Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Sie wollen keine "Lispelheiligen" sein

Es sei hier einmal ein historischer Text dokumentiert. Er ist zwar rund ein Menschenalter schon alt. Aber Religionsgemeinschaften pflegen sich ja im allgemeinen nicht "nur" auf ein Menschenalter zu definieren.

Sieht man sich die heutigen "Kreidefresser" der WTG an, wie sie sich da doch als "gutbürgerlich" verkaufen möchten, insbesondere im Hinblick auf die KdöR-Frage, kann man sich einen schärferen Kontrast kaum vorstellen.

Sicherlich, keine Organisation bleibt "statisch". Auch andere verändern sich. Ob aber gerade die in Frage stehende besonders "gute" Karten hat, sich als "Stütze der Gesellschaft" darzustellen. Man mag da einige Zweifel anmelden. Auf einen weiteren Kommentar sei hier jetzt verzichtet. Mit der einen Ausnahme. Gewisse Textpassagen werden hervorgehoben (farblich sichtbar). Diese Hervorhebung ist im Originaltext nicht enthalten.

In den Ausgaben vom 1. und 15. Mai 1938 der WTG-Zeitschrift "Trost" war auch ein Artikel enthalten, der sich "Rechtsberatung für Verkündiger" nannte. Er war namentlich gezeichnet vom damaligen WTG-Anwalt Olin R. Moyle. Letzterer sagte zwar einige Zeit später der WTG dann auch noch Ade. Aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war er noch WTG-konform. Man liest in diesem Artikel:

"Machet euch auf, und laßt uns wider dasselbe aufstehen zum Kriege!" „Schärfet die Pfeile!" „Fasset den Schild!" „Versammelt Bogenschützen gegen Babylon!" „Umzingelt es!" „Nach allem, was sie getan hat, werde ihr getan!"

Das sind die königlichen Befehle Gottes des Allmächtigen für sein Volk. Es sind Befehle zum Angriff, zum Vorrücken in die Schlacht, zu aktivem Kampf. Wir sind nicht in der Verteidigung, sondern im Angriff; wir fallen ins Gebiet des Feindes ein, stoßen gegen ihn vor und umzingeln, belagern, attackieren die Horden des Teufels. Jehovas Zeugen und ihre Waffengefährten, die Jonadabe, müssen die ganze Waffenrüstung Gottes anlegen: Helm, Brustharnisch, Gürtel, Sandalen, Schwert und Schild - und den Feind schlagen, Schenkel und Hüfte. Das Christentum zu betätigen ist etwas anderes, als beim Kaffeeklatsch zu sitzen. Es bedeutet nicht, Ölzweige und weiße Federn zu tragen, sondern bedeutet Kampf im Interesse der Wahrheit und der Rechtfertigung des Namens Jehovas.

Wir kämpfen nicht mit Bleikugeln, Kanonen, Maschinengewehren und sonstigen Mordwaffen, sondern mit dem „Schwert des Geistes", dem Worte Gottes. Und das ist eine wirkliche Waffe. Das Evangelium vom Königreich gibt den Menschen guten Willens nicht nur Hoffnung und Trost, es jagt dem Heere Satans auch Schrecken ein. Es erregt den Haß von Religionisten, sodaß Kampf erforderlich ist, um diese Botschaft der Hoffnung und des Trostes für die Menschen weiter verkündigen zu können. Die Wahrheit ist indes nicht nur eine Botschaft des Trostes; sie ist auch die Botschaft vom Tage der Rache - eine Bloßstellung der schlimmsten Gimpelfängerbande, die es jemals in der Welt gab. Diese Religionshyänen, die unter dem Volke auf Raub ausgehen, sind Gotteslästerer. Sie stehlen, lügen, unterschlagen, morden, foltern und verrichten nach den Ideen ihres Meisters, des Teufels, Untaten jeder erdenklichen Art. Sie führen sich als Engel des Lichts auf, dienen dabei aber dem Teufel und bedrücken die Menschheit. Unser Kampf gegen sie besteht darin, daß wir es hell werden lassen und der ganzen Welt die Wahrheit über diese böse, grausame und gesetzlose Gesellschaft kundtun. Das ist ein Angriffskrieg, ein Kampf, an dem sich jeder, der Gott liebt, gern beteiligt.

Die Religionisten sind nicht von der Art, daß sie diese Wahrheitsflut ohne Widerstand über das Land ergehen lassen. Sie sind keine Pazifisten. Sie halten nichts davon, daß man ,auch die andere Wange' darreichen soll. Sie empfehlen ganz und gar nicht, daß man in Sanftmut und Stille zuhöre, wenn die Wahrheit über ihre Übeltaten gesagt wird. Sie sind rachsüchtig, und dieser ihrer Veranlagung entsprechen auch ihre Methoden. Auf das, was ihnen zur Last gelegt wird, gehen sie gar nicht ein. Aufforderungen zu einer Debatte kommen sie nicht nach: In den Worten eines ihrer Schmarotzer ausgedrückt: 'Sie möchten dem Präsidenten der Wachtturm-Gesellschaft nicht die Würde einräumen, bei einer öffentlichen Debatte mit ihnen auf dem gleichen Podium zu erscheinen.' Und dann offenbaren sie ihre sonderbare Auffassung von Würde durch die Anwendung der hinterhältigsten, krummsten und gemeinsten Kampfmethoden, die der Teufel und seine Prälaten aushecken können. Richte deine Aufmerksamkeit auf etliches davon; dies wird dir einen Begriff von dem Otterngezücht geben, das wir bloßstellen dürfen.

Beschimpfungen

Zu schimpfen versteht die katholische Hierarchie ausgezeichnet. „Fanatiker", „Marktschreier", „Betrüger", „Gefängnishocker", „Lügner" und andere auf Jehovas Zeugen bezogene, nicht gerade höfliche Titel werden in Blättern der Katholischen Aktion freigebig verteilt. Neuerdings spielt in ihrer Fachsprache das Wort „Kommunist" die Hauptrolle und wird auf jeden angewendet, der nicht mit der katholischen Denk- und Handlungsweise übereinstimmt. Daß Jehovas Zeugen in ihren Zielen, ihren Anschauungen und ihrer Lebensart vom Kommunismus weit entfernt sind, bedeutet der Hierarchie gar nichts. Das Wort wird einfach ausgesprochen und laut und häufig als Artbezeichnung angewendet, damit alle Leute diese Lüge glauben

Boykott

Eine weitere ihrer würdevollen Methoden, den gegen sie geschleuderten Wahrheiten zu begegnen, ist der Boykott. Wenn eine Rundfunkstation die Wahrheit über Jehovas Vorhaben zur Segnung der Menschheit aussendet, erhält sie Briefe, Telephonanrufe, Petitionen und redaktionelle Zuschriften der Katholischen Aktion, die ihr in unmißverständlicher Weise zu verstehen geben, daß man sie aus dem Geschäft hinausdrängen wird, wenn sie weiter die Wahrheit über diese Leute verbreite.

Pöbelauflauf

Gewaltstreiche des Pöbels bilden in der Schule der Katholischen Aktion den Gipfel der Würde und Vornehmheit. In Gegenden, wo Unwissenheit und Zügellosigkeit tonangebend sind, sagen die Priester ihren Pfarrkindern und den Gemeindebeamten, sie sollen Jehovas Zeugen zum Ort hinausjagen. Sie peitschen den Haß der Menge bis zur Raserei auf und spornen sie zu Gewalttätigkeit und Zerstörung fremden Eigentums an. Um ihrer Würde in dieser Monsterschaustellung die Krone aufzusetzen, lassen sie d i e O p f e r eines Gewaltstreichs des Pöbels dann auch noch verhaften und der Ruhestörung anklagen. Rechtshilfegesellschaften

In dieser vornehmen Kampagne der Katholischen Aktion gegen christliche Leute werden auch alte Handelsbestimmungen über Hausieren, Werben, Sammlungen, Vermitteln, Flugzettelverteilen, ferner Bestimmungen über Landstreicherei, Ruhestörung, Bettelei und Flaggengruß hervorgekramt, abgestaubt und wieder angewendet. Hilft das nicht, dann tritt der päpstliche „Gehirntrust" in Tätigkeit, um über n e u e n Gesetzen zu brüten, die die weitere Ausbreitung der Wahrheit aufhalten könnten. In verschiedenen Landesteilen werden Gesetze zur Knebelung der Rede- und Glaubensfreiheit durch die Gesetzesmaschinerie ausgeheckt. Ganz neuen Modells sind Gesetze, die verbieten, bei den Leuten ohne ergangene Einladung vorzusprechen. Solche sind dazu ausgebrütet und berechnet, dem „befremdenden Werk" Gottes des Allmächtigen Einhalt zu gebieten. Über kurz oder lang wird es schon gefährlich sein, dem Nachbarn über die Gartenhecke hinweg „Guten Tag" zu sagen. Und der jugendliche Liebhaber, der seine Liebste ohne vorherige Ermächtigung von ihr, ihrer Familie, dem Dorfpfarrer und der Ortspolizei zu Hause aufsucht, könnte dann leicht zu einem Ferienvergnügen hinter eisernen Türen, eisernen Gittern und eisernen Riegeln in eisernen Betten gelangen.

Das alles gehört zum faschistischen Programm der römisch-katholischen Hierarchie, die jetzt ihre tödlichen Fühler ausstreckt, um alles unter ihre Macht zu bringen. Sie würde, wenn das möglich wäre, den Namen Jehovas völlig von der Fläche des Erdbodens verdrängen. Als Gesandte des Höchsten haben wir das Vorrecht, 'das Banner der Wahrheit hoch zu erheben, diese schändliche Verschwörung vor jedermann aufzudecken und aller Welt zu sagen, daß unser Schöpfer beschlossen hat, mit diesem ganzen Durcheinander aufzuräumen und allen die Segnungen der Freiheit, Gerechtigkeit und Gesundheit, des Friedens und der Wohlfahrt zu bringen.

Könnten wir etwas Besseres tun? Könnte es eine nützlichere Beschäftigung geben als die, in dieser Zeit des Kampfes Zeugen für Jehova zu sein? Den Heiligen des Herrn ist an diesem Tage, dem Tage des Herrn, eine große Ehre, ein großes Vorrecht zuteil geworden.

Es ist leicht ersichtlich, daß die jetzige Zeit nicht den Lispelheiligen gehört. Wir glaubten einst an Charakterentwicklung. Wir hielten es für nötig, zu lächeln und süß zu bleiben, ganz gleich was auch geschah. Ganz gleich ob wir ins Gefängnis geworfen, vom Pöbel angegriffen, geschmäht wurden oder sonst etwas erlitten, hielten wir es als einem guten Christen angemessen, uns dafür zu bedanken und dann auf Nimmerwiedersehn davonzuschleichen. Als Ideal christlicher Tat galt, daß man, wenn auf einem herumgetrampelt wurde, glücklich blieb in der Verfolgung und in keiner Weise einen Gegenschlag ausführte. Das mag in persönlichen Angelegenheiten in manchen Fällen ganz recht sein, aber nicht, wenn wir als Soldaten des Königs der Könige, Christus Jesus, hinausziehen. „Machet euch auf, laßt uns wider dasselbe aufstehen zum Kriege!" ist unser Schlachtruf. „Nach allem, was sie getan hat, werde ihr getan!" ist der göttliche Befehl. Der Krieg richtet sich nicht gegen dich. Er richtet sich gegen Gott Jehova und seinen Sohn Christus Jesus. Er richtet sich gegen die Wahrheit des allmächtigen Gottes und gegen Gottes Volk als Gesamtheit. Darum ist es unser Vorrecht und unsere Pflicht, Gegenschläge auszuführen mit den Waffen, die der Herr uns dargereicht hat. Nicht mit Fäusten, Messern, Gewehren und Revolvern, sondern mit der durchdringenden Wahrheit, die der Herr uns durch seine Organisation in der geeigneten Form übergeben hat. Nicht in törichter, verrannter, unbesonnener Weise, sondern mit Umsicht, im Geiste eines gesunden Sinnes und in der von Gott angeordneten Weise.

Paulus sagte: „Ich kämpfe, aber nicht wie einer, der die Luft schlägt." Paulus - kämpfte mit Besonnenheit und Weisheit. Er wußte, wann und wie er zu kämpfen hatte. Für die Soldaten des Herrn in unserer Zeit ist sein Beispiel sehr nachwert; denn ein schwierigsten Dinge, das manche Brüder jetzt zu lernen haben, ist, mit Besonnenheit, Weisheit und Verstand zu kämpfen.

Vom Standpunkt der kämpferischen Veranlagung aus könnten wir das Volk des Herrn in drei Klassen einteilen, und zwar erstens: der ängstliche, furchtsame Schlag, also solche, die ihrer natürlichen Neigung nach von allem Abstand nehmen möchten, was nach Streit riecht; zweitens: die hitzköpfigen Draufgänger, denen der Kampf Spaß macht und die, wenn keiner in Sicht ist, dafür sorgen, daß welcher entsteht; und drittens: die Überlegten, Mutigen, die nicht selbst Schwierigkeiten heraufbeschwören, diesen aber im gegebenen Falle ohne Ausweichen begegnen und ihre Pflicht tun, ohne Folgen.

Der ängstliche, furchtsame Schlag neigt dazu, zu bremsen, wenn ein Streitfall entsteht. Solche bedürfen der Unterstützung und Ermutigung, ehe sie sich zur Zeugnisarbeit aufraffen. Sie bringen es fertig, schon beim bloßen Auftauchen eines Polizisten wegzurennen und sich in Sicherheit bringen, und sind bereit, sich aus dem Felde zurückzuziehen, wenn eine Hausierverordnung erlassen wird. Sie brauchen Ermutigung und Unterstützung, damit sie, wenn es zum Treffen kommt, in der Kraft des Herrn feststehen können und Kompromisse mit dem Feind ablehnen.

Der Draufgängerschlag muß in Schranken gehalten werden. Solche sind kampfsüchtig wie ein Admiral. Ihre Nase spürt jederzeit nach Kampf. Wenn ein Beamter erscheint, sind sie geneigt, ihn 'ordentlich anzublasen'. Auch neigen sie dazu, Richtern zu sagen, was sie machen sollen. Und wenn sie einen Tonwagen zu bedienen haben, werden sie damit zu Lärmquellen erster Ordnung. Sie müssen beachten:

„Alles hat eine bestimmte Zeit, und jedes Vornehmen unter dem Himmel hat seine Zeit … Schweigen hat seine Zeit, und Reden hat seine Zeit;… Krieg hat seine Zeit, und Frieden hat seine Zeit" (Prediger 3: 1, 7, 8).

Sie müssen im Sinn behalten, daß unsere Aufgabe vor allem die ist, das Zeugnis zu geben, ein Zeichen zu machen an denen, die seufzen und jammern über all die Greuel, die in der „Christenheit" geschehen. Unsere Aufgabe ist es keineswegs, Feindschaft und unnütze Streitereien hervorzurufen.

Wie diese drei Kampftypen handeln und reagieren, wird am besten in Verbindung mit dem Erlaß von Verordnungen, die unser Werk berühren, veranschaulicht. - Wie eine wahre Seuche sind letzthin behördliche Verfügungen getroffen worden, die das Recht der Menschen, andere zu Hause aufzusuchen, beschränken. Davon sind viele besonders gegen Jehovas Zeugen gerichtet. Viele andere wurden auf das Geheiß von Handelsgruppen erlassen, und wenn es auch nicht ihr Hauptzweck ist, die Evangeliumsverkündigung zu behindern, können sie doch sehr wohl diesem Zwecke dienstbar gemacht werden, wenn die Hierarchie das wünscht.

Wenn eine ängstliche Seele bemerkt, daß ihr Stadtrat eine solche Verordnung erläßt, wird sie gleich unruhig und malt sich aus, daß das direkt auf sie abziele, sieht im Geiste schon das Gefängnis von innen und schreibt sofort ans Hauptbüro: „Was soll ich tun?" Wenn dagegen jemand vom Draufgänger-Schlag ein solches Treiben sieht, gerät er sofort in eine kriegerische Stimmung. Er bringt es fertig, sofort aufs Rathaus zu stürmen und dem Bürgermeister, dem Stadtsekretär, den Ratsherren, dem Polizeichef und sonstwem, der ihm gerade in den Sinn kommt, zu sagen, er wisse, daß man diese Verordnung nur erlassen habe, um Jehovas Zeugen aufzuhalten, aber das werde man nicht fertigbringen, und der Herr werde unsagbares Elend über sie kommen lassen, wenn sie dieses unheilige Treiben fortsetzten. Wenn aber die Besonnenen so etwas vor sich gehen sehen, urteilen sie mit gesundem Menschenverstand bei sich selbst: „Das kann sich gegen uns richten, vielleicht aber auch nicht. Es ist möglich, daß die Hierarchie dahintersteckt; oder dann wollen sich die Geschäftsleute damit nur gegen Hausierer schützen. Worauf auch immer hingezielt werden mag, meine Pflicht ist, ohne Rücksicht auf diese neue Verordnung, das Evangelium unentwegt weiter zu verkündigen. Wenn man gegen mich vorgeht, weil ich diese Verordnung übertreten hätte, werde ich mich dagegen wehren, sobald es so weit ist. Bis dahin hat 'jeder Tag an seinen Übeln genug'."

Es gereicht dir weder zur Ehre noch zur Schande, wenn du einer dieser drei Arten angehörst. Eines aber solltest du tun: dich selbst prüfen und erkennen, wo dir Grenzen gesteckt sind, damit du wissest, ob du deinen Mut stärken, oder dich vor Übereilung hüten mußt. Laß den Leitgedanken dabei sein, ein besserer und tüchtigerer Soldat im Dienste des Königs zu werden, so wirst du zweifellos des Herrn Wohlgefallen finden.

Im Jahre 1922 wurde der Geist des Herrn auf sein Volk ausgegossen; es wurde ausgesandt, die Botschaft des Trostes und der Hoffnung für die Menschheit und den Tag der Rache unseres Gottes zu verkündigen. Es ging entschlossen ans Werk, und in kurzer Zeit waren Millionen von Büchern in allen Ecken und Winkeln der Länder verbreitet. Die Religionsgimpelfänger krümmten sich unter der Qual, und mit der Zeit setzten sie sich heftig zur Wehr. Diese Gegnerschaft ist in vielen Staaten Amerikas hervorgetreten, hat sich aber in ausgedehntem Maße auf Neujersey, Pennsylvanien und Georgia konzentriert. Knüppelgarden und beeinflußte Richter haben getan was sie konnten, um die Wahrheitsflut aufzuhalten, und haben über einzelne Verkündiger die ungerechtfertigtsten Strafen verhängt. Durch Massenverhaftungen sind Gefängnisse überfüllt worden, und empörend harte Urteile wurden gefällt. Daneben sind Folterungen vorgekommen, die der Inquisition von einst ähneln.

Das Volk des Herrn hat das nicht still über sich ergehen lassen. Es ist aufgestanden zum Kampf und mit schwungvollem Schlag in den betreffenden Orten wieder erschienen.

Dadurch hat so manche papistische Gemeinde ihre Waffen beiseite gelegt und „genug!" geschrien. Was nach Inquisitionsart im verborgenen getrieben wurde, haben wir an die Öffentlichkeit gebracht; haben Berufungen bei höheren Gerichten eingelegt; haben uns geweigert, Geldstrafen zu bezahlen; haben besondere Feldzüge eingeschaltet und alle vernünftigen Mittel benutzt, die Zeugnisarbeit in Gang zu halten. Wir haben im Verlauf des Krieges viel gelernt und können denen, die sich an besonders umstrittene Stellen begeben, aus den im Kampfgebiet gemachten Erfahrungen mit angemessenen Ratschlägen zur Seite stehen. Wenn sich ernsthafter Widerstand erhebt, sollte nach bestimmten Richtlinien verfahren werden. Es stehen dir verschiedene Zwecke vor Augen, und zwar:

1) Halte die Zeugnisarbeit in Gang und verhindere ihre Unterdrückung.

2) Gib den Beamten, die gegen dich einschreiten, ein Zeugnis

3) Decke die gesetzwidrigen, bösen Taten derer auf, die Gott Jehova und sein Königreich bekämpfen

4) Gib allen Beteiligten die Gelegenheit, sich entweder für oder gegen Jehova zu erklären; entweder die Baalskleider anzuziehen oder sich für die Organisation des Herrn zu bekennen.

Wir wollen diesen Vorgang deutlich vor Augen führen und die Stadt X. für die Veranschaulichung wählen. Eine Ortsgruppe der Zeugen Jehovas gibt der Einwohnerschaft dort ständig Zeugnis. In Kreisen der Hierarchie steigt der Druck, und schließlich beschweren sich die Priester am Platze beim Polizeichef darüber, daß Jehovas Zeugen ihre Herde beunruhigten, wogegen etwas geschehen müsse. In sehr zuvorkommender Weise sendet der Polizeichef seine Beamten aus, worauf eine Gruppe von Zeugen Jehovas aufgestöbert und zur Polizei gebracht wird.

Laßt uns nun den Vorgang in jener Stadt weiter verfolgen, um klar zu sehen, was wir unter ähnlichen Umständen tun sollen.

Das richtige Verhalten bei einer Verhaftung

Schon gleich zu Beginn des Verfahrens stehst du vor einem Problem, das schon von so manchem erfahrenen Zeugen Jehovas nicht erfolgversprechend angepackt wurde. Gewöhnlich wird von dem Beamten zuerst gefragt: "Haben Sie einen Gewerbeschein, eine Bewilligung?" Die Antwort darauf sollte nicht schwer fallen; aber viele Brüder haben die Sache kompliziert gemacht und erschwert. Es besteht die Neigung, auszuweichen, indem etwas gesagt wird, was die Frage nicht direkt beantwortet. Du hast keinen solchen Schein; warum sollte man also nicht antworten: "Nein, Herr Wachtmeister, einen behördlichen Erlaubnisschein habe ich nicht, wenn Sie das meinen"? Wenn du sagst: "Erlaubnisschein wofür?" oder: "Ich brauche keine Bewilligung" oder: "Ich übe kein Gewerbe aus, ich hausiere nicht", dann ist das keine Antwort auf die gestellte Frage. Du weichst dann der Sache aus, und schon das bringt den Beamten in Wallung und ist keineswegs zweckdienlich. Welche Haltung wir mit Bezug auf Erlaubnisscheine einnehmen, ist kein Geheimnis; also gib prompt, höflich und offen zur Antwort, daß du einen solchen Erlaubnisschein, wonach er fragt, nicht hast. Überreiche dann deine Zeugnis- und Identitätskarte und sage: "Hier wird meine ganze Tätigkeit erklärt."

Vor Gericht

Danach kommt der Angeschuldigte vor den Richter oder den Vorsteher der Polizeistation. Oftmals versucht man, die Sache im Schnellverfahren zu erledigen. Dabei wird der Angeklagte hin und her ausgefragt, worauf man ihm dann plötzlich sagt, er sei "schuldig befunden" und habe soundso viel Geldstrafe zu zahlen. Erst jetzt merkt er, daß er in gerichtlicher Untersuchung steht. Sei im voraus vorbereitet! Laß dich nicht im Schnellverfahren abfertigen! Ersuche um einen Aufschub von ein paar Wochen (gemäß den Anleitungen in der "Gottesdienstordnung"). Verschaffe dir den Wortlaut der betreffenden Verordnung und der Anklage und sende das dem Büro der Gesellschaft ein. Du kannst dir nicht vorstellen, wie sehr wir es schätzen, wenn die Brüder zugleich mit der Meldung eines solchen Zwischenfalles (Verhaftung etc.) auch alle übrigen Einzelheiten angeben, wie: Sachverhalt, Wortlaut der Verordnung und Wortlaut der Anklage.

Wenn du Aufschub erwirkt hast, wird du vom Büro der Gesellschaft Anleitung und Ratschläge für die Gerichtsverhandlung erhalten, sodaß du gründlich vorbereitet zur Verhandlung erscheinen kannst. In manchen Staaten gibt es vereinfachte Gerichtsverfahren, bei denen kein Anwalt erforderlich ist. Vor Gericht werden sich Jehovas Zeugen anständig betragen und werden den Richter nicht "anfahren"; sie werden sich erheben, wenn Gerichtsdiener dazu auffordern; sie werden nicht viel Aufhebens über Eidesleistung machen und werden sich in allem fügen, nur dort nicht, wo das Gesetz ihres Gottes in Frage steht.

Bei unteren Gerichten arbeiten Richter, Polizeibeamte und Anklagevertreter gewöhnlich wie ein einziger Apparat, sodaß Jehovas Zeugen nicht überrascht sind, wenn sie als "schuldig" erkannt werden, ohne daß für dieses Urteil irgendwelches Beweismaterial vorliegt. "Nichtschuldig" gesprochen zu werden, würde sie fast mehr überraschen.

Wenn als "schuldig" erklärt, erhebt sich die Frage: Sollen wir die Geldstrafe bezahlen? Manche Brüder haben diesbezüglich immer noch nichts gelernt, was richtig ist, trotz der in der "Gottesdienstordnung" immer wieder gegebenen Ermahnung. Geldstrafen zu zahlen ist ein ganz schwerer taktischer Fehler; denn das verschafft dem Feinde Genugtuung, es hilft ihm und ermutigt ihn. Wir veranschaulichen: In einer Stadt werden ein Dutzend Zeugen Jehovas zu je 100 Dollar verurteilt. Wenn das bezahlt würde, brächte es dem Stadtsäckel den hübschen Betrag von 1200 Dollar ein, und das dürfte die Gimpelfänger ermuntern, so weiterzufahren und bei jeder möglichen Gelegenheit noch viele andere vom Volke des Herrn zu verhaften. Wenn hingegen die Bezahlung der Geldstrafe verweigert wird, liegen diese zwölf Christen der Stadtgemeinde während vielleicht 30 Tagen, insgesamt also während 360 Tagen, im Gefängnis als Pensionäre zur Last. Das tönt schon anders. Statt die öffentlichen Finanzen zu bessern, werden diese Finanzen dann durch die Inquisition geschädigt. Die beharrliche, ständige Weigerung des Volkes des Herrn in Neujersey, Geldstrafen zu zahlen, war einer der Faktoren, die den Diensteifer der Behörden gegenüber dem Treiben der Inquisition in vielen Orten stark abgekühlt haben.

Berufung

Ob gegen das schuldigsprechende Urteil Berufung eingelegt werden sollte oder nicht, hängt von den Umständen ab. An Orten, wo sich die Anfeindung erst jetzt zeigt, ist es gewöhnlich das beste, gegen Verurteilungen Berufung einzulegen. Wo aber schon lange ständige Anfeindungen erfolgen, ist es manchmal am besten, das Urteil hinzunehmen und die Gemeinde für die Kosten der Einsperrung während der festgesetzten Zeit aufkommen zu lassen.

Informierung der Öffentlichkeit

Es ist höchst selten, daß bei der Verurteilung jemandes vom Volke des Herrn wegen Übertretung einer lokalen Verordnung nicht eine krasse Rechtsverletzung vorliegt. In so gut wie allen solchen Fällen ist das Gerichtsverfahren ein Possenspiel; der angemessene Schutz durchs Gesetz und das gebührende Rechtsverfahren werden versagt; benachteiligende Momente kommen in die Protokolle hinein; krampfhaft versucht man, dem Verfahren den Anschein zu geben, als ob juristisch alles in Ordnung ginge; Verurteilungen erfolgen ohne Beweis oder Gesetzesgrundlage, und in ungezählten weiteren Dingen läßt das Gericht Voreingenommenheit und Bosheit erkennen. Die Priester und Gimpelfänger halten sich im Hintergrund, soweit wie möglich außer Sicht, und alle Beteiligten suchen eifrig zu verhindern, daß die Öffentlichkeit über die schmutzigen Umtriebe unterrichtet werde, die da vor sich gehen. Dann kommt für Jehovas Zeugen die Gelegenheit, 'wider sie aufzustehen zum Kriege', indem die ganze Sache aufgedeckt und beleuchtet wird. Dann ist es an der Zeit, den betreffenden Ort wieder zu besuchen und den Sachverhalt über die Inquisition entweder in Form einer besonders gedruckten Erklärung oder durch eine Sondernummer von TROST (oder durch eine Rundfunkveranstaltung) bekanntzugeben und das ganze gesetzwidrige und boshafte Treiben ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. 'Die Finsternis haßt das Licht und kommt nicht zu dem Lichte, damit ihre bösen Werke nicht getadelt werden.' Wenn das Volk des Herrn in die betreffende Ortschaft geht und der Bevölkerung die Beweise dafür erbringt, daß ihre Beamten zum Zwecke religiöser Verfolgung christlicher Leute das Gesetz mit Füßen treten, so hat das auf die betreffenden Beamten eine mächtig erzieherische Wirkung zugunsten von Gesetz und Ordnung.

Grammophon-Feldzüge

Die meisten Verordnungen, mit denen man die Wahrheitsübermittlung an die Menschen verhindern will, beziehen sich auf den Hausierhandel, die Verteilung von Flugschriften, Reklamezetteln und anderen Druck-Erzeugnissen. Nun hat der Herr seinem Volke in gnädiger Weise ein neues Mittel geschenkt, um an diesem seinem Tage Zeugnis zu geben, nämlich das Grammophon. Das kann beim nächsten Schritt zur Überwindung des Widerstandes benutzt werden. Man sieht besondere Aktionen vor, wo jeden Tag ein Trupp Verkündiger - etwa ein Auto voll - in den betreffenden Ort geht, und zwar nur mit Grammophonen und Platten ausgerüstet. Sie arbeiten von Haus zu Haus und geben den Leuten Gelegenheit die Botschaft durch Sprechplatten zu hören. Im Verlauf einer solchen Aktion kommt es oft vor, daß die „Hüter des Gesetzes" ausschwärmen, um Verhaftungen vorzunehmen, sich aber nachher dem Problem gegenüber sehen, wie man Leute, die überhaupt keine Literatur bei sich hatten, der Verteilung von Literatur beschuldigen kann. Wenn die Zeugen bei solchen Sonderfeldzügen von Hausherren eingeladen werden, an einem anderen Tage nochmals zu kommen und weitere Platten abzuspielen, ist es gut, bei der nächsten Fahrt mit Literatur versehen zu sein; denn dann macht ihr Besuche auf Grund einer Einladung, und dagegen kann kein Polizist etwas wollen. Auf diese Weise wird der Zeugnisarbeit die Tür offen gehalten, und die Menschen guten Willens bekommen Gelegenheit, die Wahrheit zu erkennen.

So wirkte die Abwehr

Die beste Medizin gegen die Feinde Gottes und der Wahrheit und der rechte m o d u s

o p e r a n d i, wider sie aufzustehen zum Kriege, ist: unablässige, beständige Anstrengungen machen; nach jeder Verkündigung wiederkommen und mit der vom Herrn verliehenen Umsicht und Weisheit vorgehen. Das dämpft ihren Übereifer und bewirkt, daß sie es sich überlegen, ehe sie sich in eine Sache stürzen. Kürzliche Geschehnisse in Allendale, New Jersey, sind dafür eine gute Veranschaulichung. Im „Evening Record" von Bergen war dieser Vorgang wie folgt berichtet:

„Allendale weicht Zusammenstoß mit religiöser Sekte aus.
Gestattet Werbearbeit, um gerichtlichen Kampf wegen Erlaubnisverweigerung zu vermeiden.

Warnung des Stadtsyndikus

Allendale wird einer Gruppe religiös Tätiger erlauben, die Stadt zu bearbeiten; aber nur weil man weiß, daß man das wahrscheinlich nicht verhindern könnte, selbst wenn man wollte.

Das gestern abend in einem Brief an den Stadtrat von der Zeugen-Jehovas- Gruppe Paterson gestellte Ansuchen ging dahin, am 16., 17. oder 18. Oktober ihren Tonwagen in Allendale benutzen zu dürfen.

,Das sind die Zeugen Jehovas', erklärte Stadtrat William Spiegelberger, die wollen wir nicht haben.'

,Rührt diese Sache nicht auf', warnte John Christien, der Stadtsyndikus. Bestimmung hin, Bestimmung her, diese Leute werden euch vor jeden Gerichtshof des Staates ziehen und wahrscheinlich recht bekommen.' Er führte in Bergenfield und in andern Städten gemachte Erfahrungen an, wo lokale Verbotsanordnungen gegen sie von den Gerichten für ungültig erklärt wurden.

Auf Antrag wurde beschlossen, ihnen das Erscheinen für einen Tag zu gestatten." Verkündigung des Evangeliums mittels Tonwagen:

Eines der vielen ausgezeichneten Hilfsmittel, die der Herr für ordentliches Zeugnis an diesem, dem Tage des Herrn bereitgestellt hat, ist der Tonwagen. Wer dieses Hilfsmittel am ausgiebigsten benutzt, kann voll und ganz bestätigen, wie gut es den Verkündigern den Weg frei macht, Vorurteile beseitigt und Interesse an der Botschaft wachruft. Aber der Tonwagen ist ein Hilfsmittel, mit dem sorgfältig umgegangen werden muß. Falsch angewendet, hindert er das Werk und tut ihm Abbruch.

Laßt uns den Unterschied zwischen der regulären Zeugnisarbeit von Haus zu Haus und derjenigen mit dem Tonwagen stets vor Augen haben. Auch die überspannteste Phantasie kann nicht sagen, daß man die Freiheit jemandes beeinträchtige, wenn man ihn persönlich aufsucht und ihm Gelegenheit bietet, das Evangelium zu hören. Das Recht, die Menschen in ihrem Heime mit der Botschaft aufzusuchen, ist also von Natur aus gegeben und durch die Verfassung und die Landesgesetze gewährleistet. Beim Gebrauch der Tonausrüstung ist es anders. Wenn du auf der Straße einen Tonwagen stehen hast und mit Lautsprecher arbeitest, so beeinträchtigst du in gewissem Maße die Menschen in ihrem Recht auf Stille und Frieden. An manchen Orten wird dieses Recht dadurch geschützt, daß die Benutzung von Tonausrüstungen entweder ganz verboten oder durch Verordnungen geregelt wird. Ein solches Verbot oder eine solche Regelung ist in Ordnung; es ist gesetzlich. Sogar dann, wenn keine besonderen Verordnungen bestehen, haben Beamte bis zu einem bestimmten Grade ein Aufsichtsrecht über Tonanlagen, die auf der Straße benutzt werden. Das alles sind Dinge, die „Cäsar" gehören; und darum geben wir als gute Christen ,Cäsar das, was Cäsars ist'. Wenn Cäsar einen Zulassungsschein vorschreibt, beschaffen wir uns einen solchen Schein. Wenn Cäsar sagt: „Sonntags darf der Lautsprecher nicht in Betrieb sein", dann gehen wir an diesem Tage woanders hin. Wenn Cäsar sagt: „In dieser Stadt darf überhaupt keine öffentliche Tonveranstaltung stattfinden", so verhalten wir uns an jenem Orte still.

Aber - bei dieser Unterwürfigkeit Cäsar gegenüber gibt es eine Ausnahme. An Orten, wo die Priester die Bevölkerung gegen die Wahrheit verbittert und die Einstellung der Beamten uns gegenüber vergiftet haben, werden oft ungerechte Benachteiligungen erfolgen. Man wird religiösen und kommerziellen Veranstaltern die beliebige Benutzung der Tonausrüstung gestatten, Jehovas Zeugen dagegen nicht zulassen. Ein solches Vorgehen ist eine Verletzung der verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn eine solche Taktik eingeschlagen wird, ist es darum an der Zeit und ganz in Ordnung, wider sie aufzustehen und es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen zu lassen. Wenn ungerechte Unterschiede gemacht werden, wird ein jedes Gesetz und jede Verordnung ungültig, die auf solche Weise verkehrte Anwendung fanden; und dann ist die Möglichkeit geschaffen, die Sache gerichtlich in Ordnung bringen zu lassen.

Das kann auf zweierlei verschiedene Weise geschehen. Ihr könnt die Beamten darauf aufmerksam machen, daß sie ungerecht und gesetzwidrig handeln, und daß die betreffende Verordnung dadurch rechtsungültig wurde, weswegen ihr die Absicht hättet, eure Versammlungen abzuhalten oder die Tonausrüstung zu benutzen, ohne auf die betreffende Verordnung Rücksicht zu nehmen, und daß, wenn die Beamten gegen diese Veranstaltungen einschreiten werden, die Angelegenheit vor Gericht zur Sprache käme. Dann geht voran und haltet die Versammlung ab. Wahrscheinlich werdet ihr daraufhin verhaftet werden, könnt mit Hilfe eines Anwalts vor Gericht darlegen, daß eine ungerechte Benachteiligung vorliegt, und erwirkt vielleicht eine gerechte Entscheidung.

Oder ihr könnt die Unannehmlichkeiten vermeiden, die eine Verhaftung mit sich bringt, indem ihr einen Anwalt nehmt, um vom zuständigen Gericht eine Verfügung dahingehend zu erlangen, daß die betreffenden Beamten von der Einmischung in eure gesetzliche Tätigkeit Abstand zu nehmen haben. Bei beiden Verfahrungsweisen solltet ihr auf einer soliden Grundlage arbeiten. Ihr solltet ordnungsgemäß um Bewilligung angesucht und dann Beweismaterial dafür beisammen haben, daß andern diese Bewilligung gegeben wurde, und daß sie wirksam sein durften, so daß eine ungerechte Rechtsungleichheit geschaffen worden ist.

Gute Urteilskraft für die Verkündigung mit Tonwagen

Wenn irgendwo gute Urteilskraft und gesunder Menschenverstand erforderlich sind, dann bei dem Gottesdienst mit dem Tonwagen. Wer als Kämpfer ein Rauhbein ist und sich mit andern herumschlagen und herumstreiten möchte, wenn er nur im geringsten gereizt wird, der ist dort fehl am Platze. Dafür werden umsichtige Brüder mit gesundem Urteil benötigt. In vielen, vielleicht in den meisten Gruppen gibt es Brüder, die darauf versessen sind, mit der Tonausrüstung in die streng katholischen Gebiete zu gehen und die gepfeffertsten Vorträge abzuspielen, um die Leute dort in Aufregung zu versetzen und in ein Scharmützel zu verwickeln. Sie werfen den Gruppendienern sogar Mangel an Mut vor, wenn diese die Verwendung der Tonwagen für diesen Zweck untersagen. Als Jesus den Petrus tadelte, weil dieser dem Knecht des Hohenpriesters ein Ohr abgeschlagen hatte, zeigte er damit, daß er rücksichtsloses Vorgehen nicht billigt. Die tollkühnen Burschen, die sich die Leute weit und breit zu Feinden machen möchten, sind ebenso impulsiv wie Petrus und lassen es an gesundem Menschenverstand fehlen.

Aus zusammengetragenen Erfahrungen fähiger Brüder, in mehrjährigem Dienst mit dem Tonwagen gemacht, geben wir mit Bezug auf die Benutzung der Sprechplattenvorträge die folgenden Anregungen. Man könnte die Vorträge in vier Sorten einteilen, und zwar: Einführungs-, Lehr-, Streit und scharfe Platten.

Zur Sorte "Einführung" gehören z. B. "Friedensboten", "Wert der Erkenntnis", "Reichtum" etc. Diese Art sollte für Verkündigung auf der Straße benutzt werden, besonders wenn Verkündiger in Verbindung damit den Tonwagen benützen. Sie geben keinen Anstoß und bilden eine günstige Einführung für die begleitenden Gottesdienstteilnehmer.

"Lehrplatten", wie "Seele", "Wo sind die Toten?", "Schächer im Himmel", "Jehova" etc.; sind ausgezeichnet in Parks, auf der Straße, in öffentlichen Versammlungen usw., also überall dort, wo eine Menge versammelt ist und bis zum Schluß zuhören wird.

"Streitplatten", wie "Flaggengruß", "Gottes Panier", "Loyalität" etc. sind zu benutzen, wo eine Streitfrage besonders lebendige Form angenommen hat. Eine Gemeinde, wo Kinder von der Schule verwiesen wurden, ist ein geeigneter Ort für die Verkündigung einer solchen Botschaft. Dabei wird sich vielleicht einiger Widerstand erheben; aber zu solchen Zeiten sollten die Leute derartige Aufklärung erhalten.

Die sogenannten "scharfen Platten" haben auch ihren Platz, aber dieser ist nicht im Alltagsgebrauch der Tonausrüstung zu suchen. Es handelt sich um "Väter", "Schlüssel", "Fegefeuer", "Heilig" etc. Manche Brüder sind in fast krankhafter Weise darauf versessen, in die dichtbevölkertsten katholischen Gebiete hineinzuplatzen und den Leuten die Vorträge aufzudrängen. Das heißt nicht, den Geist eines gesunden Sinnes zu gebrauchen. Es erregt Pöbelinstinkte und führt oft zu ernsthaften Schädigungen und Nachteilen. Benutzt die "scharfen Platten", wenn die Verhältnisse dafür reif sind und günstig liegen. Wenn du eine Anzahl Vorträge abgespielt hast, und unter den Zuhörern befinden sich mehrere, bei denen das anspricht, dann kann man ihnen über die "Fegefeuer"-Erpressung und den "Sündenvergebungs"-Gimpelfang Bescheid sagen. In einer pennsylvanischen Stadt stellte einer seine Tonanlage auf und sammelte Zuhörer für seine Schallplattenvorträge um sich. Da kam ein "Heiliger Vater" herübergesprungen und sagte ihm, er solle abstellen. Der Bruder weigerte sich. Der "Vater" tobte und drohte, aber die Menge lachte ihn aus, und er zog geschlagen ab. dann legte der Bruder den Vortrag "Väter" auf. An dieser Stelle war ein solches Zeugnis sehr angebracht. Wenn du die Freunde der "Hure" über ihre Untaten informieren möchtest, so meide ärmere Viertel; denn dort beginnen die Gewaltakte des Pöbels, und das zu regeln ist sehr schwierig.

Gewaltakte des Pöbels

Mit einem Pöbelhaufen kann man sich nicht vernünftig auseinandersetzen. Zu versuchen, einen Vortrag trotz dem Widerstand des Pöbels weiterlaufen zu lassen, hat wenig Zweck. Die beste Methode ist, sich zur Regelung der Sache an die zuständige Behörde zu wenden. Unternimm folgende Schritte, bzw. diejenigen davon, die notwendig sind,

Erstens: Ersuche die Behörde, dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Sprich bei der Polizei, dem Bezirksamt oder irgendeiner andern Amtsstelle vor. Wenn die Ortsbehörden nichts unternehmen wollen, gehe zu den ihnen vorgesetzten Stellen, wenn nötig bis zum Regierungspräsidenten.

Zweitens: Veranlasse, daß Haftbefehle erlassen werden gegen die an solchen Aufläufen Beteiligten; und wenn dabei ein Priester auf der Bildfläche erschienen ist, oder wenn du Beweise dafür hast, daß er die Sache geschützt hat, dann vergewissere dich, ob er mit den andern vor Gericht geladen wird.

Drittens: Privatklagen auf Schadenersatz werden von den Gerichten entgegengenommen. Strenge einen Prozeß an gegen diejenigen, von denen du weißt, daß sie dich an deiner Person oder an deinem Eigentum geschädigt haben. In manchen Staaten wird die Gemeinde oder der Bezirk haftbar gemacht für alle vom Pöbelhaufen verursachten Schäden, und in diesem Falle ziehe die betreffenden Stellen zur Verantwortung. Der Gedanke dabei ist nicht, Geld einzusammeln, so hilfreich das sein mag, sondern darauf zu bestehen, daß die Beamten der betreffenden Gemeinde dem Gesetz Geltung verschaffen gegenüber solchen, die verhindern möchten, daß dem Volke die Wahrheit gebracht wird.

Flaggengruß und Untertanentreue

In den letzten beiden Jahren ist großes Geschrei darüber erhoben worden, daß Kinder den Fahnengruß verweigert haben. Man viel Staub aufgewirbelt. Redaktoren schlugen Alarm; Kriegsteilnehmer und die „Töchter der amerikanischen Revolution" (eine „patriotische" Frauenvereinigung Amerikas) kamen herbeigesprungen, um das Land zu retten; Geistliche machten für sich Reklame, indem sie Schalen des Hasses über Jehovas Zeugen ausschütteten, und die ganze Angelegenheit nahm landumspannende Ausmaße an.

Der Zweck dieser verabredeten Aktion war, im ganzen Haß gegen das Volk des Herrn zu erregen. Ferner war die Sache darauf berechnet, das Volk in Reih und Glied zu bringen und dafür zu gewinnen, daß es die neue nationale Flaggengruß-Religion unterstütze. Auf diese Weise hofften der Teufel und seine Verbündeten den Zeugen Jehovas die Hemmschuhe anlegen und sie aus dem Felde schlagen zu können.

Ein wenig Erfolg haben sie mit ihrem boshaften Programm gehabt. Ungefähr zweihundert Kinder sind von öffentlichen Schulen verwiesen worden. Viele davon wurden geschlagen, gewürgt und gequält. Eltern wurden gerichtlich verfolgt, bestraft und erwerbslos gemacht. Man versuchte Kinder in Erziehungsanstalten zu schicken; weitere, noch straffere Gesetzesvorlagen über Flaggengruß wurden eingebracht und sonstige Teufeleien verübt unter dieser Form religiöser und patriotischer Geistesverwirrung. Wenn Satan seine ursprünglichen Absichten auch nicht durchführen konnte, sind doch Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß er seine Bewegung weiterführt; und das laufende Schuljahr zweifellos viele neue Aktionen dieser Art von Widerstand gebären. Laßt uns darum auf der Hut und für jeden Eventualfall eingerichtet sein.

Über diese Frage der Ergebenheit dem Lande gegenüber besteht unter den Geschwistern viel Unklarheit. Viele meinen, Ergebenheit gegenüber seinem Lande wäre etwas ebenso Teuflisches wie das Grüßen der Flagge. Das stimmt nicht. Dazwischen bestehen doch ziemliche Unterschiede. Die Flagge zu grüßen verstößt gegen Gottes Gesetz, weil es ein Akt der Verehrung des „Bildes" des Landes und des Niederbeugens davor ist, was dem Götzendienst gleichkommt und Heil und Schutz dem Lande zuschreibt. Ergebenheit dem Lande gegenüber bezeichnet die Verpflichtung, die ein Bürger gegen sein Land hat. Es bedeutet Gehorsam gegen die Gesetze; Verzicht darauf, einem andern Lande ergeben zu sein; Abstandnahme von Aufreizung und feindlichen Handlungen gegen das Land. Ergebenheit gegen das Land ist nicht unvereinbar mit dem Christentum. Paulus war ein Bürger des Römischen Weltreiches und machte von seinem Bürgerrecht guten Gebrauch. Wenn du also als Zeuge vor Gericht oder sonstwo gefragt wirst, ob du dem Lande ergeben sein willst, sehen wir keinen Grund, warum du das nicht bejahen solltest.

Staatsanwälte stellen gern die Frage: "Achten Sie die Verfassung?" Warum sollte man da zögern oder ausweichen? Gewiß achten wir die Verfassung. Wenn bedacht wird, daß sie von unvollkommenen Menschen geschaffen wurde, muß man sagen, daß sie eine sehr gute Urkunde ist, deren Grundsätze durchweg in Übereinstimmung sind mit denen der Gesetze Gottes. Wir stützen uns auf diese Grundsätze, wenn wir auf unser Recht pochen, das Evangelium ohne Behinderung von seiten der Religionisten predigen zu können. Man frägt uns: „Achten Sie den Staat?" Ja. Eine Regierungsform ist bedeutend besser als Anarchie. Es geht darum, daß Satan und seine Horden von uns gern hören möchten, wir wären Anarchisten und Feinde aller Regierungen. Jedoch, wir erkennen an, daß manche dieser Regierungen die besten Anstrengungen von Menschen darstellen, sich selbst zu schützen und ihr Gedeihen zu sichern, und wir sind nicht auf ihren Sturz aus. Wir stellen uns nicht in stärkerem Maße gegen sie, als daß wir darauf aufmerksam machen, daß sie alle auf der Waage göttlicher Gerechtigkeit gewogen und zu leicht erfunden wurden und von Gott zur bestimmten Zeit vernichtet werden sollen.

Sollten Kinder die öffentlichen Schulen besuchen? Manche sind zu dem Schluß gekommen, die öffentlichen Schulen stünden so stark unterm Einfluß des Teufels, daß es nicht genug Sicherheit biete, die Kinder dorthin zu schicken. Das ist jedoch nicht ratsam. Es werden dort viele guten Sachen gelehrt, darunter Lesen, Schreiben, Rechnen, Erdkunde etc., alles Kenntnisse, die für jedermann wertvoll sind. Außerdem ist der Unterricht für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Dafür zahlen wir auch Steuern und sollten uns die betreffenden Einrichtungen also zunutze machen. Wenn die Zeit kommt, die Kinder auf andere Weise zu unterrichten als in den öffentlichen Schulen, wird der Herr die passenden Bildungsmöglichkeiten schaffen. Natürlich stimmen manche der in den öffentlichen Schulen gelehrten Dinge mit der Heiligen Schrift nicht überein. Unterrichtet eure Kinder zu Hause über die Wahrheit, lehrt sie Gott zu lieben und ihm zu dienen, dann wird ihnen das, was die Schullehrer vorbringen, nicht von Schaden sein. Weil so viele Kinder von öffentlichen Schulen verwiesen wurden, sind in unserm Lande an ein paar Orten Königreichschulen eröffnet worden. Viele haben schriftlich den Wunsch ausgedruckt, überall möchten Königreichsschulen eingerichtet werden. Das scheint jedoch nicht tunlich zu sein. Solche Schulen sind kostspielig und verschlingen viel Zeit, Mühe und Kraft; und es ist offenbar noch nicht an der Zeit, sich ganz auf diese Sache zu verlegen. Die bereits eröffneten Schulen sollen den Kindern zugute kommen, die von den öffentlichen Schulen verwiesen wurden; sie sollen die Eltern davor schützen, wegen Verletzung der Schulzwangs-Bestimmungen verhaftet und eingesperrt zu werden, und sie sollen die Kinder davor bewahren, in Erziehungsanstalten gesteckt zu werden. Wenn noch Gelegenheit vorhanden ist, eure Kinder in öffentliche Schulen zu schicken, dann ist das der richtige Platz für sie.

Der Streit um den Flaggengruß ist bei weitem noch nicht entschieden. Im allgemeinen haben sich die Gerichte gegen unsern Standpunkt gestellt. Immer noch finden Verweisungen von der Schule statt; und jedesmal, wenn die Gesetzgeber zusammenkommen, sind die "Gehirntrusts" für Flaggengruß mit einer neuen Lieferung von Gesetzen zur Hand. Darum ist es gut, wachsam und bereit zu sein, wenn diese Krankheit zu euch dringt

Wenn der Flaggengruß in eurer Gegend zur akuten Frage wird und eure Kinder deswegen Verfolgungen ausgesetzt sind, so geht wie folgt vor.

Erstens: Laßt die Kinder selbst entscheiden. Sagt ihnen über das Grüßen der Flaggen Bescheid und laßt sie dann selbst zu einer Entscheidung kommen.

Zweitens: Wenn die Lehrer und die Schulleitung Maßnahmen treffen, dann zeigt ihnen durch persönlichen Besuch und durch Überreichung einiger Exemplare der Broschüre "Loyalität" [in Englisch erschienen] die Wahrheit über diese Streitfrage.

Drittens: Wenn die Kinder von der Schule verwiesen werden, dann sorgt für Privatunterricht in irgendwelchen Form. Das sollte unverzüglich geschehen, um zu vermeiden, daß man wegen Verletzung des Schulzwanggesetzes zur Verantwortung gezogen wird. Die Besorgung privaten Schulunterrichts sollte nicht den Eltern der betreffenden Kinder allein aufgebürdet werden, sondern die Ortsgruppe sollte dabei behilflich sein und sie loyal unterstützen. Wenn das Projekt von der Ortsgruppe nicht allein bewältigt werden kann, sollte die Division [ein Bezirk von Gruppen] die Verantwortung auf sich nehmen. An einer Stelle wurden mehrere Kinder aus der öffentlichen Schule verwiesen, und die Mutter wandte sich um Unterstützung an die Ortsgruppe; aber diese gab ihr die frostige Antwort, sie solle ihre Kinder wieder in die öffentliche Schule schicken. Das war unmenschlich und selbstsüchtig. Anderswo hatten Ortsgruppen die schweren Lasten für Privatschulen ohne rechte Hilfe von seiten der Division zu tragen. Wir meinen, daß man bei solchem Handeln nicht in rechter Weise "wider sie aufsteht", wie unser Herr es geboten hat.

Viertens: Gebt über alles einen Bericht an die Gesellschaft.

Fünftens: Unterrichtet die Bevölkerung der betreffenden Gegend eingehend über unsern Standpunkt in dieser Frage. Die Zeitungen werden das falsch darstellen, so daß ihr mit "Loyalität" und mit der Tonausrüstung zu den Leuten gehen und sie über die Wahrheit informieren müßt.

'Darum, machet euch auf, und laßt uns wider sie aufstehen zum Kriege.' Das Volk des Herrn hat seine Stellung auf der Seite Gottes des Allmächtigen bezogen. Der Kampf ist im Gange, und für die Armee des Herrn der Heerscharen wird es keinen Rückzug geben, sondern sie wird im Namen Jehovas und seines Sohnes Christus Jesus in aggressiver Weise vorgehen, damit Gottes Name auf der ganzen Erde gerechtfertigt werde.

Die Seite mit dem Inhaltsverzeichnis aus der "Trost"-Ausgabe vom 15. 5. 1938

Ergänzend noch empfiehlt sich auch noch der Blick in die Ausführungen, die William Schnell zum Thema in seinem Buch ("Dreissig Jahre Sklave des Wachtturms") machte. (Kapitel 12, 13, 16, 18)

Detailauszug aus dem Buch von William J. Schnell

Gerichtliche Auseinandersetzungen in den USA

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ein KdöR-Kommentar

Kriegslist zum Anfassen

Olin R. Moyle

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