Kommentar zur geplanten Verschärfung des sogenannten „Leistungsschutzrecht" durch FDP/CDU.

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Vergleiche hinken sicherlich. Unabhängig davon drängt sich mir dieser Vergleich auf.

„Stadt ohne Juden" betitelte Hugo Bettauer einen seiner Romane (vor 1933 erschienen), der die Nazis - ob seiner darin enthaltenen Demaskierung - derart auf die Wutpalme brachte, dass sie gar einen vollendeten Mord zu verantworten hatten. Nicht eine Gesamtbewertung des Bettauer’s steht an, wohl aber sein Romansujet.

Nach der Vertreibung der Juden aus Wien, würde sich zeigen. Keines der Probleme welches die antisemitischen Demagogen auf die Juden projiziert hatten, wäre dadurch gelöst. Ausbeuter und noch ein paar mehr üble Charaktere würde es auch nachdem geben. Nur könnten die dann halt nicht mehr auf den Faktor „Juden" in der Milchmädchenlogik, reduziert werden.

Die Herren Verleger wähnen nun, mit dem Leistungsschutzrecht, für ihre Interessen den „Stein der Weisen" gefunden haben. Wie denn Google und Co sich letztendlich verhalten wird, muss die Praxis noch erweisen.

Vielleicht beschreitet man gegenüber Google eher den „Schmusekurs", läßt alles so wie es ist, weil der „Google-Riese" als zu stark eingeschätzt wird, und man nicht scharf auf eine Wiederholung der belgischen Erfahrungen ist.

Andere hingegen sind keinesfalls so stark wie Google, und an denen kann man dann ja schon mal eher sein „Mütchen kühlen". An willfährigen Helfershelfern der Abmahnindustrie wird es dabei sicherlich nicht mangeln.

Als selbst solch ein potenzielles Opfer fragt man sich natürlich, was man denn selber tun könne um nicht „ins offene Messer hineinzurennen".

Tun kann man zum Beispiel dies, sämtliche Pressemeldungen, die einem unter normalen Verhältnissen als interessant erscheinen, mindestens erstmal zwölf Monate lang „aufs Eis zu legen".

Zur Zeit hatte ich es mir schon angewöhnt, keine Direktverlinkungen (meistens) auf Presseorgane mehr vorzunehmen, wegen der unsicheren Lage; aber zumindest noch die entsprechenden URL zu nennen, so dass Interessenten, in eigener Verantwortung, die entsprechenden Beiträge aufrufen können. Auch das werde ich dann wohl einstellen. Sämtliche URL von Presseorganen und sonstigen potentiellen Anspruchsberechtigten gemäß dem LSR, werden für mindestens zwölf Monate ab Erstveröffentlichung als „Luft" behandelt.

Ist der Inhalt in Ausnahmefällen gar so bedeutsam, dass eine Ausnahme von der Regel in Betracht kommt, muss alles daran gesetzt werden, den Inhalt in eigenen Worten zu beschreiben, unter ausdrücklicher Nichtnennung einer URL an die da fallweise auch gedacht werden könnte.

Damit mögen dann die Herren Verleger und ihre Erfüllungsgehilfen auf der Parteiebene, ihre neuerliche „Stadt ohne Juden" bekommen.

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(Einleitend ein Kommentar vom 15. 06. 2012; danach die schon etwas älteren Ausführungen zum Thema)

Schwammig und mehrdeutig
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 15. Juni 2012 16:04
Auch dieser Kommentator des „Handelsblattes" bemängelt unter anderem:
Ein überflüssiges Gesetz, schwammig und mehrdeutig formuliert, und damit letztendlich nur einem helfend:
Ein gigantisches Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Justizindustrie.

Böse Zungen sind geneigt ergänzend dazu zu kommentieren. Genau das sei der zwar nicht ausgesprochene, aber faktisch beabsichtigte Zweck des ganzen Unternehmens.

Eine Hand dieser Klientel-Parteien, die da agieren, „wäscht wieder mal die Hand von anderen ihresgleichen".
Man sah es schon beispielhaft bei den seinerzeitigen Steuermäßigungen für die Hotelbranche, von jener Regierung auch durchgeboxt.

www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-die-verleger-stellen-sich-selbst-ein-bein/6756832.html

Auch eine Formulierung der taz bringt es auf den Punkt:

„man ahnt es schon: Anwälte, Gutachter und Gerichte werden viel Spaß daran haben, den hauptberuflich freiberuflichen Hobbyblogger konkret zu definieren."

Ergänzend kommentiert die taz weiter:

„Google kommt dagegen gar nicht vor. Was auch daran liegen könnte, dass in Wahrheit viele Verlage an der freundlichen Berücksichtigung ihrer demnächst wohl rechtlich geschützten Leistungen durch Google News gar nichts auszusetzen haben."

www.taz.de/Gesetzentwurf-zum-Leistungsschutzrecht/!95401/

Ergo mit Google will man sich nicht ernstlich anlegen. Man schätzt dessen Multiplikatorenfunktion für die eigenen Intereressen. Man hat auch noch nicht vergessen wie es im Falle Belgien ablief. Da entfernte Google alle Treffer belgischer Zeitungen postwendend aus seiner News-Auflistung als auch aus den allgemeinen Google-Trefferlisten.
Großes Wehklagen anschließend darauf.

Aber die kleinen sollen dafür wieder mal bluten, dieweil man in realer Einschätzung der tatsächlichen Machtverhältnisse sich durchaus im klaren ist. Mit Google könne man sich letztlich nicht ernsthaft anlegen. Mache man es trotzdem, wisse man im voraus.
Das artet zum Schuß in den eigenen Ofen aus.

Im Bewußtsein einer von der Abmahnindustrie persönlich mal erhaltenen Rechnung über mehr als 2100 Euro, für einen aus meiner Sicht Bagatellfall, erkläre ich meinerseits den dafür verantwortlichen politischen Parteien den Kriegszustand!

Sind mit derzeit auch die Hände gebunden.
An Wahltagen, an denen ich mich beteiligen kann, werde ich diese Ankündigung, soweit es in meinen begrenzten Möglichkeiten liegt, dann in die Tat umsetzen!

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Ein - auch - „Glaubensgrundsatz" der vorgenannten etwa lautet, bezogen auf wirtschaftliche Aspekte:

„Geld sei ein scheues Reh".

Und daraus abgeleitet, man wolle nichts in der Richtung tun, was besagtes „Reh" scheu machen könnte.

Genau dieses aber will man offenbar auf dem Sektor „Leistungsschutzrecht" anders halten.

Ein FDP-Mann, Rechtsanwalt seines Zeichens, verbreitete sich in einem Statement vom 12. 8. 2010 auch mit dem Detailsatz (sinngemäßer Art).

Die bisherige Praxis der „Newsagregatoren" verhindere ja womöglich, da durch deren Kurzmeldungen bereits für einige ihr Wissensbedarf gedeckt sei, dass sie dann die eigentliche Webseite, wo jene Inhalte ausführlicher dargelegt,  besuchten.

Daraus abgeleitet wird dann offenbar.

Ergo müssen schon die Zweitverbreiter solcher Kurzmeldungen „kräftig zur Kasse gebeten" werden.

Machen sie das nicht freiwillig, dann schlägt die Stunde der Geschäftemacher aus der Rechtsanwaltsbranche. Und dann wird das ganze um ein vielfaches teurer.

Dann noch die Frage der Bewertung von Blogger/Webseitenbetreiber.

Gemäß den Blütenträumen die da bestehen, besteht die ernsthafte Gefahr, selbige in den Status professioneller „Journalisten" zu erheben; wenn es ums abkassieren geht. Auch wenn sie das von ihren äußeren Umständen her, keinesfalls tatsächlich sind.

Und „Journalisten" die auf andernorts entlehnte Inhalte (und sei es nur in äußerster Kurzform) zurückgreifen, sind halt Zahlungspflichtig.

Das sind dann „tolle Aussichten".

Um nochmals auf den Begriff der „scheuen Rehe" zurückzukommen.

Als Webseitenbetreiber muss man es sich dann wohl - mindestens - dreimal überlegen, ob man überhaupt noch andere Presseorgane in Kurzform zitiert, ob man sie überhaupt noch verlinkt.

Meine Entscheidung jedenfalls professionelle Presseorgane betreffend ist ab sofort.

Keine Direktverlinkungen mehr. Allenfalls Verweise auf die Quellen, die dann aber nicht mehr von dieser Seite aus direkt erreichbar sind.

Sie müssen also fallweise individuell in die Browserzeile übertragen werden, wenn man zu ihnen gelangen will.

 

Genannte kommerzielle Presseorgane mögen dann in ihrem „Wissensfundus" verschmoren.

Was nun ältere Verlinkungen anbelangt, muss man dann die tatsächliche Gesetzgebung erst abwarten. Sollte das für die in genannter Schärfe auch gelten, stände wohl eine gigantische Löschaktion noch bevor.

Ob die Befürworter des verschärften „Leistungsschutzrecht" sich damit einen „Gefallen" selbst tun.

Zumindest ich habe dazu meine Zweifel!

 

www.telemedicus.info/article/1832-FDP-Fairer-Wettbewerb-im-Netz-durch-Presse-Leistungsschutz.html

 

Aufschlußreich auch die Leserkommentare zu dem Ursprungstext

Wie bereits gesagt eine Direktverlinkung gibt es hier bis auf weiteres nicht mehr.

Ergo besteht nur die Option, entsprechende Adressen selbst in die Browserzeile zu kopieren.

Namentlich wird prinzipiell das vorangestellte

http://

hier nicht mehr übernommen.

Ausnahmen sind zwar möglich. Etwa Verlinkungen auf eigene URL’s oder (in begrenzter Auswahl) relevant und zugleich sympathische Beiträge andernorts. Die Betonung liegt dabei auf Auswahl. Wer von dieser nicht mit erfasst wird, hat hier auch keinen Anspruch darauf.

Aber URL die wohl weniger im Kontext zum Hauptthema dieser Seiten stehen, dürften bei der Chancenbewertung für eine Direktverlinkung, eher unter „ferner liefen" rangieren.

 

Beachtlich erscheint mir auch die in den Leserkommentaren mit verlinkten Google-Angaben.

Wer von Google-News erfasst werden will - muss das selbst ausdrücklich beantragen.

Macht er das nicht, erfasst ihn  Google News auch nicht.

Wer will, dass die so erlaubten Nachweise wieder aus Google News entfernt werden sollen (aus welchen Gründen auch immer), muss das gleichfalls selbst bei Google beantragen.

Weshalb dann eigentlich dieses Dummenfang- und Erpressungsunternehmen, erweitertes Leistungsschutzrecht???

Da sind deren Befürworter wohl eine plausible Antwort schuldig geblieben!

 

Fallbeispiel „Berliner Morgenpost".

Ausgehend von einem konkreten Fall vom 14. 08. 2010 ist bezüglich genannten Blattes, welches (mit) zu einem bekannten Zeitungskonzern gehört, folgendes festzustellen.

Im Rahmen der von Google für Interessenten kostenlos nachgewiesenen Zeitungs-Artikel in seinem News-Bereich, erfolgte auch die Benachrichtigung per eMail, über einen thematischen Artikel in genanntem Blatt (nebst thematische Hinweise, auch auf ähnliche Artikel in anderen Blättern. (Jetzt soll aber nur der Fall „Berliner Morgenpost" interessieren.)

Wie bereits festgestellt, erfolgt der Nachweis für Google-News, nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verlages respektive Redaktion. Das gilt dann auch in diesem Fall.

Im Verfolg des von Google vermittelten Links, ergab sich.

 

Man konnte den fraglichen Artikel nur „anlesen", aber nicht vollständig lesen. Und man bekam auch auf der Webseite genannten Blattes, preislich verschiedene Angebote offeriert, für ein etwaiges Tageweises lesen, bis zum lesen über längere Zeiträume (dann billiger) genannten Blattes im Internet.

Da die fraglichen Informationen jenes Artikels auch anderweitig im Google News-Bereich umfänglich zu ermitteln sind, dürften wohl diejenigen, die von der Option eines Tageweisen lesens (wegen des fraglichen Artikels) tatsächlichen Gebrauch machen, wohl in sehr, sehr bescheidenen Größenordnung bewegen (Ich jedenfalls gehöre nicht zu ihnen).

Ein Direktaufruf von Google News (dann eben ohne die Schiene der eMail-Benachrichtigung) ergab am gleichen Tage auch den Nachweis des fraglichen Artikels.

Dort aber ist der Artikel im Volltext lesbar, und ohne Hinweise auf die vorgenannten kommerzielle Angebote.

 

Die Verfechter des verschärften Leistungsschutzrechtes, zu denen auch der fragliche Verlag gehört, nach allem was man so hören kann, werden sich vorhalten lassen müssen; nicht wirklich konsequent zu sein, und auf Dummenfang zu spekulieren.

 

Sollte dieser Dummenfang sich dann noch in einer verschärften Gesetzgebung seinen Niederschlag finden, ist das alles andere als „akzeptabel".

 

In einer Stellungnahme des „Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V." zum Thema „Leistungsschutzrecht" auch gelesen, und selbige erteilt der von Seiten der Presseverleger und liierter Kreise favorisierten Stellungnahme, eine eindeutige Absage:

„Jedem Anbieter im Internet ist unbenommen, den Zugang zu seinen Onlinediensten zu beschränken bzw. ausschließlich gegen entgeltliche Vereinbarung freizuschalten. Entscheidet sich ein Verlag hingegen für unbeschränkt zugängliche Presseangebote im Internet - zum Beispiel um mehr Nutzer anzusprechen und höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, darf er nicht gleichzeitig über staatliche Regulierung durch die Hintertür hierfür eine Kostenpflicht herleiten. Eine derartige mittelbare Bepreisung von Inhalten würde das marktwirtschaftliche Prinzip im Internet aus den Angeln heben."

Weiter äußert jene Stellungnahme die Befürchtung:

Kommt es zum von den Presseverlegern und liierter Kreise favorisisierten „Leistungsschutzrecht" hätte das auch zur Folge:

„wären Unternehmen und Selbständige in Deutschland gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten umfangreiche Zugangssperrungen für Verlagsseiten des In- und Auslands durchzuführen."

Also auch in dieser Stellungnahme wird deutlich, besagte Unternehmen gedenken nun nicht wie das hypnotisierte Kaninchen auf die Schlange starrt, es ebenfalls so zu tun, dass sie nun darauf „warten" von den Presseverlegern über Gebühr zur Kasse gebeten zu werden. Sie werden schon die Zielstellung haben, jener Bedrohungssituation aus dem Wege zu gehen.

Ob besagte Presseverleger damit wirklich relevante Mehreinnahmen auf den von ihnen favorisierten Wege erzielen, erscheint auch den Verfassern jener Stellungnahme mehr als zweifelhaft.

Weiter in jener Stellungnahme, kommen besagte Presseverleger mit ihren Vorstellungen durch, „würden selbst kleinste Informationsteile auf allgemein zugänglichen Online-Verlagsseiten kostenpflichtig oder wären zu sperren."

Damit würde sich dieses Land in die Vor-Internetzeit selbst zurück katapultieren.

www.presseportal.de/pm/6570/1686839/bdi_bundesverband_der_dt_industrie

23. 09. 2010

Ob denn andere bedeutende Industriestaaten, jenem Kurs in gleicher Rigorosität mitfahren würden, dürfte wohl so ausgemacht auch noch nicht sein.

Insofern würde ein deutsches Vorpreschen auf zusätzliche Wettbewerbs-Nachteile, im Vergleich zu anderen Staaten hinauslaufen.

Wer zu spät kommt den bestraft das Leben, wusste mal eine Person der Zeitgeschichte griffig zu formulieren. Wo die Befürworter des Zuspätkommens derzeit in dem fraglichen Diskurs zu orten sind, dürfte wohl auch ziemlich offen zutage liegen!

 

Man stellt sich von Verlegerseite offenbar vorsätzlich taub.

Haben die Kinobesitzer auch solch einen Terror inszeniert, als ihre Geschäfte durch das Fernsehen zusehends schlechter liefen?

Eine ähnliche Umbruchssituation ist dann doch wohl auch die gegenwärtige.

Namentlich muss doch auch nach den „Ausführungsbestimmungen" dann gefragt werden, kommen die Verleger mit ihren Vorstellungen ungeschoren durch.

Ein Berufszweig hat dann wohl wieder mal zusätzliche Konjunktur. Der der Abmahnanwälte, respektive auch Gerichte, wegen relativer Bagatellen.

Und was da für finanzielle Forderungen, auch in Bagatellfällen im Raume stehen, wird derjenige bestätigen können, der das schon mal „auskostete".

Wenn man sich nicht dazu durchringen kann, die eigenen Angebote prinzipiell im Internet kostenpflichtig zu machen, dergestalt.

Erst ist zu zahlen, dann erst gibt es Kenntnis des so erworbenen Textes, und das wäre wohl so ziemlich die einzigste reale Alternative. Dann ist die gegenwärtige Terrorveranstaltung der Verleger hohl und verlogen.

Nochmals zusammengefaßt, die Verleger-Vorstellungen begünstigen vor allem und zuerst die Zunft der Abmahn-Anwälte.

Schande über jene politischen Parteien, die sich dazu als Erfüllungsgehilfen hergeben sollten!

 

Exkurs:

In ihrem Wirtschaftsteil brachte die "Freiburger Zeitung" vom 30. 7. 1930 auch einen "Lage und Aussichten der Ufa. Nach schweren Jahren Zuversicht" überschriebenen Artikel.

Und liest man dann selbigen findet man darin auch die Angabe:

Da bietet es sich doch an, einen Gedankensprung in die Gegenwart zu machen.

FDP und ihr Anhängsel CDU, machen sich ja derzeit in Vollstrecker-Gehorsam, im Auftrage der da vordergründig agierenden Zeitungsverleger-Lobby, stark für eine sogenanntes Leistungsschutzrecht von ungeahnter Schärfe.

 

Wer da nicht vorsichtig genug agiert, dem kann es passieren, schon wegen einer lapidaren zitierten Artikelüberschrift, in Kombination mit der Namensnennung eines kommerziellen Presseorganes, zur Kasse gebeten zu werden.

Wie das dann abläuft, ich kann's bezeugen, ist wohl so unbekannt nicht.

Erfolgte also im Vorfeld keine kostenpflichtige Lizenzierung des inkriminierten Tatbestandes, schlägt die Stunde windiger Geschäftemacher aus der Advokatenzunft.

Die sind sich dann auch nicht zu Schade, einen horrenden Streitwert anzusetzen.

Da kann es passieren, ist passiert, wird man mit Forderungen in der 2.000er Euro-Größenordnung "beglückt", für den Fall der Annahme eines Außergerichtlichen Vergleiches. Oder eben es zum Gerichtsverfahren kommen zu lassen.

Für vorgenannte "Zunft" dürfte dann jenes Gesetz sich - wieder mal - zum "warmen Geldregen" auswachsen.

So wäscht halt eine Hand die andere. Die FDP/CDU und ihre Klientel.

 

Und weil man die eigene Klientel beglückt, muss halt andernorts gespart werden. Eine der neuesten "Errungenschaften" dabei.

Alleinstehenden Hartz IV-Empfängern wird der zugestandene Wohnraum von bisher 45 m2 auf 25 m2 reduziert.

Das muss man sich dann mal in der Praxis vorstellen. Es dürfte ja wohl etliche der Hartz IV-"Beglückten" geben, die diesen Status keinesfalls schon gleich nach dem Verlassen der Schulbank erreichten, sondern denen auch ein einigermaßen bürgerliches Leben einige Jahre beschieden war. Und in dieser Lebensphase dürften sie wohl kaum eine Miniwohnung von 25 m2 gehabt haben. Jetzt werden sie von Amts wegen gezwungen sich auf 25 m2 Wohnfläche zu reduzieren.

Da muss man zwar den Einzelfall sehen, gleichwohl dürfte das dann auch das Verschrotten eines Teiles der vorigen Habe beinhalten.

Oder auch etwa Ehescheidungsfälle, die unter Hartz IV-Rahmenbedingungen dann so selten auch nicht, sich potenzieren.

Die Betroffenen werden also gleich doppelt und dreifach ins Unglück gestürzt.

Sollte es einem so Geschädigten gelingen, sich tatsächlich wieder aus der Hartz IV-Situation herauszuwinden, bleibt der skizzierte Schaden der durch seinen Umzug auf 25 m2 Wohnfläche entstanden, trotzdem erst mal bestehen.

Schande über diesen Sozialdarwinsmus-Staat!

Schande über die Parteien, die das zu verantworten haben!

Einer letzten Meldung zufolge, soll es in der eben skizzierten Angelegenheit, einen vorläufigen Rückzieher gegeben haben. Siehe:

www.zeit.de/politik/deutschland/2010-07/wohngeld-kuerzung

 

Die These heisst jetzt Verschiebebahnhof.

Wie der dann im einzelnen aussieht, enthält wohl noch einige Unwägheiten.

Wer denn hofft „die Kuh wäre nun vom Eis", der dürfte wohl sich etwas zu früh dieser Hoffnung hingeben.

 

Zurück zum eigentlichen Thema:
Weil nun diese Gefahr besteht, muss man es sich in der Tat dreimal überlegen, irgendeinen Presseartikel noch zu zitieren. Ist der Sachverhalt zu bedeutend, als dass totales Totschweigen angemessen wäre, bleibt nur die Option alles daran zu setzen, diesen Sachverhalt in möglichst eigenen Worten zu beschreiben.

Meines Erachtens dürfte sich die Zahl derjenigen, die sich dann im Vorfeld um eine Lizenzierung (kostenpflichtiger Art) bemühen, gemessen an den Weiten des Internets, in doch sehr überschaubarer Größenordnung halten.

 

So manches kommerzielles Presseorgan wird also auch erfahren. Es wird weitaus weniger zitiert werden. Zitierung ist letztendlich auf der Werbeebene angesiedelt, Viele sind bereit in einen hohen Werbeetat (mit nicht selten eher mageren Ergebnis zum Aufwand), zu investieren. Und dann verprellt man sich solcherart "Werbung".

 

Nun jammern die Presseverleger ja schon seit geraumer Zeit darüber, dass sie Umsatz-Rückgänge bei den Print-Varianten ihrer Erzeugnisse zu verzeichnen haben.

Die werden sich durch vorstehendes Szenario auch kaum für sie im positiven Sinne verändern.

Meines Erachtens sollten sich die Herren entscheiden.
 

Es war und ist von jeher möglich, dass Einsichtnahme über via Internet (als Transportschiene) vermittelte Texte, so gestaltet werden kann, dass der Interessent vorher erst zu zahlen hat, bevor er den Text zu Gesicht bekommt. Diese Option steht diesen Herrschaften in breiter Variationsmöglichkeit auch weiter zur Verfügung.

Allerdings kann es dann auch schon mal sein, dass so mancher "siebt" und findet das was er sucht, auch andernorts, ohne kommerzielle Extrazahlung.

Das ist dann halt das Risiko jener, die sich für diese Varianten entscheiden.

Und man kann durchaus die Frage stellen, ob die Rechnung der auf käufliche Texte orientierenden, letztendlich wirklich aufgeht.

Sollte sich das also in der Richtung entwickeln, nicht schön, aber man wird ja sehen was daraus wird.

 

Jedoch die Tendenz einen "Naturschutzpark" zu schaffen, und dessen Ankratzung gleich mit der Ingangsetzung gewisser genannter windiger Geschäftemacher zu beantworten, mag zwar in FDP/CDU-Kreisen angenehm sein.

Sie, die durch die Herausforderung von Google entstandene Situation ist durchaus mit der des genannten Überganges vom Stummfilm zum Tonfilm vergleichbar.

 

Ich hoffe nur, der mündige Bürger beantwortet dass dann der FDP/CDU auch am Wahltage entsprechend!

Ich für meine Person habe es jedenfalls vor am nächst möglichen Wahltage, entsprechend zu "beantworten".

Wie war das eigentlich mit der Parteienentwicklung nach 1945 in der jetzigen Bundesrepublik Deutschland?

Gab es da etwa eine Partei wie die der sogenannt "Grünen" schon von Anfang an? [Diese Replik ist und soll jetzt kein spezielles Votum für jene Partei sein. Sie wird lediglich als Vergleichsbeispiel erwähnt].

Besagte Partei kam denn wohl erst später auf. Und sollten die etablierten Parteien gehofft haben, die und ihr Anliegen müssen wir doch keineswegs "ernst" nehmen; so scheint es dem "neutralen Beobachter" heutzutage eher so zu sein. Das nicht "ernst" nehmen scheint wohl im Rückzug begriffen zu sein.

Und einige der etablierten Parteien sind in einer "schwachen Stunde" gar mal bereit einzuräumen, zu wessen Lasten eigentlich der Aufstieg jener neueren Partei geht.

Natürlich kann hier keine kurzfristige Wertung solcher Verschiebungen Platz greifen. Das kann eher nur in der rückblickenden Wertung einiger Jahrzehnte der Fall sein. Aber vielleicht ist doch die Gegenwart solch eine Zeit, wo eben eine erneute Weichenstellung (eben bei vorgenanntem Thema) zu registrieren ist. Die Anlässe mögen denn ja anfänglich nur gering sein, und so manchem dazu veranlassen zu postulieren:

Auch das sitzen wir noch aus!

http://az.ub.uni-freiburg.de/show/fz.cgi?cmd=showpic&ausgabe=04&day=30b3&year=1930&month=07&project=3&anzahl=4

 

Meine zusammenfassende Meinung.

Angesichts der ungeheuren Weiten des Internets, die jeden dazu zwingen, nur bestimmten Themen näher zu treten, und die auch dann noch das ernüchternde Ergebnis produzieren. Man kann selbst nicht alles relevante zu bestimmten Themen sichten. Man müsse zwangsläufig eine Auswahl treffen.

Angesichts dieser Sachlage, katapultieren diejenigen sich selbst weiter ins Hintertreffen, die auf besonders restriktive Mechanismen setzen.

So exklusiv kann wohl kaum ein Text sein, als das man seinen wesentlichen Inhalt nicht auch andernorts ermitteln könnte.

Die Maschinenstürmer in einer früheren Geschichtsphase standen letztendlich auf verlorenem Posten. Trotz ihres Widerstandes, war die diesbezügliche Entwicklung nicht zu bremsen.

Diese Erfahrung werden wohl auch noch einige neuzeitliche "Maschinenstürmer" zu sammeln haben!

Dieser „Guten alten Zeit" trauern sicherlich einige nach, und wollen sie partout zurückholen.

In deren Augen ist dann wohl ein Lexikonprojekt wie etwa die „Wikipedia" auch ein Sakrileg, dieweil es eben auch wirtschaftliche Interessen konventioneller Lexikonprojekte tangiert.

Ein Sakrileg in deren Augen sind dann wohl auch öffentliche Bibliotheken, wo man ja auch einiges einsehen kann, ohne gleichzeitig horrende Buchhandelspreise dafür zu zahlen zu müssen, und sich vielleicht die eigene Wohnung dermaßen mit Büchern vollzustopfen, dass man selbst kaum darin noch Platz hat; sofern man gewisse wissenschaftliche Ambitionen hat.

Nun hat also das Internet neue Optionen erschlossen.

Als etwa die Eisenbahn eingeführt wurde (in der Sicht einiger damaliger Zeitgenossen ein „Teufelszeug"), da wurde sicherlich auch die wirtschaftlichen Interessen der Pferdekutscher tangiert.

Sind also die neuzeitlichen „Pferdekutscher" mittels ihrer Lobbyisten, so stark, um die Rolle rückwärts durchsetzen zu können?

Das ist dann doch wohl die „Gretchenfrage".

Man vergleiche thematisch auch:

www.perlentaucher.de/blog/164_leistungschutzrechte%3f_wofuer_denn%3f%3f

 

Der Horror-Stapelllauf ist in Belgien schon "bewunderbar"-Siehe :  www.heise.de/tp/artikel/35/35143/1.html

http://forum.mysnip.de/read.php?27094,86782,86782#msg-86782

 

Im Zeitspiegel
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 06. Januar 2012 12:49
Herr Rösler von der FDP hat sich wohl kürzlich einen „Zentner Kreide" kommen lassen, die er jetzt etappenweise, bei seinen jeweiligen Mahlzeiten, als Vorspeise zu verzehren beliebt.
Man kennt dererlei bereits vom Rotkäppchen und dem bösen Wolf. Letzteren soll es mittels dieses „technischen Hilfsmittels" gar gelungen sein, das arglose Rotkäppchen zu übertölpeln, dieweil ja der Wolf nun so lieblich säusele.

In einem Interview beliebte also Herr Rösler jetzt neuerdings mit einzuflechten, es solle zu keiner „Internet-GEMA" kommen.
Da werden wohl einige Herrschaften in Stadtbekannten Verlagshäusern, mit dem großem „Schluckauf" zu kämpfen haben. Denn unter dem Firmenschild „Leistungsschutzrecht" ist doch besagte „Internet-GEMA" das was ihnen so vorschwebt.

Allerdings wissen besagte Herrschaften auch den Wert des „Kreideverzehrs" zu schätzen, und hüten sich daher, das was ihnen so vorschwebt, in aller Deutlichkeit auszusprechen.
Unterhalb dessen indes, auf ihrer Lobbyistenebene, tun sie alles, um diesem Ziel näher zu kommen.

Nun weis man nicht erst seit heute, Politikervoten können eine enorm schnelle Verfallszeit haben. Und dreht sich der Wind etwas, dann ist das „Gewäsch von gestern" superschnell wieder vergessen. Ich befürchte, auch Herr Rössler, ist keine Ausnahme von dieser Regel.
Das er sich zu dem genannten derzeitigen Votum überhaupt durchgerungen hat, ist meines Erachtens ursächlich auch in der Analyse von Wahlergebnissen zu sehen.

Die letzte relevante Wahl an die da zu denken wäre, ist die Wahl in Berlin gewesen.
Auch wenn die Herren Politiker es gekonnt verstehen, ihre eigentlichen Gefühle nicht immer auf dem offenen Markt auszubreiten, kann doch unterstellt werden.
Bei besagter Wahl ist wohl auch Herrn Rösler der Schreck dergestalt in die Glieder gefahren, indem er das abschneiden jener Partei, die sich da „Piraten" nennt, bewertete.
Ergebnis siehe weiter oben.

Nichts ist so alt wie der Ruhm von gestern. Wie wahr dieser Spruch doch ist.
Auch nach der Berlin-Wahl wird es weitere Wahlen geben.
Und an deren dann vorliegenden Ergebnissen wird sich ablesen lassen.
War das nun mit der Berlin-Wahl eine Eintagsfliege?

Sollte es tatsächlich dazu kommen, braucht sich meines Erachtens dann auch niemand darüber zu wundern, dass dann auch ein Herr Rösler, sein heutiges „Gewäsch" allerschleunigst, wieder vergessen wird!

www.wuv.de/nachrichten/unternehmen/vizekanzler_philipp_roesler_anreize_fuer_kreative_geschaeftsmodelle
Leistungsschutzrecht
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 26. Februar 2012 08:30
Im Zeitspiegel
Sie hoffen weiter auch für Snippets (Kurztexte) zur Kasse bitten zu können, und der Abmahnindustrie weitere goldene Zeiten bescheren zu können.
Google indes, ist besagten Herrschaften doch wohl eine Nummer zu groß, so dass sie derzeit zumindest gegenüber Google die Rückzugsfanfare angestimmt haben.

www.faz.net/aktuell/technik-motor/computer-internet/streit-mit-google-verleger-hoffen-auf-beistand-aus-bruessel-11661483.html
Leistungsschutzrecht und die Folgen
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 05. März 2012 00:46
Zitat
Drahbeck
Im Zeitspiegel
Sie hoffen weiter auch für Snippets (Kurztexte) zur Kasse bitten zu können, und der Abmahnindustrie weitere goldene Zeiten bescheren zu können.
Google indes, ist besagten Herrschaften doch wohl eine Nummer zu groß, so dass sie derzeit zumindest gegenüber Google die Rückzugsfanfare angestimmt haben.

Meldungen zufolge sei der Stand in Sachen des umstrittenen Leistungsschutzrechtes nunmehr der:
Schon bisher war die Forderung „auf dem Tisch" Für „Snippets" (Kurztexte) zur Kasse zu bitten. Praktisch realisiert über eine Art Gema die dann abkassiert.
Besagte Verwertungsgesellschaft zum abkassieren soll nunmehr Realität werden.
Verstehe ich es richtig beträgt die jeweilige Schutzfrist ein Jahr.
Theoretisch sind Privatpersonen davon zwar nicht betroffen - theoretisch.
Die Tücke indes dürfte sich im Detail offenbaren.

Ein Hamburger Verlag beispielsweise, welcher eine Zeitlang (mit Ausnahme der zwei letzten Hefte) seine Texte auch Online - frei zugänglich machte, hat schon seit Jahresanfang seine Politik geändert. Jetzt sind die letzten zwölf Monate dort nicht mehr kostenfrei zugänglich.
Das wäre so ein Veranschaulichungsbeispiel.
Namentlich bei allen Internetanbietern, welche zum Kreis der Erlauchten gehören, welche von besagter Verwertungsgesellschaft - theoretisch - dann begünstigt sind, dürfte äußerste Vorsicht angezeigt sein.
Insbesondere dann wohl auch jene Zwölfmonatige Schutzfrist zu beachten sein, will man es vermeiden abgezockt zu werden.
Ich werde ernsthaft darüber nachdenken - ab sofort - ob ich es mir noch leisten kann, etwa von Google news erhaltene thematisch Hinweise, auch weiter zu geben.
Vielleicht ist es sinnvoller die dann erst mal zwölf Monate „aufs Eis zu legen", und danach erst zu entscheiden.
Kommt es so wie vorstehend beschrieben, kann das auch an diesem Ort nicht folgenlos bleiben.
Man wird zu sehen haben, wie verhält sich denn nun Google news etwa. Teilt es weiter neuere Erkenntnisse mit, muss es dann wohl besagte Verwertungsgesellschaft finanziell „füttern". Die Frage ist, macht das dann Google news auch? Oder entscheidet es. Dann gibt es halt nichts?
Das muss dann wohl die Zukunft noch zeigen.
Ergo kann wohl jeder sich weiterhin über Ergebnisse von Google news informieren (so es denn noch welche gibt). Das dann aber eben individuell. Eine Weitergabe indes auch an diesem Ort, vor Ablauf besagter zwölfmonatiger Schutzfrist, ist wohl „dreimal zu überdenken", bevor man sie denn auch praktiziert.
Namentlich bei allen auch als konventionelle kommerzielle Presseorgane bekannten Info-Plattformen.
Allenfalls steht blos noch die Option frei in eigenen Worten Sachverhalte zu beschreiben. Ist dieses Sachverhaltbeschreiben dann mit einem Link gekoppelt, kann der dann schon „ein Schritt zu viel sein".
Es wird genau zu beobachten sein, wie verhält sich nun Google news und vergleichbare News Aggregatoren.

Die Politik der derzeit regierenden Parteien - meine Zustimmung haben sie jedenfalls nicht, werde ich sicherlich an Wahltagen entsprechend beantworten.

Re: Leistungsschutzrecht und die Folgen
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 05. März 2012 07:00
Der erste Präzedenzfall ist eingetreten.
Eine auch Online verbreitete thematische Meldung mit Zeugen Jehovas-Bezüglichkeit (noch via Google news vermittelt - noch).
Es bleibt mir nur die Möglichkeit ihr genaues Erscheinungsdatum festzuhalten und zwölf Monate später neu zu werten, ob sie erwähnt werden kann oder nicht.
Jedenfalls werden ich zukünftig nicht mehr auf solche Fälle hinweisen, es sei denn die zwölf Monate sind verstrichen.
Re: Leistungsschutzrecht und die Folgen
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 07. März 2012 14:17
„ ... Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen ..."

www.perlentaucher.de/blog/267_das_leistungsschutzrecht_wird_floppen
Re: Leistungsschutzrecht und die Folgen
geschrieben von:  Drahbeck
Datum: 09. März 2012 12:37
Aufwärtsfließende Flüsse;
Jäger schießende Haasen;
und Verlagshäuser die sich in Wolkenkuckucksheim ihre neue Welt erschaffen.
Einschießlich politischer Parteien, vom „Lust am Untergang beseelt", die sich zum Vollstrecker jener Verlagshäuser berufen fühlen.

www.freitag.de/politik/1210-das-internet-ist-zu-gro-artig-um-es-springer-und-co-zu-berlassen
Zitat
Wenn Du den Fluss Halys überschreitest, wirst Du ein grosses Reich zerstören ...

 

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