Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Detailkommentar zu B...

Verfolgt man etwa den Lexikonartikel in dem Internetlexikon „Wikipedia" zur sogenannt „Christlichen Verantwortung", so kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, die liegt der WTG „schwer im Magen". Meines Erachtens kommt dieser Aspekt auch in dem von B. und Vollnhals herausgegebenen Buch „Repression und Selbstbehauptung" zum Ausdruck; besonders auch in einem dortigen Beitrag von Gerhard B.

Nun bin ich in der Sache mit Sicherheit nicht „unparteiisch". Auch ablesbar an einem entsprechenden Kommentar meinerseits zur „Wikipedia", der hier nochmal zitiert werden soll:

Worin die WTG-Apologeten irren.
Wikipedia nennt sich ein Lexikonprojekt im Internet; dass auch einen Artikel über die Zeugen Jehovas enthält. Sein Charakteristikum: Es ist nicht statisch; es kann verändert werden.
Auch offene Falschdarstellungen konnte man darin lesen. Z. B. den durch keinerlei Fakten gedeckten Satz über Manfred Gebhard: „In der DDR hauptamtlicher MfS-Mitarbeiter an der Zeitschrift 'Christliche Verantwortung'".

Falsch ist dazu festzustellen. Gebhard war nie ein „hauptamtlicher MfS-Mitarbeiter". Zeit Bestehen der DDR war er in einem handwerklichen Beruf tätig. Überdies hat er 1972 seine weitere Mitarbeit an der Geraer „CV" eingestellt. Gebhard nimmt für sich in Anspruch, sehr wohl ein Kritiker der WTG aus Überzeugung zu sein. Und er ist auch vom DDR-Staat zeitweilig instrumentalisiert worden. Das alles ist auf seiner Webseite im Detail nachlesbar.
Siehe dazu:
Verantwortung

Überhaupt hat die „Christliche Verantwortung" es den Verfasser vorstehender Verleumdung angetan. Er versäumt es nicht sie „kunstgerecht" schlecht zu reden. Es wäre müßig, sich darüber jetzt in eine Detailpolemik einzulassen. Jeder der will, kann sich sowohl über die CV (siehe dazu: ProjektCV als auch über das gleichfalls von vorgenannten Kreisen gehasste Uraniabuch, eine eigene Meinung bilden.
Siehe dazu:
Uraniabuch

Wie pflegt doch der Herr P., seines Zeichens WTG-Anwalt bei einschlägigen Prozessen, z. B. gegen Frau Raquet zu agieren? Nun er sagt sinngemäß so. Nicht genehme Meinungen wolle er nicht gerichtlich rügen lassen. Er besteht aber darauf, dass sachliche „Falschdarstellungen" nicht hingenommen werden. Nun denn, sei der Gegenseite eine weitere solcher Falschdarstellungen vorgehalten. Man las in dem CV-bezüglichen Text auch den nachfolgenden flotten Satz.
Meine Kritik an ihm mache ich nachstehend farblich abgesetzt (rot) deutlich. Zitat:

„Ab 1970 gaben Karl-Heinz Simdorn (auch als Wolfgang Daum bekannt), Dieter Pape (IM „Wilhelm") und Manfred Gebhard (IM „Kurt Berg") die (CV) Zeitschrift heraus (falsch was Gebhard anbelangt. Er hatte keinerlei redaktionellen Einfluss. Erst recht war er kein „Herausgeber". Weil er konzeptionell nicht einverstanden war, deshalb trennte er sich auch 1972.

Letzterer war 1970 auch Herausgeber eines kritischen und auch in der Bundesrepublik als Standardwerk über Zeugen Jehovas verwendeten Buches „Die Zeugen Jehovas. Eine Dokumentation über die Wachtturmgesellschaft".
Der eigentliche Verfasser war Dieter Pape (IM „Wilhelm"). Es basierte auf dem ebenfalls von Dieter Pape geschriebenen Buch „Ich war Zeuge Jehovas"

Falsch: „Ich war Zeuge Jehovas" und „Uraniabuch" sind inhaltlich und konzeptionell völlig unterschiedlich. Siehe dazu auch:

PapeTeil1 (Dort weiterführender Link).

Im weiteren Verlauf wird dann gar halb nebulös angedeutet, dass Günther Pape aus der alten BRD, vielleicht nicht nur am „Ich war"-Buch eine „Aktie" hätte, sondern auch am Uraniabuch. Auch das ist falsch, soweit es das Uraniabuch anbelangt. Es wird weiter unterstellt, dass Günther Pape als „IM Marion" von der Stasi geführt worden sei.

Dazu ist festzustellen. Das Günther Pape gegen solch ehrenrührige Unterstellungen schon verschiedentlich gerichtlich geklagt und Recht bekommen hat. Sein Buch „Ich klage an" ist dieser Thematik auch gewidmet. Der Studie von Andre Gursky zufolge (im Internet zugänglich. Siehe dazu auch Gursky
verhält es sich in der „IM Marion"-Sache anders, als die WTG-Apologeten behaupten.

Ein bereits gerichtlich durchgesetzter Anspruch auf Verbreitung der WTG-Version diesbezüglich besteht nicht.
Gursky macht in seiner Studie darauf aufmerksam, dass Günther Pape, gegen Verbreiter jener ehrenrührigen Behauptung, gerichtliche Klage eingereicht hat. Sie ist bis heute nicht abschließend verhandelt. Solange hat der Grundsatz weiterhin zu gelten: Im Zweifel zugunsten des „Angeklagten". Siehe dazu Gursky S. 135-137.

Nun mag es angebracht sein, auch noch etwas näher auf den B.-Beitrag in „Repression und Selbstbehauptung" über die „Christliche Verantwortung" zu sprechen zu kommen (dort S. 135f.).

B. wählte als Überschrift: „Vorurteile, Verfolgungen und Verbote. Zur sozialen Diskriminierung der Zeugen Jehovas am Beispiel der 'Christlichen Verantwortung'". Ein offensichtlich auf das Emotionale hin konzipierte Überschrift mit gleichzeitiger abwertender Wertung („soziale Diskriminierung"). Folgt man der B.'schen Intention, dann hätte es nie ein Projekt wie die CV geben dürfen.

Falsch ist dazu zu sagen. Auch in der freiheitlichen Bundesrepublik (die „DDR" war mit Sicherheit nicht „freiheitlich" - das ist unbestritten). Selbst unter freiheitlichen Bedingungen artikuliert sich Kritik an der von der Wachtturmgesellschaft geleiteten Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Und freiheitliche Gesellschaften leben geradezu davon, dass es eben auch Kritik an den Etablierten gibt. Wer die Etablierten in diesem Falle sind ist wohl klar. Nicht die WTG-Kritiker. Sehr wohl aber die WTG-Organisation.

Diese Kritik hat sich zu unterschiedlichen Zeiten, mit unterschiedlichen Akzenten manifestiert. Einige Kritiker hatten dabei einen kurzem Atem. Auch das ist unbestritten. Beispiel in der Weimarer Republik. Die „Wahrheitsfreundebewegung" um Ewald Vorsteher. Oder auch das Buch der Gebrüder Sadlack „Die Verwüstung des Heiligtums". Oder auch solche Zeitschriftenprojekte wie die von Friedrich Bösenberg „Botschafter für den Haushalt des Glaubens", oder auch die von Friedrich Kunkel „Die Aussicht in die Neue Zeit", oder auch das Zeitschriftenprojekt von Samuel Lauper „Herold des Königreiches Gottes". Oder auch das Zeitschriftenprojekt von Conrad Binkele (vormals hoher WTG-Funktionär) „Der Pilgrim".

Oder die sich gar zu eigener „Konkurrenz"organisation verfestigenden Kreise um F. L. A. Freytag, auch mit eigenen Zeitschriften und Büchern und anderes mehr.

Es ist nicht bestritten worden, dass bei diesen Beispielen aus der Weimarer Republikzeit, letztendlich die WTG den „längeren Atem" hatte. Aber es gab sie, die Kritiker. Vorstehend wurden einige genannt.

Die Nazizeit kann und muss jetzt übersprungen werden; dieweil die alles andere als „freiheitlich" war.

Kommen wir also zur alten BRD. Auch da haben sich schon Anfang der 1950er Jahre einschlägige Zeitschriften etabliert. Etwa „Der Tagesanbruch" oder die „Christliche Warte". Beide, sagen wir es ruhig so, vegetieren noch heute so vor sich hin. Dann wäre da auch noch der von H. J. Twisselmann gegründete „Bruderdienst" zu nennen, mit seiner bis heute erscheinenden Zeitschrift „Brücke zum Menschen". Also auch unter den freiheitlichen Bedingungen gab es entsprechende, sich artikulierende Kritikansätze. Die Bücher ehemaliger Zeugen Jehovas nicht zu vergessen. Egal wie sie hießen. Beispielsweise Doyon, Franz, Wunderlich, Sprung, Borchers, Pape, Twisselmann und noch einige mehr. Hinzukommend seit Aufkommen des Internets solche Webseiten wie Infolink oder vielleicht auch diese Seite hier.

Warum um alles in der Welt, sollte nun die DDR eine Ausnahme von diesem Trend bilden? Die schlüssige Antwort darauf, ist auch B. bis zum heutigen Tage schuldig geblieben. Sicherlich ist es richtig festgestellt, dass die im Falle der DDR sich artikulierende WTG-Kritik staatlich instrumentalisiert war. Indes auch die anderen genannten Beispiele waren „instrumentalisiert". Entweder zum Teil „großkirchlich" instrumentalisiert. Oder zum anderen Teil im „stockfinstern Bibelverständnis Made Eigenbau"; oder was immer man da auch nennen will. Keine dieser Kritiker, war wirklich „neutral". Keiner wollte es auch sein. Auch das ist legitim. Nun also die „DDR". Warum um alles in der Welt, sollte ausgerechnet die „neutral" sein. Auch das vermag B. nicht überzeugend darzulegen. Das die DDR aus ihrer Sicht durchaus ein legitimes Interesse daran hatte, sich mit den Zeugen Jehovas auseinanderzusetzen, wird schon aus ihrer Verbotsentscheidung deutlich. Anfang des Verbotes agierte man dort nach dem Grundsatz: jetzt zugespitzt formuliert: „Kopf ab - wir diskutieren nicht".

Es ist durchaus als qualitativer „Fortschritt" bewertbar, dass zeitgleich mit dem Beginn der CV-Tätigkeit, die Verhaftungswelle von Zeugen Jehovas (den Sonderfall Wehrdienstverweigerung ausklammernd) ein Ende fand. Dafür eben die CV-Tätigkeit begann. Die WTG rühmt sich (so auch in der Wikipedia lesbar), dass viele DDR-Zeugen Jehovas ihre Anordnung befolgten, und die ihnen zugestellte CV nicht lasen. Auch das ist unbestritten. Das ist dann eben das Pech des DDR-Regimes gewesen. Das hat es sich selbst zuzuschreiben. Wenn man keine bürgerlichen Freiheiten gewährt, dann braucht man sich über entsprechende Igelreaktionen nicht zu wundern. Aber fest steht auch, dass kein DDR-Zeuge Jehovas, nur weil er den Grundsatz befolgte die CV ungelesen zu verbrennen; deshalb ins Gefängnis wanderte. Und ob wirklich alle die WTG-Anweisung befolgten, die CV ungelesen zu verbrennen - da würde ich mir so sicher nicht sein.

Schon verschiedentlich haben Ex-ZJ aus der alten BRD, nachdem die CV nun sukzessiv im Internet zugänglich wird, bestätigt, dass sie darin durchaus ihnen neue und auch interessante Informationen vorfanden.

In der gesamten WTG-Geschichte auf deutschem Boden, war die CV mit eines der Projekte, die von allen WTG-Kritikern vielleicht noch den relativ „längstem Atem" hatte. Sicherlich, der WTG-Atem ist länger. Die CV besteht heute nicht mehr. Die WTG aber sehr wohl noch. Auch da würde ich vor vollmundigen Thesen abraten. Die CV besteht zwar nicht mehr. Aber es gibt durchaus einen vergleichbaren „Ersatz". Die Kritikerszene im Internet.

Meines Erachtens kann sich die Auseinandersetzung mit der DDR-CV nur auf der Ebene sinnvoll abspielen. Der Auseinandersetzung mit ihren einzelnen Detailaussagen. Ich hatte schon 1972 die Brücken zur CV Made in Gera, abgebrochen. Dieses Blatt erschien aber bis 1993. Und ich lege auch Wert darauf, dass bei allen via Internet erfolgten Neu-Einscannungen der CV jeweils eine Einleitung meinerseits vorangestellt wird, in der auch besonders anfechtbare CV-Ausführungen, meinerseits beim Namen genannt werden. Diese Einleitungen sind auch im Internet konzentriert zusammengefasst, separat zugänglich. Man hat also durchaus die Möglichkeit zu sehen, im Detail, was ich persönlich an der CV kritisiere. Ich stelle mich durchaus dem Umstand, dass auch andere meinen an der CV einiges kritisieren zu können. Das ist legitim und unbestritten. „Sankrosant" ist die CV sicherlich nicht. Über Details der Kritik kann man also reden.

Was man jedoch nicht akzeptieren kann ist, im Stiele der WTG und B., ein undifferenziertes Pauschaledikt hinzunehmen.

Wie immer man darüber denken mag

Weiteres zu Herrn B....dem Karrieristen und WTG-Sprachrohr

 

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