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CV-Ausgaben
CV 88
In dieser Ausgabe, basierend auf der
Berichterstattung der Zeitschrift "Stern" Details zu einem Todesfall mit Bezug
zum Thema Bluttransfusion; sowie einige weitere, über den "Stern"-Artikel
hinausgehende Ergänzungen dazu.
CV Christliche Verantwortung
Informationen zu christlichem Wandel und vermehrtem
Verständnisvermögen
- 1. Thess. 4:12, 1. Kor. 14:20 -
Begründet 1959 von Willy Müller, GD, Gera/Thür., DDR
DER ZWECK DIESER ZEITSCHRIFT
Ist freie, christlich und menschlich verantwortungsbewußte
Information zu Verkündigung und Organisation der Zeugen Jehovas und ihrer Leitenden
Körperschaft, der Wachtturm-, Bibel- und Traktat Gesellschaft, (WTG) und WTGbedingten
Konfliktlage der Zeugen Jehovas in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung. Die
Vielseitigkeit der Darlegungen in CV widerspiegelt diese Situation und weist Wege zu ihrer
Lösung. -
Wir rufen zur Mitverantwortung und Mitarbeit.
Nr. 88 Gera November 1976
NICHT ÜBER DAS HINAUS, WAS GESCHRIEBEN
STEHT
Die endzeitliche Blutverkündigung der WTG
ES GEHT UM MENSCHENLEBEN! MARKUS KRÜGER AUS DER VERSAMMLUNG
HAMBURG DURCH VERWEIGERUNG VON BLUTTRANSFUSION AUF DEM ALTAR DES WTG-BLUTKULTES GEOPFERT.
MENSCHENOPFER FÜR GOTT? BLUTKULT FÜR JEHOVA? VERBRECHEN DURCH WTG-LEHREN RELIGIÖSER
RITUALMORD? RÜCKFALL IN DAS MITTELALTER? DIE SCHRIFT STEHT GEGEN DIE WTG! WERDET NICHT
LÄNGER MITSCHULDIG! GOTT VERLANGT SOLCHE OPFER NICHT, WIRD GEGEN DIE WTG GERICHTLICH
VORGEGANGEN? EINE FURCHTBARE GEWISSENSBELASTUNG! MÜTTER UND VÄTER, SCHLUSS MIT DEN
KINDEROPFERN FÜR DIE HALTLOSE WTG-BLUTVERKÜNDIGUNG!
Liebe Leser
Liebe Brüder, liebe Schwestern, wenn für jemanden als
Christ die Schrift an erster Stelle steht, dann wird er noch dem Überprüfen dieser
CV-Ausgabe tief erschüttert und empört sein. Mit Beginn ihrer Endzeitverkündigung an
die dritte Generation nach 1945 betreibt die WTG in Verbindung mit Bluttransfusion nun
auch eine Schriftauslegung zur Herbeiführung von Selbstopfern und Kinderopfern, die
völlig schriftwidrig ist und darum nur als Blutkult und Ritualmord bezeichnet werden
kann. Das Erwachen wird mit dem weiteren Verschieben der angeblichen Endzeit furchtbar
sein, nicht nur für alle, die bisher ihre Kinder derartig geopfert haben, sondern auch
für die, die mit entsprechendem Schriftmißbrauch solche Opfer veranlasst haben und damit
hauptschuldig sind.
Unser Maßstab, unsere Grundlage ist das Wort der Schrift: "Nicht über das hinaus, was geschrieben steht." 1. Kor. 4:6. Wir erinnern daran, wie gerade dieses Schriftwort in dem nach 1945 weltweit verbreiteten WTG-Buch "Gott bleibt wahrhaftig" zur obersten Richtschnur zur biblischen Klärung von Fragen erhoben wurde. Dieser christliche Grundsatz ist es nun, der sich jetzt erhebt, um die jetzige WTG-Blutverkündigung als ein vor Gott und den Menschen gewissenloses Menschenwerk vernichtend zu entlarven. Wieviele der Hingeopferten sind es schon? Wieviele werden es noch sein? Wir schauen in Abgründe.
Jesus sagte: "Und wer einen von diesen geringen Leuten, die an mich glauben, zur Sünde verführt, für den wäre es das Beste, wenn ihm ein Mühlstein um den Hals gelegt und er ins Meer geworfen wäre." Markus 9:42. Gibt es eine größere Sünde, als angesichts des Gebotes "Du sollst nicht töten" an Christus glaubende Menschen dazu zu bringen, sein eigenes Kind durch Verweigerung von Hilfeleistung zu töten? Und gibt es eine größere Verführung, als dies durch Mißbrauch des Wortes Gottes zu veranlassen?
Wie bereits gesagt, ist der Anlaß für
diese CV-Thematik der jüngste Fall jenes WTG-Blutkultes, die Opferung - des zehnjährigen
Markus durch seine Eltern Werner und Monika Krüger, Zeugen Jehovas der Versammlung
Hamburg, BRD.
Die Aufstellung der WTG-Blutdoktrin mit den
Gewissenskonflikten, den Familienentzweiungen, der Blutschuld und dem unermeßlichen und
lebenslangen persönlichen Leid im Gefolge, ist einer der gravierenden Beweise für die
völlige Haltlosigkeit der von der WTG für jedesmal "diese Generation" seit dem
1799-Termin schon durch die Generationen unserer Zeit geschobenen angeblichen Endzeit. Man
lese dazu auch in dieser CV-Ausgabe das Thema "Wie lange dauert eine Generation?'. Es
ist wahrlich die Höhe, für diese haltlose Endzeit im Widerspruch zur Schrift auch noch
eine Endzeitdoktrin aufzustellen, die letztlich selbst das Gebot "Du sollst nicht
töten" außer Kraft setzt!
Dazu bringen wir
IN DIESER CV-AUSGABE
- WIE MARKUS KRÜGER GEOPFERT WURDE.
- STELLUNGNAHME VON KONRAD FRANKE, WTG-ZWEIGBÜRO WIESBADEN.
- STELLUNGNAHME VON HELMUT KRÜGER, WTG-STADTAUFSEHER UND
RIAS-SPRECHER, WESTBERLIN.
- STELLUNGNAHME DES WTG-RECHTSANWALTES JOACHIM MÜLLER, BRD.
- EIN ÜBERRESTGLIED WIDERSETZT SICH UND GIBT EIN
SIGNALISIERENDES BEISPIEL.
- NICHT ÜBER DAS HINAUS, WAS GESCHRIEBEN STEHT. WAS DIE
SCHRIFT WIRKLICH GEBIETET.
Im Interesse aller Betroffenen wenden wir uns auch an solche Personen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die mit den Folgen dieses WTG-Blutkultes befaßt werden, wie auch an die Journalisten, die darüber schreiben. Man sprach seinerzeit 1961 besonders anläßlich des Eichmannprozesses in Jerusalem in Verbindung mit den Massenmorden an jüdischen Männern, Frauen und Kindern, von "Schreibtischmördern", die an gar manchem Schreibtisch nazistischer Institutionen saßen. Man muß doch wohl analog übergehen zu jenen, die die geistigen Urheber jener heutigen Opfer auf dem Altar des WTG-Blutkultes sind. Diese unchristliche und unmenschliche Doktrin steht doch überhaupt nicht in der Bibel! Jahrzehntelang ist es der WTG überhaupt nicht eingefallen, die von ihr Geführten zu diesem Blutkult zu verleiten und ihnen die Bluttransfusion zu verbieten. Erst ab 1945 verfiel sie auf diese Menschenopfer! Darüber sollte man doch einmal nachdenken
Wer zeichnet in der WTG-Führung verantwortlich für die Erfindung und Aufstellung jener Blutdoktrin? Oder kann man, wenn man sich nur auf Gott beruft und einen Bibelvers entsprechend zurechtbiegt, selbst Verbrechen begehen oder veranlassen, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden? Leben wir im Mittelallter? Wenn Staatsanwalt Dr. Manfred Auer wegen versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung ein Strafverfahren einleitete, sollten dann nicht mindestens als geistige Urheber die WTG-Hauptverantwortlichen N. H. Knorr und F. W. Franz aus Brooklyn dazu geladen werden? Die "geringen Leute" (Jesus in Markus 9:42) Werner und Monika Krüger aus Hamburg haben jene Blutdoktrin nicht ausgedacht. Sie handelten unter einem von der WTG erst ab 1945 eingeführten Gewissenszwang.
Ja, liebe Leser, es ist furchtbar, was wir hier vor Augen haben, von der WTG verursacht, die Öffentlichkeit erregend, Mordkommissionen, Staatsanwälte und Gerichte auf den Plan rufend, und unendliches Leid unter den Betroffenen zurücklassend. Von Werner und Monika Krüger und ihren anderen Kindern gingen Bilder kurz nach dem Fall ihres Sohnes Markus durch die Presse. Besonders das Gesicht der von der WTG mißbrauchten jungen Mutter drückte die ganze Bitterkeit und der ganzen Jammer aus, die in diesem Fall liegen. Ihr Gewissen wird bis an ihr Lebensende gezeichnet bleiben, denn die WTG verschiebt ihre Endzeit immer wieder aufs neue. Wir stehen zur Zeit wieder mitten darin. Der Verantwortung für ihre Opfer hat sie sich bisher immer entzogen. Auch diesmal versucht sie es.
Der Beitrag zum Dienst am Wort von einem
Altesten der freien Christengemeinden in unserem Lande mag zeigen, daß es einen
christlichen Ausweg gibt.
Vergewissert euch über alle Dinge haltet fest an dem, was
recht ist
1. Thess. 5:21 NW
WIE DER ZEHNJÄHRIGE MARKUS KRÜGER AUS
DER VERSAMMLUNG HAMBURG "GEOPFERT" WURDE
Wir lesen: "In den Ferien in Österreich stürzte der
zehnjährige Hamburger Markus Krüger von einem Balkon. Er wurde erst zehn Stunden nach
dem Unfall operiert, weil seine Eltern eine Bluttransfusion abgelehnt hatten. Sie sind
Zeugen Jehovas, denen ihr Glaube verbietet, sich Blut anderer Menschen übertragen zu
lassen. Das Kind starb, WEIL JEHOVA ES SO WILL. Der Staatsanwalt ermittelt gegen die
Eltern, denen Glaubenstreue wichtiger war als das Leben ihres Kindes."
Professor Dr. Heinz Diemath versuchte
Markus Krüger zu retten: "Ihr Kind muß sterben, wenn es nicht operiert wird."
Staatsanwalt Manfred Auer ermöglichte die Operation des Kindes: "Der Fall ist eine
menschliche, keine juristische Tragödie."
Der Bericht von Gerhard Tomkowitz: "Umgeben von kühlen
Kachelwänden lag der tote Bub Markus Krüger aus Hamburg auf dem Seziertisch des
Gerichtsmedizinischen Instituts zu Salzburg. Es war ziemlich still, nur die
Kältemaschinen summten. Gerichtsmediziner Dr. Gerhard Sorge machte eine Obduktion an dem
blonden Kind. Als Todesursache schrieb er danach ins Protokoll: Schädeldachberstungsbruch
Aktenzeichen 8 St 5246/76. Zehn Jahre hatte Markus gelebt. Sein Tod ist ein Fall für den
Staatsanwalt.
Fünf Tage und fünf Nächte zuvor war Markus noch munter durch die Lungauer Berge getobt, wo er mit seinem Vater, dem Landschaftsgärtner Werner Krüger, 35, seiner Mutter Monika, 31, und seinen Geschwistern Michael, 12, und Ilona, 4, Ferien machte. In der Pension 'Zwergbirke' zu Unternberg bei Innerkrems hatte die Familie zwei Zimmer gemietet. Im hellblauen Mercedes 230, polizeiliches Kennzeichen HH-KK 1229, waren sie angereist. Zehn Tage waren sie da im Lungau, und der Pensionswirt von der 'Zwergbirke' war des Lobes voll: Das ist eine so nette Familie.
Aber am Donnerstag, dem 15. Juli, begann das lange Sterben des Markus Krüger. Wir machten eine Bergwanderung, sagt Vater Krüger. Es war ein heißer Sommertag, und die Familie kehrte gegen Abend in der Wirtschaft 'Lukashausl' am Fuße des 2000 Meter hohen Königstuhles ein, einen knappen Kilometer von der Pension 'Zwergbirke' entfernt. Es muß gegen 18 Uhr gewesen sein, wie die spätere Rekonstruktion der Gendarmerie ergab.
Die drei Kinder durften von dort allein zur Pension vorausgehen, während die Eltern nachfolgten. In der Pension spielten die Kinder im Zimmer, wie der Bub Michael später erklärte. Sein Bruder Markus kletterte auf das Balkongeländer, stürzte rund sechs Meter in die Tiefe und schlug mit dem Kopf auf dem Schotterboden auf. Als die Eltern eintrafen, lag er bewußtlos und blutüberströmt auf den Steinen. Das spätere Polizeiprotokoll schätzt den Zeitpunkt: Gegen 19 Uhr.
In der 'Zwergbirke' gibt es kein Telefon, und der Pensionswirt mußte zehn Kilometer weit fahren, um den Rettungswagen telefonisch zu alarmieren. Der brachte das Kind zunächst zum 40 Kilometer entfernten Krankenhaus Tamsweg, einem gut ausgestatteten Unfallkrankenhaus Der Unfallchirurg Dr. Gonscherowsky stellte fest, daß das Schädeldach geplatz war, aber noch von der Kopfhaut zusammengehalten wurde. Etwas Hoffnung war noch. In diesem Fall konnte nur ein Neurochirurg helfen.
Im Landesnervenkrankenhaus Salzburg arbeitet der über die Grenzen Osterreichs hinaus bekannte Neurochirurg und Professor Dr. Heinz Diemath. Gonscherowsky versorgte das bewußtlose Kind, damit es die rund 100 Kilometer weite Reise nach Salzburg überstand. Aber schon im Krankenhaus Tomsweg wurde aus dem Mund des Kindsvaters Krüger der Satz gehört: 'Eine Bluttransfusion lehnen wir aus religiösen Gründen ab.' Vater Krüger und Mutter Krüger sind gläubige Zeugen Jehovas, die lieber sterben oder ihre Kinder sterben lassen, ehe sie einer Bluttransfusion zustimmen.
Eine 62 Seiten dicke, grundlegende Broschüre der Wachtturm-, Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig e. V. in Wiesbaden (Titel: Blut, Medizin und das Gesetz Gottes), warnt alle Zeugen' und die, die es werden wollen, ausdrücklich vor Bluttransfusionen. Syphilis, Hepatitis und tödliche hämolytische Reaktionen seien mögliche Folgen. Außerdem wird für alle Zeugen Jehovas verbindlich festgestellt: 'Die wichtigste Erwägung vom Standpunkt des Christen aus stützt sich natürlich auf das Gesetz Gottes . . . auf Äußerungen, die er gleich nach der Sintflut vor über 4300 Jahren Noah gegenüber machte: das Fleisch mit seiner Seele seinem Blute - sollt ihr nicht essen (1. Buch Mose 9,3,4)'. Oder: , . . . das Blut ist die Seele, und du sollst die Seele nicht mit dem Fleische essen. Du sollst es nicht essen. Du sollst es wie Wasser auf den Fußboden gießen. Du sollst es nicht essen, damit es dir und deinen Söhnen noch dir wohlgehe, weil du tun wirst, was recht ist in Jehovas Augen (5. Buch Mose, 12, 23-25)'. Aber nicht nur das Alte Testament wird herangezogen: 'Das Verbot des Blutessens wurde . . . unter dem Neuen Testament, in Apostelgeschichte 15 bestätigt und somit zu einer bleibenden Pflicht gemacht.' Die wesentlichen Sätze lauten: 'Denn es hat den heiligen Geist und uns gut geschienen, keine große Last auf euch zu legen als diese notwendigen Stücke: Euch, zu enthalten von Götzenopfern und von Blut und von Ersticktem und von Hurerei. Wenn ihr euch davor bewahrt, so wird es euch wohlgehen (Apostelgeschichte 15,28,29).'
Derartige biblische Gebote werden in dem Traktat so ausgelegt: 'Gemäß dem Gesetz, was Gott dem Noah gab, war es niemandem erlaubt, Blut zu essen, das heißt zur Ernährung oder zur Erhaltung des Lebens zu verwenden. Da dies schon in bezug auf Tierblut verkehrt ist, ist es noch verwerflicher in bezug auf Menschenblut. Das Verbot umfaßt alles Blut. Es tut nichts zur Sache, daß das Blut (bei einer Transfusion) nicht durch den Mund, sondern durch die Venen in den Körper eingeführt wird. Auch das Argument, daß dies nicht als intravenöse Ernährung bezeichnet werden könne, weil es im Körper anders gebraucht werde, ist nicht von Gewicht Tatsache ist, daß dadurch dem Körper Nahrung geliefert wird, um ihn am Leben zu erhalten,'
Solche Logik stammt - keinen Widerspruch duldend - aus dem 'Kanal Jehovas', elf führenden Zeugen aus der Zeugen-Zentrale New York, die von den Gläubigen als 'sichtbare leitende Körperschaft' bezeichnet werden. Ihre gelegentlich krausen Erkenntnisse werden in einer Flut von gedruckten Traktaten an die Gläubigen weitergeleitet. Zwei davon sind Vater und Mutter Krüger. Sie wandten die Gebote des Wachtturm-Vereins auf ihr Kind Markus an.
In der Neurochirurgischen Abteilung des Landesnervenkrankenhauses Salzburg wurde die Ankunft des schwerverletzten Kindes um Mitternacht registriert, rund fünf Stunden noch dem Unglück. Eröffnete eine sofortige Operation Überlebenschancen für das schwerverletzte Kind? Der diensthabende Arzt Dr. Kollar, Dozent an der Universität Salzburg, bejahte nach eingehender Untersuchung noch in der Nacht diese Frage, ebenso der Chefarzt der Abteilung, Professor Diemath. Beide hielten eine Bluttransfusion für notwendig, weil es gerade bei solchen Verletzungen darauf ankommt, daß immer genügend Sauerstoff dem Gehirn zugeführt wird. Das aber können nur die roten Blutkörperchen bewirken. ,Wir legten', sagt Professor Diemath, den Eltern routinemäßig den Revers zur Unterschrift vor, in dem erklärt Wird, daß sie mit der Operation einverstanden sind.' Aber beide Eltern verweigerten entschieden die Unterschrift. 'Wir sind aus religiösen Gründen dagegen', sagte Vater Krüger, und bot statt dessen ein Fläschchen Blutersatz an, eine künstliche Lösung, die nur die Flüssigkeitsmenge in den Adern ergänzt, aber weder rote Blutkörperchen liefert, noch zu ihrer Bildung anregt. 'Ihr Kind stirbt, wenn Sie nicht einverstanden sind', sagte Dr. Kollar. Die Eltern blieben unbeeindruckt. Es wurde hin und her debattiert. Aus dem späteren Protokoll über die Auseinandersetzungen geht hervor, daß Vater Krüger zum Schluß erregt sagte: 'Wenn mein Kind fremdes Blut bekommt, ist es mein Kind nicht mehr. Dann können Sie es gleich behalten.' Noch Ansicht der Zeugen Jehovas nämlich, würde das Kind mit dem fremden Blut auch eine fremde Seele bekommen.
Um 7.15 Uhr, am 16. Juli, zwölf Stunden nach dem Unfall, kam die Funkstreife zum diensthabenden Staatsanwalt Dr. Manfred Auer, 35. Er sollte entscheiden, was zu geschehen habe. Auer beschloß noch Befragung der Ärzte: sofortige Operation. Gegen die Eltern leitete er ein Verfahren ein nach dem österreichischen Strafgesetzbuch wegen versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung (Paragraphen 2. 15 und 75). Auer: 'Die Eltern haben die Aufsichtspflicht, daher trifft sie eine Schuld. Danach hatten sie die Verpflichtung, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Noch allen medizinischen Erkenntnissen hatte das Kind nur durch Operation eine Chance.
Ein Fall religiöser Verblendung. Im Grunde ist der Vorgang eine menschliche, keine juristische Tragödie.' Deutsche Gerichte haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit ähnlichen Fällen beschäftigt. Ob die Staatsanwaltschaft Hamburg im Fall Markus Krüger tätig wird, ist noch ungewiß Ein Sprecher erklärte: Wenn die Staatsanwaltschaft Salzburg uns den Fall übergeben sollte, werden wir gegebenenfalls ein Verfahren einleiten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß wir von uns aus ein Ermittlungsverfahren einleiten.'
Die Eltern Krüger sehen einem eventuellen Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ruhig entgegen. Wir werden uns nicht drücken, sagen sie. Denn sie sind der Überzeugung: Wenn wir Jehovas Gesetze halten, bedeutet es Leben - Leben durch die Auferstehung. Wenn wir aber das Gesetz über die Heiligkeit des Blutes verletzen, würde es unseren ewigen Tod bedeuten. Sie würden auch in Zukunft lieber den Tod ihres Kindes oder des geliebten Ehegatten in Kauf nehmen, als einer Bluttransfusion zustimmen.
Der kleine Markus Krüger wurde am 16. Juli in Salzburg operiert, rund acht Stunden nach seiner Einlieferung. Fünf Tage und fünf Nächte bemühten sich Ärzte und Schwestern um sein Leben - sie operierten ohne Transfusion, nur unter Einsatz von Blutplasma. Am sechsten Tag war Markus Krüger tot." -
KONRAD FRANKE, EHEMALIGER DEUTSCHER
WTG-ZWEIGDIENER, LEITUNGSMITGLIED IM WTG-ZWEIGBÜRO IN WIESBADEN, NIMMT ZUM FALL MARKUS
KRÜGER STELLUNG
Die Schlußworte von Konrad Franke verraten, daß die WTG
fühlt, daß der Fall Markus Krüger für sie gefährlich wird. Franke begründete in
einem Gespräch, "warum Zeugen Jehovas die Bluttransfusion ablehnen". Das
Gespräch hatte folgenden Wortlaut:
Frage:
Herr Franke, wenn Sie als Vater, wie im Fall Markus Krüger,
selbst betroffen wären, und Ihr Kind wäre von ärztlicher Seite nur noch durch eine
Bluttransfusion zu retten, würden Sie diese dann auch ablehnen?
Franke:
Selbstverständlich. Weil es so Gottes Wunsch ist. Gottes
Wort, die Heilige Schrift, gebietet wahren Christen, sich "vor Blut zu bewahren"
(Apostelgeschichte 21,25), denn "das Blut ist die Seele" (5. Buch Moses 12,23).
Und Gottes Gesetz ist für uns weit höher als jedes andere Gesetz.
Frage:
Aber göttliches Gebot befiehlt auch: Du sollst nicht töten.
Franke:
Wir töten niemanden. Aber wenn wir eine Bluttransfusion
zulassen würden, dann wären wir vom göttlichen Standpunkt her Gesetzesbrecher.
Ärztliche Kunst kann nicht auf Kosten von göttlichen Gesetzen gehen. Wenn es Gottes
Wunsch ist, daß ein Mensch stirbt, dann müssen wir das respektieren. Dafür kommt dann
die Auferstehung.
Frage:
Und wenn Sie selbst nur durch eine Bluttransfusion zu retten
wären?
Franke:
Wir wollen nicht, daß Menschen sterben, und wir wollen gern
dazu beitragen, daß Leben gerettet wird. Die meisten von uns haben so zum Beispiel in
ihren Autos Macrodex bei sich, einen Blutersatzstoff, der genauso helfen kann. Ich selbst
habe in meiner Brieftasche aber auch ständig eine Karte auf der steht, daß ich auf
keinen Fall Blut zugeführt bekommen will.
Frage:
Als die Bibel geschrieben wurde, wußte man noch nichts von
medizinischen Bluttransfusionen. Wäre nicht der Zeitpunkt für eine Neuinterpretation der
entsprechenden Bibelworte gekommen?
Franke:
Die Bibelschreiber wurden von Gottes Willen gelenkt. Und da
Gott gewollt hat, daß das Blut geheiligt wird, so gilt das selbstverständlich auch heute
noch.
Frage:
Es gibt doch aber auch Ärzte unter den Zeugen Jehovas. Wie
stellen die sich zu dem Problem der Bluttransfusion?
Franke:
Selbstverständlich lehnen auch sie die Transfusion ab. Zumal
die Chirurgie ohne Bluttransfusion immer größere Fortschritte macht.
Frage:
Öffentlichkeit und Justiz werden sich noch weiter mit dem
Fall Markus Krüger beschäftigen.
Franke:
Sehen Sie, die Bibel ist für uns bindendes und oberstes
Gesetz wie für den Soldaten der Eid. In einem demokratischen Staat sollte man diese
Gewissensentscheidung respektieren, auch wenn man als Andersgläubiger sie nicht versteht
Es geht doch nicht, daß einem Patienten die Behandlungsmethode aufgezwungen wird. Aber
für einen Großteil der Öffentlichkeit sind wir Menschen zweiter Klasse. Und
Minderheiten kann man schlachten, so auch uns. -
Zu diesen Äußerungen von Konrad Franke
für alle Zeugen Jehovas, für die er sich hier einfach zum Sprecher macht, jetzt nur
dies:
Der Hauptwiderspruch und damit die Haltlosigkeit seiner Rede
besteht in folgendem. Wer die Schrift zur Hand nimmt findet, daß in jedem Fall nur vom
Essen von Tierblut gesprochen wird, was verboten wurde. Das muß niemand essen, um sich am
Leben zu erhalten, er kann etwas anderes essen. Hier geht es aber um Transfusion, wovon in
der Schrift überhaupt nicht die Rede ist, und darum, daß man durch ihre Verweigerung
jemanden tötet, wodurch man das Gesetz "Du sollst nicht töten" bricht.
"Wir töten niemanden", sagte Franke. Doch mit dem "Aber" danach hebt
er das wieder auf, weil Gott es angeblich wünsche. Also töten sie doch. "Dafür
kommt dann die Auferstehung." Wäre Töten durch Verweigerung von Bluttransfusion
Gottes Wunsch, dann wäre es Gottes Wunsch, das Gebot "Du sollst nicht töten"
zu brechen Darum haben die Tierblutgebote nichts mit Transfusion zu tun. Sie zu
kombinieren, ist Willkür.
Franke sagte auch, er trage ständig eine
Karte bei sich. Andere Zeugen Jehovas auch. Diese Karte ist von der WTG erstellt und
gedruckt und enthält folgenden Wortlaut:
"KEINE BLUTTRANSFUSION!
Als gottesfürchtiger Christ, der an Jehova Gott und an sein
Wort, die Bibel glaubt, verlange ich hiermit, daß meinem Körper AUF KEINEN FALL Blut in
irgendeiner Weise oder in irgendeiner Form zugeführt wird. "Ihr sollt nicht das Blut
von irgendeiner Art Fleisch essen" (3. Mose 17:14). Lesen Sie bitte in der Bibel
folgende Texte noch, 1. Mose 9:4, 3. Mose 17:11, 12, 5. Mose 12:23, Apostelgeschichte
15:20, 28,29, 21:25. Andere Mittel, die kein Blut enthalten, können jedoch, wenn nötig,
angewandt werden. Unterschrift: . . .". Dieser WTG-Text ist eine wohldurchdachte
Täuschung des Lesers. Hier wird das Essen von Blut zitiert, um etwas ganz anderes, was
dort gar nicht gemeint ist, eine Transfusion, zu verbieten.
Bei den angebotenen Bibeltexten, die
nachgelesen werden sollen, wird genau der Text
unterschlagen, der selbst das Blutessen für Christen wieder zuläßt: 1. Korinther
10:25,27. Doch wer kann diese Unterschlagung erkennen, wenn der Text einfach nicht genannt
wird?
Auch gleicht die Bibel keineswegs einem militärischen Gesetz
Wie oft wurde z. B. die Offenbarung durch die WTG selbst unterschiedlich und
gegensätzlich ausgelegt? Und meint Franke, man kann in einer Demokratie mit dem
Menschenleben machen, was man will, wenn man es nur als Gewissensentscheidung erklärt?
Schließlich will mitnichten jemand Minderheiten schlachten. Was Franke macht, ist
Aufputschung von Fanatismus und Emotionen, Auslösung von Trotz in verhärteten Stirnen,
Beschwörung von Märtyrertum, wo von Mord und Selbstmord gesprochen werden muß. Wo steht
geschrieben, daß Gott solchen Tod "wünscht"? Wie kann man überhaupt aus einem
Verbot des Essens von Tierblut einen "Wunsch" Gottes herauslesen, durch
Verweigerung von Transfusion Mord oder Selbstmord zu begehen? -
HELMUT KRÜGER WTG-STADTAUFSEHER VON
BERLIN-WEST UND WTG-RIAS-SPRECHER NIMMT STELLUNG
Helmut Krüger, von Beruf Postamtsrat wie der gewesene
WTG-Bezirksdiener-Ost, Fritz Adler, ist WTG-Stadtaufseher über ca. 5500 Zeugen Jehovas in
Berlin-West. Er wohnt in Berlin-Wittenau (West), Finsterwalder Straße 7, wie er
veröffentlichen ließ. Zum Fall Markus Krüger aus Hamburg wurde ihm als obersten
WTG-Vertreter in Berlin-West ebenfalls die Frage gestellt: "Warum lehnen sie (Jehovas
Zeugen) Bluttransfusionen ab?"
Hier ist die öffentliche Antwort von Helmut Krüger. "In der Bibel steht: 'Du sollst dich des Blutes enthalten.' Dies ist Gottes Gesetz, das für uns verbindlich ist. Wir halten nichts davon, das irdische Leben auf Kosten des himmlischen zu verlängern. Für uns ist der Tod nichts Schreckliches, sondern nur eine kurze Unterbrechung des Lebens."
Da sich Helmut Krüger hier als Sprecher für alle Zeugen Jehovas über Leben und Tod ohne jede demokratische Legitimation von den Zeugen, die nie um ihre Meinung gefragt werden, in die Öffentlichkeit begibt, muß er sich gefallen lassen, daß er hier ebenfalls zitiert und überprüft wird. Es ist bekannt, daß solche Leute wie er, wohl ständig alle Welt belehren und schulmeistern, weil sie angeblich "allein in der Wahrheit" seien, selbst aber keine Kritik vertragen können und sie, wo sie können, gnadenlos unterdrücken. Zur Antwort gezwungen, werden sie unsachlich und verfallen sogar in Verfolgungswahn wie Konrad Franke mit seiner Bezichtigung, daß man die Zeugen Jehovas als Minderheit schlachten wolle.
Die Sprecher der Zeugen Jehovas bewirken das Bild, das sich die Öffentlichkeit von den Zeugen macht, wonach sie sie dann beurteilt und einschätzt. Öffentliche Erklärungen für alle Zeugen sollten daher von allergrößter Verantwortlichkeit, Sachlichkeit und Gewissenhaftigkeit gegenüber der Schrift sein. Wehe, wenn solche Erklärungen falsch oder haltlos sind!
Nun steht aber gar nicht in der Bibel, sich des Blutes zu enthalten, wie es Helmut Krüger zitiert. Er zerreißt nämlich den Zusammenhang und verschweigt, was für Blut gemeint ist! Es handelt sich um die Schriftstelle Apostelgeschichte 15:29. Dort ist ausschließlich vom Genuß von Tierblut die Rede, wie die weiteren Verse, die dazugehören, beweisen. Auch Helmut Krüger weiß das. Warum erweckt er vor der Öffentlichkeit einen anderen Eindruck? Wenn er das nicht vorsätzlich tut, dann muß man von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit und Leichtfertigkeit sprechen, in der er die Bibel öffentlich handhabt. Selbst das Tierblut-Verbot war für Christen kein absolut verbindliches Gesetz, denn Paulus hob es selbst in seinem Brief an die Korinther (l. Kor. 10:25, 27) wieder auf, was noch eingehender behandelt wird. Auch geht es für alle Zeugen Jehovas überhaupt nicht darum, das irdische Leben auf Kosten des himmlischen zu verlängern. Denn bis auf die kaum noch vorhandenen Überrestglieder können die Millionen der Zeugen Jehovas und die man dazu hinzubringen will, laut WT überhaupt kein himmlisches Leben erhalten, in keinem Fall. Sie können also gar kein irdisches Leben auf Kosten eines himmlischen verlängern wollen Und auch für Jehovas Zeugen ist der Tod etwas Schreckliches Helmut Krüger belügt hier einfach die Öffentlichkeit. Man lese nur Jesu eigenen Todeskampf im Gebet am Ölberg in Lukas 22:40-46 noch. Sind die Jünger mehr als ihr Meister Hat Helmut Krüger noch nie die Tränen gesehen, die auch Jehovas Zeugen um ihre Lieben weinen, auch Monika Krüger um ihr totes Kind? Der Tod ist in Wahrheit ein schrecklicher "Stachel". 1. Kor. 15:56. Schon David bekannte, von Todesschrecken befallen zu sein. Psalm 55:5 Me. Was betreibt also Helmut Krüger in seiner Funktion für eine Irreführung und Falschverkündigung vor der Öffentlichkeit!
Mit diesen öffentlichen Irreführungen hat er sich als "Stadtaufseher" unmöglich gemacht. Niemand kann ihn mehr ernst nehmen. Er hat sich zum leichtfertigen öffentlichen Schwätzer gemacht, wider besseres Wissen, und zwar aus Anlaß eines Falles, bei dem man keinen Spaß mehr versteht. Zur Entschuldigung der einfachen Zeugen muß man aber hinzufügen, daß sie sich ihre Sprecher nicht wählen können, daß sie von der WTG bestimmt werden. Und die hat noch nie unter allen Umständen noch Wahrhaftigkeit gefragt, sondern immer erst noch Loyalität ihr gegenüber und gegenüber ihren mit eiserner Zuchtrute durchgesetzten Weisungen. Helmut Krüger sollte reuevoll und demütig sein WTG-Amt zur Verfügung stellen.
RECHTSANWALT JOACHIM MÜLLER ALS
"SPRECHER DER ZEUGEN JEHOVAS IN DEUTSCHLAND", BRD, NIMMT STELLUNG
"Lassen die Zeugen Jehovas wirklich ihre Kinder
verbluten?" Zu dieser Frage im Zusammenhang mit dem Fall Markus Krüger aus Hamburg
nahm auch Rechtsanwalt Joachim Müller, BRD, Stellung. Er ist offensichtlich
gegenwärtiger Rechtswahrer für das WTG-Zweigbüro in Wiesbaden,
Seine Stellungnahme hat folgenden
Wortlaut:
Frage:
Ein Familienvater aus Hamburg, einer Ihrer Glaubensbrüder,
hat kürzlich die Einwilligung zu einer Bluttransfusion für seinen zehnjährigen Sohn
Markus verweigert, der in den Ferien bei einem Sturz vom Balkon lebensgefährlich
verunglückt war. Der Vater hat sich auf seine religiöse Überzeugung als "Zeuge
Jehovas" berufen. Stehen die Zeugen Jehovas wirklich voll hinter dieser Entscheidung?
Müller:
Diese Entscheidung war die alleinige Gewissensentscheiciung
unseres Hamburger Glaubensbruders.
Frage:
Heißt das, daß nicht jeder Zeuge Jehovas eine
Bluttransfusion ablehnen muß?
Müller:
Wir alle leben nach der Bibel. Jeder von uns würde eine Bluttransfusion verweigern.
Frage:
Und wenn er es nicht täte?
Müller:
Dann mußte das untersucht werden.
Frage:
Müßte der betreffende Glaubensbruder sich vor Ihnen verantworten?
Müller:
"Verantworten" ist ein schwieriges Wort. Die Ältestenschaft des jeweiligen
Ortes würde zusammentreten und den Fall beraten.
Frage:
Warum überhaupt lehnen die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ab?
Müller:
Weil die Bibel gebietet, "sich des Blutes zu enthalten".
Frage.
Sind Sie sicher, daß das so wörtlich zu verstehen ist?
Müller:
Über das Wort Gottes wird bei uns schon diskutiert. Aber das Wort Blut nehmen wir genauso
wörtlich wie die Begriffe "Hurerei" und "Götzendienst", die im
gleichen Zusammenhang aufgeführt werden.
Frage:
Aber dann müßten Sie auch Milch und bestimmte Eiweißgruppen meiden, die dem Bluteiweiß
chemisch ja sehr nahestehen.
Müller:
Nein. Für uns gilt nur das Verbot von Blut und natürlich Blutprodukten, also etwa
Blutwurst. Im übrigen sind Bluttransfusionen auch vorn medizinischen Standpunkt aus sehr
fragwürdig.
Frage:
Na, wenn für Sie nur die Bibel, Wie Sie sie verstehen, maßgeblich ist, können Ihnen
doch medizinische Ansichten gleichgültig sein.
Müller:
Sind sie letztlich auch. Aber hier stützt die Medizin ja unsere Einstellung.
Frage:
Gewiß: Eine Bluttransfusion ist nicht weniger risikoreich als andere schwerwiegende
medizinische Eingriffe. Andererseits ist doch eine Bluttransfusion oft die letzte Chance
für einen Schwerverletzten. Wollen Sie ihm diese Chance verweigern?
Müller:
Gegenfrage: Wie sicher sind ärztliche Gutachten?
Frage:
Wie sicher sind denn die Zeugen Jehovas, daß ihr Wissen das rechte ist?
Müller:
Sicher, wir sind auch nur Menschen. Aber wir nehmen die Bibel als Gottes Wort. Im
Widerstreit der Meinungen siegt die Bibel.
Frage:
Im Falle des zehnjährigen Markus hat, wie auch in ähnlichen Fällen, schließlich ein
Staatsanwalt die Genehmigung zur Bluttransfusion erteilt. Wird ein Patient, der nun
sozusagen auf dem Verwaltungswege fremdes Blut erhalten hat, aus Ihrer Gemeinschaft
ausgestoßen?
Müller:
Auf keinen Fall. Er hat ja nichts Schuldhaftes getan. Die Pressemeldungen, in denen derlei
gestanden hat, sind unwahr.
Frage:
Der kleine Markus konnte schließlich auch ohne Bluttransfusion operiert werden, ist aber
nach der Operation doch seinen schweren Verletzungen erlegen. Das Aufsehen, das sein Fall
erregt hat, ist dem Ansehen der Zeugen Jehovas in der Öffentlichkeit nicht gerade
förderlich gewesen. Glauben Sie nicht, daß Sie die Lage Ihrer rund hunderttausend
Glaubensbrüder in Deutschland und Ihrer vielen Mitglieder in der übrigen Weit wesentlich
verbessern könnten, wenn Sie Ihre Glaubensvorstellungen ein wenig flexibler gestalten
würden?
Müller:
Wenn es unser Ziel wäre, uns den Menschen angenehmer zu machen, müßten wir vom
biblischen Maßstab abweichen. Es ist nicht unser Auftrag, die Welt zu bekehren. Zu uns
muß jeder aus biblisch begründeter eigener Überzeugung finden. Im übrigen sind Jehovas
Zeugen überall in der Weit friedfertige und loyale Staatsbürger.
Was für ein Anwalt des Rechtes! Was für eine öffentliche Beugung von
Wahrheit und Recht!
Es war nicht die alleinige Gewissensentscheidung von Werner Krüger in Hamburg. Erstens
spielte auch seine Frau eine Rolle. Oder war sie in dieser Frage entmündigt? Sodann ist
es die WTG mit ihren Lehren, die das Gewissen der Zeugen Jehovas prägt und bestimmt, auch
in dieser Frage! Beweis: Bis 1945 kam überhaupt kein Zeuge auf die Idee, sein Kind einer
solchen Blutdoktrin zu opfern, bis die WTG das 1945 erfand und verkündete! Dieser
Rechtsanwalt widerspricht sich sodann selbst, wenn er sagt, jeder Zeuge würde eine
Transfusion ablehnen. Gibt er doch im gleichen Atemzug zu, daß das nicht der Fall sein
wurde, weswegen solche dann vor die Ältestenschaft gebracht würden. Was ist das für ein
Jurist?
Er muß sich ebenfalls vorhalten lassen, daß die Bibel in den hier maßgeblichen Stellen nicht schlechthin von Blutenthaltung spricht, sondern das Genießen von Tierblut verbietet. Warum geht er über das hinaus, was wirklich bloß geschrieben steht? 1. Kor. 4:6. Warum unterschlägt er das als Jurist in einer Frage auf Leben und Tod in der Öffentlichkeit für die WTG ebenfalls? Warum rückt er gleich in seiner ersten Antwort die WTG aus dem Blickfeld?
Es ist weiter bezeichnend, daß er auf die Frage, ob man denn einem Schwerverletzten die letzte Chance verweigern wolle, ausweicht und eine ablenkende und gar nicht entscheidende Gegenfrage stellt. Natürlich will man das, wenn man so fragt. Man will es nicht nur, man tut es! Warum antwortet er nicht offen und ehrlich auf die gestellte Frage mit ja oder nein, wie es die Schrift gebietet? Jesus sagte in der Bergpredigt: Eure Rede sei vielmehr ja, ja, nein, nein. Jeder weitere Zusatz stammt vom Bösen." Matth. 5:37.
Unwahrhaftig ist dieser Rechtsanwalt für die WTG auch auf die Frage, wie sicher denn die Zeugen seien, daß ihr Wissen das rechte sei. Weiß er doch, daß es überhaupt nicht um das Wissen der Zeugen geht. Haben sie doch die Bibel so zu verstehen und anzuwenden, wie es die WTG bestimmt. So gibt es überhaupt keinen echten Meinungsstreit über die Bibel unter den WTG-Zeugen, in dem die Bibel siege. Die WTG bestimmt durch den WT, was da siegt. Wer dem echt widerstreitet, egal, was er aus der Bibel zitiert, wird als illoyal ausgeschlossen. Oder etwa nicht, Joachim Müller? Wir erinnern nur an die vielen Ausschlüsse, in den 20er und 30er Jahren in Zusammenhang mit der damaligen Ausrottung der Ältestenschaft, der skandalösen Verdrehung dessen, was "Obrigkeit" ist u. a. m. War das nicht eine WTG-Schriftvergewaltigung bis in die 60er und 70er Jahre? Mit Vorbedacht korrigiert Joachim Müller die gestellte Frage nicht! Um die WTG herauszuhalten!
Und jeder muß aus biblisch begründeter eigener Überzeugung zu den Zeugen kommen? In die Hunderttausende geht inzwischen die Zahl derer, die die WTG aus den Zeugen-Reihen ausgeschlossen hat, weil sie biblisch begründeter eigener Überzeugung folgen! Es ist doch ein einziger trügerischer Schein, der hier mit der Autorität eines Rechtsanwalts für die WTG verbreitet wird. Allein der WT bestimmt, was als christliche Überzeugung, als biblische Überzeugung zu gelten hat, jede eigene biblische Überzeugung wird dagegen unterdrückt und ausgeschlossen. Man könnte seitenlang die furchtbarsten entsprechenden inneren WTG-"Säuberungs"-Aktionen schildern!
"Im übrigen" war gar nicht gefragt, ob die Zeugen "überall in der Welt" friedfertige und loyale Staatsbürger seien. Darum ist auch dies nur eine Ablenkung, die mit der Sache nichts zu tun hat, die zur Diskussion stand. Es galt, sich wenigstens einen "guten Abgang" zu verschaffen. Zudem ist dieses Schlußwort eine letzte drastische Unwahrheit aus dem Munde dieses Rechtsanwalts. Die Zeugen überall in der Weit friedfertige und loyale Staatsbürger? Was für eine Halbwahrheit und darum umso giftigere Lüge! Werden doch in der sozialistischen Welt die Zeugen überall aufgehetzt durch den WT, sich auf "keinen Frieden mit dem Kommunismus" einzulassen, "Koexistenz mit roten Regimen" als "unmoralische Beziehung" und als "mit Gotteshassern ins Bett gehen" zu bekämpfen, ja die sozialistischen Staaten nicht als loyale Bürger zu bejahen, sondern als "sinnloses System" zu verteufeln! (Wachtturm 1. 3. 74, S. 131f, Erwachet 22.3. 75, S. 18) Joachim Müller kennt als Rechtsanwalt auch diesen Sachverhalt nur zu gut.
Man kann absolut sicher sein, daß er diese CV-Ausgabe auf jeden Fall lesen wird. Auch er ist nur ein von der WTG bestimmter und daher nur angemaßter Sprecher für alle Zeugen Sie haben ihn nicht berufen. Immer mehr von ihnen umgehend vielmehr die WTG, wie wir noch sehen werden! -
EIN ÜBERRESTGLIED WIDERSETZT SICH DEM
WTG-BLUTKULT UND GIBT EIN SIGNALISIERENDES BEISPIEL
WTG-Blutverkündigung als Lehrverbrechen entlarvt
"Mit den eigenen Waffen geschlagen", könnte man
einleitend sagen. Es folgt ein Dokument der WTG, nach dem sich alle, die bisher ihre
Lieben auf dem Altar des zur Diskussion stehenden WTG-Blutkultes geopfert haben, nur noch
verzweifelt an den Kopf fassen können, wie sie es fertigbringen konnten, das zu tun. Und
solche "Sprecher der Zeugen Jehovas in Deutschland" wie Konrad Franke vom
WTG-Zweigbüro Wiesbaden, Rechtsanwalt Joachim Müller oder WTG-Stadtaufseher Helmut
Krüger, WTG-RIAS-Sprecher, von Westberlin, - es wäre besser gewesen, sie hätten
geschwiegen So aber sind sie gleichsam die WTG-Kronzeugen für ein unglaubliches
WTG-Lehrverbrechen in dieser Blutfrage, begangen auch gegen die beiden Zeugen Werner und
Monika Krüger in Hamburg.
DAS WTG-DOKUMENT
Der Wachtturm, 1. Oktober 1958, S. 606, Wiesbaden
Fragen von Lesern
Eine Zeugin Jehovas, die beansprucht, zum gesalbten Überrest
zu gehören, begab sich kürzlich ins Krankenhaus und ließ sich freiwillig eine
Bluttransfusion machen. Sollte ihr gestattet werden, beim Gedächtnismahl von den
Symbolen, von Brot und Wein, zu genießen? - R. J., Vereinigte Staaten.
Mit dir bedauern wir es natürlich, daß diese Schwester, die sich dazu bekennt, ein Glied des gesalbten Überrestes zu sein, sich freiwillig eine Bluttransfusion machen ließ, als sie im Krankenhaus weilte. Wir glauben, daß sie dem Willen Gottes zuwider, als nicht recht handelte. Indes sind die Versammlungen nie angewiesen worden, Personen, die sich freiwillig Bluttransfusionen machen lassen oder sie gutheißen, die Gemeinschaft zu entziehen. Das Gericht jener Personen, die Gottes Gesetz hinsichtlich der Heiligkeit des Blutes übertreten, überlassen wir Jehova, dem höchsten Richter. Das einzige, was im Falle einer solchen Person getan werden kann, ist, sie als unreif zu betrachten, als jemand, der nicht fähig ist, gewisse Verantwortlichkeiten zu übernehmen, so daß wir sie also mit gewissen Dienstaufgaben nicht betrauen.
Einer solchen Person wird die Gemeinschaft nicht entzogen, weil sie sich freiwillig eine Bluttransfusion machen läßt oder es gutheißt, daß eines ihrer lieben Angehörigen eine Bluttransfusion erhält, und daher habt ihr auch kein Recht, diese Schwester von der Feier des Abendmahles des Herrn auszuschließen Als ein gesalbtes Glied des Leibes Christi steht sie unter dem Gebot und Befehl Christi Jesu, davon zu genießen Ob sie nun untreu ist gegenüber dem, was sie zu sein bekennt, indem sie die Symbole des Abendmahles des Herrn einnimmt, wird Jehova Gott selbst entscheiden. Sein Gericht beginnt am Hause Gottes. Es steht nicht euch oder sonst jemandem zu, der die Gedächtnismahlsymbole darreicht, als Richter zu amten, sondern ihr sollt die Symbole allen Anwesenden in der üblichen Weise darreichen, so daß jeder eine Gelegenheit erhält, davon zu genießen." -
Wenn hier selbst ein Überrestglied, das sich freiwillig eine Bluttransfusion machen ließ, um sich nicht zu opfern, weder ausgeschlossen noch gerichtet, ja nicht einmal von der Teilnahme an den Symbolen des Abendmahles ferngehalten werden darf, wenn hier sogar noch Mitgefühl im Hinblick auf liebe Angehörige erweckt wird, und wenn es ausdrücklich Gott zu überlassen ist, ob hier von untreu gesprochen werden kann, was gibt es dann in Wahrheit für einen Grund für die Nichtüberrestglieder Werner und Monika Krüger in der Hamburger Versammlung, ihr Kind nicht nur aus der Versammlung buchstäblich auszuschließen, sondern es sogar vom Leben selbst auszuschließen? Oder dürfen die "anderen Schafe" derartig geschlachtet werden? Sicherlich auch dann nicht. Verglichen mit jenem WT-Dokument vom 1. Oktober 1958 über Bluttransfusion sind Werner und Monika Krüger mit ihrem verunglückten Sohn Markus das Opfer jetziger Lehrverbrechen der WTG geworden! Sie haben ihr Kind sinnlos und schriftwidrig in WT-Gehorsam in den Tod geschickt Nicht einmal ein Überrestglied darf in der Versammlung als untreu gerichtet werden, wenn es sich eine Bluttransfusion machen läßt! Schon gar nicht darf deswegen jemand ausgeschlossen werden, und sie schicken ihr Kind sogar in den Tod! Was für eine furchtbare Anklage gegen die WTG, den geistigen Urheber und gegen ihre "Sprecher".
NICHT ÜBER DAS HINAUS, WAS GESCHRIEBEN
STEHT
Was die Schrift wirklich sagt
Auch die WTG mußte, zwar mit wenn und wäre, zugeben, daß
die Bluttransfusion in der Bibel nicht verboten ist: "Wäre die Bluttransfusion schon
zur Zeit Moses oder der Sintflut oder in den Tagen der Apostel üblich gewesen, dann wäre
sie zweifellos ausdrücklich verboten worden." (Erwachet, 8. Oktober 1950, S. 12) Und
wie man sich in Fragen verhält, wo die Bibel nichts verbietet, sagt 1. Kor. 4:6
unmißverständlich: "Nicht über das hinaus, was geschrieben steht!" In
Sprüche 30:4 heißt es dazu noch: "Jedes Wort Gottes ist lautere Wahrheit. Füge
nichts zu seinen Worten hinzu, damit er dich nicht zur Rechenschaft ziehe und du als
Lügner dastehst." Wenn die WTG also verkünden läßt, Bluttransfusion, von der
Bibel nicht verboten, seien für gotthingegebene Christen eine "Verletzung der
Lauterkeit" vor Gott und eine Handlung "auf Kosten des ewigen Lebens"
(WTG-Brosch. "Blut, Medizin und das Gesetz Gottes", S. 55) oder "die Bibel
verbietet die Übertragung von Blut" (Erwachet 22. Mai 1955 u. a.), so geht sie über
die Bibel hinaus und fügt etwas hinzu, was sie "als Lügner dastehen" läßt.
Selbst das Genießen von Tierblut wurde in der Bibel wieder aufgehoben. Wenn es in Apg. 15:29 hieß, "daß ihr euch von Götzenopfern, von Blutgenuß, vom Fleisch erstickter Tiere und von Unzucht fernhaltet", so sagt der Apostel später in 1. Kor. 10:25-27 darüber: "Alles, was auf dem Fleischmarkt zum Verkauf steht, das esset, ohne um des Gewissenswillen Nachforschungen anzustellen, denn dem Herrn gehört die Erde und was sie füllt. Wenn ein Nichtchrist euch zu Gast ladet und ihr hingehen wollt, so eßt alles, was man euch vorsetzt, ohne um des Gewissens willen Nachforschungen anzustellen." Selbst den Götzen geopfertes Fleisch war inbegriffen Und in Vers 30 sagt Paulus: "Wenn ich für meine Person etwas mit Danksagung gegen Gott genieße, warum soll ich mich bezüglich dessen, wofür ich ein Dankgebet spreche, verwerflich beurteilen lassen?" Diese Schriftstellen hat die WTG wohlweislich in allen ihren "Begründungen" definitiv verschwiegen und unterschlagen!
Die WTG ist der entscheidende
Urheber
Wir hörten es schon von Rechtsanwalt Joachim Müller, jene
Entscheidung im Fall Markus Krüger sei die alleinige Entscheidung seines Vaters gewesen.
Auch im Bluttransfusionsbrief "An alle Versammlungen" vom 15. Dez. 1964 entzieht
sich die WTG ihrer Verantwortung: "Die Gesellschaft kann keine Entscheidung für euch
treffen . . . Dies sind Angelegenheiten, die ihr entscheiden müßt. Jeder muß seine
eigene Last der Verantwortung tragen." Was für eine abgrundtiefe Skrupellosigkeit.
Zwingt sie doch zuerst jeden durch ihre "göttlich" verbindlich gemachten Lehren
dazu, durch Verweigerung von Hilfeleistung die eigenen Kinder zu opfern, um angeblich
"Lauterkeit vor Gott" zu bewahren und das "ewige Leben" nicht zu
verspielen, und dann soll das jeder selbst und allein verantworten! Dieses Doppelspiel
entlastet die WTG natürlich nicht. Es entlarvt sie nur umso mehr. Denn wo es um
Menschenleben geht, hört der Spaß auf! Sind ihre Blutlehren etwa nicht verbindlich?
Darum hat sie sie zu verantworten Die WTG weiß nur zu gut, wie es hier um Selbstmord und
Kindermord geht! Läßt sie sie doch sogar öffentlich "verteidigen" durch ihre
Sprecher wie Konrad Franke, Joachim Müller und Helmut Krüger.
"Wäre die Bluttransfusion schon zur Zeit Moses oder der Sintflut oder in den Tagen der Apostel üblich gewesen . . .", hörten wir die WTG, über das geschriebene Wort hinausgehend. Die Geschichte der Bluttransfusion besagt, daß sie erstmals 1666 von einem französischen Arzt an einem 15jährigen Jungen vorgenommen wurde. 1823 nahm ein englischer Arzt erstmals an einer ausgebluteten Frau erfolgreich eine Transfusion vor. 1900 brachte ein österreichischer Arzt durch die Entdeckung der Blutgruppen den entscheidenden Fortschritt, so daß schon im ersten Weltkrieg 1914/18, an dem auch die damaligen Zeugen (als Bibelforscher) teilnahmen, die Bluttransfusion eine große Rolle spielte. (OMR Dr. med. K. Thomas. Blut, Blutspende, Blutübertragung. Berlin 1965). Hier sind einige Tatsachen über die Teilnahme der damaligen Zeugen oder Bibelforscher am ersten . Weltkrieg: Laut WT Nr. 11 von 1915 standen zu dieser Zeit 350 deutsche WTG-Verkündiger als Soldaten im Felde. Im Jahre 1915 ging u. a. der Vorsitzende der Norddeutschen Bibelforscher-Vereinigung und WTG-Vertreter Hero von Ahlften zur deutschen Armee. Im WT 9/1915 wurde mitgeteilt, daß Br. Max Nitzsche aus Reichenbach i. V. am 15. Juli bei einem Sturmangriff in Rußland gefallen ist. So war schon für die damaligen WTG-Angehörigen die Bluttransfusion höchst aktuell Und dennoch kam die WTG hier nicht auf ein Verbot. Erst 1945 verfiel sie darauf, durch Bibelumdeutung ein "göttliches" Verbot zu erfinden. Sie gibt diesen Zeitpunkt 1945 in ihrem "Babylon"-Buch, S 544, selbst zu. Damit ist ihr über die Schrift hinausgehendes Wenn und Wäre als haltloses Menschenwerk erwiesen.
Gottes Wort liegt uns in der Schrift vor. Sie sagt nichts über Bluttransfusion. Sie warnt vielmehr davor, über die Schrift hinauszugehen und irgendetwas hinzuzufügen, dazu zu erfinden. Die erst 1945 von der WTG begonnene Blutverkündigung ist eine solche Hinzufügung und Erfindung. Sie ist darum kein Akt wahren Gottesdienstes, sondern schriftwidriger Blutkult. Es gibt keine Begründung dafür in der Schrift, man müßte sie entstellen, verdrehen und vergewaltigen, über sie hinausgehen, etwas hinzufügen. Darum ist die WTG selbst ihr geistiger, Urheber, nicht Gott. Sie ist der anweisende "Schreibtischrnörder" in solchem Fall wie der des Markus Krüger aus Hamburg. Nicht nur, weil sie der verantwortliche "Lehrer" dessen ist, sondern weil sie damit das Gebot "Du sollst nicht töten" oder "Du sollst nicht morden" (2. Mose 20:13) schlechtweg einfach aufhebt.
Niemand hat vor 1945 seine Kinder auf diese Weise geopfert Erst als die WTG dieses Blutdogma 1945 aufstellte, begannen diese unbiblischen, unchristlichen und unmenschlichen Opferungen mit ihrem in Wahrheit unmöglichen Leid im Gefolge.
Zur Rechtslage um den WTG-Blutkult
Wie wir im Fall des Markus Krüger aus Hamburg gelesen haben,
hat der mit dem Fall befaßte Staatsanwalt Dr. Manfred Auer nach §§ 2, 15, 75 des
österreichischen Strafgesetzbuches ein Verfahren wegen versuchten Mordes durch
unterlassene Hilfeleistung gegen die Eltern des Markus eingeleitet Anläßlich eines
ähnlichen Vorfalles in Kanada klagte der jüdische Geistliche Dr. Rosenberg von Toronto,
Kanada, die WTG öffentlich an, "sie verschulde zum Teil den Tod von Menschen"
(Erwachet 8. 6. 59). Und aus Australien besagt ein Bericht: "Wegen fahrlässiger
Tötung verurteilte ein Melbourner Gericht einen Anhänger der Zeugen Jehovas, der sich
aus religiösen Gründen geweigert hatte, bei seiner Tochter eine Bluttransfusion
vornehmen zu lassen, die das Leben des Kindes wahrscheinlich gerettet hätte" (öpd
Genf, 15. 4. 1961).
Artikel 6 des Grundgesetzes der BRD sagt, "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." ist die Tötung von Kindern in Verbindung mit dem WTG-Blutkult nicht die gröblichste Verletzung dieser Elternpflichten? Ist die WTG in der BRD nicht vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen?
Wie ist die Lage in unserem Lande? Der Verfassungskommentar zur Religionsfreiheit sagt: "Wer einen Menschen mit Gewalt, durch Drohung mit einem schweren Nachteil oder durch Mißbrauch einer Notlage oder eines Abhängigkeitsverhältnisses . . . zur Teilnahme an einer religiösen Handlung zwingt, wird bestraft. § 133 Strafgesetzbuch". (Kommentare 1969, S. 172) Es ist eindeutig, daß die WTG mit schweren Nachteilen droht (Verletzung von Lauterkeit vor Gott und Verlust des ewigen Lebens) und die Abhängigkeit von ihr als angeblichen Vertreter Gottes auf Erden (Jehovas Zeugen i. Gottes Vorhaben, S. 148f) ausnutzt und anwendet, um ihren Blutkult als religiöse Handlung durchzusetzen. Dagegen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für die moralische, geistige und physische Entwicklung des Kindes zu sorgen, und hier findet das Recht der Religions- und Gewissensfreiheit seine Grenze. Es darf nicht sein, daß verfassungsmäßige Rechte mißbraucht werden zum Schaden anderer In diesem Fall gilt das Familiengesetz, wonach, wenn die Gesundheit eines Kindes in Gefahr gerät oder nicht gesichert ist, gesetzliche Maßnahmen getroffen werden. Danach ist der WTG-Blutkult der Opferung von Kindern auch in unserem Land wie in allen zivilisierten Staaten eine kriminelle Handlung, von der Schriftwidrigkeit ganz zu schweigen. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, beginnen immer mehr Zeugen die WTG zu umgehen und in lebensbedrohlichen Fällen dem Arzt zu sagen, er solle handeln, wie er es für notwendig hält, hinterher den Betroffenen darüber jedoch nichts sagen. Ja, denn die Bibel verbietet es nicht. So wird das WTG-Gebäude immer hohler.
Was bleibt zu tun?
Wir fassen zusammen. Die Bibel verbietet Transfusion nicht.
Die WTG verfälscht deshalb die Tierblutverbote der Bibel, die in der Bibel selbst wieder
aufgehoben sind, und setzt einfach Menschenblut dafür ein, um zu ihren Opfern zu kommen.
Aber erst 1945 hat sie mit diesem Blutkult begonnen, was beweist, daß hier nichts von
Gott ist. Wenn nach dem Strafgesetzbuch dazu sogar von versuchtem Mord durch unterlassene
Hilfeleistung gesprochen werden muß, so muß man im Hinblick auf das Gebot der Bibel
"Du sollst nicht töten" oder "Du sollst nicht morden" gar von
Ritualmord sprechen. Letztlich ist auch der Trost der WTG für die Betroffenen ein Trug,
denn die Endzeit wird immer weiter Generation um Generation verschoben. Mit der
WTG-Antwort auf die freiwillige Bluttransfusion eines Überrestgliedes hat schließlich
jedermann ein Dokument in der Hand, um die WTG in dieser Frage mit ihren eigenen Waffen zu
schlagen. Denen, die wie wir nun um die Dinge wissen, aber gebietet die Schrift:
"Rette die, welche zum Tode geschleppt werden, und die zur Hinrichtung Wankenden, o
halte sie zurück. Wolltest du sagen, wir haben ja nichts davon gewußt, wird nicht er,
der die Herzen wägt, es durchschauen, und er, der deine Seele beobachtet, es wissen? Und
er wird jedem noch seinem Tun vergelten." Spr. 24:11, 12 Me. -
(Anmerkung: Die Stellungnahmen und Berichte entsprechen den
vorliegenden Originalmaterialien.)
BEITRAG ZUM DIENST AM WORT ALS FREIER
CHRIST
"So spricht der Herr: Wenn ihr in meinem Worte bleibt,
seid ihr in Wahrheit meine Jünger, und ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit
wird euch freimachen." Joh. 8,31-32
(Fortsetzung aus CV Nr. 86)
Es lohnt sich, die Betrachtung über die Seligpreisungen des
Herrn fortzusetzen. Denn sie drücken die Grundlage aller christlichen Verhaltensweisen
aus, die notwendig sind, um eine berechtigte Hoffnung auf das Erbe der Verheißung setzen
zu können.
Die dritte Seligpreisung gilt den "Sanftmütigen" (Matth. 5,5). Denn sie werden das Land besitzen, so heißt es. Damit charakterisiert der Herr eine weitere Wesensart als Voraussetzung für einen Anteil am künftigen Reiche Gottes. Sanftmut ist das Gegenteil von Herrschsucht und Rechthaberei Also, nicht die "Heißsporne", die rücksichtslos gegen jedermann ihrem Fanatismus Raum geben und unbarmherzig alle unter ihre Knute zwingen, haben eine Chance, sondern die, die Nachsicht üben, bereit sind, ohne Bitterkeit auch mal etwas einzustecken, zu erdulden und zu ertragen. Der Grundsatz der "Sanftmütigen" ist: Lieber Unrecht leiden als Unrecht tun. Besonders gegenüber dem Bruder im Herrn. "Denn daran soll jedermann erkennen, daß ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt", spricht der Herr in Joh. 13,35.
"Selig sind, die hungern und dürsten noch der Gerechtigkeit, denn sie werden gesättigt werden", so lautet die vierte Seligpreisung (Matth. 5,6). Dieser Ausspruch des Herrn ist mit besonderer Vorsicht zu betrachten und zu behandeln. Gerechtigkeit ist immer umstritten, weil dieser Begriff stets relativ zu sehen ist. Es gibt keine absolute Gerechtigkeit. Es kommt immer auf den Standpunkt an, von dem aus man eine Sache betrachtet. Das starke Gerechtigkeitsgefühl, dessen sich viele Menschen, auch Christen rühmen, hängt somit auch vom Standpunkt des Betrachters ab. Er wird immer nur gerecht finden, was er für gerecht hält, d. h. von seiner Warte aus. Ein anderer sieht es anders und setzt andere Maßstäbe an die Gerechtigkeit. Abgesehen von den verschiedenen Standpunkten, die es in einer Angelegenheit geben kann, so kann auf eine Sache bezogen nur gelten, was darin als gerecht angesehen werden kann.
Die Gerechtigkeit, die der Herr hier anspricht, ist auch auf etwas Bestimmtes gerichtet. Er meint die Gerechtigkeit Gottes, die die frohe Botschaft beinhaltet. Sie drückt sich darin aus, daß jedermann, der an den Gottessohn als den gesandten Erlöser glaubt, Rechtfertigung vor Gott findet und zum Frieden mit ihm gekommen ist. Bis dahin galt als gerecht, daß Adam und seine Nachkommenschaft für die begangene Sünde sterben mußte. Es galt als gerecht, daß jeder, der in irgendeiner Form das Gesetz übertrat, in Sünde blieb und kein neues Leben erwerben konnte. War es da verwunderlich, daß so mancher nach Gerechtigkeit hungerte und dürstete, wie sich der Herr ausdrückte? Gott schuf mit der Erdensendung seines Sohnes und der Verkündigung des Evangeliums von Christus den Weg und die Basis für eine Gerechtigkeit, die für alle Menschen gleichermaßen eine berechtigte Hoffnung barg. Weder Rang noch Würden noch Abstammung konnten dabei einen Vorteil bieten. Auch die Gelehrsamkeit kam ins Hintertreffen. Wahrlich, eine frohe Botschaft für die bis dahin Unterdrückten durch die geistlichen Führer des Volkes.
Mit diesen bisher genannten 4 Seligpreisungen redete der Herr das Volk und damit jedermann an. Was er ausdrückte, war sehr allgemein gehalten und sollte die neuen Perspektiven deutlich machen. Er gab damit eine Einführung in die veränderte Situation, die eine Ablösung des Zeitalters kennzeichnete Die nächsten Seligpreisungen sind schon bedeutend präziser und offenbaren Charakterzüge, die es nunmehr zu erlangen galt. "Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen", fuhr der Herr nach Matth. 5,7 fort. Damit präsentierte er wohl die härteste Nuß für alle Zeiten. Sie war nicht nur für die Juden von damals äußerst hart, sondern auch für viele, die sich Christen nannten, und auch heute kauen nicht wenige schwer daran. An der Barmherzigkeit scheiden sich die Geister damals wie heute. Mit der Barmherzigkeit steht und fällt die neue Gesinnung, die es zu gewinnen gilt. Der Herr tadelte besonders die Hartherzigkeit der geistlichen Führer Israels und charakterisierte ihre Gesinnung im Gegensatz zu der Barmherzigkeit, die das neue Kriterium, segenbringender Gesinnung sein soll. Schon im Anschluß an das Mustergebet, das er seine Jünger lehrte, verwies der Herr darauf, daß niemand mehr Nachsicht von Gott erwarten kann, wie. er selbst bereit ist, anderen zu gewähren. - Matth. 6,14-15.
Danach bezog sich Jesus noch bei zwei weiteren Gelegenheiten auf die Wichtigkeit der Barmherzigkeit als ausschlaggebenden Charakterzug im kommenden Reiche Gottes. Im ersten Fall erreichte den Herrn der Tadel, daß er mit Zöllnern und Sündern zu Tische sitze, und im zweiten Fall wurde ihm vorgeworfen, daß seine Jünger am Sabbat Ähren ausrauften und die Früchte aßen.
Über alle Förmlichkeit hinweg gab Jesus eine Belehrung, die bezeichnend war. Er tadelte ihre Hartherzigkeit! Im ersten Fall formulierte der Herr ermahnend: "Gehet aber hin und lernet, was das heißt: Barmherzigkeit will ich und. nicht Opfer. Denn ich bin nicht gekommen, Gerechte zu berufen, sondern Sünder." Matth. 9,13.
Im zweiten Fall (Matth. 12, 7) lautet der Ausspruch: "Wenn ihr aber erkannt hättet, was das heißt: Barmherzigkeit will ich und nicht Opfer, so hättet ihr diese Unschuldigen nicht verurteilt."
Was die Barmherzigkeit angeht, so handelt es sich dabei absolut um keine Nebensächlichkeit. Im Gegenteil, um für das angekündigte Reich der Himmel tauglich zu sein, gibt die praktizierte Barmherzigkeit den entscheidenden Ausschlag Die Barmherzigen werden Barmherzigkeit erlangen, heißt es! Also, nicht Opfer sollen künftig das Mittel für Gnadengewährung sein, sondern Barmherzigkeit.
Mit der sechsten Seligpreisung ist die Bedingung für Gotteserkenntnis benannt. "Selig sind, die reinen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen." Matth. 5,8. Die Reinheit des Herzens, die hier als Voraussetzung gefordert wird, ist die Summe des Charakterbildes nach den ersten fünf Seligpreisungen Gott wird sich niemand zu erkennen und zu verstehen geben, der gar keinen Wert auf die bereits genannten Charaktermerkmale legt. Ohne sie zu beherzigen, kann man bestenfalls das Wort Gottes auswendig lernen, aber es zu verstehen und damit Gott zu kennen oder erkennen, ist nicht gegeben. Was Herzensreinheit ist, illustriert der Herr am besten mit dem Gleichnis vom Pharisäer und Zöllner (Luk. 18,9-14). Es lohnt sich, das Gleichnis zu lesen und auch darüber nachzudenken. Es gibt nicht wenige, die sich für besonders gute Christen halten, die sinngemäß beten: Ich danke dir, Gott, daß ich nicht bin wie andere Menschen, und dabei nicht auf den Gedanken kommen, daß so eine Einstellung von sich selbst nicht geeignet ist, zu wahrer Gotteserkenntnis zu kommen.
Die siebente Seligpreisung spricht die
"Friedfertigen" an. Gemeint sind echte "Friedensstifter". Nach Matth.
5,9 ist zu lesen: "Selig sind die Friedfertigen (Friedensstifter), denn sie werden
Söhne Gottes heißen." Friedlich sein und bleiben, Frieden stiften anstatt Reibungen
zu vertiefen und anzuheizen ist schon was! Wer das fertigbringt, ist absolut nicht als
Trottel anzusehen oder als charakterlos zu bezeichnen. Im Gegenteil, er hat den
wertvollsten Charakterzug aufzuweisen, den es gibt. Natürlich wird das niemandem in die
Wiege gelegt oder gegen seinen Willen im Schlafe eingegeben Friedfertig zu sein ist
bereits das Ergebnis ehrlichen Bemühens, in die Gesinnung Jesu Christi hineinzuwachsen.
Deshalb auch die Verheißung: "denn sie werden Söhne Gottes heißen!" Andere
nicht? Jawohl, andere nicht!
In christlicher Verbundenheit Eure Brüder und Schwestern
CV-Leitung Gera/Thür.
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