Kommentare zu den eingescannten CV-Ausgaben
CV 197
In dieser Ausgabe gelesen:
Da ZJ-Kinder meistens dem
gesellschaftlichen Leben bis zur Schulzeit ferngehalten werden, müssen sie bis zum
Zeitpunkt des Besuches eines Kindergartens oder Vorschule entsprechend geschult sein. Es
kommt nicht selten vor, daß dort dann eine ZJ-Mutter mit ihrem Kind erscheint und der
meist darauf nicht vorbereiteten Leiterin dieser Einrichtung zumindest versucht
vorzuschreiben, was diese in bezug auf ihr Kind zu tun und zu lassen hat.
Das Kind darf nicht an Geburtstagsfeierr
teilnehmen, keine Speisen wie etwa Blut- oder Grützwurst essen, nicht an Fahnenzeremonien
teilnehmen, kein Spielzeug wie z. B. einen Panzer in die Hand nehmen und anderes mehr.
So wird das Kind meist schon im Vorschulalter.
durch die WTG indoktriniert, zum Außenseiter gestempelt. Das setzt sich dann mit
zunehmenden Alter weiter fort, wie z. B. mit dem Verbot, Mitglied der Pionierorganisation
zu werden. Später darf der ZJ-erzogene Jugendliche nicht der FDJ beitreten und nicht im
vollen Umfang am Wehrkundeunterricht teilnehmen (Schießen u.a.m.). So wird dann der
Umstand eintreten, daß der ZJ-Jugendliche es sich selbst schwer macht, eine Lehrstelle zu
erhalten und später als Erwachsener den NVA-Ehrendienst (auch Ersatzdienst) ablehnen
muß. So ist dann denen, die unter der liebevollen Obhut" der WTG aufwachsen,
der Beruf und das Leben von vornherein erschwert."
So so, mag man dazu nur sagen. Ist das
alles" was ihr zu diesem Thema mitzuteilen habt? Offenbar ja, wie man liest.
Das alles repräsentiert doch einseitig-parteiisch, nur die Interessen des DDR-Staates.
Das Ende vom Lied ist nur zu gut bekannt. Die große Menge jener im Berufsausbildungsalter
befindlichen Zeugen Jehovas in der DDR, denen nur ein Start als Ungelernte ins Berufsleben
zugebilligt wurde. Sicherlich. In KZ wurden diejenigen nicht gesteckt. Noch
nicht" möchte man fast hinzufügen.
Diese Starrheit des DDR-Staates ist einfach
unerträglich. Das muss man auch noch hinzufügen.
CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE
CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD,
GERA/THÜR, DDR
NR. 197 GERA DEZEMBER
1985
Christliche Verantwortung 1985 Teil II
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