Jugoslawien macht den „Vorreiter"

Das die nach 1945 an der Macht befindlichen Kommunisten auf die Zeugen Jehovas nicht „gut" zu sprechen waren, ist bekannt. Nüchtern betrachtet muss man sagen, dass DDR-Verbot war letztendlich ein Art „Schlusslicht". Andere Ostblockstaaten schlugen schon viel früher rabiat zu. Zu nennen wäre auch Jugoslawien, dass schon 1947 handelte. Ein Bericht darüber besagt:

„Während der Besetzung Jugoslawiens durch die Hitlerleute war das Werk verboten und die Verbindung mit der Außenwelt abgeschnitten. Auch jetzt stehen Jehovas Zeugen in Jugoslawien unter Verbot und sind für illegal erklärt. ... Die Regierung sucht das Werk endgültig zum Stillstand zu bringen, indem sie den Zweigdiener, Rudolf Kalle, zum Tode verurteilte und 17 andere Brüder festnahm und ins Gefängnis steckte. ... Gegen die Brüder wurden folgende Anklagen erhoben.

1) auf gewaltsamen Umsturz der Volksregierung und auf die Errichtung einer eigenen faschistischen Herrschaft hingearbeitet zu haben;

2) Theorien zu vertreten, die die Wehrkraft des Landes schwächen;

3) mit den Büros in Bern und Brooklyn in Verbindung zu stehen, von denen behauptet wurde, sie seien Faschistenzentralen, die auf einen dritten Weltkrieg hinarbeiten und Kriegsverbrechern aus dem Zweiten Weltkrieg Unterschlupf gewähren;

4) Landesverrat;

5) trotz Verbot ... Wachttürme gedruckt zu haben;

6) gesagt zu haben, Freiheit bestehe hier nur auf dem Papier, nicht in der Wirklichkeit.

Auf Grund dieser Anklagen wurden drei der Zeugen Jehovas zum Tode verurteilt, und zwölf weitere erhielten Gefängnisstrafen bis zu fünfzehn Jahren. Drei wurden freigesprochen. Die Verhandlung fand vor einem überfüllten Gerichtssaal statt. Einen Teil des Saals hatte man mit einer organisierten Jungmannschaft besetzt, Kindern im Alter von 8 bis 15 Jahren, die den Gerichtsentscheid Beifall spendeten. Die anderen vernahmen ihn voll Kummer, wagten aber nicht zu protestieren." („Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1948" S. 164)

ZurIndexseite

1948er Rückblick zur Zeugen Jehovas-Geschichte