CV 153
In dieser Ausgabe liest man unter anderem:
"ZURÜCK AN ABSENDER, ANNAHME VERWEIGERT MIT obigen Worten
zweimal rot mit Lineal ( unterstrichen, kam im April 1981 von Br. I. aus Potsdam eine
CV-Sendung zurück. Es ist natürlich möglich, daß unser Bruder gar nicht der
Verweigerer war, sondern jemand anders, um zu verhindern daß er das liest."
Letzteren Satzteil, die
Interpretation, hätte man sich eigentlich sparen können. Selbst unter freiheitlichen
Bedingungen, dass Beispiel Internet ist da geradezu prädestiniert, begegnet man solchen
Igelähnlichen Abwehrreaktionen. Um so wieviel mehr ist das unter Umständen der Fall, die
eben nicht freiheitlich sind. Man vergegenwärtige sich weiter. Die Zusendung der CV
erfolgte in der Regel ungebeten an die Zeugen Jehovas-Anschriften in der DDR.
Dieser Umstand als solches ist noch
nicht kritisierenswert. Auch Jehovas Zeugen erscheinen vielfach ungebeten vor den
Wohnungstüren. Insofern wurde hier mal gleiches mit gleichem vergolten.
Oder man denke als neutrales Beispiel
an die Werbeflut die einem im Briefkasten erwartet. Oder wer Zeitungsabonnent ist, neben
den Inseraten noch die unzähligen Werbebeilagen.
Das alles kann man als lästig
empfinden, ohne Frage. Und manch einer versieht den auch seinen Briefkasten mit
Mitteilungen, das er keine Werbung wünscht.
Ist dieser Punkt der offen erklärten
Ablehnung erreicht, sollte das auch respektiert werden. Vorstehendes
Interpretationsbeispiel einer solchen Ablehnung, erweckt allerdings nicht diesen Eindruck.
CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR. DDR