Kommentare zu den eingescannten CV-Ausgaben

CV 253/254

Nun also hatte die DDR als juristisch selbstständiger Staat ihr Leben ausgehaucht.

Und siehe da die CV Nr. 253/254 (August/September 1990), kommt entgegen früheren Gepflogenheiten, die ein monatliches Erscheinen ermöglichten, als Doppelnummer daher.

Dann gab es im Jahre 1990 noch eine CV-Ausgabe, die noch folgen sollte, die Nr. 255. Die aber wurde gleich als Vierteljahresausgabe für die Monate Oktober - Dezember 1990 bezeichnet.

Und der Vierteljahresrhytmus wurde dann auch nachfolgende (1991 und 1992) beibehalten.

Hatte man schon ab Juni 1990, die Angabe des Bezugspreises von 2,-- M jährlich, auf 1 DM pro Heft verändert; so jetzt eben den Preis für das Doppelhelft auf 2, -- DM, der dann auch für die nachfolgenden vierteljährlichen Ausgaben beibehalten wurde.

Die „fetten Zeiten" am staatlichen finanziellen Futtertrog sitzen zu können, waren nunmehr unwiderbringlich vorbei.

In dieser Ausgabe auch ein Artikel überschrieben. „Der okkult-esoterische Hintergrund der WTG". Und sein zugehöriger Verfasser, wird auch gleich namentlich mit genannt: Erich Brüning.

Herr Brüning mag auch individuelle Negativerfahrungen mit der WTG gesammelt haben (was auch für andere zutrifft). Diese Erfahrungen spreche ich ihm ja auch nicht ab.

Was ich ihm allerdings dezidiert abspreche ist, dass seinen heruntergeleierten Ideologiethesen „annehmbar" wären.

Die „Unterbelichtheit" diesbezüglicher Thesen, äußert sich zum Beispiel in dem Hinweis. Die frühe WTG habe auch den Freimaurern gehörende Immobilien als (zeitweilige) Versammlungsstätte angemietet. Reflektionen darüber, wer zur gleichen Zeit, der WTG auch noch Immobilien, zu tragbaren Konditionen, als Versammlungsstätte, dort örtlich vermietet hätte, werden nicht angestellt.

Dann könnte man ebenso auf das Fallbeispiel Neuseeland verweisen. Dort hat die WTG in Gerichtsverfahren, bis hinauf zum Obersten Gerichtshof, sich das Recht erklagt „War Memorial Säle" als Versammlungsstätte benutzen zu dürfen.

Versammlungsstätten, die von ihrer Bestimmung den Kriegstoten und deren ehrendem Angedenken gewidmet sind. Auch dort wäre zu fragen. Bestanden Alternativen? Wenn ja zu welchen Konditionen? Und wären diese Konditionen dem Bereich des zumutbaren zuzuordnen?

Zu den unzumutbaren von Brüning kolportierten Thesen gehört auch die; Zitat:

„die Rolle, die ihnen (den Bibelforschern) in diesem Jüdischen Superstaat zugeteilt würden."

Herrn Brüning mag man seine geschichtliche Unbildung als „Entschuldigung" zubilligen, da er offenbar nicht mit bekommt, dass er damit im Windschatten, alter und neuer Nazis segelt.

Diese Brünimg mit Ach und Krach noch zugebilligte Narrenfreiheit, würde ich dann allerdings nicht mehr auf andere Super-Narren übertragen, die sich ihrerseits wiederum auf Brüning berufen.

Brüning ist diesbezüglich, bestenfalls ein Papagei, andernorts im Sektenflügel der Noch Großkirchen aufgeschnappter Thesen, die er dann vielleicht noch etwas ausweitet. Noch liest man ja nicht den Namen eines Herrn Gassmann. Das kommt dann ja erst ein paar Jahre später. Aber will man den „Sektenflügel" der Noch Großkirchen etwas näher lokalisieren, ist man dort wohl da wohl nicht weit von entfernt.

Man vergleiche auch: Parsimony.24535

Brüning erinnert mich in etlicher Beziehung an den Ewald Vorsteher aus den 1920er Jahren. Der hatte ja auch - umständehalber - der WTG „Ade" gesagt.

Indes ein Sektierer Marke „hoch zehn" blieb er auch noch danach.

Damit soll nicht in Abrede gestellt werden, dass auch Vorsteher schon relativ früh die Nazi-Rattenfänger als solche klassifizierte (und dafür auch einen teuren Preis zahlen müsste).

Es kann also nicht um einen „Total-Zerriss" dieser Persönlichkeiten, gehen. Sehr wohl aber um einen „Detail-Zerriss"!

Dann sehe man sich mal einen in dieser CV-Ausgabe mit abgedruckten „Brief aus der Schweiz" an. Es wird zwar eingeräumt, dass Leserbriefe nicht gleich Redaktionsmeinung ist. Damit ist dann allerdings noch nicht die Frage beantwortet, warum landete dieser Brief nicht im Papierkorb?

In dem Forderungskatalog dieses Herrn aus der Schweiz findet sich unter anderem (ohne Anspruch auf „Vollständigkeit") Frauen haben in der Versammlung zu schweigen, Schwestern haben lange Haartracht zu realisieren. Ach ja Bluttransfusionen lehnt ja der Herr auch noch ab, und noch ein paar mehr „Schmankerl".

Zu dem umwerfenden Erkenntnissen dieses Herrn, die wohl noch nicht allzu vielen vordem schon bekannt gewesen sein dürften, gehört dann auch die Angabe: Rasieren sei ein babylonischer Brauch. Und derart belehrt verwundert es auch nicht mehr, dass er seinen Forderungskatalog mit der Forderung ausklingen lässt. Bitte keine Ökumene.

Da ist also ein Sektierer Marke hoch zehn, auf der Suche nach Gleichgesinnten.

Ob man den gleichen Brief indes, auch schon zu DDR-Zeiten in der CV abgedruckt hätte, erscheint mir allerdings keineswegs so ausgemacht.


CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG

MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG

BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR, DDR

NR. 253/254 GERA AUGUST/SEPTEMBER 1990

Christliche Verantwortung 1990 Teil II

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