Annotationen zu den Zeugen Jehovas
Eheprobleme
In der Zeitschrift
Rheinischer Merkur / Christ und Welt" (17. 2. 1989) konnte man seinerzeit einen
Bericht lesen, dem der Verfasser (Klaus Arendt) den Titel gab: Wenn die Ehefrau zu
den Zeugen Jehovas gehört". Darin wurde u. a. ausgeführt: (Auszugsweise zitiert.
Ewas ausführlicher zitiert auch in: CV
251 )
Wäre ich gemeinsam mit meiner Frau
zu den Zeugen Jehovas gegangen, das Leben wäre jetzt leichter, mit weniger Konflikten
beladen. Aber ich kann - auch wenn ich kein eifriger Kirchgänger bin - den Weg nicht
nachvollziehen.
Gespräche mit meiner Frau erwiesen
sich sehr bald als müßig und sinnlos. Sie hatte nur einstudierte und mit biblischen
Zitaten gespickte Antworten parat. Sie war absolut nicht gewillt, mit dem
Psychotherapeuten und mir nach einem Ausweg aus der Krise zu suchen, in die die Familie
geraten war, nachdem sie sich den Zeugen Jehovas zugewandt hatte. Die fanatische
Entschlossenheit ließ keinen Kompromiss und damit kein ehrliches Gespräch zu.
Verwandte und Freunde, Bekannte und
Nachbarn wandten sich langsam ab. Die permanenten Belehrungen wollte niemand mehr hören.
Aber meine Frau war keineswegs bereit, den Wunsch ihrer Mitmenschen zu respektieren. War
ich beruflich unterwegs, wurde mit den Kindern die Schriften der Sekte studiert, wurde die
Bibel gelesen. Diese religiösen Unterweisungen waren ihr wichtiger als die Schularbeiten
der Kinder. Mit diesen Heimlichkeiten - der Vater durfte natürlich von dem Ganzen nichts
erfahren - wurde Misstrauen gesät.
Ich widersetzte mich zwar den
massiven Bemühungen meiner Frau, mich zu überzeugen. Denn meine Abwehrreaktionen
bestimmen tage- und wochenlang das Denken und Handeln. Das berufliche Engagement lässt
nach. Zeitweise fühle ich mich wie eine Fliege im Netz einer Spinne, die mit letzter
Kraft versucht, der tödlichen Umklammerung zu entkommen.
Sie (die Kinder) sind verstört,
weil ihnen die Streitereien der Eltern um den richtigen Glauben nicht verborgen bleiben.
Oft stoßen die Ansichten der Mutter auf ihre Ablehnung. Sie begreifen nicht, warum sich
ihre Mutter so ganz anders verhält als andere Mütter; warum sie an allem etwas
auszusetzen hat und nur das schlechte in der Welt sieht. Das sie sich über nichts freuen
kann, geht ihnen schon lange auf den Keks". Die Kinder verstehen auch nicht,
warum die Mutter weder Geburtstage, noch Ostern und Weihnachtsfeste feiert. Hat sie
vergessen, was diese Festtage für Kinder bedeuten?
Wenn es nach meiner Frau ginge,
gäbe es kaum Freizeit, kein Fernsehen, kein Kartenspielen mit dem Vater, keine kleinen
Vergnügen. Statt dessen hätten die Kinder der Mutter zu helfen und die Bücher der
Wachtturm-Gesellschaft zu lesen und die Bibel zu studieren. Die Verpflichtungen, die den
Zeugen Jehovas auferlegt sind, belasten das Familienleben.
Im Grunde bleibt nur die Trennung.
Aber was wird dann aus den Kindern? Und ist die Scheidung überhaupt finanziell zu
verkraften? Den familiären Belastungen, die entstehen, wenn ein Partner zu den Zeugen
Jehovas übertritt, ist keine Ehe gewachsen - auch meine nicht.
Wie man unschwer erkennen kann,
gleicht kein Fall dem anderen haargenau". Es gibt im Einzelfall durchaus
unterschiedliche Akzente. Zugleich wird aber auch an diesem Beispiel deutlich, dass das
Grundproblem in der totalen Vereinnahmung des Menschen durch die Wachtturmgesellschaft
besteht. Letztere Organisation ist daher mit Fug und Recht als eine totalitäre
Organisation zu klassifizieren.
Diese Feststellung sei auch noch dem
Detlef G. oder der Gabriele Y. und anderen dieser Art, mit ins Stammbuch geschrieben!
In der höchstrichterlichen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen haben sich diese Probleme auch
schon niedergeschlagen haben. Die Zitierung erfolgt mit geringfügigen Kürzungen, die
aber die jeweiligen Kernaussagen nicht reduzieren.
Seine grundsätzliche Haltung zu der
Frage, ob der Wechsel der Glaubensgemeinschaft als Scheidungsgrund gelten könne, hatte
der Bundesgerichtshof für Zivilsachen schon in einem Fall präzisiert, der Jehovas Zeugen
als solche noch nicht betraf. Im Einzelnen wurde darin ausgeführt:
Die Klägerin ist Ende Juli
1957 von der evangelischen Kirche, der auch der Beklagte angehört, zur Neuapostolischen
Kirche (NAK) übergetreten. Dieser Übertritt führte zu einem Zerwürfnis zwischen den
Parteien und schließlich zu ihrer Trennung.
Die NAK und die Klägerin habe er als
Hurenpack und Teufelsbrut bezeichnet. Den Übertritt zur NAK habe er der Klägerin, obwohl
er zunächst damit einverstanden gewesen sei, mit dem Hinweis verboten, sie seien
geschiedene Leute, wenn sie übertrete. Das Berufungsgericht hat zu der Frage, ob das
Verhalten der Klägerin im Zusammenhang mit ihrem Übertritt zur NAK eine schwere
Eheverfehlung darstelle, unter anderem ausgeführt:
Das Wesen der Ehe verlange keine
Übereinstimmung der Meinung beider Ehegatten, auch nicht in Fragen des Glaubens und der
Religion. Die eigene Persönlichkeit eines Ehegatten mit dem Recht zur
selbstverantwortlichen Bestimmung gemäß dem eigenen Glauben und Gewissen werde durch die
Eingehung der Ehe nicht beeinträchtigt. Kein Ehegatte habe also das Recht, dem anderen
seine Meinung aufzuzwingen oder den Partner daran zu hindern, eine bisher vertretene
Meinung um einer besseren Überzeugung willen zu ändern. Die gegenseitige Liebe und
Achtung erfordere hier jedoch von beiden Seiten eine tolerante Rücksichtnahme auf den
Glauben und das Gewissen des Lebensgefährten und auf die allgemeinen wesentlichen
Ehepflichten.
Soweit der einseitige
Religionswechsel zwar die bisherige Glaubenseinheit zerstöre, aber sich nur in einer
Änderung der persönlichen Meinung äußere, die in der Zugehörigkeit zu einer anderen
Glaubensgemeinschaft ihren äußeren Ausdruck finde, müsse dem anderen Ehegatten
regelmäßig die Hinnahme der Sinnesänderung in toleranter Duldsamkeit zugemutet werden
und liege grundsätzlich keine Eheverfehlung vor.
Die religiöse wie überhaupt die
geistige Entwicklung eines Menschen ist jedoch in hohem Maße durch das bestimmt, was ihm
schicksalhaft widerfährt: Veranlagung, Erziehung, schicksalhafte Begegnungen und
Erfahrungen wie sie sich auswirken, ist weitgehend menschlicher Planung und Verfügung
entzogen. Auch in der Ehe haben es die Ehegatten nicht einfach in der Hand, nach der
Eheschließung ihrer religiösen Entwicklung die gleiche Richtung zu geben bzw. sie in der
gleichen Richtung zu halten. Jeder von ihnen kann insbesondere von allgemeinen geistigen
Strömungen und Bewegungen einer Zeit in ganz verschiedener Weise berührt werden. Dabei
geschieht es dann, wie die Erfahrung zeigt, nicht selten, dass sich bei einem Ehegatten
ein Wandel in seiner religiösen Anschauung und Haltung vollzieht, an der der andere
Ehegatte nicht oder nicht in gleichem Maße teilhat, und dass er in seinem religiösen
Leben andere Wege beschreitet als die, die bisher beide Ehegatten gemeinsam gegangen sind.
Schlägt er demgemäß einen anderen Weg ein, so rechtfertigt die Gefahr, dass es dadurch
zu ernsten Spannungen und zur Entfremdung zwischen den Ehegatten kommt, es noch nicht,
sein Verhalten als Eheverfehlung zu verurteilen."
- Entscheidungen des
Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" Band 33 (1961) S. 145-151.
In einem nun die Zeugen Jehovas
betreffenden Ehescheidungsprozess, wurde neben diesen vorstehend zitierten Grundsätzen,
die gleichfalls anerkannt wurden, aber noch andere Gesichtspunkte mit hervorgehoben. Im
Einzelnen wurde ausgeführt:
Die Parteien haben im Jahre
1948 miteinander die Ehe geschlossen. Beide Parteien gehörten zur Zeit der Eheschließung
dem evangelisch-lutherischen Glaubensbekenntnis an. Die Beklagte hat sich im Jahre 1953
der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas angeschlossen und ist im Jahre 1956 aus der
evangelischen Kirche ausgetreten.
Der Kläger machte der Beklagten zum
Vorwurf, dass sie ohne ihn vorher zu unterrichten, ihren Austritt aus der evangelischen
Kirche erklärt habe und dass sie völlig der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas
verfallen sei. Das habe dazu geführt, dass sie den Haushalt und die Kinder
vernachlässigt. Letztere auch im Sinne der Zeugen Jehovas beeinflusst und sie dadurch der
evangelischen Kirche und ihm selbst entfremdet habe.
Zur Frage der Zerrüttung hat das
Berufungsgericht auf Grund einer eingehenden Vernehmung beider Parteien festgestellt, dass
es zwischen den Parteien seit dem Anschluss der Beklagten an die Organisation der Zeugen
Jehovas zu einer im Laufe der Jahre sich vertiefenden geistigen Entfremdung gekommen und
dass der Kläger jetzt unter keinen Umständen, selbst nicht im Interesse der beiden
Kinder, mehr bereit ist, zu versuchen, die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen, weil
er nach langjähriger Erfahrung einen solchen Versuch für völlig aussichtslos hält und
auch meint, ihn gesundheitlich nicht durchstehen zu können.
Das Berufungsgericht ist auf Grund
der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Beklagte im Zusammenhang mit
ihrem Übertritt und ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas Jahre hindurch ein
Verhalten gezeigt habe, dass ihr in mehrfacher Hinsicht als schwere Eheverfehlung
vorzuwerfen sei und das schließlich die völlige Zerstörung der ehelichen Gesinnung des
Klägers zur Folge habe.
Es lässt sich nicht verkennen, dass
ein Ehegatte, der die bisher gemeinsame religiöse Grundlage seiner Ehe um des eigenen
religiösen Weges willen aufgibt, damit häufig dem anderen Ehegatten und vor allem sich
selbst die Erfüllung der ehelichen Pflichten in dem hier dargelegten Sinne und die
Bewahrung der ehelichen Gesinnung erheblich erschwert. Der Übertritt kann also eine
ernste Gefährdung der Ehe bedeuten. Das gilt naturgemäß im verstärktem Maße, wenn der
Glaubenswechsel des einen Ehegatten sich in der Weise vollzieht, dass er aus der bisher
beiden gemeinsamen kirchlichen Gemeinschaft aus - und zu einer Sekte übertritt.
Keine der großen christlichen
Kirchen maßt sich auf Grund ihrer Lehre ein Urteil darüber an, ob der Weg einzelner
außerhalb ihrer Gemeinschaft lebender Menschen oder bestimmter Menschengruppen für sie
schließlich zum Heil führt oder nicht. Anders manche Sekten, insbesondere auch die
Zeugen Jehovas. Nach ihrer Lehre soll, wie im Berufungsrechtzuge näher erörtert, nur
eine beschränkte Anzahl von Menschen durch die - immer als nahe bevorstehend gedachte -
Katastrophe der 'Schlacht von Harmagedon' (Offb. 16,16; 19, 11ff.) hindurchgerettet und
lebend in die 'neue Welt der Gerechtigkeit' eingehen. Diese Aussicht besteht nur für die
Anhänger dieser Organisation, die deren Lehren und Anordnungen streng befolgen, während
ihre Gegner im kommenden Gericht für immer den Tod finden.
Wenn innerhalb einer Ehe einer der
Ehegatten sich diese Auffassung konsequent zu Eigen macht, während der andere sie ablehnt
oder bekämpft, so ist es kaum vermeidbar, dass der der Sekte ergebene Ehegatte den
anderen alsbald als einen Menschen ansieht, der schuldhaft sein Heil und seine menschliche
Bestimmung verfehlt und damit auch seine Würde als Mensch verwirkt hat. Für ihn ist der
andere dann praktisch schon jetzt ein 'Verlorener' und 'Verworfenener', an dem binnen
kurzem, und zwar verdientermaßen, dass über alle Gegner der Zeugen Jehovas verhängte
Verdammungsurteil vollstreckt wird.
Eine weitere schwere Eheverfehlung,
die zur Zerstörung der ehelichen Gemeinschaft geführt hat, hat das Berufungsgericht
darin erblickt, dass die Beklagte, obwohl sie von schwacher körperlicher Konstitution mit
einem Rückenleiden behaftet, schon aus diesen Gründen in der Erfüllung ihrer Hausfrauen
und Mutterpflichten behindert ist, sich gegen den ihr bekannten Willen des Klägers in
erheblichem Maße der Arbeit im Dienste der Organisation der Zeugen Jehovas gewidmet hat,
dass habe den für das Ehe- und Familienleben noch tragbaren Rahmen weit
überschritten."
- Entscheidungen des
Bundesgerichtshofes in Zivilsachen" Band 38 (1963) S. 317-328.
Parsimony.8360
Exkurs: Der Justizfall Heinz-Peter Tjaden (Zusammenfassung der Postings)
Ein journalistischer Beitrag des vorgenannten, mit Folgewirkungen:
Geschrieben von D. am 10. August 2007 13:08:57:
Sie stehen in Fußgängerzonen und halten Passanten den "Wachtturm" und "Erwachet" entgegen. Fast alle eilen weiter, die Werbeversuche der Zeugen Jehovas scheinen nicht sehr erfolgreich zu sein. Aber: Diese Glaubensgemeinschaft, deren Geschichte 1881 in Pittsburgh (USA) mit der Gründung der Wachtturm- und Traktatgesellschaft beginnt, hat weltweit 6,7 Millionen aktive Anhänger, in den USA sind es über eine Million, in Deutschland über 160.000.
Sie feiern weder Weihnachten noch Ostern, auch Geburtstage nicht und lehnen Bluttransfusionen ab; ein Zitat aus einer internen Schrift sagt mehr als tausend Worte über Pflicht und Gehorsam in dieser Organisation: "Daher billigt der ´treue und verständige Sklave´ keinerlei Literatur, keinerlei Websites und keine Treffen, die nicht unter seiner Leitung hergestellt oder organisiert werden." (Anweisung für September 2007)
Will jemand dem "treuen und verständigen Sklaven" nicht mehr folgen, also kein Zeuge Jehovas mehr sein, fällt er erst einmal in ein Loch, weil fast alle bisherigen Kontakte gekappt werden, doch es gibt Organisationen, die sich um diese Menschen kümmern. Eine davon ist Kinder in destruktiven Sekten Kids e. V. in Leverkusen. Geleitet wird dieser Verein von einer quirligen, nimmermüden 73-Jährigen, mit der sich Readers-Edition-Autor Heinz-Peter Tjaden unterhalten hat.
Heinz-Peter Tjaden: Tom Cruise und Scientology, Ursula Caberta fordert bei der Präsentation ihres "Schwarzbuches Scientology" ein Verbot dieser Organisation - aber Sie beschäftigen sich mit den Zeugen Jehovas. Was ist das für eine Glaubensgemeinschaft und was werfen Sie ihr vor?
Jutta Birlenberg: Ich werfe den Zeugen Jehovas vor allem die gezielte
Zerstörung von Familien vor.
Außerdem, dass sie ihre Mitglieder quasi zu entmündigen versuchen, indem sie
ihnen zum einen verwehren, kritische Literatur zu lesen und sie stattdessen nur
an der engen und ganz und gar unkritischen "Wachtturm"-Leine führen wollen; zum
anderen sogar so weit gehen in ihrer Bevormundung, dass ein Zeuge gehalten ist,
eine notwendige Bluttransfusion selbst unter Lebensgefahr abzulehnen.
Heinz-Peter Tjaden: Sie haben einen Verein gegründet. Seit wann gibt es diesen Verein und wie ist es zur Vereinsgründung gekommen?
Jutta Birlenberg: Ich habe den Verein am 20. Januar 1995 gegründet, da ich Ende 1994 schon 30 Sorgerechtsfälle vorliegen hatte und ich keine Juristin bin. Im Februar 1991 verkündete mir meine Tochter mit Ehemann und drei Enkelkindern: "Du verdammtes Biest, du bist nicht mehr unsere Mutter." Vorangegangen war ein Gespräch mit meinen drei Enkeln über Bluttransfusion.
Heinz-Peter Tjaden: Wer arbeitet bei Kids e. V. mit Ihnen zusammen?
Jutta Birlenberg: Kids e.V. hat in Leverkusen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin und drei Anwälte im Verein. Ferner arbeiten wir mit kontakt@ausstieg.Info in Karlsruhe zusammen. Dies ist das Dach für Aussteiger.
Heinz-Peter Tjaden: Wer wendet sich an Ihren Verein?
Jutta Birlenberg: An Kids e.V. wenden sich betroffene Elternteile, überwiegend
Väter, die ihre Frauen und Kinder durch das Missionieren an Haustüren sowie in
der City an die Organisation verloren haben. Man sollte auch bedenken, dass die
einfachen Zeugen Jehovas m. E. von der Wachtturmgesellschaft ( WTG ) zu
unterscheiden sind. Für mich sind dies zweierlei Schuhe, da die Menschen m. E.
über eine religiöse Schiene gelegt werden, also sehr gläubig gemacht werden,
Menschen, Geld und Sachgüter in die Organisation einzubringen. Wenn sie nicht
genug dafür tun, schwebt m. E das Wort Angst über ihren Köpfen, Harmagedon nicht
zu überleben.
Heinz-Peter Tjaden: Noch einmal zu den Scientologen. Die reagieren sehr aggressiv auf Kritik und nehmen Kritiker aufs Korn. Reagieren die Zeugen Jehovas ähnlich auf die Arbeit Ihres Vereins?
Jutta Birlenberg: Natürlich. Versuche, uns mundtot zu machen, gab es schon.
Heinz-Peter Tjaden: Gehen Sie auch so weit wie Ursula Caberta im Falle Scientology - fordern also auch Sie ein Verbot der Zeugen Jehovas?
Jutta Birlenberg: Nein, ich würde sie nicht verbieten. Denn was verboten wird, erscheint umso reizvoller. Aber die Information und die Aufklärung über diese nach meinen Erfahrungen totalitäre Gruppe beziehungsweise Sekte müssten noch viel weiter gehen, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Besonders müssten Schulen, Jugendämter und Richter besser geschult werden, um eine derartige massive Zerstörung von Familien zu verhindern. Denn die Zeugen Jehovas sind immer präsent und versuchen an den Haustüren und auf Straßen und Plätzen Menschen mit verführerischen Versprechen zu täuschen und einzufangen. Das haben sie mit den Scientologen gemeinsam. Es gelingt ihnen immer wieder bei Menschen in einer Krise, die dann hoffen, Hilfe zu finden, in Wahrheit aber in eine schreckliche Abhängigkeit geraten.
Und wenn unsere Politiker nicht möchten, dass sie eines Tages von Vertretern destruktiver Kulte und Sekten abgelöst werden, dann sollten sie diesen Organisationen nicht achtlos den Rücken zuwenden.
Anmerkungen:
Es gibt drei Deutungen für Harmagedon:
Harmagedon ist eine tatsächliche Schlacht zwischen dem Israel der Endzeit und
den "Königen aus dem Norden" (Dispensationalismus)
Harmagedon ist ein tatsächlicher Kampf von Jesus Christus (gleichgesetzt mit dem
Erzengel Michael) zusammen mit dem Engelheer gegen die Könige der Erde (das
politische System) (Zeugen Jehovas)
In Harmagedon werden auch die vernichtet, welche unmoralisch handeln, sowie
Spiritisten, Mörder und Götzendiener. (Offenbarung 21 V.8) (s.a.: Wikipedia )
http://www.readers-edition.de/2007/08/10/die-zeugen-jehovas-zerstoeren-familien-jutta-birlenberg-kaempft-fuer-die-kinder-ein-interview/
Zu Tjaden kann man auch vergleichen:
Tjaden, Krappatsch, "Artikel 4"
Geschrieben von D. am 13. August 2007 19:04:53:
Als Antwort auf: Hans-Peter Tjaden geschrieben von D. am 10. August 2007 13:08:57:
Gerade vorgestellt: Jutta Birlenberg aus Leverkusen, 73 Jahre alt, Gründerin des Vereins "Kinder in destruktiven Sekten", Großmutter von drei Enkeln, die sie nicht mehr sehen darf, denn Tochter und Schwiegersohn gehören zu den Zeugen Jehovas. Das können sich Kommentatorinnen und Kommentatoren des Interviews nicht vorstellen, halten das, was Jutta Birlenberg erlebt hat, für einen Einzelfall. Ist es aber nicht.
"Wir verabscheuen die Schmach, die Babylon die Große und vor allem die Christenheit auf den Namen des wahren und lebendigen Gottes Jehova gebracht hat", heißt es auf Seite 18 des "Wachtturm" vom 15. April 1989.
Diese Abscheu gegenüber der Welt und gegenüber allen anderen christlichen
Glaubensgemeinschaften hat Folgen, diese Abscheu gilt auch für Ex-Anhänger.
Richard E. Kelsey, seinerzeit von der amerikanischen Zentrale eingesetzter
Zweigaufseher im deutschen Sitz der Zeugen Jehovas, hat es 1990 in einem
Interview mit mir so ausgedückt: "Mit ehemaligen Zeugen Jehovas sprechen wir
nicht."
Sozialer Tod
Jutta Birlenberg wirft dieser Glaubensgemeinschaft die "Zerstörung von Familien"
vor, doch damit steht sie nicht allein, das "Deutsche Ärzteblatt" schreibt am
18. Januar 2002:
"Der Ausschluss aus der Gemeinde der ZJ (Zeugen Jehovas) kommt angesichts der
engen Verflechtung privater und religiöser Bezüge häufig dem sozialen Tod
gleich. Ein ausgeschlossener Zeuge Jehovas wird zu einer Unperson, selbst
alltäglicher Gesprächskontakt mit ihm ist den Gläubigen untersagt. Seine
Angehörigen werden über den Verstoß informiert; ein weiterer Kontakt mit ihm
wird als ´absolute Gefährdung des Seelenheils´ angesehen. Den Ehepartnern wird
von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt, sich zu trennen. Die
Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig.
In Gegenden mit einem hohen Organisationsgrad, vor allem im
angloamerikanischen Raum, bilden die ZJ so genannte Hospital Visitation oder
Hospital Liaison Committees, die kranke ZJ in Krankenhäusern besuchen, sie
gegebenenfalls gegen ärztliche Ratschläge mobilisieren und mit
´24-Stunden-Sitzwachen´ darauf achten, dass ihnen keine Transfusionen
verabreicht werden. In Deutschland nennt sich diese Organisation
´Krankenhaus-Verbindungskomitee´."
Bluttransfusionen sind für den "treuen und verständigen Sklaven" (so nennt sich
die Führung selbst) ab 1945 Teufelszeug gewesen, am 15. März 1989 sogar weise,
hieß es im "Wachtturm": "Heute erkennen viele - und ihre Zahl nimmt ständig zu -
wie weise es ist - Bluttransfusionen abzulehnen."
Doch das habe viele Kranke und Behandlungsbedürftige immer wieder anders gesehen, deswegen teilt die amerikanische Zentrale heute Blut nach "primären" und "sekundären" Bestandteilen auf, eine Transfusion mit einzelnen zellfreien Fraktionen wie etwa Gerinnungsfaktoren ist Zeugen Jehovas neuerdings erlaubt.
Antworten auf die Blutfrage sucht die Association of Jehovass Witnesses for
Reform of Blood (AJWRB). Dazu das "Deutsche Ärzteblatt" in der gleichen Ausgabe:
"Ihre Vertreter nehmen unter Pseudonym auch in medizinischen Fachzeitschriften
Stellung. Im Internet dokumentieren die AJWRB umfassend die
innergemeinschaftlichen Auseinandersetzungen und jeweiligen
Positionsveränderungen der Watch Tower Society, die der Basis der ZJ oft nicht
bekannt sind. Mittlerweile existieren in den meisten Ländern mit größeren
ZJ-Gemeinden ähnliche Initiativen, in Deutschland nennt sich die entsprechende
Gruppierung ´Vereinigung der Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage´."
Tote Kinder als Märtyrer
Diese Vereinigung prangert beispielsweise auf ihren Seiten an, dass diese
Glaubensgemeinschaft Kinder, die gestorben sind, als Märtyrer einstuft.
In "Erwachet!" vom 22. Mai 1994 heißt es: „In alter Zeit waren Tausende von
Jugendlichen bereit zu sterben, weil sie Gott den Vorrang gegeben haben. Heute
ist es nicht anders, nur spielt sich das Drama in Krankenhäusern und
Gerichtssälen ab - es geht um Bluttransfusionen."
Da bleibt der AJWRB nur eine Hoffnung: "Dass es dem Gewissen jedes einzelnen Zeugen Jehovas überlassen bleibt, ob er/sie verschiedene Blutbestandteile oder auf Blut gestützte Behandlungsformen annehmen oder ablehnen will, und dies, ohne befürchten zu müssen, ausgeschlossen oder gemieden zu werden."
http://www.readers-edition.de/2007/08/13/zeugen-jehovas-schlimme-faelle-keine-einzelfaelle/
Geschrieben von Drahbeck am 22. August 2007 14:08:54:
Als Antwort auf: Re: Hans-Peter Tjaden geschrieben von D. am 14. August 2007 12:18:57:
Es sei Herrn Tjaden zugebilligt (von früherer Herkunft wohl dem Bereich "Neuapostolische Kirche" zuortbar), dass nachdem er nun das Thema Zeugen Jehovas auch mit aufgenommen hat, dass ihm da Vereinfachungen unterlaufen sind.
So wie es aussieht, bekam er wohl als Reaktion aus der Ecke der Zeugen Jehovas, entsprechende Antworten, auf die er nun ebenfalls wie es aussieht, in einer neueren Zusammenfassung via Internet antwortet.
Es tut mir leid, kritisch muss ich auch seinen Satz werten:
"Mit der deutschen Spitze der Glaubensgemeinschaft verfasst er (Rutherford)
einen Brief, der vor Hakenkreuzfahnen und nach Absingen des Deutschland-Liedes
von den 7000 Anwesenden verabschiedet wird."
Die Berlin-Wilmersdorfer "Erklärung" ist jetzt hier nicht das Thema. Thema ist einzig allein der Aspekt "Hakenkreuzfahnen - Deutschlandlied". In der kategorischen Form wie Tjaden das da reflektiert (auf seinen Mist ist das ja nicht gewachsen. Das hat er mit Sicherheit andernorts gelesen). Dennoch muss auch Tjaden gesagt sein. Argumentationen die sich nicht als stichfest erweisen, sind letztendlich kontraproduktiv.
Er hätte sich und der Sache mehr gedient, hätte er den äußerst umstrittenen (und keineswegs "erwiesenen") Aspekt "Hakenkreuzfahne" und "Deutschlandlied" nicht mit in sein Votum eingebaut. Er liefert damit der Zeugen-Klientel das willkommene Argument zur Desavoierung.
Für weiteres empfehle ich ich auch Tjaden einen Blick in den Link zum Thema Beflaggung
www.readers-edition.de/2007/08/21/ns-opfer-zeugen-jehovas-anbiederung-der-spitze-bis-zuletzt/print/
Geschrieben von Drahbeck am 09. September 2007 05:00:07:
Als Antwort auf: Zeugen Jehovas nehmen sich einen Anwalt geschrieben von Bauer am 08. September 2007 22:08:
Also meinerseits habe ich ja Herrn Tjaden auch schon Vereinfachungen (zum Teil bedenklicher Art) attestiert. Auch scheint mir. Herr Tjaden stützt sich ja wesentlich auf Äußerungen anderer. Namentlich solcher, die auch im Internet eruierbar sind. Dort aber ist das Angebot zum ZJ-Thema inzwischen ziemlich groß. Eine Auswahl ist somit zwangsläufig. Die „Autoritäten", die da Tjaden bemüht, und die „Nicht-Autoritäten" (in seiner Sicht), die er da „links liegen lässt", dass er bei diesem Selektionsprozess nicht unbedingt das „glücklichste Händchen" hat. Das muss ich auch zu ihm kritisch anmerken.
Nun ist der Fall eingetreten, dass die „Mandantschaft des Herrn P." wieder mal von sich reden macht, etwa im Stil des Falles Langel, oder auch nicht zu vergessen, im Stile des Falles Raquet. Es ist eine Binsenweisheit, dass wird die reine Meinungsäußerungsebene verlassen, und werden Sachen apodiktisch im Stile von „Tatsachenbehauptungen" vorgetragen, dass dann ein vorher morastiger Untergrund, plötzlich zur Glatteisbahn werden kann. Vielleicht erleben wir gerade mal wieder solch einen Fall.
Das vorstehend Gesagte hätte ich mir sicher sparen können, und auch darauf
verzichtet. Nun aber findet sich, folgt man dem Text, so wie er in der
„onlinezeitung24.de" wiedergegeben wird, darin auch der Satz (und letzteren
jetzt verkürzt zitiert um einen speziellen Aspekt herauszuarbeiten):
„Als zweite "falsche
Tatsachenbehauptung" führt der Anwalt der Zeugen Jehovas an: "Die Eheschließung
mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig." ...
Dazu Armin P.: ...
"Dazu heißt es in der Literatur meiner Mandantschaft schon seit jeher: ´Gottes
Gesetz gestattet einem Ehepartner nicht, seinen Ehegenossen zu entlassen, weil
ihm die Gemeinschaft entzogen wurde oder er abgefallen ist.` (Der Wachtturm, 15.
Januar 1953, Seite 63)."
Das Brisante daran ist ja nun, dass gemäß vorzitiertem Text, Herr P.
ausdrücklich die Seite 63
des "Der Wachttumm" vom 15. 1. 1953 zitiert. Also
wahrlich eine Lachnummer!
Wenn ich an Stelle P.'s agieren würde, und wollte Tjaden widerlegen, dann würde
ich mir mit Sicherheit nicht ausgerechnet jene Seite 63 (WT 53) aussuchen. Da
findet man sicher noch andere, geeignete Stellen.
Aber nun hat ja Herr P. (gemäß vorstehendem Text nur dazu jene Seite 63 (WT
53) und keine andere Quelle genannt. Wahrlich ein Selbstdemaskierendes
Schauspiel , dass Herr P. da abliefert. Tjaden bemerkte schon zu
Recht an. P. zitiert ungenügend. Aber das muss man wohl nochmals ausdrücklich
unterstreichen. Das ist doch jene berühmt-berüchtigte WT-Leserfrage, die auch
die Sätze enthält:
„Wir leben heute
nicht unter theokratischen Nationen, wo solche Glieder unserer
Familiengemeinschaft im Fleisch ausgerottet werden können, weil sie von Gott und
seiner theokratischen Organisation abgefallen sind, wie es in der Nation Israel
... möglich und angeordnet war. ...
Da uns durch die Gesetze der weltlichen Nationen, unter denen wir leben, und
auch durch die Gesetze Gottes ... Schranken auferlegt sind, können wir nur bis
zu einem gewissen Grade gegen Abgefallene Schritte unternehmen."
Auch das steht in dem Artikel, den da Herr P. als Argumentationsbasis benutzt.
Es dürfte vielleicht sogar reizvoll sein, diesen Artikel in
Gesamtheit gerichtlich bewerten zu lassen. Wenn das sogar Herr P.s Mandantschaft
(vielleicht) veranlassen will, dann darf man wirklich gespannt sein, was da am
Ende herauskommt (wenn denn etwas herauskommt).
Der Artikel S. 63 aus
dem WT vom 15. 1. 1953, nochmals zum Nachlesen
Geschrieben von Drahbeck am 29. Januar 2008 12:53:49:
Als Antwort auf: Re: Hans-Peter Tjaden geschrieben von Drahbeck am 22. August 2007 14:08:54:
Herr Tjaden hat in einem seiner „Stamm-Publikationsforen" wieder mal ein neu - altes Thema aufgegriffen. Bei näherem Hinsehen hingegen zeigt sich auch. Er nimmt da auf eine frühere Verlautbarung von ihm, just an diesem Ort, Bezug. Bei weiterem Hinsehen entpuppt sich auch: Seine Hauptthese, „verkauft" er lediglich in etwas anderer Verpackung wieder.
Nun dürfte ihm vielleicht der Vorhalt, von ihm nicht grundsätzlich
„ablehnend" gegenüberstehenden, vielleicht mal zu Gesicht gekommen sein. Seine
Differenzierungsfähigkeit, und seine Gewährsleute, auf die er sich in Sachen
Zeugen Jehovas vorrangig stützt. Bei deren Auswahl nicht unbedingt das
„glücklichste Händchen" zu haben.
Immerhin verzichtete er diesmal auf die Zitierung des WT Jg. 1953.
Es ist natürlich verständlich, dieser Versuchung können auch andere nicht
wiederstehen, „Stimmung" gegen die Zeugen zu machen. „Stimmung" ist das eine.
Das andere ist. Was ist durchsetzbar?
Meines Erachtens ist Herr Tjaden keinesfalls der „Prädestinierte", der es nun
schafft das durchzusetzen, was andere wohl auch wollen. Es aber eben auch nicht
schaffen.
Wenn sein „Sendungsbewusstsein" in der Frage zu einem anderen Resultat führt, dann mag er es meinetwegen so halten. Wie ich jedenfalls dieses „Sendungsbewusstsein" einschätzte, wurde schon zum Ausdruck gebracht
www.readers-edition.de/2008/01/29/kindesmisshandlungen-nicht-immer-ein-klares-zeichen-gegen-gewalt/
Kommentar zu einer neueren Verlautbarung von Herrn Tjaden
Zum gegenwärtigen Stand teilt in einer neueren Verlautbarung (verkürzt
zitiert. Volltext Siehe Link am Textende) der tangierte Autor auch mit:
„ ... Mit Datum vom 3. März 2008 hat der Rechtsanwalt Armin P. eine
Klageschrift verfasst .... Vor dem Landgericht Hamburg soll am 18. Juli
2008 ... erst einmal ein Gütetermin und ein früher erster
Verhandlungstermin stattfinden. ... Bei solchen Terminen wird ein
Vergleich angestrebt. ...
Armin P. beantragt "namens und mit Vollmacht der Klägerin": "1. Der
Beklagte hat es ...
zu unterlassen, über die Klägerin die folgenden Behauptungen aufzustellen
...
Diese beiden Zitate stammen übrigens aus dem "Ärzteblatt" vom 18. Januar
2002 und stehen an anderer Stelle immer noch im Netz.
Ehe nur in einem Satz ...
Das Thema Ehe wird lediglich in einem Satz angeschnitten:
"Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der
Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist." ...
Der Klageschrift hat er auch die Seiten 63 und 64 des "Wachtturm" vom 15.
Januar 1953 beigefügt. Beantwortet wird dort die Frage eines Lesers, die
da lautet: "Wie sollten ein Vater, eine Mutter, Sohn oder Tochter, denen
die Gemeinschaft entzogen wurde, von den übrigen Gliedern der
Familiengemeinschaft behandelt werden?"
Die Antwort beginnt mit dem Hinweis:
"Wir leben heute nicht unter theokratischen Nationen, wo solche Glieder
unserer Familiengemeinschaft im Fleisch ausgerottet werden können."
Dem stünden "die Gesetze der weltlichen Nationen, unter denen wir leben,
und auch… die Gesetze Gottes durch Christus Jesus" entgegen. ...
"…deshalb muß das treue Familienglied die Anordnung über den
Gemeinschaftsentzug anerkennen und sich fügen." ...
Die Zeugen Jehovas vergleichen "Abtrünnigkeit" aber nicht nur mit
Pornografie, aus der Seite 325 des Buches "Neue Himmel und neue Erde"
spricht ein derartiger blanker Hass, dass es einem die Sprache verschlägt:
"Die Abtrünnigen, welche zur Klasse des ´schlechten Sklaven´ werden,
lassen ihren Namen als Fluchwort zurück und werden hinausgeworfen, um ihr
Teil mit den Heuchlern zu haben, die bei Harmagedon ... "
Im weiteren Verlauf seiner neueren Ausführungen beruft Herr Tjaden, als
Veranschaulichungsbeispiel, noch auf ein Telefonat das mit ihm geführt
wurde.
Meine Meinung zu vorstehendem wäre die. Ich rate Herrn Tjaden (der
allerdings selbst entscheiden muss) genau den Unterschied zwischen
zulässigen Meinungsäußerungen (gegen die auch ein Herr P. nicht viel tun
kann) und Äußerungen zu unterscheiden, die in Gerichtsfester Weise als
Tatsachenbehauptung bewertet werden können.
Der Streit dreht sich nicht primär ums „Ärzteblatt" der Streit ist, wie ja
Herr Tjaden selbst zitiert:
Zitat:
"Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der
Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist." ..."
Es ist richtig, und durch diverse Beispiele aus der Praxis auch belegbar,
dass dies eine „geschönte" Sicht ist. Die „Beziehungen" (Zitat) ändern
sich eben trotz dieser geschönten Sicht nicht selten dramatisch. Das ist
richtig und belegbar.
Aber es geht nicht um subjektives Empfinden. Es geht darum ob das Gericht
eine inkriminierte Äußerung dem Status einer „Tatsachenbehauptung"
zubilligt, oder eben nicht. Nur unter diesem Aspekt sollte man das ganze
im Vorfeld nüchtern bewerten: wäre jedenfalls meine Meinung dazu.
www.readers-edition.de/2008/04/19/thema-ehe-jetzt-beschreiten-zeugen-jehovas-den-klageweg
Der inkriminierte Satz des Ärzteblattes:
„Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den „Ältesten", nahe
gelegt, sich zu trennen. Die Eheschließung mit dem vom Glauben
Abgefallenen gilt als null und nichtig."
Ist ein Satz, der für sich allein gestellt (ohne Ergänzung durch
beglaubigte Praxisbeispiele) so nicht haltbar ist.
Insbesondere ist das „null und nichtig" unter keinen Umständen, als
juristischer Tatbestand „akzeptabel".
Gibt es im Einzelfall Trennungen, weil das Klima „zum nicht mehr
aushalten" ist. Diese Trennungen, müssen nicht zwangsläufig mit einer
formalen Ehescheidung identisch sein (können es aber sehr wohl sein), so
ist das dann immer noch Individual-Entscheidung. Nicht jedoch „von oben
angeordnetes Dogma".
Der Text des „Ärzteblattes" aus dem obiges zitiert wurde, unter:
www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?id=30076
Herrn Tjaden's Interpretation ist unter nachfolgender URL lesbar.
zeugenjehovas.blogspot.com/2007/09/sie-kommen-mit-anwalt.html
Zwar zitiert er die gerügten Passagen nur (ergo ist das "Ärzteblatt" als
eigentlicher Verursacher zu bezeichnen). Und selbiges hat bis dato die
inkrminierte Passage nicht aus dem Netz genommen. Oder sehe ich das
falsch?
Gegen besagtes "Ärzteblatt" ist WTG-Anwalt P.l in der
Streitgegenständlichen Sache auch nicht davor Juristisch vorgegangen. (Es
ist hier jetzt n u r von dem Eheaspekt die Rede). Nicht von anderen,
weiteren anfechtbaren Details im "Ärzteblatt". Namentlich die
Überbewertung der Opposition in der Bluttransfusionsfrage, als "Inner"organisatorisch.
Es wäre ja immerhin denkbar, dass der Erstverursacher anders gewertet
werden muss als ein beiläufiger Zitator.
Und ob denn das ganze "Wert" ist, so hochgespult zu werden, angesichts der
nachweisbaren Implikationen, die das WTG-Verhalten sehr wohl zeitigt, ist
auch noch eine andere relevante Frage.
Man vergleiche etwa auch den Bericht von Klaus Arendt in der Zeitschrift
„Rheinischer Merkur / Christ und Welt" vom 17. 2. 1989
„Wenn sich der Beklagte darauf beruft, er habe nur aus einem
Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2002 zitiert,
der unwidersprochen im Netz stünde, so ist das unzutreffend. Der
Artikel des Ärzteblattes steht keineswegs unangefochten im Netz.
Auch das deutsche Ärzteblatt wurde damals durch die Klägerin
anwaltlich abgemahnt. Die Angelegenheit wurde außergerichtlich
durch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung geregelt, die
gleichfalls im Netz recherchierbar ist", schreibt Armin P.,
Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas, in seiner Klageschrift, die er am
3. März 2008 an das Hamburger Landgericht abgeschickt hat und die
am 18. Juli 2008, 13.30 Uhr, zu einer Güteverhandlung und zu einem
ersten frühen Termin führt.
Da es hier nicht auf Wortklauberei ankommen, sondern gleich zur
Sache gehen soll:
Das Ärzteblatt hat
keinesfalls eine Gegendarstellung veröffentlicht, die
entsprechenden Passagen des Artikels sind auch nicht unkenntlich
gemacht worden, sie stehen immer noch im Netz, abgedruckt worden
ist eine Stellungnahme, in der es fast ausschließlich um
Bluttransfusionen geht.
Klagegegenstand der Zeugen Jehovas ist aber das Verhalten dieser
Glaubensgemeinschaft, wenn ein Familienmitglied ausgeschlossen
worden ist. Dazu heißt es in der Stellungnahme: "Gemäß dem
Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der
Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr
ist."
Warum interne Anweisungen?
Wenn sich eine Beziehung nicht ändert, warum gibt es dann interne
Anweisungen zum Verhalten der Zeugen Jehovas gegenüber Ehemaligen?
Zu diesen internen Schriften gehört der "Königsreichsdienst", in
der Ausgabe vom August 2002 hat dort die Frage gelautet:
"…kann es für einen Christen zur Prüfung werden, wenn der
Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderer näher
Verwandter ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft von sich aus
verlässt (Mat. 10:37). Wie sollten sich loyale Christen gegenüber
solch einem Verwandten verhalten?"
Die erste Antwort lautet: "Gottes Wort gebietet Christen, keinen
Umgang oder keine Gemeinschaft mit jemandem zu haben, der aus der
Versammlung ausgeschlossen wurde."
Das sei aber noch nicht alles, denn:
"Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem
Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu picknicken,
zu feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen,
sich mit ihm zum Essen in der Wohnung oder in einem Restaurant zu
treffen."
Und wenn Papi was sagen will?
Und wenn Papi, der nicht mehr zu den Zeugen Jehovas gehört, in den
eigenen vier Wänden doch einmal etwas sagen möchte? Dann gilt laut
diesem "Königsreichsdienst":
"Daher bleibt es den Familienmitgliedern überlassen, zu
entscheiden, in welchem Umfang der Ausgeschlossene mit ihm essen
oder sich an sonstigen Familienaktivitäten beteiligen kann.
Trotzdem möchte er bei Brüdern, mit denen sie Umgang pflegen,
nicht den Eindruck erwecken, es sei alles so wie vor dem
Gemeinschaftsentzug."
Wenn nicht mehr alles so ist wie vorher, Herr .P., hat sich dann
nicht etwas geändert? Also noch ein Zitat zu Familienverhältnissen
nach dem Ausschluss oder Austritt:
"Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen
Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie bestanden
haben."
Und die Liebe höret nimmer auf?
www.readers-edition.de/2008/04/22/thema-ehe-zeugen-jehovas-beschreiten-den-klageweg-ii/
Detail eines Bildschirmfotos (aufgenommen am heutigen Tage), aus dem in Rede stehenden Artikel des „Deutschen Ärzteblattes", das belegt, dass die von Herrn P. angefochtene Passage, dort sehr wohl unverändert lesbar ist.
Herr Tjaden stellt zu Recht fest. Ein veröffentlichtes Dementi,
bezogen auf den Streitgegenständlichen Gegenstand (und nur der
interessiert jetzt hier) ist bis Dato auf den Webseiten des
„Deutschen Ärzteblattes" n i c h t nachweisbar.
Anderweitige Interpretationen bedürfen des Nachweises. Er ist bis
jetzt auf dem für die Öffentlichkeit sichtbaren Angebotes des
„Deutschen Ärzteblattes" nicht eruierbar.
Kann man diesen Link nicht den Herrn Tjaden zukommen lassen?
Ich muss es in drei Teile teilen weil ich gerade auf 180 bin und
versuche mich wieder zu beruhigen.
Wachtturm 1. 11.1988
Seite 22-23 Abs. 12-13 Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist
Eine tatsächliche Gefährdung des geistigen Wohls stellt auch einen
Grund für eine Trennung dar.
In einem religiös geteilten Haus sollte der Gläubige alles ihm
Mögliche tun, um die von Gott zur Stärkung des Glaubens
getroffenen Vorkehrungen zu nutzen.
Eine Trennung ist jedoch zulässig, wenn die Gegnerschaft des
ungläubigen Partners (unter anderem vielleicht durch eine
Einschränkung der Bewegungsfreiheit) die Ausübung der wahren
Anbetung wirklich unmöglich macht und das geistige Wohl des
Gläubigen tatsächlich gefährdet.
Was aber, wenn in einer Familie, in der beide Ehepartner gläubig
sind, ein sehr ungesunder geistiger Zustand herrscht?
Dann sollten die Ältesten Hilfe leisten, doch besonders der
getaufte Ehemann sollte sich angestrengt um eine Lösung bemühen.
Wenn sich ein getaufter Ehepartner wie ein Abtrünniger verhält und
den anderen daran zu hindern sucht, Jehova zu dienen, sollten die
Ältesten natürlich im Einklang mit der Heiligen Schrift vorgehen.
Kommt es im Falle von tatsächlicher Gefährdung des geistigen
Wohls, vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht oder
schweren körperlichen Mißhandlungen zu einem Gemeinschaftsentzug,
so würde der treue Christ, der eine gesetzliche Trennung erwirkt,
dadurch nicht dem Rat des Paulus zuwiderhandeln, mit einem
Gläubigen nicht vor Gericht zu gehen (1. Korinther 6:1-8).
Bei außergewöhnlichen Umständen mag demnach eine Trennung
gerechtfertigt sein.
Man sollte sie aber offensichtlich nicht aus fadenscheinigen
Gründen erwirken.
Christen, die sich trennen, müssen selbst die Verantwortung für
diesen Schritt übernehmen und sollten sich dessen bewußt sein, daß
wir alle Jehova Rechenschaft zu geben haben (Hebräer 4:13).
Den Artikel kennt der Pikel und seine Komplizen ganz genau aber er
kann darauf Wetten das unbedarfte Weltmenschen es
1.) nicht wissen und
2.) selber für unmöglich und unfassbar halten.
Wenn es dann heißt, das wir alle Jehova Rechenschaft zu geben
haben muss man den gleich folgenden Artikel...
*** w85 15. 11. S. 19-20 Abs. 10-11 Habe nicht an den Sünden
anderer teil ***
...beachten.
Diese getünchten Gräber.
Faulendes Gebein voller Lügen und Hinterlist.
Gott – wie ich diese Bande hasse.
Kennt jemand Kontaktadressen zu dem Angeklagten um ihm diese
Faximile zukommen zu lassen?
Ich könnte auf dem Weg der Amtshilfe die Faximile in dem Amtsgericht
in meiner Stadt im Original vorlegen und beglaubigen lassen.
Sofern die Tabernakelsektierer die Faximilen abstreiten würden.
Zutrauen täte ich es ihnen.
Willkommen in meiner Hölle
"Die ganze Schrift ist von Gott inspiriert und nützlich"
Seite 171 Abs. 24 38. Bibelbuch — Sacharja
In Kapitel 13, Vers 2 bis 6 veranschaulicht Sacharja die Loyalität,
die bis heute ein Kennzeichen der Organisation Jehovas gewesen ist.
Sie muß gegenüber jeder menschlichen Beziehung — zum Beispiel
gegenüber nahen Verwandten — vorrangig sein.
Sollte ein naher Verwandter im Namen Jehovas Falschheit prophezeien,
das heißt, sollte er der Königreichsbotschaft widersprechen und
versuchen, andere in der Versammlung des Volkes Gottes in seinem
Sinne zu beeinflussen, so müssen seine Angehörigen irgendwelche
Maßnahmen, die das Rechtskomitee der Versammlung trifft, loyal
unterstützen.
Die gleiche Haltung muß man gegenüber einem vertrauten Genossen, der
Lügen prophezeit, einnehmen, damit er wegen seiner verkehrten
Handlungsweise beschämt wird und es ihm im Herzen weh tut.
Wachtturm 1. 11.1986
Seite 28 Abs. 7-8 Probleme in der Familie durch biblischen Rat
gelöst
Was aber, wenn der Ungläubige eine gottgemäße Erziehung zu
untergraben sucht?
Das kann durch eine Vorbereitung auf den Besuch verhindert werden.
Eine christliche Mutter, deren ehemaliger Mann abtrünnig wurde,
berichtete: „Bevor meine Kinder einen Besuch machten, sprach ich
jeweils eingehend mit ihnen darüber, wie Jehova ihr Verhalten
beurteilen würde. Wir stellten uns gewisse Situationen vor. Ich
sagte: ‚Wenn euer Vater das oder das sagt, was werdet ihr dann
antworten?‘ “ Eine andere Christin, die geschieden wurde, weil sie
eine Zeugin Jehovas wurde, sagte: „Bevor . . . [meine beiden
Teenager] ihren Wochenendbesuch bei ihrem Vater machen, bitten wir
Jehova im Gebet darum, mit ihnen zu sein und ihnen zu helfen, ihrem
Vater Zeugnis zu geben, besonders durch ein vorzügliches Benehmen.“
Seite 28 Abs. 10
In Extremfällen können die Besuche eine ernste Gefahr für das Kind
darstellen. Der gläubige Elternteil würde unter diesen Umständen zu
entscheiden haben, was zu tun ist, indem er unter Gebet erwägt, wie
groß die Gefahr ist, welche gesetzlichen Schritte möglich sind und
womit er möglicherweise zu rechnen hat, wenn er das Recht auf
persönlichen Umgang nicht anerkennt. Vermeide übereilte Handlungen,
durch die deine Eignung als Vater oder Mutter in Frage gestellt
werden könnte (Galater 6:5; Römer 13:1; Apostelgeschichte 5:29; 1.
Petrus 2:19, 20).
Wachtturm 15. 11.1985
Seite 19-20 Abs. 10-11 Habe nicht an den Sünden anderer teil
Jemand, der der „Lehre des Christus“ abtrünnig wird, ist nicht der
rechte Umgang, und der loyale Christ hütet sich dadurch, daß er ihn
nicht einmal grüßt, davor, an seiner Bosheit teilzuhaben.
11 Da mit einem Abtrünnigen auf diese Weise verfahren wird, möchten
wir ebensowenig Teilhaber an der Bosheit anderer werden, von deren
unmoralischen Handlungen wir Kenntnis erhalten. Was sollten wir
daher tun, wenn wir wissen, daß ein Glied der Versammlung zum Dieb
oder zum Trunkenbold geworden ist? Sind wir völlig schuldlos, wenn
wir es unterlassen, den Betreffenden zu ermuntern, Jehovas Vergebung
zu suchen und seine Sünde den Ältesten zu bekennen? Nein, denn wir
tragen eine schwere Verantwortung.
Seite 21 Abs. 19
Verheiratete Christen müssen darauf achten, daß sie nicht Gottes
Gesetz verletzen, indem sie schwere Sünden ihres Ehepartners decken.
Sie sollten an den Fall von Ananias und Sapphira denken, die ein
Komplott geschmiedet hatten, aber ihre schwere Sünde nicht verborgen
halten konnten (Apostelgeschichte 5:1-11).
Wachtturm 15. 12.1981
Seite 27 Abs. 11-13 Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen
wird
Ein Ausgeschlossener ist geistig von der Versammlung abgeschnitten
worden; die früheren geistigen Bande sind völlig aufgelöst worden.
Das trifft selbst auf seine Angehörigen zu, auch auf die im engsten
Familienkreis. Sie haben — obschon sie die Familienbande anerkennen
— keine geistige Gemeinschaft mehr mit ihm (1. Sam. 28:6; Spr. 15:8,
9).
12 Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen
Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie bestanden haben
mögen. Wenn zum Beispiel dem Mann die Gemeinschaft entzogen worden
ist, wird es seiner Frau und den Kindern nicht recht sein, daß er
ein Familienstudium durchführt oder die Familie beim Bibellesen oder
im Gebet leitet. Möchte er bei Mahlzeiten ein Gebet sprechen, so hat
er in seiner Wohnung das Recht dazu. Doch seine Angehörigen können
im stillen selbst zu Gott beten (Spr. 28:9; Ps. 119:145, 146). Was
ist, wenn ein Familienangehöriger, dem die Gemeinschaft entzogen
worden ist, dem Bibellesen oder einem Bibelstudium im Familienkreis
beiwohnen möchte? Die anderen können ihn zuhören lassen, wenn er
nicht versucht, sie zu belehren oder seine religiösen Anschauungen
vorzubringen.
Seite 31 Abs. 28
Die gefühlsmäßigen und familiären Bindungen sind zwischen Eltern und Kindern besonders stark, und sie spielen auch eine große Rolle, wenn einem Ehepartner die Gemeinschaft entzogen worden ist. Wir müssen aber einsehen, daß wir letzten Endes niemandem nützen und auch Gott nicht wohlgefallen, wenn wir uns durch unsere Gefühle dazu verleiten lassen, seinen Rat und seine Anleitung zu mißachten. Wir sollten zeigen, daß wir auf die vollkommene Gerechtigkeit der Wege Gottes — die die Vorkehrung einschließen, daß einem reuelosen Missetäter die Gemeinschaft entzogen wird — völlig vertrauen. Wenn wir gegenüber Gott und der Versammlung loyal bleiben, zieht der Missetäter im Laufe der Zeit vielleicht eine Lehre daraus, indem er bereut und wieder in die Versammlung aufgenommen werden kann
Um den Eindruck vorzubeugen ich würde nur selektiv Zitieren, hier den
ganzen Artikel ungekürzt:
Wachtturm 15. 12.1981
Seite 27 Abs. 11-13 Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen
wird
Ich muss jetzt erst einmal an die frische Luft.
Teil 4 Folgt…
1.) Heinz-Peter-Tjaden
https://www.blogger.com/comment.g?blogID=6118480602237799017&postID=6546363847242651831&isPopup=true
2.) Heinz-Peter-Tjaden
3.) Heinz-Peter-Tjaden und M. R. R. in Kontakt
www.readers-edition.de/2008/04/19/thema-ehe-jetzt-beschreiten-zeugen-jehovas-den-klageweg#comment-19697
[bitte bis Mitte scrollen]
Hallo X!
Vielen Dank.
Ich schickte gerade ein E-Mail an Herr Tjaden.
Grillen auf der Terrasse tat gut und nun widme ich mich dem vierten
Teil.
Zu folgenden Satz des Anwaltes P.…
„Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung
der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr
ist.“
Zu folgenden Satz des Anwaltes P.…
„Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung
der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr
ist.“
Das aktuelle Familienglückbuch (Baujahr 1996) ist da eindeutig
"Das Geheimnis des Familienglücks"
Seite 160 / 161 Abs. 19 Wenn die Ehe zu scheitern droht
Auch wenn ein Ehepartner den anderen ständig zu zwingen versucht,
Gottes Gebote auf irgendeine Weise zu übertreten, könnte der bedrohte
Partner eine Trennung erwägen, vor allem wenn der Punkt erreicht wird,
wo das Glaubensleben gefährdet ist. Der Partner, der dieser Gefahr
ausgesetzt ist, mag zu dem Schluß kommen, daß eine gesetzliche
Trennung die einzige Möglichkeit ist, „Gott, dem Herrscher, mehr [zu]
gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5:29).
Wachtturm 1. 11.1988
Seite 24-25 Abs. 20 Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist
Sucht ein ungläubiger Mann seine christliche Frau am Dienst für Jehova
zu hindern, so kann sie sich bemühen, vernünftig mit ihm zu reden und
ihn taktvoll darauf hinzuweisen, daß sie ihm Religionsfreiheit
zugesteht und logischerweise erwartet, von ihm genauso behandelt zu
werden (Matthäus 7:12). Sie ist ihrem ungläubigen Mann zwar bedingt
untertan, doch wenn es zu einem Konflikt kommt, muß der Wille Gottes
getan werden (1. Korinther 11:3; Apostelgeschichte 5:29). Dreimal in
der Woche christliche Zusammenkünfte zu besuchen ist bestimmt nicht
übertrieben. Aber die gläubige Frau mag es weise finden, an den
anderen Abenden zu Hause zu sein und ihren Predigtdienst größtenteils
für die Zeit vorzusehen, in der ihr Mann arbeitet und die Kinder in
der Schule sind. Wenn sie vernünftig ist und gut plant, braucht sie
‘nicht nachzulassen, das zu tun, was vortrefflich ist’ (Galater 6:9).
Wachtturm 15. 6.1983
Seite 28-29 Ehre die Ehe als göttliche Einrichtung!
In manchen Fällen kann es zu Beschimpfungen, Mißhandlungen, Drohungen oder Schlägen kommen. Heißt das aber, daß der christliche Ehepartner den Ungläubigen verlassen sollte? Der Apostel Paulus gibt den Rat: „Eine Ehefrau [sollte] nicht von ihrem Mann weggehen . . .; doch wenn sie wirklich wegginge, so bleibe sie unverheiratet, oder sonst söhne sie sich mit ihrem Mann wieder aus; und ein Ehemann sollte seine Frau nicht verlassen.“ Paulus weist darauf hin, daß es sich günstig auf das geistige Wohl der Kinder auswirkt, wenn eine Ehe aufrechterhalten wird. Es kann außerdem für den gläubigen Elternteil und für die Kinder von materiellem Nutzen sein. Sollte aber die Behandlung unerträglich werden oder das Leben des gläubigen Partners gar gefährdet sein, mag er sich dazu entschließen „wegzugehen“. Es sollte ihm jedoch daran gelegen sein, sich zur gegebenen Zeit ‘wieder auszusöhnen’ (1. Korinther 7:10-16). Das „Weggehen“ allein ist allerdings kein schriftgemäßer Grund für eine Scheidung und Wiederverheiratung; doch eine gesetzliche Scheidung oder Trennung mag immerhin ein gewisser Schutz vor weiteren Mißhandlungen sein.
Zitat:
Wenn sich eine Beziehung nicht ändert, warum gibt es dann interne Anweisungen zum Verhalten der Zeugen Jehovas gegenüber Ehemaligen? Zu diesen internen Schriften gehört der "Königsreichsdienst", in der Ausgabe vom August 2002 hat dort die Frage gelautet:
"…kann es für einen Christen zur Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderer näher Verwandter ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37). Wie sollten sich loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten?"
Hier der ganze Artikel des Königreichsdienstes August 2002.
Damit auch der Wachtturmanwalt nicht selektiv zitiert…
Die Stadt hallte wider von dem fürchterlichen Ruf
„Der Wachturm!“
und in den schrecklichen Gegenden,
wo in den dunklen Gassen die Krankheit „Religion“ geboren ward,
regierten fortan Furcht, Schrecken und Aberglaube.
„Gestatten sie dass ich mich kurz vorstelle.
Mein Name ist König Pest I.
Ich möchte mich heute an Sie wenden, weil Menschen, die meine Untergebenen
werden wollen, sich oft die Behauptung anhören müssen:
„WENN du dir die Pest zuziehst, setzt du deine Gesundheit aufs Spiel.“
Trifft das aber wirklich zu?
Verständlicherweise sind viele irritiert, wenn sich ein geliebter Partner
auf einmal mit der Pest infiziert oder seine bisherigen Ansichten über die
Gesundheit verwirft.
Mancher reagiert darauf besorgt, enttäuscht oder sogar verärgert.
Es gibt Landstriche und Inselgebiete die noch nicht von der Wachtturmpest
befallen sind.
Von Zeit zu Zeit passiert es aber, dass reisende Missionare die
Religionsseuche in solche uninfizierten Gebiete einschleppen.
In den vergangenen 100 Jahren gelang es immer wieder, das in den
Hauptstädten der idyllischen von der Pest unberührt gebliebenen Paradiese,
der entsetzliche Schrei ihre Idylle erschüttert:
»Der Wachtturm!«
Innerhalb kürzester Zeit sind dann die Straßen zum großen Teil entvölkert,
und in den einstigen Paradiesen, schlichen nur noch Angst, Entsetzen und
Aberglauben durch die verödeten Straßen wenn die Verbreiter der
Religionsseuche ihre Ernte einfahren.
Es konnten weder die gesetzlichen Bestimmungen eines Landes, noch die
riesigen Schlösser an den Wohnungstüren, noch die Furcht vor dem grausigen,
widerwärtigen Lehren, die jeden Wohnungsinhaber so ziemlich mit Sicherheit
ereilt, verhindern, dass die leer und menschenverlassenen erscheinenden
Wohnungen nächtlicherweise beraubt, und alles Glück, Lebensfreude,
Unbeschwertheit und Unschuld von der Wachtturmpest fortgeschleppt wird.
Wie kann es sich denn auf ein Miteinander auswirken, wenn sich jemand die
Pest zuzieht?
Wie könnte ein Pestilianer in dieser Situation mögliche Befürchtungen seiner
Mitmenschen zerstreuen?
Betrachten wir doch zuerst die Sichtweise eines so genannten „Gesunden“.
Mark war schon 12 Jahre verheiratet, als seine Frau begann, sich für die
Pest zu interessieren.
Der Australier erzählt:
„Ich war glücklich verheiratet und konnte mit meinem beruflichen Erfolg
zufrieden sein.
Alles lief bestens.
Doch dann fing meine Frau an sich die Pestviren zu Injektieren.
Auf einmal sah ich unsere gesamte Lebensgestaltung in Gefahr.
Zunächst wusste ich nicht so recht, was ich von dem plötzlichen Interesse
meiner Frau an der Pest halten sollte.
Als sie mir dann eröffnete, dass sie ein Pestilenzianer werden wollte,
machte ich mir allerdings echte Sorgen."
Mark befürchtete, der neue Virus seiner Frau könnte eines Tages das Aus für
seine Gesundheit bedeuten.
Er dachte schon daran, ihr die Injektionsnadeln und jeden Kontakt mit den
Pestilianern zu verbieten.
Doch statt gefühlsmäßig zu reagieren, wartete er erst einmal ab.
Was ist aus seiner Gesundheit geworden?
„Heute kann ich zum Glück sagen, dass unsere liebe zur Gesundheit
gefestigter ist als je zuvor", meint Mark.
„In den 15 Jahren, seit sich meine Frau sich mit der Pest infiziert hat, ist
unsere liebe zur Gesundheit immer mehr gewachsen."
Wie können sich Menschen, die mit dem Pestvirus infiziert haben, verhalten,
um ihren Mitmenschen mögliche Ängste zu nehmen?
Betrachten wir dazu auch einige Aussagen echter Pestilenzen aus
verschiedenen Teilen der Welt.
• „Ich war seit 25 Jahren mit meinem Mann zusammen und habe neun Kinder.
Als ich die Königreichshoffnung und die damit verbundenen Erfordernisse
kennenlernte, fragte ich meinen Mann, ob er mich heiraten würde.
Er weigerte sich, und so musste ich ihn verlassen und nahm alle neun Kinder
mit."
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,9875#msg-9875 ).
„Ich war sieben Jahre Verheiratet und mein Lebensgefährte sah nicht ein,
warum sie ihre Verbindung nach den Regeln der Wachtturm Gesellschaft
legalisieren sollten.
So sagte ich ihm, dass ich gezwungen sei, ihn zu verlassen… "
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10088#msg-10088 ).
„Jehova hat mir die Kraft gegeben, mein Leben zu reinigen, indem ich meinen
Mann verlassen habe und mit all meinen Kindern in ein anderes Haus gezogen
bin."
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10091#msg-10091 ).
„Wie in anderen Ländern wirkt auch hier die Botschaft der Wahrheit wie ein
„Schwert“, das Familienglieder voneinander scheidet…
Mit mir wurde ein Bibelstudium durchgeführt.
Mein Mann war dagegen das ich die Zusammenkünfte besuchte.
Sein Widerstand war so stark das ich bereit war ihn zu Verlassen"
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10094#msg-10094 ).
„,Mein Liebster, du weißt, dass ich dich sehr innig liebe,
doch wenn ich weiterhin mit dir auf diese Weise zusammen lebe, was Jehova
verboten hat,
dann werden wir beide unser Leben verlieren, weil wir seinen Geboten nicht
gehorchen,
und das ist keine wahre Liebe.
Wir müssen uns trennen, damit wir alle in Jehovas Organisation sein können.'
Das sagte sie ihrem Ehemann, obwohl sie die bevorzugte Frau war."
( http://forum.mysnip.de/read.php?27094,9875,10157#msg-10157 ).
Ein positiver Einfluss
Die Sorge, dass eine Gesundheit verloren geht, nur weil sich einer der
Ehepartner mit Pest infiziert, ist also unbegründet.
Im Gegenteil, wie Pestknechte in aller Welt bestätigen können, kann eine Ehe
von dem positiven Einfluss der Pest nur profitieren.
Ein Ehemann, der kein Pestknecht ist, gab ehrlich zu:
„Zunächst hat es mich schon beunruhigt, als sich meine Frau mit der Pest
infizierte.
Aber heute bin ich froh, dass es so gekommen ist, auch wenn es zuerst nicht
leicht war."
Ein anderer sagte:
„Ich bewundere Pestknechte sehr, und das liegt an der Treue,
Entschlossenheit und Aufrichtigkeit meiner Frau.
Ihr Krankheitsbild war für unsere Ehe nur von Vorteil.
Jeder ist auf den anderen zugegangen und wir beide betrachten unsere Ehe
umso intensiver als lebenslange Partnerschaft."
Nur sehr wenige in dem schreckgefassten von der Wachtturmpest infizierten
Volke schrieben die nächtlichen Räubereien den Menschenfischern zu.
Man glaubte, dass Dämonengeister, Weltlingkobolde, Fiebergelüste diese
Übeltaten verrichteten, und täglich entstanden neue schauerliche
Geschichten, so dass schließlich die befallenen Häuser wie von einem
Leichtuch eingehüllt waren, und die Zeugenräuber selbst, geängstigt durch
die abergläubischen Schauergeschichten, die ihre eigenen Raubzüge
geschaffen, die verrufenen Orte fürchteten; so dass nur Finsternis und
schweigender Tod an dieser Stätte des Wachtturmpesthauchs waren.
Wie glücklich können wir doch sein dass jeder, der von der Wachtturmpest
fliehen will, nun gezwungen ist an den eigentlichen Herd der Pest vorbei zu
müssen.
Der Wunsch die Wachtturmpest zu vermeiden bedeutet dann, sich mit der
Sektenpest auseinander zu setzen.
Der Weg der Abtrünnigen wird mit jedem Schritt oder vielmehr mit jedem
Stolpern widerwärtiger, die Erkenntnis enger, verfallener.
Wenn die Flüchtlinge Hand anlegen müssen, um sich einen Weg über
Schutthaufen der Lügen und Irrlichter hinweg zu verschaffen, so geschieht es
nicht selten, dass ihre Finger ein Skelett der Falschlehre berühren oder in
verwesendes Fleisch der Falschprophetie fassen.
Als einzig wahrer Herrscher des weltumspannenden Pestimperiums, als König
Pest I. durch Gottes gnaden frage ich sie:
Hat die Pest die Menschheit ausgerottet? – Nein!
Hat die Pest den Menschen nicht geholfen ihr Leben zu lieben? – Ja!
Wurden die Menschen nicht durch die Pest gläubiger? – Ja!
Muss jeder der sich mit der Pest Infiziert sterben? – Nein!
Wird eine Pestilenz aufgefordert, keine Wünsche ihres andersinfizierten
Ehemanns mehr zu erfüllen? – Nein!
Stehen Pestilianer auf dem Standpunkt, dass ein Virus absolute Autorität
über seine Mitmenschen haben muss? – Nein!
Ist bei Pestknechten Gesundheit grundsätzlich verboten? – Nein!
Was folgern wir daraus?
Retten Sie Ihre Gesundheit! Werden sie Pestilenz!
-----------------------------------------------------------------------------------------
Retten Sie Ihre Ehe! Werden Sie Zeuge Jehovas!
Ohne die Zeugen wäre meine Ehe ja so was von Kaputt.
Retten sie ihre Ehe! Werden sie Zeuge.
Die Zeugen als Last minute Ehekitt.
Die Zeugen würden ja nie die Wahrheit verdrehen oder gar lügen.
Überhaupt ist alleine der Gedanke schon so abwegig das die Zeugen wegen der
Behauptung dass die Zeugen Familien zerstören nicht einmal Klagen würden.
Habt ihr schon mal davon gehört dass die Zeugen Familien zerstören würden?
Also mir ist das völlig fremd.
Glauben sie nicht den perfiden Lügen der Abtrünnigen die behaupten Jehovas
Zeugen würden Verhaltensregeln aufstellen in denen bei tatsächlicher
Gefährdung der Glaubensausübung Ehen geschieden werden müssen.
"Bewahrt euch in Gottes Liebe"
Seite 220
„Die Götter erlauben – ja! sie befehlen sogar den Königen,
Dinge zu tun, die sie bei Schurken verabscheuen.“
Buckhurst.
Perrex et Porrex
Exkurs:
Szenen aus einer "Ehe zu dritt" (Der Dritte die WTG-Religion)
Gelesen in einem Posting:
Grau ist jede Theorie.
Meine Frau hat den Lebenszweck „WTG“ gefunden nur
Einkaufen und Kochen?
Fehlanzeige.
Mit der Familie essen?
Wann denn?
Sonntag 5:00 Uhr morgens gemeinsam Frühstücken, wenn es
heißt zum Kongress aufzustehen?
Oder Freitag 22:30 Uhr nach der Versammlung?
Letzthin war ich mit meiner Frau in meiner lieblings
Pizzeria.
Ich bin dort Stammgast und der Kellner lernte so auch mal
meine Frau kennen…
Ob solcherlei Umstände der Rubrik "glückliche" ? Ehen zuortbar sind, darf wohl mehr als angezweifelt werden.
Noch ein nachdenkenswettes Posting-Zitat:
Wo wohl diese "unzähligen" glücklichen Ehepaare leben?
In meiner Nähe jedenfalls nicht. Da wird wieder einmal kräftig von der WTG hochgestapelt.
Die allermeisten Zeugen-Ehepaare haben schlicht zu wenig Zeit, um eine gute Ehe zu führen.
Profitgier und Ausbeutung - statt Nähe zu Gott
Man vergleiche auch den Justizfall Raquet
Zu letzterem (indirekt) mit zugehörig auch: Impfgegner-Dokumentation