7709.jpg (175348 Byte)

Warum das Namenkirchentum zusammenbricht


große Wohltat erweisen, daß sie die Päpste ihrer angemaßten Gewalt berauben." - Warum aber, so könnte gefragt werden, nicht lieber das Kirchentum reformieren, säubern und reinigen? Ebensogut könnte man versuchen, den Krebs zu reformieren. Das einzige Sicherheitsmittel ist die Auflösung, das Ausschneiden der Keime. Irgendwelche wirkliche Reform würde nur dazu führen, daß Millionen, die dies Kirchensystem von Grund ihres Herzens lieben, schleunigst ausgeschieden würden, um sich bald zu einem anderen gottlosen System zusammenzutun. Der wahre Charakter des Kirchentums läßt es nicht zu, daß es jemals etwas anderes sein kann als das, was das Finanzorgan " Wall Street Journal"  es nennt, nämlich "eine internationale Pest, der Kirchenstaat". Hier folgen einige Artikel der jetzigen, vergangenen und zukünftigen Verfassung des ["unfehlbaren"] Papsttum, wie sie in einem von Dr. G. F. von Schulte, Professor des Kirchenrechts an der Universität Prag, herausgegebenen Buch über das katholische Kirchenrecht enthalten sind:
"1). Alle menschliche Macht ist vom Übel und muß daher dem Papst untertan sein. 2.) Die weltlichen Mächte müssen bedingungslos in Übereinstimmung mit den Befehlen der geistlichen Mächte handeln. 3). Die Kirche ist ermächtigt, irgendwelchen weltlichen Besitz zu geben oder fortzunehmen. 4.) Der Papst hat das Recht, nicht = katholische Länder und Nationen katholischen Herrschern zu geben, die sie zur Sklaverei herabdrücken dürfen. 5). Der Papst kann Sklaven aus solchen christlichen Untertanen machen, deren Fürst oder regierende Gewalt von dem Papst mit dem Bann belegt ist. 6.) Die Gesetze der Kirche hinsichtlich der Freiheit der Kirche und der päpstlichen Macht sind auf göttliche Inspiration gegründet. 7.) Der Papst hat das Recht absoluter Zensur aller Bücher. 8.) Der Papst hat das Recht, Staatsgesetze, Staatsverträge, Staatsverfassungen usw. umzustoßen und von jedem Gehorsam dagegen zu entbinden, sobald sie nachteilig für die Rechte und Interessen der Kirche oder der Geistlichkeit erscheinen. 9.) Der Papst besitzt das Recht der Ermahnung, und nötigenfalls auch der Bestrafung der weltlichen Herrscher, Kaiser und Könige, wie auch das Recht, jeden Fall, bei dem es sich um eine Todsünde handelt, vor den geistlichen Gerichtshof zu bringen. 10.) Ohne die Zustimmung des Papstes kann keinerlei Steuer oder Abgabe irgendwelcher Art einem Geistlichen oder einer Kirche auferlegt werden. 11.) der Papst hat das Recht, von Eiden zu entbinden und von jedem Gehorsam gegen die Personen und die Gesetze von Fürsten, die der Papst mit dem Kirchenbann belegt. [Zur Beachtung: alle Protestanten stehen unter dem Kirchenbann.]

7710