Warum das Namenkirchentum zusammenbricht
große Wohltat erweisen, daß sie die Päpste ihrer angemaßten Gewalt berauben." -
Warum aber, so könnte gefragt werden, nicht lieber das Kirchentum reformieren, säubern
und reinigen? Ebensogut könnte man versuchen, den Krebs zu reformieren. Das einzige
Sicherheitsmittel ist die Auflösung, das Ausschneiden der Keime. Irgendwelche wirkliche
Reform würde nur dazu führen, daß Millionen, die dies Kirchensystem von Grund ihres
Herzens lieben, schleunigst ausgeschieden würden, um sich bald zu einem anderen gottlosen
System zusammenzutun. Der wahre Charakter des Kirchentums läßt es nicht zu, daß es
jemals etwas anderes sein kann als das, was das Finanzorgan " Wall
Street Journal" es nennt, nämlich "eine internationale Pest, der
Kirchenstaat". Hier folgen einige Artikel der jetzigen, vergangenen und zukünftigen
Verfassung des ["unfehlbaren"] Papsttum, wie sie in einem von Dr. G. F. von
Schulte, Professor des Kirchenrechts an der Universität Prag, herausgegebenen Buch über
das katholische Kirchenrecht enthalten sind:
"1). Alle menschliche Macht ist vom Übel und muß daher dem Papst untertan sein. 2.)
Die weltlichen Mächte müssen bedingungslos in Übereinstimmung mit den Befehlen der
geistlichen Mächte handeln. 3). Die Kirche ist ermächtigt, irgendwelchen weltlichen
Besitz zu geben oder fortzunehmen. 4.) Der Papst hat das Recht, nicht = katholische
Länder und Nationen katholischen Herrschern zu geben, die sie zur Sklaverei herabdrücken
dürfen. 5). Der Papst kann Sklaven aus solchen christlichen Untertanen machen, deren
Fürst oder regierende Gewalt von dem Papst mit dem Bann belegt ist. 6.) Die Gesetze der
Kirche hinsichtlich der Freiheit der Kirche und der päpstlichen Macht sind auf göttliche
Inspiration gegründet. 7.) Der Papst hat das Recht absoluter Zensur aller Bücher. 8.)
Der Papst hat das Recht, Staatsgesetze, Staatsverträge, Staatsverfassungen usw.
umzustoßen und von jedem Gehorsam dagegen zu entbinden, sobald sie nachteilig für die
Rechte und Interessen der Kirche oder der Geistlichkeit erscheinen. 9.) Der Papst besitzt
das Recht der Ermahnung, und nötigenfalls auch der Bestrafung der weltlichen Herrscher,
Kaiser und Könige, wie auch das Recht, jeden Fall, bei dem es sich um eine Todsünde
handelt, vor den geistlichen Gerichtshof zu bringen. 10.) Ohne die Zustimmung des Papstes
kann keinerlei Steuer oder Abgabe irgendwelcher Art einem Geistlichen oder einer Kirche
auferlegt werden. 11.) der Papst hat das Recht, von Eiden zu entbinden und von jedem
Gehorsam gegen die Personen und die Gesetze von Fürsten, die der Papst mit dem
Kirchenbann belegt. [Zur Beachtung: alle Protestanten stehen unter dem Kirchenbann.]