Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Corona-Verlag

Betreff: Waldemar Hirch (Hrsg.)

"Zersetzung einer Religionsgemeinschaft. Die geheimdienstliche Bearbeitung der Zeugen Jehovas in der DDR und in Polen".

Dieser Buchtitel wurde schon mehr als einem Jahr vom herausgebenden Corona-Verlag gemeldet (letzterer ist derzeit wohl nicht mehr aktiv) im Verzeichnis lieferbarer Bücher der Buchhändlervereinigung.  Die Buchhändlervereinigung notierte als "Erscheinungstermin" den Mai 2000. Auf der eigenen (inzwischen auch nicht mehr existierenden) Webseite nannte der Corona-Verlag das 3 Quartal 2000. Ebenfalls unzutreffend; tatsächliches erscheinen dann ab  Juni 2001.

Der Hauptteil dieser Arbeit besteht in der Referierung (durch H.) einiger Stasi-Arbeiten mit Bezug zu Jehovas Zeugen. "Umwerfend" neues bietet er dabei sicher nicht. Einige dieser Stasiarbeiten wurden schon vor der H.-Veröffentlichung auch auf meiner Webseite besprochen. Ein abschließender Beitrag vom WTG-Mitarbeiter Johannes W., über die deutsche Frühgeschichte der Bibelforscher, wirkt im Zusammenhang mit dem Hauptthema der Arbeit, wie gewollt und nicht gekonnt. Er erweist sich als sachlicher Fremdkörper zur eigentlichen Thematik, die keineswegs "erschöpfend" behandelt wird.

Eine Grundsatzbemerkung gilt es zu machen. Für H. und seine Mitschreiber ist die WTG "heilig". Für mich nicht. Dieser genannte Dissens kommt denn auch in den entsprechenden Wertungen immer wieder zum Vorschein. H. erwähnt z. B. nicht, dass man sich über die von ihm als "Zersetzungszeitschrift" attackierte "Christliche Verantwortung" sich auch im Internet ein eigenes Bild machen kann. Zersetzung der ZJ als Zielsetzung. Diesen Satz unterschreibe ich partiell durchaus. Allerdings bestreite ich, dass ihr Inhalt "nur" aus "Zersetzung" bestand. Sie enthielt auch ernst zu nehmende Kritik. Ihr stellt sich H. und seine Mitschreiber nicht.

Als neu würde ich lediglich die Ausführungen über den Dieter Pape bewerten, der da 1960 im Stasiauftrag nach Polen reiste. Nun gut. Das kann man kritisch werten. Indes wirkt diese Kritik aus dem Munde jener, die nach öffentlichen Steuergeldern als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" gieren, etwas deplatziert.

M. J., schon zu DDR-Zeiten ZJ-Kreisaufseher, meint sich in einer Stasiarbeit persönlich wieder zu finden. Insbesondere in seiner Eigenschaft als Unterweiser der "Königreichsdienstschule", die der Stasi ein Dorn im Auge war. Eine weitere Stasiarbeit behandelt den Fall eines Heilpraktikers (auch von mir schon referiert).

Als drittes möchte ich noch die Stasiarbeit von Wenzlawski/Kleinow nennen. Letztere hielt H´. ausdrücklich nicht für zitierenswert. Nicht zuletzt, weil darin auch eine kardinale Aussage mit enthalten ist, die nicht in sein Konzept hineinpasst.

Gerade deshalb erscheint sie mir aber zitierenswert!

Genannte drei Beispiele zitiere ich nachstehend noch einmal, damit man sehen kann wie ich mich dazu, im Gegensatz zu H., dazu bereits mal geäußert hatte.

Im seinerzeitigen DDR-Bezirk Karl Marx Stadt waren (und sind) mit die größten Konzentrierungen regionaler Art, von Zeugen Jehovas im DDR-Bereich anzutreffen. Die Stasi schätzte ihre dortige Zahl auf circa 7 000 bis 8 000 ein. Besonders die sogenannte "Königreichsdienstschule" für höhere Zeugenfunktionäre war der Stasi ein Dorn im Auge. Davon berichtet auch die Arbeit aus dem Jahre 1980 des Hauptmannes Joachim Riedel von der Bezirksverwaltung Karl Marx Stadt der Stasi.

Wie üblich wurde dafür wieder ein Bandwurmtitel gewählt: "Die Verallgemeinerung von Erfahrungen aus der operativen Bearbeitung von Funktionären der verbotenen Organisation "Zeugen Jehovas" in OV, insbesondere der Durchführung von Maßnahmen der Zersetzung, Verunsicherung und Differenzierung".

Auch dort hatte die Stasi ihre IMs im Einsatz. Zwei von ihnen sollten noch einen besonderen Part spielen. Die Stasi notiert:

"Im Juli 1979 wurde der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt, Abteilung XX/4, durch den IMB 'Konrad' (Joachim Schrödl Ältester einer ZJ-Versammlung) bekannt, daß er durch einen Beauftragten der WTG (M. J.) in die … 'Königreichsdienstschule' eingewiesen werden soll."

In einer drehbuchreifen Schilderung wird vermerkt, wie der Kandidat bei Dunkelheit, in einem PKW verfrachtet wurde, dessen Nummerschilder abgedeckt waren. Und wie er über diverse Nebenstraßen, die ihm die Orientierung verunmöglichen sollten, schließlich in das dafür vorgesehene Objekt gebracht wurde. Weiter wird notiert:

"In diesem Treffobjekt der WTG erhielt der IM von 'Demag' (M. J.) die zur Unterweisung der 'Königreichsdienstschule' notwendigen Lehrstücke zum Selbststudium. Bei der Übergabe wurde der IM darauf hingewiesen, diese keinem Außenstehenden zu zeigen, nicht mit seiner Ehefrau und mit anderen ihm bekannten 'Zeugen Jehovas' darüber zu sprechen. Der IM erfuhr lediglich, daß die konkrete Unterweisung 7 Wochen später stattfindet.

Beim kurzfristig realisierten Treff mit dem IMB 'Konrad' (Schrödl) übergab dieser die Lehrstücke, die sofort während des Treffs dokumentiert wurden. Es wurde während des Treffs entschieden, daß keine Maßnahmen des MfS zur Unterweisung der 'Königreichsdienstschule' eingeleitet werden, um die Sicherheit des IM zu gewährleisten, den bisher noch nicht dem MfS bekannten Ablauf dieser speziellen Unterweisung durch den IM in Erfahrung zu bringen und im Ergebnis daran Maßnahmen der Zersetzung einleiten zu können."

In seinen Ausführungen berichtet Riedel weiter, dass die Stasi in der gleichen ZJ-Versammlung noch einen weiteren wichtigen IM hätte. Den IMB "Kreutzer", (Harry Bachmann) der als Funktionär dort fest verankert sei.

Auch letzterer war offensichtlich für die Schulung durch die "Königreichsdienstschule" vorgesehen. Über "Kreutzer" (Bachmann) erfuhren die Stasiisten auch die näheren Termindetails, inklusive der für diese Schulung vorgesehenen Örtlichkeit. Nunmehr wurde seitens der Stasi beschlossen, die Schulung doch "hochgehen" zu lassen.

Riedel vermerkt: "Mit dem IMB 'Kreutzer' (Bachmann) wurde am erwähnten Sonnabendvormittag noch ein Treff durchgeführt, und im Ergebnis dieses Treffs wurde bestätigt, daß die Unterweisung zur 'Königreichsdienstschule' zum geplanten Zeitpunkt stattfinden wird. Er wurde so instruiert, daß diese Unterweisung durch das MfS zerschlagen wird und er einer Befragung zugeführt wird. In dieser wird er sich so verhalten, wie es einem 'Zeugen Jehovas' von der Organisation auferlegt ist, und dabei hat er dem Vernehmer nichts von der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS zu berichten."

Letzteres trat ein und die sieben Schulungskandidaten, zuzüglich des Unterweisers, wurden in der Form eines faktischen "Standgerichts" überrumpelt. Sofort wurden gegen sie zu zahlende Geldstrafen in Höhe von 1000,- Mark bzw. 500,- Mark als Ordnungsstrafen verhängt.

Das auffliegen dieser Schulung hatte noch die "Nebenwirkung", dass seitens der Zeugen ihre Organisation umstrukturiert würde. Einige langjährige ZJ-Funktionäre sahen sich plötzlich ihres Postens enthoben. Pikanterweise stieg aber der "Kreuzer" (Bachmann) bei dieser Aktion auf!

Voller Stolz resümiert Riedel: "Die Konspiration beider IM blieb vollkommen gewahrt, und gleichzeitig konnten sie ihr Vertrauensverhältnis innerhalb der Organisation festigen. Durch diese politisch-operative Maßnahme konnten konkrete Maßnahmen der Überprüfung der IBM 'Konrad' (Schrödl) und 'Kreutzer' (Bachmann) auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit vorgenommen werden, und ihr Verhältnis zum MfS festigte sich noch mehr."

Ach ja, fast hätte ich es als Berichterstatter "vergessen", noch ein wichtiges Dokument aus der Arbeit von Riedel zu zitieren. Es ist von besagtem "Kreutzer" (Bachmann) unterzeichnet und trägt die Überschrift: "Betrifft: Einstellung meiner Tätigkeit als ZJ"

"Nach 15-jähriger Tätigkeit als ZJ kam ich Mitte der 60-iger Jahre zu der Einsicht, daß dies eine Zwangsjacke war. Mein Entschluß stand fest, mich von dieser Anschauung zu trennen. Als ich Anfang 1966 von Mitarbeitern des MfS vernommen wurde und die Frage auftauchte, ob ich zu einer Zusammenarbeit bereit wäre, gab es für mich kein Zweifel dies zu tun. Da ich erkannt hatte, daß die Art der Darlegung des Inhalts der Bibel durch die Organisation der ZJ eine Demagogie ist, die versucht die Menschen hinter sich her zu ziehen. Ich habe infolgedessen alles unternommen, um dazu beizutragen diese Sache bloßzustellen. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des MfS war und ist in dieser Hinsicht sehr fruchtbringend und nützlich."

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Kein Geringerer als der es bis zum Präsidenten der Wachtturmgesellschaft gebracht habende Fred W. Franz war es, der sich durchaus eindeutig für den "Berufszweig der Heilpraktiker" verwandte. Meinte er doch sogar, mittels einer "Weintraubenkur" die Krebskrankheit bekämpfen zu können. Auch das die Bibelforscher/Zeugen Jehovas sich in den dreißiger Jahren, besonders stark in einer Anti-Aluminiumkampagne engagierten, darf man wohl in den gleichen Zusammenhang einordnen.

Der Zeuge Jehovas Max Hollweg berichtet in seinem Erlebnisberichtsbuch auch davon, dass er zu dieser Berufszunft hinzugestoßen ist und sie etliche Jahre lang ausübte.

Und so ist denn bis in die Gegenwart feststellbar, dass etliche Zeugen Jehovas nicht übermäßig viel Vertrauen in die klassische "Schulmedizin" haben. Dafür aber um so mehr Vertrauen zu einigen sogenannten "Heilpraktikern", die offenbar davon ganz gut leben können. Natürlich wird seitens der Zeugen Jehovas offiziell auch die "Schulmedizin" anerkannt. Auch sind in der offiziösen Literatur der Zeugen Jehovas keine Artikel in der Art des "Weintraubenkur"-Artikels mehr nachweisbar. Dennoch ist durchaus zu differenzieren. Auf der internen Ebene, der Ebene der "Flüsterpropaganda" lebt die Begünstigung von Heilpraktikern bei ihnen fort.

In ihrem Buch "Mißbraucht, benutzt und weggeworfen im Namen Jehovas" berichtet Margaret Huber auch darüber  (Kapitel "Der Sündenfall").

Nicht nur in der alten Bundesrepublik ist das Phänomen des "Heilpraktikertums" zu registrieren. Auch in der seinerzeitigen DDR gab es ähnliches. Zwar waren die dort nicht übermäßig gut gelitten. Soweit sie aber bereits etabliert waren, ließ der Staat sie weitestgehend gewähren; sofern sie nicht irgendwelche gravierende "Kunstfehler" machten.

Einer aus dieser Sparte machte allerdings einen solchen. Ein Fehler, der sich sogar für einen Propagandaartikel in der DDR-Presse ausnutzen ließ. Und zwar in der in Gera erschienenen Tageszeitung "Volkswacht", in der man am 15. April 1980 die nachfolgenden Ausführungen lesen konnte:

Ein "bescheidener" Bürger

Gerechte Bestrafung zur zügellosen Gewinnsucht

Aus dem Gerichtssaal

"… ich bin ein Mann der Bescheidenheit, denn Geld ist die Wurzel allen Übels" sagte der Angeklagte Albin K., Heilpraktiker aus Oberböhmsdorf, Kreis Schleiz, am 7. 3. 1980 vor dem Kreisgericht Schleiz.

Obwohl dieser Ausspruch für den Angeklagten zu sprechen scheint, zeigte sich in der Verhandlung, daß hinter der Miene eines Biedermannes verbrecherische Gewinnsucht und hinter vorgetäuschter Nächstenliebe nur der eigene Verdienst gesucht wurde. Wenn K. beteuerte, daß er stets bemüht war, dem Staat zu geben, was des Staates war, so zeigte die Beweisaufnahme, daß der Angeklagte vor allem seinen persönlichen Vorteil im Auge hatte und selbst bestimmte, was er für den Staat und die Gesellschaft als ausreichend betrachtete.

Der sozialistische Staat bringt dem selbstständigen Gewerbetreibenden das Vertrauen entgegen, die Einnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit aufzuzeichnen und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen seine Steuererklärung eigenverantwortlich zu erarbeiten. Diese Praxis unseres sozialistischen Rechts hat sich bewährt und ermöglicht eine unbürokratische Berechnung und Zahlung fälliger Steuerbeträge. Die Vielzahl der Gewerbetreibenden nutzt diese Vorteile und bezahlt ehrlich, entsprechend den gesetzlichen Festlegungen die Steuern.

Nicht so der Angeklagte! Schon in der Vergangenheit gab es verschiedentlich Unstimmigkeiten in den Steuererklärungen des K. und er wurde darauf aufmerksam gemacht, wie und in welcher Form Steuern zu berechnen und zu zahlen sind. Dies hinderte den Angeklagten aber nicht, in der Zeit von 1974 bis 1978 seine Steuererklärung derart zu frisieren, daß eine Steuerverkürzung von 125 586 Mark entstand.

Mittel, die also vielen Bürgern unseres Staates zugute gekommen wären, wurden durch den Angeklagten nur zu seinem persönlichen Vorteil und zu seiner persönlichen Bereicherung verwendet. Schließlich wollen ein Lada 1600, ein Wartburg Tourist und ein Trabant unterhalten und der aufwendige, ungenehmigte Umbau seines ehemaligen Wohnhauses finanziert sein. Die zwischen verschmutzten und selbstgefertigten Medikamenten in der jeder Hygienevorschrift widersprechenden Praxis gefundenen 33 000 M. runden das Bild des Angeklagten in der Art ab, daß er seine Umwelt mit großen Sprüchen zu beeindrucken wußte, sein Leben aber in keiner Weise nach diesen Grundsätzen gestaltete.

Bei dem vorgefundenen Geld handelt es sich unter anderem um den Erlös aus dem Verkauf ungesetzlich hergestellter und von dem Angeklagten zu Überpreisen abgegebener sogenannter Heilmittel.

Die dem Angeklagten zur Last gelegten Steuerverkürzungen kamen dadurch zustande, daß er über Jahre hinaus einen festen Betrag als zu versteuernde Summe angab und alle diesen Betrag übersteigenden Einnahmen als "Trinkgelder" bezeichnete, die nach seiner Ansicht nicht zu versteuern seien. Dadurch entstand eine zunehmend höhere Steuerschuld, bis zu der im Strafverfahren relevanten Summe. Hinzu kommt noch, daß K. keine ordentliche Buchführung über seine Einnahmen aufzuweisen hatte und dadurch die Steuerprüfung wesentlich erschwerte.

In der mit viel Geduld seitens des Gerichtes geführten Beweisaufnahme, in der der Angeklagte kaum zur Aufklärung seiner strafbaren Handlungen beitrug, wurden die Verbrechen des K. aufgeklärt und herausgearbeitet, daß er bewußt und in Kenntnis gesetzlicher Vorschriften gehandelt hat. Unter Berücksichtigung der Schwere des Verbrechens beantragte der Staatsanwalt nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB zwei Jahre und drei Monate Haftstrafe, 10 000 M Geldstrafe und fünf Jahre Tätigkeitsverbot.

Außerdem ist K. zur Nachzahlung der verkürzten Steuern in Höhe von 125 586 M. gesetzlich verpflichtet. Dem beantragten Strafmaß schloß sich das Gericht in voller Höhe an. Das Urteil wurde dem K. am 10. 3. 1980 verkündigt und ausgehändigt. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Soweit dieser für die Öffentlichkeit bestimmte Pressebericht. Mit keinem Wort wird in ihm auf die religiöse Bindung des Albin K. eingegangen. An anderer Stelle indes sehr wohl. Wahre Kübel voll Krokodilstränen vergoss dazu das DDR Blatt "Christliche Verantwortung", die zu seinem Fall eigens einen sogenannten "Sonderdienst Nr. 1" veröffentlichte. Es reichte ihr also nicht aus, innerhalb ihrer regulären Spalten darüber zu berichten. Nein, es mußte eigens dafür eine Zusatzpublikation unter dem Titel "Sonderdienst" sein.

Wenn man die angespannte Lage der DDR auf dem Papiersektor kennt, wenn man weiß, wie Verlage um jedes Gramm Papier äußerst aufwendig feilschen mußten. Und im Endeffekt vielfach doch nicht die Menge erhielten, die sie eigentlich haben wollten. Wenn man das alles kennt, dann bewertet man den Fakt, dass darüber eigens ein "Sonderdienst" in Szene gesetzt wurde, allerdings mit anderen Augen. Und in jetziger Kenntnis der entsprechenden Stasiakte kann ich nur sagen. Mein damaliges Misstrauen hat sich durchaus bestätigt.

Jener "Sonderdienst" berichtet nun auch, hocherfreut, dass neben der "Volkswacht" selbst die westdeutsche "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über diesen Fall berichtet haben soll. Ferner in einer eigenen redaktionellen Stellungnahme unter der Überschrift: "Notizen und Meinungen zu den Praktiken des Heilpraktikers Albin K." Dort liest man:

"Geh' doch mal zu Bruder Albin dem Heilpraktiker. Er wohnt in der Nähe von Schleiz und hat mit Jehovas Hilfe schon vielen Kranken geholfen!" So wurde von vielen für Bruder Albin geworben. Das Gericht war offensichtlich sehr großzügig und hat nur die Jahre 1974 bis 1978 zugrunde gelegt. Es kam auf eine Steuerschuld von 125 586 Mark die entstand, weil Albin K. in der Steuererklärung jeweils nur eine von ihm selbst festgesetzte Summe angab, die sich in den Jahren kaum veränderte. Hatte er bei seinen Einnahmen diesen Betrag jeden Monat erreicht, so behandelte er 'kostenlos', das heißt, er verlangte kein Honorar, lehnte aber Trinkgelder nicht ab, Trinkgelder, die in der Regel höher lagen als die üblichen Honorare, die er für die Pulverchen und Tränke verlangte. So waren die Einnahmen vielfach höher als die versteuerten Beiträge.

Er gab sich zwar als Bruder aus, mir als Rentnerin aber nahm er trotzdem für jeden Besuch 15,-- Mark ab. Mit dieser Reminiszenz würzt dieser "Sonderdienst" noch seinen Bericht.

Hatte der Albin K. nur "Freunde"? Mit Sicherheit nicht. Es gab offenbar einige, die aus durchaus unterschiedlichen Gründen nicht sonderlich gut auf ihn zu sprechen waren. Und es gab auch das Faktum, dass die DDR-Staatssicherheit in seinem Fall kräftig im Hintergrund mitmischte. In den Stasiakten findet sich beispielsweise ein anonymes, handschriftliches Schreiben. (MfS-HA IX Nr. 51 Bl. 23).

Man kann darüber rätseln, ob es authentisch ist, oder von der Stasi selbst fabriziert wurde. Beide Möglichkeiten sind meines Erachtens denkbar. Ich möchte diese Frage daher sehr wohl offen lassen. Obwohl mir bekannt ist, dass die Stasi in seinem Fall aktiv im Hintergrund wirkte, worüber weiter unten noch zu sprechen sein wird. Obwohl dieser Sachverhalt besteht, halte ich es durchaus nicht für ausgeschlossen, dass jenes anonyme Schreiben einen tatsächlichen Verfasser, außerhalb der Stasi hatte. In ihm wurde ausgeführt:

Werte Herren!

Ich möchte hiermit eine Anzeige erstatten.

Ich weiß, daß seit Jahren in regelmäßigen Abständen bei Herrn … in Waltershausen ein Heilpraktiker … tätig wird. Ich selbst war dort ebenfalls in "Behandlung", was Sie am Rezept auch sehen können. Ich empfinde es als Scharlatanerie und Kurpfuscherei, was einem dort geboten wird! Ich selbst habe mehrmals 20,- Mark bezahlt und habe keinen Nutzen gehabt. Ich habe sogar von einem Selbstmord in Potsdam gehört, weil die Medizin nicht geholfen hat. Da ich keine Selbstmordabsichten habe, aber möchte, daß diesem Schindluder mit dem Gewissen von Glaubensbrüdern endlich ein Ende bereitet wird, wende ich mich an ihre Institution. Ich verurteile diese Gesetzesverletzung und schließe nicht aus, daß der … vielleicht noch woanders seine "Stunden abhält".

Er wird reich und reicher und braucht womöglich dafür keine Steuern zahlen und wir müssen uns das Geld sauer verdienen. Von einer Glaubensschwester erfuhr ich, dass der … am 29. Juli vormittags wieder praktiziert. Ich werde nicht dort sein. Ich bitte Sie hiermit, gegen diese Scharlatanerie energisch vorzugehen. Sollten Sie meinen Worten keinen Glauben schenken, überzeugen Sie sich am 29. Juli. Sie haben Gelegenheit dazu.

Im Interesse meines Glaubens und des Schutzes meiner Person gegenüber den Brüdern bitte ich von Recherchen zu meiner Person abzusehen.

Auch wenn man dieses Schreiben als von der Stasi selbst fabriziert ansehen sollte um einen formalen Grund zu haben, weshalb man gegen den Albin K. vorgehe. Selbst wenn man dies so einschätzen sollte (und diese Möglichkeit kann nicht ausgeschlossen werden), gilt es doch noch mal auf die Frage zurückzukommen, die da im Umkehrschluß lautete: Ob Albin K. nur Feinde hatte?

Er hatte auch Freunde. Und einen unter ihnen gilt es besonders namhaft zu machen. Nämlich die Organisation der Zeugen Jehovas. Wie war denn die Sachlage. Gemessen an der Einkommenssituation anderer, "schwamm" der Freiberufler Albin K. förmlich im Geld. Sein Vermögen war er aber auch bereit - in gewissem Rahmen - mit für die Interessen der Zeugenorganisation zu verwenden.

Man kennt auch aus der Gegenwart ähnliche "Geschäftsfälle". In einer der vielen "Standhaft"-Veranstaltungen, über die auch ein Video vorliegt, und zwar über die Veranstaltung in Mauthausen. Dort konnte man registrieren, dass der den Zeugen Jehovas zuzuordnende Reiseunternehmer Proske, auch als Moderator auftrat. Und Herr W. von der WTG bedankte sich artig bei Proske für dessen logistisches und vielleicht auch finanzielles Engagement dabei. Also auch da war eine Liaison zwischen den Interessen eines Unternehmers und den Interessen der WTG gegeben.

Analog verhielt es sich (im bescheideneren Rahmen) auch im Fall Albin K. über den die Stasi notiert, dass er "Inhaber eines konspirativen Stützpunktes der illegalen Sekte 'Zeugen Jehovas' sei."

Sie notiert weiter:

"Es konnte herausgearbeitet werden, daß seit dem 16. 11. 1977 bis 17. 06. 1979 zehn Zusammenkünfte von jeweils 40-60 Zeugen Jehovas aus mehreren Bezirken der DDR im Objekt des … stattfanden. Die Abdeckung dieser Zusammenkünfte erfolgte mittels der Durchführung einer staatlicherseits nicht genehmigten Heilpraxis durch den Heilpraktiker …"

Damit war der Albin K. der Stasi unbequem geworden. Ihre berüchtigten Zersetzungsmaßnahmen wurden auch ihm gegenüber zur Anwendung gebracht. Das Endergebnis dessen, wurde vorstehend beschrieben.

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Circa im Jahre 1978 wurde an der Stasi-"Hochschule" eine Arbeit mit dem Bandwurmtitel geschrieben: "Aufgaben der Kreisdienststellen zur Aufdeckung der subversiven Tätigkeit der Funktionäre der WTG mit dem Ziel ihrer Einschränkung und der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge". Entsprechend den Stasigepflogenheiten wurde sie als "Vertrauliche Verschlusssache" behandelt. Das heißt, nur eine kleine Zahl "handverlesener" Stasiisten konnte sie zur Kenntnis nehmen. Als Verfasser zeichneten die Stasimajore Kleinow und Wenzlawski. …

Grundtenor ist das Stasi-Zauberwort "Zersetzung". Das heißt ihre Einflussnahme durch ihre IMs auf den verschiedensten Ebenen, wobei sich die Stasifunktionäre als die "Strippenzieher" im Hintergrund wähnten.

Ihr Credo fassen die Autoren in dem Satz zusammen (S. 7):

"Ihre Endzeitlehre ist auf die Erzeugung von Zweifeln, Perspektivlosigkeit sowie Passivität bei den Mitgliedern der WTG gerichtet mit dem Ziel, sie von jeglicher gesellschaftlicher Tätigkeit auszuschließen. Die WTG ist ein eifriger Befürworter imperialistischer Kriegs- und Expansionspolitik.

Jeder Krieg und jede Katastrophe ist für die Ideologen der WTG ein sogenannter göttlicher Beweis für ihre 'Harmagedon-Theorie', mit deren Hilfe ihre Anhänger zum bedingungslosen Gehorsam angehalten und alle Kritiken unterbunden werden. Als gesellschaftliche Erscheinung des Kapitalismus war die WTG stets eifriger Verfechter imperialistischer Klasseninteressen."

Vermag man vorstehendes als exponierte Außenansicht noch in etwa nachzuvollziehen, so gilt es jedoch zu betonen, dass dies eine reine Außensicht ist. Sie vermag die Befindlichkeit der Zeugen Jehovas in keiner Weise zu erreichen. Dies war schon bei den Nazis so und wiederholt sich hier bei den "Kommunisten", oder soll man besser sagen vorgebliche Kommunisten die in Terror ihr Heil suchen?!

So wundert es denn auch nicht, wenn man in den Auslassungen dieser Stasilakaien auch solche Vokabel findet wie: "Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität sowie andere Rechtsverletzungen" (S. 8). Das also ist die Sicht der Stasifunktionäre, für die dann folgerichtig der Zweck alle Mittel heiligt.

Missmutig registrieren die Stasiisten, dass die interne Literaturversorgung der DDR Zeugen Jehovas nach wie vor gewährleistet sei, trotz Stasiattacken. So etwa, wenn sie auf S. 13 schreiben: "Dabei wird in zunehmendem Maße das Dünndruckverfahren angewandt, um Materialien in größeren Mengen einzuschleusen und weitestgehend auf die Vervielfältigung von Druckerzeugnissen auf dem Territorium der DDR verzichten zu können."

Es wirkt schon skurril wenn man zur Kenntnis nimmt, dass die Stasiisten einen Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit in der "Unterbindung" der WTG-Literaturversorgung sahen. Sie haben sich damit selbst als eindeutige Terrorinstitution offenbart. Wenn ich das geschriebene Wort fürchte, statt mich mit ihm auseinanderzusetzen, offenbart dies nur die eigene geistige Unfähigkeit und Unbeweglichkeit.

Sie meinten sich damit aus der Affäre ziehen zu können, indem sie anstrebten eine Art DDR-höriger Zeugen Jehovas zu installieren (als Zielsetzung). Dies erinnert einen daran, dass man noch heute im Internet eine rumänische Abspaltung von den Zeugen Jehovas "bewundern" kann, die sich dort sinngemäß die "treuen Zeugen Jehovas" nennen. Obwohl sie mit der Brooklyner WTG offenbar über Kreuz liegen.

So in etwa hatten sich die Stasiisten das wohl auch vorgestellt. Nur Pech für sie, dass ihre rumänischen Kollegen offenbar wohl etwas "erfolgreicher" waren. Man vergleiche mal:

http://the-true-jw.oltenia.ro/index.html

Einen besonders bedeutsamen Satz haben nach meiner Einschätzung die Autoren auf der Seite 41 zu Papier gebracht. Nachdem sie sich darüber ausgelassen haben, dass es notwendig sei , IM (Informelle Mitarbeiter) und GMS (Gesellschaftliche Mitarbeiter Sicherheit) auf die Zeugen Jehovas anzusetzen, lamentieren sie lang und breit wenn sie dafür als geeignet und weniger geeignet ansehen. In diesem Kontext fällt auch der Satz:

"Erhebliche Komplikationen und Probleme entstehen im Prozess der Gewinnung und späteren Zusammenarbeit mit ehemaligen Mitgliedern der WTG, die sich nicht nur von der Politik der WTG, sondern bereits im Ergebnis der Widersprüche und die Gewinnung persönlicher Erkenntnisse auch weltanschaulich prinzipiell von der WTG losgesagt haben. Diese Kandidaten kehren in der Regel nur widerwillig im Auftrage des MfS in die WTG zurück und neigen in der Zusammenarbeit ständig dazu, auszubrechen mit dem Ziel, sich sowohl von der WTG endgültig zu lösen als auch den Forderungen des MfS auszuweichen.

Aus dem Dargelegten ergibt sich die Schlussfolgerung, dass für eine dauerhafte hohe Effektivität der Aufdeckung der subversiven Tätigkeit der WTG durch die Kreisdienststellen solche Mitglieder der WTG als IM gewonnen werden müssen, die das volle Vertrauen der Funktionäre der WTG besitzen, weil es ihnen bisher gelang, der Familie zuliebe bzw. aus anderen Gründen ihre widersprüchliche Haltung zur WTG zu verbergen."

Diesen Satz sollte man sich mal "auf der Zunge zergehen lassen". Nicht diejenigen, die sich klar von der WTG abgewandt haben, waren also für die Stasi in erster Linie interessant, sondern interessant waren für sie die "U-Boote", die nach außen hin den treuen Zeugen Jehovas mimten. Und man weiß, dass die Stasi auch etliche dieser Kategorie, selbst in höheren Funktionärsschichten "geführt" hat. Aber darüber reden die Herren H., D. und andere dieses Kalibers nicht so gern.

Welche Motivation bewog nun diese "U-Boote" (abgesehen vom Terrordruck der Stasi), über längere Zeit mit diesen Herren in "Kontakt" zu bleiben? Auch darauf gibt diese Studie eine Antwort. Im Stasijargon heißt es dazu auf S. 76:

"Ferner möchten wir auf folgende Erscheinungen aufmerksam machen. IM, die in der Konspiration der WTG tätig sind, stellen sich häufig die Frage, welche Perspektive in der sozialistischen Gesellschaft für ihre Religionsgemeinschaft besteht. Dessen muss man sich bewusst sein und bei der Erziehung der IM richtig einordnen … Davon ausgehend muss dem IM erklärt werden, dass das generelle Ziel all unserer Maßnahmen und insbesondere der Zusammenarbeit mit ihnen, auf die organisatorische und politisch-ideologische Trennung von der WTG und in der Verselbständigung innerhalb der DDR, verbunden mit einer Wiederzulassung als Religionsgemeinschaft, gerichtet ist. Das setzt die Unterbindung der subversiven Einwirkung durch die WTG gegen die sozialistische Gesellschaft voraus."

Mit anderen Worten. Wenn die Zeugenleitung heute die relativ umfängliche Infiltrierung ihrer Organisation mit IMs beklagt, dann ist die Ursache auch darin zu sehen, dass es ihre Politik war, die DDR-Zeugen Jehovas, politisch "gegen die Wand zu fahren". Wer meint sich rigoros über die politischen Eckwerte eines Staates wie die "DDR" hinwegsetzen zu können, der braucht sich nicht zu wundern, wenn dieser ihn unsanft und auch unredlich im Gegenzug behandelt. Ursache und Wirkung gilt es hier klar zu sehen.

Waldemar Hirch

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