Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Aufforderung zur Frühehe

Zugegebenermaßen soll es Frühehen geben, die dauerhaften Bestand haben. Ich wage nicht die Prozentmäßig zu quantifizieren. Gleichwohl ist das Risiko einer überstürzten Eheschließung keineswegs als "gering" zu veranschlagen. Vieles spricht dafür, dass einer der Faktoren, die zu späteren Scheidungen führen, eben in der Überstürztheit der seinerzeitigen Entscheidung zu sehen ist. Insofern verdienen die WTG-Aufforderungen zu Frühehen es durchaus, mehr als kritisch bewertet zu werden.

Ein Beispiel dafür lieferte auch der "Wachtturm" in seinem Jahrgang 1953 (Schweizer Ausgabe S. 111; Ausgabe Wiesbaden S. 223)

Auf die Frage: "Ist es recht, wenn verlobte Paare Geschlechtsbeziehungen miteinander haben?" wird seitens der WTG geantwortet:

"Der Brauch der Geschlechtsbeziehungen während der Verlobungszeit eines Paares bedeutet das Begehen von Hurerei oder das Pflegen unsittlicher Beziehungen. Ein aufgeklärter Christ, der nach Leben in der neuen Welt strebt, wird nicht an solchem teilnehmen, denn das zu tun bedeutet, sich dieser Welt und ihren Gedankengängen und nicht den gerechten, reinen Normen der neuen Welt anzupassen. Die christlichen Eltern einer Tochter werden nicht zugeben oder gestatten, daß ein junger Mann, ob er nun ein Christ zu sein vorgibt oder zu dieser alten Welt gehört, mit dem Mädchen vor der gesetzlichen Eheschließung Geschlechtsbeziehungen habe.

Christliche Versammlungen werden einem solchen Brauch nicht zustimmen, selbst nicht in Ländern, wo er öffentlich anerkannt wird. Sie werden verlangen, daß jene, die sie in ihre Gemeinschaft aufnehmen, davon abstehen oder aufhören, einen solchen Brauch zu pflegen, wenn sie nicht sogleich heiraten. Wenn die Verlobungszeit für das Paar zu lange dauert, um ohne Zusammenleben auszukommen, dann sollten sie die Verlobung so schnell wie möglich zur Vollendung bringen, indem sie die gesetzliche Ehe mit ihren ehrenhaften Rechten eingehen."

1953er Rückblick zur Zeugen Jehovas-Geschichte

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