Retten Sie Ihre Ehe! Werden Sie Zeuge Jehovas!

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Datum: 03. Oktober 2008 16:26

Die Stadt hallte wider von dem fürchterlichen Ruf
„Der Wachturm!“
und in den schrecklichen Gegenden,
wo in den dunklen Gassen die Krankheit „Religion“ geboren ward,
regierten fortan Furcht, Schrecken und Aberglaube.

„Gestatten sie dass ich mich kurz vorstelle.
Mein Name ist König Pest I.

Ich möchte mich heute an Sie wenden, weil Menschen, die meine Untergebenen werden wollen, sich oft die Behauptung anhören müssen:

„WENN du dir die Pest zuziehst, setzt du deine Gesundheit aufs Spiel.“

Trifft das aber wirklich zu?

Verständlicherweise sind viele irritiert, wenn sich ein geliebter Partner auf einmal mit der Pest infiziert oder seine bisherigen Ansichten über die Gesundheit verwirft.
Mancher reagiert darauf besorgt, enttäuscht oder sogar verärgert.

Es gibt Landstriche und Inselgebiete die noch nicht von der Wachtturmpest befallen sind.
Von Zeit zu Zeit passiert es aber, dass reisende Missionare die Religionsseuche in solche uninfizierten Gebiete einschleppen.
In den vergangenen 100 Jahren gelang es immer wieder, das in den Hauptstädten der idyllischen von der Pest unberührt gebliebenen Paradiese, der entsetzliche Schrei ihre Idylle erschüttert:

»Der Wachtturm!«

Innerhalb kürzester Zeit sind dann die Straßen zum großen Teil entvölkert, und in den einstigen Paradiesen, schlichen nur noch Angst, Entsetzen und Aberglauben durch die verödeten Straßen wenn die Verbreiter der Religionsseuche ihre Ernte einfahren.

Es konnten weder die gesetzlichen Bestimmungen eines Landes, noch die riesigen Schlösser an den Wohnungstüren, noch die Furcht vor dem grausigen, widerwärtigen Lehren, die jeden Wohnungsinhaber so ziemlich mit Sicherheit ereilt, verhindern, dass die leer und menschenverlassenen erscheinenden Wohnungen nächtlicherweise beraubt, und alles Glück, Lebensfreude, Unbeschwertheit und Unschuld von der Wachtturmpest fortgeschleppt wird.

Wie kann es sich denn auf ein Miteinander auswirken, wenn sich jemand die Pest zuzieht?
Wie könnte ein Pestilianer in dieser Situation mögliche Befürchtungen seiner Mitmenschen zerstreuen?

Betrachten wir doch zuerst die Sichtweise eines so genannten „Gesunden“.

Mark war schon 12 Jahre verheiratet, als seine Frau begann, sich für die Pest zu interessieren.
Der Australier erzählt:

„Ich war glücklich verheiratet und konnte mit meinem beruflichen Erfolg zufrieden sein.
Alles lief bestens.
Doch dann fing meine Frau an sich die Pestviren zu Injektieren.
Auf einmal sah ich unsere gesamte Lebensgestaltung in Gefahr.
Zunächst wusste ich nicht so recht, was ich von dem plötzlichen Interesse meiner Frau an der Pest halten sollte.
Als sie mir dann eröffnete, dass sie ein Pestilenzianer werden wollte, machte ich mir allerdings echte Sorgen."

Mark befürchtete, der neue Virus seiner Frau könnte eines Tages das Aus für seine Gesundheit bedeuten.
Er dachte schon daran, ihr die Injektionsnadeln und jeden Kontakt mit den Pestilianern zu verbieten.
Doch statt gefühlsmäßig zu reagieren, wartete er erst einmal ab.
Was ist aus seiner Gesundheit geworden?

„Heute kann ich zum Glück sagen, dass unsere liebe zur Gesundheit gefestigter ist als je zuvor", meint Mark.

„In den 15 Jahren, seit sich meine Frau sich mit der Pest infiziert hat, ist unsere liebe zur Gesundheit immer mehr gewachsen."

Wie können sich Menschen, die mit dem Pestvirus infiziert haben, verhalten, um ihren Mitmenschen mögliche Ängste zu nehmen?
Betrachten wir dazu auch einige Aussagen echter Pestilenzen aus verschiedenen Teilen der Welt.

• „Ich war seit 25 Jahren mit meinem Mann zusammen und habe neun Kinder.
Als ich die Königreichshoffnung und die damit verbundenen Erfordernisse kennenlernte, fragte ich meinen Mann, ob er mich heiraten würde.
Er weigerte sich, und so musste ich ihn verlassen und nahm alle neun Kinder mit."
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,9875#msg-9875 ).

„Ich war sieben Jahre Verheiratet und mein Lebensgefährte sah nicht ein, warum sie ihre Verbindung nach den Regeln der Wachtturm Gesellschaft legalisieren sollten.
So sagte ich ihm, dass ich gezwungen sei, ihn zu verlassen… "
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10088#msg-10088 ).

„Jehova hat mir die Kraft gegeben, mein Leben zu reinigen, indem ich meinen Mann verlassen habe und mit all meinen Kindern in ein anderes Haus gezogen bin."
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10091#msg-10091 ).

„Wie in anderen Ländern wirkt auch hier die Botschaft der Wahrheit wie ein „Schwert“, das Familienglieder voneinander scheidet…
Mit mir wurde ein Bibelstudium durchgeführt.
Mein Mann war dagegen das ich die Zusammenkünfte besuchte.
Sein Widerstand war so stark das ich bereit war ihn zu Verlassen"
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10094#msg-10094 ).

„,Mein Liebster, du weißt, dass ich dich sehr innig liebe,
doch wenn ich weiterhin mit dir auf diese Weise zusammen lebe, was Jehova verboten hat,

dann werden wir beide unser Leben verlieren, weil wir seinen Geboten nicht gehorchen,
und das ist keine wahre Liebe.
Wir müssen uns trennen, damit wir alle in Jehovas Organisation sein können.'
Das sagte sie ihrem Ehemann, obwohl sie die bevorzugte Frau war."
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10157#msg-10157 ).

Ein positiver Einfluss

Die Sorge, dass eine Gesundheit verloren geht, nur weil sich einer der Ehepartner mit Pest infiziert, ist also unbegründet.
Im Gegenteil, wie Pestknechte in aller Welt bestätigen können, kann eine Ehe von dem positiven Einfluss der Pest nur profitieren.

Ein Ehemann, der kein Pestknecht ist, gab ehrlich zu:
„Zunächst hat es mich schon beunruhigt, als sich meine Frau mit der Pest infizierte.
Aber heute bin ich froh, dass es so gekommen ist, auch wenn es zuerst nicht leicht war."

Ein anderer sagte:

„Ich bewundere Pestknechte sehr, und das liegt an der Treue, Entschlossenheit und Aufrichtigkeit meiner Frau.
Ihr Krankheitsbild war für unsere Ehe nur von Vorteil.
Jeder ist auf den anderen zugegangen und wir beide betrachten unsere Ehe umso intensiver als lebenslange Partnerschaft."

Nur sehr wenige in dem schreckgefassten von der Wachtturmpest infizierten Volke schrieben die nächtlichen Räubereien den Menschenfischern zu.
Man glaubte, dass Dämonengeister, Weltlingkobolde, Fiebergelüste diese Übeltaten verrichteten, und täglich entstanden neue schauerliche Geschichten, so dass schließlich die befallenen Häuser wie von einem Leichtuch eingehüllt waren, und die Zeugenräuber selbst, geängstigt durch die abergläubischen Schauergeschichten, die ihre eigenen Raubzüge geschaffen, die verrufenen Orte fürchteten; so dass nur Finsternis und schweigender Tod an dieser Stätte des Wachtturmpesthauchs waren.

Wie glücklich können wir doch sein dass jeder, der von der Wachtturmpest fliehen will, nun gezwungen ist an den eigentlichen Herd der Pest vorbei zu müssen.
Der Wunsch die Wachtturmpest zu vermeiden bedeutet dann, sich mit der Sektenpest auseinander zu setzen.
Der Weg der Abtrünnigen wird mit jedem Schritt oder vielmehr mit jedem Stolpern widerwärtiger, die Erkenntnis enger, verfallener.

Wenn die Flüchtlinge Hand anlegen müssen, um sich einen Weg über Schutthaufen der Lügen und Irrlichter hinweg zu verschaffen, so geschieht es nicht selten, dass ihre Finger ein Skelett der Falschlehre berühren oder in verwesendes Fleisch der Falschprophetie fassen.

Als einzig wahrer Herrscher des weltumspannenden Pestimperiums, als König Pest I. durch Gottes gnaden frage ich sie:

Hat die Pest die Menschheit ausgerottet? – Nein!

Hat die Pest den Menschen nicht geholfen ihr Leben zu lieben? – Ja!

Wurden die Menschen nicht durch die Pest gläubiger? – Ja!

Muss jeder der sich mit der Pest Infiziert sterben? – Nein!

Wird eine Pestilenz aufgefordert, keine Wünsche ihres andersinfizierten Ehemanns mehr zu erfüllen? – Nein!

Stehen Pestilianer auf dem Standpunkt, dass ein Virus absolute Autorität über seine Mitmenschen haben muss? – Nein!

Ist bei Pestknechten Gesundheit grundsätzlich verboten? – Nein!

Was folgern wir daraus?

Retten Sie Ihre Gesundheit! Werden sie Pestilenz!
-----------------------------------------------------------------------------------------
Retten Sie Ihre Ehe! Werden Sie Zeuge Jehovas!

Ohne die Zeugen wäre meine Ehe ja so was von Kaputt.

Retten sie ihre Ehe! Werden sie Zeuge.
Die Zeugen als Last minute Ehekitt.

Die Zeugen würden ja nie die Wahrheit verdrehen oder gar lügen.
Überhaupt ist alleine der Gedanke schon so abwegig das die Zeugen wegen der Behauptung dass die Zeugen Familien zerstören nicht einmal Klagen würden.
Habt ihr schon mal davon gehört dass die Zeugen Familien zerstören würden?
Also mir ist das völlig fremd.

Glauben sie nicht den perfiden Lügen der Abtrünnigen die behaupten Jehovas Zeugen würden Verhaltensregeln aufstellen in denen bei tatsächlicher Gefährdung der Glaubensausübung Ehen geschieden werden müssen.
"Bewahrt euch in Gottes Liebe"
Seite 220

„Die Götter erlauben – ja! sie befehlen sogar den Königen,
Dinge zu tun, die sie bei Schurken verabscheuen.“

Buckhurst.
Perrex et Porrex

Re: In Herrn ap.jpg (2045 Byte) seine Ahnengalerie (respektive der seiner Auftraggeber) geblättert und gelesen:

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 19. September 2008 09:12

In der „Schweizer Ausgabe" des „Goldenen Zeitalters" vom 15. 10. 1932 gelesen

„Aberglaube und Gotteslästerung
Unter dem Titel: "Das gotteslästerliche Plakat" erschien kürzlich in einer fortschrittlichgesinnten Zeitung folgender interessanter Bericht:

"Der Gotteslästerungsparagraph wird immer schärfer gehandhabt Wir stehen mitten in einer Kampagne gegen die Freidenker, schreibt der "Vorwärts". Das Verbot der Gottlosen bildete nur die erste Etappe. Auch die sozialdemokratischen Freidenker sind den kirchlichen Kreisen seit langem ein Dorn im Auge.

So hatte sich gestern vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte der Vorsitzende der Freireligiösen Gemeinde Berlin, der Stadtjugendpfleger Blum, wegen "Gotteslästerung" zu verantworten. In Wirklichkeit lag ihm nichts ferner, als die christliche Kirche zu beschimpfen.

An dem Friedhof der Freireligiösen Gemeinde an der Pappelallee war seit vielen Jahren ein Anschlag angebracht: die Niederlegung von Kreuzen und anderen Abzeichen religiösen Aberglaubens ist nicht gestattet. Dieser Anschlag stammte noch von Blums Vorgänger. Als er im Jahre 1926 sein Amt des Vorsitzenden der Gemeinde übernahm, fand er es bereits vor. Allerdings liess er es erneuern. Der Anschlag hing und niemand nahm daran ein Ärgernis.

Bis eines Tages ein Pfarrer aus "kulturhistorischem" Interesse den Friedhof der Freireligiösen Gemeinde besuchte und Anzeige erstattete. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Erhebung einer Anklage ab. Sie stellte sich auf den ganz vernünftigen Standpunkt, dass es der Freireligiösen Gemeinde frei stehe, Bestimmungen zu erlassen, die sie für richtig befindet. Gegen diesen Beschluss der Staatsanwaltschaft wurde Beschwerde eingelegt und dieser Beschwerde wurde stattgegeben, mit der Begründung, dass die Form, in der die Freireligiöse Gemeinde ihre Bestimmung getroffen habe, eine Beschimpfung der christlichen Kirche darstelle (?)

Vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte erklärte gestern Herr Blum, dass es ihm ferngelegen habe, die christliche Kirche zu beschimpfen; das Plakat sollte nur besagen, dass die Niederlegung von Kreuzen und irgendwelchen Abzeichen religiösen Aberglaubens nicht gestattet sei; im übrigen habe er das Plakat übernommen und ohne irgendwelche böse Absicht erneuert. Das Gericht glaubte aber durch ein Urteil von 100 Mark Geldstrafe die christliche Kirche vor dem gotteslästerlichen Plakat schützen zu müssen."

Viele Leser werden vielleicht geteilter Meinung sein über das vom Schöffengericht gefällte Urteil, und auch die Handlungsweise des Stadtpflegers nicht recht begreifen können. Unparteiischerweise hätten sich die Richter lieber auf den biblischen Standpunkt stellen sollen, der solche Zeremonien weder gutheisst, noch irgendwie lehrt, im Gegenteil, man findet auch nicht die geringste göttliche Anweisung in Bezug auf den Totenkult. Deshalb kann von einer Gotteslästerung absolut keine Rede sein, denn "Gott ist", wie Jesus, der Sohn Gottes sagt, "nicht ein Gott der Toten, sondern der Lebendigen". (Matth. 22:32) Er hat also nichts mit den Fried- oder Kirchhöfen zu tun. Diese sind das Werk des Teufels nach der hl. Schrift und sollten demnach eher nach seinem Namen benannt werden, es käme dann bei derartigen Vorfällen keine Gotteslästerung mehr in Betracht. Die Zeit wird kommen und sie ist nicht mehr fern, wo es weder Gottesäcker noch Gotteslästerer geben wird, sondern die Erkenntnis Gottes wird den Erdboden bedecken wie Wasser den Meeresgrund und sie werden dem Schöpfer gehorchen und einander lieben.

Und noch eine Meldung aus dergleichen GZ-Ausgabe:

„Der Ruf nach Feuer und Schwert
Der fromme deutsche "Reichsbote" fordert schwere Bestrafung eines jeden, der auf volkszersetzende Weise antikirchlich aktiv tätig ist:

"Das Übel an der Wurzel fassen und mit Feuer und Schwert ausrotten, das ist die dringendste Pflicht der Regierung". Das Blatt scheint vergessen zu haben, dass selbst Jesus Christus "antikirchlich aktiv tätig" gewesen ist und es zufolge dem völlig entgleisten Staatskirchentum unserer Tage erst recht sein müsste. Mit dem Rufe nach Schwert und Scheiterhaufen wird zudem dem schwerkranken Kirchentum wenig geholfen sein. Das sind die Weisen, die vom Irrtum zur Wahrheit reisen; - die im Irrtum verharren, das sind die Narren! Das gilt auch dem verirrten Staatskirchentum."

Re: In Herrn seine Ahnengalerie (respektive der seiner Auftraggeber) geblättert und gelesen:

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 25. September 2008 15:13

Die Magdeburger Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" vom 1. 1. 1932 feierte einen Sieg; Schweizer Ausgabe des GZ dann in der Folge vom 1. 2. 1933). Rückblickend kann man dann wohl sagen. Wenn es denn ein Sieg war, so war es dennoch nur ein zeitweiliger.

Unter der Überschrift:

„Entscheidung des badischen Verwaltungsgerichtshofs in Karlsruhe" liest man unter anderem Der Entscheid ist datiert vom 15. Juni 1932.
In der Substanz wird ausgeführt:


„Das Bezirksamt M. setze mit Schreiben vom 12. Dezember 1931 die Frau E. O. in Kenntnis, es werde, falls der durch Frau O. am 8. November 1931 in N. von Haus aus bewirkte Vertrieb der Schrift „Das Königreich die Hoffnung der Welt" im Bezirk M. fortgesetzt werden sollte, die Druckschrift auf Grund von § 1 Abs. 1 Ziff. 3, § 12 Abs. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen polizeilich beschlagnahmen und einziehen, weil die Druckschrift Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts beschimpfe und böswillig verächtlich mache.

Das Bezirksamt beschloß ferner mit je einer Verfügung von 23. Dezember 1931 die Beschlagnahme und Einziehung von Stücken der „religiösen Druckschrift" „Das Königreich die Hoffnung der Welt" auf Grund von § 1 Abs. 1 Ziff. 3 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen. ...

In der Begründung zu den Verfügungen des Bezirksamts M. vom 23. Dezember 1931 sowie 7. Januar 1932 wurde jemals ausgeführt, die Druckschrift beschimpfe ihrem gesamten Inhalt nach die christlichen Kirchen, also die Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts, und mache sie böswillig verächtlich.
Mit der durch die „Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft in M. und durch die „Internationale Bibelforscher e. V. in M. erhobenen verwaltungsgerichtlichen Klage. ... wurde beantragt, die Beschlüsse insoweit sie die Internationale Bibelforscherforscher Vereinigung, die Wachtturm Bibel und Traktat Gesellschaft und eine von diesen Institutionen herausgegebene Druckschrift zum Gegenstand habe aufzuheben. Der Ministerialratbevollmächtigte beim Ministerium des Inneren beantragte Klageabweisung.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Verfügung des Bezirksamts aufgehoben.

Aus den Gründen.
Ein zerstörendes Treiben auf religiösem Gebiet, ein Versuch die Grundlagen christlicher Gesinnung in Gesittung untergraben, kann in dem Inhalt der in Fragestehenden Druckschrift nicht erblickt werden.
Sie richtet sogar einen auf Angriff gegen „Leute, die sie Atheisten nennen", insbesondere gegen die russische Nation.
Zwar ist gegenüber den genannten „Religionen" ... die Druckschrift kritisch eingestellt aber sie selbst steht auf dem Boden das Christentum."


Das vorstehende wäre also erstmal der wesentliche Sachverhalt. Der Artikel in der genannten Magdeburger GZ-Ausgabe umfasst jedoch zwei volle Druckseiten. Da bietet es sich an, doch schon etwas mehr an Details zu zitieren.
Unter anderem dieses:

Erstmal was die genannte Broschüre von 1931 anbelangt. Siehe dazu:

Rutherford Das_Koenigreich_-_die_Hoffnung_der_Welt_(Rutherford,_1931).pdf

In der gerichtlichen Urteilsbegründung findet sich auch eine Referierung der streitgegenständlichen Broschüre, etwa mit den Worten:

„... Die erste Seite des Umschlages trägt eine bildliche Darstellung: eine Schar fahnentragender Reiter unter Führung eines Gekrönten stürmt durch die Lüfte, darunter stehen Erdenbewohner, von denen einige Fähnchen schwingen, andere Zeichen der Verehrung oder Anbetung geben ...

In der Druckschrift fordert der Verfasser dazu auf, die Bibel im Lichte der Ereignisse der Gegenwart zu betrachten, weil darin die vollständige Erklärung über die Ursache der Weltnot gefunden wird und darin die einzige Hoffnung auf Erlösung und Befreiung des Menschen aufgezeigt ist (S. 4/5);

Er führt weiterhin im wesentlichen das Folgende ... aus:
Gottes Gesetze sind in der Bibel niedergelegten und definieren alle Arten von Verbrechen. Die Nationen der „Christenheit" haben alle diese Gesetze überschritten und sich aller Art von Verbrechen schuldig gemacht (S. 10/11).
Satan der Teufel war lange Zeit der unsichtbare Herrscher dieser Welt (S. 5)
Im Jahre 1914 erhob sich ein Krieg im Himmel, wobei Christus und seine Engel auf der einen Seite und Satan und seine Engel auf der andern Seite kämpften. Jenes Ringen endete mit Satans Sturz aus dem Himmel auf die Erde; und seither ist die Wirksamkeit des Teufels ausschliesslich auf die Dinge der Erde beschränkt (S. 6).
In demselben Jahre 1914 stürzte Satan die Nationen der "Christenheit" in den grossen Weltkrieg (S. 7).
Folgen der Wirksamkeit des Satans sind die erschreckende Wirtschaftslage sowie die erschreckenden politischen und moralischen Verhältnisse der Gegenwart (S. 6).
Das "organisierte Christentum" geht heute Hand in Hand mit den bedrückenden Herrschern der Welt und ist tatsächlich ein Teil der Welt (S. 11).
Die Christenheit muss fallen (S. 9).
Entrinnen werden nur solche, die das Rechte zu tun und die Wahrheit kennenzulernen wünschen (S. 15).
Jesus Christus ist wiedergekommen (S. 38)

und wird mit der Auferstehung der Welt beginnen. Er wird in Gerechtigkeit regieren, und wenn seine Gerichte auf der Erde sind, werden die Menschen Gerechtigkeit lernen (S. 16).
Dann wird es weder Nahrungsmangel noch ungerechte Verteilung von Lebensmitteln und von Grundeigentum noch wird es Belastung durch Steuern für Kriegszwecke noch Leibeigenschaft geben, dann wird Friede herrschen (S. 17). Kummer und Sorge werden aufgehört haben. Tod und Grab sollen vernichtet werden; solche, die unter Satans Herrschaft gestorben sind, sollen aus dem Grabe hervorgebracht werden und Hoffnung auf Leben erhalten; alle, die dem Herrn gehorchen, sollen leben (S. 18).
Während der Herrschaft Christi sollen Statthalter der Erde die "glaubensvollen und treuen Männer" sein, die, noch ehe Jesus vor 1900 Jahren auf die Erde kam, gelebt hatten und gänzlich gottgetreu gestorben waren (S. 34).
In der Schlacht von Harmagedon wird die Organisation Satans vernichtet werden (S. 55). —

Auf die Ausdrucksweise, deren sich die Druckschrift bedient wird im Folgenden noch eingegangen werden.

Die Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen bestimmt ... (unter anderem als schutzwürdig)

... 3. dass eine Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts, ihre Einrichtungen, Gebräuche oder Gegenstände ihrer religiösen Verehrung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden." ...

Ein zerstörendes Treiben auf religiösem Gebiet, ein Versuch, die Grundlagen christlicher Gesinnung und Gesittung zu untergraben, kann in dem Inhalt der in Frage stehenden Druckschrift nicht erblickt werden.

Einer ihrer Grundzüge ist vielmehr der Versuch, dem Leser einzelne Verkündigungen der Bibel, in welcher die Satzungen für die Leitung der Kirche Gottes auf der Erde niedergelegt seien (vgl. S. 11), näherzubringen; sie richtet sogar einen offenen Angriff gegen "Leute, die sich Atheisten nennen", insbesondere gegen "die russische Nation" (diese spiele eine führende Rolle in jener Klasse), und sie sagt bei diesem Anlass u. a.

"Diese atheistischen Feinde Gottes und seines Volkes haben grossen Schimpf auf seinen Namen und sein Königreich gebracht, und sie haben ihre Macht gebraucht, das Volk in Unwissenheit über die Wahrheit zu halten (S. 14)."

Ganz allgemein ist zu sagen, dass die Druckschrift dafür eintritt, die Gesetze Gottes gemäss ihrer in der Bibel kundgegebenen Gestalt gelten zu lassen (S. 11),
die in der Druckschrift behauptete religiöse Heuchelei zu vernichten und die bisherige Verbindung zwischen den "katholischen und protestantischen Religionen" einerseits und den Machtgruppen weltlicher Art anderseits zu beseitigen (S. 12ff.).

Als ein durchlaufender Gedanke der Druckschrift kann somit das Streben nach einer von dem Verfasser der Druckschrift für notwendig gehaltenen Läuterung der "katholischen und protestantischen Religionen" (vgl. S. 12) bezeichnet werden.

Zwar ist gegenüber den genannten "Religionen"... die Druckschrift kritisch eingestellt, aber sie selbst steht auf dem Boden des Christentums. ...

Die Ausdrucksweise der Druckschrift... behauptet,... die führenden Nationen der Erde, die christliche Nationen zu sein behaupteten und darum "Christenheit" genannt würden, hätten "den Namen Jehovas entehrt und besudelt" (S. 22), seien heuchlerisch und bedrückten das Volk (S.  15,26).
Die "christliche Religion" sei in ihrer Hand "ein religiöses Formenwesen" (S. 24), an die Stelle der göttlich verordneten Satzungen seien durch „die Christenheit ...götzendienerische Bräuche" von Menschen gesetzt worden (S. 11),
Diese Bräuche werden auch als "ehebrecherische Bräuche" bezeichnet (S. 12).
Sowohl der katholische als der protestantische Religionszweig habe sich offen mit den politischen, kommerziellen und militärischen Machtgruppen dieser Welt verbündet (S. 12);
das letztere ist offenbar auch der Sinn des die Unterschritt "Gottes Urteilsspruch wider die Christenheit" und die Bibelstelle Hesekiel 11:8,10 tragenden Bildes, auf welchem neben einer mit der Aufschrift "Gold and Treasure" versehenen Truhe ein Geistlicher in Amtstracht, die Zigarre im Mund, steht, auf der Truhe selbst ein unförmlich dicker Mann in Gesellschaftskleidung sitzt, während im Hintergrunde Bewaffnete zu Fuss und zu Pferd halten, und aus der Höhe eine Hand das Schwert über die Gruppe zückt (S. 32).
Die gegenwärtigen Regierungen werden als ungerecht und unrechtlich bezeichnet (S. 46).
Die "organisierte Christenheit" habe "öffentlich des Teufels Machwerk" angenommen und es den politischen Ausdruck des Königreiches Gottes, auf Erden" genannt (S. 24). ...

es kann nämlich, wie im Nachstehenden auszuführen sein wird, nach Meinung des Gerichtshofs in keiner Stelle der Druckschrift eine Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung eines der durch jene Vorschrift geschützten Belange erblickt werden. Der Verfasser der Druckschritt verficht, wie oben dargelegt, bestimmte Meinungen in Religionssachen und richtet kritische Ausführungen gegen solche, die in der Bibelauslegung (vgl. S. 52 ff.) und in den religiösen Bräuchen (vgl. S. 11,12,24) auf anderem Boden stehen als er.

Damit ist die Druckschrift zu einer religiösen Streitschrift geworden. Soweit die Würdigung einer solchen dem Gerichtshof zusteht, dürfen die einzelnen zur Verfechtung des eingenommenen Standpunktes gebrauchten Redewendungen nicht auf die Goldwaage gelegt werden; auch aus den Religionsstreitigkeiten früherer Jahrhunderte ist ja bekannt, dass die Streiter sich zum Angriff und zur Verteidigung starker Ausdrücke bedienten...

Es ist aber bei der vorliegend in Frage kommenden Würdigung der Angriffe beider Art die oben umschriebene, auf Reinigung der Religionsübung von ihr angeblich anhaftenden wesensfremden Bestandteilen gerichtete geistige Einstellung des Verfassers der Druckschrift nicht ausser acht zu lassen...

Allem Anschein nach ist der Verfasser der Druckschrift von dem, was er vorbringt, überzeugt und ist von ehrlicher Empörung über die im Laufe der Zeit nach seiner Ansicht eingetretene Wandlung in Dingen der Religion erfüllt.

Nach dem Gesagten war, wie dem Gerichtshofe nicht zweifelhaft ist, die in Frage stehende Druckschrift weder nach Inhalt noch nach Form ihrer Ausführungen unter dem Gesichtspunkte von ... geeignet ...

Der Inhalt der 60 Seiten umfassenden Druckschrift ist an sich nicht geeignet, bei einer Mehrzahl von Personen eine solche Erregung hervorzurufen, dass aus dieser Erregung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewärtigen wäre...


Meine Anmerkung dazu.
In vorliegend geschilderten Fall profitierte die WTG letztendlich von einer damals noch möglichen Liberalität.
Unausgesprochen, gleichwohl für die damaligen Richter motivierend, der Satz, vom „Leben und Leben lassen".
Symptomatisch dafür der Satz im Gerichtsurteil:

„Dürfen die einzelnen zur Verfechtung des eingenommenen Standpunktes gebrauchten Redewendungen nicht auf die Goldwaage gelegt werden."

Die Empfindlichkeit damaliger kirchlicher Gegner wurde also zurückgewiesen.

Und heute? Wie hält es heute dieselbe WTG mit „Liberalität"?

Zieht man das agieren der von ihr beauftragten Rechtsanwälte mit in die Betrachtung ein, drängt sich eher der Eindruck auf. Ihre sehr wohl verwendete „Goldwaage" ist ihnen noch nicht fein justiert genug!

Selbst profitierte man damals von Liberalität.
Selbst aber ist man heutzutage nicht willens, die auch seinerseits den eigenen Kritikern gegenüber zu gewähren.
Da sieht man sich eher in der Rolle der Inquisitoren, noch dazu der übelbeleumdesten unter ihnen.

Dieser Vorhalt gilt namentlich und gezielt, den verantwortlichen Auftraggebern, heutiger, bekannter Fälle.

Re: In Herrn  seine Ahnengalerie (respektive der seiner Auftraggeber) geblättert und gelesen:

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 25. September 2008 15:50

Man muss sich ja wohl auch die Frage stellen.
Das Land Baden hatte, nebst Bayern, zeitweilige (bzw. begrenzte) Verbote gegenüber der WTG-Tätigkeit zu damaliger Zeit ausgesprochen.
Wie gelesen, gelang es der WTG zumindest in Baden, diese Verbote wieder zu kippen.
Das kirchliche Kreise da die eigentlichen treibenden Kräfte für diese Verbote waren, kann meines Erachtens nicht strittig sein.

Dennoch stellt sich schon die Frage. Unbeliebt in kirchlichen Kreisen war die WTG-Religion sicherlich von Anfang an.

Ich kann eigentlich nicht erkennen, dass die auslösende Broschüre für das Verbot, sich so sonderlich von anderen WTG-Publikationen unterschied.

Irgendwas muss aber doch in kirchlichen Kreisen zu dem Resultat geführt haben.
„Jetzt ist das Fass voll".

Was das sein könnte, ist nach meiner Meinung die beiden in dieser Broschüre mit abgebildeten Karikaturen (zumindest eine davon).
Sie seien nachfolgenden noch separat vorgestellt.

Re: In Herrn Armin  seine Ahnengalerie (respektive der seiner Auftraggeber) geblättert und gelesen:

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 26. September 2008 13:06

Noch war das Hitlerregime ja nicht an der Macht, als die deutsche Ausgabe des „Goldenen Zeitalters" vom 15. 1. 1933 erschien. Wie man aber weis, sollte es nicht allzu lange mehr dauern, bis zu jener Geschichtszäsur.
Wie man weiter weis, zögerte dass Naziregime dann auch nicht lange, um seine Grundsatz-Entscheidungen (sprich Verbot) in Sachen Zeugen Jehovas durchzusetzen.

Es wäre jedoch in Irrtum zu meinen, diese Entwicklung hätte keine längere Vorgeschichte gehabt. Die gab es sehr wohl, auf unterschiedlichen Ebenen.
Ein Beispiel etwa die Auseinandersetzungen mit dem Lande Baden, bezüglich der Rutherford-Broschüre „Das Königreich, die Hoffnung der Welt", über die einem Bericht in der deutschen GZ-Ausgabe vom 1. 1. 1933 weiteres ausgesagt wurde.

Man sagt ja einem Eisberg nach, dass der grössere Teil seines Volumens, sich unter Wasser befinden, also nicht direkt sichtbar sei.
Man darf getrost diesen Vergleich auch auf die Vorgeschichte des Zeugen Jehovas-Verbotes in Hitlerdeutschland übertragen.
Da kamen sicherlich mehrere Ursachen zugleich, zusammen.

Zu Zeiten der Weimarer Republik waren es zwar in Sonderheit die Kirchen, die ein Verbot liebend gerne, lieber heute denn als morgen gesehen hätten. Als das Naziregime dann am Ruder hatte, hatte es mit Sicherheit seine eigene Motivation in Sachen Verbot, die nicht zwangsläufig mit der seitens der Kirchen identisch war. Aber als vermeintliche Realpolitiker, zogen die Nazis auch die Kirchen dabei mit zu Rate, und sei es auch nur als Trophäe ohne Bestimmungsmacht.

Nun also kommt die Magdeburger Ausgabe des „Goldenen Zeitalter" vom 15. 1. 1933 selbst auf einige Detailaspekte des unter Wasser liegenden „Eisberges" zu sprechen. Zwar wird nicht der „gesamte" „Eisberg" referiert. Aber zumindest Teile von ihm.

Im nachfolgenden seien einfach, im wesentlich kommentarlos, einige Aspekte aus diesem Artikel (auszugsweise) zitiert. Allerdings, einige zusätzliche [Einfügungen lassen sich nicht ganz vermeiden]:


„ ... Als die internationale Bibelforscher Vereinigung im Jahr 1903 ihre Tätigkeit in Deutschland begann, waren keinerlei Mittel vorhanden, dieses Werk irgendwie zu tun. Daraufhin ist von Bibelforschern in Amerika dem damaligen Präsidenten der Watch Tower Bible and Tract Society ... viel Geld zu „treuen Händen gegeben worden mit dem Auftrag dieses der deutschen Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft „leihweise" zur Verfügung zu stellen [Anführungsstriche bei leihweise, im Original vorhanden!] ...

Im Laufe der Jahre hat sich dieser Vorgang viele, viele Male wiederholt ...
Um dieses Zeugnis ... nun auch in den Deutschland angrenzenden Ländern geben und dort missionieren zu können, wurden weitere Geldsummen von den amerikanischen Bibelforschern durch den jetzigen Präsidenten der Watch Tower Bible and Tract Society ... nach Deutschland geleitet, und zwar im Verlaufe von 25 Jahren die Summe von ca. 2 800 000 RM.

Für diese Gelder, hier in Deutschland aus Amerika investiert, bestand die mündliche Vereinbarung
[! „Mündlich"!], daß sie zu „treuen Händen" also leihweise, übergeben wurden mit der Verpflichtung, dafür in einem gewissen Prozentverhältnis auch in anderen Ländern zu missionieren.

[Redaktionelle Einfügung. Anlässlich einer Tagung mit deutschen Funktionären innerhalb der WTG-Organisation, das Thema Königreichsaalbau betreffend, Anfang der 1990er Jahre, von der eine Kassettenaufzeichnung bekannt ist; referierte dort unter anderem der WTG-Funktionär Bernd Klar. Tenor seiner Ausführungen auch, gegen „Verschwendungen" zu polemisieren. So führte er etwa (jetzt aus der Erinnerung zitiert, ohne den wortwörtlichen Text zu zitieren) als Beispiel von „Verschwndung" einen Fall an, wo man sich wohl Garderobenschränke oder ähnliches zugelegt hatte; und kritisierte, die ausgesuchten Modelle seien viel zu teuer gewesen. Es gäbe auf dem Markt weitaus preisgünstigere Exemplare. Selbst wenn örtliche Spenden für diese Ausgaben vorgelegen haben sollten, dann müsse man halt - so Klar weiter - mit den Spendern ein intensives Gespräch suchen. Überproportionaler „Luxus" könne nicht geduldet werden. Und in diesem Kontext führte Klar dann weiter auch aus. Die deutschen WTG-Funktionäre in Selters hätten, was eigenverantworte Ausgaben anbelangt, nur ein äußerst bescheidenes Limit. Alle von ihnen als notwendig erachtete Ausgaben, die dieses faktische „Taschengeldlimit" überstiegen, müssten sie sich vorher erst von Brooklyn genehmigen lassen, bevor sie diese Ausgaben anweisen könnten.

Das dürfte dann wohl ein markantes Veranschaulichungsbeispiel zu dem im GZ verwandten Vokabeln, etwa von „treuem Glauben", „leihweise" und ähnliches sein.
Weiter in der GZ-Zitierung. ]

... In der ersten Zeit der Tätigkeit sollte diese für Missionszwecke im Auslande angewandte Summe einen Prozentsatz von 4 Prozent des investierten Geldes entsprechen, mit der Zunahme des Werkes in den Zweigländern jedoch und mit der Steigerung des Werkes in Deutschland, sowie mit der steigenden Summe der von den amerikanischen Bibelforschern nach Deutschland gesandten Gelder wurde dieser Betrag ja nach den vorliegenden Bedürfnissen der Auslandsmission bis zur zulässigen Grenze erhöht. Diese für Missionszwecke bestimmten Gelder wurden in der Tschechoslowakei und Ungarn und später auch in Polen, Österreich usw. verwandt in Form von religiöser Literatur ...

Es kam also kein Pfennig für diese ausgeführten Schriften und Missionsbeträge nach Deutschland zurück ... Dies ist seit mehreren Jahren auch ungehindert in dieser Form weiter geschehen, bis mit der Zunahme der wirtschaftlichen und finanziellen Not in den verschiedenen Ländern Verordnungen und Gesetze in Tätigkeit traten ...

... Viele Milliarden Stück Gratisliteratur sind auf diese Weise in Deutschland verbreitet worden. Weitere Geldsummen, und zwar im Verlaufe von 25 Jahren die Summe von circa 2.800.000 RM. Für diese Gelder, hier in Deutschland aus Amerika investiert, bestand die mündliche Vereinbarung ... dafür in einen gewissen Prozentsatz auch in anderen Ländern zu missionieren.

Diese für Missionszwecke bestimmten Gelder wurden in der Tschechoslowakei und Ungarn und später auch in Polen, Österreich usw verwandt.
... Es kam also kein Pfennig für diese ausgeführten Schriften und Missionsbeträge nach Deutschland zurück. ...

Mit dem aufkommen der verschiedenen Devisenverordnungen in Deutschland entsprach die Watch Tower Bible and Tract Society den durch die Verordnungen gegebenen Bestimmungen, welche besagen, daß für alle ausgeführten Produkte irgendwelcher Art Ausfuhrdeklarationen der Reichsbank überbracht werden sollten, aus denen hervorgeht, ob für die ausgeführten Gegenstände Devisen zu erwarten sind, und wenn ja, in welcher Höhe. Wir haben bei der ersten Ausfuhr religiöser Literatur, die wir zu dem schon beschriebenen Zwecke wieder in Nachbarländer bringen wollten, eine solche Ausfuhrdeklaration vorgelegt mit dem Bemerken, daß keine Devisen zu erwarten seien, weil keine Zahlung für diese Literatur erfolgt. Die Reichsbank erklärte uns aber, daß dies nicht angängig wäre, denn es müsse doch irgendwie auf irgendeine Art und Weise der Gegenwert für diese Literatur festgehalten sein. Daraufhin ist der Reichsbank von dem Syndikus unserer Gesellschaft eine ausführliche Erklärung über das vorstehend ausführlich geschilderte Verhältnis der Auslandsmission gemacht worden ...

m Jahre 1928 sind diese Beträge bereits vom Bankhaus Kölbel und Levy in Leipzig in Zinssaffelform zusammengestellt worden...
Nachdem diese Schilderung ausführlich sowohl der Devisenstelle wie der Reichsbank gemacht worden war, wurde von der letzteren erklärt, man brauche dafür als Bestätigung irgendeine Unterlage vom Präsidenten oder den Geldgebern, da man ohne eine solche den Fortbestand dieses seit Jahren geübten Verhältnisses nicht ohne weiteres zugeben könne. Daraufhin wurde vom Syndikus des hiesigen Büros der Gesellschaft diese Forderung in einem Brief an den Präsidenten des Hauptbüros niedergelegt mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen (gegeben durch die Devisenverordnungen) keine andere Möglichkeit bestehe ... Wir benötigten daher eine Unterlage für die Beibehaltung des jahrelang ohne schriftliche Vereinbarung geübten Zustandes ... Dieses bisherige, stillschweigend geübte Verhältnis müsse also schriftliche festgelegt und vom Präsidenten des Hauptbüros mit seiner Unterschrift gegengezeichnet werden. Zu diesem Zweck sei der Wortlaut dieser schriftlichen Festlegung, wie er zur Vorlage bei den Behörden benötigt werde, der Einfachheit halber gleich entworfen und in der Anlage beigefügt. Der Präsident müsse dies unterzeichnen und zurückschicken, damit man es den Behörden vorlegen mit dem Ersuchen, die weitere Beibehaltung des bisherigen Verhältnisses der Ausfuhrbewilligungen anzuerkennen.

Bei weiteren Besuchen des Syndikus unserer Gesellschaft in den verschiedenen Amtsstellen machte er dann verschiedentlich darauf aufmerksam, daß wir an den Präsidenten geschrieben haben wegen Einsendung der geforderten Bescheinigung, und daß wir diese, sobald sie einträfe, dann vorlegen würden. Die Bescheinigung traf wunschgemäß ein, wurde vorgelegt, aber die erbetene Bewilligung wurde nicht erteilt.

Statt dessen erhielt der hiesige Leiter der Wachtturm Bibel und Traktat Gesellschaft und der Syndikus der genannten Gesellschaft eines Tages die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft in Magdeburg, das von Reichsbank eine Anzeige gegen sie eingelaufen sei, gegen die Devisenverordnungen verstoßen zu haben.

... Darauf erhob man Anklage gegen die beiden genannten Vertreter der Gesellschaft, daß die vom Präsidenten angeforderte Bescheinigung eine Fälschung und nur zur Täuschung der Behörden und zur Erschleichung von Ausfuhrbewilligungen angefordert sei. Ferner sucht die Anklage die missionarische Tätigkeit der Gesellschaft ... als eine Verletzung der Devisenverordnung dergestalt, als ob auf irgendeine Art und Weise Geldeswert aus Deutschland in das Ausland ausgeführt werde, wobei man behauptet, die Form der Zinsenberechnung sei nicht statthaft usw., usw.

Die bewußte Angelegenheit spielt fast ein Jahr lang. Fast ein Jahr lang sucht man nach weiteren Argumenten gegen uns und nach neuen Beweismitteln, und fast ein Jahr lang werden wir bereits gepeinigt und gequält von dem unhaltbaren Zustand des Angeklagtseins und der damit verbundenen Repressalien der Behinderung unserer Tätigkeit. Die von uns benötigten Papiere sind fortgenommen, die von uns bei der Fortführung des Missionswerkes in den Nachbarländern benötigten Zahlungen werden uns nicht bewilligt. ...

Oder wenn man unsere Missionare in irgendwelchen Nachbarländern in Gefangenschaft setzt und wir wollen ihnen den Beistand eines Verteidigers sichern, dann sind wir nicht dazu in der Lage, weil man uns verweigert, die nötigen Geldmittel an den Anwalt zu senden. Ungezählte Schwierigkeiten verschiedenster Art stehen uns so seit mehr als einem Jahre im Wege ...

Die Unentschiedenheit in der vorliegenden Rechtsauffassung zeigt sich auch darin, daß auf den Antrag des Oberstaatsanwaltes in Magdeburg, und zwar die von drei Richtern besetzte Strafkammer, bezüglich der schwerwiegendsten Teile der Anklage die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte mit der Begründung, man könne nicht sehen, daß ein Vergehen gegen die Devisenverordnungen vorläge.
Der Herr Oberstaatsanwalt hat dann diese Ablehnung an die Reichsbank gesandt mit dem Ersuchen, ob sie noch etwas weiteres zur Begründung einer Beschwerde wegen dieser Ablehnung anzuführen habe. Es ist dann eine Beschwerde an das Oberlandesgericht gegangen mit der nichtzutreffenden Behauptung, die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft sei ein selbständiger Verein mit dem Sitz in Magdeburg. Dies trifft absolut nicht zu, sondern laut Beschluß des Reichsrats aus dem Jahre 1921 ist die Watch Tower Bible and Tract Society, Brooklyn (Amerika), als ausländischer Verein mit einem Zweigbüro dieses ausländischen Vereins hier in Magdeburg eingetragen worden. Das Oberlandesgericht hat dann die Beschwerde des Oberstaatsanwaltes wegen der nicht zutreffenden Behauptung in der Beschwerde stattgegeben und nun findet am 13. 1. 33 die Hauptverhandlung vor dem Magdeburger Gericht statt..."


Wie eben zitiert, kündet dieser GZ-Artikel davon, in der Devisensache finde am 13. 1. 33 eine gerichtliche Hauptverhandlung statt. Und der WTG schwant offenbar schlimmes, denn ihrer Auffassung nach hätte es dazu gar nicht erst kommen dürfen.
Etwa ein Jahr lang habe sich, ebenfalls nach eigener Aussage, dieser Vorgang schon hingezogen. Innerhalb dieses Jahres indes, hatte man weder in den Spalten des „Goldenen Zeitalters" noch des „Wachtturms" etwas detailliertes dazu erfahren.

Nun aber erstmals in der „Goldenen Zeitalter"-Ausgabe vom 15. 1. 1933.
Diese Ausgabe und der Gerichtstermin, dürften dann ja wohl so ziemlich zeitgleich sein.
Jetzt aber ist auch offenkundig. Man wartet nicht das Ergebnis dieser Verhandlung ab.
Im Gegenteil, man geht von der Praxis des bisherigen eigenen Stillschweigens ab, und geht zur Offensive über.

Und so schliesst den der GZ-Artikel mit der wohl nicht als „unerwartet" zu bezeichnenden Aufforderung an die GZ-Leser, sich doch „einem geharnischten Protest" an die Reichsregierung anzuschließen.

Gerade das aber offenbart die eigene Unsicherheit. Wäre sich die WTG ihrer Sache nur halbwegs sicher gewesen, hätte sie diese Aufforderung wohl kaum ausgesprochen!

Re: In Herrn Armin  ap.jpg (2045 Byte) seine Ahnengalerie (respektive der seiner Auftraggeber) geblättert und gelesen:

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 27. September 2008 04:14

(Nachstehender Beitrag ist eigentlich für die Serie
Zeitgeschichte vor 70 Jahren
vorgesehen gewesen.
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,10274,10274#msg-10274
Aus gegebenem Anlass mag dort nur ein Linkverweis auf den hiesigen Beitrag erfolgen).

Dem zeitgenössischen „Lieblingsfeind" des „Trost", dem katholischen Unternehmen
S(chweizerische)P(resse)K(orrespondenz) (faktisch mit der späteren CV in der DDR vergleichbar), widmet „Trost" in seiner Ausgabe vom 1. 9. 1938 einen sich gar über zwei Druckseiten erstreckenden Artikel. Das ist schon als außergewöhnlich zu bezeichnen. Ansonsten ist es doch eher bei den Zeugen Jehovas Usus, auf ihre Gegner nicht direkt publizistisch einzugehen.

Da könnte dann wohl selbst das DDR-Blatt „Christliche Verantwortung", welches es auf erheblich mehr Ausgaben als die SPK brachte, „vor Neid erblassen".

Wenn also diese ungeschriebene Zeugen Jehovas-Regel in diesem Falle so massiv durchbrochen wurde, dann kann man das nur so deuten, dass die WTG meinte, ihr Lieblingsfeind habe sich eine besonders krasse Blöße gegeben, die man sich nicht entgehen lassen wolle. Oder, und - besagter Lieblingsfeind geht der WTG dermaßen „auf die Nerven und an die Nieren", dass jede Chance zum zurückgeschlagen genutzt wird. Also auch in diesem Falle wäre das eine Art negativer Reverenz an den Gegner.

Schon einleitend bescheinigt „Trost" in seinem „Die 'Gesellschaft für Kirche und Papst' als 'laue Katholiken'" überschriebenen Artikel, der SPK, sie sei ein „Schmierblättchen". Sicherlich eine Vokabel, welche wohl kaum als „Liebeserklärung" mißzuverstehen sein dürfte.

Weiter Originaltext „Trost":

Die SPK gibt „bekannt, daß alles was sie für ihr Schmierblättchen einnimmt, in einen "Fonds zum Kampf gegen die Bibelforscher" fließt. Sie spezialisiert sich also immer mehr auf dieses Gebiet und träumt von "großen Aktionen"...

Weiter meint „Trost" dem Gegner bescheinigen zu können (müssen):
„Wollte sich "Trost" um jedes Gekläff der SPK kümmern, dann müßte es ihr in jeder Nummer beträchtlichen Raum opfern; denn diese "Korrespondenz" enthält kaum noch etwas anderes als das "Geheul der Hirten" über das "Verwüsten ihrer Weiden" ...

Besonders die SPK mit ihrem erschreckend niedrigen Niveau ist der Beachtung nicht wert und könnte überhaupt sich selbst überlassen bleiben, wäre sie nicht so darauf versessen, auch andere Zeitungen zum Mitheulen zu bringen. Ab l. August beliefert sie, laut Mitteilung vom 18. VII., sogar "sämtliche katholischen Blätter der Schweiz gratis".
So sollen doch wenigstens diese Blätter wissen, mit welch "wahrheitsgetreuen Berichten" (SPK vom 18. VII.) sie bedient werden!"


Also Schlußfolgerung, der Multiplikatoreffekt jener SPK machte der WTG einige Sorgen.
Im konkreten Fall drehte sich wohl der „Streit um des Kaisers Bart" darum, dass besagte SPK einen „Trost"-Artikel aus seiner Ausgabe vom 15. 6. 1938 zitierte, und damit die Behauptung verband, „dass sei eine Fälschung".

„Trost" das im Gegenzug nun seinerseits diesen Vorwurf mit Entschiedenheit zurückweist, und darauf besteht. Was wir gebracht haben, sei eben keine Fälschung.
Dazu wird dann eine Gerichtlich beglaubigte Übersetzung des inkriminierten Artikels bemüht; eben um die SPK-Behauptung, „Trost" hätte eine Fälschung publiziert, zu widerlegen.

Die „Trost"-Ausführungen enden dann mit der Aussage:

„Nun kann die SPK-Redaktion wieder eine Nachtsitzung der GESELLSCHAFT FÜR KIRCHE UND PAPST einberufen, denn diesmal ist es schwieriger. Diesmal darf das Dementi nicht bloß im unmaßgeblichen Brief eines Konsistorialrates bestehen. Das wäre für eine amtliche Feststellung wirklich zu wenig. ... Allen, die für die Wahrheit Christi statt für den Papst kämpfen, kann das egal sein. Doch sei durch dieses Beispiel festgestellt, daß die vornehmen Ausdrücke der SPK, wie "krasse Schwindelmeldung", "Lügenmaske herunter" etc., nicht auf dem ehrlichen Berichterstatter - der Zeitschrift TROST - sitzen bleiben, sondern auf die GESELLSCHAFT FÜR KIRCHE UND PAPST IN ST. GALLEN zurückfallen. Zeitungen, die immer aus erster Quelle falsch informiert sein möchten, mögen aus der SPK abdrucken."

Wenn dem so ist, wie es „Trost" in vorstehender Replik dargestellt hat, dann kann man nicht umhin kommen zu konstatieren. Der SPK ist da ein mehr als „handwerklicher Fehler" unterlaufen. Sie hat ihrem Gegner selbst Argumente zu Desavoierung frei Haus geliefert. Der Punktsieg in diesem Falle geht eindeutig zu Gunsten des „Trost'es" aus.

Ich habe schon früher die Vokabel geprägt, dass in meiner Sicht - etliche - zeitgenössische kirchliche Gegner der Zeugen Jehovas, als „drittklassig" zu bezeichnen sind. Die SPK dabei durchaus mit eingeschlossen.

Diese Drittklassigen Gossenschreiber ereifern sich über Dinge, welche das Papier in der Tat nicht wert sind.
Zur Vervollständigung der Dokumentation mag im nachfolgenden noch jener inkriminierte Artikel aus dem „Trost" kommentarlos zitiert werden, der für die SPK in diesem Falle offenbar Anlass war sich aufs „Glatteis" zu begeben und dort auch prompt auszurutschen.

In der „Trost"-Ausgabe vom 15. 6. 1938 konnte man unter der Überschrift „Eines Jesuiten Meinung über Christus" das nachfolgende lesen:


Ein jugoslawisches Blatt, betitelt "Der Bote vom heiligen Herzen Jesu", brachte in seiner Nr. 2 vom Jahre 1935 einen Artikel, in dem ein Vergleich zwischen Jesus Christus und dem Papst gezogen wird. Diese Zeitschrift wird von Jesuiten herausgegeben, die ihren Lesern versichern, das Blatt habe die magische Kraft, denen, die es lesen, den Himmel zu öffnen. In besagtem Artikel lesen wir unter anderem:

"Christus hatte nur 12 Apostel, aber der Papst hat 70 Kardinale. Christus hatte nur eine kleine Anzahl von Gläubigen zu betreuen, wie Lazarus, Nikodemus und ein paar fromme Frauen, während sich der Papst um mehr als 400 000 000 Katholiken zu kümmern hat. Das Gebot des ewigen Vaters gestattete Christus nur, den Juden in Palästina zu predigen, während sieh die Missionen des Papstes über die ganze Erde erstrecken. Nach drei Jahren öffentlicher Tätigkeit hatte Jesus nur eine so kleine Zahl aus den Juden gewonnen, daß er schließlich ganz einsam sterben mußte, weil sogar die Apostel ihn verlassen hatten. Dagegen hat Papst Pius XL in seiner zehnjährigen Herrschaft über 6 000 000 Heiden für die Kirche Christi gewonnen. Christus konnte nur Johannes den Täufer und einen der beiden Übeltäter heilig sprechen. Aber die Päpste füllten - Gott sei Dank - die Seiten unseres Kalenders mit Tausenden und aber Tausenden von glorreichen göttlichen Heiligen. Christus durfte, nach dem Willen des ewigen Vaters, nur drei Jahre auf der Erde bleiben, während Papst Pius XI. - Gott sei Dank - bereits viermal drei Jahre herrscht.

Das Gebot des ewigen Vaters gestattete Christus nicht, Huldigungen von Abordnungen aus Heidenländem entgegenzunehmen, aber der Papst empfängt die Huldigung aller Staaten, und diese schicken sogar ihre Repräsentanten und Gesandten zu ihm. Christus ernannte nur die 11 Apostel zu Bischöfen (Judas wurde nicht zum Bischof ernannt); aber jeder Papst, auch wenn er nur wenige Monate herrschte, hatte Gelegenheit, eine weit größere Anzahl von Dienern Gottes in die Welt hinauszusenden. Der Papst hat - Gott sei Dank - einen Palast! Wo sollte er sonst die vielen Mitarbeiter unterbringen, die ihm bei der Ausbreitung des Königreiches Christi helfen? Der Papst braucht auch - Gott sei Dank - nicht barfuß zu gehen. Welche Schande wäre es für uns 400 000 000 Katholiken, wenn wir unserm Papst nicht die besten Schuhe kaufen könnten! Gott sei Dank hat der Papst auch ein Auto! Warum sollte er kein Auto haben, wenn sich in Amerika doch jeder Arbeiter eins leisten kann? Wenn möglich, werden wir ihm auch ein Flugzeug kaufen. Gott sei Dank, Gott sei Lob und Dank, daß der Papst in vielen unwesentlichen Dingen anders ist als Christus!

Das beweist doch, daß die Kirche Christi nicht mehr ein kleines, kahles Bäumchen, sondern ein großer und mächtiger Baum ist. Darin zeigt sich, daß der Papst wahrhaft der Jünger Christi ist. Darum muß man ihm gehorchen. Und wir werden ihm gehorchen und ihn lieben! Denn er ist der zweite Christus auf Erden."


Erneut sah "Trost" in seiner Ausgabe vom 15. 3. 1939 die Gelegenheit der SPK eins auszuwischen, was dann auch prompt wahrgenommen wurde.
In seiner Ausgabe vom 15. 10. 1938 hatte "Trost" einen "Unmündige 'Seelenhirten'" überschriebenen Artikel gebracht, der im nachfolgenden zuerst einmal dokumentiert sei.


Unmündige "Seelenhirten"

In der Stadt Cheektowago, [Redaktionelle Einfügung. Von "Trost" selbst verwandte falsche Schreibform des inkriminierten Namens, wie noch weiter auszuführen sein wird] bei Buffalo in den Vereinigten Staaten, lebt ein "Ehrwürden" Stanislaus Kroczek, Pfarrer einer römisch-katholischen Kirche. In dieser Stadt wurde auf die Anzeige eines Pfarrkindes des Herrn Kroczek Joseph Banisek verhaftet. Eine Anzahl seiner Herde haben eine ziemlich feindselige Haltung gegen die Verbreitung der Bibelwahrheiten eingenommen, und man kann vermuten, daß der Pfarrer damit etwas zu tun hat. Als Baniseks Fall zur Verhandlung kam, erhielt Herr Kroczek eine Vorladung, in Sachen des Angeklagten als Zeuge zu erscheinen. Der Priester fürchtete, in Verlegenheit gebracht zu werden, und so entspann sich folgende Unterhaltung:

Verteidiger: Ist Herr Stanislaus Kroczek im Gerichtssaal?
Er möchte nach vorn kommen in den Zeugenstand.
Kroczek: Ich möchte in dieser Sache nicht als Zeuge aussagen.
Verteidiger: Haben Sie einen Grund, weshalb Sie nicht als Zeuge aussagen wollen?
Kroczek: Ich sollte meinen Bischof um Erlaubnis fragen.
Verteidiger: Ich möchte Ihnen nur ein paar Fragen vorlegen.
Kroczek: Ich werde meinen Bischof fragen, ob er mir gestattet, auszusagen oder nicht. Ich muß den Bischof erst sprechen.
Verteidiger: Meinen Sie damit, daß Sie sich die Erlaubnis Ihres Bischofs verschaffen müssen, um vor Gericht auszusagen, wenn Sie vorgeladen worden sind ?
Kroczek: Ja, ich muß meinen Bischof erst sprechen.
Verteidiger (zum Gericht): Möchten Sie, Euer Gnaden, diesen Herrn über seine Pflichten belehren?
Richter: Ich kann nicht einsehen, warum er nicht ein paar Fragen beantworten sollte.
Kroczek: Nein. Weil ich durchaus in allem meinem Bischof gehorsam bin. Ich habe hierüber nichts zu sagen. Wenn der Bischof es gestattet, werde ich es tun. Ich muß meinen Bischof aufsuchen.
Verteidiger: Sie sind vorgeladen worden. Verstehen wir richtig, daß Sie die Zeugenaussage verweigern ?
Kroczek: Ich verweigere die Zeugenaussage.
Verteidiger (zum Gericht): Möchte der Gerichtshof diesen Zeugen über seine Verantwortlichkeit bei der Verweigerung der Zeugenaussage aufklären?
Richter: Nach dem Gesetz ist er verpflichtet, auszusagen.
Kroczek: Ich verweigere die Aussage. Ich muß erst meinen Bischof sprechen.
Verteidiger: Ich denke, daß dieser Mann eine eigenwillige Haltung einnimmt. Es scheint jedoch, daß er befangen wäre, wenn er seine Zeugenaussagen später machen würde. Deshalb werden wir nicht beantragen, daß er wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht belangt werde. Wir verzichten auf das Recht, ihn zu verhören.

Hierauf wischte sich "Ehrwürden" Stanislaus Kroczek die Schweißbäche von seiner glänzenden Stirn, stieß einen Seufzer der Erleichterung aus und verschwand. Er war auf einem warmen Platz gewesen, aber einem noch heißeren entgangen. Von jenem Tag an bis heute konnten Jehovas Zeugen in Cheektowago ohne Behinderung das Evangelium predigen.
Es sind jetzt Hundstage für die 'heiligen Hirten', aber das ist noch nichts im Vergleich zu denen, wo die Kardinalwürden, Bistümer, Episkopate und heiligen Orden mitsamt ihren politischen und kommerziellen Verbündeten in Rauch aufgehen werden. Jeder wahre Christ sieht dieser glücklichen Zeit entgegen."


Laut "Trost" vom 15. 3. 1939, hatte die SPK nun den vorzitierten Artikel auch ihrer Leserschaft vorgestellt. Dazu aber dann noch ein redaktionelles Nachwort angehängt. Und an diesem Nachwort entzündet sich nun der Disput. Laut "Trost" soll die SPK in diesem Nachwort geäußert haben:

"Soweit der Artikel der Bibelforscherzeitung! Nun was ist daran wahr? Nicht ein Wort, es handelt sich wieder um eine der bekannten Schwindelmeldungen der Bibelforscher. Der Name der Stadt Cheektowago existiert überhaupt nicht (in Andrees großem Handatlas, Verlag Velhagen und Klasing, welcher jede Ortschaft über 500 Einwohner enthält, und im großen Herder, welcher jede Ortschaft über 1000 Einwohner enthält, nicht zu finden).
Der Name des angeblichen Priesters und des angeblichen Angeklagten ist ebenso komplett erfunden. Sie nennen sich ,Jehovas Zeugen', aber zu unrecht, sie sollten sich 'Zeugen der Lüge' nennen."


Nun, wäre dazu zu sagen. Gibt man in die Suchfunktion von Google den Begriff „Cheektowago" ein, bekommt man etwa 400 Treffer geliefert. Will man indes diese Suche auf Deutschsprachige Treffer einschränken, belehrt Google einem, dass es in der gewünschten Sprache keine Treffer gibt (Stand vom August 2008). Gibt man dasselbe Wort mit dem Buchstaben „a" am Ende ein, also „Cheektowaga", wird man mit über 1,8 Millionen Treffern „erschlagen". Schon die Frage. Wie ist nun die richtige Schreibweise im Deutschen zeigt, dass da durchaus Missverständnisse entstehen können. Auch „Trost" selbst verwendet beide Schreibformen, ohne eine dabei als ausdrücklich falsche Schreibform zu kennzeichnen. Damit wäre schon mal ausgesagt, dass Missverständnisse durchaus im Rahmen des möglichen liegen.

Laut „Trost" handelt es sich dabei um eine Stadt in der Grafschaft Erle, Staat New York, USA.
Und um seinem Gegner in diesem Punkte in die Kniee zu zwingen, bildet es dann noch (unter anderem) das Rathaus von Cheektowaga ab. Da haben dann in der Tat die „Trost"-Leser einen Wissensvorsprung. Andere Schweizer Bürger werden wohl nie sich für die Architektur des Rathauses von Cheektowaga interessiert haben.

Seine Ironie bringt dann „Trost" etwa in solchen Sätzen zum Ausdruck:

„Oder sie mögen sich, um sich schnell zurechtzufinden, den dreifarbigen, 70x100 cm großen Stadtplan "Wagner's Complete Map of Buffalo. Published by the A. C. Wagner Co., Buffalo" schicken lassen, auf dem auch die Nachbarstadt Cheektowaga mit allen ihren Straßen deutlich genug eingezeichnet ist. Ein Originalexemplar des Stadtplans liegt im Berner Redaktionsbüro von TROST für alle Wißbegierigen zur Einsichtnahme aus."

Man hat also erneut festzustellen. Wiederum ist der SPK ein „handwerklicher Fehler" unterlaufen. Ob jener Fehler indes so relevant ist, dass er es rechtfertigt sich über drei Druckseiten von „Trost" darüber auszubreiten, kann man allerdings durchaus unterschiedlich sehen. In meiner Sicht ereifert sich „Trost" dabei über eine Mücke.
„Trost" muss selber zugeben, dass keine andere Schweizer Zeitung jene Cheektowaga-Meldung der SPK ihrerseits übernommen hat. Das die ganze Sache dennoch eine gewisse Publizistik erfuhr, geht eindeutig zu lasten von „Trost". Wenn man glaubt dem Gegner nur mit Argumenten solcher Art madig machen zu können, dann „muss man es wohl sehr nötig haben!"

Dieses „sehr nötig haben", unterstreicht „Trost" dann noch einmal in seiner Ausgabe vom 15. 5. 1939. Es reichte „Trost" also nicht aus, den Fall Cheektowaga bereits umfänglich gekontert zu haben. Nein, man „legt erneut bei diesem Thema" nach. Als Vehikel dazu dient ein an den Redakteur der SPK per Einschreiben gerichtetes Schreiben, dass (damit selbiger wohl nicht sagen könne er habe es „nicht" erhalten) ausdrücklich noch in dieser „Trost"-Ausgabe abgedruckt wird. Also in den Status eines Offenen Briefes versetzt wird. Es versteht sich für „Trost" als Ehrensache, wenn man schon mit einem verhaßten Gegner korrespondiert, dass man ihm dann auch seinerseits diesen Hass von „Trost" deutlich zu spüren gibt. Besagter Herr wurde in diesem Einschreibe-Brief unter anderem wie folgt „belehrt":


„EINSCHREIBEN
Bern, den 22. März 1939.
Herrn Heinrich Metzler,
Redaktor der SPK,
Grenzstraße 2,
S t. G a l l e n.
Ihre "Schweizerische" Pressekorrespondenz vom 5. Dezember 1938 (Nr. 49) nahm gegen einen Artikel betitelt "Unmündige Seelenhirten", den wir in Nr. 386 unserer Zeitschrift "Trost" veröffentlichten, Stellung und behauptete, der Name der Stadt Cheektowa
[Einfügung: man beachte hierbei die von „Trost" selbst verwandte falsche Schreibform!] existiere nicht und die Namen des angeblichen Priesters und des angeblichen Angeschuldigten seien ebenso komplett erfunden.
Wir bewiesen in "Trost" Nr. 396 einwandfrei deren Existenz und stellten fest, daß Ihre "Schweizerische Pressekorrespondenz" wieder einmal gelogen hatte.
Wir bezichtigen hiermit noch einmal, damit Sie es ja nicht vergessen, Ihr Blatt ausdrücklich der Lüge.
Wenn man der Lüge bezichtigt wird und in Wirklichkeit nicht gelogen hat, so steht einem der Weg der Strafklage offen.
Das alles wissen Sie sehr gut. - Oder hat etwa die "Schweizerische" Pressekorrespondenz das Licht eines Strafverfahrens zu scheuen?"


Dazu wäre schon mal zu sagen, hier versucht „Trost" nicht ungeschickt die Beweislast umzukehren. Wo - in welchem Gesetzesparapraphen - steht geschrieben, dass die SPK nun genötigt wäre, gegen „Trost" gerichtlich zu klagen? Die publizistische Widerlegung durch „Trost" seiner Falschbehauptung hat man ja wohl zur Kenntnis genommen. Wenn sich die SPK zu diesem Thema nun als „gebranntes Kind" in Schweigen hüllt, dann kann man das zwar rügen. Aber eine Zwangsläufigkeit daraus nun noch eine Justizkomödie zu gestalten, bestand keineswegs. Wenn die SPK nun zu dieser ihrer Niederlage schweigt, dann hat das auch „Trost" hinzunehmen. Es sei denn nach der „Trost"-Berichtigung würde die SPK

 dieses Thema erneut aufnehmen und erneut eine Falschbehauptung damit verbinden. Genau letzteres ist doch wohl nicht der Fall. Jedenfalls berichtet „Trost" nichts dazu.

Aber es ist schon klar. „Trost" möchte - so es denn ginge - den Fall Cheektowaga ausnützen, um der SPK insgesamt eins „auszuwischen". Das machen dann auch prompt die nachfolgenden Ausführungen in diesem Schreiben deutlich, wo wie zu erwarten, auch die Namen Toedtli und Fleischhauer mit auftauchen.

Nun muss „Trost" kein „Freund" weder von Toedtli noch von Fleischhauer sein, was es mit Sicherheit auch nicht ist. Jedoch reicht der belegte Fall Cheektowaga keineswegs aus, um daraus einen Generalangriff auf die SPK ableiten zu können. Darum müht sich zwar „Trost". Dennoch hat man festzustellen. Es ist eine stumpfe Waffe.

Genau so stumpf wie jenes in dieser „Trost"-Ausgabe mit abgedruckte Schreiben, datiert vom 14. 4. 1939, und adressiert an die Polizeidirektion in St. Gallen (eben dort wo der SPK-Redakteur wohnte), worin sich „Trost" darum müht, selbigen möglichst ein Staatsanwaltliches Verfahren aufzuhalsen. Das kann man zwar versuchen. Indes offenbart die Detailargumentation in diesem „Trost"-Schreiben, dass für die Juristen in der Polizeidirektion St. Gallen, sich nur die Schussfolgerung aus diesem Schreiben ergeben konnte: Gewogen und für zu leicht befunden!

Zu den verbrieften Rechten in der Schweiz gehört auch die Pressefreiheit. Mag man der SPK - zu Recht - katholisch-faschistische Wurzeln nachsagen, so bewegte sie sich dennoch innerhalb des Rahmens der durch die Pressefreiheit abgesteckt ist. Ihre Niederlage im Fall Cheektowaga ändert nichts grundsätzliches daran.

„Trost" wähnte nun einen besonders „genialen" Schachzug bei ihrem Schreiben an die Polizeidirektion St. Gallen zu unternehmen. Es berief sich dabei auf ein anonymes Flugblatt, welches „Trost" bereits in seiner Ausgabe vom 15. 2. 1939, seinen Lesern in vollem Wortlaut vorgestellt hat. Es bemängelt. Dieses Flugblatt enthielt nicht die auch in der Schweiz vorgeschriebenen Impressums-Angaben. Der Schachzug von „Trost" in seinem Denunziations-Schreiben an die Polizeidirektion St. Gallen bestand nun in der angedeuteten Unterstellung; Metzler könnte ja auch der Verfasser dieses anonymen Flugblattes sein, und in der Aufforderung an die Polizeidirektion St. Gallen, sie möge bitte in amtlicher Eigenschaft

 dieser Unterstellung nachgehen.

Zu erst also der Text, dieses anonymen Flugblattes, so wie ihn „Trost" in der Ausgabe vom 15. 2. 1939 vorgestellt hatte.
Dort war als von „Trost" inkriminierter Text zu lesen:


Der Text des Flugblattes lautet:
"Warnung! Daß .Millionen Menschen nicht sterben', machen Sie uns zwar nicht leicht glauben, Herr Rutherford & Cie. aus Amerika! Aber die Einsicht könnte uns Schweizern allmählich dämmern, daß entschlossene Landesverteidigung auch Ihnen und Ihren Anhängern (den sog. ,Zeugen Jehovas' oder 'ernsten (!) Bibelforschern') gegenüber absolutes Gebot der Stunde ist. Solange nämlich, als Ihre finanzkräftigen Agenten zwar behaupten, Künder des Friedensreiches zu sein, gleichzeitig aber den von Rechts wegen gewährleisteten konfessionellen Frieden aufs gemeinste stören, und solange sie zwar behaupten, Künder der Wahrheit zu sein, gleichzeitig aber die christlich gesinnten Schweizerbürger, Protestanten wie Katholiken, zur Zielscheibe niederträchtigster Verleumdungen machen, in Wort, Schrift und Bild! Schuster bleib bei deinem Leisten! Herr Rutherford bleiben Sie in Amerika!"-


Wenn man den Umstand unberücksichtigt lässt, dass jenes Flugblatt nicht die in der Schweiz vorgeschriebenen Impressums-Angaben enthielt, bewegte es sich inhaltlich sehr wohl im Bereich des Zulässigen. Man kann also allenfalls das fehlende Impressum rügen. Ob dieser dürre Tatbestand jedoch zu weitergehenden Ambitionen ausreicht, wie sie das „Trost" offenbar vorschwebten, ist doch sehr die Frage.

Jedenfalls sah sich nun die Polizeidirektion St. Gallen genötigt, sich mit dem Denunziations-Schreiben der Zeugen Jehovas auseinander zu setzen; und desweiteren, dem Denunzianten dazu auch ein offizielles Antwortschreiben zukommen zu lassen.
Diese Antwort druckt dann „Trost" in seiner Ausgabe vom 1. 6. 1939 selbst ab.
Die Zeugen Jehovas-Denunziation wird darin von der Polizeidirektion St. Gallen wie folgt beantwortet:


"St. Gallen, den 22. April 1939.
An die Vereinigung
JEHOVAS ZEUGEN,
Bern, Allmendstr. 39
Ihre Klage vom 14. April 1939 gegen Metzler Heinrich, Zahntechniker, Grenzstraße 2, nicht 21, wegen Verletzung von Art. 193 StrGB ist uns überwiesen worden. Wir haben Metzler bereits verhört. Nach seiner Aussage ist das incr. Druckerzeugnis 'Warnung' nicht in hier, sondern in der Druckerei der Sylvania in Neuenkireh, Luzern, erstellt worden. Neuenkirch muß daher gemäß einem andern Entscheide des Bezirksgerichtes St. Gallen vom 1. Oktober 1937 auch als Erscheinungsort angesehen werden. Es ist uns daher nicht möglich, das Strafverfahren gegen Metzler weiterzuführen.
Wir ersuchen Sie, davon Kenntnis zu nehmen.
Der Polizeikommisär I:
Hochachtungsvoll
gez.: Forer."


Haben die Zeugen Jehovas nun mit dem vorstehend geschilderten Vorstoss ihr Ziel erreicht? Das wird man wohl kaum sagen können.
Immerhin registriert „Trost", dass in dieser Antwort auch der Begriff „Sylvania" mit vorkommt. Aha, so deren Reaktion. Die „kennen wir doch bereits". Und, selbst wenn sie die schon „kannten", ändert das überhaupt nichts an der für die Zeugen Jehovas misslichen Sachlage.

Bezüglich der „Sylvania" (oder andere Schreibweise „Silvania") zitiert man dann aus dem „Zürcher"-Harbeck-Buch „Kreuzzug gegen das Christentum" den nachfolgenden vermeintlichen „Trumpf. In besagtem Buch war über besagte „Silvania" bereits zu lesen:


„So werden in der Schweiz Riesenanstrengungen gemacht, das Werk der Gegenreformation fortzusetzen. Die Papstorganisation. hat dazu viele Hilfsmittel, z. B. den Preßverband "Silvania", der eine Art katholisches Propagandaministerium für die Schweiz ist und in vielen Schweizer Zeitungen offen als klerikal-faschistischer Stoßtrupp der Katholischen Aktion bezeichnet wurde. Durch diesen Verband kommen katholische Propagandabroschüren in Auflagen von 100 000 bis 250 000 Stück gratis zur Verteilung, worüber es in der "Silvania" vom Februar 1937 heißt: "Langsam soll sie (die Silvania) durch zielbewußte, der Psychologie der Massen entsprechende Arbeit in diese christliches und katholisches Denken und Fühlen einimpfen."

Was man darunter zu verstehen hat, ist daraus ersichtlich, daß die "Silvania" zu ihrem Schutzpatron den "heiligen" Karl Borromäus erwählt hat. Dieser hat im 16. Jahrhundert als Kardinal- und Erzbischof von Mailand die Gegenreformation in Oberitalien und der Schweiz organisiert, die Jesuiten und Kapuziner in die Schweiz geschickt, mit der Schweiz durch Errichtung der Luzerner Nuntiatur wieder diplomatische Beziehungen angeknüpft und die Inquisition wüten lassen, wo er nur konnte, vor allem in Mailand und dem damals bündnerischen Veltlin.
Diesen Inquisitionsheiligen mag der römische Redaktor der "Silvania" vor Augen gehabt haben, als er schrieb: "Katholischer Schweizer, wir dürfen keinen Schritt zurückweichen ..."


Nun ist es nachzuvollziehen, dass die Zeugen Jehovas über diese „Silvania" nicht sonderlich angetan sind. Deren „Bauchschmerzen" in allen Ehren, ändert das jedoch nichts an dem Umstand, das selbige auf der „juristischen Schiene" völlig bedeutungslos sind!

Eines hat „Trost" aber mit diesen Vorgängen unzweifelhaft unter Beweis gestellt. Mit seiner künstlichen Aufbauschung des Falles Cheektowaga. Das es das wohl sehr, sehr nötig hatte. Und das die SPK ihnen sehr an die Nieren ging. Nicht wegen Cheektowaga. Das war nur der gesucht und gefundene Anlass!


[Ein thematisch ergänzender Beitrag ist dann noch für morgen vorgesehen]

Re: In Herrn  ap.jpg (2045 Byte) seine Ahnengalerie (respektive der seiner Auftraggeber) geblättert und gelesen:

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 28. September 2008 07:41

Fortsetzung von:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,13387,13985#msg-13985

In der „Trost"-Ausgabe vom 15. 7. 1939 gab es dann noch einen „Nachschlag" in Sachen SPK. Laut „Trost" hatte dann die SPK der Redaktion, des "Trost" datiert vom 19. 5. 1939, einen Brief zugehen lassen, auf den, Zitat „Trost" „einzugehen kaum der Mühe wert ist." Trotzdem nahm sich aber „Trost" diese Mühe, und dass nicht nur im „stillen Kämmerlein der eigenen Redaktionsstuben", sondern auch für jedermann lesbar in der genannten Ausgabe ihrer Zeitschrift.

Nun, wenn Kontrahenten solcher Art miteinander „Briefaustausch" pflegen, dann kann man es schon so erahnen, worum es sich denn handeln würde. Eben darum, dem Gegner möglichst eine Unterlassungs-Erklärung oder ähnliches abzutrotzen. So auch in diesem Fall. Ob die SPK dabei besonders „gute Karten" für ihr Anliegen hatte, kann man in der Tat in Zweifel ziehen. Und diese Zweifel findet man dann auch prompt in der „Trost"-Replik wieder gespiegelt. Mit rechthaberischen Leuten zu streiten, mag in der Tat mehr als schwierig sein. So war es denn auch in diesem Falle.

Nur, das eben das rechthaberische Getue ziemlich gleichmäßig auf beiden Seiten verteilt war. Jedenfalls scheint wohl keiner der beiden Kontrahenten je etwas von dem Spruch gehört zu haben, dass der Klügere nachgibt. Stur streitet man um Banalitäten, hinter denen dann letztendlich die eigentlich entscheidenden Fragen bis zur Unkenntlichkeit verschwinden.

Das „Trost" sich in Sachen Cheektowaga auf der Siegerseite wusste, ist bereits ausgeführt worden. Nur misslich für „Trost". Die SPK will diesen Sieg immer noch nicht anerkennen und bringt das erneut in diesem genannten Schreiben zum Ausdruck. Das ist dann natürlich für „Trost" das gefundene Fressen um in seiner Replik dazu zu kontern:


„Wenn irgendeine Sache gründlich bewiesen worden ist, dann diese. Trotz Gerichtsprotokollen erklärt die SPK weiter, die Geschichte um den Priester Kroczek sei erfunden. Die ausdrückliche Bezichtigung, daß die SPK lügt, halten wir darum aufrecht und bemerken nochmals, wie in TROST N. 400, Seite 13, daß dem Herrn Metzler ja daraufhin der Weg der Strafklage offen steht."

Tja wie das nun mal so mit erklärten Gegnern ist. Der Widerpart macht selten das, was der Gegner sich wünscht. So auch in diesem Fall. Sollte „Trost" gehofft haben, nun wird Metzler in Sachen Cheektowaga bei Gericht Klage einreichen, um so „Trost" die Genugtuung verschaffen zu können, so zusätzlich als „strahlender Sieger" dastehen zu können. So ging dieser „fromme Wunsch" allerdings nicht auf.

Im Umkehrschluß ergibt sich dann wohl auch, dass besagter Herr Metzler wohl nicht ganz so „unterbelichtet" war, wie ihn „Trost" sich gewünscht hätte. Den Metzler schlug nun einen völlig anderen Weg ein, wo „Trost" selbst seine zur Schau getragene Siegesgewissheit in Sachen Cheektowaga (zumindest fürs erste) überhaupt nichts nützte. Und die Verstimmung die sich da in der „Trost"-Redaktion breit machte, äußert sich dann beispielsweise in den Sätzen:


„ hat sich nun die "Gesellschaft für Kirche und Papst" in St Gallen durch Ihren würdigen Präsidenten Metzler mit Schreiben vom 8. Mai 1939 an ihren Glaubensgenossen, Herrn Bundesrat Motta, Vorsteher des eidgenössischen politischen Departements, gewandt und ihn gebeten, sich der Zeugen Jehovas etwas mehr anzunehmen.
Herr Bundesrat Motta hat mit Schreiben vom 10. Mai durch seinen Beauftragten den Herrn Metzler wissen lassen, daß er das Schreiben der "Gesellschaft für Kirche und Papst" an die Bundesanwaltschaft zur Erledigung weitergeleitet habe."


Der sich diesbezüglich bei „Trost" breit machenden Verstimmung, kann man erneut in der „Trost"-Ausgabe vom 1. 10. 1939 begegnen, wenn dort derselbe Fakt wiederholt wird, diesmal in die Worte gekleidet:

„Am 8. Mai 1939 war es, als ein Herr Heinrich Metzler, als Präsident der "Gesellschaft für Kirche und Papst, St. Gallen", in einem Schreiben an das Eidgenössische Politische Departement, an Herrn Bundesrat Motta persönlich gerichtet, um Maßnahmen gegen Jehovas Zeugen und ein Verbot ihrer Schriften ersuchte.

Derselbe Heinrich Metzler war es, der schon zwei Tage danach in einem Antwortschreiben des Eidgenössischen Politischen Departements mit "Sehr geehrter Herr Präsident" tituliert wurde und im Auftrag des Herrn Bundesrates Motta mitgeteilt bekam, daß sein .Schreiben an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet worden sei.
Mit welchen Kommentaren die Weiterleitung erfolgte, das weiß die Bundesanwaltschaft am besten."


Nun lag wohl zur Zeit dieser „Trost"-Berichterstattung noch keinerlei Endergebnis des von Metzler vorgenommenen Schachzuges vor. Es ist ja durchaus denkbar (aber eben nicht im voraus gewiss), dass auch die Bundesanwaltschaft sagt. Der Metzler'sche Vorstoss sei nicht ausreichend fundiert. Dann landet der ganze Fall „zu den Akten" und das war es dann. Jedenfalls hatte „Trost" in diesem Falle keineswegs das gleiche Maß an Siegesgewissheit, ersichtlich auch daran, dass es nun prompt wieder die Namen Toedtli und Fleischhauer aufwärmt, um Metzler zu desavouieren. Nun mögen genannte Namen durchaus Desavouierungskraft haben. Dennoch gilt dann immer noch.
„Ein rechter Schuh ist ein rechter Schuh.
Und ein linker Schuh eben ein linker Schuh".

Und Aufgabe der Bundesanwaltschaft ist es, sich im konkreten Fall mit einem der beiden „Schuhe" zu befassen, aber eben nicht mit beiden zugleich. Letzteres hätte „Trost" natürlich liebend gerne gesehen. Aber auch „Trost" muss mit dem Umstand leben, dass es seinerseits der Bundesanwaltschaft keineswegs die eigenen gewünschten Bedingungen diktieren kann! Und so kann man schon im Vorgriff auf die weitere Geschichte berichten.

Die SPK überlebte diese „Trost"-Attacke. Sie lebte noch weiter bis ins Jahr 1944. Und als ihr dann doch wohl das „Lebenslicht" ausging, so deshalb, weil sie nicht mehr in die politische Landschaft zu jener Zeit passte. Nicht aber, weil „Trost" es so gewollt hatte! Sie feierte anlässlich der „Wachtturm"-Einstellung in der Schweiz dann gar noch den vermeintlichen Sieg, sagen zu können, zitiert nach „Trost" vom 1. 10. 1939;

"Wir glauben jetzt aber, daß es nicht mehr so lange gehen wird, bis die 'Zeugen Jehovas' in der Schweiz aus dem letzten Loch pfeifen."

Mag diese Einschätzung auch nicht objektiven Kriterien standhalten, so zeigt sie doch zumindest. Noch war die Stunde der SPK keineswegs „abgelaufen".

Thematisch vorausgegangen zum Thema Tjaden,

Siehe:

Forumsarchiv271

Thematische Fortsetzung in:

Forumsarchiv280

Teil XXI der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 11. September 2008 05:50

Die letzten vorangegangenen Teile
unter:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,10074,11523#msg-11523

Zeugen Jehovas beschreiten Klageweg mit Fälschungen
8. September 2008
Fax an Staatsanwaltschaft Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Akte liegt bei der Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichtes und hat das Az. 324 O 179/08

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Herrn T…straße 9, 57… U…-St… wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetruges und aller weiteren infrage kommenden Straftaten.
Dazu stelle ich Ihnen meine Rechercheergebnisse zur Verfügung, die ich in Form von Artikeln so zusammengefasst habe:

Artikel 1:
Manchmal, aber nur manchmal führen Recherchen zu kuriosen Ergebnissen. Häufiger kommt das allerdings vor, wenn man die Schriftstücke des Anwaltes aus U. auf den google-Prüfstand stellt. Immer und immer wieder vertritt er die Zeugen Jehovas vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes - so auch in einem Prozess gegen mich (Az. 324 O 179/08). Am Freitag, 9.55 Uhr, entscheidet der Richter, wie es weitergeht. Auf dessen Schreibtisch ist am 4. September 2008 eine weitere Stellungnahme dieses Anwaltes gelandet, die mit dem Vermerk "Eilt! Bitte sofort vorlegen!" versehen ist.

Zeugen madig machen

Da kann man nur hoffen, dass der Richter diese acht Seiten sofort gelesen und die Angaben überprüft hat. Denn es kommt dabei gar Verwunderliches heraus.

Das Ziel des Anwaltes ist: die von meiner Anwältin benannten Zeugen madig machen. Das versucht mit Anmerkungen wie "die Fallschilderung selbst ist im Übrigen so abstrus, dass sie bestenfalls für den Papierkorb taugt". Gut gebrüllt, Löwe! Zwei Absätze darüber hat er mir wieder einmal schlechte Recherche vorgeworfen.

Wie aber recherchiert dieser Anwalt? Schaun mer mal! schreibt: "Abschließend sei noch erwähnt, dass Herr W. darüber hinaus auch im Internet auf sehr primitive Weise gegen die Klägerin polemisiert. Beispiele dafür können auf der Webseite www.antichrist-wachtturm.de eingesehen werden. Hier postet der Zeuge W. unter dem Namen ´Bayern 1´. Einige Auszüge der Äußerungen von ´Bayern 1´ sind als Anlage beigefügt."

In dieser Anlage findet man das Zitat
"Hallo, du erbärmlicher Abschaum", das W. auf den besagten Seiten einem Zeugen Jehovas am 11. Dezember 2007 entgegengeschleudert haben soll. Das klingt wirklich nach primitiver Antwort.

Seiten muss man schon aufrufen
Doch mit google ist das so eine Sache, die Suchmaschine vermischt bei der Eingabe bestimmter Begriffe Informationen, die deswegen nur zugeordnet werden können, wenn man die Seite aufruft.

Gibt man meinen Namen ein, findet man dort unter den Einträgen: "Heinz-Peter Tjaden aus Wilhelmshaven, Do, 24.07.2008, 19:36. Hallo liebe GJler, weil ja nun heftigst die Renaissance der Atomkraft eingeläutet wird, …www.gj-nds.de/aktuelles/gaestebuch/index.html - 17k - Im Cache - Ähnliche Seiten."

Das Zitat stammt aber gar nicht von mir, wie man bei einem Blick in das Gästebuch der Grünen Jugend schnell feststellen kann.
Wenn der Anwalt  schon googelt, sollte er das wissen, bevor er einen Zeugen beim Landgericht Hamburg anschwärzt. Doch es kommt noch viel tolldreister.

Der Zeuge W. postet auf www.antichrist-wachtturm.de, behauptet der Anwalt der Zeugen Jehovas. Da es auf diesen Seiten eine Suchfunktion gibt, gebe ich dort den Namen des angeblichen primitiven Kommentators ein - und siehe da, ich bekomme den Hinweis "Keine Einträge gefunden."

Das ist aber ein gediegenen Weihnachten, sagt man dazu an der Küste und sucht weiter, dieses Mal nach "Bayern 1" - und tatsächlich: Der wird als Administrator genannt, soll 37 Jahre alt sein und ist seit dem 30. November 2007 angemeldet - und hat jemanden am 11. Dezember 2007 als "Abschaum" beschimpft?

Zu der Zahl der Beiträge dieses "Bayern 1" bekommt man allerdings die Information: 0!

Dafür hat mir jemand folgende Erklärung geliefert: Mein Zeuge W. und der Betreiber der Seiten H. haben sich in die Haare bekommen, weil W. als ehemaliger Ältester der Zeugen Jehovas in Bingen nach Auffassung von H. viel früher vor dieser Glaubensgemeinschaft hätte warnen müssen.

Da kommt wieder der Anwalt der Zeugen Jehovas ins juristische Spiel. Der bestreitet nämlich, dass W. jemals Ältester gewesen ist. Auch das steht in dem Schriftstück vom 4. September 2008.

Artikel 2:
"Ein Anwalt googelt" bedarf der Fortsetzung und nun geht es für mich als juristischen Fast-Laien um versuchten Prozessbetrug, Verleumdung eines Gerichtszeugen und arglistige Täuschung der 24. Zivilkammer des Hamburger Landgerichtes.

Kurze Wiederholung: Anwalt der Zeugen Jehovas in einem Verfahren gegen mich, hat am 4. September 2008 ein weiteres Schriftstück verfasst. Darin behauptet dieser Anwalt über einen meiner Zeugen:

"Abschließend sei noch erwähnt, dass Herr W. darüber hinaus auch im Internet auf sehr primitive Weise gegen die Klägerin polemisiert. Beispiele hierfür können auf der Webseite www.antichrist-wachtturm.de eingesehen werden. Hier postet der Zeuge W. unter dem Namen `Bayern 1´. Einige Auszüge der Äußerungen von ´Bayern 1´ sind als Anlage beigefügt."

Dass es von W. alias ´Bayern 1´ auf diesen Seiten keine Beiträge mehr zu finden sind, habe ich bereits erwähnt.

Heute Abend rief ich den Betreiber der antichrist-wachtturm-Seiten an und unterhielt mich mit ihm über die Behauptungen von . Ich erzählte ihm, dass dieser Anwalt dem Landgericht google-Auszüge geschickt hat, die den Eindruck erwecken, mein Gerichtszeuge habe an jemanden "Hallo, du erbärmlicher Abschaum…" geschrieben. Das macht  in seinem Schriftstück sogar zwei Mal und versieht diese google-Auszüge auch noch mit einem Kreuz.

Daraufhin schickt mir der Betreiber einen Kommentar, der am 11. Dezember 2007 um 4.24 Uhr auf www.antichrist-wachtturm.de hinterlassen worden ist und mit "Hallo, du erbärmlicher Abschaum…" beginnt. Als Absender angegeben ist "Zeuge Jehova 1", also nicht "Bayern 1".

Es ist auch nicht mein Gerichtszeuge, der jemanden beschimpft, beschimpft wird vielmehr W., und zwar so:

"Ich sage, man sollte euch - wenn es noch erlaubt wäre - steinigen!"
"Personen, die den Glauben und die Glaubenslehren der Zeugen Jehovas vorsätzlich verwerfen und dadurch selbst zeigen, dass sie ´nicht von unserer Art´ sind, sollten passenderweise so betrachtet und behandelt werden wie jemand, der der letzte Dreck ist."
"Ich werde auf deinem Grab tanzen!"

Wirklich primitiv
In einem stimme ich zu: Das ist primitiv. Sollte sich dieser Anwalt nicht Verleumdung eines Gerichtszeugen, versuchten Prozessbetrug und arglistige Täuschung des Hamburger Landgerichts vorwerfen lassen wollen, wäre die Alternative auch nicht besonders schmeichelhaft.

Dann hat er einen Gerichtszeugen ohne jede Prüfung des Wahrheitsgehaltes in schlechtes Licht gerückt, um beim Prozess Pluspunkte für seine Mandantin zu sammeln. Das aber ist nun: gründlich schief gegangen!

Meine Berichterstattung über den Prozess Jehovas Zeugen in Deutschland gegen Heinz-Peter Tjaden setze ich auf  fort.
zeugenjehovas.blogspot.com
P. S. Der Betreiber von antichrist-wachtturm hat gestern (9. September 2008) die Beiträge, die tatsächlich von "Bayern 1" stammen, erreichbar gemacht, damit jeder nachvollziehen kann, wie und was der Anwalt der Zeugen Jehovas gefälscht hat.

www.readers-edition.de/2008/09/10/thema-ehe-xviii-zeugen-jehovas-beschreiten-klageweg-mit-faelschungen/

Thematisch auch:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,12909,12909#msg-12909

Re: Teil XXI der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: . +

Datum: 11. September 2008 09:07

Hallo Herr Tjaden,

Haben Sie nicht gemerkt was für ein „Oh Gott!“ Seufzer durch alle relevanten Foren ging, als bekannt wurde das sie den Zeugen O.W. beriefen?

Infolink fasst ihren Fall seit dem nicht einmal mehr mit der Pinzette an.
Manfred versuchte zu retten was zu retten ist und versuchte Sie mit dem Zaunpfahl zu warnen.

Ich traue dem Anwalt der Zeugen nicht viel zu, aber es gehörte wirklich nicht viel dazu zu erkennen das der Zeuge O.W. möglicherweise nie Getauft war.

Mensch Herr Tjaden, was hätten wir den noch tun sollen?

Hier behauptete Ihr „Zeuge“ sogar im Bethel gewesen zu sein und hätte dort einen Schwur auswendig gelernt und aufgesagt.
DAS HÄTTE ER NUR VERGESSEN!!!
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,11022,11101#msg-11101

Der wusste doch nicht einmal wie viel Stunden ein Pionier in den Dienst gehen muss:
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,11022,11025#msg-11025

Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, das Ihr „Zeuge" Herr O.W. selbst jetzt, nachdem ich es durch originale Faximile nachwies, nicht weis wie viel Stunden man nun Aktuell von einem Vollzeitdiener erwartet.

Natürlich steht es jedem frei zu behaupten das der Vorstand der Firma Pempers zu dem Orden der Freimaurer gehört und zum Zwecke des Erringens der Weltherrschaft den Klebstoff seine Windeln mit einem Hypnotikum versetzt.
Sollte man sich jedoch auf dieses unterste Niveau begeben?
Im Sinne von: „Er hätte gehört das der Nachbar eines guten Freundes dessen amerikanische Tante einen Gartenzwerg im Garten stehen hat mit einem Freimaurer Zeichen an den Fußsolen…“

Ich bin ihnen Dankbar das sie so Ehrlich sind, ihre hochnotpeinliche Panne zu veröffentlich, das Ihr „Zeuge“ Herr O.W. nie Ältester war.
Ich bin wegen dieser völlig überflüssigen Sache bei einer engagierten und bildhübschen Moderatorin in einem anderen Forum in Ungnade gefallen.

Sollte es ihnen somit nicht nur um billigen Klamauk gehen kann ich nur an Ihre Vernunft appellieren:

Tun sie sich und denen die Ihren Fall mit Anteilnahme verfolgen einen Gefallen und ziehen Sie ihren „Zeugen“ zurück.
Tun sie es jetzt.
Jeder kann mal einen Fehler machen.
Das wäre der richtige Zeitpunkt vor dem Richter zu Punkten, indem sie sich bei Gericht entschuldigen das sie nach besten Wissen und Gewissen jemanden Aufgesessen sind.
Wie wäre es mit Humor zu Antworten, das noch nicht geklärt ist das ihr „Zeuge“ zu dem Verhandlungstermin Freigang bekommt?

Re: Ein Kommentar

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 12. September 2008 08:35

Da komme ich nicht umhin, meinerseits auch noch ein Wort zu dem Kommentar von „+" zu sagen.
Ich liege sicherlich nicht auf der Wellenlänge des Herrn W..
Die relevanten Differenzpunkte kann man ja auch auch nachfolgendem Link entnehmen.
http://forum.mysnip.de/read.php?27094,12825,12825#msg-12825
Ich liege sicherlich auch nicht auf der „Wellenlänge" des Hamburger Forums.
Auch diesbezügliche Belege lassen sich bei Bedarf nennen.
Und ich habe auch einige Vorbehalte gegenüber einigen Aspekten, wie sie etwa auf der Webseite von Frau B ... sich nachweisen lassen.
Das alles nochmals gesagt, ist sicherlich nicht „neu".

Ich sehe einen Ausgangspunkt der Angelegenheit Tjaden auch darin.
Tjaden und B ... sind beide gleichermaßen Mitglieder des Vereins „Artikel 4".
Selbiger spielt zwar ZJ-bezüglich keine sonderlich Rolle mehr (jedenfalls erscheint es mir so), aber es gibt ihn weiterhin.
Und so ergab sich schon mal die Schiene B ... - Tjaden.

Es seien jetzt keine weiteren „Schuldzuweisungen" vorgenommen. Aber ich kann es mir doch nicht ganz verkneifen (als subjektive Meinung), Herrn Tjaden's Probleme (der der nie selbst eine ZJ-Sozialisation hatte), auch diesem Kontext mit zuzuordnen.

Auf seiner Blogseite bittet Herr Tjaden auch um die Bereitschaft, sich fallweise als Gerichts-Zeugen für ihn zur Verfügung zu stellen,

Und, wie war das Ergebnis.
Jener Verein, der da mit „Kettenspiele für Doofe" zu glänzen vermag. Theoretisch müssten sich da ja wohl auch einige Gerichtszeugen-Kandidaten finden lassen, der „glänzte" mit dem Ergebnis, was schon im voraus vorhersehen war.

Er ist mit seiner Innovation „Kettenspiele für Doofe" völlig ausgelastet, könne daher einer Unterstützung des Herrn Tjaden „leider" nicht näher treten.

Nun muss man wohl auch sagen. Es ist in der Tat nicht jedem gegeben (das ist kein Vorwurf), sich fallweise auch als Gerichts-Zeuge zur Verfügung zu stellen.

Ein Veranschaulichungs-Beispiel konnte man ja kürzlich auch in einem RTL-Fernsehbeitrag „bewundern" (zum Thema Bluttransfusion).
Da gab es tatsächlich jemand der sich zur Verfügung stellte.
Wie stellte sie sich zur Verfügung?
Die Kamera durfte sie nur in der Hinteransicht zeigen. Die Tonwiedergabe war verfremdet.
Das ist jetzt kein Vorwurf; dass ist nur eine Feststellung.

Zurückkehrend zu Herrn Tjaden. Einige Unterstützung erhielt er wohl. Aber eben nicht auf der für ihn auch relevanten Ebene Gerichts-Zeugen.

Was seine Unterstützer anbelangt, meine ich ihn indirekt schon durch die Reproduktion des Titelblattes eines Buches von ihm („Für die Hellseherin wird es dunkel") gewarnt zu haben.

Ich verkenne aber auch nicht, dass er sich in einer Art Zwangslage befindet, die es ihm eben nicht erlaubt, sonderlich wählerisch sein zu können.

Nun habe ich zu den auch juristischen Aktionen der Betreiberin des Hamburger Forums, so meine eigene Meinung. Und diese Meinung, ist mit Sicherheit nicht mit der ihrigen identisch.

Gleichwohl ist der Umstand zu registrieren. Sie hatte schon in ihren eigenen ZJ-bezüglichen Angelegenheiten, eine Rechtsanwältin engagiert. Man kann ja wohl - zumindest theoretisch - voraussetzen, dass die sich nun auch etwas in die ZJ-Materie eingearbeitet hat.
Insofern ist der Umstand, dass selbige auch für Herrn Tjaden tätig wurde, ja durchaus nachvollziehbar.

Wenn denn, und damit wären wir wieder beim Thema Gerichtszeugen, solche sich als erforderlich erweisen sollten, dann hat Herr Tjaden da in der Tat keine große Auswahl.

Ich unterstelle mal, der potentielle Gerichtszeuge, wird vor Gericht keinerlei Vorträge über seine Thesen in Sachen Freimaurer halten.
Sondern zu anderen Fragen Aussagen tätigen. Zu diesen anderen Fragen, ihn vorab und grundsätzlich, jegliche Kompetenz abzusprechen, geht meines Erachtens zu weit, und sollte auch nicht praktiziert werden.

Habe ich mich mit diesem Kommentar wieder einmal in ein Fettnäppchen getreten, so habe ich zumindest für mich die Gewissheit.
Es war in meiner Biographie mit Sicherheit nicht das „erste", und mutmaßlich auch nicht das letzte „Fettnäppchen", das mich zum „hineintreten" anmiert hat.

Re: Teil XXI der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Freier Mensch

Datum: 12. September 2008 10:16

Herr W. mag nicht mehr genau wissen, wie viele Stunden ein Hilfspionier in den Dienst geht. Er vermag eventuell auch nicht mehr, den Eid aufzusagen, welchen er leisten mußte als er nach Selters ins Bethel zog. Es mag auch sein, dass seine Ansichten hinsichtlich einer möglichen Relation zwischen der WTG und den Freimaurern bei den meisten Lesern auf Ablehnung stößt. Aber all das sind für mich keine Gründe, ob ein Zeuge zu einer Sache sachdienlich aussagen kann oder nicht.

Ich sehe auch viele Dinge anders, als das vielleicht die meisten Leser von Foren sehen. Aber nur aus diesen Gründen wäre eine sachdienliche Aussage von mir weniger "wert", nicht weniger falsch oder richtig, als die Aussage von jemandem, der die Ansichten nicht teilt.

+, Du hast doch auch viel recherchiert, Du hast doch auch viele Stunden Arbeit in den Prozess von Herrn Tjaden gesteckt. Warum hat sich Deine Einstellung zu dieser Arbeit von Herrn Tjaden und auch von Dir so "dramatisch" geändert?
Gruß
Sascha

Re: Teil XXI - a der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 12. September 2008 12:57

www.zeugenjehovas-ausstieg.de/01-forum-zj/index.php?PHPSESSID=4d1529d932c4658aad1fd21f8bd6913d&topic=116.msg8682#msg8682

Re: Ein Kommentar

geschrieben von: . +

Datum: 12. September 2008 13:02

Kritik angekommen und angenommen.

Ich nehme dem Zeugen ja seine Gerichtsrelevanten Erlebnisse ab.
Genauso nehme ich ihm auch den vom Zeugenanwalt angesprochenen „Abschaum“ Artikel ab.

Nur wird sich vor Gericht dafür jetzt keiner mehr interessieren.
Leider macht der Zeuge sich – warum auch immer – durch Hochstapelei nachhaltig unglaubwürdig.

Allerdings hoffe ich auf Knien das das Ganze nicht deswegen den Bach runter geht.
Hoffen.

Ich habe gesehen das sich Ricarda um den Nachweis bemüht das die Behauptung des Zeugen Ältester gewesen zu sein der Wahrheit entspricht.

Aus meiner Sicht ist es jedoch völlig undenkbar, das die Wachtturmgesellschaft nachfolgende Behauptung aufstellt ohne das dies den Tatsachen entspricht.

zeugenjehovas.blogspot.com/2008/07/der-prozess-zj-gegen-tjaden.html

Re: Teil XXI - a der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 12. September 2008 13:20

Nun bleibt wohl erst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten.
Jener Hamburger Pressekammer wird auch von anderer Stelle ein agieren nachgesagt, dass ich meinerseits hier nicht kommentieren will.
Wer da lesen will kann es selber tun.
Zum Beispiel:
www.buskeismus.de/berichte/bericht_080718_zj.htm

Und die dazu gehörige Startseite;
www.buskeismus.de/

Es bleibt abzuwarten ob sich dort eine Reflektierung noch eventuell in dem Link „Sitzungsberichte" anfindet oder nicht.

www.buskeismus.de/sitemap.html#2006

Siehe in letzterem Link, derzeit den Eintrag unter dem Datum
12. 09. 2008

www.buskeismus.de/termine_08_3Q.html

Re: Teil XXI - a der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: . +

Datum: 12. September 2008 13:24

Hat man gewonnen hat man alles richtig gemacht,
hat man verloren war alles verkehrt.
Ich finde Herr Tjaden hat zu große Brötchen gebacken.

Und Herr O.W. kann sich dieses Urteil als Kopie schicken lassen und eingerahmt an die Wand hängen.
Wenn er damit nach Selters fährt laden sie ihn bestimmt zum Essen ein und signieren ihm die Kopie.
Billiger hätter er ihnen den Sieg nicht liefern können.
Toll!

Re: Ein Kommentar

geschrieben von: freier mensch

Datum: 12. September 2008 15:29

hallo +,

hierzu gibt es offenbar einen "gegenbeweis", der jedoch vom richter nicht gehört werden will...
gruß
sascha

zeugenjehovas.blogspot.com/2008/07/der-prozess-zj-gegen-tjaden.html

Re: Teil XXI - a der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Heinz-Peter Tjaden

Datum: 15. September 2008 10:36

Wann wird hier endlich die Verleumdung von Herrn W. gestoppt? Eine Chance hat uns der Richter doch gar nicht gegeben. Erst sollen wir einen Zeugen nach dem anderen benennen, um Anschlusstatsachen zu schaffen. Dann verkündet der Richter seinen Beschluss, ohne jemanden anzuhören. Auch ich konnte kein einziges Wort zu dem Zitat sagen.

Re: Teil XXI - a der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Heinz-Peter Tjaden

Datum: 15. September 2008 11:06

Noch ein paar Anmerkungen zu den hier veröffentlichten Kommentaren:

Da wird behauptet, Frau Birlenberg und ich seien Mitglieder von Artikel 4. Falsch.

Ich gehöre zwar zu den Gründungsvorstandsmitgliedern und habe wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung der Satzung. Doch die war das Papier nicht mehr wert auf dem sie stand, als Ex-Zeugen Jehovas meinten, unseren Verein für ihre Ziele missbrauchen zu dürfen. Als ich Demos bei Kongressen ablehnte, begann der Stress.

Hätten sich diese Mitglieder durchgesetzt, wären bei unseren Treffen nur noch "Wachttürme" und "Erwachet" studiert worden, hätten wir eine neue religiöse Schiene gelegt - doch das war nicht das Vereinsziel einer weltanschaulich neutralen Organisation, die sich gesellschaftspolitisch mit dem Thema Sekten auseinandersetzen wollte.

Als ich in Hannover bei einem Treffen einen Vortrag über Manipulationstechniken hielt, meinten Ex-Zeugen Jehovas, darüber gar nicht diskutieren zu müssen. Sie waren schnell wieder bei gruppeninternen Auseinandersetzungen, schmorten weiter im eigenen Saft und blickten nicht über den Tellerrand ihrer Erfahrungen.

Doch diese Mitglieder schafften noch mehr: Sie wollten in der Vergangenheit diverser Mitglieder herumschnüffeln. Ein Mitglied wurde aufgefordert, ausdrücklich zu erklären, dass es nie etwas mit Scientology am Hut hatte. Da hatte es mir schon lange gereicht, ich war ausgetreten.

Der Gipfel war dann so eine Art Rechtskomiteesitzung in Bochum, zu der ich einfach mal fuhr. Zu Beginn erklärte man mir, dass ich mich zu Wort melden dürfe, wenn die vor mir Sitzenden ihren Standpunkt erläutert hätten, außerdem sei ich eh der Schuldige. Ich stand auf und ging. Danach fiel das Komitee über einen Freund von mir her. Man warf ihm vor, dass er mich verteidige. Dabei waren wir Beiden diejenigen, die diesen Verein mit bestimmten Zielen gegründet hatten. Die machten wir auch bei der Gründungsversammlung deutlich.

Es wurde ja niemand zum Beitritt gezwungen. Aber wenn ich einem Verein beitrete, muss ich mich schon an die Satzung halten - oder eine Satzungsänderung beantragen. Doch damit wären die Ex-Zeugen Jehovas nie durchgekommen. Also machten sie den Verein hinterrücks handlungsunfähig.

Heute ist Artikel 4 fast gestorben. Zu den dort noch handelnden Personen habe ich ein gutes persönliches Verhältnis, wo die damals agierenden Ex-Zeugen Jehovas geblieben sind, weiß ich nicht.

Zu guter Letzt: Jetzt warten wir erst einmal ab, bis uns die Urteilsbegründung vorliegt. Warum ich nicht aus einem Artikel zitieren darf, der von der EZW als fundiert eingestuft worden ist, warum ich nicht zitieren darf, was die Hamburger Morgenpost am 21. Juli 2008 fast wörtlich ebenfalls veröffentlicht hat, ist nämlich eine mehr als spannende Frage.

Wenn ich mir einen Reim darauf machen soll, dann ist wohl so, dass Herr Kelsey und Herr ap.jpg (2045 Byte) mich für besonders

 unangenehm halten, weil sie über mich nicht sagen können: "Der hat nie zu uns gehört. Das ist also wie alle anderen Ex-Mitglieder ein Lügner."

Was ist das eigentlich für eine Glaubensgemeinschaft, die solche Negativerfolge bei der Erziehung ihrer Mitglieder erzielt. Wenn ich als Vater sagen würde, mit meinen Söhnen rede ich nicht mehr, sind alles Schwindler, würden doch wohl viele fragen: "Was waren Sie eigentlich für ein Vater?"

Re: "Artikel 4"

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 15. September 2008 11:33

Ja, dann danke ich für die Aufklärung in Sachen Verein „Artikel 4".
Das auch mein Eindruck der ist, er spielt keine nennenswerte Rolle mehr, brachte ich ja bereits zum Ausdruck.
Irgendwo auf der Webseite von Frau B ... hatte ich aber mal gelesen, dass selbige Mitglied von „Artikel 4" war. Ob sie es denn auch noch heute ist, weis ich nicht.

Aber es ist wohl auch nichts falsches gesagt, dass Herr Walter Krappatsch auch zu den Gründungsvätern von „Artikel 4" gehörte, und mit letzterem hatten Sie ja auch gemeinsame Publikationen herausgebracht.

Wenn sich nun Ihr Weg und der von „Artikel 4" wieder getrennt hat, dann war mir das in der Tat so vorher nicht bekannt.

Das die WTG-Advokaten und ihre Auftraggeber (eben die WTG) mit allen zur Verfügung stehenden Optionen fallweise gegen die Kritikerszene agieren, darf niemand verwundern.

Ich schliesse mich der Meinung an, dass erst die schriftliche Urteilsbegründung, und ihre sorgfältige Analyse vorliegen muss.

Re: Teil XXII der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 23. September 2008 13:49

Nun also hat Herr Tjaden den wesentlichen Inhalt seiner Verlautbarung, den Prozess betreffend, der vordem schon (bis auf eine kleine „Ergänzung"), so schon auf seiner Blogseite zu lesen war, auch noch separat als Pressemeldung ins Netz gestellt.

Auf jenen kleinen Nachsatz, den er für diese Meldung nicht mit übernahm, komm ich nolens volens auch noch zu sprechen.

Vorab aber erst mal der Text, so wie ihn Herr Tjaden als Pressemeldung eingestellt hat:

Pressekammer Hamburg: Zeugen Jehovas gewinnen ohne Verhandlung

Das ist doch mal eine juristische Ansage des Vorsitzenden Richters Buske, der Richterin Dr. Goetze und des Richters Dr. Link, die am 12. September 2008 ohne jede Verhandlung und ohne jede Anhörung von Zeugen vor dem Hamburger Landgericht für Recht erkannt haben: „Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes - und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - zu unterlassen, in Bezug auf die Klägerin und im Zusammenhang mit ausgeschlossenen früheren Mitgliedern zu behaupten oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen a)…b)… Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte…Der Streitwert wird auf 10 000 Euro festgesetzt."

Wie die Zeugen Jehovas nicht nur mir mit Hilfe der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes einen Maulkorb verpassen wollen, steht in dem Beschluss unter „Tatbestand".

Der erste Satz lautet: „Die Klägerin ist eine als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisierte Religionsgemeinschaft."

Dieser Satz deutet auf völlige Ahnungslosigkeit der Richterin und der Richter hin. Hätten sie sich auch nur fünf Minuten mit dem Thema beschäftigt, wären sie darauf gekommen, dass die Zeugen Jehovas nur in Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, in allen anderen 15 Bundesländern aber nicht. Zurzeit prüft das Land Sachsen eine derartige Anerkennung.

Sollte im werten Internet-Publikum jemand sitzen, der noch meint, dass jeder seine Meinung äußern dürfe, wenn sie nicht in Beschimpfung ausartet, sollte einen weiten Bogen um die Pressekammer in Hamburg machen. Denn die Richterin und die Richter haben entschieden: „Bei der Passage aus dem Antrag zu Lit a…handelt es sich um eine Meinungsäußerung. Die Formulierung ´nahe gelegt´ ist dem Beweis nicht zugänglich." Würde bedeuten: Die Zeugen Jehovas können auch nicht das Gegenteil beweisen.

Stopp! Aus der Literatur wissen wir, dass man sich nun auf die Suche nach des „Pudels Kern" machen kann - wie das Hamburger Landgericht, das in meiner Meinungsäußerung einen „Tatsachenkern" entdeckt hat. Und schon gilt: „Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbreitung dieser Meinungsäußerung ist damit, dass es hinreichende Anknüpfungstatsachen für diesen in der Meinungsäußerung enthaltenen Tatsachenkern gibt." Die Beweislast liege bei mir.

Wenn also jemand die Meinung äußern sollte, dass in China Menschenrechte verletzt werden, müsste er als Beklagter dem Hamburger Landgericht schon eine ganze Menge von Gefängnisinsassen präsentieren, wenn er nicht verurteilt werden will…

Die Aussagen meiner Zeugen wischen die Richterin und der Richter mit der Begründung vom Tisch, die von ihnen geschilderten Fälle seien anders gelagert, die Beweisaufnahme würde auf einen „unzulässigen Ausforschungsbeweis hinauslaufen".

Ein Ausforschungsbeweis ist in Deutschland in der Regel unzulässig, im amerikanischen Recht spielt er eine wichtige Rolle. In den USA können die Parteien dazu gezwungen werden, bei der Wahrheitsfindung mitzuwirken.
In Deutschland dagegen darf man nicht jede Wahrheit verbreiten. Zur Meinungsäußerung b) argumentieren die Richterin und der Richter übrigens auf gleich lautende Weise.

Nun kehren wir noch einmal auf Seite 3 des Landgerichts-Beschlusses zurück, denn dort gehört zum „Tatbestand":

„Die Klägerin ist der Ansicht, bei beiden streitgegenständlichen Sätzen handele es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen, die herabsetzenden Charakter hätten, da der Eindruck vermittelt werde, dass die Klägerin Familien zerstöre und eine Gefahr für die Gemeinschaft darstelle."

Als Autor von Sektenbüchern habe ich jahrelang mehrere 1 000 Ex-Mitglieder von Religionsgemeinschaften beraten. Das Muster war immer das gleiche: Die Zeugen Jehovas haben jemanden für sich gewonnen, die Partnerin oder der Partner spielt aber nicht mit - und schon beginnt der Trennungsprozess. Sogar bei der Suche nach einer neuen Wohnung wurde da geholfen. Bei diesen Gesprächen habe ich so manches Bild des Jammers betrachtet, nur veröffentlichen darf man das wohl nur so lange, bis die Zeugen Jehovas sich an die Pressekammer in Hamburg wenden…Oder würden die Richterin und die Richter dann endlich hellhörig werden?

Mehr zum Thema auf
zeugenjehovas.blogspot.com

pressemitteilung.ws/node/136402

Nun kommt man nicht umhin ein eigenes Urteil mit anzuhängen.

Richtig herausgearbeitet hat Herr Tjaden die Oberflächlichkeit des gesamten Verfahrens

"Beeindruckt" von der Zitierung des Berliner KdöR-Urteils durch Anwalt ap.jpg (2045 Byte), haben es sich die Richter einfach gemacht. Vielleicht zu einfach.

Nur auch das ist richtig. Und das habe ich meinerseits auch schon früher formuliert.
Die Übernahme der Streitgegenständlichen Aussage aus dem „Ärzteblatt" durch Herrn Tjaden, erfüllte isoliert betrachtet, den Tatbestand einer Falschbehauptung auf Faktenebene.

Womit das wiederum relativiert werden kann, wurde auch innerhalb dieses Thread schon des langen und breiten auseinandergesetzt.
Es ist schon ein „hammerharter" Umstand, dass zwar erst Zeugen angefordert wurden (wenn auch über die Schiene der Rechtsanwältin). Dann jedoch keinerlei Einstieg in das erarbeitete Belegmaterial erfolgte.

Hätte es dieses erarbeitete Belegmaterial nicht gegeben, wäre das Urteil gleich ausgefallen.
Richter die ein ruhiges Beamtenleben lieben, haben wieder mal das unter Beweis gestellt.

Das alles hilft Herrn Tjaden aber nicht weiter.
Auf den mit dem Verfahren verbundenen Kosten bleibt er erst mal sitzen. Und die sind schon mal nicht gering.

In dem Nachsatz auf seiner Blogseite bringt er zwar zum Ausdruck. Er habe zwar maximale Berufungsfrist bis zum 20. 10. So wie die Umstände aber liegen (ausgehend vom derzeitigen Stand) werde er wohl kaum in Berufung gehen.
Menschlich verständlich. Und das ist halt der Trumpf der WTG (ihr eigentlicher), die Gegner fallweise wirtschaftlich in die Kniee zu zwingen.

Ich werde noch etwas deutlicher.
Infolink hat sich ja aus dem ganzen „fein" herausgehalten. War auch zu erwarten.
Ich würde meinen, es gibt dort auch Betuchte (nicht die Mehrheit - ist klar) aber Einzelne, die denn wenn sie wollten (was sie aber eben offenbar nicht wollen), sich Herrn Tjaden gegenüber dahingehend anerbieten könnten, ihn in der Sache auch finanziell zu unterstützen.

Weil das eben nicht der Fall ist, kann ich meinerseits nur meine allertiefsten Abscheu und Verachtung denjenigen gegenüber zum Ausdruck bringen, an die da fallweise zu denken wäre!

Re: Teil XXII der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 25. September 2008 12:57

Unkommentierter Linkhinweis auf das Tjaden-Urteil

www.beeplog.de/blogfiles/1/67751/entries/436346/attachments/buskeurteil.pdf

Re: Teil XXII der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Freier Mensch

Datum: 26. September 2008 01:25

es gibt neben dem tjaden prozess wohl noch einige andere gegenstimmen zu buske und seinen "meinungen" zu zeugen:

www.premiumpresse.de/hoch-sollen-sie-leben-der-hamburger-richter-andreas-buske-und-seine-quot-tatsachenkerne-quot--PR299163.html
gruß
sascha

Re: Teil XXIII der Verlautbarung von Herrn Tjaden

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 27. September 2008 03:1

Nun also gibt es in der Form einer Pressemeldung die Neuauflage einer Meldung

pressemitteilung.ws/node/136742

Ich kann eigentlich nicht erkennen, dass da in der Substanz was „neues" mitgeteilt würde.
Das alles überwiegend in der Form eines Fragesatzes verpackt.
Nun kann man zwar vieles fragen.
Es hilft aber dann nicht weiter, ist man nicht in der Lage den wesentlichen Sachverhalt zu beweisen.

Und dann vergesse man mal nicht die Vorgeschichte.
Das alles wurde mal als anonyme Meldung einer „Ein Tages Webseite" in die Welt gesetzt,
Jene Webseite verschwand genauso schnell, wie sie denn gekommen.
Ein authentischer Betreiber, der sich auch persönlich haftend für die von ihm lancierte Meldung outete, gab es nicht.

In dem Text ist auch von einem „angeblichen" Schreiben die Rede.
Hat sich der Umstand inzwischen verändert?
Gibt es denn einen Empfänger jenes vorgeblichen Schreibens, der da öffentlich aufgetreten wäre und erklärt. „Ich" habe es erhalten?

Bis heute habe solch einen „Empfänger" nicht registriert.

Was nützt es also, man reitet auf einer nicht bewiesenen Meldung herum, macht sich gar zu deren Sprachrohr ???

Nun nennt Herr Tjaden Frau R. als eine seiner Quellen.
Hat Frau R. den Sachverhalt bewiesen?
Das wäre mir neu.

Wer nun solcherlei Meldungen aufgreift, für bare Münze erklärt, weil sie ihm denn scheinbar in den Kram passen.
Ob derjenige sich damit selbst einen Dienst erweist?
Frau R. hat lediglich den Anonymus als „bare Münze" aufgegriffen.

Meine Zweifel diesbezüglich waren schon damals nicht gewichen, und auch heute nicht

pressemitteilung.ws/node/137845

www.zeugenjehovas-ausstieg.de/01-forum-zj/index.php?topic=116.msg9445#msg9445

Sexueller Mißbrauch - offener Brief an die WTG

geschrieben von: Freier Mensch

Datum: 10. September 2008 15:54

Werte Herren der Rechtsabteilung,

am 21.08.2008, sowie am 24.08.2008, wurde Herr Carmine Bxxx (Ältester der Versammlung Karlsruhe Italienisch) von Frau Fxxx-Bxxx in meiner Anwesenheit detailliert über den sexuellen Mißbrauch an Ihrer Person, sowie an weiteren Personen durch einen Herrn Joachim Lxxxxx, ehemals Ältester der Versammlung Karlsruhe Italienisch aufgeklärt. Er wurde durch uns dazu aufgefordert, gemäß seinen Anweisungen als Ältester in dieser Angelegenheit vorzugehen.
Herr Bxxxx gab uns eindeutig zu verstehen, dass er kein Interesse daran habe, diese Sache ernst zu nehmen bzw. in dieser Sache gemäß den Anweisungen der WTG vorzugehen. Somit setze ich Ihnen hiermit einen Termin bis zum

24.09.2008

sämtliche relevanten Schritte und Maßnahmen einzuführen und uns gegenüber darzulegen.
Sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Maßnahmen ergriffen worden sein, welche zu ergreifen sind und dies für uns nachvollziehbar dargelegt ist, werden die Umstände des sexuellen Mißbrauchs, sowie der erneute Versuch, Vorgänge dieser Art zu vertuschen, den verfassungschutzrechtlichen Organen sowie sämtlichen Massenmedien zugänglich gemacht. Eine Prüfung der Rechtslage ist bereits eingeleitet worden. Den Rechtsweg in dieser Sache behalten wir uns ausdrücklich vor.

Hochachtungsvoll
Sascha xxxxxxx
____________________
Dieses Schreiben wurde heute per Einschreiben an die Rechtsabteilung versendet. Ich berichte gerne auch an dieser Stelle, wie sich die WTG - Rechtsabteilung verhalten wird.
Gruß
Sascha

Re: Sexueller Mißbrauch - offener Brief an die WTG

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 10. September 2008 16:03

Ich finde es gut, dass in diesem Fall (hier) die bürgerlichen Namen verkürzt wiedergegeben wurden.
An anderer Stelle waren sie voll ausgeschrieben lesbar (was ich nicht gut finde).

Auseinandersetzungen in der Sache, ggf. auch öffentlich - ja.
Aber eben auch beachten. Personen, die nicht Personen der Öffentlichkeit sind, da muss schon abgewogen werden, inwieweit öffentliche Namensnennung zulässig oder nicht ist.

Re: Sexueller Mißbrauch - offener Brief an die WTG

geschrieben von: Freier Mensch

Datum: 10. September 2008 16:08

hallo drahbeck,

ich habe nicht vor, forenbetreiber unwissend damit zu konfrontieren. daher habe ich die namen nur an den stellen ungekürzt wiedergegeben, an welchen ich das mit den forenbetreibern abgesprochen habe.

es hat in der tat einen hintergrund, dass ich die namen an der erwähnten stelle ungekürzt wiedergab.

gruß
sascha

Re: Sexueller Mißbrauch - offener Brief an die WTG

geschrieben von: Freier Mensch

Datum: 27. September 2008 01:59

die wtg hat sich mit verspätung gemeldet. die verspätung war vorsätzlich. erstellt 22.09, eingang 26.09.;
der drehtermin steht für nächste woche fest.
in die ermittlungen sind jetzt ein dienst, das bka und das dezernat 1.3 involviert. diese haben sich trotzt ursprünglich grimmiger miene schlapp gelacht darüber, dass die WTG meinen brief "als nötigung im sinne des strafgesetzbuches" betrachtet haben.

wenn "abgedreht" ist, teile ich auch hier den sendetermin mit.

gruß
sascha

RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: Giovanna

Datum: 17. Oktober 2008 14:30

Hallo an alle,

am Montag stahlt RTL, meine Geschichte über den
sexuellen Missbrauch durch meinem Vater und einem
Ältesten(bei den Zeugen Jehovas), aus.

Ihr könnt die gekürzte Fassungen um Punkt 6 und Punkt 9
sehen.

Der Hauptbeitrag kommt auf Punkt 12, zwischen 12 Uhr
und 14 Uhr.
LG an alle Giovanna

P.S. Es wäre schön wenn ihr diese Infos verbreitet,
dass so viele Menschen wie möglich sich darüber
informieren, was die Wtg so alle vertuscht ! Schicke es
an alle die du kennst !

Re: RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: X ~ mysnip

Datum: 17. Oktober 2008 23:28

Hallo Giovanna,

vielen Dank für die Information!
Grüße bitte deinen Partner und eure Freunde!

PS.
Der von dir genannte Sendetermin fällt mit dem Beginn der Traktataktion zusammen.

Re: RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: Maxi

Datum: 18. Oktober 2008 11:02

Hoffentlich intervenieren die P.s uns Co nicht noch vor Ausstrahlung der Sendung
und die Redakteure haben Rückgrat !!

Re: RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: Giovanna

Datum: 19. Oktober 2008 15:05

X ~ mysnip
Der von dir genannte Sendetermin fällt mit dem Beginn der Traktataktion zusammen.

Hallo X,
welche Traktataktion meinst du denn?
LG an an dich
Giovanna

Re: RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: Giovanna

Datum: 19. Oktober 2008 15:09

Maxi
Hoffentlich intervenieren die P.s uns Co nicht noch vor Ausstrahlung der Sendung und die Redakteure haben Rückgrat !!

Ich denke nicht, dass das passiert, da hinter mir die Rechtsabteilung von RTL steht.
RTL läßt sich da nichts gefallen. Die investieren doch nicht so viel Geld (2 Tage Dreh + Übernachtung und Reisekosten) um es sich von P. vermießen zu lassen.
Ich kann dich beruhigen, bisher läuft alles nach Plan. Hatte ein Gespräch am Freitag mit der Redakteurin.
Die Reaktionen werden meiner Meinung nach, nach der Ausstrahlung kommen 

LG Giovanna

Re: RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 19. Oktober 2008 15:12

X ~ mysnip
Hallo X,
welche Traktataktion meinst du denn?

Giovanna

http://forum.mysnip.de/read.php?27094,14539,14539#msg-14539

Re: RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: Giovanna

Datum: 19. Oktober 2008 15:18

Danke, hatte ich gerade gesehen....

Na ja, dann ist es wohl doch zum richtigen Moment, wie ich voraus gesagt hatte.
Alles kommt zur rechten Zeit

Re: RTL Mo.20.10. sexueller Missbrauch bei den ZJ's

geschrieben von: X ~ mysnip

Datum: 19. Oktober 2008 19:58

Giovanna
Danke, hatte ich gerade gesehen....

Na ja, dann ist es wohl doch zum richtigen Moment, wie ich voraus gesagt hatte.
Alles kommt zur rechten Zeit

Hallo Giovanna,

daß der Beginn der Traktataktion [http://forum.mysnip.de/read.php?27094,12837,14310#msg-14310] mit der Ausstrahlung dieses brisanten Themas auf RTL zusammenfällt, erschwert die Mission erheblich.

Liebe Grüße!

Taff-Report Pro 7 18.7.2003
http://s187.photobucket.com/albums/x42/wtcleanup/?action=view¤t=09_missbrauch02.mp4&sort=ascending

 
http://www.youtube.com/watch?v=7VF5hRkW1IE

Achtung ! Sendetermin verschoben !

geschrieben von: Giovanna

Datum: 19. Oktober 2008 20:40

Der Sendetermin hat sich um einen Tag verschoben.

Dienstag, den 21.10. kommt die gekürzte Fassung auf Punkt 6 und Pnunkt 9.

Der komplette Beitrag auf Punkt 12.

LG Giovanna

Re: Achtung ! Sendetermin nochmals verschoben !

geschrieben von: Giovanna

Datum: 20. Oktober 2008 23:38

Hallöchen an alle,

leider muß ich euch mitteilen, das der Sendetermin sich wieder verschoben hat. Wann mein Interview ausgestahlt wird, kann ich euch zu diesem Zeitpunkt leider nicht sagen.

Bevor hier aber spekuliert wird :

Nein, die Wtg hat nichts gegen den Beitrag unternommen und

nein, ich werde keinen Rückzieher machen.

Die Rechtsabteilung von RTL wartet noch auf eine "letzte" Antwortsfrist, welche den Zeugen eingeräumt wurde. Dient primär der
rechtlichen Absicherung...

aber gesendet wirds sicher!

LG an alle Giovanna

Re: Achtung ! Sendetermin nochmals verschoben !

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 21. Oktober 2008 06:29

Da gab es mal vor einiger Zeit (Jahren) auch einen Zeugen Jehovas-bezüglichen Beitrag auf dem Sender „Pro 7" in dessen Sendereihe „taff".
Und „Pro 7" gehört ja wohl zur selben Sendergruppe (sofern ich da richtig informiert bin).

Im Gegensatz zum jetzigem Fall, wurde dieser Beitrag allerdings, direkt vom Sender selbst vorangekündigt. Jetzt ist ja nur eine Vorankündigung seitens der Akteure zu registrieren.
Parsimony.5256

Parsimony.5354

Und wie lief es dann ab?

Eine „taff"-Sendung nach der anderen wurde zum anvisierten Zeitpunkt ausgestrahlt, ohne den in Rede stehenden Beitrag.
Und zu einem Zeitpunkt wo keiner mehr an das ausstrahlen des Beitrages glaubte, kam er dann doch noch. Allerdings dann ohne Vorankündigung für diesen tatsächlichen Termin.
Hingegen die eigentlich Vorangekündigten Termine erwiesen sich alle als „Seifenblasen".

Als subjektive Meinung meinerseits noch.
RTL-Konsument bin ich sicherlich nicht. Fernsehkonsument (aus Zeitgründen) ohnehin weniger. RTL und Pro 7 Konsument aber noch weniger.
Die Mittagssendung umfasst ja wohl einen Zeitraum von zwei Stunden.
Nun habe ich es mir gestern mal angetan, die einzuschalten. Eigentlich wollte ich ja die zwei Stunden „durchhalten". Eigentlich ...

Nach Dreissig Minuten habe ich es dann unwiderruflich wieder aufgegeben, dieweil von der dort offerierten Thematik „restlos bedient".

Wie gesagt, dass ist eine subjektive (keine objektive) Meinung.
Also ich werde es mir nicht antun, nun „auf die Lauer zu legen", um irgendwann den Beitrag noch zu „erhaschen". Vielleicht werden aber andere das Opfer auf sich nehmen.
Vielleicht zeichnen diese andere diesen Beitrag auch auf?

Schau'n wir mal wie die „Wiederholung der taff-Geschichte" so weiter geht.

Re: Achtung ! Sendetermin nochmals verschoben !

geschrieben von: Maxi

Datum: 21. Oktober 2008 08:55

Guten Morgen! meine subjektive Meinung: die Akteure haben leider keinen
Einfluss auf die Ausstrahlung der Sendung, aber die WTO kann im Hintergrund mächtig mit einstweiligen Verfügungen agieren!!
Übrigens, andere werden "das Opfer auf sich nehmen" RTL etwas länger Aufmerksamkeit schenken! Bist Du mit Marcel Reich-Ranicki verwandt? Der guckt auch nur Arte,Theaterkanal und literarisches Quartett !

Re: Achtung ! Sendetermin nochmals verschoben !

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 21. Oktober 2008 09:38

Nun RTL hat dann je wohl schon einige Erfahrung, was denn „Einstweilige Anordnungen" betrifft.
Ich denke da insbesondere an die „Hans Meiser"-Sendungen, wie es die noch gab.
Dort entzündete sich das Agieren der WTG insbesondere an dem Text einer Vorankündigung auf einer RTL-Webseite.
Auf Grund der von WTG-Seite durchgesetzten „Erbsenzählerei", musste RTL jenen Webseiten-Text im WTG-Sinne noch entschärfen.

Jedoch, und das ist auch wesentlich. Die eigentliche Sendung wurde ausgestrahlt. Da lies sich RTL nicht ins Boxhorn jagen.

Was Reich-Ranicki anbelangt. Im Gegensatz zu selbigen, gehört bei mir auch der „Theaterkanal" und Co zu dem Nichtkonsumierten; wesentlich eben auch aus Zeitgründen.

Wenn ich alles was für mich potentiell interessant wäre, sichten wollte, würden selbst 48-Stunden-Tage als Regel, nicht ausreichen. Dieweil es aber noch nicht mal 48 Stunden-Tage gibt, muss man halt Prioritäten setzen.
Selbstredend ist so etwas nicht verallgemeinbar.
Andere setzen eben andere Prioritäten, was ihnen ja auch unbenommen ist.

Zu den genannten Meiser-Kontroversen. Zitat aus einem Juristischen Text:
„Zur Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in der
Ankündigung einer Fernsehsendung
OLG Köln 16. September 1997

Die Verfügungsbeklagte eine Fernsehgesellschaft, veröffentlichte auf
ihrer Internetseite als Ankündigung zur Talkshow Hans Meister, Thema:
Zeugen Jehovas, die am 21. 1. 1997 ausgestrahlt werden sollte, am 16.
1. und 17. 1. 1997 folgenden Text:
Dienstag, 21. 1. 1997, 16.00 Uhr
Hans Meiser, Thema: Zeugen Jehovas
Die Führer, die sogenannte Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas,
erheben den Anspruch, ein eigenes theokratisch organisiertes Volk mit
richtiger Regierung, richtigen Gesetzen und richtigen Bürgern zu
repräsentieren. Das Verhalten wird von klein auf reglementiert
(Kindergarten, Schule, Beruf, Freizeit, Geburtstage und Feste wie
Weihnachten, Ostern oder Pfingsten als heidnische Gebräuche abgelehnt.
Sogar gewisse Sportarten und selbst das Kindersingen sowie
Bastelarbeiten der Kinder im Kindergarten sind verboten. Die
Mitgliedschaft in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen
ist nicht gestattet. Jehovas Zeugen sind angewiesen, sich von der
Politik fernzuhalten, Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bundeswehr oder
Zivildienst werden als Einrichtung abgelehnt! Selbst Bluttransfusionen
im Notfall sind verboten und werden als unbiblisch bezeichnet. Über
ihre Erfahrungen berichten heute ehemalige Zeugen Jehovas.

Die Kläger machen geltend, sie seien beide von den gerügten
Behauptungen betroffen. Die von ihnen beanstandeten Äußerungen des
Beklagten seien unwahr. Kindersingen und Bastelarbeiten im
Kindergarten seien nicht verboten, vielmehr würden Eltern, die Zeugen
Jehovas seien, angeregt, die Entwicklung ihrer Kinder auch durch diese
Tätigkeiten zu fördern. Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften,
Verbänden oder Vereinigungen sei nicht verboten. Die Entscheidung
darüber, ob der einzelne Zeuge Jehovas Mitglied in einer Organisation
sein möchte, sei in dessen eigene Verantwortung gestellt. Feuerwehr,
Rotes Kreuz oder Zivildienst würden als Einrichtungen nicht abgelehnt.
Die Zeugen Jehovas seien im allgemeinen bereit, Dienste für die
Gesellschaft zu leisten, und es gebe viele Zeugen Jehovas, die in
einer dieser Einrichtungen tätig seien.
Das Landgericht hat die Beklagten zur Unterlassung folgender
Äußerungen über den Kläger zu 1) verurteilt:
Kindersingen und Bastelarbeiten im Kindergarten sind für Kinder von
Zeugen Jehovas verboten.
Die Mitgliedschaft in _ Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen ist
nicht gestattet.
Im übrigen hat es den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung
zurückgewiesen und insoweit ausgeführt, daß der Antrag der
Verfügung zurückgewiesen und insoweit ausgeführt, daß der Antrag der
Klägerin zu 2) bereits deshalb unzulässig sei, da sie keine
Parteifähigkeit besitze. Der weitergehende Antrag des Klägers zu 1)
sei unbegründet, da es sich um eine von dem Recht der freien
Meinungsäußerung gedeckte Wertung handele, die die Grenzen der
Zulässigkeit nicht überschreite. Die hiergegen gerichtete Berufung der
Kläger blieb ohne Erfolg.

Man vergleiche auch

Parsimony.17507

Re: Achtung ! Sendetermin nochmals verschoben !

geschrieben von: prozessor

Datum: 21. Oktober 2008 17:33

RTL und Pro7 gehören übrigens NICHT zur selben Sendergruppe, sondern zu konkurrierenden Unternehmen.

Ich werde meine Dreambox einfach programmieren, die Sendung jeden Tag aufzunehmen. Irgendwann wirds schon dran sein.

Re: Achtung ! Sendetermin nochmals verschoben !

geschrieben von: Giovanna

Datum: 22. Oktober 2008 15:38

Bekomme heute Bescheid wie es jetzt weiter geht.
Ich denke nicht, dass RTL so viele Kosten auf sich nimmt nur um zum Schluß nichts zu senden. (allein der Kameramann hat für einen Tag 450 Euro gekostet)

Sage Bescheid, sobald sich was ergibt.

LG Giovanna

Re: Achtung ! Sendetermin nochmals verschoben !

geschrieben von: X ~ mysnip

Datum: 23. Oktober 2008 23:42

> www.zeugenjehovas-ausstieg.de/01-forum-zj/index.php?PHPSESSID=4d1529d932c4658aad1fd21f8bd6913d&topic=1202.msg9631;topicseen#msg9631

> http://forum.sektenausstieg.net/index.php?topic=12711.msg290307#msg290307

Es tut sich was....

geschrieben von: Giovanna

Datum: 25. Oktober 2008 12:59

In der Sache RTL tut sich was.
Mit ein wenig Geduld, werde wir nächste Woche die Ergenisse sehen.

Sobald alles Spruchreif ist, werde ich euch informieren.

LG Giovanna

P.S. Es fällt definitiv nicht ins Wasser !

Re: Es tut sich was....

geschrieben von: Swordfish

Datum: 27. Oktober 2008 15:01

Hallo Giovanna,

hast du schon neue Infos zum Sendetermin?
LG Selina

Re: Es tut sich was....

geschrieben von: Giovanna

Datum: 30. Oktober 2008 21:01

Leider ist die Redakteurin karnk geworden, jetzt müßen wir uns wieder in Geduld üben.
LG Giovanna

Re: Tieferhängen

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 19. Oktober 2008 05:27

www.zeugenjehovas-ausstieg.de/01-forum-zj/index.php?PHPSESSID=c49827465631ef61964abff1720c2ff6&topic=116.msg9504#msg9504

Ohne mit Frau R. auf einigen anderen Feldern, auf ähnlicher „Wellenlänge" zu liegen, stimme ich ihr dahingehend zu, dass für den Verlauf des Tjaden-Prozesses, der potenzielle Zeuge W. (von der Rechtsanwältin bemüht, dann jedoch keinerlei Verwendung findend).
Das besagter potentielle Zeuge, für Ablauf und Ergebnis des Prozesses, keinerlei Rolle spielte, der man das Prädikat „relevant" zuordnen könnte.
Ich halte auch nichts davon, selbigen nun als eine Art „Buhman" aufzubauen.
Damit ist überhaupt noch keine Feststellung darüber getätigt, wie selbiger in Gesamtheit, auch meinerseits eingeschätzt wird.

Jedoch würde ich sagen. Tieferhängen. Ihm nicht eine Bedeutung geben, die er nicht hat.
Die mögliche Berufungsfrist im Fall Tjaden ist ja nunmehr faktisch abgelaufen.
Ein Umstand dessen Eintreten ohnehin von vornherein klar war, angesichts des Umstandes, dass, wo es gälte zu helfen, die potentiell möglichen „Helfer" sich dezent zurückhielten, was übrigens auch schon im voraus klar war.

Die Justizschiene zu beschreiten, ist halt eine kostspielige Angelegenheit. Revisionen eben noch kostspieliger. Das einem einzelnen zu überbürden, ist zwar sein Risiko, was nicht bestritten wird. Es gibt bei dem ganzen allerdings auch noch eine moralische Komponente, und die würde ich durchaus anders bewerten.

Re: Tieferhängen

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 19. Oktober 2008 09:56

Dann vielleicht auch noch eine Anmerkung meinerseits zu der auch zu registrierenden Aussage von Frau R.
Drahbeck würde ja gar nicht alle Schriftsätze kennen.

Dazu wäre meine Antwort:
Das ist (für mich) auch nicht zwingend erforderlich zur eigenen Urteilsbildung und Meinungsartikulation. Das was veröffentlicht ist, ferner die mir zugänglichen Sekundär und wenn  weniger auch Primärquellen, erlauben mir durchaus einen ausreichenden Kenntnisstand, für daraus sich ableitende Urteile

Ich unterstelle mal, Frau R. stellt damit in Sonderheit auf ihre an anderer Stelle getätigte Aussage ab.
Zitat:
"Fest steht, dem Schreiben vom 04.Januar 2007 war ein Schreiben von mir vom Dezember 2006 vorweggegangen
...
Der umstittene Brief (und die frage seiner Echtheit) steht also in zeitlichem Zusammenhang zu unserem Schreiben vom Dezember".

Dazu meine Anmerkung. Und selbst wenn es so ist. Und selbst wenn der im umstrittenen Brief mitgeteilte Sachverhalt, Tatsachen-ädaquat sein sollte. Gesetzt den Fall es ist so. Dennoch ist damit noch nicht die Hürde der juristischen Beweisbarkeit genommen.

Die ist erst dann genommen, wenn ein Gerichtsfester Zeuge benannt werden kann, der bereit ist öffentlich zu bestätigen "Ich" habe diesen Brief erhalten von der WTG. "Ich" habe die darin enthaltenen Anweisungen befolgt usw.
Ich jedenfalls kenne bis heute nicht, solch einen "Gerichtsfesten Zeugen".
Wohin die Argumentation mit eben nicht ausreichend abgesicherten Argumenten führt, konnte doch (wer wollte) auch kürzlich im Tjaden-Fall studieren.

Dann noch dieses. Auch ich bin ja auf diesen Brief mal (kurzfristig) "hereingefallen" dergestalt.
Es gab ihn auch in der Variante einer "Eintages-Webseite" ohne authentischen Betreiber, was ja schon stutzig macht, oder machen sollte,
Dann wechselte diese "Eintages-Webseite" gar noch. Und kurz darauf, war sie denn endgültig, auf Nimmerwidersehen, im Nirwana verschwunden.
Wie letzterer Tatbestand erreicht war, wurde meinerseits der Brief und sämtliche Bezugnahmen darauf, im vormaligen Parsimony-Forum ersatzlos gelöscht.

Aus den noch vorhandenen "Rudimenten" in der Sache sei denn mal was zitiert.
Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass jetzige Forum ZJ-bezüglicher Art der Frau R., ist quasi das "Forum Nr. 2". Eine Reaktivierung der Aussagen aus ihrem "Forum Nr. 1." ist nicht erfolgt. Insofern handelt es sich also mittlerweise um historische, nicht jedoch, aktuelle Vorgänge.

Weiter die Anmerkung. Eine Direktverlinkung früherer Aussagen aus dem Parsimony-Forum, dessen (letzter) Gesamtinhalt mir als Datei sehr wohl zugänglich ist.
Eine Direktverlinkung auf einzelne Parsimony-Postings, die weiterhin öffentlich zugänglich sind, erfolgt jetzt nicht.
Die Postings werden lediglich mit ihrer damaligen Nummer ausgewiesen.

Erstmal ein Zitat aus einem Thread aus dem Jahre 2004.
Da bin ich hart mit einem User namens "Aufklärer" zusammengerasselt. Das kulminierte dann in folgender Aussage:

Nr. 10510
"Geschrieben von Drahbeck am 05. Oktober 2004 13:16:08:
Als Antwort auf: Kommunstische Propaganda geschrieben von Aufklärer am
05. Oktober 2004 13:03:25:
Um es kurz zu machen: Ihre Meinung ist nicht meine Meinung
Sätze wie "Dagegen lehnen z.B. NPD wie DVU die Teilnahme an solchen
menscheitsbeglückenden Aktionen ab und beschränken sich auf das
rational-nationale Ziel des Wiederaufbaus Deutschlands.
Die Kriegsparteien im Bundestag wollen unter sich bleiben, weshalb sie
z.B. bei sogenannten Talkshows im Fernsehen keine Vertreter von NPD
oder DVU zulassen", sagen denn ja wohl einiges über Ihren politischen
Standort aus. Auf diese Art von "Aufklärung" verzichte ich gern.
Suchen Sie sich bitte für Thesen dieser Art eine andere Spielwiese
Tschüss!"

Dann gab es offenbar eine ähnlich gelagerte Fortsetzung im Jahre 2006:

Nr. 17838.
Zitat:
"Geschrieben von gnadenloser Aufklärer am 03. Juni 2006 22:25:30:
Als Antwort auf: Re: Infolink: Aus die Maus! geschrieben von
Kopfschüttler am 03. Juni 2006 13:18:40:
Wie die Redaktion des gnadenlosen Aufklärers aus gewöhnlich
gutunterrichteten Kreisen erfuhr, wurde Ritzwan_Modi letztes Sonntag
durch Richard Kelsey persönlich zum Leiter der Dienstabteilung
ernannt.
Ritzwan_Modi war in den letzten Wochen in besonderer Mission der
Kingdom Services Inc, New York - einer Tochtergesellschaft der WTG -
im Nahen Osten unterwegs. Wie wir hörten, soll durch diese Ernennung
seine besondere Dienstbereitschaft und Ergebenheit dem tuvS gegenüber
anerkannt werden.
Zwar war seine auf Infolink gerichtete Zersetzungsaktion genauso hirn-
wie folgenlos, doch dieses seien geradezu ideale Voraussetzungen für
eine theokratische Karriere, bestätigten mehrere Bezirksaufseher.
Ritzwan_Modi, der im Bethel besser unter seinem Spitznamen
"Trauerarbeiter" bekannt ist, kündigte in einem ersten Statement an,
seinen bisherigen Arbeitsstil beibehalten zu wollen."

Offenbar als Fortsetzung dessen ist auch ein Posting aus dem Jahre 2007 anzusehen.

Nr. 22698.
Zitat:
"Geschrieben von Drahbeck am 20. Mai 2007 05:17:38:
Als Antwort auf: Re: Redaktionell gekürzt geschrieben von Bauer am 19.
Mai 2007 23:32:

Was mich - zur Zeit - am Forum Hamburg stört, ist dass da offenbar
User ihr Unwesen treiben können (so Beispielsweise in einem Posting
vom 19. 5., 18:14) eines vorgeblichen "Aufklärers", der erst mal in
der Öffentlichkeit seine tatsächliche Identität "aufklären" sollte.
Der subtil mit einer Mixtur von Rufmord kombiniert mit nicht
bewiesenen Unterstellungen arbeitet. Frau R.will ja dem Vernehmen
nach, sich besonders um Fälle von Mobbing kümmern. Hier in ihrem
eigenem Forum indes, lässt sie selbst solche Mobbing-Attacken
ungehindert durchgehen. Nicht einen tatsächlichen Beweis (der denn
auch Gerichtsfest wäre) hat dieser vorgebliche "Aufklärer" für seine
ehrverletzenden Unterstellungen geliefert. Geschickt inszeniert in
einer Kombination von teilweiser bewusster falscher Namensschreibung;
wobei aber jeder halbwegs mit der Materie vertraute sofort weis, auf
welche tatsächliche Person er Bezug nimmt. Und gespickt mit
ehrenrührigen Unterstellungen (ohne Beweise), ebenfalls gespickt mit
Fragezeichen (als Alibifunktion), und unbewiesenen Behauptungen auf
Sachstandsebene wie "Schwarze Kassen", wiederum kombiniert mit
Vokabeln wie "Vermutlich" oder "Wahrscheinlich".
Würde dieser "Typ" um seine eigene Vokabel zu verwenden, die Substanz
seiner Aussage etwas verschärfter und klarer (ohne eingebaute
Hintertürchen) und mit klarer Identität formulieren, wäre das
geeignet, eine gerichtliche Bewertung dessen einzuleiten. Aber er hat
sicherlich nicht mit Unbedacht, einige bereits genannte
"Hintertürchen" verwendet.
Dennoch bleibt der tatsächliche Sachstand bestehen. Das da ungehindert
Mobbing-Posting's in diesem Forum verbreitet werden.
[http://www.manfred-gebhard.de/Mobbing.jpg]"
Als Fortsetzung dieses Disputes ist auch die nachfolgende Nummer anzusehen:

Nr. 22723
"Geschrieben von Drahbeck am 22. Mai 2007 18:14:06:
Als Antwort auf: Wer solche Freunde hat ... geschrieben von Drahbeck
am 22. Mai 2007 11:33:04:
Der Münchhausen namens "Aufklärer" beliebt im "Forum Hamburg" "wie
gedruckt" ... Märchen zu erzählen, zum Beispiel dieses:

"Letztes Jahr zum Gedächtnismal haben Rizwan, ich und noch ein paar
Aktivisten ... eine Demo veranstaltet. ... Natürlich haben die Zeugen
sofort ihren Aparat in Bewegung gesetzt, um alles zu vertuschen und
uns unmöglich aussehen zu lassen. Jedenfalls wurden unsere
Pressemeldungen bei news4press ... letzlich sogar gelöscht. ...
Den Zeitungen war das damals gerade mal eine kurze Meldung auf Seite
10 wert. Die Zeugen haben aber Rizwan auf dem Gewissen. ..."

Bis zum heutigen Tag gibt es keinen Nachweis einer Zeitung, mit
besagter Meldung.
Umstimmigkeiten wie angeblich in Bagdad lebend, dann wieder in Berlin
"demonstrierend" klärt besagter "Aufklärer-Münchhausen", wie zu
erwarten nicht auf

Dazu gehört (unter anderem) die Angabe einer nicht existenten
Anschrift in Berlin. Siehe dazu auch

Parsimony.17380
.
Parsimony.17415

Parsimony.17416

Parsimony.17420

Parsimony.17453

Wer denn diesem nicht mit offenem Visier agierenden Lügenbaron auf dem
Leim geht, ist wohl selber schuld, und dem ist dann auch nicht zu helfen."

Und dann noch die

Nr 23194
welche auf die Löschung vorheriger Bezugnahmen auf die ominösen "Eintages-Webseiten" bezug nimmt:

Geschrieben von Drahbeck am 18. Juli 2007 07:21:45:
Als Antwort auf: Datenschutz verletzt geschrieben von Aufklärer am 17.
Juli 2007 21:58:
Zu dem vorangegangenen Posting (23192) eines vorgeblichen "Aufklärers"
meinerseits noch folgende Anmerkungen

1) Zum Inhalt des Mitgeteilten nehme ich keine Stellung.

2) Das Mitgeteilte kann so oder auch anders sein. Zudem ist es nicht
von der Art unbedingt gravierend eingeschätzt werden zu müssen. Das
aber ist nicht der Hauptgrund dieser Stellungnahme.

3) Initiator jener Meldung ist offenbar ein User mit dem Namen "DZV".
Auch wenn Frau R. selbigem im angegebenen Thread einen
"Persilschein" verpasst, bekommt er von mir selbigem keineswegs
zugebilligt.

4) Im Thread des Forum Hamburg tauchen wieder mal User-Namen wie "Max
Muster" auf. Weiter gibt es erneut die unbewiesene - und somit
lügenhafte - Behauptung. Zitat:

"Da wurde Rizwan Modi bei einer spontanen Demo vor der Zentrale der
Blutsekte in Berlin vom ZJ-Mob totgeschlagen, die Täter sind noch
heute auf freien Fuß!"

5) Unbewiesene, lügenhafte Behauptungen, werden hier keinesewegs
geschätzt. Es bleibt vorbehalten, aus letzterer Feststellung,
fallweise sich daraus ergebende Konsequenzen abzuleiten. Ich kann Frau
R. nur raten, sich die sich da ihr anbiedernden "Freunde" näher

anzusehen.

6) Der User "Aufklärer" wurde per eMail aufgefordert, innerhalb der
nächsten 24 Stunden seine angebene eMail zu bestätigen. Erfolgt diese
nicht, oder offenbaren sich Diskrepanzen, bleibt die Löschung seines
Postings vorbehalten.

Für weiteres siehe auch:

Parsimony.22698

Parsimony.22720

Parsimony.22723

Parsimony.22718


Auch noch die Nr. 23195

"Geschrieben von Drahbeck am 18. Juli 2007 09:09:00:
Als Antwort auf: Re: In Sachen User "Aufklärer" geschrieben von
Drahbeck am 18. Juli 2007 07:21:45:
Durch Wiederholungen werden unbewiesene Behauptungen Marke "Max
Muster" auch nicht besser.
[http://www.manfred-gebhard.de/HamburgWiederholung.jpg]
Frau R. als Presserechtlich Verantwortliche Ihres Forums wird sich
schon fragen lassen müssen.
Kennt sie Ihren User "Max Muster"?
Lässt sie dessen Behauptungen unwidersprochen stehen, identifiziert
sie sich ja mit ihnen.
Ich für meine Person würde jedenfalls auf die Kenntnis einer
Gerichtsverwertbaren Anschrift dieses Users "Max Muster" bestehen.
Selbige muss nicht für die Öffentlichkeit lesbar sein. Interne
Kenntnis reicht auch. Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann ich nur
eine Konsequenz als angemessen erkennen. Löschen der Postings dieses
"Max Muster". Fallweise auch dessen grundsätzliche Sperrung."

zeugenjehovas.blogspot.com/2008/04/sexueller-missbrauch.html

Die Antwort von Frau R. gibt es hier:

www.zeugenjehovas-ausstieg.de/01-forum-zj/index.php?PHPSESSID=dc9be3a9940ecdde85e698c27d0b259f&topic=116.msg9525#msg9525
Mein Kommentar dazu:
Zur apostrophierten Meinungsfreiheit gehört dann eben auch „kontra" fallweise zu bekommen.
Nicht weniger aber auch nicht mehr ist in den genannten Fällen zu registrieren.

Ist Frau R. der Meinung „alles ist durch die Meinungsfreiheit" abgedeckt. Dann ist meine Meinung: Es gibt offenkundige Falschbehauptungen, etwa in Sachen des dubiosen „Rizwan Modi".
Es ist nicht mein Stil, dabei nach dem Kadi zu rufen. Belege dafür in der Datei „News-Server".
Aber öffentlichen Widerspruch lege ich schon ein. In Vergangenheit und auch fallweise, in der Zukunft.

Ein Selbstzeugnis der Frau R.
www.zeugenjehovas-ausstieg.de/01-forum-zj/index.php?PHPSESSID=c75a01b4329b9cf391abfe1c1c6eaf1d&topic=628.msg9702#msg9702
... ich habe eine Ausbildung als Astrologin und war bis 1984 selbständig auf diesem Gebiet. Dann wurde ich Zeugin Jehovas nach etlichen Diskussionen ... über das Verbot der Astrologie in der Bibel und die Frage, ob Johannes der Täufer die Inkarnation von Elia war.

Nachdem ich das Lügengebäude der Zeugen durchschaut hatte und ausgetreten war, habe ich auch diese Fragen neu geprüft und bin für mich zu folgendem Ergebnis gekommen:

das Verbot von Astrologie und Spiritismismus war ein Trick der Gelehrten des alten Babylon und sicher auch anderen Religionen davor, um das einfache Volk dumm zu halten. Astrologie wurde schließlich an der Universität studiert. Das Volk war durch Religion, gepaart mich Alchemie leicht lenkbar und wenig geneigt zu rebellieren. ...

Re: Akzenta - Fortsetzung des Themas

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 15. August 2008 13:11

Dann sei sie auch hier wieder gegeben.
Jene Medien, welche ihre Meldungen auch Online stellen, dort konnte ich sie bis zur Zeit, noch nicht registrieren.
Gleichwohl besteht aufgrund der voran gegangenen Meldungen, wenig bis kein Zweifel an der Substanz ihrer Aussage:

Die 5. Strafkammer des Landgerichts München II hat am 14.08.2008 die Urteile im Verfahren W 5 KLs 61 Js 35077/04 verkündet.

Die Angeklagten wurden für schuldig befunden,

einen gewerbsmäßigen Bandenbetrug bzw. Beihilfe dazu begangen zu haben.

Herr U. C ... wurde zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten,

die Herren B ... und A. C... wurden jeweils zu einer Haftstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Herr C. C... erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Der vorsitzende Richter wies in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, dass sich der Vorwurf des Schneeballsystems als zutreffend herausgestellt hat.

Die Entscheidungen sind zwar noch nicht rechtskräftig, jedoch ein sehr wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur judiziellen Aufarbeitung des Geschehens.

http://forum.sektenausstieg.net/index.php?topic=6706.msg357940#msg357940

Re: Akzenta - Fortsetzung des Themas

geschrieben von: Drahbeck

Datum: 15. August 2008 15:07

Da im Kontext dieses Thread's auch das Wort Schneeball-System als ein Schlüsselbegriff auftaucht, zum nochmaligem Lesen empfohlen:

Parsimony.2024

Re: Akzenta - Fortsetzung des Themas

geschrieben von: der einzig wahre Bauer

Datum: 21. Oktober 2008 11:24

Der heutige "Ruhm" von Finanztest, so richtig der Warnhinweis in den früheren Jahren auch war, muss leider heute kritisiert werden.

Zwischenzeitlich war dieser Warnhinweis:

16.09.2008
Jedes Jahr verlieren Anleger rund 30 Milliarden Euro durch dubiose Kapitalanlagen. Die Warnliste der Stiftung Warentest zeigt, welche Geldanlageangebote, Initiatoren, Anbieter, Vermittlerfirmen und andere Beteiligte innerhalb der letzten zwei Jahre negativ in Erscheinung getreten sind. Sie soll helfen, sich vor zweifelhaften Angeboten zu schützen.

leider nicht immer bei Finanztest auffindbar. Ich vermute anwaltliche Interventionen und das Scheuen eines Rechtsstreites.

Doch auch der berühmt / berüchtigte Gerlach-Report hatte sich damals kritisch zur Akzenta geäußert. Und wenn ich mich richtig erinnere, war das vor Finanztest.

Klar habe ich auch damals von einem "Schneeballsystem" gesprochen und einmal vorgerechnet, dass ganz schnell Unsummen an Umsätzen notwendig sind, sollte das versprochene Ergebnis erzielt werden. So richtig interessiert hat es damals in den einschlägigen Foren niemanden. Heute reden viele... und in einem "angesehenen" Forum sind die Beiträge auch nicht mehr zu finden... und manche user auch gelöscht?

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