Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Niemand kann dieses Selbsthinopfern verstehen

- Blutkult -

Sie wählte den Tod

Spricht man Jehovas Zeugen auf das Thema Bluttransfusionen an, begegnet man nicht selten Abwiegelungen. Alles "halb so schlimm". Einige meinen gar, Todesfälle gebe es deswegen "kaum". Seitens der WTG wird indes selten über eingetretene Todesfälle berichtet; dass ist richtig festgestellt. Wenn solche Fälle zur Sprache kommen, dann ist es doch wohl eher die säkulare Presse, die das gegebenenfalls mal thematisiert. Die Doktrin der Bluttransfusions-Verweigerung wurde von der WTG erst nach 1945 eingeführt. Das Jahr 1954 war ja noch nicht allzuweit von diesem Einführungsdatum entfernt; gehört somit noch zur Frühzeit dieser Doktrin. Und da ist es bemerkenswert, dass selbst die WTG einmal über einen solchen Todesfall berichtete. Zwar heroisch verklärt; aber immerhin berichtet. Im Wachtturm 1954 (S. 733) konnte man unter anderem lesen:

Die dreizehnjährige Renate Große klagte immer wieder über Müdigkeit. Der Hausarzt wies ihre Klage ihrer Mutter gegenüber ab mit den Worten: "Junge Mädchen simulieren gern. Machen Sie sich darum keine Sorgen." Als es Renate aber in der Schule schwindlig wurde und sie heimgebracht werden mußte, wurde sie ins Krankenhaus verbracht, wo man ihr die Diagnose auf Gelenkrheumatismus stellte. Als indes die Behandlung für Gelenkrheumatismus nichts half, wurde ein Spezialist für Blutkrankheiten herzugerufen, und er sagte, es sei Leukämie, Blutzellenkrebs, wofür noch kein Heilmittel gefunden sei und wofür Ärzte gewöhnlich Bluttransfusionen empfehlen.

Renates Mutter, die Zeugin Jehovas ist, erhob Einspruch gegen Bluttransfusionen, worauf der Spezialist aufbrauste. Es war ihm ganz unverständlich, wie eine Mutter, die Liebe zu ihrem Kinde haben will, das letzte Heilmittel ablehnen könne, und so wurde ihm der Standpunkt der Zeugen Jehovas in bezug auf Bluttransfusionen in Gegenwart des Chefarztes und des Stationsarztes erklärt. Ein Arzt, der Zeuge Jehovas ist, prüfte den Fall und erklärte, die Krankheit sei so weit vorgeschritten, daß Renate nur noch sechs Wochen leben werde.

Als Verwandte, Krankenschwestern und andere Zimmerpatienten von dieser Stellungnahme hörten, redeten sie auf die Mutter und auf Renate ein, doch umsonst. Der Stationsarzt, ein Katholik, bestand darauf, man müsse die Einwände der Mutter unbeachtet lassen, und er wandte sich wiederholt an Renate selbst. Eines Abends, um 9.30 Uhr, setzte er sich an ihr Bett und führte ihr ein schreckliches Bild vor Augen, in welcher Weise und wie bald sie sterben werde - doch alles umsonst. Nachdem er sie verlassen hatte, schrieb Renate einen Brief, in dem sie ihre Überzeugung zum Ausdruck brachte, so daß alle wissen könnten, daß er auch ihr Entschluß und nicht nur der ihrer Mutter sei.

Als sie einige Wochen später besucht wurde, war sie freudig, obwohl sich ihr Zustand sichtbar verschlimmert hatte. Sie wollte neue Dinge aus den Zeitschriften "Der Wachtturm" und "Erwachet!" hören und sprach wenig über ihre Krankheit. In der Tat, sie machte Spaß über das Angebot des Arztes, sein eigenes Blut zu übertragen und bemerkte: "Mutti, wenn ich noch einmal gesund werden sollte, dann wollen wir vieles noch ganz anders machen und Jehova noch mehr dienen, und wenn nicht, dann weißt Du, in meiner Tasche ist ein Brief!"

Als der Chefarzt Renates Fall mit einem der Zeugen Jehovas besprach, rief er aus: "Glauben Sie, daß ein Mädchen mit 13 Jahren eine so tiefe religiöse Überzeugung haben kann, um unter Todesgefahr eine Behandlung des Arztes abzulehnen?"

Es wurde ihm versichert, daß Renates eigenes Verhalten seine Frage beantworte, denn nachdem sie vernommen hatte, daß sie sterben müsse, war sie noch freundlicher und liebenswürdiger als zuvor. Als man ihn aufmerksam machte, daß man Renate habe überreden wollen, war er erstaunt, dies zu hören, und danach wurde kein Druck mehr bezüglich einer Bluttransfusion auf Renate ausgeübt, obwohl die anderen Zimmerpatienten sich feindselig zeigten, bis Renate in ein Privatzimmer verbracht wurde. Der Chefarzt bemerkte ferner:

"In meiner langen Praxis ist mir noch nicht ein solcher Fall passiert, daß ein Kind, nachdem es erfahren hatte, daß es sterben müsse, so fröhlich war."

Renate starb. Bei ihrer Beerdigung wurde der Brief vorgelesen, den sie in der Nacht, nachdem der Stationsarzt sie hatte überreden wollen, geschrieben hatte:

"An alle Verwandten und Bekannten!

Ihr Lieben, ich bitte Euch herzlich, aber sehr eindringlich, der lieben Mutti nicht im geringsten irgendwelche Schwierigkeiten zu machen, weil sie die Blutübertragung, die ich vom Arzt aus haben sollte, abgelehnt hat. Es ist genauso mein fester Wille gewesen, lieber Gottes Wort treu und gehorsam zu sein, als ein Gesetzesübertreter zu sein und mein Leben künstlich zu erhalten; indem ich jedes halbe Jahr eine neue Blutübertragung haben müßte. Es ist ein wahres Wort: 'Wer sein Leben liebt wird es verlieren, wer aber sein Leben verliert in Treue zu mir, der wird es wiederbekommen.'

Aber meine große Hoffnung ist nicht, daß ich im Himmel irgendwo als Geist umherschwebe, nein, sondern ich ruhe im Grabe bis nach Harmagedon, und wenn mich der große Lebengeber (Jehova) für würdig erachtet, gibt er mir eine Auferstehung, richtig in Fleisch und Blut als Mensch auf einer gereinigten paradiesischen Erde in Wonne und Glück; und seht, darum ist mir das Sterben auch nicht schwergefallen; könnt Ihr das verstehen?

Ich bin zwar noch jung, aber ich habe mein Leben in die Hand des Schöpfers gelegt, und er leitet alles, wie es richtig ist. Also zum Schluß bitte ich Euch noch einmal dringend, der Mutti nicht irgendeinen Stein in den Weg zu legen und ihr jede Aufregung zu ersparen, die nicht sein muß. Sondern seid lieb und freundlich zu ihr und laßt auf keinen Fall ein böses Wort fallen. Seid alle herzlich gegrüßt und geküßt von Eurer Euch alle liebenden Renate. - Beherzigt dies aber bitte!"

"Säuglinge und Bluttransfusionen" überschrieben; ein Artikel in der "Erwachet!"-Ausgabe vom 22. 7. 1955.
"Als ein gewisses Ehepaar von Jehovas Zeugen in Chikago, Illinois (USA), nicht die Zustimmung für eine Blutübertragung gab, die seinem Baby gemacht werden sollte, und es anschließend starb, wurde man in der Presse der Vereinigten Staaten hysterisch" schreibt die WTG. "Wurde man ... hysterisch"; diesen Teilsatz muß man sich wohl noch mal auf der Zunge zergehen lassen.

Wie äußerte sich die unterstellte "Hysterie"? Offenbar so:
"Indem man von einem Ende des Landes bis zum anderen die Eltern verwarf."

Das hätte es also in der WTG-Lesart nicht geben sollen. Ihre faktische Morddoktrin hätte also unbeantwortet bleiben sollen, wenn es nach der WTG ginge. Die Presse indes hielt sich, wie gelesen, nicht an diese "Spielregel".

Nun glaubt die WTG mittels "Gutachten" argumentieren zu sollen. Das kennt man ja auch von Versicherungen. Wenn es ans zahlen gehen soll, wird allerlei Kleingedrucktes aus dem Zylinder hervorgeholt. Geht es um größere Summen, investieren dann die Versicherungen lieber in saftige Honorare für ihre "Gutachter" genannte Interessenvertreter, als denn zugunsten ihrer Versicherungsnehmer.

So auch in diesem Fall. Die WTG wähnt Gutachten zu haben, die da besagen sollen. Auch mit Bluttransfusion wäre der Säugling gestorben. Und um nachzulegen, damit die Gutachter ihr investiertes Honorar auch wert sind, glaubt man auf Fälle verweisen zu können, wo Säuglinge (außerhalb des Zeugen Jehovas Bereiches) auch nach Bluttransfusionen verstorben wären.

Da werden die WTG-Gutachter wohl allerlei medizinische Literatur gewälzt haben, um an entlegener Stelle solche von ihnen dringend gesuchten Fälle, doch noch zu finden.
Wobei nicht unterstellt wird, es wären tatsächlich "bezahlte" WTG-Gutachter am Werke gewesen. Angesichts des Einflußes den die WTG auf ihre Anhängerschaft auszuüben vermag, kann es auch so sein, dass unbezahlte Kräfte ihr die entsprechenden Infos zukommen ließen. Es ist somit eine Fehlinterpretation auf den Aspekt bezahlt oder nicht bezahlt, abzustellen.

Und den Artikel lässt man dann noch mit einer anderen rührseligen Geschichte ausklingen:
"Nach einem nutzlosen Gefühlsausbruch des Kinderarztes, der den Fall behandelte, stimmten er und der Chirurg schließlich zu, die Operation auszuführen, ohne Blut dabei zu verwenden. Die Operation verlief erfolgreich."

Auch dabei ist die Vokabel "nutzloser Gefühlsausbruch" beachtlich. Mit anderen Worten. Auch in diesem Fall siegte die Dogmatik über rationale Überlegungen verantwortlicher Ärzte.

Ihre Gutachterschlacht kann sich die WTG meinetwegen an den Allerwertesten kleben. Es ist sicherlich unzulässig eine direkte Parallele zu islamistischen Selbstmordattentätern zu ziehen.
Es gilt auch zu sehen, die islamistischen Selbstmordattentäter zielen bewußt auf die Schädigung dritter, völlig Unbeteiligter ab. Von einer Schädigung "völlig Unbeteiligter" in Sachen Bluttransfusion kann man mit Sicherheit nicht reden. Da sind alle Beteiligten indoktriniert. WTG-indoktriniert. Sieht man mal von dem Krankenhauspersonal ab, dass mit den Konsequenzen dieser Dogmatik, irgendwie "zurecht" kommen muß. Dennoch, von der mentalen Befindlichkeit her, sind da einige Ansätze so unähnlich wohl nicht.

Der nachfolgende Bericht wurde bereits im März 1968 in der "Christlichen Verantwortung" veröffentlicht. Leider besteht seine darin thematisierte Problematik nach wie vor und wird zudem noch durch Gefälligkeitsjournalisten (und auch Theologen: B.) in der Substanz verharmlost. Im Prinzip sprechen die nachfolgenden Ausführungen für sich und bedürfen daher keines weiteren Vorabkommentars.

Wieder ein Kind ein Kind dem Altar des WTG-Blutkultes

Der erste Gerichtsprozeß dieser Art in der Bundesrepublik

Im Oktober 1967 wurde vor dem Oberlandesgericht in Hamm, Westfalen, der Fall von Bruder Adolf Zierath aus Lindenberg bei Siegen/Westfalen verhandelt. Der Bruder hatte seinem am 20. März 1966 geborenen vierten Kind Thomas eine notwendige Bluttransfusion vierten Kind, Thomas" verweigert und es damit dem sicheren Tode ausgeliefert. Nachdem Br. Adolf Zierath auch vor dem Vormundschaftsrichter Dr. Schürmann vom Amtsgericht in Siegen bei seiner Weigerung blieb, wurde ihm vom Amtsgericht das Sorgerecht entzogen. Das Kind erhielt somit rechtzeitig eine Bluttransfusion und wurde gerettet. Nach 3 Wochen hielt Schwester Hertha Zierath (27Jahre) ihren Thomas wieder in den Armen.

Bruder Zierath wurde daraufhin vom Amtsgericht Siegen wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich verurteilt. Das Landgericht Siegen bestätigte das Urteil. Bruder Zierath legte Berufung ein, und es kam schließlich zu einem Revisionsprozeß vor dem Oberlandesgericht in Hamm, Westfalen, das den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichtes Siegen zurückverwies.

Argumente und Gegenargumente

Bruder Zierath erschien vor dem Oberlandesgericht in Hamm mit einer schwarzen Konferenzmappe, in der er ein Sortiment einschlägiger Schriften der Wachtturmgesellschaft mit sich führte, was gar nicht so recht zu ihm als 43jährigen Schreiner passen wollte. Auf den Zuschauerbänken drängten sich 45 Zeugen Jehovas. Offensichtlich betrachtete die WTG diesen Prozeß als Schauprozeß. Wir wollen zuerst die verschiedenen Ansichten und Stellungnahmen in dieser Sache zur Kenntnis nehmen

Bruder Zierath: "Es ist Gottes Befehl, kein Blut zu sich zu nehmen. Wer es tut, der wird ausgerottet. Blut, das ist Totschlag. Wenn es heißt, du sollst kein Blut zu dir nehmen, dann tun wir es nicht. Wir stehen unter einem höheren Gesetz, das über dem menschlichen steht!" Rechtsanwalt Dr. Herbert Falk aus Stuttgart: "Mein Mandant fühlt sich als Träger einer ihm von Gott offenbarten Entscheidung".

Erster Staatsanwalt Dr. Heinz Walter aus Siegen: "Ich hoffe, daß es bei solchen Fällen noch mehr Schürmänner gibt. In unserem Rechtskreis, und der Angeklagte lebt in ihm, pflegt man zu verhindern, daß jemand stirbt".

Bruder Zierath: Meine Weigerung ist Gehorsam gegen Gott, und ich kann nicht dafür bestraft werden, weil ich ein göttliches Gebot achtete". Und in einer Verhandlungspause: Natürlich bin ich froh, das unser Kind erhalten blieb, aber es ist kränklich. Wir müssen alle vier Wochen mit ihm zum Arzt. Durch die Transfusion ist ihm eine Blutschuld auferlegt worden."

Verteidiger Dr. Herbert Falk aus Stuttgart: "Es hat schon krassere Fälle gegeben, in denen Zeugen Jehovas straffrei blieben. Eine Frau drohte nach der Geburt ihres Kindes zu verbluten. Aus Glaubensgründen lehnte sie eine Bluttransfusion ab. Ihr Mann sah im OP-Saal, daß er seine Frau und die Mutter seines Kindes verlieren würde, aber auch er folgte dem mosaischen Befehl. Die Frau starb. Gegen den Mann wurde nicht einmal Anklage erhoben". (Zitate: Westfälische Rundschau, Dortmund, 11. 10. 67)

Die Urheber sehen

Senatspräsident Laube urteilte schließlich: "In Fällen wie dem vorliegenden, verdient auch eine Gewissensentscheidung nicht den Vorrang vor dem, was in unserem Rechtskreis Norm ist."

Ließe man sich bei diesem Prozeß von der Behauptung beeindrucken, es sei ein Befehl Gottes, ein göttliches Gebot, an die Zeugen Jehovas, Bluttransfusion zu verweigern, auch wenn es das Leben kostet? Anerkennt man diese Behauptungen als religiöse Gewissensentscheidung? Wenn man auf solche Behauptungen eingeht, wäre es Pflicht die Dinge sachlich zu prüfen. Könnte das sonst nicht gar dahin führen, beliebigen Ansichten als "Gottes Geboten" zum Opfer zu fallen? Oder gar zu einem Freibrief für allerlei religiöse Willkür und Scharlatanerie?

"Meine Weigerung ist Gehorsam gegen Gott", erklärte Br. Zierath dem Gericht. In Wirklichkeit liegt die Ursache seiner Weigerung jedoch in keiner Weise in einem Ruf seines Gewissens oder in einer göttlichen Entscheidung, die ihm zuteil geworden wäre. Es ist günstigstenfalls ein schwerwiegendes religiöses Mißverständnis auf seiten des Angeklagten.

Die Urheberin der Verweigerung von Bluttransfusion bei den Zeugen Jehovas ist nicht Gott, sondern die Wachtturm-Gesellschaft Wiesbaden/Brooklyn, die leitende organisatorische und geistliche Körperschaft dieser Gemeinschaft. Diese Gesellschaft (WTG) hat sich die Lehren über Bluttransfusion ausgedacht, deretwegen sich hier die Gerichte bemühen.

Zur richtigen Beurteilung des Verhaltens von Br. Zierath muß diesbezüglich festgestellt werden. Die WTG hat erst seit 1945 dieses Blutdogma aufgestellt. Das wird dokumentiert mit der Wachtturm-Zeitschrift vom 1. Juli 1945 (in Englisch) und mit dem WTG-Buch "Babylon die Große ist gefallen" S. 544, deutsch. Es handelt sich also nicht um einen Befehl Gottes, sondern einfach um eine willkürliche Bibelauslegung; die als Offenbarung Gottes ausgegeben wird.

Der willkürliche Charakter der Ansicht Bluttransfusion verweigern zu müssen, ist aus folgendem Sachverhalt ersichtlich. Es gibt keine Aussage in der Bibel, die Bluttransfusion verbietet. Sämtliche Aussagen im Alten und Neuen Testament dazu beziehen sich lediglich auf Tierblut. Und wenn in Apostelgeschichte 15:28 Blutessen verboten wird, so geschah dies lediglich, um dem Tieropferunwesen jener Zeit den Kampf anzusagen. Diese Weisungen wurden später aufgehoben durch das Schriftwort in 1. Korinther 10:25-27, nach dem Christen alles essen können, was auf dem Fleischmarkt oder von Nichtchristen zum Essen angeboten wird, ohne daraus eine Gewissensfrage zu machen. Die WTG mußte in ihrer Zeitschrift "Erwachet" vom 8. Oktober 1950 S. 12 (deutsch) selbst zugeben, daß die Bibel Bluttransfusion nicht verbietet. Damit ist der Sachverhalt theologisch einwandfrei klar.

Es gibt also keine göttlichen Gebote, die Bluttransfusion verbieten. Somit kann kein Christ berechtigterweise behaupten, Gott habe ihm die Verweigerung einer Transfusion geboten, wie es Br. Zierath vor Gericht behauptete. Das Gericht und auch die Verteidigung wurden in dieser Sache zweifellos getäuscht.

Um dem Angeklagten gerecht zu werden, muß jedoch noch folgendes beachtet werden: Allein die WTG bestimmt, was der Zeuge Jehovas zu glauben hat und was nicht. Kein Zeuge Jehovas hat das Rech, sich die Bibel nach seinem eigenen Gewissen auszulegen. Die WTG behauptete von sich, alleinige Vertreterin Gottes auf Erden zu sein (siehe das Buch "Jehovas Zeugen in Gottes Vorhaben", S. 148/49, deutsch).

Damit nimmt diese Gesellschaft das Recht für sich in Anspruch zu bestimmen, was Gebote Gottes oder göttliche Wahrheit für Zeugen Jehovas ist bzw. zu sein hat und was nicht. Sie geht sogar so weit, zu erklären, ihr Wille als der Wille des Sklaven Gottes, sei der Wille Gottes (Der Wachtturm 1. August 1956, S. 474, deutsch). Es wird also auf diese Weise ein ungeheuerlicher religiöser Gewissenszwang auf die Zeugen Jehovas ausgeübt, so daß sie die Weisungen und Bibelauslegungen der WTG als Gottes Willen ansehen.

Damit ist die WTG in erster Linie verantwortlich, wenn ihre Anhänger, die Zeugen Jehovas, Bluttransfusion verweigern und auf diese Weise sich selbst oder ihre Kinder dem Tode überliefern. Selbst dann wird in der Zentrale der WTG angefragt, wenn es sich um die Annahme einer Weihnachtszulage im Betrieb handelt (Der Wachtturm vom 1. Februar 1966, Deutsch, S. 95, Fragen von Lesern). Nicht einmal hier sind die Zeugen Jehovas selbständig!

Die Urheberschaft für den WTG-Blutkult und seine Menschenopfer liegt also nicht bei Gott, sondern bei den Führern der WTG, die diesen Kult erst 1945 verbindlich eingeführt haben! Eine gerechte Urteilsfindung in dieser Sache muß diese Zusammenhänge berücksichtigen, noch dazu, wenn es um Menschenleben geht. Dazu gehört ein Quellenstudium aller Verantwortlichen. Nicht umsonst hatte Br. Zierath eine Mappe mit Wachtturm-Literatur bei sich. Zu untersuchen bleibt noch der rechtliche bzw. humanistische Aspekt der Sache.

Staatsanwalt Heinz Walter argumentierte, "in unserem Rechtskreis pflegt man zu verhindern, daß jemand stirbt". Der Anspruch, seinem Kind eine Transfusion zu verweigern und es eher sterben zu lassen, überschreite sowohl Elternrecht und Elternpflicht, wie auch die Grenzen der Religionsfreiheit.

In der Tat, Elternrecht heißt nicht, mit dem eigenen Kind machen zu können, was man will. Schon wenn Eltern ihr Kind verwahrlosen lassen, hat die Öffentlichkeit, der Staat oder die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, einzuschreiten, sei es durch Fürsorgeerziehung oder ähnliches. Wieviel eher trifft dies zu, wenn Eltern ihr Kind gar gesundheitlich schädigen oder sterben lassen wollen. Leben wir in zivilisierten Ländern oder nicht? Ist das angeblich höhere Recht der Zeugen Jehovas hier nicht in Wirklichkeit Unmenschlichkeit? Genauso wie Eltern kein Recht haben, ihr Kind totzuschlagen, haben sie auch kein Recht, es sterben zu lassen, indem sie Hilfe verweigern.

Die Menschenopfer auf dem Altar des WTG-Blutkultes sind somit ein Überschreiten der Grenzen der Religionsfreiheit. Gibt man der WTG weiter das Recht diesen Blutkult zu verbreiten, so ist damit schließlich jedem Mißbrauch der Religion und jedem religiösen Scharlatan, der behauptet, im Namen Gottes zu sprechen, ein Freibrief gegeben. Die Religionsfreiheit muß da ihre Grenze haben, wo die Grundsätze der Menschlichkeit verlassen werden, und die Unmenschlichkeit beginnt.

Bevor man einen Zeugen Jehovas, verurteilt, der diese Grenzen überschreitet sollte man jedoch die Urheber solchen unmenschlichen Tuns zur Rechenschaft ziehen.

WTG-Vizepräsident F. W. Franz vor Gericht

Vom 19. bis 21. Juni 1967 fand in Seattle, Washington, USA, ein Prozeß statt, in dem es um die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Frage ging, gegen den Willen der Eltern lebensgefährdeten Kindern eine Bluttransfusion zu geben Um ein Exempel zu statuieren, hatte die WTG ihren Vizepräsident Fred W. Franz in den Zeugenstand entsandt. Im USA-Staate Washington besteht ein Gesetz demzufolge es rechtmäßig ist, Kinder durch Transfusion gegen den Willen ihrer Eltern am Leben zu erhalten. Dagegen sollte F. W. Franz vor Gericht auftreten.

Franz dokumentierte hier, daß er zwar im Interesse der WTG die Bibel auslegen kann, er ist die rechte Hand von Präsident Knorr in biblischen Fragen, daß er aber von Rechtsfragen wenig Ahnung hat. So verteidigte er den Widerstand von Jehovas Zeugen gegen jenes Washingtoner Gesetz mit dem Argument, Maria und Josef hätte dem Gesetz des Herodes auch zuwider gehandelt, um das Jesuskind zu retten. Richter Lindberg vom Bundesgericht mußte lächeln ob dieses juristischen Dilettantismus, denn es liegt auf der Hand, daß dieses Argument zwar schön klingt, aber in diesem Fall völlig abwegig ist.

Maria und Josef widersetzten sich dem Gesetz, um, Jesus zu retten, der von Herodes' Häschern im Rahmen eines Kindermassenmordes umgebracht werden sollte. Was hat das mit einer Bluttransfusion zu tun, bei der das Leben eines Kindes gerettet werden soll? Nichts. Die Argumentation von F. W. Franz ist typisch für die Einfalt, in der die WTG ihre Hörigen halten will.

Schließlich trat der WTG-Rechtsanwalt Glen How in den Gerichtsstand und erklärte, die Haltung der Zeugen Jehovas, Bluttransfusion zu verweigern, sei durch die sehr klaren Feststellungen der Bibel begründet. Dabei warfen sich Franz und How gegenseitig die Bälle zu, indem Franz auf Fragen von How Apg. 15:19, 20 zitierte, wo Tierblutessen verboten wird. Man unterließ es jedoch vor Gericht, auch 1. Kor. 10:25-27 zu zitieren, womit dieses Verbot aufgehoben ist, und den Erwachet-Artikel vom 8. 0kt. 1950 S. 12, in dem die WTG zugibt, daß die Bibel Bluttransfusion nicht verbietet.

In der Ausgabe vom März 1967 der "Christlichen Verantwortung" konnte man einen ähnlichen Bericht lesen:

Markus Teschner war vier Tage alt und hatte zwei Feinde: eine gefährliche Krankheit und einen fanatischen Vater. Die Krankheit - vermehrter Gallefarbstoff im Blut - war tödlich, wenn nicht sein Blut ausgetauscht wurde. Doch dazu verweigerte sein Vater die Einwilligung.

Wilhelm Teschner, Erzeuger des Babys, glaubte als Oberprediger der Zeugen Jehovas göttliche Gesetze zu brechen, wenn er bei seinem Sohn Markus in der Berlin-Charlottenburger Kinderklinik eine Bluttransfusion zuließ.

Er zitierte die Statuten der Wachtturm- Bibel und Traktatgesellschaft:

"Blut ist die Seele ... Die Blutübertragung kann zwar zu einer sofortigen und zeitlich beschränkten Lebensverlängerung führen, doch geschieht es auf Kosten des ewigen Lebens ... Es ist verboten, das Blut eines anderen Geschöpfes in sein Körpersystem aufzunehmen ... Enthaltet euch des Blutes."

Kinderklinik-Oberarzt Dr. Geiger bat telefonisch den Berliner Oberamtsrichter Dr. Kurt Dietrich um Hilfe, Richter Dietrich wählte einen Notweg. Er entzog den Eltern vorübergehend das Sorgerecht. Per Telefon und Amtsboten holte er binnen zwei Stunden die Zustimmung des Jugendamtes und eines Amtsarztes ein. Dann erteilte er die Genehmigung zur Transfusion. Markus wurde gerettet.

Am nächsten Tag protestierte Prediger Teschner vor Gericht: "Durch den Blutaustausch ist meinem Kind die Seele genommen worden". Seine Beschwerde wurde zurückgewiesen. Daraufhin weigerte sich der Vater, sein eigenes Kind wieder aufzunehmen.

Vier Wochen später siegte die Mutterliebe. Frau Teschner holte den kleinen Markus aus der Klinik nach Hause. Vater Teschner: "Ich spreche nicht mehr über die Sache." Die westdeutsche Öffentlichkeit las diesen Bericht in der Illustrierten STERN 12/1967.

Bluttransfusionsfall Markus Krüger
(entnommen aus CV Nr. 88 (1976))

Wir lesen: "In den Ferien in Österreich stürzte der zehnjährige Hamburger Markus Krüger von einem Balkon. Er wurde erst zehn Stunden nach dem Unfall operiert, weil seine Eltern eine Bluttransfusion abgelehnt hatten. Sie sind Zeugen Jehovas, denen ihr Glaube verbietet, sich Blut anderer Menschen übertragen zu lassen. Das Kind starb, WEIL JEHOVA ES SO WILL. Der Staatsanwalt ermittelt gegen die Eltern, denen Glaubenstreue wichtiger war als das Leben ihres Kindes."

Professor Dr. Heinz Diemath versuchte Markus Krüger zu retten: "Ihr Kind muß sterben, wenn es nicht operiert wird." Staatsanwalt Manfred Auer ermöglichte die Operation des Kindes: "Der Fall ist eine menschliche, keine juristische Tragödie."

Der Bericht von Gerhard Tomkowitz: "Umgeben von kühlen Kachelwänden lag der tote Bub Markus Krüger aus Hamburg auf dem Seziertisch des Gerichtsmedizinischen Instituts zu Salzburg. Es war ziemlich still, nur die Kältemaschinen summten. Gerichtsmediziner Dr. Gerhard Sorge machte eine Obduktion an dem blonden Kind. Als Todesursache schrieb er danach ins Protokoll: Schädeldachberstungsbruch Aktenzeichen 8 St 5246/76. Zehn Jahre hatte Markus gelebt. Sein Tod ist ein Fall für den Staatsanwalt.

Fünf Tage und fünf Nächte zuvor war Markus noch munter durch die Lungauer Berge getobt, wo er mit seinem Vater, dem Landschaftsgärtner Werner Krüger, 35, seiner Mutter Monika, 31, und seinen Geschwistern Michael, 12, und Ilona, 4, Ferien machte. In der Pension 'Zwergbirke' zu Unternberg bei Innerkrems hatte die Familie zwei Zimmer gemietet. Im hellblauen Mercedes 230, polizeiliches Kennzeichen HH-KK 1229, waren sie angereist. Zehn Tage waren sie da im Lungau, und der Pensionswirt von der 'Zwergbirke' war des Lobes voll: Das ist eine so nette Familie.

Aber am Donnerstag, dem 15. Juli, begann das lange Sterben des Markus Krüger. Wir machten eine Bergwanderung, sagt Vater Krüger. Es war ein heißer Sommertag, und die Familie kehrte gegen Abend in der Wirtschaft 'Lukashausl' am Fuße des 2000 Meter hohen Königstuhles ein, einen knappen Kilometer von der Pension 'Zwergbirke' entfernt. Es muß gegen 18 Uhr gewesen sein, wie die spätere Rekonstruktion der Gendarmerie ergab.

Die drei Kinder durften von dort allein zur Pension vorausgehen, während die Eltern nachfolgten. In der Pension spielten die Kinder im Zimmer, wie der Bub Michael später erklärte. Sein Bruder Markus kletterte auf das Balkongeländer, stürzte rund sechs Meter in die Tiefe und schlug mit dem Kopf auf dem Schotterboden auf. Als die Eltern eintrafen, lag er bewußtlos und blutüberströmt auf den Steinen. Das spätere Polizeiprotokoll schätzt den Zeitpunkt: Gegen 19 Uhr.

In der 'Zwergbirke' gibt es kein Telefon, und der Pensionswirt mußte zehn Kilometer weit fahren, um den Rettungswagen telefonisch zu alarmieren. Der brachte das Kind zunächst zum 40 Kilometer entfernten Krankenhaus Tamsweg, einem gut ausgestatteten Unfallkrankenhaus Der Unfallchirurg Dr. Gonscherowsky stellte fest, daß das Schädeldach geplatz war, aber noch von der Kopfhaut zusammengehalten wurde. Etwas Hoffnung war noch. In diesem Fall konnte nur ein Neurochirurg helfen.

Im Landesnervenkrankenhaus Salzburg arbeitet der über die Grenzen Osterreichs hinaus bekannte Neurochirurg und Professor Dr. Heinz Diemath. Gonscherowsky versorgte das bewußtlose Kind, damit es die rund 100 Kilometer weite Reise nach Salzburg überstand. Aber schon im Krankenhaus Tomsweg wurde aus dem Mund des Kindsvaters Krüger der Satz gehört: 'Eine Bluttransfusion lehnen wir aus religiösen Gründen ab.' Vater Krüger und Mutter Krüger sind gläubige Zeugen Jehovas, die lieber sterben oder ihre Kinder sterben lassen, ehe sie einer Bluttransfusion zustimmen.

Eine 62 Seiten dicke, grundlegende Broschüre der Wachtturm-, Bibel- und Traktat-Gesellschaft, Deutscher Zweig e. V. in Wiesbaden (Titel: Blut, Medizin und das Gesetz Gottes), warnt alle Zeugen' und die, die es werden wollen, ausdrücklich vor Bluttransfusionen. Syphilis, Hepatitis und tödliche hämolytische Reaktionen seien mögliche Folgen. Außerdem wird für alle Zeugen Jehovas verbindlich festgestellt: 'Die wichtigste Erwägung vom Standpunkt des Christen aus stützt sich natürlich auf das Gesetz Gottes . . . auf Äußerungen, die er gleich nach der Sintflut vor über 4300 Jahren Noah gegenüber machte: … das Fleisch mit seiner Seele seinem Blute - sollt ihr nicht essen (1. Buch Mose 9,3,4)'. Oder: , . . . das Blut ist die Seele, und du sollst die Seele nicht mit dem Fleische essen. Du sollst es nicht essen. Du sollst es wie Wasser auf den Fußboden gießen. Du sollst es nicht essen, damit es dir und deinen Söhnen noch dir wohlgehe, weil du tun wirst, was recht ist in Jehovas Augen (5. Buch Mose, 12, 23-25)'. Aber nicht nur das Alte Testament wird herangezogen: 'Das Verbot des Blutessens wurde . . . unter dem Neuen Testament, in Apostelgeschichte 15 bestätigt und somit zu einer bleibenden Pflicht gemacht.' Die wesentlichen Sätze lauten: 'Denn es hat den heiligen Geist und uns gut geschienen, keine große Last auf euch zu legen als diese notwendigen Stücke: Euch, zu enthalten von Götzenopfern und von Blut und von Ersticktem und von Hurerei. Wenn ihr euch davor bewahrt, so wird es euch wohlgehen (Apostelgeschichte 15,28,29).'

Derartige biblische Gebote werden in dem Traktat so ausgelegt: 'Gemäß dem Gesetz, was Gott dem Noah gab, war es niemandem erlaubt, Blut zu essen, das heißt zur Ernährung oder zur Erhaltung des Lebens zu verwenden. Da dies schon in bezug auf Tierblut verkehrt ist, ist es noch verwerflicher in bezug auf Menschenblut. Das Verbot umfaßt alles Blut. Es tut nichts zur Sache, daß das Blut (bei einer Transfusion) nicht durch den Mund, sondern durch die Venen in den Körper eingeführt wird. Auch das Argument, daß dies nicht als intravenöse Ernährung bezeichnet werden könne, weil es im Körper anders gebraucht werde, ist nicht von Gewicht. Tatsache ist, daß dadurch dem Körper Nahrung geliefert wird, um ihn am Leben zu erhalten,'

Solche Logik stammt - keinen Widerspruch duldend - aus dem 'Kanal Jehovas', elf führenden Zeugen aus der Zeugen-Zentrale New York, die von den Gläubigen als 'sichtbare leitende Körperschaft' bezeichnet werden. Ihre gelegentlich krausen Erkenntnisse werden in einer Flut von gedruckten Traktaten an die Gläubigen weitergeleitet. Zwei davon sind Vater und Mutter Krüger. Sie wandten die Gebote des Wachtturm-Vereins auf ihr Kind Markus an.

In der Neurochirurgischen Abteilung des Landesnervenkrankenhauses Salzburg wurde die Ankunft des schwerverletzten Kindes um Mitternacht registriert, rund fünf Stunden noch dem Unglück. Eröffnete eine sofortige Operation Überlebenschancen für das schwerverletzte Kind? Der diensthabende Arzt Dr. Kollar, Dozent an der Universität Salzburg, bejahte nach eingehender Untersuchung noch in der Nacht diese Frage, ebenso der Chefarzt der Abteilung, Professor Diemath. Beide hielten eine Bluttransfusion für notwendig, weil es gerade bei solchen Verletzungen darauf ankommt, daß immer genügend Sauerstoff dem Gehirn zugeführt wird. Das aber können nur die roten Blutkörperchen bewirken. ,Wir legten', sagt Professor Diemath, den Eltern routinemäßig den Revers zur Unterschrift vor, in dem erklärt Wird, daß sie mit der Operation einverstanden sind.' Aber beide Eltern verweigerten entschieden die Unterschrift. 'Wir sind aus religiösen Gründen dagegen', sagte Vater Krüger, und bot statt dessen ein Fläschchen Blutersatz an, eine künstliche Lösung, die nur die Flüssigkeitsmenge in den Adern ergänzt, aber weder rote Blutkörperchen liefert, noch zu ihrer Bildung anregt. 'Ihr Kind stirbt, wenn Sie nicht einverstanden sind', sagte Dr. Kollar. Die Eltern blieben unbeeindruckt. Es wurde hin und her debattiert. Aus dem späteren Protokoll über die Auseinandersetzungen geht hervor, daß Vater Krüger zum Schluß erregt sagte: 'Wenn mein Kind fremdes Blut bekommt, ist es mein Kind nicht mehr. Dann können Sie es gleich behalten.' Noch Ansicht der Zeugen Jehovas nämlich, würde das Kind mit dem fremden Blut auch, eine fremde Seele bekommen.

Um 7.15 Uhr, am 16. Juli, zwölf Stunden nach dem Unfall, kam die Funkstreife zum diensthabenden Staatsanwalt Dr. Manfred Auer, 35. Er sollte entscheiden, was zu geschehen habe. Auer beschloß noch Befragung der Ärzte: sofortige Operation. Gegen die Eltern leitete er ein Verfahren ein nach dem österreichischen Strafgesetzbuch wegen versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung (Paragraphen 2. 15 und 75). Auer: 'Die Eltern haben die Aufsichtspflicht, daher trifft sie eine Schuld. Danach hatten sie die Verpflichtung, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Noch allen medizinischen Erkenntnissen hatte das Kind nur durch Operation eine Chance.

Ein Fall religiöser Verblendung. Im Grunde ist der Vorgang eine menschliche, keine juristische Tragödie.' Deutsche Gerichte haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit ähnlichen Fällen beschäftigt. Ob die Staatsanwaltschaft Hamburg im Fall Markus Krüger tätig wird, ist noch ungewiß. Ein Sprecher erklärte: Wenn die Staatsanwaltschaft Salzburg uns den Fall übergeben sollte, werden wir gegebenenfalls ein Verfahren einleiten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß wir von uns aus ein Ermittlungsverfahren einleiten.'

Die Eltern Krüger sehen einem eventuellen Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ruhig entgegen. Wir werden uns nicht drücken, sagen sie. Denn sie sind der Überzeugung: Wenn wir Jehovas Gesetze halten, bedeutet es Leben - Leben durch die Auferstehung. Wenn wir aber das Gesetz über die Heiligkeit des Blutes verletzen, würde es unseren ewigen Tod bedeuten. Sie würden auch in Zukunft lieber den Tod ihres Kindes oder des geliebten Ehegatten in Kauf nehmen, als einer Bluttransfusion zustimmen.

Der kleine Markus Krüger wurde am 16. Juli in Salzburg operiert, rund acht Stunden nach seiner Einlieferung. Fünf Tage und fünf Nächte bemühten sich Ärzte und Schwestern um sein Leben - sie operierten ohne Transfusion, nur unter Einsatz von Blutplasma. Am sechsten Tag war Markus Krüger tot." -

KONRAD FRANKE, EHEMALIGER DEUTSCHER WTG-ZWEIGDIENER, LEITUNGSMITGLIED IM WTG-ZWEIGBÜRO IN WIESBADEN, NIMMT ZUM FALL MARKUS KRÜGER STELLUNG
… Das Gespräch hatte folgenden Wortlaut:
Frage:
Herr Franke, wenn Sie als Vater, wie im Fall Markus Krüger, selbst betroffen wären, und Ihr Kind wäre von ärztlicher Seite nur noch durch eine Bluttransfusion zu retten, würden Sie diese dann auch ablehnen?
Franke:
Selbstverständlich. Weil es so Gottes Wunsch ist. Gottes Wort, die Heilige Schrift, gebietet wahren Christen, sich "vor Blut zu bewahren" (Apostelgeschichte 21,25), denn "das Blut ist die Seele" (5. Buch Moses 12,23). Und Gottes Gesetz ist für uns weit höher als jedes andere Gesetz.
Frage:
Aber göttliches Gebot befiehlt auch: Du sollst nicht töten.
Franke:
Wir töten niemanden. Aber wenn wir eine Bluttransfusion zulassen würden, dann wären wir vom göttlichen Standpunkt her Gesetzesbrecher. Ärztliche Kunst kann nicht auf Kosten von göttlichen Gesetzen gehen. Wenn es Gottes Wunsch ist, daß ein Mensch stirbt, dann müssen wir das respektieren. Dafür kommt dann die Auferstehung.
Frage:
Und wenn Sie selbst nur durch eine Bluttransfusion zu retten wären?
Franke:
Wir wollen nicht, daß Menschen sterben, und wir wollen gern dazu beitragen, daß Leben gerettet wird. Die meisten von uns haben so zum Beispiel in ihren Autos Macrodex bei sich, einen Blutersatzstoff, der genauso helfen kann. Ich selbst habe in meiner Brieftasche aber auch ständig eine Karte auf der steht, daß ich auf keinen Fall Blut zugeführt bekommen will.
Frage:
Als die Bibel geschrieben wurde, wußte man noch nichts von medizinischen Bluttransfusionen. Wäre nicht der Zeitpunkt für eine Neuinterpretation der entsprechenden Bibelworte gekommen?
Franke:
Die Bibelschreiber wurden von Gottes Willen gelenkt. Und da Gott gewollt hat, daß das Blut geheiligt wird, so gilt das selbstverständlich auch heute noch.
Frage:
Es gibt doch aber auch Ärzte unter den Zeugen Jehovas. Wie stellen die sich zu dem Problem der Bluttransfusion?
Franke:
Selbstverständlich lehnen auch sie die Transfusion ab. Zumal die Chirurgie ohne Bluttransfusion immer größere Fortschritte macht.
Frage:
Öffentlichkeit und Justiz werden sich noch weiter mit dem Fall Markus Krüger beschäftigen.
Franke:
Sehen Sie, die Bibel ist für uns bindendes und oberstes Gesetz wie für den Soldaten der Eid. In einem demokratischen Staat sollte man diese Gewissensentscheidung respektieren, auch wenn man als Andersgläubiger sie nicht versteht. Es geht doch nicht, daß einem Patienten die Behandlungsmethode aufgezwungen wird. Aber für einen Großteil der Öffentlichkeit sind wir Menschen zweiter Klasse. Und Minderheiten kann man schlachten, so auch uns. -

Zu diesen Äußerungen von Konrad Franke für alle Zeugen Jehovas, für die er sich hier einfach zum Sprecher macht, jetzt nur dies:
Der Hauptwiderspruch und damit die Haltlosigkeit seiner Rede besteht in folgendem. Wer die Schrift zur Hand nimmt findet, daß in jedem Fall nur vom Essen von Tierblut gesprochen wird, was verboten wurde. Das muß niemand essen, um sich am Leben zu erhalten, er kann etwas anderes essen. Hier geht es aber um Transfusion, wovon in der Schrift überhaupt nicht die Rede ist, und darum, daß man durch ihre Verweigerung jemanden tötet, wodurch man das Gesetz "Du sollst nicht töten" bricht. "Wir töten niemanden", sagte Franke. Doch mit dem "Aber" danach hebt er das wieder auf, weil Gott es angeblich wünsche. Also töten sie doch. "Dafür kommt dann die Auferstehung." Wäre Töten durch Verweigerung von Bluttransfusion Gottes Wunsch, dann wäre es Gottes Wunsch, das Gebot "Du sollst nicht töten" zu brechen. Darum haben die Tierblutgebote nichts mit Transfusion zu tun. Sie zu kombinieren, ist Willkür.

Franke sagte auch, er trage ständig eine Karte bei sich. Andere Zeugen Jehovas auch. Diese Karte ist von der WTG erstellt und gedruckt und enthält folgenden Wortlaut:

"KEINE BLUTTRANSFUSION!
Als gottesfürchtiger Christ, der an Jehova Gott und an sein Wort, die Bibel glaubt, verlange ich hiermit, daß meinem Körper AUF KEINEN FALL Blut in irgendeiner Weise oder in irgendeiner Form zugeführt wird. "Ihr sollt nicht das Blut von irgendeiner Art Fleisch essen" (3. Mose 17:14). Lesen Sie bitte in der Bibel folgende Texte noch, 1. Mose 9:4, 3. Mose 17:11, 12, 5. Mose 12:23, Apostelgeschichte 15:20, 28,29, 21:25. Andere Mittel, die kein Blut enthalten, können jedoch, wenn nötig, angewandt werden. Unterschrift: . . .". Dieser WTG-Text ist eine wohldurchdachte Täuschung des Lesers. Hier wird das Essen von Blut zitiert, um etwas ganz anderes, was dort gar nicht gemeint ist, eine Transfusion, zu verbieten.

Bei den angebotenen Bibeltexten, die noch gelesen werden sollen, wird genau der Text unterschlagen, der selbst das Blutessen für Christen wieder zuläßt: 1. Korinther 10:25,27. Doch wer kann diese Unterschlagung erkennen, wenn der Text einfach nicht genannt wird?

Auch gleicht die Bibel keineswegs einem militärischen Gesetz. Wie oft wurde z. B. die Offenbarung durch die WTG selbst unterschiedlich und gegensätzlich ausgelegt? Und meint Franke, man kann in einer Demokratie mit dem Menschenleben machen, was man will, wenn man es nur als Gewissensentscheidung erklärt? Schließlich will mitnichten jemand Minderheiten schlachten. Was Franke macht, ist Aufputschung von Fanatismus und Emotionen, Auslösung von Trotz in verhärteten Stirnen, Beschwörung von Märtyrertum, wo von Mord und Selbstmord gesprochen werden muß. Wo steht geschrieben, daß Gott solchen Tod "wünscht"? Wie kann man überhaupt aus einem Verbot des Essens von Tierblut einen "Wunsch" Gottes herauslesen, durch Verweigerung von Transfusion Mord oder Selbstmord zu begehen? -

HELMUT KRÜGER WTG-STADTAUFSEHER VON BERLIN-WEST UND WTG-RIAS-SPRECHER NIMMT STELLUNG
Helmut Krüger, von Beruf Postamtsrat wie der gewesene WTG-Bezirksdiener-Ost, Fritz Adler, ist WTG-Stadtaufseher über ca. 5500 Zeugen Jehovas in Berlin-West. Er wohnt in Berlin-Wittenau (West), Finsterwalder Straße 7, wie er veröffentlichen ließ. Zum Fall Markus Krüger aus Hamburg wurde ihm als obersten WTG-Vertreter in Berlin-West ebenfalls die Frage gestellt: "Warum lehnen sie (Jehovas Zeugen) Bluttransfusionen ab?"

Hier ist die öffentliche Antwort von Helmut Krüger. "In der Bibel steht: 'Du sollst dich des Blutes enthalten.' Dies ist Gottes Gesetz, das für uns verbindlich ist. Wir halten nichts davon, das irdische Leben auf Kosten des himmlischen zu verlängern. Für uns ist der Tod nichts Schreckliches, sondern nur eine kurze Unterbrechung des Lebens."

Da sich Helmut Krüger hier als Sprecher für alle Zeugen Jehovas über Leben und Tod ohne jede demokratische Legitimation von den Zeugen, die nie um ihre Meinung gefragt werden, in die Öffentlichkeit begibt, muß er sich gefallen lassen, daß er hier ebenfalls zitiert und überprüft wird. Es ist bekannt, daß solche Leute wie er, wohl ständig alle Welt belehren und schulmeistern, weil sie angeblich "allein in der Wahrheit" seien, selbst aber keine Kritik vertragen können und sie, wo sie können, gnadenlos unterdrücken. Zur Antwort gezwungen, werden sie unsachlich und verfallen sogar in Verfolgungswahn wie Konrad Franke mit seiner Bezichtigung, daß man die Zeugen Jehovas als Minderheit schlachten wolle.

Die Sprecher der Zeugen Jehovas bewirken das Bild, das sich die Öffentlichkeit von den Zeugen macht, wonach sie sie dann beurteilt und einschätzt. Öffentliche Erklärungen für alle Zeugen sollten daher von allergrößter Verantwortlichkeit, Sachlichkeit und Gewissenhaftigkeit gegenüber der Schrift sein. Wehe, wenn solche Erklärungen falsch oder haltlos sind!

Nun steht aber gar nicht in der Bibel, sich des Blutes zu enthalten, wie es Helmut Krüger zitiert. Er zerreißt nämlich den Zusammenhang und verschweigt, was für Blut gemeint ist! Es handelt sich um die Schriftstelle Apostelgeschichte 15:29. Dort ist ausschließlich vom Genuß von Tierblut die Rede, wie die weiteren Verse, die dazugehören, beweisen. Auch Helmut Krüger weiß das. Warum erweckt er vor der Öffentlichkeit einen anderen Eindruck? Wenn er das nicht vorsätzlich tut, dann muß man von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit und Leichtfertigkeit sprechen, in der er die Bibel öffentlich handhabt. Selbst das Tierblut-Verbot war für Christen kein absolut verbindliches Gesetz, denn Paulus hob es selbst in seinem Brief an die Korinther (l. Kor. 10:25, 27) wieder auf, was noch eingehender behandelt wird. Auch geht es für alle Zeugen Jehovas überhaupt nicht darum, das irdische Leben auf Kosten des himmlischen zu verlängern. Denn bis auf die kaum noch vorhandenen Überrestglieder können die Millionen der Zeugen Jehovas und die man dazu hinzubringen will, laut WT überhaupt kein himmlisches Leben erhalten, in keinem Fall. Sie können also gar kein irdisches Leben auf Kosten eines himmlischen verlängern wollen. Und auch für Jehovas Zeugen ist der Tod etwas Schreckliches. Helmut Krüger belügt hier einfach die Öffentlichkeit. Man lese nur Jesu eigenen Todeskampf im Gebet am Ölberg in Lukas 22:40-46 noch. Sind die Jünger mehr als ihr Meister? Hat Helmut Krüger noch nie die Tränen gesehen, die auch Jehovas Zeugen um ihre Lieben weinen, auch Monika Krüger um ihr totes Kind? Der Tod ist in Wahrheit ein schrecklicher "Stachel". 1. Kor. 15:56. Schon David bekannte, von Todesschrecken befallen zu sein. Psalm 55:5 Me. Was betreibt also Helmut Krüger in seiner Funktion für eine Irreführung und Falschverkündigung vor der Öffentlichkeit!…

RECHTSANWALT JOACHIM MÜLLER ALS "SPRECHER DER ZEUGEN JEHOVAS IN DEUTSCHLAND", BRD, NIMMT STELLUNG
"Lassen die Zeugen Jehovas wirklich ihre Kinder verbluten?" Zu dieser Frage im Zusammenhang mit dem Fall Markus Krüger aus Hamburg nahm auch Rechtsanwalt Joachim Müller, BRD, Stellung. Er ist offensichtlich gegenwärtiger Rechtswahrer für das WTG-Zweigbüro in Wiesbaden,

Seine Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
Frage:
Ein Familienvater aus Hamburg, einer Ihrer Glaubensbrüder, hat kürzlich die Einwilligung zu einer Bluttransfusion für seinen zehnjährigen Sohn Markus verweigert, der in den Ferien bei einem Sturz vom Balkon lebensgefährlich verunglückt war. Der Vater hat sich auf seine religiöse Überzeugung als "Zeuge Jehovas" berufen. Stehen die Zeugen Jehovas wirklich voll hinter dieser Entscheidung?
Müller:
Diese Entscheidung war die alleinige Gewissensentscheidung unseres Hamburger Glaubensbruders.
Frage:
Heißt das, daß nicht jeder Zeuge Jehovas eine Bluttransfusion ablehnen muß?
Müller:
Wir alle leben nach der Bibel. Jeder von uns würde eine Bluttransfusion verweigern.
Frage:
Und wenn er es nicht täte?
Müller:
Dann mußte das untersucht werden.
Frage:
Müßte der betreffende Glaubensbruder sich vor Ihnen verantworten?
Müller:
"Verantworten" ist ein schwieriges Wort. Die Ältestenschaft des jeweiligen Ortes würde zusammentreten und den Fall beraten.
Frage:
Warum überhaupt lehnen die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ab?
Müller:
Weil die Bibel gebietet, "sich des Blutes zu enthalten".
Frage.
Sind Sie sicher, daß das so wörtlich zu verstehen ist?
Müller:
Über das Wort Gottes wird bei uns schon diskutiert. Aber das Wort Blut nehmen wir genauso wörtlich wie die Begriffe "Hurerei" und "Götzendienst", die im gleichen Zusammenhang aufgeführt werden.
Frage:
Aber dann müßten Sie auch Milch und bestimmte Eiweißgruppen meiden, die dem Bluteiweiß chemisch ja sehr nahestehen.
Müller:
Nein. Für uns gilt nur das Verbot von Blut und natürlich Blutprodukten, also etwa Blutwurst. Im übrigen sind Bluttransfusionen auch vorn medizinischen Standpunkt aus sehr fragwürdig.
Frage:
Na, wenn für Sie nur die Bibel, Wie Sie sie verstehen, maßgeblich ist, können Ihnen doch medizinische Ansichten gleichgültig sein.
Müller:
Sind sie letztlich auch. Aber hier stützt die Medizin ja unsere Einstellung.
Frage:
Gewiß: Eine Bluttransfusion ist nicht weniger risikoreich als andere schwerwiegende medizinische Eingriffe. Andererseits ist doch eine Bluttransfusion oft die letzte Chance für einen Schwerverletzten. Wollen Sie ihm diese Chance verweigern?
Müller:
Gegenfrage: Wie sicher sind ärztliche Gutachten?
Frage:
Wie sicher sind denn die Zeugen Jehovas, daß ihr Wissen das rechte ist?
Müller:
Sicher, wir sind auch nur Menschen. Aber wir nehmen die Bibel als Gottes Wort. Im Widerstreit der Meinungen siegt die Bibel.
Frage:
Im Falle des zehnjährigen Markus hat, wie auch in ähnlichen Fällen, schließlich ein Staatsanwalt die Genehmigung zur Bluttransfusion erteilt. Wird ein Patient, der nun sozusagen auf dem Verwaltungswege fremdes Blut erhalten hat, aus Ihrer Gemeinschaft ausgestoßen?
Müller:
Auf keinen Fall. Er hat ja nichts Schuldhaftes getan. Die Pressemeldungen, in denen derlei gestanden hat, sind unwahr.
Frage:
Der kleine Markus konnte schließlich auch ohne Bluttransfusion operiert werden, ist aber nach der Operation doch seinen schweren Verletzungen erlegen. Das Aufsehen, das sein Fall erregt hat, ist dem Ansehen der Zeugen Jehovas in der Öffentlichkeit nicht gerade förderlich gewesen. Glauben Sie nicht, daß Sie die Lage Ihrer rund hunderttausend Glaubensbrüder in Deutschland und Ihrer vielen Mitglieder in der übrigen Weit wesentlich verbessern könnten, wenn Sie Ihre Glaubensvorstellungen ein wenig flexibler gestalten würden?
Müller:
Wenn es unser Ziel wäre, uns den Menschen angenehmer zu machen, müßten wir vom biblischen Maßstab abweichen. Es ist nicht unser Auftrag, die Welt zu bekehren. Zu uns muß jeder aus biblisch begründeter eigener Überzeugung finden. Im übrigen sind Jehovas Zeugen überall in der Weit friedfertige und loyale Staatsbürger. -

Was für ein Anwalt des Rechtes! Was für eine öffentliche Beugung von Wahrheit und Recht!
Es war nicht die alleinige Gewissensentscheidung von Werner Krüger in Hamburg. Erstens spielte auch seine Frau eine Rolle. Oder war sie in dieser Frage entmündigt? Sodann ist es die WTG mit ihren Lehren, die das Gewissen der Zeugen Jehovas prägt und bestimmt, auch in dieser Frage! Beweis: Bis 1945 kam überhaupt kein Zeuge auf die Idee, sein Kind einer solchen Blutdoktrin zu opfern, bis die WTG das 1945 erfand und verkündete! Dieser Rechtsanwalt widerspricht sich sodann selbst, wenn er sagt, jeder Zeuge würde eine Transfusion ablehnen. Gibt er doch im gleichen Atemzug zu, daß das nicht der Fall sein wurde, weswegen solche dann vor die Ältestenschaft gebracht würden. Was ist das für ein Jurist?

Er muß sich ebenfalls vorhalten lassen, daß die Bibel in den hier maßgeblichen Stellen nicht schlechthin von Blutenthaltung spricht, sondern das Genießen von Tierblut verbietet. Warum geht er über das hinaus, was wirklich bloß geschrieben steht? 1. Kor. 4:6. Warum unterschlägt er das als Jurist in einer Frage auf Leben und Tod in der Öffentlichkeit für die WTG ebenfalls? Warum rückt er gleich in seiner ersten Antwort die WTG aus dem Blickfeld?

Es ist weiter bezeichnend, daß er auf die Frage, ob man denn einem Schwerverletzten die letzte Chance verweigern wolle, ausweicht und eine ablenkende und gar nicht entscheidende Gegenfrage stellt. Natürlich will man das, wenn man so fragt. Man will es nicht nur, man tut es! Warum antwortet er nicht offen und ehrlich auf die gestellte Frage mit ja oder nein, wie es die Schrift gebietet? Jesus sagte in der Bergpredigt: Eure Rede sei vielmehr ja, ja, nein, nein. Jeder weitere Zusatz stammt vom Bösen." Matth. 5:37.

Unwahrhaftig ist dieser Rechtsanwalt für die WTG auch auf die Frage, wie sicher denn die Zeugen seien, daß ihr Wissen das rechte sei. Weiß er doch, daß es überhaupt nicht um das Wissen der Zeugen geht. Haben sie doch die Bibel so zu verstehen und anzuwenden, wie es die WTG bestimmt. So gibt es überhaupt keinen echten Meinungsstreit über die Bibel unter den WTG-Zeugen, in dem die Bibel siege. Die WTG bestimmt durch den WT, was da siegt. Wer dem echt widerstreitet, egal, was er aus der Bibel zitiert, wird als illoyal ausgeschlossen. Oder etwa nicht, Joachim Müller? Wir erinnern nur an die vielen Ausschlüsse, in den 20er und 30er Jahren in Zusammenhang mit der damaligen Ausrottung der Ältestenschaft, der skandalösen Verdrehung dessen, was "Obrigkeit" ist u. a. m. War das nicht eine WTG-Schriftvergewaltigung bis in die 60er und 70er Jahre? Mit Vorbedacht korrigiert Joachim Müller die gestellte Frage nicht! Um die WTG herauszuhalten!

Und jeder muß aus biblisch begründeter eigener Überzeugung zu den Zeugen kommen? In die Hunderttausende geht inzwischen die Zahl derer, die die WTG aus den Zeugen-Reihen ausgeschlossen hat, weil sie biblisch begründeter eigener Überzeugung folgen! Es ist doch ein einziger trügerischer Schein, der hier mit der Autorität eines Rechtsanwalts für die WTG verbreitet wird. Allein der WT bestimmt, was als christliche Überzeugung, als biblische Überzeugung zu gelten hat, jede eigene biblische Überzeugung wird dagegen unterdrückt und ausgeschlossen. Man könnte seitenlang die furchtbarsten entsprechenden inneren WTG-"Säuberungs"-Aktionen schildern!

"Im übrigen" war gar nicht gefragt, ob die Zeugen "überall in der Welt" friedfertige und loyale Staatsbürger seien. Darum ist auch dies nur eine Ablenkung, die mit der Sache nichts zu tun hat, die zur Diskussion stand. Es galt, sich wenigstens einen "guten Abgang" zu verschaffen. Zudem ist dieses Schlußwort eine letzte drastische Unwahrheit aus dem Munde dieses Rechtsanwalts. Die Zeugen überall in der Weit friedfertige und loyale Staatsbürger? Was für eine Halbwahrheit und darum umso giftigere Lüge! Werden doch in der sozialistischen Welt die Zeugen überall aufgehetzt durch den WT, sich auf "keinen Frieden mit dem Kommunismus" einzulassen, "Koexistenz mit roten Regimen" als "unmoralische Beziehung" und als "mit Gotteshassern ins Bett gehen" zu bekämpfen, ja die sozialistischen Staaten nicht als loyale Bürger zu bejahen, sondern als "sinnloses System" zu verteufeln! (Wachtturm 1. 3. 74, S. 131f, Erwachet 22.3. 75, S. 18) Joachim Müller kennt als Rechtsanwalt auch diesen Sachverhalt nur zu gut.

Man kann absolut sicher sein, daß er diese CV-Ausgabe auf jeden Fall lesen wird. Auch er ist nur ein von der WTG bestimmter und daher nur angemaßter Sprecher für alle Zeugen. Sie haben ihn nicht berufen. Immer mehr von ihnen umgehend vielmehr die WTG, wie wir noch sehen werden! -

EIN ÜBERRESTGLIED WIDERSETZT SICH DEM WTG-BLUTKULT UND GIBT EIN SIGNALISIERENDES BEISPIEL
WTG-Blutverkündigung als Lehrverbrechen entlarvt
"Mit den eigenen Waffen geschlagen", könnte man einleitend sagen. Es folgt ein Dokument der WTG, nach dem sich alle, die bisher ihre Lieben auf dem Altar des zur Diskussion stehenden WTG-Blutkultes geopfert haben, nur noch verzweifelt an den Kopf fassen können, wie sie es fertigbringen konnten, das zu tun. Und solche "Sprecher der Zeugen Jehovas in Deutschland" wie Konrad Franke vom WTG-Zweigbüro Wiesbaden, Rechtsanwalt Joachim Müller oder WTG-Stadtaufseher Helmut Krüger, WTG-RIAS-Sprecher, von Westberlin, - es wäre besser gewesen, sie hätten geschwiegen. So aber sind sie gleichsam die WTG-Kronzeugen für ein unglaubliches WTG-Lehrverbrechen in dieser Blutfrage, begangen auch gegen die beiden Zeugen Werner und Monika Krüger in Hamburg.

DAS WTG-DOKUMENT
Der Wachtturm, 1. Oktober 1958, S. 606, Wiesbaden
Fragen von Lesern
Eine Zeugin Jehovas, die beansprucht, zum gesalbten Überrest zu gehören, begab sich kürzlich ins Krankenhaus und ließ sich freiwillig eine Bluttransfusion machen. Sollte ihr gestattet werden, beim Gedächtnismahl von den Symbolen, von Brot und Wein, zu genießen? - R. J., Vereinigte Staaten.

Mit dir bedauern wir es natürlich, daß diese Schwester, die sich dazu bekennt, ein Glied des gesalbten Überrestes zu sein, sich freiwillig eine Bluttransfusion machen ließ, als sie im Krankenhaus weilte. Wir glauben, daß sie dem Willen Gottes zuwider, als nicht recht handelte. Indes sind die Versammlungen nie angewiesen worden, Personen, die sich freiwillig Bluttransfusionen machen lassen oder sie gutheißen, die Gemeinschaft zu entziehen. Das Gericht jener Personen, die Gottes Gesetz hinsichtlich der Heiligkeit des Blutes übertreten, überlassen wir Jehova, dem höchsten Richter. Das einzige, was im Falle einer solchen Person getan werden kann, ist, sie als unreif zu betrachten, als jemand, der nicht fähig ist, gewisse Verantwortlichkeiten zu übernehmen, so daß wir sie also mit gewissen Dienstaufgaben nicht betrauen.

Einer solchen Person wird die Gemeinschaft nicht entzogen, weil sie sich freiwillig eine Bluttransfusion machen läßt oder es gutheißt, daß eines ihrer lieben Angehörigen eine Bluttransfusion erhält, und daher habt ihr auch kein Recht, diese Schwester von der Feier des Abendmahles des Herrn auszuschließen. Als ein gesalbtes Glied des Leibes Christi steht sie unter dem Gebot und Befehl Christi Jesu, davon zu genießen. Ob sie nun untreu ist gegenüber dem, was sie zu sein bekennt, indem sie die Symbole des Abendmahles des Herrn einnimmt, wird Jehova Gott selbst entscheiden. Sein Gericht beginnt am Hause Gottes. Es steht nicht euch oder sonst jemandem zu, der die Gedächtnismahlsymbole darreicht, als Richter zu amten, sondern ihr sollt die Symbole allen Anwesenden in der üblichen Weise darreichen, so daß jeder eine Gelegenheit erhält, davon zu genießen." -

Wenn hier selbst ein Überrestglied, das sich freiwillig eine Bluttransfusion machen ließ, um sich nicht zu opfern, weder ausgeschlossen noch gerichtet, ja nicht einmal von der Teilnahme an den Symbolen des Abendmahles ferngehalten werden darf, wenn hier sogar noch Mitgefühl im Hinblick auf liebe Angehörige erweckt wird, und wenn es ausdrücklich Gott zu überlassen ist, ob hier von untreu gesprochen werden kann, was gibt es dann in Wahrheit für einen Grund für die Nichtüberrestglieder Werner und Monika Krüger in der Hamburger Versammlung, ihr Kind nicht nur aus der Versammlung buchstäblich auszuschließen, sondern es sogar vom Leben selbst auszuschließen? Oder dürfen die "anderen Schafe" derartig geschlachtet werden? Sicherlich auch dann nicht. Verglichen mit jenem WT-Dokument vom 1. Oktober 1958 über Bluttransfusion sind Werner und Monika Krüger mit ihrem verunglückten Sohn Markus das Opfer jetziger Lehrverbrechen der WTG geworden! Sie haben ihr Kind sinnlos und schriftwidrig in WT-Gehorsam in den Tod geschickt! Nicht einmal ein Überrestglied darf in der Versammlung als untreu gerichtet werden, wenn es sich eine Bluttransfusion machen läßt! Schon gar nicht darf deswegen jemand ausgeschlossen werden, und sie schicken ihr Kind sogar in den Tod! Was für eine furchtbare Anklage gegen die WTG, den geistigen Urheber und gegen ihre "Sprecher".

NICHT ÜBER DAS HINAUS, WAS GESCHRIEBEN STEHT
Was die Schrift wirklich sagt
Auch die WTG mußte, zwar mit wenn und wäre, zugeben, daß die Bluttransfusion in der Bibel nicht verboten ist: "Wäre die Bluttransfusion schon zur Zeit Moses oder der Sintflut oder in den Tagen der Apostel üblich gewesen, dann wäre sie zweifellos ausdrücklich verboten worden." (Erwachet, 8. Oktober 1950, S. 12) Und wie man sich in Fragen verhält, wo die Bibel nichts verbietet, sagt 1. Kor. 4:6 unmißverständlich: "Nicht über das hinaus, was geschrieben steht!" In Sprüche 30:4 heißt es dazu noch: "Jedes Wort Gottes ist lautere Wahrheit. Füge nichts zu seinen Worten hinzu, damit er dich nicht zur Rechenschaft ziehe und du als Lügner dastehst." Wenn die WTG also verkünden läßt, Bluttransfusion, von der Bibel nicht verboten, seien für gotthingegebene Christen eine "Verletzung der Lauterkeit" vor Gott und eine Handlung "auf Kosten des ewigen Lebens" (WTG-Brosch. "Blut, Medizin und das Gesetz Gottes", S. 55) oder "die Bibel verbietet die Übertragung von Blut" (Erwachet 22. Mai 1955 u. a.), so geht sie über die Bibel hinaus und fügt etwas hinzu, was sie "als Lügner dastehen" läßt.

Selbst das Genießen von Tierblut wurde in der Bibel wieder aufgehoben. Wenn es in Apg. 15:29 hieß, "daß ihr euch von Götzenopfern, von Blutgenuß, vom Fleisch erstickter Tiere und von Unzucht fernhaltet", so sagt der Apostel später in 1. Kor. 10:25-27 darüber: "Alles, was auf dem Fleischmarkt zum Verkauf steht, das esset, ohne um des Gewissenswillen Nachforschungen anzustellen, denn dem Herrn gehört die Erde und was sie füllt. Wenn ein Nichtchrist euch zu Gast ladet und ihr hingehen wollt, so eßt alles, was man euch vorsetzt, ohne um des Gewissens willen Nachforschungen anzustellen." Selbst den Götzen geopfertes Fleisch war inbegriffen. Und in Vers 30 sagt Paulus: "Wenn ich für meine Person etwas mit Danksagung gegen Gott genieße, warum soll ich mich bezüglich dessen, wofür ich ein Dankgebet spreche, verwerflich beurteilen lassen?" Diese Schriftstellen hat die WTG wohlweislich in allen ihren "Begründungen" definitiv verschwiegen und unterschlagen!

Die WTG ist der entscheidende Urheber
Wir hörten es schon von Rechtsanwalt Joachim Müller, jene Entscheidung im Fall Markus Krüger sei die alleinige Entscheidung seines Vaters gewesen. Auch im Bluttransfusionsbrief "An alle Versammlungen" vom 15. Dez. 1964 entzieht sich die WTG ihrer Verantwortung: "Die Gesellschaft kann keine Entscheidung für euch treffen . . . Dies sind Angelegenheiten, die ihr entscheiden müßt. Jeder muß seine eigene Last der Verantwortung tragen." Was für eine abgrundtiefe Skrupellosigkeit. Zwingt sie doch zuerst jeden durch ihre "göttlich" verbindlich gemachten Lehren dazu, durch Verweigerung von Hilfeleistung die eigenen Kinder zu opfern, um angeblich "Lauterkeit vor Gott" zu bewahren und das "ewige Leben" nicht zu verspielen, und dann soll das jeder selbst und allein verantworten! Dieses Doppelspiel entlastet die WTG natürlich nicht. Es entlarvt sie nur umso mehr. Denn wo es um Menschenleben geht, hört der Spaß auf! Sind ihre Blutlehren etwa nicht verbindlich? Darum hat sie sie zu verantworten! Die WTG weiß nur zu gut, wie es hier um Selbstmord und Kindermord geht! Läßt sie sie doch sogar öffentlich "verteidigen" durch ihre Sprecher wie Konrad Franke, Joachim Müller und Helmut Krüger.

"Wäre die Bluttransfusion schon zur Zeit Moses oder der Sintflut oder in den Tagen der Apostel üblich gewesen . . .", hörten wir die WTG, über das geschriebene Wort hinausgehend. Die Geschichte der Bluttransfusion besagt, daß sie erstmals 1666 von einem französischen Arzt an einem 15jährigen Jungen vorgenommen wurde. 1823 nahm ein englischer Arzt erstmals an einer ausgebluteten Frau erfolgreich eine Transfusion vor. 1900 brachte ein österreichischer Arzt durch die Entdeckung der Blutgruppen den entscheidenden Fortschritt, so daß schon im ersten Weltkrieg 1914/18, an dem auch die damaligen Zeugen (als Bibelforscher) teilnahmen, die Bluttransfusion eine große Rolle spielte. (OMR Dr. med. K. Thomas. Blut, Blutspende, Blutübertragung. Berlin 1965). Hier sind einige Tatsachen über die Teilnahme der damaligen Zeugen oder Bibelforscher am ersten . Weltkrieg: Laut WT Nr. 11 von 1915 standen zu dieser Zeit 350 deutsche WTG-Verkündiger als Soldaten im Felde. Im Jahre 1915 ging u. a. der Vorsitzende der Norddeutschen Bibelforscher-Vereinigung und WTG-Vertreter Hero von Ahlften zur deutschen Armee. Im WT 9/1915 wurde mitgeteilt, daß Br. Max Nitzsche aus Reichenbach i. V. am 15. Juli bei einem Sturmangriff in Rußland gefallen ist. So war schon für die damaligen WTG-Angehörigen die Bluttransfusion höchst aktuell. Und dennoch kam die WTG hier nicht auf ein Verbot. Erst 1945 verfiel sie darauf, durch Bibelumdeutung ein "göttliches" Verbot zu erfinden. Sie gibt diesen Zeitpunkt 1945 in ihrem "Babylon"-Buch, S 544, selbst zu. Damit ist ihr über die Schrift hinausgehendes Wenn und Wäre als haltloses Menschenwerk erwiesen.

Gottes Wort liegt uns in der Schrift vor. Sie sagt nichts über Bluttransfusion. Sie warnt vielmehr davor, über die Schrift hinauszugehen und irgendetwas hinzuzufügen, dazu zu erfinden. Die erst 1945 von der WTG begonnene Blutverkündigung ist eine solche Hinzufügung und Erfindung. Sie ist darum kein Akt wahren Gottesdienstes, sondern schriftwidriger Blutkult. Es gibt keine Begründung dafür in der Schrift, man müßte sie entstellen, verdrehen und vergewaltigen, über sie hinausgehen, etwas hinzufügen. Darum ist die WTG selbst ihr geistiger, Urheber, nicht Gott. Sie ist der anweisende "Schreibtischrnörder" in solchem Fall wie der des Markus Krüger aus Hamburg. Nicht nur, weil sie der verantwortliche "Lehrer" dessen ist, sondern weil sie damit das Gebot "Du sollst nicht töten" oder "Du sollst nicht morden" (2. Mose 20:13) schlechtweg einfach aufhebt.

Niemand hat vor 1945 seine Kinder auf diese Weise geopfert. Erst als die WTG dieses Blutdogma 1945 aufstellte, begannen diese unbiblischen, unchristlichen und unmenschlichen Opferungen mit ihrem in Wahrheit unmöglichen Leid im Gefolge.

Zur Rechtslage um den WTG-Blutkult
Wie wir im Fall des Markus Krüger aus Hamburg gelesen haben, hat der mit dem Fall befaßte Staatsanwalt Dr. Manfred Auer nach §§ 2, 15, 75 des österreichischen Strafgesetzbuches ein Verfahren wegen versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung gegen die Eltern des Markus eingeleitet. Anläßlich eines ähnlichen Vorfalles in Kanada klagte der jüdische Geistliche Dr. Rosenberg von Toronto, Kanada, die WTG öffentlich an, "sie verschulde zum Teil den Tod von Menschen" (Erwachet 8. 6. 59). Und aus Australien besagt ein Bericht: "Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte ein Melbourner Gericht einen Anhänger der Zeugen Jehovas, der sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, bei seiner Tochter eine Bluttransfusion vornehmen zu lassen, die das Leben des Kindes wahrscheinlich gerettet hätte" (öpd Genf, 15. 4. 1961).

Artikel 6 des Grundgesetzes der BRD sagt, "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." ist die Tötung von Kindern in Verbindung mit dem WTG-Blutkult nicht die gröblichste Verletzung dieser Elternpflichten? Ist die WTG in der BRD nicht vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen?

Wie ist die Lage in unserem Lande? Der Verfassungskommentar zur Religionsfreiheit sagt: "Wer einen Menschen mit Gewalt, durch Drohung mit einem schweren Nachteil oder durch Mißbrauch einer Notlage oder eines Abhängigkeitsverhältnisses . . . zur Teilnahme an einer religiösen Handlung zwingt, wird … bestraft. § 133 Strafgesetzbuch". (Kommentare 1969, S. 172) Es ist eindeutig, daß die WTG mit schweren Nachteilen droht (Verletzung von Lauterkeit vor Gott und Verlust des ewigen Lebens) und die Abhängigkeit von ihr als angeblichen Vertreter Gottes auf Erden (Jehovas Zeugen i. Gottes Vorhaben, S. 148f) ausnutzt und anwendet, um ihren Blutkult als religiöse Handlung durchzusetzen. Dagegen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für die moralische, geistige und physische Entwicklung des Kindes zu sorgen, und hier findet das Recht der Religions- und Gewissensfreiheit seine Grenze. Es darf nicht sein, daß verfassungsmäßige Rechte mißbraucht werden zum Schaden anderer. In diesem Fall gilt das Familiengesetz, wonach, wenn die Gesundheit eines Kindes in Gefahr gerät oder nicht gesichert ist, gesetzliche Maßnahmen getroffen werden. Danach ist der WTG-Blutkult der Opferung von Kindern auch in unserem Land wie in allen zivilisierten Staaten eine kriminelle Handlung, von der Schriftwidrigkeit ganz zu schweigen. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, beginnen immer mehr Zeugen die WTG zu umgehen und in lebensbedrohlichen Fällen dem Arzt zu sagen, er solle handeln, wie er es für notwendig hält, hinterher den Betroffenen darüber jedoch nichts sagen. Ja, denn die Bibel verbietet es nicht. So wird das WTG-Gebäude immer hohler.

Was bleibt zu tun?
Wir fassen zusammen. Die Bibel verbietet Transfusion nicht. Die WTG verfälscht deshalb die Tierblutverbote der Bibel, die in der Bibel selbst wieder aufgehoben sind, und setzt einfach Menschenblut dafür ein, um zu ihren Opfern zu kommen. Aber erst 1945 hat sie mit diesem Blutkult begonnen, was beweist, daß hier nichts von Gott ist. Wenn nach dem Strafgesetzbuch dazu sogar von versuchtem Mord durch unterlassene Hilfeleistung gesprochen werden muß, so muß man im Hinblick auf das Gebot der Bibel "Du sollst nicht töten" oder "Du sollst nicht morden" gar von Ritualmord sprechen. Letztlich ist auch der Trost der WTG für die Betroffenen ein Trug, denn die Endzeit wird immer weiter Generation um Generation verschoben. Mit der WTG-Antwort auf die freiwillige Bluttransfusion eines Überrestgliedes hat schließlich jedermann ein Dokument in der Hand, um die WTG in dieser Frage mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Denen, die wie wir nun um die Dinge wissen, aber gebietet die Schrift: "Rette die, welche zum Tode geschleppt werden, und die zur Hinrichtung Wankenden, o halte sie zurück. Wolltest du sagen, wir haben ja nichts davon gewußt, wird nicht er, der die Herzen wägt, es durchschauen, und er, der deine Seele beobachtet, es wissen? Und er wird jedem noch seinem Tun vergelten." Spr. 24:11, 12 Me. -

aus: "Christliche Verantwortung" Nr. 48 (1973)

Gera/Thür. 1972. Tatsachenbericht. - Ein junger Mann, Mitte zwanzig, in der Blüte seines Lebens, wird in das Krankenhaus Gera eingeliefert. Schweres Nierenleiden. Die Krankheit verschlechtert sich. Es entsteht akute Lebensgefahr. Der verantwortliche Arzt entscheidet für eine Bluttransfusion als letzte Rettung.

Unser junger Mann, Sohn eines örtlich bekannten Dieners, weigert sich. Er sei Zeuge Jehovas und eine Bluttransfusion sei Todsünde gegenüber Gott. Eher wolle er sterben, als einer Bluttransfusion zustimmen. Niemand im Krankenhaus kann dieses Selbsthinopfern verstehen. Schwestern, Ärzteschaft und besonders der Chefarzt versuchen alles, unserem Bruder klarzumachen, wie ernst es mit ihm ist, daß er in höchster Lebensgefahr schwebt und wie menschlich unsinnig dieses Selbstopfer ist, was er da bringen will. Unser junger Bruder bleibt bei seiner Weigerung und seinem Entschluß, zu sterben. Auch die Angehörigen werden angesprochen. Aber auch Vater und Mutter sind gleicher Meinung. Dieses "Opfer für Jehova" müsse gebracht werden.

So kam es, wie es der Chefarzt vorausgesagt hatte. Unser junger Bruder starb einen sinnlosen und quälenden Tod. Das Kopfschüttein und die Empörung über diesen Fanatismus vergrößerten sich noch, als die Eltern wieder im Krankenhaus erschienen. Keine Spur von Traurigkeit. Eher lag ein gewisser Ausdruck von Freude auf ihren Gesichtern. Eine Art Stolz, daß er "treu bis zum Tode" war und alle Versuche der Arzteschaft "standhaft" abgewehrt hatte.

Er würde von Jehova einen hohen Treuelohn erhalten. Es habe Gottes Wohlgefallen. Der Opfergeruch sei wohlgefällig in Gottes Nase.

In einem kleinen Ort bei Gera fand die Beerdigung statt. Es waren fast 200 Menschen erschienen, Zeugen, Interessierte und Neugierige. Verständlich. Die Zeugen mögen geglaubt haben, hier Gott einen Dienst zu erweisen, wenn sie dieses "Opfer" als ..Zeugnis" derart zu Grabe trugen. Aber wen man auch fragte, der sich das anschaute: Sie haben damit keinen Gewinn unter den Menschen gemacht, eher das Gegenteil, niemand versteht solches Hinopfern. Es wird vielmehr als sektiererischer Fanatismus angesehen, echtem Christentum, das menschlich ist, abträglich.

Einiges zu den Eltern unseres jungen Bruders. Der Vater war früher einmal GD in Gera. Man kann insofern Verständnis für ihn haben, da er auch aus der Generation kommt, die durch den Hitlerkrieg mißbraucht und entwurzelt wurde. Soll er aber wirklich bis heute nicht wieder zu rechtem christlichen Denken gefunden haben? Er hat in der Vergangenheit manche Kritik an den Methoden und am Vorgehen der WTG gerade in unserem Lande geübt. Er war sogar mit dem CV-Begründer in manchem einig. Als Vater hatte er seinen Sohn durch eine energische biblische Zurechtweisung unter Umständen retten können, und der Sohn wäre ihm später mit Sicherheit dankbar gewesen, weil eben alles anders kommt, als die WTG voraussagt. Es wäre von Herzen zu wünschen, daß vielleicht dieser sinnlose Opfertod tiefer zum Nachdenken bringt. Denn es gibt keine Ruhe mehr für jene, die sich mitverantwortlich gemacht haben, etwa durch Belehrung und Erziehung oder WTG-Gehorsam.

Aber gibt es die Möglichkeit, sich kritisch mit den WTG-Blutkultlehren, die solches Hinopfern fordern, auseinanderzusetzen? Aber ja! ... Viele Eltern haben inzwischen bitter bereut und verfluchen heute, was sie einst für ihre Kinder sanktionierten, als sie Bluttransfusion verhinderten. Das Begräbnis-Zeugnis war kein Zeugnis, es war eher ein sinnloses öffentliches Ärgernis, was die Menschen eher noch abstößt. Auch keiner der Angehörigen ist solcher "Opfer" froh und glücklich geblieben. Es gibt nur ein einziges verhältnismäßiges inneres Wieder-Zur-Ruhe-Kommen, wenn sich die Erkenntnis der Sinnlosigkeit einstellt. Indem man etwas tut, um andere davon zu bewahren, gleiche "Opfer" zu bringen. Wir reichen hierzu jedem aufrichtig die Hand.

Was sind die schriftgemäßen Gesichtspunkte zur Bluttransfusion? Ist sie schriftgemäß verboten? Wir brauchen dazu nicht eine Zeile aus dem Wust von WTG-Argumentation etwa in der Broschüre "Blut, Medizin und das Gesetz Gottes." Diese Broschüre ist eine einzige Vergewaltigung des Wortes Gottes, "begründet" mit einer Menge zusammengetragener negativer medizinischer Beurteilungen und Auswirkungen der Bluttransfusion, die man zu jeder anderen Behandlung auch zusammentragen kann. Denn jede Behandlungsmethode hat sowohl negative als auch positive Aspekte. Das ist ein unendlich weites Feld, das die WTG weidlich ausschlachtet.

Uns interssiert jedoch der Standpunkt des Wortes Gottes, wie es von Christus bzw. seinen Aposteln für uns verbindlich gelehrt wird.

Die schriftgemäßen Gesichtspunkte

In Erwachet vom 8. Oktober 1950, S. 12, unter dem Thema "Bluttransfusion und die Bibel" gibt die WTG unfreiwillig mit den Worten, " w ä r e die Bluttransfuson schon zur Zeit Moses oder der Sintflut oder in den Tagen der Apostel üblich gewesen, dann w ä r e sie zweifellos ausdrücklich verboten worden", selbst zu, daß sie eben n i c h t verboten worden ist. Mit welchem Rat maßt sich die WTG an, unfehlbar festzustellen, was Gott geboten h a t t e , w e n n . . . ? Und davon sogar noch Leben und Tod der Verkündiger abhängig zu machen? Wie kann sie mit ihrem Blutkultdogma buchstäblich den Tod verordnen, gestutzt auf "wenn" und "wäre"? Das ist eine so ungeheuerliche Anmaßung. daß man es kaum fassen kann. Aber nicht nur das!

Die WTG dokumentiert gleichsam mit ihrem Wenn- und Wäre-Argument, daß sie in verantwortungslosester Weise über das geschriebene Wort Gottes hinausgeht! Wir haben festgestellt, daß die Schrift selbst kein Verbot der Bluttransfusion lehrt, und es heißt in 1. Kor. 4:6 eindeutig: "Nicht über das hinaus, was geschrieben steht!" Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Ein Verbot der Bluttransfusion ist ein Hinausgehen über das Wort Gottes und daher unschriftgemäß.

Aber da ist Apg. 15:20, wo die Schrift verbietet, Blut zu essen, sagen einige. Nun, antworten wir, es heißt auch über die Schrift hinausgehen, wenn man aus Essen eine Bluttransfusion macht. Da ist eben Essen gemeint und nichts anderes, es sei denn, man vergewaltigt diese Schriftstelle. Dann aber war dieses Bluteßverbot auch nur zeitweilig gültig. Mit der späteren Weisung des Apostels Paulus in 1. Kor. 10:25-27, "a l l e s , was auf dem Fleischmarkt zum Verkauf steht, das esset, ohne um des Gewissenswillen Nachforschungen anzustellen", ist es wieder aufgehoben worden. Selbst von daher ist also nichts für ein Verbot der Bluttransfusion zu gewinnen. Soweit also unsere maßgeblichen christlichen Apostel, die das letzte Wort haben.

Was die WTG betrifft, so sollte man wissen, daß sie erst seit 1945 diesen Blutkult lehrt und Menschenopfer auf dem Altar der Bluttransfusion verlangt. Nachzulesen für jeden im Babylon-Buch der WTG, S. 544, dt. Es wäre doch wirklich interessant zu erfahren, warum das nicht schon vorher "erkannt" wurde! Auch dieser Umstand bestätigt nur den unschriftgemäßen Charakter dieser WTG-Opferforderungen.

Ein furchtbares Offenbarwerden

Wir sprechen nun erneut eine ernste Mahnung aus, denn es geht um Menschenleben im buchstäblichen Sinne. Es kommt für jeden der Tag, an dem die Sinnlosigkeit aller "Opfer" auf dem Altar des WTG-Biutkuites offenbar ist! Wer ein bißchen über 1975 und die Folgen nachdenkt, kann das schon jetzt erkennen. Es kommt der Tag, an dem alle Mitverantwortlichen an diesen Menschenopfern in furchtbare Gewissenskonflikte geraten, wenn sie ehrliche Christen sind.

Es kommt der Tag, an dem das "Licht" der WTG über diesen Blutkult wieder "heller" werden wird und man zur Tagesordnung übergeht. Wer gedenkt der Opfer der falschen Obrigkeitslehren bis 1962? So wird es dann auch sein. Aber es kommt auch der Tag, an dem von der WTG Rechenschaft gefordert wird wegen dieser sinnlosen Blutopfer, die sie seit 1945 unbiblisch verlangt, den Namen Jehovas mißbrauchend, und sie wird nicht entrinnen können.

Jehova hat diese Opfer nicht geboten. Es heißt die Schrift, sein Wort zu vergewaltigen, Speisevorschriften, die selbst nur zeitlichen Charakter hatten, in Gesetze über Leben und Tod zu verwandeln. Jehova hat diesen "Opfergeruch", um sich zu rechtfertigen, niemals und nirgends verlangte Daher ist dieser WTG-Blutkult nach 1. Kor. 4:6 als Hinausgehen über das geschriebene Wort Gottes biblisch unzulässig!

Wie kannst du dich also opfern für etwas, was biblisch so aussieht? Die Reue wird in jedem Fall zu spät kommen, weil die Opfer begraben sind. Es bleiben nur lebenslange Selbstvorwürfe, Verdrossenheit, Verbitterung vielleicht Zynismus und Verfluchung, Resignation und Gebrochenheit, eine Tragik ohnegleichen, aus der nur die nun anderen helfende Tat befreit.

30. November 2001

Eine Nachrichtenagentur meldet:
Zeugin Jehovas starb nach Unfall - Bluttransfusion verweigert

Ein Polen bezüglicher Fall.

Der „Tagesanzeiger" (Zürich, 8. 4. 2004) berichtete:

... Der scheinbar sinnlose Tod der jungen Frau löste eine Welle der Entrüstung aus: Eine breite Öffentlichkeit wollte den behandelnden Arzt sowie den Ehemann und den Vater der Verstorbenen für ihren Tod verantwortlich machen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde allerdings vier Jahre später eingestellt: ...

04. Mai 2004

Keine Rente wegen verweigerter Bluttransfusion
Verweigert ein Zeuge Jehovas aus religiösen Gründen eine lebensrettende Bluttransfusion, können nach dessen Tod Angehörige nicht mit Hinterbliebenenzahlungen rechnen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. ...

26. Juli 2005
Bluttransfusion abgelehnt - Frau stirbt im Kreißsaal

Im Krankenhaus in Landau an der Isar hat sich eine Tragödie zugetragen: Eine 34-jährige Frau starb unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, weil sie es als Zeugin Jehovas ablehnte, eine Bluttransfusion zu empfangen. Das Kind ist wohlauf. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen.

Die Ärzte hatten immer wieder verzweifelt versucht, die Frau von der Notwendigkeit der Blutübertragung zu überzeugen. Die 34-Jährige und begleitende Personen, darunter ein für Bluttransfusionen Beauftragter der Zeugen Jehovas, lehnten die Maßnahme strikt ab. Kurze Zeit nach der routinemäßig verlaufenen Geburt starb die Frau an dem hohen Blutverlust vor den Augen der hilflosen Mediziner. Sie hinterlässt zwei Kinder. ...
http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0507/26-geburt-tod/index.xml

Ergänzend noch zum gleichen zuletzt genannten Fall aus dem Bericht von "Spiegel Online"
Die Ärzte mussten sich dem Willen der Frau fügen. ...

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,366956,00.html

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-9173288&Ressort=bay&BNR=0

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-9183453&Ressort=bay&BNR=0

Parsimony.14032

Diskussion um die Prinzipien der Zeugen Jehovas entbrannt: Drama im Kreißsaal und Empörung über Tod einer zweifachen Mutter in Landau

http://www.idowa.de/ueberblick/nachricht/nachricht.html?nachrichten_id=1304656;r

Mann ließ seine Frau im Kreißsaal verbluten
... aber warum griffen
die Ärzte nicht ein?
Von SIGI K... und BURKHARD W...

Landau – Die junge Mutter schenkte einem Sohn das Leben. Dann verblutete sie vor den Augen von Ärzten und Verwandten im Kreißsaal. Weil sie eine rettende Bluttransfusion ablehnte! Der Glaube war ihr wichtiger als ihr Leben, ihre Liebe und ihr Baby

Es ist die tragische Lebensgeschichte von Irmgard C. (32) aus Wimbach (Bayern). Sie wuchs in einer katholischen Familie auf, wurde Gärtnerin. Bei Obi lernte sie Andreas (38, Stadtgärtner) kennen. Aus Liebe zu ihm trat die junge Katholikin den Zeugen Jehovas bei. Das Paar heiratete im Königreichsaal des Gemeindehauses, bekam Tochter Katharina (heute 3).

Jetzt war die junge Mutter wieder schwanger. Sie ging ins Kreiskrankenhaus in Landau an der Isar. Ihr Mann begleitete sie. Abends kam der kleine Johannes Benno zur Welt – völlig gesund!

Plötzlich schwere Blutungen bei der jungen Mutter! In einer Not-OP mußte die Gebärmutter entfernt werden. Doch die Patientin lehnte trotz Lebensgefahr eine Bluttransfusion ab, hatte dies zuvor schriftlich erklärt.

Krankenschwestern holten die Mutter der sterbenden Patientin, zeigten ihr außerdem immer wieder den neugeborenen Sohn. Eine Ärztin flehte: „Schauen Sie Ihr Kind an, und dann kommt erst ihr Glaube!" Irmgard C. ließ sich trotzdem keine Blutkonserve geben.

Chefarzt Dr. Bernd Probach: „Es war ein Drama! Wir haben alle mitgelitten. Aber wir konnten nicht eingreifen." Morgens starb sie.

Der Ehemann tat nichts, rechtfertigt sich: „Ich konnte nicht über den Kopf meiner Frau hinweg entscheiden."

Horst Lambrecht, Vorsitzender ihrer Gemeinde in Landau: „Blut ist heilig und bedeutet Leben des anderen. Sie hätte das Verhältnis zum Schöpfer gestört, wenn sie zur Verletzung unserer biblischen Gebote gezwungen worden wäre."

Ein Verwandter (77): „Wir sind entsetzt. Das sind Fanatiker, das war wie Mord!"

Warum haben die Ärzte nicht eingegriffen? Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier: „Die Ärzte mußten den freien Willen der Frau respektieren. Wenn ein Arzt eine Behandlung ohne Einverständnis durchführt, begeht er eine vorsätzliche Körperverletzung. Es liegt keine strafbare Handlung und kein Fremdverschulden vor." Der Obduktionsbericht belegt: „Die Frau starb an den Folgen des Blutverlustes."

Ihr kleiner Sohn mit den schwarzen Haaren ist inzwischen zu Hause. „Er hat viel Hunger", sagt sein Vater. Seine tote Mutter wurde bereits verbrannt. Die Urne mit ihrer Asche soll in den nächsten Tagen beigesetzt werden.

Irmgard (32) und Andreas C. (38) bei ihrer Hochzeit vor fünf Jahren. Für ihre große Liebe trat die Katholikin den Zeugen Jehovas bei
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2005/07/28/frau__kreissaal__verblutet/frau_

Geschrieben von Depesche am 30. Juli 2005 20:04:01:

Die Eltern, der in den Tod getriebenen ZJ behalten sich vor, Strafanzeige gegen alle beteiligten Zeugen Jehovas zu erstatten. Darüberhinaus wollen Sie dem Blutvater das Sorgerecht entziehen lassen.

Quelle: Anonyme Email.

Reaktion: Zurücknahme der Stellungnahmen von der offiziellen Zeugen Jehovas Homepage.

Entgegen vorstehender Angabe ist der fragliche Text (Stand vom 30. 6. 2005) doch noch auf der offiziellen Webseite der Zeugen Jehovas eingestellt. Aber mit dem feinen Unterschied, kein direkter Hinweis darauf. Man benötigt wohl die URL dazu:

http://www.jehovaszeugen.de/0/pdf/med/ldi/2005-07-27.pdf

STELLUNGNAHME
JEHOVAS ZEUGEN
Nr. 9a/05
27. Juli 2005
In Verbindung mit dem tragischen Tod einer Mutter nach der Geburt ihres Kindes in
Landau/Isar wurde verschiedentlich berichtet, dass eine Bluttransfusion ihr Leben hätte retten
können. Eine solche hatte die Verstorbene aus Gewissensgründen abgelehnt.
Dem Ehemann der Verstorbenen wurde im Krankenhaus als Ursache für die auftretenden
Komplikationen eine nicht stillbare Blutung genannt. Trotz verschiedener Eingriffe gelang es
den Ärzten bis zuletzt nicht, die Blutung zu stoppen oder deren Ursache zu ermitteln. Vor
diesem Hintergrund gibt es keine Grundlage für die Behauptung, eine Bluttransfusion hätte
das Überleben der Frau gesichert.
Nach Studienlage ist bei Zeugen Jehovas kein erhöhtes Risiko in Verbindung mit
medizinischer Versorgung nachweisbar. Es gibt auch keine Studie, die belegen würde, dass
Mütter, die Zeugen Jehovas sind, bei der Geburt eines Kindes eine höhere Sterblichkeitsrate
hätten als andere Patienten.
Außerdem kennen wir in Deutschland seit Jahrzehnten keinen Fall, in dem eine Zeugin
Jehovas an postpartalen Blutungen (Blutungen, die nach der Entbindung auftreten) gestorben
wäre, ausgenommen den tragischen Fall in Baden-Württemberg, 1991, bei dem die Mutter
trotz massiver Bluttransfusionen gestorben ist.
Jehovas Zeugen betrachten ihr Leben als ein Geschenk Gottes und haben große Achtung
davor. Deshalb suchen sie auch gewissenhaft medizinische Hilfe. Das hatte auch die
Verstorbene getan, indem sie während ihrer Schwangerschaft in ärztlicher Betreuung war. Sie
begab sich zur Entbindung in die Hände kompetenter Ärzte, die ihr das Vertrauen gaben, der
Situation auch in ihrem Fall gewachsen zu sein.
Um die fremdblutfreie Behandlung für Patienten, die Zeugen Jehovas sind, zu erleichtern, hat
die Religionsgemeinschaft seit den 80er Jahren den Krankenhausinformationsdienst und
landesweit Krankenhaus-Verbindungskomitees gebildet. Inzwischen ist der Hilfsdienst in 150
Ländern tätig und arbeitet mit über 120 000 erfahrenen Ärzten zusammen, davon in Deutschland
über 5600. Beide Seiten profitieren vom Informationsaustausch. Bei planbaren
Eingriffen können Zeugen Jehovas in der Regel zwischen mehreren Ärzteteams wählen. Eine
kompetente Versorgung ist auch in Notfällen gesichert. Der Hilfsdienst wird nur auf Wunsch
des Patienten oder des Arztes tätig, nimmt keinerlei Einfluss auf die Gewissensentscheidung
des Patienten und achtet somit in vollem Maß das Arzt-Patienten-Verhältnis.
Wir trauern mit dem Ehemann und den Kindern, den Verwandten und den Freunden. Unsere
Zuversicht ist, dass die enge Gemeinschaft in der örtlichen Gemeinde der Zeugen Jehovas
dazu beitragen kann, die Trauer zu lindern und der Familie die notwendige praktische Hilfe zu
leisten.
Informationsbüro der Zeugen Jehovas
Am Steinfels
65618 Selters
Telefon 06483 41-3110/5
E-Mail pad@de.wtbts.org

STELLUNGNAHME
JEHOVAS ZEUGEN
Nr. 10a/05
28. Juli 2005

In Verbindung mit dem tragischen Tod einer Mutter nach der Geburt ihres Kindes in
Landau/Isar hat die Staatsanwaltschaft Landshut inzwischen die Darstellung in unserer
Stellungnahme 9/9a vom 27.07.2005 bestätigt.
Dem Ehemann der Verstorbenen wurde im Krankenhaus als Ursache für die auftretenden
Komplikationen eine nicht stillbare Blutung genannt. Es gelang den Ärzten bis zuletzt nicht,
die Blutung zu stoppen oder deren Ursache zu ermitteln. Davon geht auch die
Staatsanwaltschaft aus. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Grundlage für die Behauptung,
eine Bluttransfusion hätte das Überleben der Frau gesichert.
Mit dieser Aussage konfrontiert, äußerte Pressesprecher Alfons Obermeier von der
Staatsanwaltschaft Landshut gemäß der Passauer Neuen Presse, „die behandelnden Ärzte
hätten keine Möglichkeit [gehabt], einen Heileingriff vorzunehmen. … Im Fall der jungen
Landauerin hätte die Basis für eine lebensrettende Operation nur nach einer Bluttransfusion
erfolgen können."
Diese Aussage von Obermeier ist nicht nachvollziehbar, widerspricht sie doch der Aussage
der behandelnden Ärzte. Diese hatten der Presse gegenüber bereits geäußert, dass eine
Gebärmutterentfernung vorgenommen worden war. Zuvor war eine Ausschabung
vorgenommen worden, um die Blutung zu stillen. Dennoch konnte die Ursache der Blutung
nicht ermittelt werden. Es stellt sich die Frage, welcher operative Eingriff darüber hinaus
überhaupt noch zur Verfügung gestanden hätte, um die Verstorbene zu retten. Dies wird nur
durch eine Analyse der Krankenakte sowie des Obduktionsberichts beantwortet werden
können, der jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.
Soweit Obermeier äußerte, „ein operativer Eingriff dürfe nur dann geschehen, wenn genügend
Blut im Kreislauf des Patienten ist", verrät er medizinische Unkenntnis. Die medizinische
Literatur zeigt demgegenüber, dass selbst bei niedrigen Blutwerten „lebensrettende
Operationen" erfolgreich durchgeführt wurden.
Vor diesem Hintergrund verliert die Behauptung, eine Bluttransfusion hätte das Leben der
Frau retten können, immer mehr an Glaubwürdigkeit. In Deutschland lag die Müttersterberate
im Jahr 2003 bei mehr als 40 Müttern (sechs Frauen je 100 000 Lebendgeburten). Die
häufigsten Ursachen für die Müttersterblichkeit waren schwere Blutungen und Infektionen.
Vielleicht muss man letztlich einfach akzeptieren, dass mit einer Geburt medizinische
Komplikationen einhergehen können, manche leider mit tragischem Ausgang.
In der Zwischenzeit empfängt der Witwer und seine Familie Zuspruch, Trost und praktische
Unterstützung durch die Gemeinde der Zeugen Jehovas sowie von Freunden und Nachbarn in
Landau.
Informationsbüro der Zeugen Jehovas

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Presseberichte über einen Fall aus dem Jahre 2006

Die Sendung "Zeit im Bild" des Österreichischen Fernsehens brachte unter der Überschrift
"Zeugen Jehovas": Für den Glauben gestorben
eine entsprechende Meldung.
Den Zuschauern (in Österreich) wurde angeboten Live dazu mit zu diskutieren ...

Ärzte mussten 19-Jährigen verbluten lassen

http://www.orf.at/index.html?url=http%3A//www.orf.at/ticker/213606.html

Zeuge Jehovas starb bei Operation

Im Pulmologischen Zentrum Baumgartner Höhe starb diese Woche laut Zeit im Bild 2 ein 18-Jähriger bei einer Operation. Die Ursache dafür: Er ist Zeuge Jehovas, und deshalb durfte ihm keine Transfusion mit Fremdblut verabreicht werden. Der junge Mann musste wegen Eiters in der Lunge operiert werden. Dabei kam es zu Blutungen, die nicht gestillt werden konnten. Die Ärzte versuchten sein eigenes Blut aufzufangen und ihm wieder zuzuführen, doch das reichte nicht aus. Der 18-Jährige starb im Operationssaal.

http://www.kurier.at/chronik/1322319.php

Wenn der Arzt nicht helfen darf

Ärzte sind verpflichtet, Leben zu retten. Gegen den Willen des Patienten dürfen sie aber keine Behandlungen durchführen.

http://www.kurier.at/chronik/1322846.php

Verweigerte Bluttransfusionen: AKH musste Zeugen Jehova verbluten lassen
Ärzte betroffen - Patienten hätte ohne weiteres medizinisch geholfen werden können

Wien - Bestürzt von dem Fall jenes 19-jährigen Zeugen Jehovas, den die Ärzte wegen verweigerter Bluttransfusionen verbluten lassen mussten, zeigte sich am Donnerstag der Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV), ...

http://derstandard.at/?url=/?id=2396809

Fremdblut verweigert: Tot!
TRAGISCHER TODESFALL / Der 18-jährige Georg K... starb, weil er entsprechend seines Glaubens als Zeuge Jehovas kein Fremdblut wollte. Ein Sprecher der Zeugen Jehovas: „Es kann jeder selbst entscheiden."
http://www.noen.at/redaktion/n-wrn/article.asp?Text=198409&cat=334

Tragischer Todesfall alarmiert Mediziner
Patientenwille: Ärzte „von Politik im Stich gelassen"
Der Tod eines 19-jährigen Zeugen Jehovas alarmiert die Salzburger Ärzteschaft. Der Mann verweigerte eine Bluttransfusion und starb deshalb.

http://www.salzburger-fenster.at/rubrik/lokales/1206/tragischer-todesfall-alarmiert-mediziner_2788.html

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Ein der Presse entnommener Fall aus dem Jahre 1991 ("Neue Revue" Heft 47/1991; November 1991).

 

Fanatismus pur!

(Diesmal: ohne weiteren Kommentar)

Man vergleiche auch:

Cliff Richard erinnert sich

Zeitdokument Tjaden-Krappatsch

CV104

Rado Vleugel

Ein Downloadtext der Evang. Zentralstelle f. Weltanschauungsfragen zum Thema: http://www.ekd.de/download/EZWOB8.pdf

Die Wurzeln der Blutdoktrin

Mit dieser Ausgabe des englischen "Watchtower" fing die Zeugen Jehovas-Blutdoktrin offenbar an. In der Schweiz konnte zwar ab Oktober 1944 der deutsche "Wachtturm" auch wieder erscheinen (nach einer ab Mitte 1940 datierenden Zwangspause). Vorerst erschien aber die Schweizer Ausgabe nur monatlich. Die USA-Ausgabe hingegen ungebrochen 2 mal monatlich.

 

In Weiterentwicklung der berüchtigten Impfgegnerschaft, wurde sozusagen, nunmehr der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Zum Thema der zeitweiligen Impfgegnerschaft; siehe: Impfgegner

In verklärenden Worten geht auch das Zeugen Jehovas-Buch "Babylon die Große ist gefallen", auf den 1945er Beginn der Bluttransfusions-Doktrin ein.

Im 1912 erschienenen, von der WTG herausgebenen "Beröer-Handbuch für das Bibelstudium" gibt es im Anhang auch ein "Schriftstudien-Register". Alle wesentlichen Begriffe, sofern sie in den "Schriftstudien" oder im "Wachtturm" bis dahin vorkamen, werden dort alphabetisch sortiert, erfasst. Auch der Begriff "Blut" kommt darin vor. Sieht man sich die diesbezüglichen Verweisstellen indes näher ein, findet man noch nicht einmal (was ja denkbar wäre), einen Hinweis darauf kein Blut zu essen.

Das war also zu Russell's Zeiten, und lange Jahre danach kein "Thema" gewesen.
Das "kein Blut essen" kam dann erst in den 40er Jahren auf. Buber-Neumann berichtet über die Konflikte, die auch in den KZ auftraten, als sich dort diese These herumgesprochen, in "vorauseilendem Gehorsam" sofort in die Praxis umgesetzt (mit zum teil bitteren Konsequenzen als "Dank" dafür).

Dann, erst im Jahre 1945 wurde diese Doktrin im "Wachtturm" auch auf das Thema Bluttransfusion ausgeweitet. Bemerkenswerterweise aber nur im englischen "Watchtower". Der deutsche "Wachtturm" erschien in der Zeit in der Schweiz nur monatlich. Im Gegensatz dazu die englische Ausgabe zweimal monatlich. Dadurch bedingt konnte der deutsche "Wachtturm" nicht alles mit übernehmen. Es ist schon durchaus beachtlich zu nennen, dass aus vorgenanntem Grunde der inhaltlichen Beschränkung, die deutsche "Wachtturm"-Redaktion, auch diese Ausführungen zum Thema Blut, unter dem Tisch fallen lies. Sieht man sich jene "Watchtower"-Ausgabe von 1945 im Detail an, so überzeugt sie keineswegs.

In genannter „Watchtower"-Ausgabe (1. 7. 1945) gibt es nur einen Hauptstudienartikel „Immovable fort he Right Worship" überschrieben (S. 195 – 204). Der ist auch mit den Zeugen üblichen „Studienfragen" versehen. Das Thema Blut kommt darin zwar mit vor. Aber die Gesamtkonzeption dieses Artikels ist doch weiter gespannt. Das beginnt schon damit, dass man ihn ihm noch der zeitbedingten Zeugen Jehovas-These begegnet; der Teufel würde mittels „Religion" die Menschen von Gott wegziehen wollen. Zu jener Zeit noch, galt in den Augen der Zeugen, der Begriff „Religion" als etwas abscheuliches, als „Gimpelfang", und verächtlich wurde die religiöse Konkurrent als „Religionisten" tituliert. Erst auf dem 1950er Zeugen Jehovas-Kongress in New York 1950 wurde dann auch dieser zugespitzten These der Laufpass gegeben.

Dann benutzen die „Wachtturm-Schreiber den Psalm 16 als Aufhänger für ihre interpretierenden Ausführungen. Sonderlich „streng" indes halten sie sich nicht an jene Bibelvorlage, denn in jenem Psalm liest man ja auch die Sätze:
„Darum freut sich mein Herz wirklich, und meine Herrlichkeit ist geneigt zu frohlocken.
Auch mein eigenes Fleisch wird in Sicherheit weilen.
Denn du wirst meine Seele nicht im Scheol lassen.
Du wirst nicht zulassen, daß dein Loyalgesinnter die Grube sieht.
Du wirst mich den Pfad des Lebens erkennen lassen.
Freuden bis zur Sättigung sind bei deinem Angesicht;
Da ist Lieblichkeit zu deiner Rechten immerdar."
Vorstehendes nach der Zeugeneigenen „Neue Welt Übersetzung" zitiert, wird meines Erachtens in der Bibelübersetzung von Hermann Menge deutlicher artikuliert, wenn in letzterer der Vers 10 mit den Worten wiedergegeben wird:
„Denn du gibst meine Seele (= mein Leben) dem Totenreich nicht preis, du lässt deinen Frommen nicht schaun die Vernichtung."

Es ist also in der Konsequenz von einer Lebensbewahrung die Rede. Letzteres kann man von der ZJ-Blutdoktrin so wohl nicht sagen.
Als nächstes begegnet man der These, der Teufel habe schon seit Abels Tagen die „wahren Diener Gottes" verfolgt. Als neuzeitliches Beispiel, dass man nun glaubt siegreich überstanden zu haben, verweist man auch auf die „Nazistisch-faschistische Vatican Totalitätsherrschaft". Die nun überstanden zu haben; in diesem Kontext will man dann doch wohl den zitierten Psalm 16 interpretiert wissen.

„Der Misserfolg des Gegners, treue {ergebene} Männer wegzuführen von der Anbetung Jehovas, sogar unter religiös {gottgläubig} Verfolgungen und Martyrium, wurde veranschaulicht
vom Fall David, dem Krieger-Hirten. David im prophetischen Vorbild" (sinngemäß –nicht wörtlich) zitiert.
Unter Hinweis auf die „neue internationale Nachkriegsordnung", der man ein Scheitern prophezeit, verweist man erneut auf Psalm 16 als darin „vorhergesagt".

Etwas weiter begegnet man dann in der Tat einem „Die HEILIGKEIT DES BLUTES" überschriebenen Zwischenabschnitt. Da wird dann schon mal auf den englischen „Wachtower" vom 15. Dezember 1927 verwiesen, der sich schon mal zum Thema Blutessen geäußert habe. Das Thema Bluttransfusion" war allerdings im Jahre 1927 noch nicht akut.
„Ein Grund für den Tag der Rache Gottes, sei die grobe Übertretung durch die Nationen des mit Jehova' geschlossenen "immerwährenden {ewigen} Bund.. Dieser Vertrag wurde von ihm gemacht mit Noah nach der Ankunft aus der Arche, und war es symbolisiert durch den Regenbogen, den Gott verursachte."

In diesem Kontext wird dann auch noch ergänzend auf das in der Apostelgeschichte erwähnte „Apostelkonzil" verwiesen, mit seiner Aufrechterhaltung des Blutverbotes.
Dann meint der „Watchtower" auf 1. Chronika 11: 17-19 verweisen zu sollen, wo man gemäß der NW-Übersetzung liest:
17 Nach einer Weile bekundete David sein Verlangen und sprach: „O daß ich einen Trunk Wasser aus der Zisterne von B hätte, die sich beim Tor befindet!" 18 Darauf erzwangen sich die Drei ihren Weg in das Lager der Phillister und schöpften Wasser aus der Zisterne von Bethlehem die am Tor ist, und trugen es dann und brachten es zu David. Und David wollte es nicht trinken, sondern goß es für Jehova aus. 19 Und er sagte dann: „Es ist im Hinblick auf meinen Gott für mich undenkbar, dies zu tun! Sollte ich das Blut dieser Männer trinken, die ihre Seele eingesetzt haben? Denn unter Einsatz ihrer Seele haben sie es gebracht." Und er wollte es nicht trinken.

Dies nun meint der WT in dem Sinne deuten zu können, dass David damit dokumentieren wolle, das Blutverbot strikt einzuhalten. Darüber dass dies doch eine großzügige Auslegung ist, denn es ist doch nur vom beschaffen von Trinkwasser unter großer Gefahr im Feindesland die Rede. Darüber gibt sich der WT dann schon keine Rechenschaft mehr. Mit dem großzügigen Auslegen, hält er es ja generell.

Der "Blut-Watchtower" im Bild.
(Detailauszug)

Bezugnehmend auf die Rubrik „Fragen von Lesern" des „Wachtturms" vom 15. 11. 1958, sei erst einmal die wesentliche Aussage die dort zum Ausdruck kommt, kommentarlos vorgestellt.

Angefragt wird dort:

„Sollten wir annehmen, daß die Einspritzung eines Serums in die Blutbahn, wie es das Diphterie-Anatoxin ist, und Blutfraktionen, wie es das Gammaglobulin ist, zu dem Zwecke, die Widerstandskraft des Blutes mittels Antikörper (Schutzstoffe) gegen Krankheiten zu stärken, dasselbe ist wie das Trinken oder Einnehmen von Blut oder Blutplasma mittels einer Transfusion?"

Und als Antwort darauf liest man:
"Nein, es scheint nicht notwendig zu sein, daß wir diese zwei Dinge in ein und dieselbe Kategorie einreihen, obwohl wir es in der Vergangenheit getan haben. Jedes Mal, da in der Schrift ein Verbot gegen den Blutgenuß erwähnt wird, geschieht es in Verbindung mit dem Genuß des Blutes als Speise, und somit interessieren wir uns für dessen Verbot als Nährstoff ...
Im Gesetz Moses wurde Blut als Speise verboten und daher finden wir es wiederholt in Verbindung mit Fett erwähnt, also etwas, das nicht gegessen werden durfte. ...
Antikörper oder Schutzstoffe in einem Serum in die Blutbahn einzuspritzen oder die Verwendung von Blutfraktionen um solche Schutzstoffe zu schaffen ist nicht dasselbe wie die Einnahme von Blut, sei es durch den Mund oder durch eine Bluttransfusion, das heißt Nährstoff zum Aufbau der Lebenskraft des Körpers. Während Gott nicht beabsichtigte, daß der Mensch seinen Blutstrom durch Impfmittel, Seren oder Blutbestandteile verunreinigen sollte scheint dies doch nicht in Gottes ausdrücklichem Willen eingeschlossen zu sein, der Blut als Speise verbietet. Es wäre daher eine Frage, die der Beurteilung des einzeln überlassen bleibt, ob er solcherlei Medikamente einnehmen will oder nicht."


Nebulös redet jener Text auch davon:
"obwohl wir es in der Vergangenheit getan haben",
ohne indes diese Vergangenheit näher zu beschreiben.
Und bei näherem Hinsehen stellt sich diese Vergangenheit als die seinerzeitige vehemente Impfgegnerschaft heraus.

Dann noch dieses.
Herr Knorr war unmittelbar nach Ende des zweiten Weltkrieges ein Vielreisender. Und in dieser Eigenschaft musste er sich auch mit dem Umstand auseinandersetzen, dass es einige Länder gibt, die eine Einreise nur dann gestatten, wenn auch geforderte, gültige Impfzeugnisse vorgelegt werden.
Herr Knorr fand dann für sich eine pragmatische Lösung. Er hat für sich keine Skrupel mehr, diesen geforderten Impfungen nachzukommen.

Auffallend an diesem 1958er Votum auch die Definition des Blutes als "Nährstoff".

Findet man selbige Definition auch noch in neueren WTG-Verlautbarungen? Mir ist jedenfalls auf Anhieb keine geläufig. Auch der historische Kontext Blut und Fett als gleiche Verbotskriterien zu sehen, findet man in neueren WTG-Verlautbarungen wohl kaum referiert. Jedenfalls nicht in dem Sinne referiert, einer umfassenden Darlegung aller Facetten.

Insofern gab es dann wohl nach der 1958er Verlautbarung noch eine Praxis-Verschärfung die selbst zu solchen "Blüten" fähig war, wie der Fall, den Pape berichtet, dass die Verfütterung von Hühnerfutter mit Blutbestandteilen als Exkommunzierungsgrund herhalten musste.

Aber beachtlich schon die seinerzeitige Definition des Blutverbotes auf den Aspekt "Nährstoff" eingegrenzt. Das erinnert dann verdächtig an Willkür in der WTG-Auslegungsgeschichte.
Wobei letztere Feststellung allerdings wahrlich nicht "neu" ist.
 

Leseprobe aus:

Martina Schmidt "Ich war eine Zeugin Jehovas. Protokoll einer Verführung"

Gütersloh 2005

Der Alltag sollte die frisch Getaufte alsbald einholen:

"In der Versammlung bestellte mich Klaus nach dem Studium ins Hinterzimmer.

'Hast du eigentlich schon deinen Blutpass?'

Blutpass? Davon hatte ich ja noch gar nichts gehört. 'Wie bitte?'

'Der Blutpass ist ein Dokument, das alle getaufte Zeugen immer bei sich tragen. Im Ernstfall, wenn man nach einem Unfall zum Beispiel bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert wird, zeigt dieser Pass dem Arzt, dass er keine Bluttransfusion durchführen darf. Du kennst doch das Gebot zur Enthaltung vom Blut?' Seine Stimme hatte einen strengen Zug angenommen, den ich so noch nie von ihm gehört hatte. Hier ging es offenbar um Gehorsam gegenüber Jehova. Ein auch nur ansatzweises Zögern von meiner Seite wäre als Illoyalität Jehova gegenüber aufgefasst worden.

'Nein, ich habe noch keinen. Niemand hat mir einen gegeben', stammelte ich deshalb kleinlaut.

'Ich habe hier einen für dich'. Klaus hielt mir ein kleines Formular unter die Nase, das ich entgegennahm. Es war aus extra dickem Papier, um viel auszuhalten. 'Kein Blut' stand vorne darauf, darunter war ein Transfusionsbeutel abgebildet und durchgestrichen.

'Du solltest so bald wie möglich einen Termin beim Rechtsanwalt ausmachen. Du musst dann vor seinen Augen das Dokument unterschreiben und er wird deine Unterschrift beglaubigen. Nur so ist der Blutpass wirksam!' Seine Stimme halte streng in dem kleinen Raum.

Ich wusste ja, dass ich keiner Bluttransfusion zustinmmen durfte, um das Gebot der Bibel nicht zu verletzten. Aber ich hatte mir ehrlich gesagt nie darüber Gedanken gemacht, was nun wirklich passieren würde, wenn es einmal so weit wäre. Ich hatte gedacht, dann wäre es immer noch früh genug, um mein Gewissen zu prüfen. Aber hier gab es wohl nichts zu prüfen. Hier gab es nur Gehorsam oder Ungehorsam. Nicht einmal Bewusstlosigkeit würde mich vor Gott entschuldigen können.

Ich steckte also die Pappe in meine Tasche und versprach, mich so bald wie möglich darum zu kümmern. Warum sah Klaus mich nur immer so unerbittlich an? Dachte er, ich wollte mich darum drücken, und er war wütend darüber? Oder war er gerade nur ganz der Älteste?"

Martina Schmidt Ich war eine Zeugin Jehovas

Weitere Presseberichte zum Thema Bluttransfusion

darin: Evangelischer Brüderverein; Die Sache mit der Blutwurst; Margarete Buber-Neumann; Hühnerfutter; Rolf Nobel; Sektenreport; Gerichtsurteil erlaubt Bluttransfusion; Religiöse Überzeugung stand gegen Recht (der Fall Zierath); Weiteres zum Fall Adolf Zierath; Es geschah in einer Mannheimer Klinik; Anderthalb Monate später wurde er beerdigt; Medizinrecht; Ein Alptraum für jeden Arzt; Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn; Juristisches "Medizinerdeutsch"; Bluttransfusion-Dissertation; Zu klärende Frage: Wer das Risiko trägt; Markus Ulbrich; Verhandlungssache; Alan Rogerson; Die Schwester von Cliff Richard; Ein Fall von Fanatismus und seine Folgen; Der Fall Marianne Hertel; Eltern Verweigern Bluttransfusion; Junge Mutter starb; Bluttransfusion mit Hindernissen; Ein Kind musste sterben; Bluttransfusion verboten; Baby durch Gerichtsbeschluß vor dem Tode gerettet; Kein echtes Jehovablut; Zeugen Jehovas verweigern Blutübertragung; Zeugin Jehovas verweigerte Bluttransfusion; Zwei Kinder gestorben; Bluttransfusionsfall in Neuseeland; Ein Fall in den Niederlanden; Ein Todesfall in Polen; Lebensretter muß Strafe bezahlen; Zeuge Jehovas protestiert gegen eine Bluttransfusion; Weiterhin umstritten; Eine AP-Meldung; Aerzteblatt zum Thema Bluttransfusionen und Zeugen Jehovas; Fritz Poppenberg's Blutvideo

Bluttransfusionsfälle - in WTG-Sicht - analog dem in den Krieg ziehen

Über den akuten, dem "Erwachet!"-Artikel (22. 7. 1951) zugrunde liegenden Fall erfährt man unter anderem:

"Am 18. April ging die Behörde in Chicago vor Gericht, um ein Kind seinen Eltern zu entziehen, damit die Ärzte ihm eine Bluttransfusion geben könnten. Es wurde gesagt, die Beschaffenheit des Blutes des sechs Tage alten Cheryl Labrenz sei nicht normal und bewirke die Zerstörung der roten Blutkörperchen. Die Ärzte waren der Meinung, dass nur eine Blutübertragung ihr Leben retten würde."

Nun trat das bekannte Trauerspiel ein. Die Eltern sagten nein. Die Hilflosigkeit der Akteure kommt auch in solchen Äußerungen zum Ausdruck wie der:

"Herr Labrenz sagte jenen, die ihn dazu bewegen wollten, die Übertragung zu gestatten: "Ich kann einfach nicht anders, ich kann nicht! Ich kann in dieser Hinsicht nichts tun. Wenn meiner Gattin oder mir selber etwas zustossen würde, so würden wir genau gleich handeln."

Und die Mutter wird mit den Worten zitiert:

"Natürlich wünsche ich, dass mein Kindchen am Leben bleibt, und ich bete auch darum. Ich wünschte mir immer ein Mädelchen. Aber wir können Jehovas Gesetz nicht übertreten." Sollte mein Kindchen sterben, so würde das für mich sehr schmerzlich sein. Aber ich möchte es mit Hilfe meinen Glaubens tragen." Wir werden uns gegen eine Blutübertragung wehren bis zum äussersten - auch vor Gericht. Aber wenn sie uns Cheryl Lynn wegnehmen und ihr eine Bluttransfusion geben, ist unser Gewissen rein."

Auch die WTG muss registrieren, dass daraufhin in der Öffentlichkeit "ein Sturm der Entrüstung" eintrat.

"Im Falle Labrenz wandten sich die Leute im allgemeinen voller Entrüstung gegen Jehovas Zeugen."

Geprägt auch durch solche Zeitungs-Schlagzeilen wie die vom 18. 4. 1951:

"Kirchenführer verurteilen das Blutverbot für das sterbende Kind"

. Ein solcher von der WTG nicht geschätzter Theologe äußerte etwa:

"Wir haben das Recht, auf Kosten eines Lebens ein Leben zu retten, ein Leben zu geben und ein Leben zu schützen. Aber in diesem besonderen Falle geht nicht ein Leben verloren, sondern es gilt, eines zu retten."

Ein anderer äußerte:

"Könnte Blut zu etwas Wunderbarerem verwendet werden als zur Rettung eines Menschenlebens? Das bedeutet sicherlich, es mit unserm Meister zu halten, der umherging und menschliche Wesen heilte." Es besteht vernünftigerweise keine Möglichkeit, die Bibel für eine derart grausame Handlung zu zitieren, wie diesem Kinde die Wohltaten der medizinischen Wissenschaft abzusprechen. Gott hat Männer der Wissenschaft geführt und sie mit wunderbaren Entdeckungen gesegnet, um Leben zu schützen und zu verlängern. Man kann die Bibel nicht anführen, um die trotzige Verachtung gegenüber den der Menschheit erzeigten Wohltaten Gottes zu rechtfertigen. Er erwartet von seinen Kindern, dass sie sich seine Segnungen zunutze machen. Wissenschaftliche Hilfe abzulehnen ist einfältig und fordert Gott und seine Barmherzigkeit heraus, selbst wenn Blut dabei im Spiele ist."

Wie sehr sich die WTG durch die öffentliche Meinung an die Wand gedrückt sah; verdeutlicht auch ihre nachfolgende Verteidigungspolemik:

"Die Nationen von heute führen Kriege. Väter und Mütter finanzieren sie. Ihre Söhne und Töchter ziehen in die Schlacht. Die breiten Massen finden allgemein, sie seien notwendig. Es regnet Bomben und Granaten auf Soldaten und Zivilisten. Zerstörte Städte sind erfüllt von Leichengeruch. Wie viele Frauen befinden sich wohl unter diesen Toten? Wie viele Kinder? Wie viele Säuglinge, vielleicht sechs Tage alt? Wie gros ist das Leid und der Schmerz der Einzelnen um diese alle, solange der Tod nicht einen von seinen Nächsten fordert? Wenn diese Bluttransfusions-Streitfrage wegen einem Säugling einen solchen Protest auslöste, dürfte man da nicht erwarten, dass das Niedermetzeln von Millionen den Protest millionenfach steigern sollte?"

Dann steigert sich "Erwachet!" noch zu der Aussage, und darin kann man wohl eine Kernaussage erkennen:

"Bedenke auch, dass wenn der Gehorsam gegenüber einer Kriegserklärung des Landes aus politischen Gründen von äusserster Wichtigkeit ist, der Gehorsam bezüglich des Blutes für Jehovas Zeugen aus Gründen der Gottesfurcht lebenswichtig ist.
Wenn ihr willens seid, eure Söhne aus patriotischen Gründen für das Vaterland sterben zu sehen, dürfen Jehovas Zeugen dann nicht auch aus Gründen der Gottesfurcht wenn es sein muss, sterben?"

Impfgegner-Dokumentation

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