Kommentare zu den eingescannten CV-Ausgaben
CV 148
Aus einem DDR-Propagandabuch zitiert diese CV-Ausgabe den "markigen" Spruch:
"Das schließt nicht aus, daß die imperialistischen Kräfte - auch mittels kirchlicher Institutionen in der kapitalistischen Welt - nach wie vor bestrebt sind, durch 'christlich' drapierte antikommunistische Hetze und ideologische Diversion auf religiös gebundene Bürger und Religionsgemeinschaften in der DDR Einfluß zu nehmen, um sie in Widerspruch zum sozialistischen Staat und zur sozialistischen Entwicklung zu bringen. Indem die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften in der DDR derartigen Einflüssen widerstehen, sichern sie sich die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung."
Das muss man sich auf "der Zunge zergehen lassen". Beginnen wir mit letzterem. Die "Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung" sei nur dann gesichert, wenn - im Klartext - die Kirchen und Religionsgemeinschaften "staatsfromm" wären. Wie man weiß sind besonders die Zeugen Jehovas dies nicht. Es sei nicht bestritten, dass letztere sehr wohl auf "subtile" Art und Weise politische Inhalte "rüberbringen", die dem DDR-Staat nicht genehm sind. Die Frage die sich für mich allerdings stellt ist die:
Reicht dieser Tatbestand schon aus, um ihnen die grundsätzliche Existenzberechtigung absprechen zu können. Genau dies tut doch dieser DDR-Propagandist und nicht nur er.
Letztendlich ist das alles ein Zeichen offenkundiger Schwäche des DDR-Regimes, wenn man meinte das nicht vorbehaltlose "Bejubeln", nicht hinnehmen zu können.
Formal ist dies sicherlich nicht mit der Forderung nach Erweisung des Hitlergrußes identisch. In der Sache, im übertragenem Sinne, aber sehr wohl!


CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR, DDR

NR. 148 GERA NOVEMBER 1981

Christliche Verantwortung 1981 Teil II

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