jehovas.
Oft haben wir zu Hause über Bluttransfusionen diskutiert.
Ich bin Krankenpfleger, für mich ist Blut ein Medikament wie Antibiotikum.
Deswegen habe ich nie verstanden, warum Marina eine Spende als Sünde ansah.
Meine Frau war der beste Mensch, den ich kannte, lieb und hilfsbereit, redete nie schlecht
über andere Menschen.
Sie hatte für sich die Entscheidung getroffen, vor Gott ein gerechtes Leben zu führen.
Deswegen habe ich irgendwann aufgehört, auf sie einzureden, ihren Willen akzeptiert, sie
respektiert.
Ich wollte sie nicht enttäuschen, indem ich etwas tue, was sie nicht will.
Vor allem nicht, weil sie sich nicht hätte wehren können.
Schlimm ist für mich, dass ich nun öffentlich angegriffen werde.
Deshalb habe ich in einem Internetforum meine Sicht geschildert.
Meine Frau ist tot, das Haus furchtbar leer.
Wir wollten noch ein Kind, gemeinsam alt werden.
Mein Leben liegt in Trümmern, aber ich muss versuchen, zu funktionieren.
Für unsere Tochter.
Sie ist alles, was ich noch habe.
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Der Klinik-Chef erzählt: Ihr Wille stand gegen unseren Auftrag
Jahrelang wird Ärzten beigebracht, Menschen zu helfen.
Was in dieser Nacht geschehen ist, widerspricht diesem ärztlichen Selbstverständnis.
Der Tod der Patientin hat zu sehr emotionalen Diskussionen in unserer Klinik
geführt.
Am Ende reduziert sich die tragische Geschichte auf zwei Menschen: die Patientin und den
Arzt.
Ihr Wille stand gegen seinen Auftrag, ihr Leben zu retten.
Bis sie das Bewusstsein verlor, hat die Patientin ihren Willen bekräftigt, dass sie eine
Blutkonserve ablehnt.
Bis zuletzt hat unser Arzt versucht, sie von der Notwendigkeit zu überzeugen.
Doch Frau J. trug eine Kette, deren Anhänger auf ihre Patientenverfügung hinwies.
Darin wurde eine Blutspende strikt ausgeschlossen.
Wir haben sogar noch versucht, eine richterliche Gegenverfügung zu erwirken.
Doch wir waren machtlos:
Das Papier war unanfechtbar, perfekt ausgestaltet.
Hätte der Arzt sich darüber hinweggesetzt, hätte er ihr Selbstbestimmungsrecht
missachtet, gegen geltendes Gesetz verstoßen.
Letztlich gibt es in dieser tragischen Geschichte nur Verlierer: ein Mädchen, das nun
Halbwaise ist, ein Witwer sowie eine tieftraurige Mutter, die ihre Tochter verlor.
Zu den Hinterbliebenen gehört aus meiner Sicht aber auch der Arzt.
Für ihn ist es sehr schwer, dass er eine junge Frau sterben lassen musste.
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Da es aber nicht nur Verlierer gab wollen wir die Profiteure auch noch zu Wort kommen
lassen:
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Werner Rudtke: Nicht jeder Unglücksfall kann verhindert werden
Wir empfinden tiefe Trauer und bedauern den Verlust unserer Glaubensschwester.
Trotz bester ärztlicher Behandlung kann nicht jeder Unglücksfall verhindert werden.
Wir sind überzeugt, dass die herzlichen Glaubensbande der örtlichen Gemeinde
dafür sorgen werden, den Schmerz des Ehemannes zu lindern.
Die Zeugen Jehovas akzeptieren nahezu alle Therapiemöglichkeiten, außer die Transfusion
von Vollblut und dessen Hauptbestandteilen.
Diese biblisch begründete Ablehnung ist eine bindende Gewissensentscheidung und basiert
auf einem imperativen Glaubensgebot, nämlich sich des Blutes zu
enthalten.
Da in Gottes Augen Blut für Leben steht und daher heilig ist.
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Wenn man die Presseerklärung der Zeugen Jehovas bei Google-Sprachtools
http://www.google.ch/language_tools
eingibt und den Text von Wachtturmneusprech auf Deutsch übersetzen läßt kommt
dabei folgendes raus:
Ja, wir helfen, wo andere wegschauen!
Wer schwer krank oder verunfallt wird und eigentlich den roten Lebenssaft benötigt, soll
gefälligst den Sanitätern stumm einen Wachturm ins Gesicht schieben, statt sich mit
fremden Blutkörperchen verseuchen zu lassen!
Natürlich dürfen wir in der Öffentlichkeit nicht zugeben, dass wir die
Bluttransfusionen zu einem Menschengebot hochstilisieren.
Deswegen verpacken wir es in ein Fremdwort das die Zeugen ohne höhere Bildung sowieso
nicht verstehen.
imperativen = Er gebietet, Handlungen zu vollbringen, die nicht nur Mittel zu
einem Zweck, sondern von keiner weiteren Bedingung abhängig ist.
Daher haben wir uns ganz gewieft einen Weg überlegt, wie wir der Menschheit das rote
Gepladder ausreden können:
Das Aufzählen von Gefahren gehört ebenso dazu, wie das Nennen von Alternativen (z.B.
Traubensaft oder geweihtes Wasser mit Lebensmittelfarbe).
Doch lest selbst:
Erwachet August 2006
Seite 6
Ergo: Im Ernstfall - apper Kopp, rausquellende Gedärme - ist die Wahrscheinlichkeit
leider viel größer, an einem unbekannten Killervirus zu erkranken, der die Menschheit
dahinraffen wird, als eventuell eine schwere Operation zu überleben.
Die bekannten Zahlen - nämlich unsere Seitenzahlen im Wachturm - sind in
dieser Hinsicht unbestechlich:
Seite 6
Angesichts des bekannt hohen Risikos schließen wir daraus, dass es zwischen 1995 und 2001
insgesamt um die 450 Transfusionen in den USA gab, die kaum einer überlebte.
Was bedeutet das für Deutschland?
Nun, hier haben wir sogar offizielle Zahlen, welche besagen, dass jedes Jahr in
Deutschland ca. 4,4 Millionen Bluttransfusionen durchgeführt werden!
Tja, da wundert man sich wirklich nicht, warum jeden Samstag die Todesanzeigen in den
Zeitungen so viel Raum einnehmen
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Ja, jährlich einige Dutzend Tote durch die Trilli-Trali-Krankheit!
Und so geht es bei uns seitenlang weiter!
Wenn DAS nicht die Endzeit in der Nachspielzeit ist, weiß ich auch nicht weiter!
In den Millionen- und Abermillionen Bluttransfusionen, die jährlich verlegt werden,
lauern aber noch viel mehr Gefahren!
Bei älteren Zeugen kursieren heute immer noch die Ammenmärchen das man die
Persönlichkeit des Organspenders übernimmt.
Also ich will nicht das Blut eines Bankräubers, Friedennobelpreisträgers, Altenpflegers
oder selbstlosen Spenders.
Das könnte ja auf mich abfärben.
Wie viele Menschen mit transplantierten Kunststoffherzen mutierten danach zu einem
blutrünstigen Polyestertierchen!
Wir zählen auf:
- Tote durch schlecht desinfizierte Nadeln: 719,3 Fälle
- Verpasste Mittagsgebete in den Majestätssälen durch ungünstig gelegte
Zuführungstermine: 520,2 Fälle
- Tote durch eingestürzte Krankenhausdecke während einer Transfusion: 38 Fälle (in
Indien, 1992)
- Ungeklärte Todesfälle (z.B. nach einem harmlosen Verkehrsunfall) während einer
Transfusion: 7,91 Millionen(!) Fälle
- Andere, schwere Krankheiten, die durch Blut übertragen werden (Erkältungen,
Nasenbluten, Schuppenflechte, Pornografiesucht): 184.256 Fälle
Wie sehen also: Besser gar nicht hingucken!
Mit Bluttransen und anderen Perversen wollen wir nichts zu tun haben!
Und unsere Kinder auch nicht, nicht mal im medizinischen Notfall!
Im Himmelreich gibt es genug Schaukeln und Rutschen für alle. - Ehrlich jetzt!
Aber wir wollen mal nicht soooo sein:
Zukünftig dürfen wir Zeugen Jehovas immerhin bis zu 98% der Blutbestandteile zu uns
nehmen (Das zu sich nehmen von Wasser bleibt nach wie vor eine Gewissensentscheidung)
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- Aber nicht mehr davon naschen als notwendig, hört ihr?